Gehweg und breitere Fahrbahn

Samstag, 10. November 2007

Die Zufahrt zum Bieswanger Industriegebiet wird eine breitere Fahrbahn, einen Gehweg und eine Beleuchtung erhalten. Vorgestellt wurden drei Varianten. Zuschuss bis zu 60% möglich, Spange von der Umgehungsstraße im Gespräch. Anregung aus der Bürgerversammlung. Baukosten rund 150.000 €.

Aufgegriffen wurde das Thema Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Bieswang erstmals in der Bürgerversammlung am 19. März dieses Jahres.
Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat damals berichtet:
„Ein ständiger Gefahrenzustand sei der enge Solnhofer Weg, der von der Stelzergasse aus etwa 500 m weit in das Bieswanger Industriegebiet führt. Diese nur etwa 5 m breite Straße erweise sich insbesondere in der dunklen Jahreszeit als eine ständige Gefahrenquelle, wenn die Beschäftigten aus den dortigen Firmen zu Fuß oder mit dem Rad auf dem Weg von oder zu ihrer Arbeitstelle befinden. Diese Straße in das Industriegebiet habe keinen Gehweg und auch keine Straßenbeleuchtung.

„Aus dem Industriegebiet fällt doch auch etwas für die Stadt Pappenheim ab“ gab ein betroffener Unternehmer zu bedenken. Man habe tatsächlich Angst, dass etwas passiert, denn die Straße wird außer den Lieferfahrzeugen täglich von mehr als 200 Beschäftigten frequentiert.“

In der Stadtratssitzung am 8. November wurden nun die ersten Planentwürfe und Kostenschätzungen vorgestellt. Diplomingenieur Reinhard Vulpius Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld stellte in öffentlicher Sitzung drei Planentwürfe und Kostenaufstellungen vor. Die Kosten für die vorgestellten Varianten reichen einschließlich Beleuchtung von 140.000 bis 170.000 €.

Während sich die Varianten 1 und 2 vorsehen, dass der Gehweg in Richtung Industriegebiet gesehen rechtsseitig der Fahrbahn verlaufen sieht die Variante 3 einen Gehweg auf der linken Seite der Fahrbahn vor.

151031_solnhofer-wegUnmittelbar neben der Fahrbahn würde der etwa 2 m breite Gehweg nach den Plänen der Variante 1 verlaufen. Nur durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt.

Der Planvorschlag 2 sieht zwischen der Fahrbahn und dem an deren Nordwestseite verlaufenden Gehweg einen Grünstreifen von etwa 2m Breite vor, der auch zur Sicherheit der Passanten einen wesentlichen Beitrag leisten würde. Gleiches gilt für Planvorschlag 3, der den Gehwegverlauf allerdings an der Südostseite der Fahrbahn vorsieht.

Neben der Schaffung eines Gehweges ist auch die Verbreiterung der jetzt 4,50m breiten Fahrbahn um einen Meter vorgesehen. Dazu soll noch einen Bankette von ebenfalls einem Meter geschüttet werden.

Bei jeder der vorgestellten Möglichkeiten ist ein Grunderwerb für den Bau des Gehweges notwendig. Die Kosten hierfür werden für die Varianten 1 und 2 mit 4.000 und für die Variante 3 mit 6.000 € geschätzt. Die Beleuchtung ist mit Zusatzkosten in Höhe von 15.000 € angegeben.

151031_solnhofer-weg-03Bei den Beratungen im Stadtrat kam deutlich zur Sprache, dass nur die Variante 2 oder 3 in Frage kommen können. In die Überlegungen wurde auch die angedachte Verlängerung der Umgehungsstraße einbezogen, die vom Norden, also von der Umgehungsstraße her als Westspange auf den Solnhofer Weg münden soll. Wenn diese Straße gebaut würde, wäre es besser den Gehweg auf der linken Fahrbahnseite (in Richtung Industriegebiet gesehen) zu führen wurde argumentiert, weil die Passanten die Umgehungsstraße nicht überqueren müssten um auf den Gehweg zu kommen, der in das Industriegebiet führt. Andererseits sei völlig unsicher ob dieser Direktanschluss der Staatsstraße an das Bieswanger Industriegebiet kommt. Deshalb sei es besser, den Gehweg, wie in Variante 2 vorgesehen rechtsseitig zu bauen.

Bevor aber eine Entscheidung gefällt werden kann, muss bei der Regierung von Mittelfranken abgeklärt werden, wie hoch die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Bis zu 60 % sind drin, meinte Reinhard Vulpius. Allerdings muss man bei der Regierung vorsprechen und anhand der bestehenden Planunterlagen die Zuschussbedingungen abklären. Eventuell können sich dabei noch Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht berücksichtigt wurden.




Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.




Straßenausbaubeitragssatzung am unsinnigen Donnerstag

Februar 2004 –

Die Straßenausbaubeitragssatzung – Hinter diesem  Wortungetüm verbirgt sich die Tatsache, dass die Anwohner von Gemeindestraßen künftig die Sanierung und den Ausbau ihrer Straßen und Gehwege in der Höhe von 30 bis 70 % mitfinanzieren müssen.

Am Rande vermerkt

Eigentlich wollten der Heinrich Herzner und ich unsere Dauerkarten für die Stadtratssitzung diesmal gar nicht ausnützen und der Sitzung am unsinnigen Donnerstag fern bleiben. Aber die Entscheidung zum Thema Straßenausbausatzung ist für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit solch gravierenden Auswirkungen verbunden, dass wir es schon miterleben wollten, wie diese Entscheidung zustande kommt.
Fast zehn Zuhörer waren wir insgesamt und wir haben es sicher nicht bereut. Gleich der erste Eindruck war positiv. Nicht wie es sonst öfters der Fall ist, hat der Bürgermeister den Eindruck vermittelt, die Entscheidung nach seinen Vorstellungen „durchpeitschen“ zu wollen,  sondern hat eine fast zweistündige Debatte zugelassen.

Die Diskussion selbst war geprägt von Sachlichkeit und augenscheinlichem Bemühen, der Stadt Bestes zu suchen. Ich habe auch keinerlei parteipolitische oder sonstige, sachfremden Anspielungen bemerken können. Selten hatte ich so sehr das Gefühl, dass die Stadträte, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, sich ernsthaft und ausschließlich mit den belangen der Stadt auseinandersetzen.

Ich bin sicher, die Straßenausbausatzung wird erlassen und es wird viele Anlieger finanziell hart treffen. Aber ausgerechnet die Diskussion am unsinnigen Donnerstag hat mich von dem ernsthaften Bemühen des Stadtrates überzeugt Alternativen zu suchen. „Wir wollen heute keine Entscheindung unter der Narrenkappe treffen“ beschloss Stadtrat Kleber die Debatte.

Satzung zur Anliegerfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen könnte man dieses Werk deutlicher und zutreffender beschreiben.

Zur Vorgeschichte:

Eigentlich  sollte die Grundsatzentscheidung, ob für Pappenheim eine solche „Bürger-Straßenbezahl-Satzung“ erlassen wird,  bereits Ende November im Stadtrat beschlossen werden. Fast wäre es ja auch so gekommen und die zu erwartenden Wogen der Entrüstung hätten sich bis zu den Bürgerversammlungen wieder geglättet gehabt.

In der damaligen Sitzung (Der Skribent hat berichtet) war neben dem Bürgermeister ganz offenbar Stadtrat Rathsam der einzige, der die Tragweite und die Bedeutung der anstehenden Entscheidung für die Bürger unserer Stadt überblickt hat. Schon damals hatte er angeregt, nach Möglichkeit eine andere, gerechtere Art der Straßenfinanzierung anzustreben und beantragt, die Entscheidung zu vertagen. So wurde in der damaligen Sitzung beschlossen, man werde die Beratungen zu diesem Thema am unsinnigen Donnerstag fortsetzen.

Ziel der Beratungen:

In dieser Sitzung berieten die Stadträte nicht über den Inhalt der Straßenausbausatzung, sondern es ging, wie oben schon erwähnt um die Grundsatzfrage, ob diese Satzung überhaupt erlassen werden soll.

Der Bürgermeister

wies einleitend auf die Problematik und den Diskussions- und Klärungsbedarf hin. Er wünsche zu dieser für die Bevölkerung wichtigen und weitreichenden Entscheidung keine Kampfabstimmung sondern einen breiten Mehrheitsbeschluss. Es werde ganz sicher eine schwere Entscheidung werden, aber im Hinblick auf die Finanznot der Stadt sehe er keinen Weg, der an der unseligen Satzung vorbeiführt.

Zur Sache selbst führte er aus, das der Erlass einer Straßenausbausatzung schon seit über 20 Jahren in Pappenheim ein Thema ist und 1995 unter seinem Amtsvorgänger schon einmal ernsthaft im Gespräch war. Auch wies er unter anderem darauf hin, dass man nicht warten solle bis es „brennt“ und die Baumaßnahmen unmittelbar bevorstehen. Im übrigen gehe es nicht um den Inhalt der Satzung sondern nur darum, ob überhaupt eine derartige Satzung erlassen werden soll.

Der 2. Bürgermeister Obernöder

eröffnete die Diskussion mit der Anmerkung, dass er bei dieser Grundsatzentscheidung schon wissen möchte um was es genau geht und in welcher Höhe genau der einzelne Bürger belastet wird. Man solle  für einen konkreten Fall  beispielhaft berechnen, welchen Betrag ein Anlieger zu zahlen hat. (Berechnungsbeispiel weiter unten). sek-06Gleichzeitig machte er, wie einige Nachredner auch, seiner Verärgerung darüber Luft, dass Kfz- Mineralöl- und sonstige Steuern dem Bürger mit der Begründung abverlangt würden die Straßen zu finanzieren. Nun sei aber wieder kein Geld für die Gemeinden da. Der Bürger werde also für den Straßenbau mehrfach abkassiert.

Stadtrat Kleber

meinte, dass der Text der vorliegenden Mustersatzung sehr kompliziert abgefasst sei. In einer späteren Wortmeldung beklagte er, wie fast alle Redner, die große Ungerechtigkeit, die diese Satzung in sich birgt. Außerdem sei die Problematik wieder einmal so, dass der Stadtrat eine Entscheidung treffen soll die von der Regierung und dem Landkreis schon längst getroffen und diktiert ist.

Stadträtin Seuberth

äußerte die Befürchtung, dass es wegen dieser Satzung zu einer Flut von Einsprüchen und Rechtsstreitigkeiten auf die Stadt zukommen könne. Außerdem sprach sie die Problematik der  Hausbesitzer an, die finanziell nicht in der Lage sind die Straßenbauumlage zu bezahlen.
Dazu meinte der Bürgermeister, dass Eigentum verpflichte und dass das Geld von der Stadt dann eben mit dem Gerichtsvollzieher oder durch eine Grundschuld (Hypothek) eingetrieben werden müsse. Es sei nicht möglich Sonderregelungen zu schaffen. Alle werden gleich behandelt.

sek-07 Stadtrat Engeler

schlug vor, man solle sich vonseiten der Stadt nicht alles gefallen lassen und einmal versuchen dagegen vorzugehen, dass von der Kommune bei ständiger Kürzung der finanziellen Zuwendungen immer mehr verlangt werde.

Stadtrat Lämmerer

meinte, dass man sich seitens der Stadt schon seit etwa 20 Jahren um eine solche Satzung gedrückt habe. Eine solche Satzung wäre in früheren Zeiten dem Bürger viel leichter vermittelbar gewesen. Bevor die Anordnung von „oben“ kommt, solle man aber den Erlass einer solchen Satzung beschließen und den geringfügigen Spielraum bei der Ausgestaltung des Satzungstextes nutzen.

Stadtrat Rathsam

sprach auch von einer eklatanten Ungerechtigkeit, die man den Bürgern zumute. Während sich die Anlieger von Kreis- und Staatsstraßen beim Ausbau nur am Gehwegausbau finanziell beteiligen müssen, werden die Anlieger von Gemeindestraßen mit 30 bis 70 % an den Gesamtbaukosten beteiligt.
Andererseits wusste er zu berichten, dass in Bayern schon fast 90 % aller Gemeinden eine solche Satzung haben.
Es bestehe auch die Gefahr, dass der Stadt enorme entwicklungspolitische und finanzielle Nachteile entstehen, wenn die Satzung nicht erlassen wird.
Die Wirksamkeit der Satzung solle man im Falle eines positiven Beschlusses aber auf alle Fälle auf einen Zeitpunkt legen, wenn alle laufenden Straßenbaumaßnahmen abgeschlossen sind.

Stadtrat im Februar 2004
Stadtrat im Februar 2004

Stadtrat und Straßenreferent Halbmeyer

stellte einen Katalog von ausbaubedürftigen Straßen vor. Auch er meinte, dass an der Ausbausatzung kein Weg vorbeiführen könne.

Stadtrat Kreißl

führte in seinen Ausführungen mit dem Ausschlussverfahren auf die Notwendigkeit der Satzung hin. Eine Finanzierung durch Erhöhung der Grundsteuer und Streichung von freiwilligen Leistungen der Stadt  sei nicht mehr möglich. Die dritte Variante, die Straßen einfach verkommen zu lassen sei nicht seriös, also führt an der Satzung kein Weg vorbei.

Entscheidung vertagt:

Wegen der großen Tragweite für die Bevölkerung wollte man sich den Entscheidungsprozess bei den Stadträten noch bis zur übernächsten Sitzung, das ist am

Donnerstag, der 25. März 2004.

Gleicher Saal – gleiche Räte – gleiches Thema – gleiche Zuhörer – so würde man bei der Sitzung  in Veitshöchheim gesagt haben.




Lichtzeit wird gleichgeschaltet

ACHTUNG dieser Artikel ist vom 17.10.2003

Die Lichtzeit, eine wunderbare Wortschöpfung von Stadtrat Gronauer (SPD), bezeichnet die Betriebszeit der Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilen. Derzeit ist es so, dass in allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet wird.
Nur in Zimmer ist diese „Nichtlichtzeit“ (Wortschöpfung Skribent) um 03:00 Uhr zu Ende, während in Pappenheim selbst die Lichtzeit die ganze Nacht andauert.

Nun wird künftig, auch in Pappenheim und Zimmern, wie in allen anderen Ortsteilen auch, die Lichtzeit um 01:00 Uhr enden und um 05:00 Uhr wieder beginnen, sodass eine Nichtlichtzeit von 4 Stunden entsteht, die der Stadtkasse rund 6.500 € einbringt.

Bei der Diskussion zu diesem Thema machte Stadtrat Knoll deutlich, dass er ganz entschieden gegen diese „Nichtlichtzeit“ ist, worauf Stadtrat Kleber ausführte, dass die Geschäftsleute in Pappenheim ihre Schaufensterbeleuchtung nächtens brennen lassen und so, gleichsam ihre eigene Lichtzeit machen sollten. Mehrere Stadträte sprachen sich noch für die Begrenzung der Lichtzeit aus, wobei die Ausführung von Stadtrat Kleber, dass nach seinen Berechnungen die Straßenbeleuchtung vor seinem Anwesen mit einer 12 Watt Sparlampe pro Jahr 5,50 € kosten würde, besonders aufschlussreich war.
In weiser Voraussicht machte der Bürgermeister deutlich, dass er wegen der Nichtlichtzeit mit massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft rechne, die vermutlich keine Lichtzeiteinschränkung haben wollen und man dann nach Kompromissen suchen müsse.

Problematik Laternenparker
Probleme mit der Lichtzeitregelung werden die „Laternenparker“ bekommen, die ihr Fahrzeug ganz oder Teilweise auf der Fahrbahn parken. während diese Parkweise bei durchgehender Lichtzeit kein Problem ist, muss das Fahrzeug während der „Nichtlichtzeit“ an der, der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet werden.
Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € vorgesehen.