Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.




Lichtzeit wird gleichgeschaltet

ACHTUNG dieser Artikel ist vom 17.10.2003

Die Lichtzeit, eine wunderbare Wortschöpfung von Stadtrat Gronauer (SPD), bezeichnet die Betriebszeit der Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilen. Derzeit ist es so, dass in allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet wird.
Nur in Zimmer ist diese „Nichtlichtzeit“ (Wortschöpfung Skribent) um 03:00 Uhr zu Ende, während in Pappenheim selbst die Lichtzeit die ganze Nacht andauert.

Nun wird künftig, auch in Pappenheim und Zimmern, wie in allen anderen Ortsteilen auch, die Lichtzeit um 01:00 Uhr enden und um 05:00 Uhr wieder beginnen, sodass eine Nichtlichtzeit von 4 Stunden entsteht, die der Stadtkasse rund 6.500 € einbringt.

Bei der Diskussion zu diesem Thema machte Stadtrat Knoll deutlich, dass er ganz entschieden gegen diese „Nichtlichtzeit“ ist, worauf Stadtrat Kleber ausführte, dass die Geschäftsleute in Pappenheim ihre Schaufensterbeleuchtung nächtens brennen lassen und so, gleichsam ihre eigene Lichtzeit machen sollten. Mehrere Stadträte sprachen sich noch für die Begrenzung der Lichtzeit aus, wobei die Ausführung von Stadtrat Kleber, dass nach seinen Berechnungen die Straßenbeleuchtung vor seinem Anwesen mit einer 12 Watt Sparlampe pro Jahr 5,50 € kosten würde, besonders aufschlussreich war.
In weiser Voraussicht machte der Bürgermeister deutlich, dass er wegen der Nichtlichtzeit mit massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft rechne, die vermutlich keine Lichtzeiteinschränkung haben wollen und man dann nach Kompromissen suchen müsse.

Problematik Laternenparker
Probleme mit der Lichtzeitregelung werden die „Laternenparker“ bekommen, die ihr Fahrzeug ganz oder Teilweise auf der Fahrbahn parken. während diese Parkweise bei durchgehender Lichtzeit kein Problem ist, muss das Fahrzeug während der „Nichtlichtzeit“ an der, der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet werden.
Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € vorgesehen.