Pappenheimer Stadtrat hat über drei PV-Projekte beraten

Drei Vorhaben zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bieswang und Übermatzhofen  wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 zur weiteren Beratung vorgelegt. Grundlage für die Bewertung ist der im November 2024 beschlossene kommunale PV-Kriterienkatalog, der als Orientierungshilfe bei der Prüfung entsprechender Anträge dient.

Drei Anträge – unterschiedliche Voraussetzungen
Der erste Antrag betrifft den geplanten Bürgersolarpark Pappenheim Bieswang Ost. Die Südwerk Energie GmbH möchte dort westlich von Ochsenhart auf drei Flächen der Gemarkung Bieswang eine Anlage mit einer Größe von 10 Hektar errichten. Dabei liegen nur 4,13 Hektar innerhalb der nach dem Kriterienkatalog zulässigen Flächenbereiche. Ein Konzept wurde eingereicht, auf eine mündliche Vorstellung wurde zunächst verzichtet.

Ebenfalls von der Südwerk Energie GmbH stammt der zweite Antrag für einen Bürgersolarpark in Ochsenhart. Geplant ist eine Anlage südwestlich von Ochsenhart mit einer Fläche von 2,09 Hektar. Dieser Antrag erfüllt sowohl die Flächenkriterien als auch die sonstigen Vorgaben des Katalogs. Ein Konzept liegt auch hier vor.

Der dritte Antrag betrifft ein Projekt in Übermatzhofen. Antragsteller ist Wolfgang Pfister, der eine Anlage mit einer Größe von 2,26 Hektar errichten möchte. Während die Flächenkriterien eingehalten werden, fehlt bislang ein Konzept zu den sonstigen Kriterien. Eine Nachreichung der Unterlagen wurde bereits im Dezember 2024 angefordert, lag bis zum Sitzungstag jedoch nicht vor.

Nach Angaben der Stadtverwaltung liegt die Gesamtfläche bestehender und beantragter PV-Anlagen bei 43,96 Hektar. Damit wird die im Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze von 57 Hektar aktuell nicht überschritten.

Bei der Diskussion im Stadtrat bestand der parteiübergreifende Konsens, dass aus den genannten Gründen nur der Antrag „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ – also der Antrag Nummer 2 – eine nähere Betrachtung wert ist. Alle Redner im Stadtrat verwiesen darauf, dass man vonseiten der Stadt auf die angebotenen Flächen und die weiteren Vorgaben des beschlossenen PV-Kriterienkatalogs bestehen müsse.

Weitere Beratung notwendig
Der Stadtrat beschloss, dass die Antragsteller für ihr Vorhaben „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ in einer der kommenden Sitzungen persönlich vorstellen sollen, um eine genauere Bewertung vornehmen zu können. Eine sofortige Ablehnung eines oder mehrerer Anträge ist derzeit nicht vorgesehen. Ein weiterer Antrag für eine Fläche in der Gemarkung Ochsenhart war im Verwaltungsweg bereits abgelehnt worden – wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Landschaftsbild und Blickbeziehungen.

Zur Realisierung der Vorhaben wäre jeweils eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Die Kosten für diese Verfahren wären von den Antragstellern zu tragen.




Städtebauförderung zeigt in Pappenheim sichtbare Erfolge und klare Perspektiven

Die Stadt Pappenheim hat im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms eine umfassende Bilanz ihrer bisherigen Maßnahmen gezogen und zugleich den Bedarf für das Förderjahr 2026 konkretisiert. Der Stadtrat beschloss am 23. Oktober 2025 die entsprechende Jahresmeldung für das Programm „Lebendige Zentren“.

Maßnahmen mit sichtbarem Ergebnis
Seit dem Start der Städtebauförderung konnten in Pappenheim zahlreiche Projekte umgesetzt werden, die das Stadtbild, die Infrastruktur und das Wohnumfeld spürbar verbessert haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Ordnungsmaßnahmen wie der Abbruch der Industriebrache am Gruco-Gelände, die Platzgestaltung „Auf der Lach“, die Neugestaltung der Klosterstraße, der Abbruch in der Beckstraße 8 sowie die Freiflächengestaltung am ehemaligen Bauhof und Dechanatshof.
  • Bauliche Maßnahmen an einer Vielzahl historischer Gebäude, darunter das Haus des Gastes in der Stadtvogteigasse, mehrere denkmalgeschützte Häuser in der Deisingerstraße und der Graf-Carl-Straße sowie Sanierungsarbeiten an Stadtmauer und Stadtmauerturm.
  • Kommunales Förderprogramm, durch das viele private Eigentümer bei Sanierungen unterstützt wurden, etwa in der Marktplatzumgebung, in der Bahnhofstraße, am Niederländersteig oder in der Bauhofstraße.

Laufende und geplante Projekte
Derzeit wird an der Finanzplanung für die Sanierung der Turnhalle an der Schützenstraße gearbeitet. Darüber hinaus sind weitere Vorhaben im kommunalen Förderprogramm in der Umsetzung – etwa in der Stöbergasse, am Niederländersteig oder am Hotel Krone am Marktplatz.

Als nächste größere Maßnahme ist die Gestaltung des Marktplatzes vorgesehen. Geplant sind unter anderem die Erneuerung des westlichen Gehwegs in der Graf-Carl-Straße, die Anbindung zur Stadtvogteigasse und eine fußgängerfreundliche Querung zur Altmühlbrücke. Auch die Neuordnung des Quartiers Stadteingang Nord wird weiterverfolgt.

Fördermittel für 2026 beantragt
Für das kommende Jahr hat die Stadt Pappenheim förderfähige Kosten in Höhe von 200.000 Euro angemeldet. Diese setzen sich zusammen aus:

  • 80.000 Euro für Maßnahmen im Fassadenprogramm
  • 20.000 Euro für den Sanierungstreuhänder Bayerngrund
  • 100.000 Euro für die laufende Turnhallensanierung

In den Jahren 2027 und 2028 wird jeweils mit einem Förderbedarf von 130.000 Euro gerechnet. Für größere Vorhaben wie die Neugestaltung des Marktplatzes und der Stadtvogteigasse sind in diesen Jahren je 500.000 Euro eingeplant. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen der Förderinitiative „Klima wandel(t) Innenstadt“ bezuschusst werden.

Projektfonds wird neu belebt
Auch der Projektfonds Altstadt Pappenheim, der in früheren Jahren bereits Veranstaltungen und Werbemaßnahmen begleitete, wird im Programm „Lebendige Zentren“ fortgeführt. Von 2017 bis 2018 konnten hieraus verschiedene Aktionen finanziert werden – etwa Märkte, Informationsmaterial und kulturelle Beiträge. In den Jahren 2019 bis 2025 war der Fonds inaktiv, soll nun aber wieder aktiviert werden.

Städtebauliches Entwicklungskonzept als Grundlage
Die genannten Maßnahmen stützen sich auf das städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt, das unter Mitwirkung von Fachplanern und lokalen Arbeitsgruppen erstellt wurde. Es definiert langfristige Entwicklungsziele für die Bereiche Städtebau, Verkehr, Handel, Tourismus und soziales Miteinander – und dient als Leitlinie für alle aktuellen und künftigen Vorhaben.

 




Pappenheimer Stadträte äußern Kritik an Vorgehen des Landratsamtes beim Bebauungsplan Gründlein

Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans „Gründlein“ im Ortsteil Geislohe reagierten die Mitglieder des Pappenheimer Stadtrats mit deutlicher Kritik auf die Vorgehensweise des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens hatte das Landratsamt bemängelt, dass mehrere Bauparzellen des seit dem Jahr 2000 rechtskräftigen Bebauungsplans zu nahe am angrenzenden Wald lägen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit könnten dort keine Genehmigungen erteilt werden, da sich die Grundstücke innerhalb der Baumfallzone befänden. Die Stadt Pappenheim hatte daraufhin Gespräche mit Vertretern des Landratsamts, des Forstamts und dem örtlichen Förster geführt. Ziel war es, die Rodung des Waldes zu vermeiden und dennoch eine baurechtlich tragfähige Lösung zu finden.

Geplant ist nun, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern und eine Baumfallzone sowie eine Waldrandzone festzusetzen. In der Baumfallzone dürfen künftig keine Hauptgebäude mit gewöhnlichem Aufenthalt errichtet werden. In der angrenzenden Waldrandzone verpflichtet sich die Stadt als Waldeigentümerin zur Entnahme hochgewachsener Bäume, zur Anlage eines gestuften Waldrands sowie zur Pflanzung niedrig wachsender Sträucher. Diese Maßnahmen sollen auch grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine Verschiebung der Baugrenze kommt laut Stadt nicht in Betracht, da nur neun Meter Abstand zwischen Waldrand und Baugrenze bestehen.

Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Walter Otters (Freie Wähler) kritisierte das Vorgehen des Landratsamts als „dreist“. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nun ein solcher Aufwand betrieben werden müsse, obwohl der Bebauungsplan seit Jahrzehnten rechtskräftig sei. Auch für die SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler ist die Forderung des Landratsamtes nicht nachvollziehbar – aus ihrer Sicht hätte der Mangel bereits im Genehmigungsverfahren erkannt werden können. Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste) hob in der Debatte hervor, dass die Stadt Pappenheim für die entstandene Situation nicht verantwortlich sei.

 




Elektrotechnik für Michwasserbehandlung in Bieswang vergeben

 

In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim grünes Licht für die nächste Etappe bei der technischen Ertüchtigung der Kläranlage Bieswang gegeben. Konkret geht es um die Vergabe des Gewerkes Elektrotechnik im Rahmen der geplanten Mischwasserbehandlung. Den Zuschlag erhielt die Firma Mersch GmbH aus Greding – zum Angebotspreis von 108.228,12 Euro brutto.

Die jetzt beauftragte Maßnahme ist Teil eines umfangreicheren Vorhabens, bei dem zuvor bereits die Gewerke „Bautechnik“ und „Maschinentechnik“ ausgeschrieben und vergeben worden waren. Die Submission für das noch ausstehende Elektrotechnik-Gewerk hatte am 2. September stattgefunden. Von sieben angeschriebenen Fachfirmen reichten drei ein Angebot ein. Nach Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro EMR Plan wurde die Firma Mersch als wirtschaftlichster Anbieter empfohlen.

Baubeginn erst 2026
Obwohl ursprünglich ein Start der Baurbeiten in der Nähe der Heimgärten am westlichen Ortsrand von Bieswang noch im laufenden Jahr vorgesehen war, verzögert sich der Beginn auf das Frühjahr 2026. Laut aktueller Planung soll die Maßnahme zeitnah nach dem Winter aufgenommen werden. Die beauftragte Firma Heuchel, die bereits in vorangegangene Gewerke eingebunden ist, hat gegenüber der Stadt Pappenheim im September 2025 nochmals zugesichert, den angestrebten Fertigstellungstermin am 14. August 2026 einzuhalten.

Pflicht zur Modernisierung
Wie in der rechtlichen Bewertung bei der Sitzung betont wurde, liegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung bei der Stadt Pappenheim. Die wasserrechtlichen Vorgaben verlangen, dass bestehende Anlagen dem Stand der Technik angepasst werden. Dies wird mit der laufenden Maßnahme umgesetzt.

Titelfoto: Ingenieurbüro Völker




Stadt Pappenheim bringt Breitbandausbau weiter voran

Nach langer Vorbereitungszeit kann der Breitbandausbau in Pappenheim und den Ortsteilen Geislohe, Neudorf und Göhren nun konkret starten. In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Stadtrat einstimmig die Vergabe an die Glasfaser Plus GmbH beschlossen.

Der nun vorliegende Förderbescheid über 1,83 Millionen Euro ist das Ergebnis eines langwierigen Antragsverfahrens im Rahmen der sogenannten BayGibitR-Förderung. Ursprünglich war man in der Verwaltung von einem Fördersatz von 90 Prozent ausgegangen. Tatsächlich bewilligt wurde jedoch der Förderhöchstbetrag – wodurch der Satz auf rund 85 Prozent sinkt. Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich dadurch auf etwa 305.000 Euro.

Trotz der Abweichung empfiehlt die Verwaltung die Vergabe. Ein höherer Zuschuss ist nach aktueller Einschätzung nicht mehr zu erwarten, auch nicht durch spätere Bundesprogramme. Die Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt gut 2,1 Millionen Euro ist durch die Stadt zunächst vorzufinanzieren. Die Mittel dafür wurden bereits im Haushalt 2025 eingeplant.

Deutlich wurde in der Sitzung, dass die Realisierung des Breitbandausbaus nicht nur mit erheblichen finanziellen Mitteln, sondern auch mit viel Verwaltungsaufwand verbunden war. Stadtrat Walter Otters (Freie Wähler), Fraktionsvorsitzender und zugleich Referent für Infrastruktur und Digitalisierung, machte in seinem Redebeitrag auf die Herausforderungen aufmerksam: „Die Planung und Beantragung der Förderung hat viel Zeit und verwaltungstechnische Arbeit in Anspruch genommen.“ Umso wichtiger sei es nun, dass die Umsetzung voranschreitet. Die ganze Sache sei auch wegen der finanziellen Vorleistung der Stadt ein großer Kraftakt, in den jetzt endlich Bewegung komme, erklärte Otters. Sein Fazit: „Gut, dass wir voranschreiten.“

Mit dem aktuellen Beschluss ersetzt der Stadtrat seinen ursprünglichen Beschluss vom Juni 2024. Die Stadt Pappenheim ist damit bereit, gemeinsam mit der Glasfaser Plus GmbH den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Angriff zu nehmen.




Pappenheim beschließt Bebauungsplan Neudorf II

Der Weg für ein neues Baugebiet in Neudorf ist frei. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 den Bebauungsplan „Neudorf II“ als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Beteiligungsschritten, das nun mit Inkrafttreten des Plans abgeschlossen ist.

Vom Entwurf zur Satzung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans folgt klaren rechtlichen Vorgaben. Zunächst hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gefasst und diesen ortsüblich bekannt gemacht. Danach folgte die Erstellung eines Vorentwurfs, über den ebenfalls abgestimmt wurde. Bereits in einer frühen Phase wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Entwurf konkretisiert und öffentlich ausgelegt. Während dieser letzten Phase – der sogenannten förmlichen Beteiligung – konnten erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Diese wurden nun vom Stadtrat abgewogen.

Keine Einwände, keine Planänderungen
Wie aus bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine Einwände, die eine Änderung der Planung erforderlich gemacht hätten. Lediglich die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung über ein Ökokonto musste konkretisiert werden – dies ist inzwischen erfolgt.

Was bedeutet der Satzungsbeschluss?
Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Damit besteht planungsrechtlich gesichertes Baurecht für das neue Wohngebiet „Neudorf II“. Die Erschließung – also der Bau von Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen – ist dabei nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird in einem gesonderten Beschluss behandelt.

Durch die neue Wohnbaufläche soll die Entwicklung des Ortsteils Neudorf weiter gestärkt und jungen Familien wie auch Rückkehrern eine Perspektive im ländlichen Raum geboten werden.

 




Sanierungsgebiet in Pappenheim um weitere 15 Jahre verlängert

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 2025 einstimmig beschlossen, die bestehende Sanierungssatzung aus dem Jahr 2010 um weitere 15 Jahre zu verlängern. Damit bekennt sich die Stadt erneut zur städtebaulichen Erneuerung im historisch geprägten Stadtkern.

Das Sanierungsgebiet, wie ursprünglich festgelegt

Grundlage für die Entscheidung ist eine rechtliche Neubewertung. Sanierungssatzungen dieser Art gelten inzwischen in der Regel nur noch für maximal 15 Jahre. Die aktuelle Satzung, die kein Datum für die Laufzeit vermerkt ist, wäre somit demnächst abgelaufen – die baulichen Herausforderungen im Sanierungsgebiet aber bestehen vielerorts fort.

Wie den Ausführungen der Stadtverwaltung zu entnehmen ist, liegen sowohl im öffentlichen Raum – insbesondere rund um den Marktplatz – als auch bei zahlreichen privaten Anwesen weiterhin sichtbare bauliche Missstände vor. Gerade der Fassadenzustand mancher Gebäude lässt zu wünschen übrig. Die Stadt will daher in einem ersten Schritt selbst aktiv werden und den Marktplatz samt direktem Umgriff baulich angehen.

Im Rahmen der Städtebauförderung bleibt damit auch künftig die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen im Sanierungsgebiet mit bis zu 60 Prozent Fördermitteln zu bezuschussen. Dies gilt unter anderem für das Fassadenprogramm sowie für denkmalgerechte Einzelmaßnahmen, bei denen der finanzielle Mehraufwand besonders hoch ist.

SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler begrüßte die Verlängerung der Satzung ausdrücklich. Sie erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren bereits einige städtebauliche Erfolge sichtbar geworden seien. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass man sich nicht auf Erreichtem ausruhen dürfe: „Es ist wichtig, dass wir uns weiterhin mit der baulichen Situation auseinandersetzen und uns aktiv darum kümmern, bestehende Missstände Schritt für Schritt zu beseitigen“, so Pappler.

Mit dem einstimmigen Beschluss erkennt der Stadtrat die städtebauliche Entwicklung Pappenheims weiterhin als ein zentrales Anliegen an. Damit soll der historische Stadtkern nicht nur ein Ort mit Geschichte, sondern auch mit Zukunft sein.

 




Pappenheim Nord auf neuen Wegen

Ein städtebaulicher Entwurf für das Quartier Pappenheim Nord soll Klarheit schaffen. Mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats vom 31. Juli 2025 wird der Grundstein für die weitere Entwicklung eines sensiblen Stadtbereichs gelegt: Für das neu entstandene Areal Pappenheim Nord, gelegen zwischen Bürgermeister-Rukwid-Straße und dem städtischen Friedhof an der Galluskirche, soll ein städtebaulicher Entwurf in Auftrag gegeben werden.

Auf dem Gelände standen bis vor Kurzem die traditionsreiche Gaststätte „Zum Goldenen Löwen“ sowie ein großes landwirtschaftliches Anwesen – beides inzwischen abgerissen. Doch anstatt vorschnell mit einem Bebauungsplan voranzuschreiten, will die Stadt nun in einem wohldurchdachten Verfahren mit Fingerspitzengefühl agieren. Zunächst soll ein städtebaulicher Entwurf durch ein Fachbüro erarbeitet werden.

Planung mit Weitblick
Architekt Clemens Frosch, stellte die Planungsüberlegungen dem Stadtrat vor. Aus seiner Sicht bietet ein städtebaulicher Entwurf entscheidende Vorteile. Er liefert Investoren und Bauträgern ein klares Bild davon, wie sich Gebäude, Freiflächen und Wege künftig zu einem stimmigen Ganzen fügen könnten. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Planung“, so Frosch. Erst vor Kurzem habe ein Gutachten bestätigt, dass auf dem Gelände keine archäologischen Funde zu erwarten seien – eine wichtige Voraussetzung für die weiteren Schritte.

In Pappenheim hat es zuletzt Anfang der 1990er Jahre ein Projekt in vergleichbarer Größenordnung gegeben habe: Damals entstand auf dem Gelände der ehemaligen Möbelschreinerei Gruco mit dem heutige Wohnquartier „Auf der Lach“ ein Areal, das sich bis heute als attraktiver Wohnstandort bewährt hat. Mit Pappenheim Nord kann nun eine ähnlich qualitätsvolle Entwicklung in die Wege geleitet werden.

Drei Varianten für das neue Quartier
In seiner Präsentation stellte der Architekt drei unterschiedliche Entwurfsvarianten für die mögliche Bebauung vor, wobei jeweils drei Mehrfamilienhäuser mit einem Obergeschoss vorgesehen sind.

Die erste Variante orientiert sich eng an der westlichen Friedhofsmauer. Zwischen Mauer und Gebäuden würde ein überdachter Laubengang entstehen, zudem wären ausreichend Stellplätze für Anwohner und Friedhofsbesucher eingeplant.

Die zweite Variante sieht zwei Häuser direkt an der Bürgermeister-Rukwid-Straße vor, während ein weiteres Gebäude zurückgesetzt im nördlichen Teil des Areals geplant ist. Hier würde eine Tiefgarage für die Fahrzeuge der Bewohner entstehen.

Variante drei ähnelt in ihrer Gebäudestellung der zweiten, legt aber besonderen Wert auf großzügigere Freiflächen. Carports könnten dezent in die Gestaltung integriert werden, ohne den offenen Charakter des Areals zu beeinträchtigen.

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Ein besonderes Augenmerk legt Frosch auch auf die Erschließung, bei der eine fußläufige Verbindung zur Dr.-Dr.-Bertha-Kipfmüller-Straße künftig für Entlastung an der derzeit engen und wenig einladenden Engstelle sorgen könnte. Auch der angrenzende Friedhof könnte städtebaulich eine neue Rolle übernehmen – etwa in Form einer kleinen öffentlichen Parkanlage.

Zustimmung aus allen Fraktionen
Die Stadträtinnen und Stadträte zeigten sich fraktionsübergreifend offen für das gewählte Vorgehen. Anette Pappler (SPD) lobte den Entwurfsansatz als wichtigen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums, der auch an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst sein solle. Sie regte an, interessierte Wohnungskäufer frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Bettina Balz (Grüne) betonte, wie wichtig es sei, im Vorfeld klare Vorstellungen zur künftigen Bebauung zu entwickeln: „Wir haben dann etwas in der Hand, mit dem wir auf Investoren zugehen können“, sagte sie.

Auch Walter Otter (Freie Wähler) plädierte für einen behutsamen und transparenten Weg: „Wir wollen die Bürger mitnehmen“, betonte er – eine Haltung, die auch Architekt Frosch teilte. Für ihn wären kleinere Workshops zur Bürgerbeteiligung ein denkbarer Rahmen.

CSU-Stadtrat Marcus Wurm lobte die zügige Vorarbeit, die unmittelbar nach dem Abriss der Altgebäude erfolgte. Sein Fraktionskollege Heiko Loy schloss sich dem positiven Votum an.

Der nächste Schritt
Nach dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats ist nun zunächst die Ausschreibung an Fachplaner vorgesehen. Im weiteren Verfahren müssen die Angebote geprüft und die konkrete Vergabe beschlossen werden. Parallel will man sich bei der Regierung von Mittelfranken um Fördermittel bemühen, die im Idealfall bis zu 80 Prozent betragen könnten.

 Fotos: Planzeichnungen Architekturbüro Frosch




Mittelalterfest zum 1225-jährigen Jubiläum in Pappenheim in Planung

Ein bedeutendes Jubiläum wirft seine Schatten voraus. Im Jahr 2027 jährt sich die erste urkundliche Erwähnung Pappenheims zum 1225. Mal. Wie Bürgermeister Florian Gallus bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung am 08.Mai bekanntgab, laufen in der Bürgerschaft bereits konkrete Planungen für ein großes historisches Stadtfest. Ein engagiertes Team aus der Bevölkerung hat sich dazu formiert und arbeitet an einem Konzept, das dem Mittelalterfest aus dem Jahr 2002 in Struktur und Atmosphäre nachempfunden sein soll.

Geplant ist, dass die Stadt Pappenheim offiziell als Veranstalterin auftritt. Bürgermeister Gallus betonte jedoch, dass man weitere Schritte erst dann beschließen werde, wenn das Konzept in eine konkretere Phase tritt: „Wenn die Sache konkreter wird, dann sehen wir weiter“, so Gallus. Etwas konkreter äußerte sich Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der für Märkte und Veranstaltungen zuständig ist. Er sprach sich dafür aus, dem Planungsteam schon jetzt eine städtische Unterstützung zuzusichern.

Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen gefallen sind, liegt bereits ein erster Entwurf für das Programm des dreitägigen Festwochenendes im Juli 2027 vor. Der Auftakt ist für Freitag, den 9. Juli, mit einem Mittelalterkonzert vorgesehen.

Der Samstag beginnt mit einer feierlichen Eröffnung durch den Bürgermeister und die Stadträte – natürlich in historischer Gewandung. Der Theaterverein soll zur Eröffnung ein kurzes historisches Stück präsentieren. Am Samstag öffnet auch der historische Markt in der Graf-Carl-Straße und der Deisingerstraße. Auf der Pfarrwiese zeigt das Pappenheimer Regiment aus Schkeuditz Präsenz, während sich in der Stadtvogteigasse eine historische Spielstraße für Kinder entfaltet. Zwei geführte Stadtführungen am Nachmittag geben Einblicke in die bewegte Vergangenheit Pappenheims. Am frühen Abend soll ein weiteres Theaterstück auf der Bühne folgen.
Gaukler, Feuerschlucker, Magier und hoffentlich viele Mitwirkende aus den örtlichen Vereinen gestalten den Markt bis 23 Uhr bunt und lebendig.
Den nächtlichen Schlusspunkt setzt der Nachtwächter auf seinem Rundgang. Für das leibliche Wohl wird bis in die frühen Morgenstunden gesorgt – der Ausschank an den gastronomischen Ständen soll bis 3 Uhr geöffnet bleiben.

Auch der Sonntag, der 11. Juli, steht ganz im Zeichen des mittelalterlichen Treibens. Zwischen 11 und 17 Uhr läuft das Markttreiben wie am Vortag weiter. Ein Theaterstück am Nachmittag sowie weitere Stadtführungen runden das Programm ab.
Den feierlichen Abschluss bildet um 18 Uhr ein Abschlusskonzert.

Das geplante Stadtfest verspricht schon jetzt, ein besonderes Highlight im Veranstaltungskalender des Jahres 2027 zu werden – und eine würdige Hommage an die lange Geschichte Pappenheims.

 




Stadt Pappenheim bestellt Feuerwehrbedarf für 2025

Im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung vom 8. Mai 2025 stand unter anderem die Vergabe der Jahresbestellung für die Feuerwehren der Stadt auf der Tagesordnung. Zuvor hatten die Kommandanten der einzelnen Ortswehren im Februar ihren jeweiligen Materialbedarf abgestimmt. Wegen der angespannten Haushaltslage konnten nicht alle Wünsche berücksichtigt werden. Es kam zu einer Entscheidung, die auf breiter Basis und mit Blick auf das Notwendige getroffen wurde.

Die noch verbleibenden Beschaffungen wurden in zwei Kategorien unterteilt: Artikel für den Bereich „Atemschutz“ sowie sonstiger Feuerwehrbedarf. Für beide Gruppen wurden entsprechende Angebote eingeholt.

Für die Ausstattung mit Atemschutzgeräten erhielt eine Firma aus Erlangen den Zuschlag. Mit einem Angebotspreis von 17.663 Euro brutto – zuzüglich etwaiger Übergrößenzuschläge – setzte sich das Unternehmen gegen drei weitere Anbieter durch.

Beim allgemeinen Feuerwehrbedarf überzeugte die Firma Jahn aus Wendelstein. Als einziges Unternehmen konnte sie sämtliche angefragten Artikel in vollständiger Form anbieten. Die Angebotssumme beläuft sich auf 14.800 Euro brutto.

Die Stadt Pappenheim kommt mit diesem einstimmigen Stadtratsbeschluss ihrer Verpflichtung nach, für die Feuerwehren im Stadtgebiet eine Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

 




Stellplatzpflicht soll in Pappenheim ab Oktober wieder gelten

Die Bayerische Bauordnung sieht zum 1. Oktober 2025 eine grundlegende Änderung vor. Die bislang verpflichtende Vorgabe, beim Bau oder bei Änderungen von Gebäuden auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachzuweisen, entfällt künftig, soweit keine kommunale Regelung vorliegt. Damit es in Pappenheim nicht zu einer solchen Regelungslücke kommt, hat der Stadtrat rechtzeitig gegengesteuert.

Der Entwurf für eine neue Stellplatzsatzung liegt inzwischen auf dem Tisch. Darin wird geregelt, dass künftig wieder für Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet Pappenheims die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen gilt. Dies jedoch mit einigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen. Etwa dann, wenn Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut oder Gebäude aufgestockt werden.

Maßgeblich für die Anzahl der Stellplätze ist weiterhin die sogenannte GaStellV, also die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats. Diese wird zum Stichtag ebenfalls überarbeitet und sieht für Wohngebäude künftig zwei statt bislang einem Stellplatz pro Einheit vor. Um auf spätere Änderungen flexibel reagieren zu können, verzichtet die Stadt auf eigene Zahlenangaben in der Satzung.

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit, sich von der Stellplatzpflicht durch eine sogenannte Ablösezahlung zu befreien. Die ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Bauherr den Stellplatz nicht realisieren kann. Es genügt nicht, dass er nur keinen Stellplatz schaffen will. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, über solche Fälle individuell zu entscheiden. Der Erlös aus der Ablöse muss von der Stadt zweckgebunden eingesetzt werden und etwa für Parkeinrichtungen, Radwege, Fahrradstellplätze oder Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs verwendet werden.

Die Stadtverwaltung schlug hierfür gestaffelte Ablösebeträge vor. Im genau begrenzten Sanierungsgebiet der Kernstadt sollen 3.500 Euro pro Stellplatz fällig werden, außerhalb dieser Zone, also in den Pappenheimer Außenbereichen und in den Ortsteile 5.000 Euro. Im Vergleich zu den Sätzen benachbarter Kommunen, die zwischen 3.000 und 9.000 Euro erheben, liegt Pappenheim damit im unteren bis mittleren Bereich für die Stellplatzablöse.

Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der Sitzung des Stadtrates wegen der geminderten Ablösesumme im Sanierungsgebiet der Stadt Pappenheimer. Die Fraktion der Bürgerliste und auch Stadtrat Loy von der CSU hielten es für ungerecht, dass man in den Dörfern für die Stellplatzablöse 1.500 Euro mehr bezahlen müsse als im Sanierungsgebiet der Altstadt. Sie sehen in der vorgeschlagenen Regelung ein einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung, und betonen, dass man auf dem Land die gleichen Platzprobleme habe wie auch im Sanierungsgebiet der Pappenheimer Innenstadt. Mit dieser Regelung seien die Häuslebauer in der Stadt Pappenheim bevorzugt.

Dem widersprachen Anette Pappler (SPD) und Bettina Balz von den Grünen. Das Argument für eine Milderung der Stellplatzablöse, die nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur für das Sanierungsgebiet der Innenstadt gilt, seien nach ihrer Meinung gerechtfertigt. Insbesondere gehe es um kleine Grundstücke und die Besondere Enge in diesem Bereich. Zudem stehe auch im Focus, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen „Die Argumente sind eindeutig“, betonte Anette Pappler.

Letztlich hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 bei drei Gegenstimmen beschlossen, die Stellplatzsatzung in der vorliegenden Fassung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten zu lassen.

 




Straßensanierung in Bieswang wird gemeinschaftlich gelöst

Im Zuge der Dorferneuerung in Bieswang steht die Wiederherstellung der während der Bauarbeiten an der Hauptstraße genutzten Umleitungsstrecken an. Bereits im März 2023 hatte eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Jagdgenossenschaft Bieswang stattgefunden, bei der die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung festgelegt wurden.

Im Raum stehen nun Gesamtkosten in Höhe von rund 24.000 Euro – aufgeteilt in etwa 10.000 Euro für die Arbeiten durch die Firma Lindert und rund 14.000 Euro für das benötigte Material. Wegen der zeitlichen Überschneidung von Straßenausbau und dem parallelen Aufbau des Nahwärmenetzes ist im Nachhinein nicht exakt nachvollziehbar, welche Maßnahme welchen Abschnitt der Wege in Mitleidenschaft gezogen hat.

Der Vorschlag der Verwaltung war nun, dass die Kosten solidarisch auf alle beteiligten Kostenträger verteilt werden sollen. Dazu zählen die Stadt Pappenheim, das Staatliche Bauamt, die Nahwärmenetz Bieswang eG, der Wasserzweckverband links der Altmühl sowie die Jagdgenossenschaft Bieswang. Jeder dieser fünf Partner würde einen Anteil von rund 5.000 Euro tragen – abgerechnet wird am Ende nach dem tatsächlichen Aufwand.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 8. Mai 2025, den Auftrag an die Firma Lindert zu vergeben. Damit ist ein weiterer Schritt in der Dorferneuerung Bieswang getan.