Dorferneuerung in Bieswang schreitet weiter voran

Die Dorferneuerung im Pappenheimer Ortsteil Bieswang geht in die nächste Runde. In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat dem Abschluss einer Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2 zugestimmt und damit den Weg für weitere Bauabschnitte frei gemacht. Konkret geht es um die Sanierung der Kirchengasse, der Meiergasse sowie des Sommerkellerwegs.

Die entsprechenden Entwurfsplanungen waren dem Stadtrat bereits im Dezember 2025 vorgestellt worden. Inzwischen wurden die Planungen des Büros VNI aus Pleinfeld durch das Amt für Ländliche Entwicklung geprüft und freigegeben. Damit können nun die Ausschreibungen vorbereitet werden.

Für die drei Maßnahmen werden derzeit Gesamtkosten in Höhe von 1.406.850 Euro veranschlagt. Davon entfallen 571.000 Euro auf die Kirchengasse, 348.000 Euro auf die Meiergasse und 326.000 Euro auf den Sommerkellerweg. Hinzu kommen Planungskosten in Höhe von 161.850 Euro.

Der Eigenanteil der Stadt Pappenheim beläuft sich nach aktuellem Stand auf insgesamt 773.768 Euro. Auf die Kirchengasse entfallen dabei 314.050 Euro, auf die Meiergasse 191.400 Euro und auf den Sommerkellerweg 179.300 Euro. Die Planungskosten schlagen für die Stadt mit weiteren 89.018 Euro zu Buche.

Wie aus den wie bei der Sitzung des Stadtrates angesprochen wurde, liegt der Fördersatz des Amts für Ländliche Entwicklung inzwischen nur noch bei 45 Prozent. Bei früheren Maßnahmen in der Hauptstraße waren noch 65 Prozent Förderung gewährt worden. Hintergrund hierfür ist nach Angaben des Amts die gestiegene Finanzkraft der Stadt Pappenheim, an der sich die Förderhöhe orientiert.

Mit den nun vorgesehenen Maßnahmen dürften allerdings nicht mehr alle ursprünglich angedachten Projekte der Dorferneuerung umgesetzt werden können. Das verbleibende Budget der Dorferneuerung Bieswang 2 beträgt laut Amt für Ländliche Entwicklung derzeit rund 390.000 Euro. Welche weiteren Maßnahmen letztlich noch realisiert werden, entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, in dem die Stadt durch Bürgermeister Florian Gallus vertreten ist.

Zusätzlich zu den eigentlichen Bau- und Planungskosten kommen weitere Ausgaben auf die Stadt zu. Für die Straßenbeleuchtung werden derzeit 48.000 Euro kalkuliert, für Kanalmaßnahmen 307.000 Euro. Weitere 21.500 Euro entfallen auf frühere Planungsleistungen. Zudem ist eine mögliche Verlängerung des Ausbaubereichs im Sommerkellerweg mit weiteren 57.120 Euro veranschlagt, über die allerdings noch kein Beschluss gefasst wurde. Insgesamt könnten die Maßnahmen den städtischen Haushalt damit mit rund 1.207.388 Euro belasten.

Für die Finanzierung sind im Haushalt 2026 zunächst 200.000 Euro vorgesehen, weitere 574.000 Euro sollen im Haushalt 2027 eingestellt werden.

 




Stadtrat in Pappenheim stellt Weichen für die neue Amtsperiode

Mit der Wahl der weiteren Bürgermeister sowie der Besetzung der Ausschüsse hat der Pappenheimer Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung die personellen Grundlagen für die neue Wahlperiode bis 2032 geschaffen. Zuvor hatte das Gremium beschlossen, weiterhin zwei ehrenamtliche weitere Bürgermeister zu wählen.

Auf Vorschlag von Anette Pappler wurde Walter Otters erneut zum Zweiten Bürgermeister gewählt. Mit Blick auf die vergangenen sechs Jahre betonte Pappler, dass Otters dieses Amt bereits sehr gut ausgeübt habe. Die anschließende Wahl verlief entsprechend einstimmig. Der Fraktionsvorsitzende der Gemeinschaftsfraktion aus Freien Wählern und Bürgerliste nahm die Wahl an.

Für das Amt der Dritten Bürgermeisterin schlug Stadtrat Simon Schleußinger die SPD-Fraktionsvorsitzende Anette Pappler vor. Sie gehöre dem Stadtrat bereits seit vielen Jahren an und bringe die notwendige Erfahrung für dieses Amt mit, so Schleußinger. Auch Pappler wurde einstimmig gewählt.

Bürgermeister Florian Gallus gratulierte beiden Stellvertretern und betonte, dass er sich auf die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren freue.

Im weiteren Verlauf der Sitzung legte der Stadtrat zudem die Größe der Ausschüsse auf jeweils sechs Sitze fest. Die Sitzverteilung orientiert sich am Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Eingerichtet wurden erneut der Finanz-, Hauptverwaltungs- und Personalausschuss, der Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Stadtwerkeausschuss.

Die Besetzung der Ausschüsse wurde wie folgt beschlossen:

Finanz-, Hauptverwaltungs- und Personalausschuss

  • CSU: Fritz Wörlein , Stellvertreter Marcus Wurm
  • CSU: Erich Neulinger, Stellvertreterin Stefanie Glück
  • SPD: Anette Pappler, Stellvertreter Michele Eckerlein
  • FW/BGL: Walter Otters, Stellvertreter Roland Kiermeyer
  • FW/BGL: Martin Käfferlein, Stellvertreter Jürgen Weizinger
  • Grüne: Lisa Pfister, Stellvertreterin Astrid Weddige

Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschuss

  • CSU: Rainer Dengler, Stellvertreter Fritz Wörlein
  • CSU: Erich Neulinger, Stellvertreterin Stefanie Glück
  • SPD: Michele Eckerlein, Stellvertreterin Pia Brunnenmeier
  • FW/BGL: Jürgen Weizinger, Stellvertreterin Carola Lämmerer
  • FW/BGL: Kiermeyer, Stellvertreter Otters
  • Grüne: Astrid Weddige, Stellvertreterin Lisa Pfister

Rechnungsprüfungsausschuss

  • CSU: Simon Schleußinger, Stellvertreter Rainer Dengler
  • CSU: Marcus Wurm, Stellvertreter Erich Neulinger
  • SPD: Pia Brunnenmeier, Stellvertreter Erich Eckerlein
  • FW/BGL: Jürgen Weizinger, Stellvertreter Roland Kiermeyer
  • FW/BGL: Carola Lämmerer, Stellvertreter Martin Käfferlein
  • Grüne: Astrid Weddige, Stellvertreterin Lisa Pfister

Stadtwerkeausschuss (Aufsichtsrat Wassergewinnungs- und -Versorgungs GmbH Pappenheim)

  • CSU: Marcus Wurm, Stellvertreter Simon Schleußinger
  • CSU: Fritz Wörlein, Stellvertreter Rainer Dengler
  • SPD: Pia Brunnenmeier, Stellvertreter Anette Pappler
  • FW/BGL: Walter Otters, Stellvertreter Jürgen Weizinger
  • FW/BGL: Carola Lämmerer, Stellvertreter Roland Kiermeyer
  • Grüne: Lisa Pfister, Stellvertreter Astrid Weddige

Zweckverbände und überregionalen Gremien

Auch die Besetzung der verschiedenen Zweckverbände und überregionalen Gremien stand auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung. Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Mittelfranken Süd wurden Bürgermeister Florian Gallus sowie Anette Pappler als Verbandsräte benannt. Ihre Stellvertretung übernehmen Carola Lämmerer beziehungsweise Astrid Weddige.

Für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe links der Altmühl entsendet die Stadt künftig unter anderem Fritz Wörlein und Michael Gronauer für Bieswang, Erich Neulinger für Geislohe, Martin Wufka für Göhren, Rainer Dengler für Neudorf, Martin Käfferlein für Ochsenhart, Walter Otters für Osterdorf sowie Karl Deffner für Zimmern. Als Stellvertreter wurden unter anderem Astrid Weddige, Lisa Pfister, Heiko Loy, Richard Boscher und Bernhard Hecht benannt.

Beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe rechts der Altmühl vertritt künftig Jürgen Weizinger den Ortsteil Übermatzhofen. Sein Stellvertreter ist Peter Straßner.

Als Vertreter der Stadt bei den Vollversammlungen des Bayerischen Städte- sowie Gemeindetages wurde jeweils Erster Bürgermeister Florian Gallus bestimmt.

Für die LAG Monheimer Alb wurde erneut Stadträtin Pia Brunnenmeier als Sozialpartnerin entsandt. Ihre Vertretung übernimmt Stadtrat Jürgen Weizinger.

Dem Schulverband Pappenheim-Solnhofen gehören künftig Anette Pappler und Stefanie Glück als Verbandsrätinnen an. Vertreten werden sie von Simon Schleußinger beziehungsweise Fritz Wörlein.

 

 

 

 

 




Sechs neue Stadtratsmitglieder in Pappenheim vereidigt

Mit einiger Verzögerung gegenüber früheren Legislaturperioden hat sich der neue Pappenheimer Stadtrat am 21. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Gemeinsam mit Bürgermeister Florian Gallus umfasst das Gremium 17 Sitze. Sechs Stadträtinnen und Stadträte wurden dabei erstmals in den Stadtrat gewählt und zu Beginn der Sitzung offiziell vereidigt.

Mit der konstituierenden Sitzung hat in Pappenheim die neue Amtsperiode des Stadtrates begonnen. Bürgermeister Florian Gallus dankte den Bürgerinnen und Bürgern für das erneute Vertrauen bei der Wahl und verwies besonders auf die gemeinsamen Wahlveranstaltungen von CSU, Freien Wählern, SPD und Bürgerliste unter dem Motto „Alle zusammen für Pappenheim und seine Dörfer“. Dieses parteiübergreifende Auftreten sei landkreisweit einzigartig gewesen, betonte Gallus und habe die bereits in den vergangenen Jahren gelebte Zusammenarbeit im Stadtrat widergespiegelt. Ziel bleibe eine Kommunalpolitik, bei der das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehe. Der neue Stadtrat habe sich bereits im Rahmen einer eintägigen Klausurtagung mit der Neugestaltung der Referate, Besetzungen, Geschäftsordnungen und Satzungen sowie laufenden und zukünftigen Projekten beschäftigt. Die heutigen Beschlüsse bauten laut Gallus auf einer rund zwölfstündigen Vorarbeit auf. Zudem begrüßte er die sechs neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte und kündigte an, dass er zusammen mit der Verwaltung weiterhin die Voraussetzungen für ein zielgerichtetes und konstruktives Arbeiten schaffen wolle.

Nach seiner Rede nahm Bürgermeister Florian Gallus den sechs neuen Ratsmitgliedern den Amtseid nach Artikel 31 Absatz 4 der Bayerischen Gemeindeordnung ab. Darin verpflichten sich die gewählten Vertreterinnen und Vertreter nicht nur zur Treue gegenüber dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung, sowie der Wahrung  der kommunalen Selbstverwaltung sondern auch dazu, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen und die Rechte zu wahren.

Neu im Stadtrat vertreten sind Rainer Dengler, Stefanie Glück und Fritz Wörlein von der CSU, Martin Käfferlein von den Freien Wählern, Carola Lämmerer von der Bürgerliste sowie Lisa Pfister von den Grünen. Dabei ist neu, dass die Freien Wähler und die Bürgerliste eine gemeinsame Fraktion im Stadtrat bilden.

Rainer Dengler, neuer Fraktionsvorsitzender der CSU übernimmt künftig das Referat Bauen und Gebäudeunterhalt. Stefanie Glück kümmert sich um Tourismus und Veranstaltungen. Fritz Wörlein wird das Referat Gewerbe und Einzelhandel betreuen.

Martin Käfferlein, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode als Ortssprecher von Ochsenhart dem Stadtrat angehörte, übernimmt künftig den Bereich Spielplätze und Friedhöfe. Carola Lämmerer betreut das Referat Campingplatz und Liegenschaften. Lisa Pfister wird für die Grünen das Referat Kultur und Städtepartnerschaften übernehmen.

Auch die bereits dem Stadtrat angehörenden Mitglieder wurden mit Referaten betraut. Simon Schleußinger von der CSU übernimmt weiterhin den Bereich Sport, Vereine, Jugend und Ehrenamt. Anette Pappler von der SPD bleibt weiterhin Fraktionsvorsitzende und betreut Schule, Bildung und Kindertagesstätten. Michele Eckerlein, ebenfalls SPD, ist weiterhin Feuerwehr und Rettungswesen zuständig.

Erich Neulinger von der CSU ist künftig zuständiger Stadtrat für Abwasser und Straßeninfrastruktur. Pia Brunnenmeier von der SPD kümmert sich um Senioren. Marcus Wurm von der CSU übernimmt den Bereich Dorf- und Stadtentwicklung.

Walter Otters Vorsitzender der Fraktionsgemeinschaft von Freien Wählern und Bürgerliste wird weiterhin das Referat Digitalisierung betreuen. Astrid Weddige bleibt Fraktionsvorsitzende der Grünen und ist auch in der neuen Legislaturperiode Land- und Forstwirtschaft zuständig. Stadtrat Kiermeyer von der BGL übernimmt den Bauhof. Jürgen Weizinger von den Freien Wählern betreut künftig erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit.

Weitere Entscheidungen der konstituierenden Sitzung, darunter die Wahl der weiteren Bürgermeister sowie die Besetzung der Ausschüsse, folgen in einem gesonderten Bericht.

 




Neuer Treffpunkt für Kinder in Ochsenhart

In Ochsenhart soll ein neuer Kinderspielplatz entstehen. Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.04.2026 mit der Planung und Finanzierung des Projekts befasst und dafür grünes Licht gegeben. Damit rückt ein Vorhaben näher, das bereits seit einiger Zeit von der Dorfgemeinschaft gewünscht wird.

Die Grundlage dafür wurde schon Anfang 2025 gelegt, als der Stadtrat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste – unter der Voraussetzung, dass Fördermittel aus der Dorferneuerung fließen. Diese Zusage liegt inzwischen vor. Das Amt für Ländliche Entwicklung unterstützt das Projekt mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Die Planungen selbst tragen deutlich die Handschrift der Ochsenharter Bürger. In mehreren Treffen hat sich die Dorfgemeinschaft intensiv mit der Ausgestaltung auseinandergesetzt und verschiedene Varianten geprüft. Am Ende fiel die Entscheidung zugunsten eines Angebots der Firma Hags, das zwar etwas teurer ausfiel als ein Vergleichsangebot, dafür aber durch Qualität und Gestaltung überzeugte.

Entstehen soll der Spielplatz auf einer städtischen Fläche am Ortseingang von Ochsenhart aus Richtung Bieswang kommend. Der vorhandene Baumbestand bleibt erhalten und wird in die Planung integriert. Vorgesehen ist eine abwechslungsreiche Ausstattung, die verschiedene Altersgruppen anspricht. So zeigt der Plan eine Kombination aus Spielturm mit Rutsche und Kletterelementen, klassischen Schaukeln, einer Nestschaukel, Wippen sowie einer Tischtennisplatte. Ergänzt wird das Angebot durch Sitzmöglichkeiten und eine entsprechende Einfriedung.

Die Kosten für das Projekt werden insgesamt auf rund 45.000 Euro geschätzt. Ein Teil davon entfällt auf die Spielgeräte selbst, hinzu kommen Arbeiten für den Untergrund, Fallschutz, Montage sowie ergänzende Einrichtungen wie Sitzbereiche und Zaun. Die Umsetzung ist für das Jahr 2026 vorgesehen, entsprechende Mittel sollen im Haushalt eingeplant werden.

Am Ende der Beratungen fand Bürgermeister Florian Gallus deutliche Worte des Dankes. Er würdigte ausdrücklich das engagierte und hervorragende Wirken von Ortssprecher Martin Käfferlein. Durch dessen umfangreiche Vorarbeiten sei die Umsetzung des Projekts wesentlich erleichtert worden, so Gallus.




Neue Parkflächen für Autohaus Strobl in Zimmern

Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 23.04.2026 mit der geplanten Neuanlage von Parkplätzen beim Autohaus Strobl im Ortsteil Zimmern befasst und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Konkret sollen westlich des bestehenden Betriebs insgesamt 73 befestigte Stellplätze entstehen.

Ein Teil der Fläche wird bereits seit Jahren als Parkplatz genutzt, eine entsprechende Genehmigung liegt seit Februar 2015 vor. Nun ist eine umfassendere und dauerhaft angelegte Lösung vorgesehen. Geplant ist eine Ausführung in Asphaltbauweise sowohl für die Fahrbahn als auch für die Stellplätze. Das anfallende Niederschlagswasser soll über eine sogenannte Muldenkette im westlichen Bereich versickern.

Baurechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich, womit es als sogenanntes sonstiges Vorhaben einzuordnen ist. Eine Genehmigung ist in diesem Fall möglich, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan weist für den Großteil des Areals bereits seit einer Änderung im Jahr 1998 eine gewerbliche Baufläche aus. Diese war seinerzeit ausdrücklich mit Blick auf eine mögliche Erweiterung des bestehenden Kfz-Betriebs vorgesehen. Gleichzeitig bestehen Vorgaben zum Schutz vor möglichen Immissionen in Richtung des nördlich angrenzenden Wohngebiets.

Besondere Aufmerksamkeit galt im Verfahren der Lage der Fläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wurden hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie der Naturschutzbehörde am Landratsamt durchgeführt. Außerdem liegt auch noch ein landschaftspflegerischer Begleitplan vor.

Am Ortseingang sollen die beiden bestehenden Bäume erhalten bleiben. Gleichzeitig ist eine neue Zufahrt vorgesehen, die wegen der zwischenzeitlichen Abstufung der früheren Staatsstraße in eine Ortsverbindungsstraße möglich ist. Die erforderliche Erlaubnis wird von der Stadt Pappenheim in einem gesonderten Verfahren erteilt.

Die Erschließung des Projekts erfolgt vollständig auf Kosten der Antragsteller. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits unterzeichnet. Mit dem einstimmigen Beschluss hat Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen für  dem Bauantrag erteilt.




Wohnbau in Neudorf über den „Bauturbo“ geplant

Im Pappenheimer Ortsteil Neudorf könnte neuer Wohnraum entstehen. Der Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung am 23.04.26 mit einem Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Neudorf 79 zu befassen. Dabei spielte der sogenannte „Bauturbo“, ein neues Instrument im Bauwesen eine zentrale Rolle.

Geplant ist, das derzeit leerstehende Wohnhaus mit dem Nebengebäude abzureißen und die Fläche neu zu ordnen. Die Entwürfe sollen sich an der bestehenden Struktur des Ortskerns orientieren, der als Ensemble unter Denkmalschutz steht. Deshalb sollen die neuen Gebäude die geplanten Gebäude typische Merkmale der Jura-Häuser aufgreifen.

Die baurechtliche Ausgangslage erweist sich jedoch als anspruchsvoll. Obwohl der Flächennutzungsplan ein Mischgebiet ausweist, wird ein Großteil des Grundstücks als Außenbereich bewertet. Eine klassische Bauleitplanung wäre daher eigentlich notwendig gewesen. Mit einem ergänzten Antrag wurde deshalb geprüft, ob das Vorhaben über den „Bauturbo“ realisiert werden kann.

Dieser Bauturbo ist im Baugesetzbuch verankert und soll vor allem eines erreichen: schneller Wohnraum schaffen. Wie Jana Link, die Leiterin des Städtischen Bauamtes bei der öffentlichen Sitzung erläuterte, verbirgt sich dahinter ein Bündel von Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom üblichen Baurecht ermöglichen. So kann etwa im Innenbereich von der sonst erforderlichen strikten Anpassung an die nähere Umgebung abgewichen werden. Auch Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sind weitergehend möglich als bisher.

Besonders weitreichend ist die Regelung für den Außenbereich. Hier kann der Bauturbo unter bestimmten Bedingungen sogar eine Bauleitplanung ersetzen – allerdings nur befristet und als ausdrücklich gedachte Ausnahme. Voraussetzung bleiben stets, dass die öffentlichen Belange wie Natur-, Hochwasser- oder Denkmalschutz berücksichtigt werden und das Vorhaben grundsätzlich auch im Rahmen eines regulären Bebauungsplans denkbar wäre.

Im konkreten Fall Neudorf Nr. 79 kommen gleich mehrere dieser Regelungen zur Anwendung. Während eines der beiden neuen Wohngebäude dem Innenbereich zugeordnet wird und dort von den üblichen Einfügungsregeln abweichen kann, fällt der zweite Baukörper einschließlich der Stellplätze in den Außenbereich und wird über die entsprechende Bauturbo-Regelung ermöglicht.

Wichtig ist dabei auch die Rolle der Stadt: Anders als beim klassischen gemeindlichen Einvernehmen ist hier eine ausdrückliche Zustimmung des Stadtrats erforderlich, die zudem an Bedingungen geknüpft werden kann. Vorgesehen ist unter anderem ein städtebaulicher Vertrag, der den Bauherrn zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Erschließung sowie zur Kostenübernahme verpflichtet. Auch eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung soll vereinbart werden

Heizhaus und Nachverdichtung
In der Aussprache verwies Stadtrat Karl Satzinger von der Bürgersliste auf den Standort des Heizhauses der Neudorfer Nahwärme, das in weniger als 100 Metern Entfernung in unmittelbarer Nähe des zweiten Wohnhauses liegt. Er regte an, im Genehmigungsbescheid einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

Deutlicher noch sprach Heiko Loy von der CSU das Thema an. Aus seiner Sicht sei das vordere Gebäude mit vier Wohneinheiten ausreichend. Das zweite Wohnhaus bereite ihm vor allem wegen der Lage im Außenbereich und der Nähe zum Heizhaus Sorgen. Sollten dort Auswärtige einziehen, seien Konflikte absehbar. Zudem gehe es darum, die Entwicklungsmöglichkeiten der Neudorfer Nahwärme nicht einzuschränken.

Walter Otters von den Freien Wählern begrüßte grundsätzlich die geplanten acht Wohneinheiten und sah darin eine Chance für Nachverdichtung. Im Vordergrund stehe jedoch der Ausbau von Bestandsgebäuden. Die Entscheidung des Stadtrates habe mit Blick auf die Nähe zum Heizhaus eine Signalwirkung. In diesem Zusammenhang stellte er die Frage „Wie ist es künftig mit dem Immissionsrecht, wenn wir die Nachverdichtung machen“. Unverständlich blieb für ihn, warum das hintere Gebäude dem Außenbereich zugeordnet werde.

Stadträtin Christa Seuberth von der SPD merkte an, man müsse die daraus entstehenden Konsequenzen zugunsten der Nachverdichtung in Kauf nehmen.

Bürgermeister Florian Gallus von der CSU erinnerte an den Vitalitätscheck und stellte die zentrale Abwägung in den Raum „Welche Argumente lege ich in die Waagschale“. Es gehe darum, Argumente für und gegen das Vorhaben gegenüberzustellen und zu klären, ob die Nachverdichtung an dieser Stelle passe. „Ich finde das passt“, so Gallus. Zugleich fragte er „Sollen wir das alte Gelumpe stehen lassen, nur weil irgendwann einer ein Heizkraftwerk erweitern will“. Man könne vielmehr froh sein, dass hier jemand investieren und Wohnraum schaffen wolle. Für eine verträgliche Innenentwicklung brauche es, so Gallus abschließend, auch im ländlichen Raum städtebauliche Konzepte.

Der Stadtrat hat letztlich mit 12:4 Stimmen die Zustimmung zu dem Bauvorhaben in Aussicht gestellt und damit den Weg für das Vorhaben grundsätzlich frei gemacht. Mit dem Vorbescheid ist jedoch noch keine unmittelbare Baugenehmigung verbunden. Diese muss in einem weiteren Schritt beantragt werden.

 




Pappenheim sichert Ausstattung der Feuerwehren

Die Stadt Pappenheim setzt auch im Jahr 2026 auf eine solide Ausstattung ihrer Feuerwehren. In der jüngsten Sitzung befasste sich der Stadtrat mit der Jahresbestellung und traf dabei wichtige Entscheidungen für die Ausstattung der Feuerwehren in Pappenheim und in den Ortsteilen.

Grundlage für die die Jahresbestellung sind die Bedarfsmeldungen der örtlichen Feuerwehrkommandanten, die im Vorfeld bei der Stadt eingegangen waren. Gemeinsam mit Feuerwehrreferent und Stadtrat Michele Eckerlein sowie dem künftigen Feuerwehrsachbearbeiter bei der Stadtverwaltung Pappenheim Matthias Geck wurden diese durch die Verwaltung gesichtet, strukturiert und mit einem ersten Kostenrahmen versehen. Bei der jährlichen Kommandantenversammlung Mitte April wurden die anstehenden Beschaffungen zusätzlich abzustimmen.

Insgesamt belaufen sich die aktuell absehbaren Kosten auf rund 41.000 Euro. Den größten Anteil nimmt dabei die allgemeine Jahresbestellung mit etwa 20.000 Euro ein. Hinzu kommen unter anderem Ausgaben für den schrittweisen Austausch von Helmen aufgrund geltender Sicherheitsvorschriften, für Schläuche sowie für den Bereich Atemschutz. Auch bereits vorgezogene Bestellungen und erste Ausgaben sind in die Kalkulation eingeflossen.

Im Haushaltsplan waren ursprünglich 45.000 Euro vorgesehen. Da erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres weitere Kosten entstehen und die Preise im Bereich der Feuerwehrbeschaffung zuletzt spürbar gestiegen sind, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung. Künftig sollen insgesamt 50.000 Euro eingeplant werden, um ausreichend Spielraum zu behalten.

Der Stadtrat nahm die Kostenübersicht zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Vergleichsangebote einzuholen und auszuwerten. Bürgermeister Gallus wurde zugleich ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu vergeben.

Hinter diesen Zahlen steht die klare gesetzliche Verpflichtung, denn die Ausstattung der Feuerwehren zählt zu den Pflichtaufgaben der Kommune. Sie muss im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sicherstellen, dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßigen Investitionen weniger eine freiwillige Leistung als vielmehr ein kontinuierlicher Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung in Pappenheim und seinen Ortsteilen.

 




Alpine Coaster down to Pappenheim

In Pappenheim soll noch in diesem Jahr ein ganz besonderes Freizeitprojekt Gestalt annehmen. Der Stadtrat hat sich in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode einstimmig für den Bau einer Sommerrodelbahn entschieden, die unter dem Namen „Alpine Coaster down to Pappenheim“ (ACP) entstehen soll entschieden.

ACHTUNG! Dieser Artikel ist der Aprilscherz 2026

Das Projekt steht im engen Zusammenhang mit der PappenheimExclusivLiving – Leitlinie (PEL) die nach intensiven Hintergrundberatungen demnächst öffentlich vorgestellt werden soll. Mit PEL soll Pappenheim ein völlig neues und modern ausgerichtetes Image bekommen. Bei eine öffentlichen Bauausschusssitzung vor Ort in Niederpappenheim am heutigen Mittwoch um 15:00 Uhr haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich ein Bild von der Dimension der beiden diskutierten Anlagen zu machen.

Ausgangspunkt der Überlegungen für den Bau des ACP war die Beobachtung, dass Kinder am sogenannten „Essoberg“ neben dem katholischen Kindergarten keine Gelegenheit mehr zum Schlittenfahren haben. Zwar boten die vergangenen Winter aufgrund des anhaltenden Schneemangels ohnehin nur selten passende Bedingungen für Wintersport. Dennoch entstand aus dieser Beobachtung die Idee, eine Sommerrodelbahn zu schaffen, die unabhängig von der Jahreszeit genutzt werden kann. Der geplante Streckenverlauf würde nach derzeitigen Überlegungen oberhalb von Niederpappenheim in Übermatzhofen beginnen und sich von dort bis zur ersten Bebauung an der Kirchfeldstraße hinunterziehen.

Unterstützung erhält das Projekt von einer überparteilichen Aktionsgruppe und vielversprechenden Investoren. Von diesen wird vor allem das besondere Alleinstellungsmerkmal in der Region und die Gesamt die Grundidee von PEL gelobt.

Wie genau die Anlage aussehen könnte, ist derzeit noch in der Planungsphase. Zwei Varianten sind derzeit im Gespräch. Die erste Variante sieht eine einzelne Bahn vor, die sich talwärts durch den Hang schlängelt. In der zweiten, umfangreicheren Ausführung wären neben der einfachen Strecke noch zwei zusätzliche, anspruchsvollere Bahnverläufe vorgesehen, die parallel ins Tal führen.Bevor eine Entscheidung fällt, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild machen können. Geplant ist, dass im weiteren Verlauf ein Bürgerentscheid über die Umsetzung und die bevorzugte Variante stattfinden soll.

Einen Namen hat das Projekt schon jetzt bekommen. Der Stadtrat favorisierte bei seiner Entscheidung bewusst nicht die Bezeichnung „Sommerrodelbahn“, sondern setzt auf den werbewirksamen Titel „Alpine Coaster down to Pappenheim“.

Auch die Infrastruktur wurde bei den Überlegungen bereits mitgeplant. Am Auslauf der Bahn, am Fuß des Hanges, bietet sich Platz für die Talstation mir Lagergebäuden und einer kleinen Gastronomie sowie für ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Zufahrt soll über die Langenaltheimer Straße erfolgen.

Um die Planungen greifbarer zu machen, informiert die Stadt heute im Rahmen einer öffentlichen Bauausschusssitzung vor Ort mit einem Infostand über das Vorhaben. Verschiedenfarbige Markierungen im Gelände zeigen dabei den möglichen Verlauf und die Dimensionen der beiden Varianten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich so direkt vor Ort einen Eindruck davon verschaffen, welche Dimensionen der ACP annehmen könnte.

 




Ausbau der Charlotte-Nestler-Straße in Pappenheim 

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim befasst sich am 26.03.2026 erneut mit dem seit Jahren diskutierten Ausbau der Charlotte-Nestler-Straße. Hintergrund ist der inzwischen deutlich verschlechterte bauliche Zustand der Straße. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Schäden mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Verkehrssicherheit auf Dauer mit den Mitteln des Bauhofs nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden kann. Bereits 2017 war ein Vollausbau vom Stadtrat beschlossen worden, die Umsetzung wurde jedoch in den folgenden Jahren immer wieder verschoben.

Wie damals berichtet, war der Ausbau ursprünglich für 2018 vorgesehen. Damals ließ die Stadt durch das Ingenieurbüro VNI eine Entwurfsplanung samt Kostenberechnung erstellen. Nachdem in dieser Zeit jedoch die Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend abgeschafft wurden, hätte die Finanzierung nicht mehr wie zunächst vorgesehen anteilig auf die Anlieger umgelegt werden können. Angesichts der hohen Gesamtkosten wurde das Vorhaben deshalb nicht weiterverfolgt. Die Kostenberechnung den reinen Straßenbau lag bereits 2017 bei rund 842.520 Euro zuzüglich Planungskosten. Hinzu kommen Kosten für den Neubau der Kanäle sowie für die Erneuerung der Wasserleitung.

Planungen von 2018 vorgestellt
In der Stadtratssitzung am 26.03.2026 stellte Ingenieur Reinhard Vulpius vom Büro VNI die planerischen Grundlagen und möglichen Ausbauvarianten vor. Dabei machte er deutlich, dass die Charlotte-Nestler-Straße aufgrund ihrer engen räumlichen Verhältnisse und der topografischen Situation besondere Anforderungen an die Planung stellt. Zu berücksichtigen seien insbesondere die steilen Anschlüsse zu den angrenzenden Grundstücken, der Zulauf von Regenwasser aus dem südlich gelegenen Außengebiet sowie der Schutz der Anliegergrundstücke vor zusätzlichem Wasserzufluss. Gleichzeitig müsse ein nutzbarer Gehweg geschaffen, die Fahrbahnbreite für Begegnungsverkehr erhalten, Barrierefreiheit beachtet und möglichst auch Parkraum sowie Begrünung vorgesehen werden.

Vorgestellt wurden insgesamt drei Varianten. Die Unterschiede betreffen vor allem die Lage und Breite der Gehwege, die Anordnung der Parkflächen und die verbleibende Fahrbahnbreite. Nach Einschätzung von Vulpius spricht aus fachlicher Sicht am meisten für die sogenannte Variante 3. Diese sieht einen Gehweg auf der linken Straßenseite (Bergseite) sowie auf der gegenüberliegenden Seite einen etwa einen Meter breiten Puffer- beziehungsweise Notgehweg vor. Die Fahrbahn wäre dabei 4,25 Meter breit und würde nach Darstellung des Planungsbüros für den Begegnungsverkehr von Pkw bei langsamer Fahrweise weiterhin ausreichen.
Als weiterer Vorteil wurde genannt, dass bei dieser Lösung das Risiko für Regenwasserzuläufe in angrenzende Grundstücke am geringsten sei. Auch die vorgesehenen Längsparkplätze entsprächen dem derzeitigen Parkverhalten in der Straße. Allerdings wurde auch deutlich, dass es nach dem Ausbau weniger Parkraum auf öffentlichem Grund geben wird

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausführungen betraf die notwendige Erneuerung der unterirdischen Infrastruktur. Vor dem eigentlichen Straßenbau müssten zunächst umfangreiche Arbeiten an der Entwässerung erfolgen. Geplant ist unter anderem der Neubau eines Regenwasserkanals. Nach Angaben des Ingenieurbüros ist zudem vorgesehen, dass im Ausbaubereich auch die Wasserleitung erneuert wird. Im nördlichen Abschnitt ist darüber hinaus ein Anschlusskanal für die Ableitung aus den Grafendörfern erforderlich. In den Unterlagen wird außerdem auf die Bedeutung der Charlotte-Nestler-Straße für bestehende und geplante Ableitungen aus den Ortsteilen hingewiesen.

Die Verwaltung verweist darauf, dass für die erforderlichen Kanalsanierungen bereits Fördermittel im Rahmen der RZWAS angemeldet wurden und hierfür nach eigenen Angaben der maximale Förderhöchstbetrag in Aussicht steht. Eine konkrete Fördersumme wird in den Unterlagen jedoch nicht genannt.

Auch aus der Bürgerschaft gibt es Druck, das Thema nicht weiter aufzuschieben. Laut Beschlussvorlage ist bei der Stadtverwaltung eine E-Mail von Anwohnern eingegangen, in der eine zeitnahe Umsetzung der bereits vorliegenden Planungen gefordert wird.

Wie geht es nun weiter?
Das weitere Vorgehen wird bei einer der nächsten Sitzungen im Bauausschuss vor Ort beraten. Dort können vertiefte Beratung zusammen mit den Anwohnern die optimale Ausbauvariante erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Nach derzeitigem Zeitplan wäre bei einem Beschluss im Jahr 2026 zunächst die Überarbeitung der Planunterlagen vorgesehen. Ausschreibung und Bau der Abwasseranlagen sowie der Wasserleitung könnten dann 2027 beziehungsweise 2028 folgen, die Straßenbauarbeiten im Jahr 2028 beginnen und 2029 abgeschlossen werden. Für die Anlieger würde dies nach Einschätzung des Planungsbüros über einen Zeitraum von zwei Jahren teils erhebliche Beeinträchtigungen bedeuten.

Mehr Wünsche als Geld
Bei den Beratungen im Stadtrat wurde sehr deutlich, dass der Ausbau der Charlotte-Nestler-Straße im Engen Zusammenhang mit der aktuellen Finanzlage bei der Stadt Pappenheim steht „Wir haben mehr Wünsche als Geld“ brachte es Bürgermeister Gallus auf den Punkt. Auch Stadträtin Anette Pappler wies als Fraktionsvorsitzende der SPD zuerst auf den „Engpass im Haushalt“ hin, bevor sie auf den „grottenschlechten Zustand“ der Straße zu sprechen kam.
Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler sprach von einem realistischen Zeit- und Finanzplan. Größten Wert lege er darauf, dass alle Spartenträger, die am Straßenbau beteiligt sind bei den Entscheidungen mit an den Tisch geholt werden. Letzteres wurde auch von den Sprechern anderer Fraktionen in gleicher Weise angesprochen.




Mehrfamilienhaus in Bieswang Thema im Pappenheimer Stadtrat

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hatte sich in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit einem Bauantrag zum Umbau des von der Stadt verkauften Mehrfamilienhauses in der Neusiedlerstraße in Bieswang zu beschäftigen. Beantragt sind der Umbau, die Erweiterung sowie die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

Das Vorhaben sieht insbesondere den Ausbau des Dachgeschosses sowie bauliche Erweiterungen durch Erker vor. Dadurch sollen zwei zusätzliche Wohnungen entstehen. Zudem ist vorgesehen, bestehende Balkone abzubrechen und durch neue zu ersetzen.
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu beurteilen, da es sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Demnach ist eine Genehmigung nach Ausführungen des städtischen Bauamts grundsätzlich möglich, wenn sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Im Zuge der Planung wird jedoch die in Pappenheim geltende Abstandsflächensatzung nicht vollständig eingehalten. Konkret betrifft dies die Nordseite des Gebäudes, wo die erforderliche Abstandsflächentiefe unterschritten wird. Der Antragsteller beantragt daher eine Reduzierung. Nach Einschätzung des städtischen Bauamtes kann dieser Abweichung zugestimmt werden, da Belichtung, Belüftung und ausreichendes Sonnenlicht weiterhin gewährleistet sind. Auch die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor.

Für das Bauvorhaben sind insgesamt zwölf Stellplätze nachzuweisen, die laut Planung auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Eine kurzfristige Entwicklung ergab sich durch eine Mitteilung des Landratsamtes kurz vor der Sitzung. Demnach fügt sich das Vorhaben aufgrund des Ausbaus des dritten Geschosses und der geplanten Gauben derzeit nicht mehr in die nähere Umgebung ein und gilt damit zunächst als nicht genehmigungsfähig.

Allerdings eröffnet eine aktuelle Änderung des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, die Möglichkeit, in Einzelfällen dennoch eine Genehmigung zu erteilen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben der Schaffung von Wohnraum dient und öffentliche sowie nachbarliche Belange berücksichtigt werden. Diese Voraussetzungen werden in den Antragsunterlagen als grundsätzlich gegeben angesehen. In diesem Zusammenhang wird vom Landratsamt empfohlen, die Zustimmung der Stadt an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu knüpfen. Darin sollen weitere Details zur Ausgestaltung des Vorhabens geregelt werden.

Bau-Turbo zünden
Im Stadtrat gab es zu diesem Antrag eine kontroverse Diskussion, bei der die Umbaumaßnahmen zunächst von Walter Otter (Freie Wähler) begrüßt wurden. Allerdings müsse man wegen der Gebäudehöhe darauf achten, nicht in die Brandschutzfalle zu tappen, weil die Feuerwehren der Stadt Pappenheim über kein Leiterfahrzeug verfügen. Pappenheim habe das Projekt „Innen statt Außen“ beschlossen. Im aktuellen Fall sei es entscheidend, „ob es uns gelingt, die baurechtlichen Hürden zu übersteigen und den Bau-Turbo zu zünden“, erklärte Otter vor dem Stadtrat. Auch Anette Pappler stimmte dem zu. „Das ist genau das, was wir wollen – nachverdichten, denn Wohnraum wird dringend gebraucht.“ Und auch Stadträtin Seuberth meinte mit Blick auf die Wohnraumsituation im Ortsbereich: „Wir müssen das jetzt beschließen.“

Ganz anderer Meinung waren Friedrich Hönig von den Freien Wählern, der den Umbau als „Fremdkörper im Ensemble“ bezeichnete. Auch Adelheid Wenninger von den GRÜNEN sprach sich gegen die Baumaßnahme aus. „Ich finde das furchtbar, das kann man optisch anders lösen“, empörte sie sich.

Letztlich wurde der Antrag auf den Umbau des Mehrfamilienhauses so, wie oben beschrieben, vom Stadtrat bei drei Gegenstimmen beschlossen.




Schlussabrechnung für die Dorferneuerung in Bieswang

Mit dem Ausbau der Hauptstraße hat die Dorferneuerung in Bieswang einen ihrer zentralen Bausteine erhalten. Nun liegt die Schlussabrechnung der Maßnahme vor. In der Sitzung am 12. Februar wurde der Stadtrat über die endgültigen Zahlen informiert.
Die Stadt Pappenheim hatte für den Ausbau der Hauptstraße die Bauherrenschaft übernommen. Damit war sie nicht nur für Ausschreibung und Bauabwicklung zuständig, sondern auch für die Abrechnung mit allen beteiligten Kostenträgern. Die abschließende Abrechnung konnte im Januar 2026 fertiggestellt werden.

Gesamtkosten rund 1,47 Millionen Euro
Ursprünglich war für die Maßnahme eine Kostenberechnung von rund 1,37 Millionen Euro angesetzt. Tatsächlich belaufen sich die angefallenen Baukosten nun auf 1.473.009,16 Euro. Das entspricht einer Kostenüberschreitung von 102.963,45 Euro beziehungsweise rund sieben Prozent.
Die Kosten verteilen sich auf mehrere Beteiligte. Während bei der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2 mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mehrkosten entstanden, blieben andere Kostenträger unter den ursprünglich veranschlagten Ansätzen. So lagen die Anteile des Staatlichen Bauamts, des Wasserzweckverbands und auch der Stadt Pappenheim jeweils unter der ursprünglichen Berechnung.

Gründe für die Mehrkosten
Die Verwaltung nennt mehrere Ursachen für die Abweichung. So waren ein Bushäuschen und Teile der Bepflanzung in der ursprünglichen Kostenberechnung noch nicht enthalten. Auch die Wiederherstellung der Umleitungsstrecken schlug zusätzlich zu Buche.
Hinzu kam, dass die konkrete Pflasterart erst nach der Kostenberechnung festgelegt wurde und dadurch ein Nachtrag erforderlich wurde. Während der Bauphase konnte außerdem die Neugestaltung der alten Löschwasserreserve umgesetzt werden, nachdem Grundstücksfragen geklärt waren – ein Posten, der zuvor nicht eingeplant war.
Nicht zuletzt musste im Bereich der Kreuzung Weißenburger Straße mehr Boden ausgetauscht werden als zunächst angenommen. Diese Notwendigkeit zeigte sich erst während der Bauarbeiten vor Ort.

Anteil der Stadt bei rund 565.000 Euro
Nach Berücksichtigung aller Kostenaufteilungen, Förderanteile und Verrechnungen ergibt sich für die Stadt Pappenheim ein Gesamtaufwand von 565.464,79 Euro.
Dieser Betrag setzt sich aus dem städtischen Anteil an den Baukosten, dem Eigenanteil an Fördermaßnahmen, sowie verschiedenen Abzügen zusammen, die sich im Rahmen der Baumaßnahmen ergeben haben.
Die Finanzierung erfolgte über mehrere Haushaltsjahre seit 2020. Die letzte Rückzahlung an das Staatliche Bauamt wird im Haushaltsjahr 2026 kassenwirksam.
Mit der nun vorliegenden Schlussabrechnung ist die Dorferneuerungsmaßnahme „Ausbau Hauptstraße“ auch finanziell abgeschlossen. Der Stadtrat nahm die Kostenübersicht zur Kenntnis.

 




Den Waldrand am Baugebiet Gründlein neu geordnet

Im Baugebiet „Gründlein“ in Geislohe steht eine wichtige Anpassung an. Die Stadt Pappenheim überarbeitete den bestehenden Bebauungsplan. Dieser wurde am 12.02.2026 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Bereich am Waldrand im Westen des Baugebiets. Dort soll künftig klar geregelt sein, wie nah gebaut werden darf – und wie der Übergang zwischen Wald und Wohnhäusern gestaltet wird.

Der Stadtrat hatte die Änderung bereits im Oktober 2025 angestoßen.

[den damaligen  Artikel des PAPPENHEIMER SKRIBENT finden Sie hier … ]

Nun liegt der ausgearbeitete Entwurf vor und soll öffentlich ausgelegt werden.

Warum ist eine Änderung nötig
Das Baugebiet wurde ursprünglich vor rund 20 Jahren geplant. Die Bauabschnitte II und III wurden allerdings erst viel später erschlossen. In dieser Zeit haben sich nicht nur Bauwünsche verändert, auch vor Ort ergaben sich Abweichungen. So wurde die Straße teilweise anders gebaut als im alten Plan vorgesehen. Dadurch verschoben sich Baugrenzen und manche Vorgaben ließen sich in der Praxis kaum noch einhalten.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Direkt westlich des Baugebiets beginnt der Wald. Hier zeigte sich, dass klare Regeln notwendig sind, um mögliche Gefahren durch umstürzende Bäume zu vermeiden.

Was bedeutet das konkret am Waldrand
Zwischen Wald und Wohnbebauung wird eine sogenannte Waldrandzone festgelegt. Wichtig dabei ist, dass ie Bauflächen werden nicht größer werden. Es entsteht also kein zusätzliches Baurecht.
In diesem Randbereich wird eine Baumfallzone ausgewiesen. Das heißt vereinfacht: In einem bestimmten Abstand zum Wald dürfen keine Wohnhäuser oder Gebäude entstehen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. So soll verhindert werden, dass bei Sturm oder Schneebruch Bäume zur Gefahr für Anwohner werden.
Gleichzeitig soll der Waldrand selbst umgestaltet werden. Die Stadt als derzeitige Waldeigentümerin verpflichtet sich, sehr hohe Bäume im unmittelbaren Randbereich schrittweise zu entnehmen. Stattdessen wird ein gestufter Waldrand mit niedrigeren, heimischen Sträuchern und kleineren Bäumen angelegt. Ein eigener Pflanzplan ist Teil der Änderung. Ziel ist ein natürlicher Übergang, der stabiler ist und weniger Risiko birgt.

Natur und Nachbarschaft im Blick
Nach Einschätzung der Verwaltung entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Da keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, bleibt das grundsätzliche Baurecht unverändert. Auch die bestehende Eingrünung am südlichen Ortsrand bleibt erhalten.

Das Verfahren läuft als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Eine umfassende Umweltprüfung ist deshalb nicht erforderlich.