(SPD) Als Vertreterin des SPD-Kreisverbandes Weißenburg-Gunzenhausen reiste die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Anette Pappler am vergangenen Sonntag nach Berlin, wo die Wahl von Martin Schulz zum neuen SPD-Vorsitzenden und Kanzlerkandidaten anstand.
Martin Schulz überzeugte vor allem durch seine Vorstellung von einer gerechten Gesellschaft, die von sozialer Sicherheit geprägt ist. Denn nur eine solche Gesellschaft ist widerstandsfähig und weniger anfällig für die simplen Botschaften rechtspopulistischer Verführer, die inzwischen weltweit ihr Unwesen treiben.
„Es war ein bewegender Tag für alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“, lautete das Fazit einer sichtlich begeisterten Anette Pappler, die mit ihrer Stimme auch für das 100-Prozent-Ergebnis des neuen Parteivorsitzenden Martin Schulz sorgte.
Höhere Grundstückpreise ab Juli 2017
Der Quadratmeterpreis für Bauland im gesamten Pappenheimer Gemeindegebiet wird ab dem 1. Juli 2017 von 23,- auf 27,- Euro angehoben. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung bei einer Gegenstimme beschlossen. Karl Satzinger forderte abgestufte Preise für Stadt und Land.
Wer sich derzeit mit dem Gedanken trägt, in Pappenheim oder in den Ortsteilen Bauland von der Stadt Pappenheim zu erwerben, der sollte schnell, spätestens aber bis zum 1. Juli dieses Jahres zugreifen. Ab Juli nämlich steigt der Quadratmeterpreis in Stadt und Land von derzeit 23,- auf 27,- Euro. Denn, so hat die Stadtverwaltung festgestellt, die Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen sind mit dem derzeitigen Grundstückspreis nicht mehr zu decken. Zudem habe der Gutachterausschuss beim Landratsamt darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim im Vergleich zu den Nachbargemeinden einen relativ hohen Preis beim Ankauf von Bauland bezahlt. Der Kaufpreis für städtisches Bauland soll für die Bauwerber in der Kernstadt und in den Dörfern in gleicher Höhe bezahlt werden.
Bei den Beratungen im Stadtrat machte Friedrich Hönig (FW) klar, dass er es nicht für angemessen halte, wenn in der Kernstadt und z.B. in Ochsenhart der gleiche Grundstückspreis verlangt wird.
So sieht es auch Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BL) der argumentierte, dass man diese Preisgleichheit nur dann machen könne, wenn man in der Kernstadt und auf dem Land gleiche Preise für den Ankauf zahlen würde. Er hielte es für angemessen, wenn die Grundstücke in der Kernstadt um drei Euro teurer wären. Schließlich zahle die Stadt beim Ankauf in der Kernstadt auch höhere Preise als in den Dörfern. „Der Unterschied muss sich auch im Verkaufspreis niederschlagen“, argumentiert der BL-Fraktionsvorsitzende. Zum wiederholten Mal wies Satzinger darauf hin, dass seit Juni 2015 ein Antrag von ihm mit einem nachfolgenden Ratsbeschluss laufe, wonach von der Stadt auf der Stöß Bauland erworben werden soll (wir haben mehrfach berichtet). In dieser Sache tue sich nach seinen Feststellungen nichts. „Hier wird aktiv ein Vorankommen und eine Entwicklung Pappenheims behindert“, machte Satzinger seinem Unmut in einer Mitteilung Luft.
Friedrich Obernöder sieht in der Preiserhöhung einen Anreiz für Häuslebauer noch vor dem 1. Juli Bauland zu erwerben.
Durch Stadtratsbeschluss wurde letztlich gegen die Stimme von Karl Satzinger beschlossen, den Kaufpreis für Bauland von 23,- Euro auf 27,-Euro zu erhöhen.
Provisorische Gehwegverlegung in der Bauhofstraße
Ein neuer Gehweg bei den vormaligen Schinnererhäusern in der Bauhofstraße wird vorerst provisorisch angelegt. Endausbau folgt nach der Kanalsanierung und Bebauung der Restfläche frühestens im Jahr 2018.
An der Engstelle in der Bauhofstraße wird jetzt der bisherige Gehweg aufgelassen und etwa um 1,5 m weiter nach Norden verlegt. Der bisherige Gehweg wird danach Teil der Fahrbahn sein. Vorher müssen aber noch verschiedene Versorgungsleitungen von dem jetzigen Gehweg unter dem neuen Gehwegbereich verlegt werden. Ist dies geschehen, soll der neu gewonnene Fahrbahnbereich der Kreisstraße mit einer provisorischen Asphaltschicht versehen werden.
Die Forderung von 2. Bürgermeister Claus Dietz(FW), jetzt schon eine Komplettplanung für den gesamten Gehwegbereich vorzulegen, kann derzeit noch nicht umgesetzt werden. Dazu führte Amtsleiter Eberle aus, dass der neue Gehwegverlauf zunächst provisorisch angelegt werden muss, damit im zweiten Schritt die Vermessung und der Eigentumsübergang an den Investor Lothar Dengler erfolgen kann. Dieser bebaut das Grundstück mit einem Garagengebäude (wir haben berichtet).
Erst nach der Kanalsanierung, frühestens im Jahr 2018 wird der Landkreis die Fahrbahn neu asphaltieren. Im Zug dieser Maßnahme wird dann auch der Gehweg neu und endgültig gestaltet.
Strittig war bei den Beratungen im Stadtrat wie die Oberfläche des provisorischen Gehweges gestaltet werden soll. Von einer wassergebundenen Schotteroberfläche über Verlegung gebrauchten Betonsteinpflasters bis zu einer dünnen Asphaltschicht war alles im Gespräch. Strittig war auch ob das Provisorium mit einem Hochbordstein zur Fahrbahn hin abgegrenzt werden soll.
Einstimmig beschlossen wurde letztlich, dass der neue Gehweg wie beschrieben im Bereich der abgebrochenen Gebäude provisorisch angelegt wirdl. Alles Weitere, wie die Gestaltung der provisorischen Oberfläche und die Art der Abgrenzung zur Fahrbahn wird sich finden.
Förderung und Bürokratieabbau für Sportvereine
(MdL Westphal) „115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine in unserer Region“, freut sich der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal, der auch Mitglied im Landessportbeirat ist. Eine ebenso gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht.
„Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläutert der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal und ergänzt: „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und
Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.“
Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt“ so Westphal. „Das ist mir als örtlichem Abgeordneten und Mitglied im Landessportbeirat ein großes Anliegen.“
Konzept für Baukindergeld beschlossen
Die Bayerische Staatsregierung hat die Forderung nach der Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal begrüßt dieses Vorhaben, da davon gerade auch Familien im ländlichen Raum profitieren könnten.
Bei dem bayerischen Konzept eines Baukindergeldes soll pro steuerlich berücksichtigungsfähigem Kind, das im Haushalt der Eltern wohnt, in einem 10-jährigen Begünstigungszeitraum jährlich 1.200 Euro als Zulage bezahlt werden, wenn selbstgenutztes Wohneigentum im gesamten Bundesgebiet gebaut oder erworben wird. Das Baukindergeld wird aus dem Einkommensteueraufkommen finanziert wie früher die Eigenheimzulage.
Im Gegensatz zum Vorschlag der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks vom November des vergangenen Jahres beinhaltet der Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung ein deutlich höheres Förderniveau und berücksichtigt mit dem 10-jährigen Förderzeitraum unterschiedliche Lebenspläne.
„Eine Familie mit drei Kindern würde nach dem bayerischen Konzept ein Baukindergeld von bis zu 36.000 Euro erhalten. Beim Vorschlag der Bundesbauministerin gäbe es nur einen Zuschuss von 20.000 Euro“, verdeutlicht der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen Manuel Westphal.
Westphal weiter: „Außerdem würde der Fördervorschlag der Staatsregierung flächendeckend gelten und nicht nur für Ballungsräume. Auch der ländliche Raum würde also nachhaltig von einem derartigen Programm profitieren! Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat schätzt, dass mit Hilfe des Baukindergeldes von 2019 bis 2021 allein in Bayern der Bau beziehungsweise der Erwerb von mehr als 100.000 Wohnungen gefördert werden könnte.“
Hans Kaufmann gewinnt erneut das SPD Schafkopfturnier
(SPD Pa) Der SPD Ortsverein Pappenheim hat am 06.01.2017 zu seinem traditionellen Schafkopfturnier in das Gasthaus „Goldener Löwe“ in Pappenheim eingeladen.
Das Organisationsteam um die 1. Vorsitzende Pia Brunnenmeier begrüßte 52 schafkopfbegeisterte Gäste aus Pappenheim und den umliegenden Gemeinden, darunter auch den 1. Bürgermeister der Stadt Pappenheim Uwe Sinn, und wünschte ein gutes neues Jahr und viel Erfolg bei den bevorstehenden Spielen.
Den ersten Platz mit 123 Punkten und 7 gespielten Soli erreichte nach 80 spannenden Spielen wie schon im Vorjahr Hans Kaufmann aus Bieswang. Sein Preis war ein Gutschein für die Metzgerei Wörlein. Auf Platz zwei und drei folgten mit jeweils 111 Punkten Lutz Arnold und Raimund Keller, beide aus Pappenheim. Den Sonderpreis, einen Presssack, erhielt Josef Bauer mit exakt Null Punkten.
Der SPD-Ortsverein bedankt sich nochmals bei allen Spielern sowie bei Gitti Frizzera und dem Team vom „Goldenen Löwen“.
Fotos: SPD OV Pappenheim
Härtere Strafen für Angriffe auf Feuerwehrleute
(S. Schuster) SPD-Abgeordneter Sefan Schuster fordert härtere Strafen für Angriffe auf Feuerwehrleute. Der ehemalige Berufsfeuerwehrmann ist schockiert über Vorfall an Silvester in Augsburg
Nach Angriffen in der Silvesternacht auf Feuerwehrleute in Augsburg macht sich der SPD-Abgeordnete Stefan Schuster für härtere Strafen stark. Ein Feuerwehrmann war im Einsatz mit Raketen beschossen und am Auge verletzt worden. Als Rettungskräfte ihm helfen wollten, wurden auch sie mit Raketen und Böllern attackiert. „Die Feuerwehrleute wollen helfen und werden dafür angegriffen. Das geht gar nicht!“
Schuster, der selbst früher Berufsfeuerwehrmann war, weiß wie schwer es die Beamten und Ehrenamtlichen haben: „2015 sind insgesamt 2.325 Helfer und Polizisten in Bayern durch Angriffe zu Schaden gekommen, wie das Innenministerium auf meine Anfrage mitgeteilt hat. In den Vorjahren waren es fast 200 weniger. Für 2016 liegen noch keine verlässlichen Daten vor, ein weiterer Anstieg ist aber nicht auszuschließen.“
An Silvester besuchte Schuster die Feuerwache in der Nürnberger Innenstadt, um sich bei den Beamten für ihren Einsatz zu bedanken. „Die Feuerwehrleute haben mir im Gespräch genau das erzählt, was ich befürchtet habe. Sie sehen sich immer häufiger Angriffen ausgesetzt und müssen sich vermehrt mit Behinderungen im Einsatz und Respektlosigkeiten auseinandersetzen.“
Der SPD-Landtagsabgeordnete unterstützt den im Dezember von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf, um die Strafen für Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte deutlich zu erhöhen: „Ich denke es ist an der Zeit, ein deutliches Signal zu senden, dass wir Gewalt gegen unsere Helfer nicht dulden und die Angreifer hart bestraft werden. Ich finde es bewundernswert, dass die Feuerwehr Augsburg direkt nach dem Vorfall versichert hat, dass sie auch weiterhin allen Mitbürgern helfen und ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen werden.“
Foto: Prusakow / Büro Schuster
Kein extra Führerschein für Einsatzfahrzeuge
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste werden durch eine Neuordnung der Fahrerlaubnisrechts nicht beeinträchtigen. Das teilt MdL Maunel Westphal (CSU) erfreut mit.
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal jedenfalls freut sich über die frohe Botschaft aus Berlin
Der Bundesrat hat auf Länderinitiative Bayerns beschlossen, dass kein extra Führerschein für Einsatzfahrzeuge notwendig sein wird. „Die Fahrerlaubnisklasse C1 wird auch weiterhin ausreichen“, bestätigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.
Die Fahrerlaubnisverordnung muss durch neue EU-Vorgaben zur Definition bestimmter Fahrerlaubnisklassen angepasst werden. Dabei wird auch eine Neuabgrenzung von Führerscheinklassen vorgenommen. Dank der Initiative Bayerns im Bundesrat genügt auch in Zukunft die Fahrerlaubnisklasse C1 (Klein-LKW), um bestimmte Einsatzfahrzeuge wie der Feuerwehr, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks oder sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes führen zu dürfen. Es ist nicht, wie zunächst geplant, eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 (Klein-Bus) notwendig.
„Mit dieser Entscheidung wird ein unnötiger Mehraufwand für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte vermieden. Der Führerschein für Klein-LKW ist in den Reihen der Ehrenamtlichen sehr viel mehr verbreitet als die Fahrerlaubnisklasse D1 für Klein-Busse. Der zusätzliche Erwerb eines Busführerscheins ist damit nicht erforderlich. Damit wird der lebenswichtige Dienst der vielen Ehrenamtlichen auch weiterhin unterstützt“, bekräftigt Westphal.
Deutliches Plus bei den Schlüsselzuweisungen
Im kommenden Jahr fließen über 39 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, darüber freuen sich auch der CSU Landtagsabgeordneter Manuel Westphal und MdL Stefan Schuster der SPD-Betreuungsabgeordnete für unseren Landkreis. Für Pappenheim steigt die Schlüsselzuweisung im dritten Jahr in Folge.
Mit 16.082.984 Euro bekommt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 10 Prozent mehr und für die Kreisangehörigen Gemeinden werden insgesamt 23.796.528 Euro (18,7 Prozent) höhere Schlüsselzuweisungen vom Freistaat ausbezahlt.
Die Schlüsselzuweisungen sind die wichtigste staatliche Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches. Sie ergänzen die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen und sollen, die Finanzkraft der Kommunen stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Kommunen ausgleichen. Der Berechnung für die Auszahlung liegt auch die unterschiedliche Aufgabenlast der Kommunen zugrundet. Mit den Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt.
Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2015. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Schlüsselzuweisungen im Freistaat um über 4 Prozent. Die kreisfreien Städte erhalten 2017 insgesamt rund 745 Millionen Euro, die kreisangehörigen Gemeinden über 1,4 Milliarden Euro und die Landkreise über 1,2 Milliarden Euro.
Mittelfränkischer Feuerwehren werden nicht so oft bestohlen
Das Innenministerium in NRW schlägt Alarm: Der Feuerwehr werden immer häufiger Geräte gestohlen. Der Feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Schuster hat die Lage in Bayern untersucht und kommt zu dem Schluss, dass solche Vorfälle bei uns die Ausnahme sind. Insbesondere in Mittelfranken werden unsere Helfer selten beklaut.
Das Innenministerium in Nordrhein-Westphalen beklagte vor kurzem öffentlich, dass die Zahl der Einbrüche und Diebstähle bei der Feuerwehr in NRW stark zunehme. Im Verdacht stehen Hehlerbanden, die teure Feuerwehrgeräte ins Ausland verkaufen oder für weitere Straftaten einsetzen. „Hydraulische Spreizer und Schneidegeräte sind dazu da, eingeklemmte Personen nach Unfällen zu befreien“, erklärt der ehemalige Berufsfeuerwehrmann Stefan Schuster. „Sie können aber auch für Einbrüche oder das Aufbrechen von Tresoren zweckentfremdet werden.“
Alarmiert durch die Meldungen aus NRW erfragte der Landtagsabgeordnete beim Innenministerium die Lage in Bayern. „In den letzten fünf Jahren ist im Schnitt jeweils ein fünfstelliger Betrag an Schaden entstanden. Diese Kosten tragen unsere Kommunen. Da können für ein einzelnes Gerätehaus ordentlich Kosten entstehen und außerdem steht man bis zur Neubeschaffung ohne Gerät da. In der Summe sind die Zahlen aber eher beruhigend“, bilanziert Schuster. „Es ist auch keine Tendenz zu erkennen. 2014 gab es etwas mehr Einbrüche als in den anderen Jahren, ansonsten bewegen wir uns bei unter 30 Vorfällen im Jahr, in Mittelfranken bei unter drei. Es gibt fast 8.000 Wehren in Bayern, die Zahlen sind also nicht alarmierend. Trotzdem finde ich es absolut beschämend, dass diejenigen bestohlen werden, die uns ehrenamtlich schützen.“ Dabei wird in den Daten jeder Vorfall erfasst, der Bezug zur Feuerwehr hat: Ob die Kaffeekasse in der Feuerwache leergeräumt wird, das Radio im Gerätehaus verschwindet, oder teure Ausrüstung abhandenkommt.
Der Landtagsabgeordnete Schuster ist auch der Frage auf den Grund gegangen, ob Diebesgut zweckentfremdet wurde. Den Behörden ist in diesem Bereich nur ein Fall bekannt. „Das Ministerium hat mir mitgeteilt, dass 2012 versucht wurde, mit einem Rettungsspreizer einen Geldautomaten zu knacken. Geschafft hat es der Täter nicht und gefasst wurde er auch.“ Stefan Schuster zieht nach seinen Recherchen ein positives Fazit: „Es freut mich, dass sich unsere Feuerwehrleute selten mit solchen Fällen herumschlagen müssen. Es ist auch einfach dämlich, die Feuerwehr zu beklauen. Man schadet unseren Helfern und im schlimmsten Fall bringt man Feuerwehrleute und Betroffene in Gefahr, wenn beim Einsatz plötzlich etwas fehlt.“
Unsere Dörfer dürfen nicht sterben!
(MdL Schuster) Der Rückgang an Fachpersonal und Fördermitteln für die Verwaltung ländlicher Entwicklung hat weitreichende Folgen. Auf Anfrage der SPD-Landtagsfraktion räumte das Landwirtschaftsministerium ein, dass besonders kleinere ländliche Gemeinden mittlerweile außer Stande sind, an den Projekten der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) teilzunehmen. Der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster kritisiert deshalb den massiven Abbau von Stellen und Fördersummen regionaler Behörden
„Obwohl die Herausforderungen durch den Klimawandel, den Strukturwandel in Landwirtschaft und Wirtschaft, der Digitalisierung, den demografischen Wandel sowie die Integration von Migranten in ganz Bayern weiter zunehmen, legt CSU-Minister Brunner den Rückwärtsgang ein“, kritisiert der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster. Bayernweit wurden seit 1993 insgesamt 853 Stellen zusammengestrichen. Weitere 110 Stellen sollen folgen. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung wird damit halbiert.
Allein das mittelfränkische Amt für ländliche Entwicklung verlor in den letzten zehn Jahren ersatzlos 55 Mitarbeiter. Angesichts dieser völlig kontraproduktiven Entwicklung müsse die Staatsregierung zwingend die Handbremse ziehen und in die Zukunft des ländlichen Raumes investieren. Wo Personal fehlt, können auch keine Förderanträge eingereicht oder bearbeitet werden. Schusters Appell: „Gleichwertige Lebensverhältnisse lassen sich nur durch begleitende Maßnahmen herstellen – dafür braucht es vor allem Personal und damit entsprechende Gelder im Haushalt. Das Landwirtschaftsministerium kann die Ländliche Entwicklung nicht sehenden Auges an die Wand fahren lassen. Unsere Dörfer dürfen nicht sterben!“
Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(MdL Manuel Westphal) Das Bayerische Feuerwehrgesetz soll an gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst werden. So soll zum Beispiel die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Den Gesetzesentwurf hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Kinder und Jugendliche sind die Retter der Zukunft. Damit auch in Zukunft für die Sicherheit in Bayern gesorgt ist, ist die Nachwuchsarbeit in den Feuerwehren nicht zu unterschätzen. Durch die Gesetzesnovelle soll die Einrichtung von „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht werden, in denen Kinder schon frühzeitig an die Aufgaben der kommunalen Feuerwehren herangeführt werden können.
Gleichzeitig soll das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahren heraufgesetzt werden. Die Feuerwehren können so von der langjährigen Erfahrung älterer Mitglieder profitieren.
„Diese Gesetzesnovelle ist im Rahmen des demografischen Wandels sehr wichtig. Gerade die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist eine gute Chance für unsere Feuerwehren, ihre Nachwuchsarbeit auszuweiten“, bekräftigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal informiert über die Gesetzesnovelle
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit der Feuerwehren. Möglichkeiten zur Kooperation sollen erweitert werden, wodurch Brandschutzmaßnahmen und der technische Hilfsdienst effektiver eingesetzt werden können. Durch den bedarfsorientierten Einsatz von sogenannten Fach-Kreisbrandinspektoren sollen Kreisbrandräte bei ihrer Arbeit entlastet werden.
Der Landtagsabgeordnete erklärt ferner: „Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus auch neue Möglichkeiten der Inklusion vor: So sollen auch Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können. Menschen mit körperlicher Behinderung können zum Beispiel als Ausbilder oder psychologische Betreuer fungieren.“
Der Gesetzesentwurf wird nun den Verbänden zugeleitet, damit diese Stellung dazu nehmen können. Anschließend wird er im Bayerischen Landtag beraten.
„Ich begrüße den Gesetzesentwurf des Ministerrats. Durch die Änderungen werden unsere Feuerwehren zukunftssicher gemacht sowie die kommunale Zusammenarbeit erleichtert“, stellt Westphal fest.