Mehrfamilienhaus in Bieswang Thema im Pappenheimer Stadtrat
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hatte sich in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit einem Bauantrag zum Umbau des von der Stadt verkauften Mehrfamilienhauses in der Neusiedlerstraße in Bieswang zu beschäftigen. Beantragt sind der Umbau, die Erweiterung sowie die Sanierung des bestehenden Gebäudes.
Das Vorhaben sieht insbesondere den Ausbau des Dachgeschosses sowie bauliche Erweiterungen durch Erker vor. Dadurch sollen zwei zusätzliche Wohnungen entstehen. Zudem ist vorgesehen, bestehende Balkone abzubrechen und durch neue zu ersetzen.
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu beurteilen, da es sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Demnach ist eine Genehmigung nach Ausführungen des städtischen Bauamts grundsätzlich möglich, wenn sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Im Zuge der Planung wird jedoch die in Pappenheim geltende Abstandsflächensatzung nicht vollständig eingehalten. Konkret betrifft dies die Nordseite des Gebäudes, wo die erforderliche Abstandsflächentiefe unterschritten wird. Der Antragsteller beantragt daher eine Reduzierung. Nach Einschätzung des städtischen Bauamtes kann dieser Abweichung zugestimmt werden, da Belichtung, Belüftung und ausreichendes Sonnenlicht weiterhin gewährleistet sind. Auch die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor.
Für das Bauvorhaben sind insgesamt zwölf Stellplätze nachzuweisen, die laut Planung auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Eine kurzfristige Entwicklung ergab sich durch eine Mitteilung des Landratsamtes kurz vor der Sitzung. Demnach fügt sich das Vorhaben aufgrund des Ausbaus des dritten Geschosses und der geplanten Gauben derzeit nicht mehr in die nähere Umgebung ein und gilt damit zunächst als nicht genehmigungsfähig.
Allerdings eröffnet eine aktuelle Änderung des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, die Möglichkeit, in Einzelfällen dennoch eine Genehmigung zu erteilen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben der Schaffung von Wohnraum dient und öffentliche sowie nachbarliche Belange berücksichtigt werden. Diese Voraussetzungen werden in den Antragsunterlagen als grundsätzlich gegeben angesehen. In diesem Zusammenhang wird vom Landratsamt empfohlen, die Zustimmung der Stadt an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu knüpfen. Darin sollen weitere Details zur Ausgestaltung des Vorhabens geregelt werden.
Bau-Turbo zünden Im Stadtrat gab es zu diesem Antrag eine kontroverse Diskussion, bei der die Umbaumaßnahmen zunächst von Walter Otter (Freie Wähler) begrüßt wurden. Allerdings müsse man wegen der Gebäudehöhe darauf achten, nicht in die Brandschutzfalle zu tappen, weil die Feuerwehren der Stadt Pappenheim über kein Leiterfahrzeug verfügen. Pappenheim habe das Projekt „Innen statt Außen“ beschlossen. Im aktuellen Fall sei es entscheidend, „ob es uns gelingt, die baurechtlichen Hürden zu übersteigen und den Bau-Turbo zu zünden“, erklärte Otter vor dem Stadtrat. Auch Anette Pappler stimmte dem zu. „Das ist genau das, was wir wollen – nachverdichten, denn Wohnraum wird dringend gebraucht.“ Und auch Stadträtin Seuberth meinte mit Blick auf die Wohnraumsituation im Ortsbereich: „Wir müssen das jetzt beschließen.“
Ganz anderer Meinung waren Friedrich Hönig von den Freien Wählern, der den Umbau als „Fremdkörper im Ensemble“ bezeichnete. Auch Adelheid Wenninger von den GRÜNEN sprach sich gegen die Baumaßnahme aus. „Ich finde das furchtbar, das kann man optisch anders lösen“, empörte sie sich.
Letztlich wurde der Antrag auf den Umbau des Mehrfamilienhauses so, wie oben beschrieben, vom Stadtrat bei drei Gegenstimmen beschlossen.
Schlussabrechnung für die Dorferneuerung in Bieswang
Mit dem Ausbau der Hauptstraße hat die Dorferneuerung in Bieswang einen ihrer zentralen Bausteine erhalten. Nun liegt die Schlussabrechnung der Maßnahme vor. In der Sitzung am 12. Februar wurde der Stadtrat über die endgültigen Zahlen informiert.
Die Stadt Pappenheim hatte für den Ausbau der Hauptstraße die Bauherrenschaft übernommen. Damit war sie nicht nur für Ausschreibung und Bauabwicklung zuständig, sondern auch für die Abrechnung mit allen beteiligten Kostenträgern. Die abschließende Abrechnung konnte im Januar 2026 fertiggestellt werden.
Gesamtkosten rund 1,47 Millionen Euro Ursprünglich war für die Maßnahme eine Kostenberechnung von rund 1,37 Millionen Euro angesetzt. Tatsächlich belaufen sich die angefallenen Baukosten nun auf 1.473.009,16 Euro. Das entspricht einer Kostenüberschreitung von 102.963,45 Euro beziehungsweise rund sieben Prozent.
Die Kosten verteilen sich auf mehrere Beteiligte. Während bei der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2 mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mehrkosten entstanden, blieben andere Kostenträger unter den ursprünglich veranschlagten Ansätzen. So lagen die Anteile des Staatlichen Bauamts, des Wasserzweckverbands und auch der Stadt Pappenheim jeweils unter der ursprünglichen Berechnung.
Gründe für die Mehrkosten Die Verwaltung nennt mehrere Ursachen für die Abweichung. So waren ein Bushäuschen und Teile der Bepflanzung in der ursprünglichen Kostenberechnung noch nicht enthalten. Auch die Wiederherstellung der Umleitungsstrecken schlug zusätzlich zu Buche.
Hinzu kam, dass die konkrete Pflasterart erst nach der Kostenberechnung festgelegt wurde und dadurch ein Nachtrag erforderlich wurde. Während der Bauphase konnte außerdem die Neugestaltung der alten Löschwasserreserve umgesetzt werden, nachdem Grundstücksfragen geklärt waren – ein Posten, der zuvor nicht eingeplant war.
Nicht zuletzt musste im Bereich der Kreuzung Weißenburger Straße mehr Boden ausgetauscht werden als zunächst angenommen. Diese Notwendigkeit zeigte sich erst während der Bauarbeiten vor Ort.
Anteil der Stadt bei rund 565.000 Euro Nach Berücksichtigung aller Kostenaufteilungen, Förderanteile und Verrechnungen ergibt sich für die Stadt Pappenheim ein Gesamtaufwand von 565.464,79 Euro.
Dieser Betrag setzt sich aus dem städtischen Anteil an den Baukosten, dem Eigenanteil an Fördermaßnahmen, sowie verschiedenen Abzügen zusammen, die sich im Rahmen der Baumaßnahmen ergeben haben.
Die Finanzierung erfolgte über mehrere Haushaltsjahre seit 2020. Die letzte Rückzahlung an das Staatliche Bauamt wird im Haushaltsjahr 2026 kassenwirksam.
Mit der nun vorliegenden Schlussabrechnung ist die Dorferneuerungsmaßnahme „Ausbau Hauptstraße“ auch finanziell abgeschlossen. Der Stadtrat nahm die Kostenübersicht zur Kenntnis.
Den Waldrand am Baugebiet Gründlein neu geordnet
Im Baugebiet „Gründlein“ in Geislohe steht eine wichtige Anpassung an. Die Stadt Pappenheim überarbeitete den bestehenden Bebauungsplan. Dieser wurde am 12.02.2026 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Bereich am Waldrand im Westen des Baugebiets. Dort soll künftig klar geregelt sein, wie nah gebaut werden darf – und wie der Übergang zwischen Wald und Wohnhäusern gestaltet wird.
Der Stadtrat hatte die Änderung bereits im Oktober 2025 angestoßen.
Nun liegt der ausgearbeitete Entwurf vor und soll öffentlich ausgelegt werden.
Warum ist eine Änderung nötig Das Baugebiet wurde ursprünglich vor rund 20 Jahren geplant. Die Bauabschnitte II und III wurden allerdings erst viel später erschlossen. In dieser Zeit haben sich nicht nur Bauwünsche verändert, auch vor Ort ergaben sich Abweichungen. So wurde die Straße teilweise anders gebaut als im alten Plan vorgesehen. Dadurch verschoben sich Baugrenzen und manche Vorgaben ließen sich in der Praxis kaum noch einhalten.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Direkt westlich des Baugebiets beginnt der Wald. Hier zeigte sich, dass klare Regeln notwendig sind, um mögliche Gefahren durch umstürzende Bäume zu vermeiden.
Was bedeutet das konkret am Waldrand Zwischen Wald und Wohnbebauung wird eine sogenannte Waldrandzone festgelegt. Wichtig dabei ist, dass ie Bauflächen werden nicht größer werden. Es entsteht also kein zusätzliches Baurecht.
In diesem Randbereich wird eine Baumfallzone ausgewiesen. Das heißt vereinfacht: In einem bestimmten Abstand zum Wald dürfen keine Wohnhäuser oder Gebäude entstehen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. So soll verhindert werden, dass bei Sturm oder Schneebruch Bäume zur Gefahr für Anwohner werden.
Gleichzeitig soll der Waldrand selbst umgestaltet werden. Die Stadt als derzeitige Waldeigentümerin verpflichtet sich, sehr hohe Bäume im unmittelbaren Randbereich schrittweise zu entnehmen. Stattdessen wird ein gestufter Waldrand mit niedrigeren, heimischen Sträuchern und kleineren Bäumen angelegt. Ein eigener Pflanzplan ist Teil der Änderung. Ziel ist ein natürlicher Übergang, der stabiler ist und weniger Risiko birgt.
Natur und Nachbarschaft im Blick Nach Einschätzung der Verwaltung entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Da keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, bleibt das grundsätzliche Baurecht unverändert. Auch die bestehende Eingrünung am südlichen Ortsrand bleibt erhalten.
Das Verfahren läuft als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Eine umfassende Umweltprüfung ist deshalb nicht erforderlich.
Pappenheim will die Fels neu auf ihre Standfestigkeit prüfen lassen
Ein Thema mit langer Vorgeschichte stand in der Januarsitzung des Pappenheimer Stadtrates auf der Tagesordnung. Es geht um die Felsengruppe „Die Fels“ oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße und die Frage, wie standsicher das Gelände heute noch ist. Der Stadtrat sollte in der Sitzung über die Vergabe eines Gutachtens an die Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern in Nürnberg entscheiden. Da das Angebot bis zur Sitzung jedoch noch nicht vorlag, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Hauptausschuss angeregt, das Risiko eines möglichen Felssturzes erneut geologisch bewerten zu lassen. Die letzte Einschätzung der LGA stammt aus dem Jahr 1992. Schon damals wurde eine abstrakte Gefahr festgestellt. In der Folge brachte die Stadt provisorische Notsicherungsverbauungen an und legte die Kosten sowie die Sicherungsmaßnahmen dem damaligen Grundstückseigentümer per Bescheid nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz auf.
Der Eigentümer beschritt daraufhin den Rechtsweg mit dem Ziel, die Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Nachdem auch eine Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb, teilte er das große Waldgrundstück auf. Während die übrigen Flächen als Friedwald genutzt werden, erklärte er die betroffene Teilfläche mit einer Größe von 11.592 Quadratmetern durch eine einfache Erklärung als herrenlos. Seither steht die Fläche faktisch im Raum, ohne privaten Eigentümer.
Rechtlich ist die Situation klar umrissen und zugleich anspruchsvoll. Wird eine konkrete Gefahr bekannt, muss die Stadt als Sicherheitsbehörde einschreiten. Neue Felsabgänge sind in den vergangenen Jahren zwar nicht bekannt geworden. Allerdings dürfte sich die Standfestigkeit der Felsgruppe und der eingebauten Sicherungsmaßnahmen in mehr als drei Jahrzehnten kaum verbessert haben. Vor diesem Hintergrund erscheint eine aktuelle fachliche Bewertung als sinnvoller erster Schritt.
Vorgesehen ist, sowohl die Felsengruppe selbst als auch die bestehenden Felssturzsperren durch die LGA Bayern untersuchen zu lassen. Die Kosten sollen im städtischen Haushalt 2026 berücksichtigt werden. Ein konkreter Beschluss konnte in der Sitzung jedoch noch nicht gefasst werden, da das angekündigte Angebot der LGA bis dahin nicht eingegangen war.
Der Stadtrat wird sich erneut mit dem Thema befassen, sobald belastbare Zahlen vorliegen. Ziel bleibt es, die Situation sachlich zu klären und auf Grundlage eines aktuellen Gutachtens über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Geburtstagsgeschenk vom Stadtrat überreicht
Einen besonderen Moment hielt die jüngste Sitzung des Pappenheimer Stadtrates am 12. Februar 2026 bereit. Bürgermeister Florian Gallus nutzte die Zusammenkunft, um Stadtrat Jürgen Weizinger aus Übermatzhofen noch einmal offiziell zu seinem 60. Geburtstag zu gratulieren und ihm im Namen aller Kolleginnen und Kollegen die besten Wünsche zu überbringen.
Es ist im Gremium eine schöne Tradition, zu runden Geburtstagen zusammenzulegen. Die Sitzungsgelder werden in solchen Fällen gesammelt, um dem Jubilar eine gemeinsame Aufmerksamkeit zu überreichen. Auch diesmal kam so ein „Flachgeschenk“ zustande, das Bürgermeister Gallus mit anerkennenden Worten überreichte.
Jürgen Weizinger weiß bereits, wofür er die Zuwendung verwenden möchte. Ein Brotbackofen soll angeschafft werden und einen Teil des Betrags will für Übermatzhofener Dorfgemeinschaft spenden und damit ein Zeichen der Verbundenheit setzen.
Glaskugel, Gaudi und klare Worte im Pappenheimer Rathaus
Seit mehr als einem halben Jahrhundert besuchen am „Unsinnigen Donnerstag“ die Frauen des Pappenheimer Weiberfaschings den Pappenheimer Stadtrat. Zu diesem Ereignis wurde die Sitzung wie jedes Jahr vom Bürgersaal im Haus des Gastes in den historischen Rathaussaal verlegt.In diesem Jahr, gut drei Wochen vor der Kommunalwahl, waren es 15 Wahrsagerinnen zusammen mit ihrem Stimmungsmusikanten Jörg Felsner, die den Rathaussaal stürmten und dem Stadtrat nach einem Blick in die Glaskugel so manches zu erzählen hatten. Auch einen ganzen Parcours an Geschicklichkeits- und Wissenstests hatte der Stadtrat zu bestehen.
In diesem Jahr hatte man an alles gedacht, und so war neben medizinischem Personal auch die Generalität des Pappenheimer Weiberfaschingsvor Ort, die ein wachsames Auge auf das närrische Treiben im Rathaussaal hatte.
Nachdem Bürgermeister Gallus von seinem Chefsessel entführt und als Zauberer verkleidet zurückgebracht worden war, brachte Barbara Mürl, assistiert von Esmeralda (Britta Schober), nach einem Blick in die Glaskugel so manches vor, was die Pappenheimer bewegte.
In ihrem diesjährigen Faschingsauftritt nahmen die „Wahrsagerinnen“ des Pappenheimer Weiberfaschings den Stadtrat mit auf eine augenzwinkernde Reise durch Vergangenheit und Zukunft Pappenheims. In Reimform blickten sie auf die großen und kleinen Themen des Jahres und ließen dabei auch deutliche Akzente nicht aus.
Die Suche nach Lösungen im Rathaussaal
In der Glaskugel erschien zunächst der Bürgermeister mit der Feststellung: „Es gibt nur drei Themen in diesem Rat“, woraufhin Kinder, Kläranlage und Kanal humorvoll als Dauerbrenner identifiziert wurden. Deutlich wurde der Appell mit Blick auf das weiterhin leerstehende Georg-Nestler-Haus, denn: „So wird in der Zukunft Altwerden in Pappenheim schwer.“ Auch die Entwicklungen in den Planungsgebieten Pappenheim Nord, in Neudorf II und im Gründlein Geislohe wurden aufgegriffen, inklusive der Diskussion mit dem Landratsamt, bei der aus dem Rat zu hören war: „Wir sind hier nicht zu träumen.“ Kritische Töne fanden sich beim Zustand mancher Gebäude im Stadtgebiet sowie beim Professorium, für die einsturzgefährdeten Mauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg. Der Vitalitätscheck und der schleppende Umgang mit Bürokratie wurden ebenso thematisiert wie der nun startende Glasfaserausbau, zu dem der zweite Bürgermeister im Rat zitiert wurde: „Mit Planung und Arbeit haben wir viel Zeit verbracht. Vom Juni 2024 bis heute gesehen – Glasfaser muss nun endlich bestehen.“ Neben politischen Inhalten würdigten die Wahrsagerinnen auch das Gemeinschaftsleben und lobten die gelungene Zusammenarbeit bei der BR-Radltour.
Als Neuling im Stadtrat begrüßten die Wahrsagerinnen Adelheid Wenninger und überreichten ihr, wegen ihrer noch kurzen Amtszeit eine provisorische Narrenkappe.
Von den anwesenden Ratsmitgliedern werden im kommenden Stadtrat Christa Seuberth, Karl Satzinger und Mattias Strobl nicht mehr vertreten sein. Sie erhielten die traditionelle „Ente für Ausscheider“, die zur lebenslangen Teilnahme an der Faschingssitzung im Pappenheimer Stadrat berechtigte.
Die Prüfungen in diesem Jahr für die vier zusammengelosten Gruppen waren wieder mit viel Ideenreichtum ausgedacht. So war mit Spielkarten Wohnungsbau zu betreiben, Seifenblasen mussten gefangen und der gordische Knoten gelöst werden. Auch als „Kartenschieber“ mussten sich die Ratsmitglieder bewähren.
Jörg Felsner hielt mit seinem Akkordeon die Stimmung ständig mit dem Weiberfaschingshit und anderen Faschingsliedern am Leben. Mit sicherem Gespür für Tempo und Takt begleitete er die Wortbeiträge der Wahrsagerinnen, setzte musikalische Akzente und sorgte mit schwungvollen Zwischenspielen immer wieder für neuen Schwung im Saal. Ob Schunkelrunde oder Mitsingpassage – Jörd Felsner hatte das Publikum fest im Griff und trug wesentlich zur ausgelassenen Atmosphäre im historischen Rathaussaal bei.
Das Abschlusslied war diesmal auf die Melodie des ABBA-Songs „Gimme! Gimme! Gimme!“ gereimt und führte im Text auf Pizza und ins Bräustüberl hin. Mit einem bunten Zug ging es schließlich zum Weiterfeiern ins „Bräu“, wo bis nach Mitternacht getanzt, gelacht und Gaudi gemacht wurde.
Pappenheim und die neue Grundsteuer
Die Anpassung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 hat in den vergangenen Wochen für zahlreiche Rückfragen und Gesprächsbedarf gesorgt. Auf mehrfachen Wunsch aus der Bürgerschaft erfolgt die Veröffentlichung der Hintergründe nun nachträglich auch im Pappenheimer Skribent, um die Entscheidungsfindung des Stadtrates transparent nachzuzeichnen.
Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, deren Umsetzung auch die Stadt Pappenheim vor erhebliche Herausforderungen stellt. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 hatte der Stadtrat die Hebesätze so angepasst, dass das Steueraufkommen insgesamt möglichst aufkommensneutral bleibt. Diese Zielsetzung erwies sich jedoch als schwierig, da die vom Finanzamt neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge teils stark von den bisherigen Werten abweichen und bis heute noch nicht für alle Grundstücke vorliegen.
Die Stadtverwaltung ist bei der Erhebung der Grundsteuer strikt an diese Messbescheide gebunden und hat keinen Einfluss auf die individuelle Bewertung einzelner Grundstücke. Infolge der Anpassung der Hebesätze im Jahr 2025 sanken die Grundsteuereinnahmen der Stadt von ursprünglich rund 600.000 Euro auf etwa 500.000 Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, gegenzusteuern, um weitere Einnahmeausfälle zu vermeiden.
Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 einstimmig die neuen Hebesätze für das Jahr 2026. Diese sehen für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 600 Prozent vor, bislang lag dieser bei 450 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 180 auf 215 Prozent angehoben. Sollte sich in den kommenden Jahren durch noch ausstehende Bewertungen wieder ein höheres Steueraufkommen ergeben, schloss der Stadtrat eine erneute Anpassung ausdrücklich nicht aus.
In der Sitzung wurde zudem betont, dass die vielfach empfundene Unzufriedenheit nicht auf kommunale Entscheidungen zurückzuführen sei. Als Ursache für die aktuelle Situation wurde vielmehr die Finanzverwaltung des Landes benannt. Aufkommensneutralität bedeute dabei nicht, dass jeder einzelne Grundstückseigentümer gleich belastet werde, sondern dass die Gesamteinnahmen der Kommune stabil bleiben.
Vermeidbare Adrenalinstöße im Pappenheimer Stadtrat
Bei der ersten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates im neuen Jahr ging es gleich zur Sache. Am 22. Januar 2026 stand ein Folgeantrag des Kunst- und Kulturvereins Pappenheim e.V. (KuKuV) auf der Tagesordnung – konkret ging es um eine Verlängerung der städtischen Förderung in Höhe von jährlich 8.000 Euro. Was zunächst nach einem formalen Verwaltungsakt klang, entwickelte sich rasch zu einem adrenalingeladenen Schlagabtausch im Sitzungssaal. Im Rückblick könnte man meinen, dass das alles vielleicht vermeidbar gewesen wäre. Doch was war geschehen?
Mit Schreiben vom 7. Januar 2026 beantragte der Kunst- und Kulturverein Pappenheim e.V. eine Fortführung der städtischen Unterstützung in Höhe von jährlich 8.000 Euro für die Jahre 2026 bis 2030, um damit sowohl die Kulturarbeit als auch die Betriebskosten für der „Haus der Bürger“ in der Klosterstraße 14 zu decken. Zusätzlich bat der Verein schon vorsorglich um einen weiteren Zuschuss zur Finanzierung einer außenliegenden Rettungstreppe, die nach Änderung des Brandschutzkonzepts erforderlich geworden ist.
Die Sicht der Stadtverwaltung Wie aus der offiziellen Beschlussvorlage hervorgeht, handelt es sich bei der beantragten Förderung um sogenannte freiwillige Leistungen. Diese sind nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt möglich und müssen hinter Pflichtaufgaben zurückstehen. Da der Haushalt 2026 noch nicht beschlossen ist, kann aktuell keine verbindliche Aussage zur Finanzierbarkeit getroffen werden.
Bereits in früheren Stadtratsbeschlüssen – erstmals im Jahre 2016, zuletzt im März 2023 – war dem Verein nahegelegt worden, durch geeignete bauliche Maßnahmen zu erreichen, dass die kostspielige Brandmeldeanlage im Gebäude außer Betrieb genommen werden kann. Diese schlägt jährlich mit rund 4.000 Euro zu Buche. Ziel war es, die Unterhaltskosten des Gebäudes und damit auch den städtischen Zuschuss zu senken. Trotz wiederholter Aufforderungen sei der Verein dieser Empfehlung bislang nicht nachgekommen, stellte Bürgermeister Gallus bei einer zunächst sehr sachlichen Darstellung der Ereignischronologie fest.
Polizei und Feuerwehr werden Alarmiert, wenn die Brandmeldeanlage auslöst. Auch wie hier bei einem Fehlalarm
Im Dezember 2025 wurde dann ein Bauantrag des KuKuV eingereicht, der unter anderem den Bau einer Außentreppe beinhaltet. Bisher ist aber ungeklärt, ob durch dieses Treppenbauwerk die Brandmeldeanlage entfallen kann. Zudem sei der Antrag unvollständig – insbesondere fehle ein Stellplatznachweis und eine Abstandsflächenberechnung. Auch die geplante Nutzungsänderung eines Gebäudeteils zur Veranstaltungsfläche wird aus baurechtlicher Sicht kritisch bewertet.
Zudem kritisierte Gallus, dass im aktuellen Förderantrag entgegen der vorausgegangenen Absprachen das Thema Brandmeldeanlage überhaupt nicht genannt ist.
Die Diskussion In ihrem Redebeitrag bedankte sich Stadträtin und Kulturreferentin Christa Seuberth (SPD) zunächst für die Unterstützung aus den finanziellen Mitteln der Stadt Pappenheim und betonte, dass sich der vormalige Vereinsvorstand und Architekt Clemens Frosch schon seit vielen Jahren mit der Brandschutzthematik beschäftige. „Wir brauchen den Brandschutz, weil Leute ein und aus gehen“, betonte Seuberth. Der Verein müsse nun aus Brandschutzgründen eine Außentreppe mit geschätzten Baukosten von 33.000 Euro bauen, wofür weitere Unterstützung der Stadt Pappenheim erbeten werde. Im Übrigen beklagte die Kulturreferentin, dass in den Ausführungen der Beschlussvorlage der Verein unbegründet „schlecht gemacht“ werde.
Diese Aussage brachte Bürgermeister Gallus offenbar auf die sprichwörtliche Palme. Denn in einem außergewöhnlich scharfen Ton und lauter Stimme betonte er, dass er den Sachverhalt „wertneutral“ vorgetragen habe. Es sei „dreist“, betonte Gallus, wenn im Antrag nicht mit einem Wort auf die vorherigen Absprachen eingegangen werde. Er schätze die Kulturarbeit des KuKuV für die Stadt Pappenheim sehr und bringe auch immer wieder seine persönliche Wertschätzung zum Ausdruck. Allerdings sei es ärgerlich, dass das Geld der Stadt Pappenheim nicht für Kunst und Kultur, sondern für Gebäudeunterhalt und Brandschutz ausgegeben werde. Zudem tue sich die Problematik der im Mai 2025 beschlossenen Stellplatzsatzung auf, deren Umsetzung den KuKuV mit einem fünfstelligen Betrag treffen werde. „Wir sind nach zehn Jahren immer noch am gleichen Sachstand“, stellte der Bürgermeister fest. „Mir ist wichtig, dass sich was tut.“
Auch Stadtrat Heiko Loy (CSU) kritisierte das Verhalten des Vereins mit deutlichen Worten. „Das ist Schlamperei“, führte er aus. Es gehe inzwischen schon um mehr als 80.000 Euro. „Ich stimme keinem weiteren Cent zu“, war seine Botschaft.
Walter Otters von den Freien Wählern, Fraktionsvorsitzender und 3. Bürgermeister, stellte klar, dass er keine Verlängerung der Zuwendungen bis 2030 möchte und brachte auch die Stellplatzproblematik noch einmal zur Sprache.
Stadtrat Roland Kiermeyer von der Bürgerliste formulierte das Problem, dass man die Unterstützung auch den anderen Vereinen „verkaufen“ müsse. Das Brandschutzproblem müsse dringend gelöst werden, und es werde Zeit, „dass die Vorstandschaft in die Pötte kommt“.
Die Position des Kunst- und Kulturvereins Auf Anfrage des Pappenheimer Skribenten führt der Kunst- und Kulturverein in seiner Mitteilung aus, dass seit Längerem an einer Lösung gearbeitet werde, um die hohen laufenden Kosten der Brandmeldeanlage zu senken. Wesentlich sei hierfür ein zweiter Rettungsweg, der nach eingehender Prüfung nun in Form einer Außentreppe realisiert werden soll.
In Zusammenarbeit mit einem Brandschutzgutachter habe sich gezeigt, dass andere Alternativen entweder mit höheren Kosten oder mit einer Einbindung der benachbarten städtischen Liegenschaft verbunden wären. Die Außentreppe sei die funktional und finanziell beste Lösung – wenn auch mit Eingriffen in die denkmalgeschützte Fassade.
Nach Gesprächen mit dem Landratsamt bestehe Aussicht auf Genehmigung, sofern der Denkmalschutz zustimme. Die notwendigen Schritte – aktualisierte Gebäudepläne, Kostenschätzungen, Abstimmungen – seien im Laufe des Jahres 2024 erfolgt. Im Frühjahr 2025 habe die Mitgliederversammlung schließlich beschlossen, das Projekt anzugehen – trotz finanzieller Belastung für den Verein.
Ziel sei es, durch die bauliche Maßnahme eine Entlastung bei den laufenden Betriebskosten zu erreichen, die zuletzt durch die Inflation spürbar gestiegen seien. Der Bauantrag sei inklusive des Gutachtens im Dezember 2025 eingereicht worden; die Umsetzung sei für den Sommer 2026 geplant.
Ein Fazit ohne Schuldzuweisung Bei aller Unterschiedlichkeit der Blickwinkel lässt sich eines festhalten: In der Sache – also der Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs und einer tragfähigen Finanzierung der Kulturarbeit – bestehen zumindest grundsätzliche Übereinstimmungen. Die Differenzen scheinen vielmehr in der Kommunikation und der Geschwindigkeit der Abläufe zu liegen. Dass sich hier Missverständnisse auf beiden Seiten aufbauen konnten, ist bei einem so sensiblen Thema nicht ungewöhnlich. Umso wichtiger ist es nun, gemeinsam an klaren, lösungsorientierten Vereinbarungen zu arbeiten – zum Wohle des kulturellen Lebens in Pappenheim.
Zum Schluss der Beschluss Der Stadtrat der Stadt Pappenheim stellte in seinem Beschluss eine weitere Förderung des Kunst- und Kulturvereins grundsätzlich in Aussicht, knüpfte die endgültige Entscheidung jedoch an die Vorlage einer Baugenehmigung, aus der sich eine klare Aussage zur künftigen Notwendigkeit der Brandmeldeanlage ergibt. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Feuerbeschau rückt jetzt auch in den Fokus der Stadt Pappenheim
Die Feuerbeschau ist auch in Pappenheim wieder in den Blickpunkt gerückt – nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines tragischen Brandereignisses in der Schweiz, das vielerorts für Nachdenklichkeit gesorgt hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2026 einstimmig beschlossen, eine externe Fachfirma aus Regensburg mit der Überprüfung ausgewählter Gebäude im Stadtgebiet zu beauftragen. Im Zentrum stehen dabei zunächst Einrichtungen, denen eine erhöhte Relevanz im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz beigemessen wird. Für die erste Prüfphase wurde ein Budget von bis zu 5.000 Euro bewilligt.
Wie Amtsleiter Stefan Eberle im Gremium des Stadrates erläuterte, geht es ausschließlich um öffentliche Gebäude – viele davon verfügen bereits über aktuelle Brandschutznachweise. Die geplante Feuerbeschau versteht sich daher als Ergänzung zur bestehenden Dokumentation, mit dem Ziel, möglichen Sicherheitslücken frühzeitig zu begegnen.
Ein Aspekt der Beschlussfassung hat jedoch für vereinzelte Rückfragen gesorgt. Die zugrunde liegende Prioritätenliste mit den zu untersuchenden Objekten wurde dem Stadtrat als nichtöffentliche Anlage vorgelegt. Eine Veröffentlichung sei derzeit nicht vorgesehen, wie aus der Verwaltung mitgeteilt wurde. Begründet wird dies unter anderem damit, dass es sich um ein Arbeitspapier im Entwurfsstadium handle, das dem Gremium zunächst einen ersten Überblick über die Vielfalt und Tragweite der Aufgabe vermitteln solle. Bürgermeister Florian Gallus wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Liste noch im internen Abstimmungsprozess sei. Mit Blick auf die öffentliche Sicherheit sei zudem ein sensibler Umgang mit solchen Unterlagen geboten.
Gleichwohl stellt sich aus Sicht einiger Beobachter die Frage, wie viel Transparenz in einem solchen Verfahren möglich – und sinnvoll – ist. Welche Gebäude künftig überprüft werden sollen und nach welchen Kriterien die Einstufung erfolgt, bleibt bislang offen.
Ein Beispiel, das immer wieder genannt wird, ist der Schulungsraum im Pappenheimer Feuerwehrhaus. Gerade dort, wo regelmäßig Gruppen zusammentreffen und Ausbildungen stattfinden, dürfte dem vorbeugenden Brandschutz besondere Bedeutung zukommen. Ob das Feuerwehrhaus Bestandteil der anstehenden Begutachtung ist, ist aus den genannten Gründen nicht bekannt.
Hintergrund der Beauftragung einer Fachfirma ist unter anderem, dass die Stadt Pappenheim über kein eigenes Fachpersonal verfügt, das die Feuerbeschau in rechtssicherer Weise durchführen könnte. Dieses Problem betrifft nicht nur Pappenheim – laut Beschlussvorlage handelt es sich bayernweit um eine vielfach vernachlässigte Pflichtaufgabe. Für eine umfassende Überprüfung aller relevanten Objekte im Stadtgebiet wird ein Kostenrahmen von rund 100.000 Euro genannt – ein Betrag, der aktuell nicht zur Verfügung steht und deshalb eine stufenweise Umsetzung nahelegt.
Historisches Stadtfest 2027 in Pappenheim bleibt vorerst Vision
Mit großer Leidenschaft und bürgerschaftlichem Engagement haben Angelika Starzl und Agnes Enderlein im Namen eines Organisationsteams einen umfangreichen Antrag zur Durchführung eines Historischen Stadtfestes 2027 vorgelegt. In diesem Jahr jährt sich die erste urkundliche Erwähnung der Stadt Pappenheim zum 1225. Mal. Doch trotz aller Anerkennung für die ehrenamtliche Initiative wurde das Anliegen in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 22. Januar 2026 fast einstimmig abgelehnt.
Der Antrag: Unterstützung in allen Bereichen Im Zentrum des Antrags des Organisationsteams stand die Bitte, dass die Stadt Pappenheim die offizielle Trägerschaft für das geplante Fest übernehmen solle. Diese sei notwendig, da das Organisationsteam als loses Personenbündnis nicht über eine eigene Rechtsform verfüge, um Verträge rechtswirksam abzuschließen.
Gewünscht war die Unterstützung durch die Stadt in nahezu allen organisatorischen und finanziellen Belangen – von der Schirmherrschaft über Genehmigungsverfahren, Werbung, Bühnen- und Stromversorgung bis hin zur vollständigen finanziellen Abwicklung inklusive Ausstellung von Spendenquittungen und Überweisung von Gagen. Die geschätzten Gesamtkosten wurden auf rund 24.000 Euro beziffert – ohne Berücksichtigung des städtischen Personalaufwands.
Lob für das Engagement In der Sitzung brachte Bürgermeister Florian Gallus seine Wertschätzung für das Vorhaben deutlich zum Ausdruck. Er sprach von einem „hohen ehrenamtlichen Engagement“, das viel Idealismus und Liebe zur Stadt erkennen lasse. Auch in einem vorausgegangenen Gespräch mit den Antragstellerinnen sei seitens der Stadtführung der Einsatz anerkannt und gewürdigt worden.
Auch die Kulturreferentin und 3. Bürgermeisterin Christa Seuberth lobte das Engagement und unterstrich, dass es schon charmant wäre, wenn nach dem Altmühlfest 2025, dem großen Jubiläumsfest des Militärvereins und der Reservistenkameradschaft 1856 Pappenheim im Jahr 2027, ein Historisches Fest für Pappenheim stattfinden könnte. Besonders wertvoll bei der Idee sei, dass diese aus der Bevölkerung komme.
Stadt als Veranstalter? Ein zu großes Risiko Trotz des Respekts vor dem bürgerlichen Antrieb wurde in der Beratung deutlich, dass eine Umsetzung in der gewünschten Form aus Sicht der Stadtverwaltung nicht möglich sei. Da die Antragstellerinnen keine rechtsfähige Organisation darstellen, müsste die Stadt selbst als Veranstalter auftreten – mit allen damit verbundenen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Konsequenzen.
Bürgermeister Gallus machte deutlich, dass insbesondere das städtische Büro für Tourismus und Veranstaltungen die mit einem solchen Fest verbundenen Aufgaben – wie Vertragsabschlüsse, Genehmigungen und technische Umsetzung – nicht leisten könne. Die personellen Ressourcen seien dafür schlicht nicht vorhanden.
Auch der finanzielle Spielraum fehlt Hinzu kommen gravierende finanzielle Hürden. Der städtische Haushalt kann derzeit nur durch Kredite ausgeglichen werden. Mit dem ebenfalls im Jahr 2027 anstehenden Volksfest, das bereits mit jährlich rund 25.000 Euro bezuschusst wird, bleibt kein Spielraum für eine zweite größere Veranstaltung. Rechnet man zusätzlich mit den internen Kosten für Personal, Logistik und Vorbereitung, könnte das Fest laut Verwaltung ein Defizit von bis zu 50.000 Euro verursachen. In vergleichbaren Kommunen lagen diese laut Erfahrungswerten sogar bei rund 100.000 Euro.
Auch 2. Bürgermeister Walter Otters von den Freien Wählern und Simon Schleußinger (CSU), Referent für Sport, Vereine, Jugend und Ehrenamt, brachten den Kostenpunkt als Grund für eine ablehnende Haltung vor. Man müsse mit dem Haushalt rechnen und dürfe sich nicht unter Druck setzen lassen. Allerdings kam auch deutlich zur Sprache, dass man für das Jahr 2027 neue Konzepte für das Auslaufmodell des einmalig durchgeführten Altmühlfestes finden könne. Durchaus denkbar, meinte Bürgermeister Gallus, dass man ab 2027 jedes Jahr ein neu konzipiertes Historisches Pappenheimer Stadtfest feiert.
Fast einstimmige Entscheidung des Stadtrates Am Ende der öffentlichen Sitzung war das Meinungsbild im Gremium eindeutig: Mit Ausnahme von Stadträtin Christa Seuberth lehnte der Stadtrat den Antrag von Angelika Starzl und Agnes Enderlein geschlossen ab. Auch wenn die Idee eines Historischen Stadtfestes zum 1225-jährigen Jubiläum grundsätzlich als würdig und charmant empfunden wurde, überwogen die praktischen und finanziellen Bedenken.
Die Antragstellerinnen hatten bereits im Vorfeld Verständnis für eine mögliche Ablehnung signalisiert und baten lediglich um eine zeitnahe Entscheidung – diese ist nun gefallen.
Neuer Zaun für den Schulgarten in Neudorf
Im Neudorfer Schulgarten tut sich was. Der Obst- und Gartenbauverein Neudorf plant, das Areal mit einem neuen Zaun auszustatten. Der geplante Staketenzaun aus Holz soll das rund 800 Quadratmeter große Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Neudorf einrahmen und nicht nur für Ordnung sorgen, sondern auch das Gesamtbild der wunderschönen Anlage aufwerten – und das möglichst rechtzeitig vor dem Feuerwehrfest im Mai.
Der Antrag auf Errichtung wurde dem Stadtrat Pappenheim in der Sitzung am 22. Januar 2026 zur Entscheidung vorgelegt. Der Zaun soll eine Höhe von 1,50 Metern haben und aus naturbelassenem Rundholz bestehen. Der Zaun wird entlang der Grundstücksgrenzen verlaufen, ohne dabei bestehende Sträucher, Obstbäume oder das Gartenhaus zu beeinträchtigen.
Der Schulgarten in Neudorf ist nicht nur ein Ort des Gärtnerns, sondern vor allem auch ein Ort des Lernens. Hier bringen Mitglieder des Vereins Kindern aus dem Ort und der Umgebung die Grundlagen des Gartenbaus näher. In kleinen Projekten lernen die jungen Gärtnerinnen und Gärtner, wie Gemüse angebaut, Obstbäume gepflegt oder Kräuter geerntet werden. Der Garten erfüllt damit eine wichtige pädagogische Aufgabe im Dorfleben und trägt zur naturnahen Bildung bei.
Aus rechtlicher Sicht steht dem Bauvorhaben nichts im Wege. Zwar liegt das Grundstück im Außenbereich und fällt somit unter die Regelungen des § 35 Baugesetzbuches, doch wurden keine öffentlichen Belange festgestellt, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten. Die Erschließung gilt als gesichert, sodass der Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt hat.
Kläranlagen in Neudorf und Göhren werden technisch nachgerüstet
Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2026 einstimmig beschlossen, die Kläranlagen in den Ortsteilen Neudorf und Göhren durch gezielte bauliche Nachrüstungen zu verbessern. Trotz der erst vor wenigen Jahren erfolgten Umbauten hatten sich im laufenden Betrieb Schwachstellen gezeigt, die nun durch entsprechende Maßnahmen behoben werden sollen.
Sandfang in Neudorf überfordert In der Kläranlage Neudorf sorgt vor allem der stark abschüssige Zulauf aus dem nördlichen Ortsteil für Probleme. Bei Regenfällen rauscht das Abwasser mit ungebremster Geschwindigkeit in den Sandfang vor der Anlage und spült dort angesammelten Sand und Schmutz weiter in die Kläranlage. Das belastet die Pumpwerke und erhöht den Verschleiß.
Um diesem Effekt entgegenzuwirken, sollen zwei Maßnahmen umgesetzt werden: Der Einbau einer sogenannten „Trockenwetterbrücke“, die den Sandfang besser reguliert, sowie ein zusätzlicher Sandfang im Beckenboden, der Sand gezielt an einer Tiefstelle sammelt. Die geschätzten Kosten dafür liegen bei rund 20.000 Euro brutto.
Beckenreinigung in Göhren künftig einfacher Auch beim Regenüberlaufbecken bei Göhren besteht Handlungsbedarf. Nach stärkeren Regenereignissen verbleiben größere Mengen Sand und Dreck am Boden des Regenüberlaufbeckens. Eine automatische Reinigung ist wegen des fehlenden Stromanschlusses nicht möglich, ein Wasseranschluss ist jedoch vorhanden.
Der Stadtrat hat deshalb den Einbau einer zusätzlichen Ableitung vom Becken direkt in den Hauptkanal beschlossen. Künftig kann das Klärpersonal den Schmutz über diese Leitung gezielt in Richtung Pappenheimer Hauptkläranlage spülen, wo das Material sinnvoll weiterverarbeitet werden kann. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 18.000 Euro.
Haushaltsmittel bereitgestellt Für beide Vorhaben werden im Haushalt 2026 bis zu 50.000 Euro eingestellt, einschließlich eines finanziellen Puffers sowie der Honorare für das Ingenieurbüro. Die Verwaltung und Bürgermeister Florian Gallus wurden vom Stadtrat ermächtigt, nach Abschluss der Ausschreibungen die Aufträge zu vergeben.
Mit den beschlossenen Nachrüstungen sollen die Anlagen in Neudorf und Göhren nicht nur effizienter, sondern auch nachhaltiger betrieben werden können.