Feuerwehren auf dem Prüfstand

Vom Stadtrat wurde jetzt einstimmig beschlossen, dass für die Feuerwehren des Gemeindebereichs Pappenheim ein Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag gegeben wird. Auflösungen von Ortsteilfeuerwehren werden vorerst nicht in Erwägung gezogen auch wenn das im Bedarfsplan vorgeschlagen werden sollte.

Bei den Pappenheimer Feuerwehren ist ein Investitionsstau seit langem erkannt. Fahrzeug und Geräte sind in die Jahre gekommen und müssen neu beschafft werden. Bereits im Februar gab es deshalb ein Gespräch mit einigen Feuerwehrkommandanten, in dem Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren in Pappenheim, Neudorf, Übermatzhofen und Göhren als erforderlich angesehen wurden. Während für die Pappenheimer Stützpunktfeuerwehr die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs ansteht, sollen die Tragkraftspritzenanhänger der Feuerwehren in Göhren, Neudorf und Übermatzhofen durch Tragkraftspritzenfahrzeuge ersetzt werden.

Bei den Überlegungen über die Ausstattung und den Zeitpunkt der Anschaffungen wurde die Idee geboren, einen Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren zu erstellen oder von einer Fachfirma erstellen zu lassen.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober wurde das Erfordernis eines solchen Bedarfsplanes nicht in Frage gestellt. Diskutiert wurde lediglich darüber, ob so ein Plan in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommandanten, oder von einer externen Fachfirma erstellt werden soll. Infrage kommen zwei Anbieter, die für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zwischen 15.000 und 20.000 Euro berechnen. „Das ist ein halbes Feuerwehrauto“ sagte Bürgermeister Uwe Sinn bei den Beratungen und zeigte sich wenig begeistert von dem Gedanken, für das Gutachten so viel Geld zu investieren. Aus seiner Sicht spricht auch die Tatsache, dass der Bedarfsplan erst Ende 2015 oder noch später vorliegen könnte und damit die Anschaffung von Feuerwehreinrichtungen verzögert werden. „Ich meine halt wir sollten den Bedarfsplan mit den eigenen Leuten machen“, schlug der Bürgermeister vor.

Amtsleiter Stefan Eberle führte aus, dass die Erfahrungen bei anderen Kommunen gezeigt hätten, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Hauptfeuerwehr stärkt und die kleineren Wehren eher schwächt und im Extremfall sogar ihre Auflösung empfiehlt.

„Inwieweit ist die Stadt daran gebunden?“ stellte Feuerwehrreferent und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus die Frage, die er auch gleich selbst beantwortete. Das aktuelle Bespiel in Eichstätt zeige deutlich, dass der Bedarfsplan nur eine Empfehlung an die Kommune ist. In Eichstätt nämlich habe die Stadt nicht alle Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes angenommen und umgesetzt. In seinem Vortrag machte Gallus deutlich, dass er sehr wohl den Kostenfaktor sehe und auch eine mögliche Verzögerung in der Anschaffung. Aber Gallus stellte dem Stadtrat ein deutliches Übergewicht der positiven Punkte für einen professionellen Bedarfsplan vor. Man habe durch eine neutral, fachmännische Beratung die Gewissheit, dass Fahrzeuge und Gerätschaften nicht „blind“ gekauft werden und auch die rechtliche Absicherung hinsichtlich der kommunalen Pflichtaufgabe „Brandschutz“ sei mit einem professionelle Bedarfsplan besser gewährleistet. Diese Pflichtaufgabe der Kommune wird, so Gallus, von hoch motivierten ehrenamtlichen Kräften umgesetzt, die es verdient haben, für ihre Tätigkeit eine fachliche und unabhängige Bewertung ihres Ausrüstungsbedarfs zu bekommen. Die Gefahr der Auflösung von Ortsteilfeuerwehren sieht Gallus derzeit nicht, weil dies gesetzlich gar nicht möglich sei, solange sie ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen. „Die Ortsfeuerwehren sind grundsätzlich zu erhalten“, führte Gallus aus.

„Im Vorfeld muss klar sein, dass bestehenden Ortsteilfeuerwehren erhalten bleiben“, stellte auch Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters fest. Für die Freien Wähler trat auch er für die Erstellung eines Bedarfsplanes durch eine externe Fachfirma ein.

Stadtrat Karl Satzinger (BGL) unterstrich den Wert einer unabhängige Bewertung der Feuerwehren von außen.

„Wir geben 20.000 Euro aus für ein Gutachten an das wir uns dann nicht halten müssen“, stellte Stadträtin Christa Seuberth fest und stellen die Frage „Wollen oder sollen wir uns daran halten?“

SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer stellte heraus, dass es um eine Analyse des Ist- und des Sollzustandes für die Feuerwehren gehen und dass es auch nach seiner Auffassung keine Diskussion über den Bestand der Ortsfeuerwehren geben dürfe. Gerne hätte er zu diesem Thema noch die Meinung des Kreisbrandrates und des Kreisbrandinspektors eingeholt. Wichtig sei ihm auch dass der Feuerwehrbedarfsplan nicht von einer Firma erstellt wird, die dann von den Fahrzeug- und Geräteanschaffungen profitiert.

In öffentlicher Sitzung erfolgte schließlich der einstimmige Grundsatzbeschluss, dass ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden soll, wobei die Frage nach der internen oder externen Art offen blieb. Diese Frage wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter beraten. Nach unseren Informationen wurde vom Stadtrat beschlossen einen Feuerwehrbedarfsplan von einer Fachfirma erstellen zu lassen.




Heftiger Streit um die Galluskirche

Schon zum zweiten Mal kam es in einer öffentlichen Stadtratssitzung zu einem heftigen Streit um die Nutzung der Galluskirche. Nun sollen Konzerte bis 21:00 Uhr wieder zugelassen werden. Die Gemüter erhitzten sich an der Debatte, ob die Nutzungsdauer auf 22:00 Uhr ausgedehnt werden soll. Offenbar waren Kommunikationsdefizite Ursache für den neuerlichen Eklat.

141018_gallusk-07Was hätte St. Gallus wohl dem Pappenheimer Stadtrat gesagt? Gemeint ist der Heilige St. Gallus, der im 6. Jahrhundert lebte und dem berühmten Ort St. Gallen, dem dortigen Kloster in der Schweiz und auch unserer Galluskirche als Namensgebe diente. Mit der Galluskirche hat Pappenheim die älteste Kirche in Mittelfranken, die auch der historische Grundstein für die erste urkundliche Erwähnung unserer Stadt im Jahr 802 ist. Auch wer nur ganz wenig Kulturempfinden hat, weiß, dass es in Pappenheim keinen Raum gibt, der über auch nur eine annähernd gleichartig gute Akustik verfügt. Aus historischer Sicht ist von einer Überlieferung zu berichten, wonach ein irrer Wärter des damaligen Turmes den Sohn der edlen Pappenheimer Frau Reginsind vor den Räubern schützte und diese mutige Tat mit seinem Leben bezahlte. Aus Dankbarkeit stiftete die edle Frau ihre Pappenheimer Besitzungen an das Kloster St. Gallen, womit die Existenz Pappenheims erstmals nachweislich niedergeschrieben wurde.

Nach langem hin und her zwischen Pappenheim und dem Weißenburger Bezirksamt wurde das nördliche Seitenschiff der St. Galluskirche im Juni 1898 seiner Bestimmung als Leichenhalle übergeben.

141018_gallusk-04Als Veranstaltungsraum für musikalische Darbietungen wurde das Gotteshaus wohl im Jahre 2002 entdeckt, als Pappenheim sein 1200-jähriges Jubiläum feierte. Nach den vielen Veranstaltungen im Hauptschiff der St. Galluskirche im Jubiläumsjahr setzte sich die Praxis fort, dort Konzerte abzuhalten. Darüber hinaus bot das Evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) seinen Kursteilnehmern seit 2010 auch spät abends Andachten in der St. Galluskirche an. Dieser Praxis lag seit September 2012 ein Vertrag zwischen der Stadt Pappenheim und dem EBZ zu grunde , der auch eine bedingte Schlüsselgewalt für das EBZ beinhaltete.

Die Vergangenheitsform deshalb, weil dieser Vertrag nach einem Ratsbeschluss vom 24.07.2014 mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL aufgekündigt und der Schlüssel wieder eingezogen wurde.

Ins Rollen gebracht hat die Angelegenheit Stadtrat und Friedhofsreferent Alexius Lämmerer (BGL), der ursprünglich schriftlich beantragt hatte, die Galluskirchen-Vereinbarung mit dem EBZ aufzuheben und die Galluskirche ausnahmslos nur noch als Friedhofskirche für Beisetzungsfeierlichkeiten zuzulassen. Versicherungs- und Haftungsfragen, führte der Antragsteller ebenso ins Feld, wie Pietätsgründe, Interessenkonflikte und Probleme die eine Nutzungszeit von 22:00 bis 23:00 Uhr mit sich bringen.141018_gallusk-05 Dies verstoße gegen die Friedhofs- und Totenruhe. Als pietätlos erkannte Stadtrat Lämmerer einen Plakatanschlag für ein Konzert im Friedhofsinnenbereich an der Eingangstüre der Galluskirche.

Bei einer hitzigen Debatte in der legendären Sitzung vom 24.07.2014 wurde überdeutlich, dass dieser Antrag von der SPD-Minderheit nicht mitgetragen werden wird. Bei der damals aufgeheizten Situation bot Alexius Lämmerer einen Kompromiss an, in dem er sich einverstanden erklärte, kirchliche Konzerte und auch Andachten des EBZ zu den Friedhofsöffnungszeiten längstens bis 21:00 Uhr zuzulassen. In der damaligen Sitzung hat man es- aus welchen Gründen auch immer – nicht zuwege gebracht, diesen Kompromiss in einen geänderten Beschlusstext zu fassen, weshalb am 24.07.2014 über den ursprünglichen Antrag Lämmerers abgestimmt wurde. Eigentlich bedarf es keiner Ausführung, wie diese Abstimmung endete. Seit dieser Zeit dient die St. Galluskirche kraft Stadtratsbeschlusses ausschließlich als Friedhofskirche.

141018_gallusk-02In der Folgezeit hat man vonseiten des EBZ und der Stadt Pappenheim an einem Kompromiss gearbeitet, wobei jetzt die Freien Wähler die Stabführung hatten. In einem Schreiben zu dem ursprünglichen Antrag Lämmerers und auch bei einem Gespräch mit den Ratsmitgliedern in den Räumen des EBZ wurde der Wunsch und das Erfordernis einer weiterführenden Nutzung der St Galluskirche aus Sicht des EBZ deutlich gemacht, mit dem Wunsch, die St. Galluskirche bis 22:00 Uhr für Andachten nutzen zu dürfen.

Nun stand das Thema Galluskirche knapp drei Monate später erneut auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung. Dabei schlugen erneut die Wellen hoch. Die Stimmung wechselte von Wut, Kompromisswunsch und Ratlosigkeit. Auslöser der Kontroversen war die Veränderung des Antrages, den der FW-Fraktionsvorsitzende Walter Otters eingebracht hatte. In der Sitzungsvorlage, so beklagte Otters mit Zornesmine sei sein 21:00 Uhr-Antrag von Bürgermeister Sinn auf 22:00 Uhr erweitert worden. Nach heftigem Schlagabtausch 141018_gallusk-08(verbal) und gegenseitigen Vorwürfen der SPD auf der einen und Bürgerblock auf der anderen Seite wurde zunächst die 22:00 Uhr Regelung mit den Stimmen der Mehrheitsführerschaft weggestimmt. Zugestimmt wurden im gleichen Mehrheitsverhältnis dem Antrag von FW-Fraktionschef Walter Otters, kirchliche Veranstaltungen bis längstens 21:00 Uhr zuzulassen.

Wie unsere Recherchen ergaben, wäre dieser Streit überhaupt nicht nötig gewesen. Denn am Mittwoch, einen Tag vor der Sitzung, hat EBZ-Chef Gerhard Schleier dem 21:00 Uhr Kompromiss schriftlich zugestimmt. Ungeklärt ist allerdings, ob alle Stadträte von dieser Zustimmung wussten. Damit hätte man viel Ärger vermeiden können. Wie blank die Nerven lagen, zeigt die Tatsache, dass Bürgermeister Sinn dem CSU Fraktionschef die Wortmeldung mit der Bemerkung verweigerte: „Das führt doch zu nichts – das sind doch immer dieselben die reden“.




Änderungen am „Lämmermannplatz“

An dem bereits beschlossenen Bebauungsplan für das Areal des Lämmermannhauses wurde jetzt im Stadtrat eine Änderungen beschlossen. Das Gebäude, das im Rückraum des geplanten Platzes entstehen soll, wird kleiner dimensioniert sein als ursprünglich vorgesehen.

141009_laemmermann-01Eine neue Baulinie gibt es jetzt im Bebauungsplan für das Lämmermannareal. Wie mehrfach berichtet, sollen das denkmalgeschützte Lämmermannhaus und zwei Gebäude im Rückraum zur Herrenschmiedgasse hin abgebrochen werden. Damit soll ein Platz zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Altstadt entstehen. Wie jetzt bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gibt es neue Planungen für das Gebäude, das im Rückraum des neuen Platzes entstehen soll. An der Deisingerstraße zugewandten Seite soll die Baulinie des Gebäudes um etwa 2 m zurückgesetzt werden, damit der Bau nicht mehr auf der Grundfläche des abgebrochenen denkmalgeschützten Lämmermannhauses steht. Wie es in der öffentlichen Sitzung hieß, sind die Wünsche des Investors und förderrechtliche Aspekte Grund für diese Änderung.




Vom Stadtrat beschenkt

Friedrich Obernöder, Parteivorsitzender des CSU-Ortsverbandes Pappenheim wurde jetzt im Vorfeld der öffentlichen Stadtratssitzung am 30. September vom Stadtratsgremium und den beiden Ortssprechern beschenkt. Anlässlich seines 60. Geburtstages den Obernöder vor zehn Tagen feierte, überreichte ihm Amtsleiter Stefan Eberle einen Geschenkkorb.




Objektplanung für Ochsenhart vorgestellt

Die Planungen im Rahmen der Dorferneuerung Ochsenhart für die Ortsdurchfahrt und den nördlichen Etterweg wurden kürzlich im Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen. Umlagekriterien für die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) wurden bürgerfreundlich gestaltet. Für den Etterweg zahlen die Anlieger rund 51% der bereinigten Kosten.

Die Sanierung und der teilweise Umbau der Ortsdurchfahrt und der Ausbau einer Nordumfahrung, das sind die beiden Projekte, die in Ochsenhart voraussichtlich im Frühjahr 2015 ihrer Umsetzung entgegen sehen. Die Maßnahmen wurden vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für ländliche Entwicklung schon im vergangenen Jahr geplant. Unklar war in der Vergangenheit immer die Kostenfrage, die aber jetzt bei beiden Projekten geklärt scheint.

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Die Ortsdurchfahrt
Im Falle der Ortsdurchfahrt wurde nun festgelegt, dass es sich dabei nicht um eine Durchgangsstraße sondern vielmehr um eine Anliegerstraße handelt. Stadtrat Werner Hüttinger (FW) hatte im Rahmen zurückliegender Beratungen darauf gepocht, die Ortsdurchfahrt i140927_de-ochsenhart-04n Ochsenhart als Durchgangsstraße zu deklarieren. Für die Anliegerbeteiligung im Rahmen der SAB hat der Begriff Anlieger- oder Durchgangsstraße finanzielle Auswirkungen, weil bei einer Durchgangsstraße der Anliegeranteil geringer ist als bei einer Durchgangsstraße. In Ochsenhart wird wohl der Anliegeranteil bei 80% der Umlagekosten liegen. Allerdings werden als Berechnungsgrundlage staatliche Zuwendungen in Höhe von 70% von den Gesamtbaukosten abgezogen, bevor es zur Berechnung des Anliegeranteils kommt.
In öffentlicher Stadtratssitzung wurde im Hinblick auf die SAB auch für Ochsenhart eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, durch die erreicht werden soll, dass sich die Berechnung des Anliegeranteils einfacher und bürgerfreundlicher gestaltet. So werden die Kosten für Grunderwerb nicht umgelegt und auch der Straßenentwässerungsanteil wird, wie im Falle des Pappenheimer SEK nicht auf die Bürger umgelegt. Damit bei der Abrechnung nur die Grundstücksfläche und nicht auch noch die Geschoßflächen herangezogen werden, hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, dass im Rahmen der Dorferneuerung „eine gleiche zulässige bauliche Nutzung“ besteht.

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Die Planungen für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt sehen vor, das Gebäude, in dem sich der örtliche Versammlungsraum befindet (Anwesen Nr. 20) abzubrechen um eine elegantere Straßenführung zu ermöglichen. Weiterhin sind auf dem freien Platz vor den Anwesen Nr. 18 und 19 drei Parkplätze geplant, die allerdings im Rahmen der Dorferneuerung nicht bezuschusst werden. Die Baukosten von fast 10.000 Euro wären von der Stadt zu tragen, die dann die Baukosten nach der SAB zu 80 % auf die Anlieger umlegen würde. Ein Beschluss wurde hierzu im Stadtrat noch nicht gefasst, denn auf Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer sollen die Ochsenharter Bürger im Rahmen eine Bürgerversammlung befragt werden, ob sie diese Parkplätze haben wollen. Stadträtin Christa Seuberth (SPD) meinte hierzu, dass diese Parkplätze auch für Wanderer nützlich wären, die von Ochsenhart aus ihre Tour beginnen wollen.

Der nördliche Etterweg
140927_de-ochsenhart-07Die ursprünglichen Planungen die Etterwege im Norden und im Süden Ochsenharts auszubauen wurden aus Kostengründen auf den Ausbau des nördlichen Etterweges (Ortsseite Richtung Bieswang) zurückgefahren. Auch hier hat die Kostenfrage das Verfahren verzögert. Im Falle des Etterweges gilt nämlich die SAB nicht, sondern hier gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wege Gesetzes, wonach der Anliegeranteil bei 75 % liegen würde. Das ALEF trägt im Rahmen der Dorferneuerung 60% (118.200 Euro) der 197.000 Euro teuren Maßnahme. Den Antrag von Stadtrat Friedrich Hönig (FW) die verbleibenden 40 % aus der Stadtkasse zu bezahlen wurde per Ratsbeschluss abgelehnt (wir haben berichtet).
Letztlich haben sich die Anlieger des Etterweges bereiterklärt, 40.250 Euro zu der Baumaßnahme beizusteuern. Der Eigenanteil der Stadt liegt nach diesem Berechnungsmuster bei 38.250 Euro. Die Rechnung geht aber nur dann auf, wenn der Zuschuss im Rahmen der Dorferneuerung tatsächlich 60 %, (118.200 Euro) beträgt.

Bei allen Ratsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung Ochsenhart wurde vom vollständig besetzten Stadtrat ein einstimmiges Votum erteilt.




Autowaschanlagen bald auch am Sonntag in Betrieb

In seiner jüngsten öffentlichen Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim einstimmig beschlossen in einer Satzung den Betrieb von Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Ein gleicher Antrag war im Juli 2006 mit 15:2 Stimmen abgelehnt worden.

Vom Grundsatz her dürfen Autowaschanlagen nach den Vorgaben des Sonn- und Feiertagsgesetzes an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Seit dem Jahr 2005 gibt es allerdings eine Ausnahme. Demnach dürfen die Waschanlagen denn betrieben werden, wenn die örtlich zuständige Gemeinde dies in einer Verordnung gestattet. Bereits im Juli 2006 hatten die damaligen Waschanlagenbetreiber in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg den Antrag auf den Erlass einer solchen Verordnung gestellt. Der damalige Antrag wurde damals mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

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Nun wurde kürzlich von dem derzeitig einzigen Betreiber einer Autowaschanlage erneut ein Antrag gestellt, die Waschanlage auch an Sonn- und Feiertagen betreiben zu dürfen. Beantragt wurde eine Betriebszeit von 12:00 bis 20:00 Uhr.

Diesmal erhielt der Antrag eine einstimmige Zustimmung des Pappenheim Stadtrats. Die positive Entscheidung wurde damit begründet, dass die derzeit einzige Waschanlage fernab von Wohngebäuden liege. Allerdings, so brachte 2. Bürgermeister Claus Dietz bei den Beratungen vor, solle man die Genehmigung mit der Auflage verknüpfen, die Tore der Waschanlage bei sonntäglichem Betrieb geschlossen zu halten.

Nach dem Erlass einer entsprechenden Verordnung wird das Autowaschen in Pappenheim an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Das gilt aber nicht an hohen Feiertagen. An Neujahr, den Osterfeiertagen, am 1. Mai, sowie an den Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen wird die Autowaschanlage auch künftig geschlossen bleiben.




Warum will keiner die Kindergärten?

Die Referate innerhalb des Stadtrates sind verteilt. Allerdings hat sich von den vier im Stadtrat vertretenen Fraktionen noch keiner zur Übernahme des Kindergartenreferates bereit erklärt. Alle anderen Bereiche der Stadt werden von je einem Ratsmitglied betreut. Jede Stadtratsfraktion nimmt für sich in Anspruch alles richtig gemacht zu haben und sieht die jeweils anderen in der Pflicht.Es war zumindest eine bisher nicht praktizierte Vorgehensweise, wie zu Beginn der Legislaturperiode am denkwürdigen 8. Mai 2014 die Referate an die Mitglieder des Pappenheimer Ratskollegiums verteilt worden sind. Unter geradezu körperlich spürbaren Spannungen kam es zur Verteilung und Übernahme dieser Referate. Dabei hat der Zusammenschluss von CSU, Freien Wählern und Bürgerliste unter Ausschluss der SPD unter sich vereinbart, wie die einzelnen Referate verteilt werden und dies dann auch mit einer 11 : 6 Stimmenmehrheit per Stadtratsbeschluss besiegelt.

140814_kiga-03Bei diesem Modus Operandi wurde immer das Wort von Gleichbehandlung und gerechtem Handeln bemüht. „Wir wollen diesmal alles richtig machen“ hat es Walter Otters der Fraktionschef der Freien Wähler auf einen Nenner gebracht. Und Florian Gallus der neue CSU-Fraktionsvorsitzende sah die Gerechtigkeit darin umgesetzt, dass man alle Referate, welche die CSU schon vorher hatte auch wieder bei Ratsmitgliedern der CSU angesiedelt sind. Zwischenzeitlich hat sich die SPD Fraktion mit der Situation weitgehend abgefunden und die ihr von den Mehrheitsparteien überlassenen Referate ihren Fraktionsmitgliedern zugeordnet. Mittlerweile werden sind vom Stadtratskollegium bis auf ein einziges Referat alle Referate besetzt. Und dieses einzige, übrig gebliebene Referat, für das offenbar keiner im Ratsgremium zuständig sein will, ist ausgerechnet das Referat für die vier Kindergärten im Gemeindegebiet Pappenheim.

SPD – Zukunftsträchtige Lösung zu finden
140814_kiga-04Das Kindergartenreferat hatte bis zum Jahr 2008 Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) inne und wurde seit 8. Mai 2008 zusammen mit den Referaten Jugend, Büchereien, Volksfest und Märkte von Stadträtin Anette Pappler (SPD) geführt. „Wenn wir ihre Aufgabengebiete mit anderen Referaten vergleichen, so war bei ihr jeder einzelne Bereich so arbeitsintensiv wie bei Kolleginnen und Kollegen das gesamte Referat“, teilt SPD Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer auf unsere Anfrage mit. Gronauer setzt nach wie vor auf eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und wünscht sich, dass sich wieder alle Fraktionen an einen Tisch setzen.
„Da wir die Besetzung des Referates Kindergarten für wichtig halten, sind wir nach wie vor zu einem Gespräch bereit, um hier eine zukunftsträchtige Lösung zu finden“, erklärt Gronauer für die SPD Fraktion.

BGL – Schon immer gekümmert
140814_kiga-06-evAlexius Lämmerer, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste unterstreicht, dass er sich in seiner 15-jährigen Stadtratszeit schon immer um die Kindergärten gekümmert habe auch ohne dafür eine politische Funktion zu benötigen. Auch in der Zeit als er kein Stadtrat war, sei es ihm eine Selbstverständlichkeit gewesen sein Augenmerk auf die Pappenheimer Kindergärten zu richten. Alexius Lämmerer erinnert auch daran, dass er zusammen mit der damaligen Stadträtin Petra Böhnlein das „Drumherum“ der Innensanierung für den Kindergarten Bieswang organisiert habe. Das Kindergartenreferat sei traditionell ein Referat der SPD-Fraktion gewesen und sollte deshalb auch weiterhin von dieser Fraktion betreut werden.

FW – Nichtbesetzung des Referats problematisch
140814_kiga-05Für problematisch hält Walter Otters, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler die Nichtbesetzung des Referats „Kindergärten“ und hätte sich die Fortführung des Referats durch Anette Pappler gewünscht. Otters verweist auf offen gebliebenen Probleme im Kindergartenwesen, wie z.B. der Streit um den Defizitausgleich, weshalb das Referat nicht auf andere oder gar neue Ratsmitglieder übertragen werden solle, die dann unvorbereitet auf diese Problematiken treffen.

CSU – Entzieht sich unserer Kenntnis
140814_kiga-06-ka02„Das Referat Kindergarten wurde die letzten 6 Jahre von Stadträtin Pappler übernommen. Warum dieses jetzt nicht mehr übernommen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis“, wird von CSU-Fraktionschef Florian Gallus ausgeführt.
Zudem verweist Gallus auf die Tatsache, dass die Ortssprecher Erich Neulinger (Geislohe) und Heiko Loy (Neudorf) noch vakante Referate (Stadtkapelle, Denkmäler, Büchereien und Märkte) übernommen haben. „Somit wären alle Referate, welche die CSU Fraktion auch schon in den vergangen sechs Jahren hatte, wieder bei der CSU“, argumentiert Florian Gallus.

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Dem Einsatzfahrzeug zugestimmt

Der Stadtrat hat der Anschaffung eines weiteren Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Bieswang zugestimmt. Ausgesondert wird im Gegenzug der „Opel Blitz“ den der Feuerwehrverein bekommt. Die Herstellung der Einsatzbereitschaft wird von der Stadt gewährleistet.

Wie berichtet hat der Feuerwehrverein Bieswang von der Patenwehr in Burgstall (Südtirol) ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug gekauft.

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140725_ff-bieswang02Dabei handelt es sich um einen Magirus Deutz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to. Ausgerüstet ist das Fahrzeug mit einem 9 m hohen Lichtmasten, dessen Scheinwerfer über ein eingebautes 15 KW Stromaggregat gespeist werden. Darüber hinaus verfügt das Fahrzeug über einen Allradantrieb und eine Seilwinde mit 6 to Zugkraft. Wie Dieter Reitlinger, Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang betont, ist dieses Fahrzeug mit der genannten Ausrüstung mit Einsatzmitteln ausgestattet, die im heutigen Einsatzgeschehen dringend notwendig sind, in Bieswang aber bisher nicht vorhanden waren.

Bereits im Vorfeld war abgeklärt, dass die Stadt 140714_-bieswang-02Pappenheim dieses Feuerwehrfahrzeug als Einsatzfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bieswang übernehmen wird. Bis das Fahrzeug erstmals zum Einsatz fahren kann gibt es noch einiges zu regeln und anzuschaffen. So muss das Fahrzeug neben einer deutschen Zulassung auch neue Reifen bekommen und auch die Technische Untersuchung der Fahrzeugs und der Seilwinde sind notwendig. In einer Prüfliste wurden von der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang alle Fragen der Stadtverwaltung umfassend beantwortet, sodass damit zu rechnen ist, dass das Fahrzeug schon bald für den Ernstfall einsatzbereit ist.

Allein die Zustimmung des Stadtrats stand noch aus. Dies wurde nun in der jüngsten Sitzung einstimmig erteilt. Ausgemustert wird im Gegenzug der Opel Blitz, der als Einsatzfahrzeug nun schon 50 Jahre auf dem Buckel hat.




Zwei neue Gebäude für die Sonne

Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, soll der Pappenheimer Gasthof zu Sonne um zwei Gebäude erweitert werden. Geplant ist ein Gebäude mit Saal, Tiefgarage und Rezeption und ein separates Wohngebäude. Für Scheune sowie das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Metzgerei Hübner ist der Abbruch vorgesehen.

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim dem Bauvorhaben zugestimmt, wonach der Gasthof zur Sonne großzügig erweitert werden soll. Im direkten Anschluss an das bestehende Hotel- und Gaststättengebäude in der Deisingerstraße soll in Richtung Burgberg an der Stelle des Hübnerstadels ein Erweiterungsbau mit den Abmessungen von 18 x 16 m entstehen. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Tiefgarage und ein Empfangsbereich vorgesehen. Im 1. Obergeschoss ist ein großzügiger, teilbarer Saal und die dazu notwendigen Sanitäranlagen geplant. Im 2. Obergeschoss werden sechs neue Gästezimmer eingerichtet. Das neue Gebäude, das an der Stelle des heutigen Hübnerstadels errichtet werden soll ist gut 3m höher als das bisherige Gasthofgebäude.

140505_sonne-03Damit in das Gebäude genügend Licht einfallen kann, und auch aus Gründen der Belüftung wird auf der Bergseite die Felswand ein gutes Stück abgetragen. Denn hinter dem neuen Gebäude soll es auch eine Terrasse geben.

Auch das Wohn- und Geschäftshaus der vormaligen Hübner-Metzgerei wird vollständig abgebrochen und durch ein Wohngebäude ersetzt, das 11 x 11 m groß werden soll. Das Wohngebäude erhält durch einen verglasten Steg eine Verbindung zu dem neuen Gaststättengebäude. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes sind Garage und Lagerräume vorgesehen und in den beiden darüber liegenden Geschossen wird eine Wohnung eingerichtet.

Bei den Wortmeldungen zum Bauantrag stellte Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Friedrich Obernöder die Frage nach der Abbuchgenehmigung. Diese, so war von Amtsleiter Stephan Eberle zu erfahren, sei nach dem geltenden Baurecht nicht notwendig. Nachdem der Stadtrat das gemeindlichen Einvernehmen erteilt hat, werden die Planunterlagen nun zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens an das Landratsamt Weißenburg weitergeleitet.




Eine Galerie für Begegnungsverkehr

Die Bahnunterführung in Pappenheim soll einen barrierefreien Bahnsteigzugang erhalten. Der Stadtrat hat sich einstimmig für eine Galerielösung entschieden, die von der Zweckerfüllung her dem ursprünglich geplanten Fußgängertunnel sehr nahe kommt. Gehweg soll 2,20 m breit auf einer 2 m hohen Galerie durch die Unterführung geführt werden. Auch Gehweganschluss Richtung Langenaltheim wird dann möglich sein.

In seiner Sitzung am 27. Februar hat sich der Stadtrat auch mit der Gehweggestaltung in der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim beschäftigt. Nachdem nun klar ist, dass ein zusätzlicher Fußgängertunnel aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt, hatte der Landkreis angeboten, gegen Kostenbeteiligung den Unterführungsquerschnitt um einem halben Meter zu verbreitern. Damit soll ermöglicht werden, dass auch auf der dem Bahnhof zugewandten 140324_bahn-04 Seite ein Gehweg angelegt werden kann. Auf der gegenüberliegenden, (südlichen) Seite hat der Landkreis einen kombinierten Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m in seiner Planung.

Das Angebot des Landkreises, Pappenheims Wünsche für einen barrierefreien Zugang zu dem Bahnsteig mit Abfahrtsrichtung Ingolstadt zu berücksichtigen war aber mit einer zeitlichen Frist versehen. Bis zum 17. März musste die Stadt – also der Stadtrat – der Verbreiterung des Brückenquerschnitts zustimmen. Das war der Grund, weshalb dieses zukunftsweisende Thema ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag auf der Tagesordnung stand.

Vorschlag des Landkreises war es, an der dem Bahnhof zugesandten Seite (Nordseite) der neuen Bahnunterführung einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu führen. Nach Unterquerung der Bahn wäre der Bahnsteig Richtung Ingolstadt über eine lange Rampe Richtung Bahnhof barrierefrei zu erreichen.

Neue Überlegungen haben die Galerie-Idee hervorgebracht. Würde man den Gehweg auf einer Galerie (siehe Skizze) durch die Unterführung anlegen, wäre das nahezu so komfortabel wie ein eigener Fußgängertunnel. Jedoch ist zur Anerkennung des Begriffs der Barrierefreiheit eine Gehwegbreite von 2,20 m erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf dem Weg ein Begegnungsverkehr durch Rollstuhlfahrer möglich sein muss.

Bei der derzeit angedachten Galerielösung würde eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts um 50 cm ausreichend sein. Der Landkreis müsste bei dieser Lösung aber bereit sein auf der gegenüberliegenden Südseite der Unterführung den kombinierte Rad- und Fußweg zu einem reinen Fußweg mit einer Breite von 1,50 m umzuplanen. Dieser Gehweg wäre dann immer noch um 30 cm breiter als der derzeitige Gehweg, der eine Breite von 1,20 m hat.

Weitergeführt könnte bei der oben dargestellten Variante auch der Gehweg, der neben der Langenaltheimer Straße an den Firmen Faurecia und Leiritz vorbeiführt, dann aber abrupt endet. Auch dieser Gehweg könnte im Rahmen der Galerielösung barrierefreien Anschluss zu dem Bahnsteig Richtung Süden finden.

}Bei den Beratungen im Stadtrat waren sich die Stadträte aller Fraktionen einig. Alle Wortmeldungen sprachen sich für die Galerielösung mit einer Breite von 2,20 m aus. Einvernehmlich wurde der Vorteil erkannt, dass auf der Galerie ein besserer Schutz bestehe als auf einem höhengleichen Gehweg. Der Sicherheitsfaktor wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass zwischen der Galeriewand und der Fahrbahn ein Sicherheitsstreifen von 1m angelegt wird.

Verworfen wurde eine weitere Variante, die eine andere Art der Galerielösung vorgesehen hätte. Allerdings wäre bei diesem Vorschlag der Gehweg nur mit einer Breite von 1,60 m vorgesehen gewesen. Das hätte zwar nicht den Vorgaben für eine Barrierefreiheit genügt, aber es hätte der Unterführungsquerschnitt nicht verbreitert werden müssen. Die Verbreiterung der Unterführung und die Anlage der Galerie kosten die Stadt nach dem derzeitigen Stand der Kostenberechnungen rund 80.000 Euro.

Bahnquerschnitt mit Galerie

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Wegführung (grüne Linie) als barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt




Erschließung „Am Schlägle“ vorerst abgelehnt

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mit einer 6:7 Mehrheit die Erschließung eines zweiten Baugebietes in Geislohe abgelehnt. Die Erschließungskosten sollen zuerst durch Grundstücksverkäufe gedeckt werden. SPD sprach sich für die Erschließung aus. CSU und FW sehen keine Eilbedürfnis.

Die in Geislohe durch den Abbruch des Rabus-Anwesens entstandene Baulücke wird wohl so schnell nicht geschlossen. Das wurde bei der Abstimmung in der jüngsten Stadtratssitzung deutlich. Denn wie in der öffentlichen Sitzung zur Sprache kam ist dieses Baugebiet, das den Namen „Am Schlägle“ trägt ein teures Pflaster. 90.000 Euro soll die Erschließung für das 5.000 Quadratmeter große Baugebiet kosten, auf dem nur drei Bauplätze ausgewiesen sind.

Wurde anfänglich von  zwei einheimischen Bauwerbern gesprochen, so lag bis zur öffentlichen Stadtratssitzung nur ein konkreter Kaufantrag für eines der drei Grundstücke vor.

In einer Sitzung des Bauausschusses die im  Juni diese Jahres stattfand, war davon die Rede, dass die Erschließungskosten, für das Baugebiet, das zwischen den drei Baugrundstücken eine großzügige Grünfläche vorsieht, durch den Verkauf der drei Baugrundstücke gedeckt werden soll. So wurde auch bei der öffentlichen Sitzung von CSU Fraktionschef Friedrich Obernöder zur Sprache gebracht, dass er die „plötzliche Eile“ nicht verstehe. Sein Vorschlag war, mit der Erschließung zu warten, bis zumindest zwei Baugrundstücke verkauft sind. Ganz ähnlich äußerte sich Stadtrat Walter Otters von den Freien Wählern, der in der Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahr sieht, dass der Druck und die Intensität der Bauwerbersuche nachlassen könnte.

Ganz anders sah man das bei der SPD. Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer plädierte für eine Erschließung, damit der „Innerortsring“ in Geislohe baulich wieder geschlossen werde. Auch Stadtrat Manfred Kreißl trat für die baldige Erschließung ein und appellierte an den Stadtrat „Wir müssen in die Offensive gehen“.

131112_geisloh-02Beim Blick in die Zukunft ist die Möglichkeit erkennbar, nach  einer Änderung des Flächennutzungs-planes, 12 weitere Baugrundstücke durch eine Erweiterung des Baugebietes „Am Schlägle“  auszuweisen. Könnte man diese Grundstücke alle verkaufen wären sicherlich die Erschließungskosten gedeckt und auch ein Teil der Abbruchkosten der alten Fabrik- und Wohngebäude, die knapp 200.000 Euro gekostet haben. Darüber hinaus bestehen auch noch Lasten aus der Erschließung des Geisloher Baugebietes „Gründlein“. Bei einer Erschließung des neuen Baugebietes und wenn man gar den Gedanken einer Erweiterung bewegt, steht zu befürchten, dass dann die noch unverkauften Baugrundstücke im „Gründlein“ bis in alle Ewigkeit auf Käufer warten..

Bei der Abstimmung stimmte die gesamte SPD Fraktion (5), Bürgermeister Uwe Sinn (1) für eine Erschließung des neuen Geisloher Baugebietes. Die anwesenden Räte der CSU-Fraktion (4) und die der FW (3) stimmten dagegen.

Möglicherweise trägt auch diese Ratsentscheidung dazu bei, dass im Stadtrat das Personalkarussell wieder in Bewegung kommt. Noch ist nichts entschieden und zu gegebener Zeit werden Sie hier lesen wie sich die Dinge weiter entwickeln.




Mehr Attraktivität für die Insel

Die sogenannte Stadtwerke-Insel soll im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) mit Mitteln aus der Städtebauförderung attraktiver gestaltet werden. Der Stadtrat hat bei seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für die Grundplanungen der Umgestaltung gegeben. Inselspitze soll öffentlich zugänglich werden. Zufahrt bleibt unverändert.

130412_insel-05Die Sanierung der Stadtwerke-Insel ist im Rahmen des SEK in einem engen Zusammenhang mit den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt zu sehen. Deshalb ist die Befestigung der Parkflächen sowie die Steigerung der Attraktivität auch im SEK-Programm mit hoher Priorität versehen. Insbesondere die Befestigung der Insel-Parkflächen ist wichtig, weil durch den künftigen Wegfall von Parkplätzen in der Deisingerstraße die Abstellflächen für Pkw auf der Insel dringend benötigt werden.

130412_insel-02Darüber hinaus soll an der Altmühl entlang eine Uferpromenade entstehen, wobei für Rad- und Fußweg getrennte Trassenführungen vorgesehen sind. Auch die Inselspitze , die derzeit nur über den nichtöffentlichen Betriebsbereich der Stadtwerke erreichbar ist, soll öffentlich zugänglichgemacht werden, erörterte Bürgermeister Uwe Sinn vor dem Stadtrat.

Allerdings bleibt die enge Zufahrt zur „Insel“ derzeit unangetastet. Denn diese Zufahrt kann nur mit komplexen Baumaßnahmen verbreitert werden. Wie Amtsleiter Stefan Eberle vor dem Stadtrat ausführte, wäre dazu ein Umbau der relativ neu sanierten Klosterstraße, eine Tieferlegung des Kanals und der damit verbundener Einbau eines Hebewerkes notwendig. Weil das alles zu umfangreich und zu teuer ist, bleibt vorerst die enge Inselzufahrt von den Inselplanungen unberücksichtigt.

Der Stadtrat hat dem Pleinfelder Planungsbüro VNI einstimmig den Auftrag für die Erstellung von Planunterlagen erteilt. Die Planunterlagen sind erforderlich, um bei der Regierung von Mittelfranken die Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragen zu können.