Gehweg und breitere Fahrbahn

Samstag, 10. November 2007

Die Zufahrt zum Bieswanger Industriegebiet wird eine breitere Fahrbahn, einen Gehweg und eine Beleuchtung erhalten. Vorgestellt wurden drei Varianten. Zuschuss bis zu 60% möglich, Spange von der Umgehungsstraße im Gespräch. Anregung aus der Bürgerversammlung. Baukosten rund 150.000 €.

Aufgegriffen wurde das Thema Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Bieswang erstmals in der Bürgerversammlung am 19. März dieses Jahres.
Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat damals berichtet:
„Ein ständiger Gefahrenzustand sei der enge Solnhofer Weg, der von der Stelzergasse aus etwa 500 m weit in das Bieswanger Industriegebiet führt. Diese nur etwa 5 m breite Straße erweise sich insbesondere in der dunklen Jahreszeit als eine ständige Gefahrenquelle, wenn die Beschäftigten aus den dortigen Firmen zu Fuß oder mit dem Rad auf dem Weg von oder zu ihrer Arbeitstelle befinden. Diese Straße in das Industriegebiet habe keinen Gehweg und auch keine Straßenbeleuchtung.

„Aus dem Industriegebiet fällt doch auch etwas für die Stadt Pappenheim ab“ gab ein betroffener Unternehmer zu bedenken. Man habe tatsächlich Angst, dass etwas passiert, denn die Straße wird außer den Lieferfahrzeugen täglich von mehr als 200 Beschäftigten frequentiert.“

In der Stadtratssitzung am 8. November wurden nun die ersten Planentwürfe und Kostenschätzungen vorgestellt. Diplomingenieur Reinhard Vulpius Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld stellte in öffentlicher Sitzung drei Planentwürfe und Kostenaufstellungen vor. Die Kosten für die vorgestellten Varianten reichen einschließlich Beleuchtung von 140.000 bis 170.000 €.

Während sich die Varianten 1 und 2 vorsehen, dass der Gehweg in Richtung Industriegebiet gesehen rechtsseitig der Fahrbahn verlaufen sieht die Variante 3 einen Gehweg auf der linken Seite der Fahrbahn vor.

151031_solnhofer-wegUnmittelbar neben der Fahrbahn würde der etwa 2 m breite Gehweg nach den Plänen der Variante 1 verlaufen. Nur durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt.

Der Planvorschlag 2 sieht zwischen der Fahrbahn und dem an deren Nordwestseite verlaufenden Gehweg einen Grünstreifen von etwa 2m Breite vor, der auch zur Sicherheit der Passanten einen wesentlichen Beitrag leisten würde. Gleiches gilt für Planvorschlag 3, der den Gehwegverlauf allerdings an der Südostseite der Fahrbahn vorsieht.

Neben der Schaffung eines Gehweges ist auch die Verbreiterung der jetzt 4,50m breiten Fahrbahn um einen Meter vorgesehen. Dazu soll noch einen Bankette von ebenfalls einem Meter geschüttet werden.

Bei jeder der vorgestellten Möglichkeiten ist ein Grunderwerb für den Bau des Gehweges notwendig. Die Kosten hierfür werden für die Varianten 1 und 2 mit 4.000 und für die Variante 3 mit 6.000 € geschätzt. Die Beleuchtung ist mit Zusatzkosten in Höhe von 15.000 € angegeben.

151031_solnhofer-weg-03Bei den Beratungen im Stadtrat kam deutlich zur Sprache, dass nur die Variante 2 oder 3 in Frage kommen können. In die Überlegungen wurde auch die angedachte Verlängerung der Umgehungsstraße einbezogen, die vom Norden, also von der Umgehungsstraße her als Westspange auf den Solnhofer Weg münden soll. Wenn diese Straße gebaut würde, wäre es besser den Gehweg auf der linken Fahrbahnseite (in Richtung Industriegebiet gesehen) zu führen wurde argumentiert, weil die Passanten die Umgehungsstraße nicht überqueren müssten um auf den Gehweg zu kommen, der in das Industriegebiet führt. Andererseits sei völlig unsicher ob dieser Direktanschluss der Staatsstraße an das Bieswanger Industriegebiet kommt. Deshalb sei es besser, den Gehweg, wie in Variante 2 vorgesehen rechtsseitig zu bauen.

Bevor aber eine Entscheidung gefällt werden kann, muss bei der Regierung von Mittelfranken abgeklärt werden, wie hoch die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Bis zu 60 % sind drin, meinte Reinhard Vulpius. Allerdings muss man bei der Regierung vorsprechen und anhand der bestehenden Planunterlagen die Zuschussbedingungen abklären. Eventuell können sich dabei noch Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht berücksichtigt wurden.




Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.




Lichtzeit wird gleichgeschaltet

ACHTUNG dieser Artikel ist vom 17.10.2003

Die Lichtzeit, eine wunderbare Wortschöpfung von Stadtrat Gronauer (SPD), bezeichnet die Betriebszeit der Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilen. Derzeit ist es so, dass in allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet wird.
Nur in Zimmer ist diese „Nichtlichtzeit“ (Wortschöpfung Skribent) um 03:00 Uhr zu Ende, während in Pappenheim selbst die Lichtzeit die ganze Nacht andauert.

Nun wird künftig, auch in Pappenheim und Zimmern, wie in allen anderen Ortsteilen auch, die Lichtzeit um 01:00 Uhr enden und um 05:00 Uhr wieder beginnen, sodass eine Nichtlichtzeit von 4 Stunden entsteht, die der Stadtkasse rund 6.500 € einbringt.

Bei der Diskussion zu diesem Thema machte Stadtrat Knoll deutlich, dass er ganz entschieden gegen diese „Nichtlichtzeit“ ist, worauf Stadtrat Kleber ausführte, dass die Geschäftsleute in Pappenheim ihre Schaufensterbeleuchtung nächtens brennen lassen und so, gleichsam ihre eigene Lichtzeit machen sollten. Mehrere Stadträte sprachen sich noch für die Begrenzung der Lichtzeit aus, wobei die Ausführung von Stadtrat Kleber, dass nach seinen Berechnungen die Straßenbeleuchtung vor seinem Anwesen mit einer 12 Watt Sparlampe pro Jahr 5,50 € kosten würde, besonders aufschlussreich war.
In weiser Voraussicht machte der Bürgermeister deutlich, dass er wegen der Nichtlichtzeit mit massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft rechne, die vermutlich keine Lichtzeiteinschränkung haben wollen und man dann nach Kompromissen suchen müsse.

Problematik Laternenparker
Probleme mit der Lichtzeitregelung werden die „Laternenparker“ bekommen, die ihr Fahrzeug ganz oder Teilweise auf der Fahrbahn parken. während diese Parkweise bei durchgehender Lichtzeit kein Problem ist, muss das Fahrzeug während der „Nichtlichtzeit“ an der, der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet werden.
Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € vorgesehen.