Pappenheim entscheidet über die Auswertung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pappenheim, mit elf Teilflächen, geht in die nächste Runde. Nach der ersten Beteiligungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen in einer Sitzung des Stadtrates ausgewertet und abgewogen. In der jüngsten Sitzung wurde über private Einwendungen und fachliche Hinweise von Behörden und Träger öffentlicher Belange für jede der elf Änderungsbereiche in Pappenheim Bieswang, Geislohe, Neudorf, Göhren und Übermatzhofen die Abwägungsvorschläge mit Beschlüssen des Stadtrats entschieden.
Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung für das gesamte Pappenheimer Gemeindegebiet festlegt. Er ist die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und umfasst die Nutzungsarten wie etwa Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen und Verkehrsflächen.
Die Stadt Pappenheim plant die 8. Änderung ihres Flächennutzungsplans. Vom 6. Oktober 2023 bis zum 10. November 2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
In dieser Zeit konnten Bürger und Behörden ihre Stellungnahmen zum geplanten Flächennutzungsplan abgeben. Diese Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro „VNI“ aus Pleinfeld gesammelt und zusammen mit der Stadtverwaltung bewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen nun als Beschlussvorschläge vor, über die der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden wird.
Die Stellungnahmen wurden nach den elf Änderungsbereichen des Plans geordnet, sodass der Stadtrat nach den Einzelberatungen für jeden Bereich ein gesonderter Abwägungsbeschluss gefasst werden musste.
In einem weiteren Schritt hat der Stadtrat in seinem Auslegungs- und Billigungsbeschluss die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen sobald die beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind.
Titelbild: Stadt Pappenheim
Kurzübersicht mit den Entscheidungen über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
- Geislohe: Nördlich Baugebiet „Am Schlägle“
– Fläche: ca. 10.000 m²
– Lage: Nördlich von Geislohe
– Aktuelle Nutzung: Teilweise gewerblich, Baumschule
– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche
– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 160
– Ziel: Schaffung der Grundlage für ein Wohngebiet
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Pappenheim: Bgm.-Rukwid-Straße
– Fläche: ca. 1.800 m²
– Lage: Westlich von Pappenheim
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft
– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche
– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 1012 und 1024
– Ziel: Schaffung der Grundlage für eine gewerbliche Baufläche
Die Ausweisung der gewerblichen Baufläche wird zurückgenommen.
- Übermatzhofen: Bestehender Gewerbebetrieb
– Fläche: ca. 12.000 m²
– Lage: Nord-östlich von Übermatzhofen
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft
– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche
– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 109
– Ziel: Erhalt und Fortbestand des gewerblichen Betriebs
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Pappenheim: Weinberggärten
– Fläche: ca. 1.500 m²
– Lage: Östlich von Pappenheim
– Aktuelle Nutzung: Grünfläche
– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche
– Flurstück: Westlicher Teil des Flurstücks 692
– Ziel: Umstufung zur Wohnbaufläche
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Pappenheim Areal „Pappenheim Nord“, nördlich der Friedhofsmauer:
– Fläche: ca. 2.500 m²
– Lage: Nördlich von Pappenheim
– Aktuelle Nutzung: Grünfläche
– Zukünftige Nutzung: Gemischte Baufläche
– Flurstück: Flurstücke 715 und 510/2
– Ziel: Grundlage für ein Misch- bzw. Wohngebiet
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Pappenheim Weinberg, Südwesthang
– Fläche: ca. 3.800 m²
– Lage: Nördlich von Pappenheim
– Aktuelle Nutzung: Grünfläche
– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche
– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 701, 702, 703, 704, 705, 706, 709, 711/2 und 716/2
– Ziel: Darstellung der vorhandenen Wohnbebauung im Altbestand
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Bieswang Reiterhof Rosengasse
– Fläche: ca. 20.000 m²
– Lage: Nördlich von Bieswang
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft
– Zukünftige Nutzung: Sonderfläche „Reiterhof“
– Flurstück: Flurstücke 567 und 568
– Ziel: Umwidmung zur Sonderfläche
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Pappenheim BauhofErweiterung Richtung Göhren
– Fläche: ca. 2.000 m²
– Lage: Nördlich von Pappenheim – Fortsetzung der Bauhofareals Richtung Göhren
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft
– Zukünftige Nutzung: Gemeinbedarfsfläche
– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 750/2
– Ziel: Schaffung von Gemeinbedarfsflächen
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Göhren Verlängerung Neubaugebiet
– Fläche: ca. 3.200 m²
– Lage: Süd-westlich von Göhren
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft
– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche
– Flurstück: Flurstück 701/1
– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Neudorf Erweiterung Neubaugebiet Richtung Osten:
– Fläche: ca. 3.000 m²
– Lage: Südlich von Neudorf
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft
– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche
– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 187/11 und 187/0
– Ziel: Grundlage für ein Wohngebiet
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen
- Bieswang Fuchsenweg
– Fläche: ca. 11.000 m²
– Lage: Nördlich der Hauptstraße von Bieswang
– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft, teilweise Grünfläche
– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche
– Flurstück: Flurstücke 576 und 117/3
– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen
Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen




















Bei einem Scoping-Termin Mitte September 2023 kam es dann zum Aus für die Planungen der Stadt Pappenheim, weil die Erweiterung wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet der Altmühl von Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt als nicht genehmigungsfähig abgeschmettert wurde.
Das alles dauert aber. Will man eine Schließung des wunderschönen Pappenheimer Campingplatzes nicht riskieren, musste eine Zwischenlösung gefunden werden, die sicherstellt, dass es zum Saisonbeginn 2025 weitergeht. Diese Zwischenlösung hat der Bauausschuss im Oktober 2023 erarbeitet. Bei dieser Ausschusssitzung brachte Stadtrat Kiermeyer (Bürgerliste) den Vorschlag ein, das Sanitärgebäude aus dem Jahre 1976 durch die Stadt zu sanieren und den Campingplatz lediglich auf der Grundlage eines Pachtvertrages weiter zu betreiben. Damit bliebe nach den Ausführungen Kiermeyers der Campingplatz in städtischer Hand. Der Ausschuss empfahl daraufhin dem Stadtrat, die Sanierung des bestehenden Sanitärgebäudes im Herbst 2024 mit Kosten und Organisation der Stadt zu beschließen.
Die Sanierungsarbeiten umfassen insbesondere den Austausch von verbrauchten Fenstern und Türen, die Erneuerung des Dachs, der gesamten Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallation mit Warmwassererzeugung sowie die Erneuerung von Fliesen und Sanitärkabinen. Für das Jahr 2024 sind im Städtischen Haushalt Mittel in Höhe von 50.000,- € vorgesehen, im Folgejahr bis zu weiteren 100.000,- €. Die Maßnahme wird ohne externen Planer von der Verwaltung selbst bearbeitet. Da die Sanierung aufgrund der vorgegebenen Campingsaisonzeiten in einem äußerst knappen Zeitfenster stattfinden muss, werden Fragen zur Gestaltung während der Bauphase durch den Ersten Bürgermeister entschieden.