Darlehen von 1,8 Millionen wird aufgenommen

Der Stadtrat hat jetzt einer Kreditaufnahme in Höhe von 1,8 Millionen Euro zugestimmt. Der Kredit soll für die Finanzierung der Investitionen im Abwasserbereich verwendet werden.

Bereits in der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,8 Mio. Euro vom Stadtrat einstimmig genehmigt. Da diese Genehmigung zum 31.12.2019 abläuft, hat die Verwaltung bei einem Kassensturz festgestellt, dass eine Darlehensaufnahme in dieser Höhe für die Investitionen im Abwasserbereich angebracht wäre.

Da das Darlehen durch Abwassergebühren  bagezahltt wird, sind das für die Stadt sogenannte „rentierlichen Schulden“.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 30 Jahren und eine Zinsbindung für die Dauer der Laufzeit. Bei einem angenommenen Zins von 0,75 Euro sind für das Darlehen sind jährlich Tilgungen und Zinszahlungen in Höhe von 73.500 € zu leisten.

In einem einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat festgelegt, dass das Darlehen bei einer der drei angefragten Banken abgeschlossen wird und zwar bei der Bank, die den niedrigsten Zinssatz verlangt.




BRK erhält Zuschlag für die Betreuung im „Haus für Kinder“

Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) wird voraussichtlich die Trägerschaft im „Haus für Kinder“ erhalten, das am Helmut-Gollwitzer-Weg in unmittelbarer Nähe zum Grundschulhaus demnächst errichtet wird. Obwohl der einstimmige Beschluss des Stadtrates einen Wechsel des Trägers offen hält, ist wohl davon auszugehen, dass das BRK neben dem Outdoor-Kindergarten in Göhren künftig auch in Pappenheim Betreiber des Kindergartens mit Kinderhort sein wird.

Für die Trägerschaft der neuen Pappenheimer Kindereinrichtung  gab es vier Bewerbungen. In Abstimmung mit dem Jugendamt erarbeitete die Verwaltung der Stadt Pappenheim ein Konzept zur Bewertung der vier Bewerber von kirchlichen und frei gemeinnützigen Trägern. Mit einem  Punktesystem konnten die vorgelegten pädagogischen Konzepte in einer Rangfolge zum Ausdruck gebracht werden. So wollte man im Auswahlverfahren sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und das bestmögliche Angebot für Kinder und Eltern zum Zuge kommt.

„Ein Bewerber hat eine höhere Punktzahl als alle anderen“, stellte CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus fest und damit laufe alles auf einen Bewerber zu. Allerdings, so forderte Walter Otters von den Freien Wählern, soll im Stadtratsbeschluss festgeschrieben werden, dass die endgültige Vergabe erst nach Vertragsabschluss vom Stadtrat beschlossen wird.

Die Auswahl eines Trägers war zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, weil sich alle Bewerber ausbedungen hatten bei der Planung ein Recht zur Abgabe von Empfehlungen zu bekommen, um die pädagogischen Ziele umsetzen zu können.

In seinem Beschluss erkannte der Stadtrat das Bewertungssystem der Stadtverwaltung an und  beschloss einstimmig die Vergabe der Trägerschaft für das neu zu errichtende „Haus für Kinder“ in Pappenheim an den „Bewerber 2“, als den Bewerber mit der höchsten Punktzahl zu vergeben.
Allerdings wird über die Betriebsträgervereinbarung mit Bewerber 2 in einem neuen Beschluss entschieden.

Bewerber 2 ist das BRK, das mit 29 Punkten deutlich an der Spitze liegt. Zwei Bewerber haben 23 Punkte erreicht und an einen Bewerber konnten nur zwei Punkte vergeben werden.




Die Erschließung ist gesicherte

Das im Februar 2016 abgebrannte Wohngebäude am Niederländersteig soll jetzt wieder aufgebaut werden. Entstehen soll ein zweigeschossiges Gebäude mit Walmdach und integrierter Garage. An der Südseite in Richtung Bahnhofstraße ist eine aufgeständerte Terrasse geplant. Unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage, ob die Erschließung des Baugrundstücks gesichert ist, gab es offenbar zwischen Verwaltung und Bürgermeister Sinn. Dieser hat in einer ausführlichen Stellungnahme die Erschließung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen als gesichert erklärt eine Abstimmung im Stadtrat ist nicht erfolgt.

Die Erschließung eines Baugrundstücks ist von elementarer Bedeutung. Dabei geht es neben der eigenen Zufahrt insbesondere auch um die Zufahrt von Rettungsdienst und vor allem wie beim vorliegenden Baugrundstück von besonderer Relevanz, um die Zufahrt für die Feuerwehr. Nach der Bauordnung bedeutet eine gesicherte Erschließung, dass das zur Bebauung vorgesehene Grundstück unter anderem in angemessener Breite (3 m) an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt.

Bei der Prüfung des Bauvorhabens sah die Verwaltung der Stadt Pappenheim diese Erschließung unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte für nicht gegeben und hatte daher dem Stadtrat empfohlen das gemeindliche Einvernehmen für den Wiederaufbau des im Frühjahr 2016 abgebrannten Wohnhauses nicht zu erteilen.

Im Grunde könnte das Baugrundstück von zwei Seiten angefahren werden. Da ist zunächst der Niederländersteig, der aber auf eine Gewichtsbelastung von 2,8 Tonnen beschränkt ist, von bereits geschädigten Stützmauern gehalten wird und stellenweise nur 2 Meter statt die geforderten 3 m breit ist.
Eine zweite und zwar tragfähigere Zufahrt gäbe es  über die Privatstraße vom Dr. Wilhelm-Kraft-Weg her über den Burgparkplatz. Diese Zufahrt ist aber mit Schranke gesperrt und fällt wohl als Alternative Erschließungsstraße aus.

Die Verwaltung weist auch auf das Problem hin, dass die Stadt bei Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in die Erschließungspflicht geraten könnte „und somit die Stadt Pappenheim verpflichtet wäre die ausreichende Erschließung herzustellen und zu sichern“, steht in der Beschlussvorlag zu lesen.

Bürgermeister Uwe Sinn sieht den Sachverhalt völlig anders und geht davon aus, dass die Erschließung des Grundstücks sehr wohl als gesichert anzusehen ist.

Zudem gebe es auf die Bauvoranfrage des Bauwerbers vom Frühjahr 2019 einen  zustimmenden Vorbescheid des zuständigen Bauamtes beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen, der vom April 2019 datiert. Dieser Vorbescheid sei ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt, der dem Bauwerber Planungssicherheit zubillige und nicht einfach durch einen Stadtratsbeschluss aufgehoben werden kann, führt der Bürgermeister aus. Bereits im Vorbescheidsverfahren hätte nach der Rechtsauffassung des Bürgermeisters die Erschließungsfrage umfassend geprüft werden müssen.

Bei einem Lokaltermin mit den örtlichen und überörtlichen Führungskräften der Feuerwehr stellten alle Beteiligten fest, „dass der Zugang im Brandfalle und auch der Rettungsdienst gewährleistet sind. Damit wurde auch die Frage nach der Sicherung des Rettungswegs zweifelsfrei geklärt“, schreibt der Bürgermeister in seiner Stellungnahme. Auch von einer  Baufirma sei festgestellt worden, dass die Baufahrzeuge über den Niederländersteig zum Baugrundstück vorfahren können.

Darüber hinaus kann der Bürgermeister anführen, dass bereits in der Stellungnahme der Stadt zum Bauvorhaben an gleicher Stelle im Jahr 1984 in der Frage nach der Zufahrt festgestellt, dass diese über den Niederländersteig gesichert ist.

Zu dem Thema gab es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates keine Wortmeldungen und der Stadtrat hat dem dei Ausführungen des Bürgermeisters hingenommen und somit  das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Hauses bestätigt.




Planungen für den Lämmermannplatz vorgestellt

Mit dem Neubau an der Stelle des vormaligen Lämmermannhauses in der Pappenheimer Deisingerstraße entsteht inmitten der Altstadt ein kleiner Platz, der ohne Zweifel das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität in der Pappenheimer Innenstadt bereichern wird. Wie dieser Platz gestaltet werden soll, das hat der beauftragte Architekt Clemens Frosch jetzt in seiner Vorentwurfsplanung dem Pappenheimer Stadtrat vorgestellt.

Das Richtfest für den Rohbau des neuen Bauwerkes am Lämmermannplatz ist gefeiert, die Dachschalung konnte am vergangenen Freitag nach der Ausmauerung der Dachsparren aufgebracht werden, wodurch der Bau jetzt  wasserdicht ist.

Da stellt sich nun die spannende Frage, wie der gut 200 Quadratmeter große Platz neben der Deisingerstraße an der Einmündung zur Herrenschmiedgasse gestaltet werden soll.

Für die Nutzung des Platzes steht eine Breite von knapp 16 m zwischen der 3m breiten Fahrbahn der Herrenschmiedgasse und der 4,50 m breiten Zufahrt zu den Anwesen Nr. 17 und 19 zur Verfügung. Von der Pflasterkante des Seitenstreifens der Deisingerstraße bis zur Hausfront liegen knapp 14 m.

Wie mehrfach berichtet, wird der Lehnerbäck aus seinen bisherigen Geschäftsräumen in das neue Haus am Lämmermannplatz umziehen und dort ein Bäckereicafe mit Außenbestuhlung zu betreiben. Die Sitzgelegenheiten für die Cafegäste werden einen Streifen von 5 m über die gesamte Platzbreite in Anspruch nehmen. Zur Herrenschmiedgasse hin wird ein Brunnen an der Platzgrenze errichtet. Dieser soll in einem 30 bis 40 cm hohen Natursteinquader mit mehreren Wasserfontänen bestehen, der 1,50 m breit und 3 m lang sein wird. Neben dem Brunnen sind drei Einzel-Sitzhocker angeordnet.

Vor dem einzigen Sichtkorridor in die Stöbergasse, auf den Schlossberg und zum Affenstein soll ein stattlicher, nachts beleuchtetet Stadtbaum mehr Ambiente im innerstädtischen Umfeld schaffen. In der Nähe des Baumes soll es dann auch noch eine Sitzbank geben.

Der Pflasterbelag wird auf dem Platz der Grundstückszufahrt und der Herrschmiedgasse gleich sein und durchgängig quer zur Verlegerichtung des Pflasters auf dem Seitenstreifen verlaufen. Die Herrenschmiedgasse bleibt als 3 m breite Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr nutzbar und soll insbesondere für den Lieferverkehr Verwendung finden.

Bei der Diskussion im Stadtrat regte Florian Gallus (CSU) an über ein begrüntes Stahlnetz zur Beschattung nachzudenken und er möchte auch die Sitzbank mit einer Lehne ausgestattet haben.  Mehr Grün wünschte sich Stadtrat Karl Satzinger von der Bürgerliste auf dem Platz. Und zwar möchte er nicht nur ein paar Pflanzkübel, sondern er stelle sich eine bauliche Anlage für eine zusätzliche Begrünung vor. Er forderte, eine entsprechende Alternativplanung auszuarbeiten. Auf wenig Gegenliebe das Ansinnen Satzingers  bei Bürgermeister Uwe Sinn und Clemens Frosch. Der Platz vertrage keine baulichen Anlagen sondern das Mobiliar solle beweglich bleiben meinte der Bürgermeister und Clemens Frosch wies darauf hin, dass der Platz multifunktionell geprägt sein müsse, es soll die Möglichkeit bestehen, dass auch ein kleiner  Markt entstehen kann an der Stelle.

Einen Beschluss zu der Vorentwurfsplanung hat der Stadtrat im öffentlichen Teil der Sitzung nicht gefasst.




Altmühltalradweg wird weiter ausgebaut

Die Stadt Pappenheim will in naher Zukunft den Radweg zwischen der Altmühlbrücke in Zimmern Richtung Solnhofen bis zur Gemeindegrenze auf eine Länge von 1,35 km asphaltieren. Der Landkreis bezuschusst das Projekt mit 49 Euro pro Meter. Im Stadtrat kam die Forderung auf, den Radweg wegen der landwirtschaftlichen Nutzung breiter auszubauen als geplant.

Schon im Sommer 2016 hat der Kreisausschuss für Regionalentwicklung, Tourismus und Kultur beschlossen, dass die Gemeinden, welche überregionale Radwege auf ihrem Gemeindegebiet ausbauen dafür hohe Fördermitteln erhalten.

Das der Radwegeausbau nur bis zum Jahr 2020 gefördert wird, drängt die Zeit und der Stadtrat hat beschlossen, dass eine Asphaltierung der Altmühltalradweges von der  Altmühlbrücke in Zimmern bis zur Gemeindegrenze Solnhofen vergeben werden soll. Das sind 1.350 Meter, für die eine 3m breite und 8 cm dicke Asphaltschicht geplant sind.

Allerdings gab es von Stadtrat Karl Deffner, (CSU) den Wunsch und die Anregung, den Weg auf 3,50 Meter Breite auszubauen. Der Unterbau gebe das her, denn es handle sich hier auch um einen Flurbereinigungsweg, der von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden muss. Der Unterbau sei für eine Trasse von fünf Metern Breite und eine Gewichtsbelastung von 40 Tonnen ausgelegt. Wenn man jetzt eine Asphalt-Deckschicht von nur 3 m Breite einbaue bestehe die Gefahr, dass die Kantenbereiche in kurzer Zeit massiv beschädigt werden, so Stadtrat Deffner, der mit seiner Anregung bei den Stadträten Walter Otters (FW), Florian Gallus und Friedrich Obernöder (CSU) Unterstützung fand.

Beschlossen hat der Stadtrat letztlich, dass das Radwegestück zwischen Zimmern und Solnhofen auf jeden Fall asphaltiert wird. Geprüft wird, ob auch eine Ausbaubreite von 3,50 m von dem Förderprogramm abgedeckt ist, wovon die Umsetzung der Verbreiterung abhängt.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 10.10.2019, um 19:00 Uhr  findet im Sitzungssaal des Rathauses eine   öffentliche  Sitzung des Stadtrates  mit folgender Tagesordnung statt.

1  Bauanträge

1.1 BA 36/2019 – Neu- bzw. Wiederaufbau Wohnhaus mit integrierter Garage, Pappenheim

2 Innenstadtsanierung

2.1 Auftragserweiterungen für Planungsleistungen im Bereich der Innenstadt

2.2 Vorstellung und Genehmigung der Vorentwurfsplanung des Platzes und der Herrenschmiedgasse durch Herrn Arch. Frosch

3 Hofana Stiftung

3.1       Hofana Stiftung – Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2017

3.2       Hofana-Stiftung – Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2017

3.3       Hofana-Stiftung – Vorlage der Jahresrechnung 2018

4 Radwegeunterhalt – Asphaltierung des Teilstücks Zimmern – Solnhofen, Grundsatzentscheidung und Auftragsvergabe

5 Projekt Wassererlebnis Altmühltal

6 Straßen- u. Wegerecht: Umstufung (Aufstufung) einer Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges Sophie-Hoechstetter-Weg.




Kubische Pflanzbehälter und Poller gegen Falschparker

Mit Pflanzbehältern und Pollern will die Stadt Pappenheim den Falschparkern in der Deisingerstraße zuleibe rücken. Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Stadtrat der Anschaffung von 10 Pflanzbehältern und 6 Pollern für den Einsatz in Dienste der Parkmoral zugestimmt.

Beklagt wurde im Stadtrat einmal mehr die mangelhafte Parkmoral in der Deisingerstraße. Dass in der neugestalteten Deisingerstraße zeitweise alles zugeparkt ist falle jedem auf, der mit offenen Augen durch die Pappenheimer Hauptgeschäftsstraße geht, so war das Credo bei der jüngsten öffentlichen Sitzung.

Durch die Platzierung von 10 geschickt postierten Pflanzkübeln, so das Ziel, will man das Parken auf den nicht für das Parken vorgesehen Flächen unmöglich machen oder zumindest erschweren. Denn nach den Feststellungen der Stadtverwaltung entstehen durch das Falschparken immer wieder gefährliche Situationen, weshalb zu den 10 Pflanzbehältern auch noch 6 Poller angeschafft werden, die allerdings erst im Bedarfsfall nach einer gewissen Beobachtungszeit zum Einsatz kommen sollen.

Die Poller werden anthrazitfarbene runde Eisenpfosten mit einem Durchmesser von 10 bis 12 cm und einer Höhe von 1 m sein. Die Pflanzbehälter sind in einer – wie es in der Sitzung ausschließlich hieß – kubischen Ausführung (würfelförmig) und haben eine Abmessung von 1 m im Quadrat und eine Höhe von 70 cm. Die Höhe, so erklärte Architekt Clemens Frosch, sei wegen der Erkennbarkeit durch die Fahrzeugführer notwendig. Zum Einsatz kommen sollen die kubischen Pflanzbehälter vor dem JUZ, vor der Bäckerei Lehner, vor dem Stadtcafe, dem Gasthof Sonne und im Einmündungsbereich der Stöbergasse.




Erdaushub wird entsorgt

Der Berg aus Bauschutt am Eingang des Göhrener Tales soll nun bald entfernt werden. Der Stadtrat hat kürzlich einstimmig die Ausschreibung für die Abfuhr und Endlagerung des Bauaushubs aus der Deisingerstraße beschlossen.

Bei der Baumaßnahme in der Deisingerstraße sind rund 2.500 m³ Erdaushub angefallen, der in Form eines  beachtlichen Berges am Eingang zum Göhrener Tales zwischengelagert ist. Eine Beprobung des Haufwerks brachte das Ergebnis, dass es sich bei dem Material um gering belasteten mineralischen Abfall handelt, der nicht auf den Erdaushubdeponien der Stadt abgelagert werden darf. Vielmehr ist die Ablagerung des Erdreichs als Müll auf einer DK 0-Deponie vorgeschrieben, was in der Stadtkasse mit rund 50.000 Euro aufschlagen wird. Belastet ist das Material nämlich auf jeden Fall mit den Kunststoffabdeckungen und Sicherungsbändern für die unterirdischen Leitungen.

Die Zeit drängt, weil „ein engagierter Anlieger“ – wie die Stadtverwaltung den Stadträten mitteilt- das Landratsamt auf den Erdhaufen im Göhrener Tal aufmerksam gemacht hat“. Von dort kam die Bitte, den Erdaushub zeitnah zu entsorgen.

Dieser Bitte hat der Stadtrat Rechnung getragen indem er einstimmig die Entsorgung beschlossen hat. Darüber hinaus enthält der Beschluss den Auftrag an die Verwaltung für die beschränkte Ausschreibung und die Vergabe der Entsorgung des Erdhaufens.




Der Einspruch soll nun ein Statement werden

Wie berichtet, hatte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) beantragt, dass sich die Stadt Pappenheim in den „Treuchtlinger Wasserstreit“ bei dem es um die Entnahme von Tiefengrundwasser geht, einbringen soll. Kürzlich hat nun der Pappenheimer Stadtrat über den schriftlichen Antrag  Hönigs diskutiert. „Nicht nur die Bürger, sondern auch die umliegenden Kommunen stehen in der Pflicht ihre Interessen zu wahren“, schreibt Hönig in seinem Antrag. Das Entnahmegebiet sei nicht auf das Gemeindegebiet der Stadt Treuchtlingen beschränkt und „die Ressource Tiefengrundwasser gehört uns allen und darf nicht von einem oder wenigen zum eigenen Profit verbraucht werden“, argumentiert der Antragsteller.

In der von ihm vorgeschlagenen Beschlussvorlage fordert Hönig bei allen verantwortlichen Stellen gegen dieses Projekt Einspruch zu erheben.

Eine Zuständigkeit der Stadt Pappenheim ist nicht erkennbar, führt die Verwaltung zu Hönigs Antrag aus, weil das Pappenheimer Trinkwasser aus einer Schicht gefördert wird, die nur 30 m tief liegt. Die umstrittene Grundwasser Entnahme erfolge aber aus einer Tiefe von etwa 200 m.

Im Übrigen könne von der Stadt Pappenheim ein Einspruch nur gegen  konkrete Bescheide oder Urteile erhoben werden bei denen die Stadt auch beteiligt ist.

Bürgermeister Uwe Sinn räumte zwar ein, dass Hönigs  Sorge um das Wasser berechtigt sei, aber ein Einspruch scheitere an der oben beschrieben Unzuständigkeit.

Stadtrat Hönig selbst erklärte bei der Diskussion im Stadtrat, dass es ihm um die Veröffentlichung einer Absichtserklärung gehe, in der sich die Stadt Pappenheim gegen den „Raubbau am Grundwasser“ stellt. Während die Wassergemeinschaft Nennslingen die Auflage bekommen hätten, sparsam mit dem Tiefengrundwasser umzugehen wird im Treuchtlinger Fall ganz massiv in die Grundwasserbestände eingegriffen.

CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus glaubt, dass die ganze Sache ein verwaltungsrechtliches und keine politisches Verfahren sei, so jedenfalls trug er es im Stadtrat vor. Er habe Vertrauen in die Genehmigungsbehörden und sehe eine gemeinsame Presserklärung des Stadtrates eher problematisch.

Einen gangbaren Weg scheint Walter Otters von der Fraktion der Freien Wähler gefunden zu haben, indem er ein vorschlug, dass die Stadt Pappenheim als Kommune ein Statement zu dem Thema abgeben soll. Es gehe auch darum die Rechte der Stadt Pappenheim zu wahren, sobald sich Auswirkungen auf unser Grundwasser zeigen.

Gerhard Gronauer von der SPD Fraktion schlug dem Antragsteller vor seinen Antrag zurückzuziehen, was dieser letztlich auch tat um den Weg zu einem öffentlichen Statement der Stadt Pappenheim nicht zu verbauen.




Rechtssichere Situation soll geschaffen werden

Die Stadt Pappenheim sieht aktuell keine Veranlassung, in Pappenheim eine kommunale Verkehrsüberwachung einzuführen.
Vielmehr soll im Innenstadtbereich eine rechtssichere Situation geschaffen werden, damit die Polizei regelmäßig Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden kann.

So lautet der Beschluss, den der Pappenheimer Stadtrat kürzlich einstimmig beschlossen hat. Vorausgegangen war eine Debatte, bei der die Feststellung zugrundelag, das es in Pappenheim ernsthafte Probleme  weder mit dem ruhenden noch dem fließenden Verkehr gebe.

Die Parkzeit soll in der gesamten Altstadt auf  90 Minuten festgelegt werden. Die Parkausweise für Anwohner werden auf Antrag von der Stadtverwaltung ausgegeben.




Drei Jahre keine Sondernutzungsgebühren

Als positives Signal für die Pappenheimer Geschäftsleute in der Innenstadt hat der Pappenheimer Stadtrat einstimmig beschlossen, dass für die nächsten drei Jahre keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden.

Wer den öffentlich Raum über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nimmt, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis  nach dem Bayerischen Straßen und Wege Gesetz. Das betrifft vor allem Geschäftsleute, die auf den Gehwegen oder auf den Seitenstreifen in der Deisingerstraße eine gastronomisch Bestuhlung, Verkaufsständer oder auch Ruhebänke aufstellen.

Der Stadtrat hatte sich jüngst mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dabei haben sich die Sprecher aller Fraktionen darauf geeinigt in den nächsten drei Jahren keine Gebühren für die Sondernutzung zu erheben. Allerdings war man sich im Stadtrat auch einig, dass der Stadtverwaltung eine Gestaltungsmöglichkeit bleiben muss. Will sagen, dass nicht jeder den öffentlichen Raum nach seinem Belieben zustellen oder gar zum Beispiel mit Plastikstühlen verschandeln darf. Deshalb ist auch bei der Stadtverwaltung eine entsprechende Genehmigung für die Sondernutzung einzuholen.




Gemeindliches Einvernehmen durchgedrückt

Die Pappenheimer Stadtratsmehrheit aus CSU, Freien Wählern und Bürgersleute hat gegen die Stimmen der SPD-Minderheit wieder einmal eine umstrittene Entscheidung zugunsten der Zimmerei Gegg in Bieswang durchgedrückt. Nachträglich hat der Stadtrat damit für die beantragte Abbundanlage das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vor fast einem Jahr war diese noch mit 7:8 Stimmen knapp abgelehnt worden. Die Bürgerinitiative L(i)ebenswertes Bieswang ist vom Verhalten einiger Stadtratsmitglieder entsetzt.

Wenn es im Pappenheimer Stadtrat zu Beratungen kommt, bei der die Zimmerei Gegg eine Rolle spielt, ist das immer etwas Besonderes. Zum einen sind volle Zuschauerränge im Rathaussaal gesichert. Wie auch kürzlich als rund 40 Mitglieder der Bürgerinitiative „L(i)ebenswertes Bieswang“, hören wollten, was ihre Bürgervertreter im Stadtrat zu den Bedenken der Beürgerinitiative so alles von sich geben.

Und auch die Fabel “Von Hase und Igel“ könnte einem bei diesem Thema in den Sinn kommen, denn einige Genehmigungsobjekte konnten schon vor dem daher eilenden  Genehmigungsverfahren von sich sagen: „Ich bin schon da.“

Zu Dritten kann man sich fast sicher sein, dass es beim Auftauchen von verfahrensrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten  im Stadtrat zu der inzwischen legendären 11:6 Entscheidung zugunsten des Antragsstellers kommt. Aber halt nur fast. Insoweit kann man wohl die 7:8-Entscheidung, mit der das gemeindliche Einvernehmen am 04.Juli 2018 für die Halle mit der Abbundanlage abgelehnt worden war als eine Art Betriebsunfall betrachten. Aber in der jüngsten Stadtratssitzung haben die Mehrheitsinhaber im Stadtrat diese Scharte wieder ausgewetzt.

In der Sache geht es um eine ursprünglich 958 Quadratmeter große Überdachung auf dem Betriebsgelände der Bieswanger Zimmerei Gegg, die vom Landratsamt im Dezember 2016 im vereinfachten Genehmigungsverfahren baurechtlich genehmigt worden ist.

In einem Veränderungsantrag (Tektur) Ende 2017 war diese Überdachung dann von 958,88 m² auf 1.029,78 m² angewachsen und sollte eingehaus, also zur Halle umgebildet werden. Bei zwei Abstimmungen zu diesem Antrag wurde per Stadtratsbeschluss das gemeindliche Einvernehmen für die Einhausung der Überdachung erteilt.

Schon damals waren die verkehrsmäßige Erschließung durch ein Wohngebiet und über einen öffentlichen Feldweg, eine nicht genehmigte Auffüllung, die Unvereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan, und nicht zuletzt die Einwände der Bürgerinitiative „L(i)ebenswertes Bieswang“ ein Thema bei den  vorherigen Beratungen im Stadtrat.

Im Juli 2018 setzte der Bauherr dann noch eins drauf und wollte in der ursprünglichen Überdachung, die dann zu Halle mutierte noch eine Abbundanlage genehmigt haben. Hier kam es dann am 04. Juli 2018 zur bereits erwähnten, denkwürdigen knappen Ablehnung durch den Stadtrat.

Nun hatte der Stadtrat diesen  Antrag auf die Errichtung einer Abbundanlage bei der jüngsten Sitzung wieder im Programm. Und jetzt hat die Stadtratsmehrheit aus Bürgerliste, CSU und Freien Wählern dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen gegen die Stimmen der SPD erteilt. Das wusste aber jeder, der sich auskennt im Pappenheimer Stadtrat, schon beim ersten Lesen der Tagesordnung.

Zwar haben die Stadträte Gerhard Gronauer und Christa Seuberth (SPD) wortreich versucht, eine Entscheidung für den Umzug der Abbundanlage in das Bieswanger Industriegebiet anzuschieben und Christa Seuberth appellierte für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Gronauer begrüßte zwar die gewerbliche Entwicklung, verwies aber darauf, dass mit der Abbundanlage aus dem Handwerksbetreib eine Industrieanlage werde, die in einem Wohngebiet nicht zu suchen habe. Diese Industrieanlage sei unverträglich mit dem heilpädagogischen Reitprogramm des benachbarten Rosenhofs und mit der künftigen Senioreneinrichtung im ehemaligen Bieswanger Schulhaus, an der der gesamte Verkehr von und zur Zimmerei Gegg vorbeirollt. Das seien immerhin 120 Fahrten pro Tag bei einer Arbeitszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr in Spitzenzeiten. Außerdem sei dieses Gebiet im Rahmen der Dorfentwicklung als Ruhegebiet vorgesehen.

„Das ist alles Wunschdenken“ brachte Friedrich Hönig die Dinge aus seiner Sicht ins rechte Lot und vertrat die Meinung, dass es für die bisher nicht genehmigte Abbundanlage und die Halle einen Bestandsschutz gebe. Im Übrigen habe man der Firma, dort wo die Halle jetzt steht eine städtische Grundstücksfläche verkauft. „Hat denn jemand geglaubt dass der da Radieschen pflanzen will?“ fragte er in die Runde.

Nach Meinung des CSU Fraktionschef Florian Gallus sei nach Genehmigung der Abbundanlage der Fahrzeugverkehr zu der Firma auch nicht stärker als er jetzt schon ist und die auch im Raum stehende Löschwasserproblematik sei nicht Sache der Stadt. Auch die Erkenntnis, dass das Objekt größer geworden sei als gedacht, verkündete Gallus dem Stadtratskollegium.
Stadtrat Karl Satzinger Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste brachte dem Stadtrat und den rund 50 Zuhörern die Weisheit zur Sprache, dass der Bauwerber Handwerker sei und „der scheißt kein Geld, sondern der muss es verdienen“. Es sei utopisch die Abbundanlage in das Industriegebiet umsetzen zu wollen. Allerdings wisse der Bauwerber auch – so Satzinger – dass er nun nicht mehr erweitern kann. Die Automatische Abbundanlage sei leiser als die händische Abbindung und jetzt sei die Anlage sogar noch eingehaust, versuchte der Fraktionschef der Bürgerliste die Situation schönzureden.

Holger Wenzel von der Bürgerliste meldete sich als zuständiger Gewerbereferent zu Wort und machte klar, dass für das gemeindliche Einvernehmen stimmen werde. Keiner mache sich die Entscheidung leicht, behauptete Wenzel und auch nach seiner Meinung, sei ein Umzug ins Industriegebiet utopisch.

Entsetzte Bürger bleiben zurück

Zum Teil deprimiert und mit geballter Faust in der Tasche verließen die meisten der rund 40 Mitglieder der Bürgerinitiative „L(i)ebenswertes Bieswang“  nach dem aus ihrer Sicht niederschmetternden Abstimmungs-ergebnis den Sitzungssaal. Einer machte dann seinem Unmut doch noch Luft und rief den Stadträten zu, dass es um die Sicherheit der Kinder gehe. Enttäuscht sind die Mitglieder der Bürgerinitiative besonders darüber, dass ihre Anliegen, Sorgen  und Argumente von keinem Angehörigen des Oppositionsblocks auch nur Andeutungsweise zur Sprache gekommen sind. In mehreren Informationsschreiben und viel persönlichen Gesprächen haben die Anlieger des Wohngebietes, durch welches die Firmenzufahrt führt, ihre Sorgen und Bedenken den Stadträten aller Fraktionen nahegebracht.