Feuerwehrhaus in Neudorf wird umfassend umgebaut

Im Rahmen der bevorstehenden Neuanschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Neudorf steht das Feuerwehrhaus vor einem grundlegenden Umbau. Die Maßnahmen sollen die Einsatzbereitschaft der Wehr langfristig sichern und gleichzeitig den Anforderungen der modernen Fahrzeugtechnik sowie der geltenden DIN-Normen entsprechen. Nach den Planungen soll der Umbau pünktlich zum 150-jährigen Bestehen der FFW Neudorf im Jahr 2026 abgeschlossen sein.

Geplante Baumaßnahmen
Der Kern der Baumaßnahmen betrifft die Fahrzeughalle, in der zukünftig das neuen Tragkraftspritzenfahrzeug stehen wird. Nach den Vorgaben der DIN-Vorschriften muss die Halle ganzjährig eine Mindesttemperatur von 7°C erreichen, wofür die Installation einer Heizung und die Isolierung des Dachs notwendig sind. Hierbei setzt man auf eine Ausflockung der Zwischendecke mit Zellulose. Da die Heizkosten bislang zwischen der Stadt und dem Feuerwehrverein geteilt werden, ist der Einbau eines Zwischenzählers für die Halle und die Umkleideräume vorgesehen.

Darüber hinaus muss das neue Fahrzeug dauerhaft mit Strom und Druckluft versorgt werden. Eine moderne Elektroinstallation, inklusive Starkstrom für den Kompressor, ist geplant, um die Batterie sowie elektronische Geräte wie Funkgeräte und Pumpen regelmäßig laden zu können. Auch das manuell betriebene Rolltor soll durch ein elektrisches Sektionaltor ersetzt werden, während die alten Holztüren zur Halle und zur Benzinkammer ausgetauscht werden müssen.

Ein weiterer der Modernisierungspunkt ist die Umstellung der Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik sowie der Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz, um schnelles Internet und WLAN zur Verfügung zu stellen. Die Halle wird zudem mit einem Informationsterminal ausgestattet, das der Feuerwehrführung als Kommunikations- und Planungstool dient. Eine passende Lagermöglichkeit für zusätzliche Ausrüstung wie Schläuche und Wechselbeladung wird ebenfalls geschaffen.

Einen weiteren Teil der Baumaßnahmen betrifft die Einrichtung einer neuen Umkleide im „alten Feuerwehrhaus“. Diese bauliche Trennung zwischen Gerätehaus und Umkleide hat den Vorteil, dass keine separate Abgasabsauganlage für das neue Fahrzeug notwendig ist. Doch auch hier sind umfangreiche Arbeiten nötig: Die alte Bodenplatte, die nur wenige Zentimeter dick und brüchig ist, wird entfernt und durch eine isolierte, mit Fußbodenheizung ausgestattete Platte ersetzt. Ebenso werden neue Fenster und eine Zugangstüre eingebaut, die alte Mauer zur Fahrzeughalle abgebrochen und die Decke isoliert.

Die Anzahl der Spinde wird auf 29 aufgestockt und die Umkleide wird mit rutschfesten, leicht zu reinigenden Fliesen ausgelegt und ebenfalls mit moderner LED-Technik beleuchtet.

Auch im Außenbereich stehen Sanierungsarbeiten an. Die Fassade wird gründlich gereinigt, grundiert und zweifach gestrichen. Außerdem soll ein Versickerungspflaster anstelle der bisherigen Erdfläche verlegt werden. Auch die Dachrinne, die in die Jahre gekommen und durchgerostet ist, wird erneuert. Am „alten Feuerwehrhaus“ wird das Metalltor abgeschliffen und neu lackiert.

Kosten und Eigenleistung
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf rund 81.300 Euro. Diese Summe wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aufgeteilt, wobei die Stadt Pappenheim den Großteil der Materialkosten übernimmt. Besonders hervorzuheben ist die große Eigeninitiative der Feuerwehr Neudorf. Die Mitglieder haben sich dazu verpflichtet, viele der Arbeiten selbst in die Hand zu nehmen. Ihre Eigenleistung wird mit rund 30.000 Euro veranschlagt, wobei der als Referenzstundensatz für die geschätzte Eigenleistung von der städtischen Finanzverwaltung mit 50 Euro angesetzt wird, was rechnerische 600 Stunden Eigenleistung bedeutet.

Der Pappenheimer Stadtrat hat die Umbauplänen einstimmig beschlossen und die Finanzverwaltung wird die entsprechenden Mittel in den kommenden beiden Haushaltsjahren bereitstellen. Bürgermeister Gallus ist beauftragt, die notwendigen Verträge zu unterzeichnen und die Aufträge zu vergeben, sodass die Baumaßnahmen rechtzeitig starten können.

 




Asphaltierung der Hutgasse in Bieswang 

Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19. September 2024 die Asphaltierung eines Teilstücks der Hutgasse im Ortsteil Bieswang beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Straßenstück, das im Zuge der Dorferneuerung als Umleitungsstrecke stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die betroffene Fläche, rund 500 Quadratmeter bei den Hausnummern 23 und 25, soll eine neue Asphaltdecke erhalten, um die Straße zu verbessern. Der Beschluss ist das Ergebnis einer langen Geschichte, die sich bereits seit dem Sommer hinzieht.

Ursprünglich war im Juni 2024 eine Kostenschätzung von 25.000 Euro vorgenommen worden. Doch bei der Ausschreibung stellte sich heraus, dass die Firma Hirschmann KG aus Treuchtlingen das günstigste Angebot mit einer Summe von 32.398,35 Euro abgegeben hatte. Diese Summe liegt etwa 30 Prozent über der Schätzung, was unter anderem auf zusätzliche Arbeiten, wie den Anschluss an das Kanalnetz, zurückzuführen ist.

Um die Finanzierung zu sichern, beschloss der Stadtrat, die Anlieger um eine freiwillige Kostenbeteiligung zu bitten. Vorgesehen ist, dass jeder Anlieger bis zu 3.000 Euro zahlt, insgesamt sollen so 9.000 Euro zusammenkommen. Sollten in den nächsten 20 Jahren weitere Erschließungsarbeiten notwendig werden, sollen die bereits geleisteten Beiträge bei der Abrechnung angerechnet werden.

Ein ähnliches Vorgehen gab es bereits 2002 bei der Sommerkellerstraße, wo die Anwohner ebenfalls freiwillig einen Teil der Kosten übernahmen. Der Stadtrat einigte sich darauf, die Asphaltierungsarbeiten in der Hutgasse nur dann zu vergeben, wenn die Anlieger ihre finanzielle Zusage machen.




Neubauprojekt am Lachgartenweg in Pappenheim

In seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim einstimmig dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses und einer Förderstätte für Menschen mit Behinderung am Lachgartenweg 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Rummelsberger Dienste für Menschen mit Behinderung hatten den Vorbescheid beantragt, um die baurechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Gebäudekomplexes zu klären, der 24 Wohnplätze sowie eine Förderstätte für 24 Menschen umfassen soll.

Der Neubau soll auf dem ca. 3.800 Quadratmeter großen Grundstück des vormaligen Einkaufsmarktes zwischen dem Lachgartenweg und der Bahnhofstraße, gegenüber dem Schützenhaus entstehen. Seit dem Umzug in die Bahnhofstraße im Jahr 2008 wurde das vormalige Gebäude des Verbrauchermarktes von verschiedenen Firmen zu Produktions- und Lagerflächen genutzt und soll nun zu Gunsten des neuen Bauprojekts abgerissen werden.
Nach den neuen Planungen die bei der Sitzung des Stadtrates vorgestellt wurden, soll am derzeitigen Standort des früheren Verbrauchermarktgebäudes eine zweigeschossige Förderstätte entstehen. Auf der nördlich Parkplatzfläche soll ein dreigeschossiges Gebäude mit 24 Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung errichtet werden.

Besonders die geplante dreigeschossige Bauweise dieses Wohngebäudes war im Vorfeld ein zentraler Punkt, der die Frage der Genehmigungsfähigkeit aufwarf. Da die umliegende Bebauung überwiegend aus niedrigeren Gebäuden besteht, erschien fraglich, ob sich das Vorhaben in das Stadtbild einfügen würde. Die Verwaltung stellte jedoch fest, dass sich das Grundstück in einer Senke befindet, wodurch das Gebäude von der Bahnhofstraße aus weniger dominant wirken könnte. In der Sitzungsvorlage betonte der Bauherr zudem, dass durch die dreigeschossige Bauweise mehr Freifläche für die Bewohner erhalten bleibe.

Auch die Lärmbelastung durch die nahegelegene Staatsstraße und die Bahnstrecke wurde thematisiert. Eine schalltechnische Untersuchung ergab, dass die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Deshalb wird der Bauherr passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden vornehmen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.

Ohne weitere Beratung beschloss der Stadtrat gemäß der Beschlussvorlage einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mit diesem Vorbescheid ist ein wichtiger Schritt getan, um das Bauvorhaben in die nächste Phase zu bringen.




Pappenheim rüstet Sirenen auf moderne Digitaltechnik um

Die Stadt Pappenheim hat beschlossen, ihre Sirenen auf digitale Alarmierung umzustellen. Damit werden die bisherigen, analogen Anlagen auf das sogenannte TETRA-BOS-Digitalfunksystem umgestellt. Dies bringt zahlreiche Vorteile in der Alarmierung mit sich und sorgt für mehr Sicherheit in Notfallsituationen.

TETRA und FRT – was steckt dahinter?
Die neue Technik basiert auf dem Digitalfunk „TETRA“ (Terrestrial Trunked Radio), der insbesondere für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Eine wichtige Komponente dieser neuen Alarmierung ist das sogenannte FRT (Fixed Radio Terminal). Darunter versteht man ein stationäres Funkgerät, das an einer fest installierten Antenne betrieben wird. Damit ist eine präzise und zuverlässige Kommunikation zwischen den Integrierten Leitstellen (ILS) und den Sirenenanlagen sichergestellt. Dies ist besonders wichtig, um im Ernstfall Alarmierungen schnell und fehlerfrei zu übermitteln.

Dank der digitalen Umrüstung werden die Sirenen künftig nicht nur für Feueralarm genutzt, sondern können vier verschiedene Alarmsignale senden: Probealarm, Feueralarm, Bevölkerungswarnung und Entwarnung. Zusätzlich gewährleistet die digitale Technik eine höhere Manipulationssicherheit und ermöglicht die nahezu gleichzeitige Alarmierung aller Sirenen – im Vergleich zur bisherigen sequentiellen Auslösung spart das wertvolle Zeit.

Finanzielle Unterstützung durch Förderprogramm
Die Umrüstung wird im Rahmen des „Sonderförderprogramms Digitalfunk“ bezuschusst. Die Stadt Pappenheim hat hierfür Fördermittel in Höhe von 30.534 Euro beantragt. Die restlichen Kosten von rund 20.600 Euro muss die Stadt selbst finanzieren. Insgesamt werden 14 Sirenenstandorte umgerüstet, wobei pro Standort ein Sirenensteuerempfänger und ein Funkgerät installiert werden. Auch bestehende Sirenenschaltkästen müssen teilweise angepasst werden, damit sie mit der neuen Technik kompatibel sind.

Die Auftragsvergabe zur Lieferung und Installation der neuen Technik hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Die Arbeiten sollen noch im Jahr 2024 beginnen.




Stadt Pappenheim vergibt Aufträge für die Sanierung der Sanitärgebäude auf dem Campingplatz

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat nach langen Beratungen über mehrere Varianten der zukünftigen Beheizung mehrere Aufträge zur Sanierung der Sanitärgebäude auf dem Campingplatz vergeben. Folgende Gewerke wurden per Stadtratsbeschluss beauftragt:

Elektroarbeiten: Die Firma Wenzl aus Bieswang wurde mit der Durchführung der Elektroarbeiten beauftragt. Dazu zählen die Installation einer neuen Verteilung, die Montage von Schaltern und Steckdosen, die Installation der Beleuchtung sowie die Heizungsregulierung.

Dacharbeiten: Die Zimmerei Riedl aus Übermatzhofen übernahm die Dacharbeiten, die unter anderem den Abriss der asbesthaltigen Dacheindeckung, den Neubau des Daches mit Trapezblech und die Dämmung mit Holzfasern beinhalten.

Sanitärarbeiten und Heizung: Die Firma Dengler aus Neudorf erhielt den Auftrag zur Installation der Sanitärgegenstände. Zudem wurde Dengler mit der Installation der Heizungsanlage betraut, wobei die Entscheidung zwischen verschiedenen Heizungsoptionen zum Zeitpunkt der Vergabe noch offen war. Eine Woche nach dem Stadtratsbeschluss entschied sich der Bauausschuss für die Installation eines Klimasplitgeräts.

Estrich-, Fliesen- und Malerarbeiten: Der Auftrag für die Estrich-, Fliesen- und Malerarbeiten ging an die Arge Naturstein Hofmann aus Solnhofen und Maler Stark aus Treuchtlingen. Das Angebot umfasst neben den Fliesenarbeiten auch das Streichen der Innen- und Außenwände.

Alle Aufträge wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe erteilt, wobei sich die Stadt jeweils für den wirtschaftlichsten Bieter entschied. Die Verwaltung bewertete alle Vergaben als angemessen.




Pappenheimer Stadtrat beschließt neue Hebesätze zur Grundsteuerreform

Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung der bundesweiten Grundsteuerreform gestellt und neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) ein Hebesatz von 450 v.H., während für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) ein Hebesatz von 180 v.H. festgelegt wurde.

Aufkommensneutralität als Ziel
Im Rahmen der Reform wurden sämtliche Grundstücke neu bewertet, was auch in Pappenheim eine umfassende Neubewertung erforderlich machte. Die entsprechenden Messbescheide, welche die Grundlage für die Anpassung der Hebesätze bilden, hat die Stadt Pappenheim vom Finanzamt erhalten. Dabei war es ein erklärtes Ziel des Stadtrates, die Einnahmen der Stadt auf dem bisherigen Niveau zu halten. Das bedeutet, dass trotz möglicher Verschiebungen bei einzelnen Steuerpflichtigen die Gesamtbelastung für die Bürgerinnen und Bürger in der Summe unverändert bleiben soll.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist jedoch nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen. Laut Verwaltungsleiter Stefan Eberle ist die Genauigkeit der vorliegenden Messbescheide zweifelhaft. Rund 80 Prozent der Bescheide sind zwar bereits im August eingegangen, doch viele von ihnen sind fehlerhaft, was die Hochrechnung und Planung der zukünftigen Einnahmen erheblich erschwert. In einigen Fällen seien Grundstücke um ein Vielfaches höher bewertet worden als zuvor, hieß es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates, was zahlreiche Einsprüche zur Folge hat und langwierige Korrekturverfahren nach sich ziehen wird.

Die Finanzverwaltung geht derzeit davon aus, dass die Hebesätze in den kommenden Jahren möglicherweise kontinuierlich angepasst werden müssen, um auf die sich verändernden Grundlagen der Bemessung zu reagieren. Ziel ist es, finanzielle Stabilität für die Stadt zu gewährleisten, ohne die Bürgerinnen und Bürger unangemessen zu belasten.

Beschwerden ans Finanzamt
Besonders betont wurde, dass die Stadtverwaltung selbst keine Einflussmöglichkeiten auf die Bewertung der Grundstücke hat. Diesbezügliche Beschwerden müssen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Stadtverwaltung kann lediglich über die Höhe der Hebesätze bestimmen, welchen Anteil des Grundstückswerts letztendlich als Steuer erhoben wird.

Der Hintergrund der Reform liegt in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bewertungsgrundlage als unzureichend erklärte. Gerade bei bebauten und unbebauten Grundstücken hatte sich über die Jahre eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Wert und der steuerlichen Bewertung ergeben. Die Neuregelung soll nun für mehr Gerechtigkeit sorgen, auch wenn der Weg dorthin noch langwierig und von Unsicherheiten geprägt ist.

 




Sanierung des Sanitärgebäudes am Pappenheimer Campingplatz

Der Stadtrat von Pappenheim hat in seiner jüngsten Sitzung eine Erhöhung des Kostenrahmens für die Sanierung des Sanitärgebäudes am Campingplatz beschlossen. Ursprünglich wurde das Projekt im Januar 2024 mit einem Budget von 150.000 Euro bewilligt. Doch im Zuge der Ausschreibungen und Planungen wurde deutlich, dass diese Summe nicht ausreicht, um eine angemessene Sanierung abzudecken. Zuletzt wurde in einer Sitzung des Bauausschusses entschieden, dass das Sanitärgebäude mit einem Klima-Splitgerät beheizt werden soll.

Nach den neuen Planungen soll das Sanitärgebäude im Winter temperiert werden, sodass die Einrichtungen und Leitungen nicht dem Frost ausgesetzt sind. Hierzu müssen sowohl neue Dämmungen im Dach und Boden als auch eine Heizung installiert werden. Bei der Sitzung des Stadtrates wurden verschiedene Heizmethoden in Erwägung gezogen, darunter Wärmepumpen und ein elektrisch betriebener Warmwasserspeicher.
In einer weiteren Maßnahme soll der bisherige „Fäkalienraum“ aus dem Gebäude entfernt und als separate Säuberungsstation außerhalb des Gebäudes eingerichtet werden. Diese zusätzlichen Umbaumaßnahmen erhöhen die Kosten des Projekts erheblich.
Um die Kosten möglichst gering zu halten, aber auch eine Sanierung zu erreichen, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht, gab es im Stadtrat kontroverse Diskussionen, ob überhaupt eine Heizung eingebaut werden soll. Denn das größte Einsparpotenzial liegt in der Wahl der Heizungsart. Sollte der Stadtrat die günstigste Variante wählen, könnte sich der Kostenrahmen auf etwa 230.000 Euro reduzieren. Entscheidet man sich für eine hochwertigere Variante, mit einer Fußbodenheizung und Wärmepumpe, könnten die Kosten auf 271.000 Euro steigen.

Die Sanierung des Sanitärgebäudes ist entscheidend für die geplante Neuverpachtung des Campingplatzes in der kommenden Saison. Die Entscheidung stand auch unter Zeitdruck, denn hätte der Stadtrat bei der jüngsten Sitzung keine Entscheidung getroffen, wäre der gesamte Zeitplan durcheinandergeraten. Insbesondere die Wiedereröffnung des Campingplatzes in der Saison 2025 hätte sich wohl verzögert. Es galt also unbedingt, bei der laufenden Sitzung eine Lösung zu finden und eine Entscheidung herbeizuführen.

Diskussion in drei Richtungen
Dabei ergab sich eine Diskussion, in der sich drei Richtungen abzeichneten:
Walter Otters, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, trat ganz entschieden für eine Sanierung ohne Heizung ein. „Wir haben bisher ein Kaltgebäude und müssen den Kostenfaktor beachten“, so Otters. Zudem müsse ein beheiztes Gebäude im Winter regelmäßig gelüftet werden. Als Fazit führte er aus: „Für einen Betrieb des Campingplatzes bis Oktober können wir uns das sparen.“ Nach seiner Ansicht seien beispielsweise Heizstrahler an der Decke ein möglicher Lösungsansatz.

Dem pflichtete sein Parteikollege Friedrich Hönig bei und meinte darüber hinaus, dass die Camper das doch alle freiwillig machten und es so wollten. „Die Camper machen doch Freizeitgestaltung, da brauchen die keine Wohnzimmeratmosphäre. Für die Naturverbundenheit muss man halt Einschränkungen hinnehmen.“

Christa Seuberth von der SPD war jedoch ganz anderer Meinung. Als Camperin wisse sie, dass das Sanitärgebäude für den Campingplatz ein wichtiges Kriterium ist. Die Sanierung sei eine Investition in die Zukunft, deshalb solle man nicht sparen und eine Fußbodenheizung einbauen.

Auch Annette Pappler, Fraktionsvorsitzende der SPD, meinte: „Es sollte der Stand der Technik umgesetzt werden. Wir sollten keinen Rückschritt machen. Der Campingplatz ist immerhin eine Anlaufstelle und Repräsentationsort für die Kommune.“

Bettina Balz von den GRÜNEN sieht das ähnlich und meinte: „Wir sollten das Bestmögliche für das Sanitärgebäude tun.“ Es sei eine Erweiterung mit einem zweiten Sanitärgebäude im Zuge der Campingplatzerweiterung beabsichtigt, was voraussichtlich noch 10 Jahre dauern könne. „Bis dahin sollten wir das Beste für die Camper bereithalten“, forderte Balz.

Auch Stadtrat Roland Kiermeyer von der Bürgerliste meinte, dass das Sanitärgebäude das A und O einer Campinganlage sei. Deshalb solle man nicht an der falschen Stelle sparen, um dann nach 5 bis 10 Jahren wieder nachbessern zu müssen. Schließlich habe man einen Pächter gefunden, der etwas aus dem Campingplatz machen wolle.

Die CSU-Stadträte Simon Schleußinger und Heiko Loy vertraten die Meinung, dass das Gebäude auf jeden Fall beheizt werden soll. Allerdings schlugen sie auch vor, eine günstigere Heizvariante zu finden. Stadtrat Jürgen Weizinger von den Freien Wählern brachte als solche eine elektrische Fußbodenheizung ins Gespräch.

Bürgermeister Gallus trat ganz entschieden für eine Beheizung des Gebäudes ein. Auch er habe die Finanzen im Blick, sei aber bestrebt, den Campingplatz langfristig auf den richtigen Stand zu bringen. Dabei sei Komfort das A und O. „Hätten wir nicht das Problem der Gewerbesteuerrückzahlung (siehe Artikel über die Bürgerversammlung im November 2023), würden wir über die Kosten für die Heizung gar nicht reden“, sagte Gallus.
Bei der Abstimmung hat sich der Stadtrat bei fünf Gegenstimmen dafür entschieden, das Sanitärgebäude mit einer Fußbodenheizung zu heizen und im Winter zu temperieren.

Bauausschuss zur Entscheidung ermächtigt
Durch den Beschluss wurde der Bauausschuss ermächtigt, sich mit dem Heizungsbauer nochmals zu beraten und eventuell eine günstigere Variante für das Beheizen des Sanitärgebäudes zu finden.

Die Erläuterungen von Roland Dengler, Inhaber der gleichnamigen Heizungsfirma in Neudorf, vor dem Bauausschuss waren erfolgreich. Denn in einem engagierten und für alle gut verständlichen Sachvortrag stellte Dengler fest, dass ein Klima-Splitgerät aus mehreren Gründen die beste Lösung sei. Die Vorteile liegen in den niedrigeren Kosten, der höheren Energieeffizienz und dem geringeren Platzbedarf. Keinen Zweifel ließ der Fachmann daran, dass bei Einbau moderner Armaturen das Sanitärgebäude schon aus technischen Gründen auch im Winter auf einer Temperatur von etwa 5 Grad gehalten werden muss.




Sanierung des Kirchbergtunnels – eine gewaltige Maßnahme steht an

Die umfassende Erneuerung des Kirchbergtunnels auf der Bahnstrecke Treuchtlingen-München steht bevor – ein Projekt, das Pappenheim und seine Umgebung spürbar betreffen wird. Die Bauarbeiten, deren Beginn bislang noch nicht bekannt ist, sind nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern haben auch erhebliche Folgen für den Bahnverkehr, den Straßenverkehr sowie für die Lärmbelastung in der Region.

„Das wird eine Wahnsinnsmaßnahme, die zu extremen Einschränkungen führt“, brachte Bürgermeister Florian Gallus die Sache bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates auf den Punkt.

Die Bauarbeiten 
Die Baumaßnahmen erstrecken sich über die Tunnellänge von etwa 108 Metern, wobei der gesamte Tunnel vollständig saniert wird. Die Sanierung umfasst nicht nur den Rückbau der alten Tunnelstruktur, sondern auch den Ausbau des Querschnitts, um modernen Sicherheitsanforderungen zu genügen. Zudem werden die Portale des denkmalgeschützten Bauwerks abgerissen und durch neue, funktionale Strukturen ersetzt. Auch die Oberleitungsanlage sowie diverse Entwässerungseinrichtungen werden erneuert. Der Tunnelquerschnitt wird wegen neuer Gleisabstände ebenfalls verbreitert. Die Bauarbeiten erfordern den Einsatz schwerer Maschinen, und es sind auch Sprengungen auf der Tunneltrasse vorgesehen.

Die Arbeiten erfolgen unter einer Totalsperrung des betroffenen Streckenabschnitts, die sich voraussichtlich über 15 Monate erstrecken wird. Dies wird den Bahnverkehr in der Region erheblich beeinflussen, und es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet, um den Ausfall zu kompensieren. Die Fahrgäste müssen sich auf verlängerte Fahrzeiten und Umwege einstellen.

Die Auswirkungen
Neben den Einschränkungen im Bahnverkehr wird auch die Umgebung des Tunnels betroffen sein. Die insgesamt ca. 15.000 Quadratmeter großen Baustellenbereiche umfassen nicht nur die Umgebung der Neubaustelle des Tunnels, sondern reichen bis nach Niederpappenheim. Die Baustellenzufahrt ist über den Weg oberhalb der Kläranlage und des Umspannwerkes an der Langenaltheimer Straße vorgesehen.
Die Baustellenlogistik wird voraussichtlich zu Verkehrseinschränkungen auf den örtlichen Straßen im Umfeld der Baustelle führen, insbesondere auf der Verbindungsstraße zwischen Zimmern und Übermatzhofen, die über den Tunnel führt. Die Stadt Pappenheim fordert daher, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs so wenig wie möglich beeinträchtigt werden und eventuelle Schäden an Straßen sofort gemeldet und behoben werden.

Außerdem ist eine große Lärmbelastung nicht nur für Zimmern, sondern auch für den südwestlichen Bereich des Pappenheimer Ortskerns mit Niederpappenheim, dem Mühlberg, der Straße Am Hals und Bereichen der Bahnhofstraße zu erwarten. Aus diesem Grund fordert die Stadt, die Belastung der Emissionen, die von der Baustelle ausgehen, für einen Radius von 1,5 Kilometern berechnen zu lassen.

Die Lärmbelastung 
Ein wichtiger Aspekt, der im Zuge der Sanierung thematisiert wurde, ist der Lärmschutz, auch in Bezug auf die Geschwindigkeit der Züge. Diese fahren auf der für 110 km/h zugelassenen Bahnstrecke derzeit aufgrund der baulichen Zustände des Tunnels nur mit etwa 70 km/h. Nach der Sanierung wird die Geschwindigkeit jedoch auf 120 km/h erhöht, was zu einer Steigerung der Lärmbelastung führen dürfte. Neue Berechnungen für den Lärmschutz sind jedoch nicht vorgesehen, da die Lärmbelastung bereits für 110 km/h berechnet wurde.
DDas Datum des Baubeginns ist noch unklar. Die der Stadt Pappenheim vorliegenden Planungsunterlagen stammen vom April 2024.

Diese riesige Baumaßnahme der Bahn wird keine Belastung für den Stadtsäckel mit sich bringen. Auf die Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Walter Otters (FW), ob es dabei „unliebsame Ausgaben“ für die Stadt gebe, konnte Bürgermeister Gallus beruhigen, denn selbst die Hangsicherung im Umfeld des Tunnels wird von der Bahn übernommen.




Auch 2024 wieder ein Pelzmärtelmarkt in Pappenheim

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr wird Pappenheim auch 2024 wieder einen Pelzmärtelmarkt veranstalten. Am Wochenende des 9. und 10. November wird der historische Marktplatz zusammen mit der Klosterstraße erneut zur festlichen Kulisse für dieses besondere Ereignis.

Geplant ist ein buntes Programm, das sowohl Kinder als auch Erwachsene begeistert. Neben musikalischer Untermalung und einem speziellen Kinderprogramm wird der Pelzmärtel persönlich erscheinen, um den kleinen Gästen Süßigkeiten zu bringen. Als besonderes Highlight wird am Sonntagabend eine Feuershow der Pappenheimer Künstlerin Monika Hajek für spektakuläre Momente sorgen.

Der Pelzmärtelmarkt beginnt am Samstag, den 9. November, von 16:00 bis 22:00 Uhr und setzt sich am Sonntag, den 10. November, von 14:00 bis 20:00 Uhr fort. Die Leihgebühren für die Marktstände wurden in diesem Jahr leicht von 30 auf 50 Euro angehoben. Die Verwaltung der Stadt Pappenheim hat das Budget für die Veranstaltung auf 6.000 Euro festgesetzt.

 




Neuer Stadtrat in Pappenheim vereidigt

In einer feierlichen Zeremonie und unter dem Beifall des Ratsgremiums wurde Jürgen Weizinger als neues Mitglied des Pappenheimer Stadtrats vereidigt. Der Ortssprecher von Übermatzhofen tritt damit die Nachfolge des im Sommer verstorbenen Stadtratsmitglieds Alexander Knoll an und übernimmt dessen Plätze in den Ausschüssen sowie weitere verantwortungsvolle Aufgaben im Stadtrat.

Jürgen Weizinger, der bereits seit Juli 2022 als Ortssprecher von Übermatzhofen einen Sitz im Pappenheimer Stadtrat innehat, rückt gemäß den Bestimmungen des Gemeindewahlgesetzes (GLKrWG) als dritter Listennachfolger der Freien Wähler nach. Die beiden vor ihm platzierten Kandidaten, Werner Hüttinger und Claus Dietz, hatten zuvor auf ihr Nachrückerrecht verzichtet.

Bürgermeister Gallus nahm Jürgen Weizinger den Amtseid ab, in dem dieser seine Treue gegenüber der Verfassung des Freistaates Bayern und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekundete. Weizinger, der bereits durch seine Rolle als Ortssprecher an die Schweigepflicht gebunden ist, wird nun auch die weiteren Aufgaben seines Vorgängers übernehmen.

Ausschussarbeit und neue Aufgaben
Mit der Vereidigung Weizingers war auch die Neubesetzung wichtiger Ausschüsse verbunden. So wird Weizinger künftig als stellvertretendes Mitglied im Grundstücks-, Bau- und Werkausschuss sowie im Stadtwerkeausschuss fungieren. Zudem übernimmt Weizinger den Platz seines Amtsvorgängers im Rechnungsprüfungsausschuss.
Auch das Referat „Kindergarten“, welches Alexander Knoll gemeinsam mit Stadtrat Eckerlein betreut hatte, geht nun auf Weizinger über. In dieser Funktion wird er zukünftig die Belange der Pappenheimer Kindergärten im Stadtrat vertreten.




Festwochenende mit feierlichem Gelöbnis und Eurofighter-Überflug

Der Stadtrat von Pappenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2024 einstimmig beschlossen, dem Antrag des Militärvereins und der Reservistengesellschaft (MRK) 1856 Pappenheim stattzugeben. Der Verein hatte die Nutzung des städtischen Festplatzes sowie der katholischen Pfarrwiese, für die Feierlichkeiten anlässlich seines 170-jährigen Bestehens am 31.Juli und 01. August 2026 beantragt.

Umfangreiches Festprogramm geplant
Der MRK 1856 Pappenheim plant ein beeindruckendes Festprogramm für das Jubiläumswochenende vom 31. Juli bis 1. August 2026. Einer der Höhepunkte wird ein feierliches Gelöbnis des Panzerbataillons 104 aus Pfreimd auf der historischen Burg Pappenheim sein, bei dem auch der bayerische Staatsminister Joachim Herrmann anwesend sein wird. Anschließend führt ein Marsch zum Festzelt auf dem Volksfestplatz, wo die Reservisten Big Band Baden-Württemberg für Unterhaltung sorgen wird.

Weitere Programmpunkte umfassen das Bezirksreservistentreffen Mittelfranken, einen Flug von Eurofightern des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 aus Neuburg/Zell über die Stadt Pappenheim und ein ökumenischer Gottesdienst im Festzelt am Samstagvormittag. Am Nachmittag hält der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger eine Festrede. Den Abschluss bildet eine Party mit der Band „Dorfrocker“, die für ihre Mischung aus Party-Rock, volkstümlicher Musik und Partyschlager bekannt ist.

Zusätzliche Highlights und Sicherheitsvorkehrungen
An beiden Tagen wird es eine statische Waffenschau mit Ketten- und Radfahrzeugen der Bundeswehr, darunter der Leopard 2, geben. Auch zivile und militärische Blaulichtorganisationen wie die Feuerwehr Pappenheim, die Bayerische Bereitschaftspolizei, das Technische Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz werden sich vor Ort mit Fahrzeugen präsentieren.

Langfristige Planung und vertragliche Vereinbarungen
Um Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde schon zwei Jahre vorher eine Reservierung der Flächen beantragt. Der MRK führt bei seiner Antragstellung aus, dass die große Wiese neben der katholischen Pfarrwiese als zusätzliche Parkfläche zur Verfügung stehen wird. Die Nutzung dieser Ersatzparkfläche – so die Stadt Pappenheim – setzt jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung voraus.

Der Stadtrat legte in seinem einstimmigen Beschluss fest, dass die Gebühren für die Nutzung des Festplatzes und der Ersatzparkfläche 500 Euro betragen soll. Bedingung für die Genehmigung ist, dass der MRK während des genannten Zeitraums die Wiesenflächen neben er Pfarrwiese zwischen Bahnweg und Bahnhofstraße der Stadt Pappenheim als Ersatzparkflächen kostenfrei zur Verfügung stellt.

 




Pappenheim entscheidet über die Auswertung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pappenheim, mit elf Teilflächen, geht in die nächste Runde. Nach der ersten Beteiligungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen in einer Sitzung des Stadtrates ausgewertet und abgewogen. In der jüngsten Sitzung wurde über private Einwendungen und fachliche Hinweise von Behörden und Träger öffentlicher Belange für jede der elf Änderungsbereiche in Pappenheim Bieswang, Geislohe, Neudorf, Göhren und Übermatzhofen die Abwägungsvorschläge mit Beschlüssen des Stadtrats entschieden.

Der Flächennutzungsplan ist ein zentrales Instrument, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung für das gesamte Pappenheimer Gemeindegebiet festlegt. Er ist die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen und umfasst die Nutzungsarten wie etwa Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen und Verkehrsflächen.

Die Stadt Pappenheim plant die 8. Änderung ihres Flächennutzungsplans. Vom 6. Oktober 2023 bis zum 10. November 2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

In dieser Zeit konnten Bürger und Behörden ihre Stellungnahmen zum geplanten Flächennutzungsplan abgeben. Diese Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro „VNI“ aus Pleinfeld gesammelt und zusammen mit der Stadtverwaltung bewertet. Die Ergebnisse dieser Auswertung liegen nun als Beschlussvorschläge vor, über die der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden wird.

Die Stellungnahmen wurden nach den elf Änderungsbereichen des Plans geordnet, sodass der Stadtrat nach den Einzelberatungen für jeden Bereich ein gesonderter Abwägungsbeschluss gefasst werden musste.

In einem weiteren Schritt hat der Stadtrat in seinem Auslegungs- und Billigungsbeschluss die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen sobald die beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind.

Titelbild:  Stadt Pappenheim

Kurzübersicht mit den Entscheidungen über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans

  1. Geislohe: Nördlich Baugebiet „Am Schlägle“

– Fläche: ca. 10.000 m²

– Lage: Nördlich von Geislohe

– Aktuelle Nutzung: Teilweise gewerblich, Baumschule

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 160

– Ziel: Schaffung der Grundlage für ein Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim: Bgm.-Rukwid-Straße

– Fläche: ca. 1.800 m²

– Lage: Westlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 1012 und 1024

– Ziel: Schaffung der Grundlage für eine gewerbliche Baufläche

Die Ausweisung der gewerblichen Baufläche wird zurückgenommen.

  1. Übermatzhofen: Bestehender Gewerbebetrieb

– Fläche: ca. 12.000 m²

– Lage: Nord-östlich von Übermatzhofen

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gewerbliche Baufläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 109

– Ziel: Erhalt und Fortbestand des gewerblichen Betriebs

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim: Weinberggärten

– Fläche: ca. 1.500 m²

– Lage: Östlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Westlicher Teil des Flurstücks 692

– Ziel: Umstufung zur Wohnbaufläche

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim Areal „Pappenheim Nord“, nördlich der Friedhofsmauer:

– Fläche: ca. 2.500 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Gemischte Baufläche

– Flurstück: Flurstücke 715 und 510/2

– Ziel: Grundlage für ein Misch- bzw. Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim Weinberg, Südwesthang

– Fläche: ca. 3.800 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim

– Aktuelle Nutzung: Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 701, 702, 703, 704, 705, 706, 709, 711/2 und 716/2

– Ziel: Darstellung der vorhandenen Wohnbebauung im Altbestand

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Bieswang Reiterhof Rosengasse

– Fläche: ca. 20.000 m²

– Lage: Nördlich von Bieswang

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Sonderfläche „Reiterhof“

– Flurstück: Flurstücke 567 und 568

– Ziel: Umwidmung zur Sonderfläche

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Pappenheim BauhofErweiterung Richtung Göhren

– Fläche: ca. 2.000 m²

– Lage: Nördlich von Pappenheim – Fortsetzung der Bauhofareals Richtung Göhren

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Gemeinbedarfsfläche

– Flurstück: Teilfläche des Flurstücks 750/2

– Ziel: Schaffung von Gemeinbedarfsflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Göhren Verlängerung Neubaugebiet

– Fläche: ca. 3.200 m²

– Lage: Süd-westlich von Göhren

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Flurstück 701/1

– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Neudorf Erweiterung Neubaugebiet Richtung Osten:

– Fläche: ca. 3.000 m²

– Lage: Südlich von Neudorf

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Teilflächen der Flurstücke 187/11 und 187/0

– Ziel: Grundlage für ein Wohngebiet

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen

  1. Bieswang Fuchsenweg

– Fläche: ca. 11.000 m²

– Lage: Nördlich der Hauptstraße von Bieswang

– Aktuelle Nutzung: Landwirtschaft, teilweise Grünfläche

– Zukünftige Nutzung: Wohnbaufläche

– Flurstück: Flurstücke 576 und 117/3

– Ziel: Grundlage für Wohnbauflächen

Würdigung der Stellungnahmen und Abwägungen vom Stadtrat beschlossen