Pelzmärtelmarkt im Gerede

Die Abrechnung des 2. Pappenheimer Pelzmärtelmarkt war bei der jüngsten Sitzung des Pappenheimer Stadtrats die Grundlage für eine heftige Auseinandersetzung. Bei den Erklärungen zur Tagesordnung hatte Bürgermeister Uwe Sinn (SPD) seinem 2. Bürgermeister Claus Dietz eine ablehnende Haltung gegen den Pelzmärtelmarkt unterstellt. Darüber hinaus habe Dietz nach des 1. Bürgermeisters Darstellung zu Unrecht gefordert, die Abrechnung der Mittel für den Pelzmärtelmarkt im öffentlichen Teil der Sitzung  zu behandeln. Claus Dietz verwahrte sich gegen die Vorwürfe und warf dem Bürgermeister Lüge vor. Alle Fraktionen gaben ein Bekenntnis zum Pelzmärtelmarkt ab, der auch 2019 wieder stattfinden soll.

Wie alles geschah
Der Pappenheimer Pelzmärtelmarkt hat sich schon bei seiner 2. Auflage zu einer Veranstaltung entwickelt, aus der etwas Großes wachsen kann. Allerdings braust seit etwa Mitte Dezember 2018 die Nachricht durch die Stadt, dass bei der Abrechnung Fragen aufgetaucht sind, die sich inzwischen offenbar zu einem Problem entwickelt haben.

In der öffentlichen Sitzung am 20. September 2018 fasste der Stadtrat den Beschluss für eine Neuauflage des Pelzmärtelmarktes. Im Beschlusstext wird dem Markt ein Gesamtbudget von 12.000 Euro zugeschrieben und im  Januar 2019 sollte dem Stadtrat ein Verwendungsnachweis für die Mittel vorgelegt werden.

Deshalb fragte sich auch der interessierte Pappenheimer, weshalb in der Januarsitzung das Thema weder im öffentlichen noch im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung, stand.

In der Februar Sitzung war dann die Abrechnung für den Pelzmärtelmarkt offenbar in die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung eingereiht. So jedenfalls konnte man nach der Ausführung des 1. Bürgermeisters Uwe Sinn gleich zu Sitzungsbeginn vermuten. Unter Top 1 mit dem Titel „Erklärung des Bürgermeisters zur Tagesordnung“ führte  Sinn zunächst aus, dass der Pelzmärtelmarkt sehr wichtig für das Ansehen der Stadt sei und deshalb stehe er wie alle, die am Marktgeschehen beteiligt waren voll hinter dem Markt, der auch in diesem Jahr wieder stattfinden wird. Der Markt spiegle –so Sinn – das Engagement vieler Vereine und ehrenamtlich Beteiligten wieder. Deshalb dulde er es nicht, wenn der Markt von den  Mitgliedern des Stadtrates zerredet und von machen gar hintertrieben würde.

Ist ein Wort erlaubt?

„Wir Pappenheimer Hand in Hand“ und „Komm teil mit mir“ diese beiden Slogans wären doch unbestreitbar hehre Ziele für ein gutes Miteinander in Pappenheimer. Allerdings stehen sie bisher nur als frommer Wunsch auf Plaketten und Flyern in Herzform. Doch wenn diese Worte irgendwann tatsächlich Wirkung entfalten sollen, müsste man vorher Eitelkeit, Egoismus, Rechthaberei, Voreingenommenheit und Schmutzbuckeleien in die Verbannung schicken und bei aller Meinungsverschiedenheit sich einem sachlichen Umgang miteinander widmen. Wie wäre es da mit den Römern als Vorbild zu beginnen? Sie pflegten damals schon in ihrem Rechts- und Gesellschaftssystem den Leitsatz „audiatur et altera pars“ (man höre auch die andere Seite).

Peter Prusakow

Die Vorstellung der Abrechnung des Marktes gehöre in die nichtöffentliche Sitzung betonte  der 1. Bürgermeister und nicht, wie von 2. Bürgermeister Dietz (Freie Wähler)  gefordert, in den öffentlichen Sitzungsteil. Es gehe bei der Abrechnung auch um persönlich geleistete Stunden ehrenamtlicher Vereinsmitglieder erklärte Sinn. So etwas dürfe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung nicht öffentlich diskutiert werden, erläuterte Sinn. Zu dem gleichen Ergebnis kommt nach Sinns Ausführungen auch das Rechtsgutachten einer der renommierten Anwaltskanzleien, das der Bürgermeister hierzu in Auftrag gegeben hatte.

Vorwurf der Lüge
Mit dem Vorwurf der Lüge antwortete 2. Bürgermeiste Dietz auf die Ausführungen des 1. Bürgermeisters. Er verwahre sich gegen die Behauptung, dass er den Mark schlechtrede. „Das ist eine Unterstellung, ich stelle den Pelzmärtelmarkt nicht infrage“, erklärte Dietz dem Stadtrat. Außerdem habe er nicht gefordert die Abrechnung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Am Tag nach der Sitzung übermittelte Claus Dietz eine schriftliche Presserklärung in der er erneut betonte, dass von seiner Seite der Markt nie schlecht geredet worden sei und dass er auch nicht gefordert habe, die Abrechnung im Stadtrat öffentlich zu besprechen.

Allerdings konnte Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD aus einer E-Mail des Geschäftsleiters Stefan Eberle zitieren, in der er neben anderen Adressaten auch dem 1. Bürgermeister mitteilt, dass der 2. Bürgermeister Claus Dietz die Abrechnung des Marktes in der öffentlichen Stadtratssitzung behandelt haben möchte. Möglicherweise liegt dieser Nachricht ein Missverständnis zugrunde, meinte der Geschäftsleiter.

Öffentliche Abrechnung
Walter Otters Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler erinnerte, dass es einen klaren Beschluss gebe, wonach die Fakten im Januar offenzulegen sind. Er verstehe die Aufregung nicht, denn die Mittel seinen öffentlich beschlossen. „Das hat nichts mit dem Pelzmärtelmarkt zu tun und auch nicht mit den Unstimmigkeiten in der Abrechnung“, meinte Otters.

Sicherlich werde man die Gesamtabrechnung in öffentlicher Sitzung behandeln, meinte SPD Fraktionschef Gronauer, aber „es geht heute um die Abrechnung von ehrwürdigen Leuten“, schränkte er ein.

„Ich verwahre mich gegen die Behauptung, dass wir den Markt abschaffen oder angreifen wollen“, betonte auch Fraktionschef Karl Satzinger von der Bürgerliste und fügte hinzu: „Es geht nicht, dass wir den Markt zerlegen, wo das das Letzte ist, was wir in Pappenheim noch haben“.

Persönlich beteiligt
„Meine einzige Funktion in dieser Angelegenheit ist die Regulierung eines zu klärenden Verwaltungsakts in dem der Erste Bürgermeister persönlich betroffen ist, und somit ich als Stellvertreter tätig werden muss“, teilte 2. Bürgermeister Dietz in seiner Presserklärung mit.
Das lässt vermuten, dass er den Vorsitz bei den Beratungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung übernommen hat. Denn als maßgeblich beteiligter Organisator hat der Touristikverein eine Rechnung für geleistete Stunden vorgelegt, die soweit bekannt bisher von der Stadtkasse noch nicht bezahlt worden ist. Da nun der 1. Bürgermeister auch 1. Vorsitzender des Tourismusvereins Pappenheim ist, gilt er als persönlich beteiligt und musste deshalb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung den Vorsitz an den 2. Bürgermeister abgeben und bei den  nichtöffentlichen Beratungen den Sitzungssaal sogar verlassen.

Nach unseren Informationen ging es bei der Abrechnung im Kern um insgesamt  rund 400 geleistete Stunden für die Organisation des Marktes, die einem Marktbetrieb von 15 Stunden gegenübergestellt wurden. Auch verschiedene Formalien sollen Beratungsgegenstand gewesen sein. Über den Ausgang der Beratungen und ob ein Beschluss und  mit welchen Inhalt gefasst worden ist, gibt es bislang nur Gerüchte.

 




Ein Kinderspielplatz für den Ortsteil Stöß

Wie alles begann
In Pappenheim gibt es zwei öffentliche Kinderspielplätze, die sich im Siechenfeld in der Nähe des Schulgeländes und in der Unteren Vorstadt am „Brünnlein“ neben dem Bahnweg auf Höhe des Freibades befinden.
Nun hat sich eine spannende Geschichte mit zentraler Bedarfsfrage um einen Spielplatz entwickelt, der nach einem Antrag des Spielplatzreferenten und 2. Bürgermeisters Claus Dietz im Baugebiet Stöß II auf dem Buchauer Platz  eingerichtet werden soll.
Sein Ende Mai 2018 verfasster Antrag stand am 26.07.2018 erstmals auf der Tagesordnung des Stadtrates. Ein Kinderspielplatz mit Rutsche, Schaukel und Federwippe schlug Dietz bei den Beratungen im Stadtrat vor. Seinen Antrag stellte Dietz auf Anregung von Stadtrat Stephan Lauterbach (BGL), der auch selbst auf der Stöß wohnt. Lauterbach hatte eine Liste mit Unterschriftsliste mit 45 Befürwortern in den Antrag eingebracht und eine Aufstellung mit den Kindern, die aktuell diesen Spielplatz nutzen könnten. Aus dieser Aufstellung, die uns vorliegt, ergibt sich, dass im unmittelbaren Umfeld des geplanten Spielplatzes 13 Kinder im Alter von einen halben Jahr bis 12 Jahre wohnen. Weitere 5 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren wohnen nach dieser Aufstellung auf der Stöß etwas weiter weg von dem geplanten Spielplatz.

Ganz anders sieht die Kinderzählung auf der Stöß aus, die von der Stadtverwaltung eingebracht wurde. Demzufolge kämen als Spielplatznutzer 14 Kinder infrage, von denen auch noch zwei Kinder demnächst wegziehen.

Die Diskussion in der öffentlichen Stadtratssitzung enthielt neben mehreren anderen Aspekten die wichtige Frage, ob für die Errichtung eines Kinderspielplatzes der derzeit gültige Bebauungsplan geändert werden muss, was alleine schon Kosten in Höhe von 5.000 Euro verschlingen würde.

Am 26.07.2018 hat der Stadtrat letztlich einstimmig den Bedarf eines Kinderspielplatzes in dem Bereich des Baugebietes Stöß II anerkannt. Der Stadtrat hat auch beschlossen, dass geprüft werden soll ob der Bebauungsplan geändert werden muss, und wenn ja, was das kostet. Zudem sieht der Beschluss vor, dass  mit dem Grundstückseigentümer wegen des Verkaufs Kontakt aufzunehmen ist.

Es wird empfohlen ……
Am 11.10.2018 stand der Kinderspielplatz wieder auf der Tagesordnung. Bei dieser Sitzung machte Bürgermeister Uwe Sinn zunächst seinem Ärger Luft. Was war geschehen? Claus Dietz hatte beim Bauamt des Landratsamtes wegen des Bebauungsplanes nachgefragt und seine Anfrag mit seinem Namen und seiner Amtsbezeichnung – nämlich 2. Bürgermeister – unterschrieben. Prompt erhielt er auch eine Antwort aus dem Bauamt, die mit der Anrede „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dietz“ überschrieben ist. Als die Verwaltung in gleicher Sache nachfragte, erhielt sie die Antwort, dass die Frage längst beantwortet sei und zwar an Herrn 2. Bürgermeister Dietz.
Bei der öffentlichen Sitzung musste sich Claus Dietz den Vorwurf anhören, dass er unzulässiger Weise als Bürgermeister der Stadt Pappenheim gehandelt und darüber hinaus, die vom Bauamt mitgeteilte Erkenntnis nicht an die Verwaltung weitergegeben habe.
Claus Dietz selbst führte aus, dass er die Anfrage deshalb selbständig abgeschickt habe, weil ihm das Vertrauen in die Leitung der Verwaltung fehle. Im Übrigen sei seine Amtsbezeichnung „2. Bürgermeister“, und deshalb dürfe er diese Bezeichnung  auch bei Anfragen an das Landratsamt Schreiben führen.

Zum Ergebnis seiner Anfrage erörtert Dietz, dass das Landratsamt die Änderung des Bebauungsplanes lediglich empfohlen habe, denn in dem Schreiben heißt es: (Auszug)

Aus hiesiger Sicht kann eine Bebauungsplanänderung aufgrund der dadurch zu generierenden Rechtssicherheit empfohlen werden. ……….. Zudem müsste sich die Stadt ohne Bebauungsplanänderung die isolierte Befreiung für den verfahrensfrei errichtbaren Spielplatz selbst erteilen.“

Bekanntgegeben wurde bei der Sitzung auch, dass der Grundstückseigentümer des geplanten Spielplatzgeländes auf schriftliche Anfrage der Stadtverwaltung nicht reagiert habe.

Amtsleiter Eberle schlug letztlich vor, auf den derzeit noch leeren Bauplatz gegenüber provisorisch einen Spielplatz einzurichten.
Nach einigen  weiteren Wortmeldungen beendete Bürgermeister Sinn die Diskussion mit dem HInweis, dass der Beschluss vom 26.07.2018 umgesetzt sei.

Neuer Antrag
Am 31.10.2018 stellte der Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste Karl Satzinger erneut einen Antrag auf Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß.

In seinem Antrag geht Satzinger von einer Änderung des Bebauungsplanes aus und schlägt in seinem Antrag vor, in die anstehende Bebauungsplanänderung für das gegenüberliegende freie, in mehrere Streifen eingeteilte Baugrundstück  die Fläche für den Kinderspielplatz an dem ursprünglich beantragten Grundstück in der Platzmitte einzuarbeiten. Dann nämlich würde die Änderung für den Kinderspielplatz nicht mehr 5.000 sondern noch 1.500 Euro kosten.
„Das muss es uns wert sein“, meinte Satzinger bei der jüngsten Stadtratssitzung. Außerdem gab er bekannt, dass bereits Planungen einer Spielgerätefirma für die fragliche Fläche vorliegen.

Es gebe keinen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in diesem Wohngebiet, wo es immer Bedarf für einen Kinderspielplatz geben wird. Es sei eine Investition für die Jugend, appellierte Satzinger an das Ratskollegium und schlug vor, die Spielgeräte einfach hinzustellen.

„Warum machen wir so einen Aufstand“, ließ sich Stadtrat Friedrich Hönig (FW) vernehmen. Auch er schlug vor, den Spielplatz ohne Änderung des Bebauungsplanes einzurichten.

Auch Walter Otters (FW) schloss sich dieser Meinung an und fügte hinzu, dass die Spielgeräte im Bedarfsfall schnell an einen anderen Standort umgesetzt werden können.

„Der Bedarf ist nicht gegeben“, meinte Bürgermeister Uwe Sinn (SPD).

„Die Stöß ist ein eigener Ortsteil“, stellte Friedrich Obernöder (CSU) fest. Es schlug vor eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erwirken, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll. So wurde es dann auch in einem Stadtratsbeschluss festgelegt.

Fortsetzung folgt




Mehrkosten bei der Kanalsanierung

Die Erneuerung des Kanals in der Pappenheimer Deisingerstraße ist abgeschlossen. Jetzt hatte sich der Pappenheimer Stadtrat mit Mehrkosten für die Baumaßnahme in Höhe von rund 26 Prozent zu beschäftigen.  

Bei der Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung des Hauptkanals und der Hausanschlüsse lautete die Vergabesumme auf 374.226 Euro brutto. Nachdem die im Herbst 2016 begonnenen Bauarbeiten im Frühjahr 2018 abgeschlossen waren, übermittelte die ausführende Firma im August 2018 an das zuständige Ingenieurbüro die Schlussrechnung zur Überprüfung. Danach ging diese Schlussrechnung Mitte Dezember 2018 bei der Stadt Pappenheim mit einem Endbetrag in Höhe von 471.300 Euro ein. Damit liegt der Endbetrag um 94.000 Euro über jenem der Ausschreibungssumme.

Diese Kostenmehrung wurden vom Ingenieurbüro wenige Tage vor der Stadtratssitzung unter anderem mit einer verlängerten Bauzeit, einer Massemehrung des Aushubs und Kanalabbruchs, einer Notversorgung für die Wasserleitung und verschiedener Rohrquerungen begründet. Während der Bauzeit sind bei der Stadt zwei Nachträge mit einem Kostenvolumen von 14.200 Euro eingegangen.

Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU) meinte bei den Beratungen im Stadtrat, dass er die Kostenmehrung insbesondere für die Verlegung der Wasserleitung nicht ganz nachvollziehen  könne. Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste sieht Versäumnisse, weil nach seinem Verständnis Nachträge bei der Stadt gemeldet und abgezeichnet werden müssten. Und auch Walter Otters, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler meinte:“ Ich hätte es auch gerne erklärt bekommen, wie das zustande gekommen ist“. Auf die Empfehlung von Stadtrat Holger Wenzel (BGL) beschoss letztlich der Stadtrat einstimmig, dass ein „großer Batzen“ der Forderung bezahlt werden soll. Vor der Restzahlung will sich der Stadtrat aber genau erklären lassen, wie sich die Mehrkosten im Detail zusammensetzen.




Wohnbauflächen für Bieswang

Die Stadt Pappenheim will in Bieswang neue Wohnbauflächen erschließen. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Bedarf festgestellt und die vier Bieswanger Stadträte mit der Sondierung beauftragt.  

Für Bieswang gibt es einen Bedarf für Wohnbauflächen. Immer wieder melden sich Interessenten, die in Bieswang bauen möchten. Nachdem kürzlich der letzte städtische Bauplatz in Bieswang einen Käufer gefunden hat, gilt es nun neue Wohnbauflächen zu erschließen. Der Flächennutzungsplan sieht in dem Pappenheimer Ortsteil drei mögliche Stellen für eine künftige Wohnbebauung vor. Diese Flächen befinden sich alle im östlichen Teil des Ortes und haben Flächen von 6.000 bis 32.000 m².  Für keine der Flächen ist bisher ein Bebauungsplan aufgestellt.

Bei einer Erweiterung des Baugebietes „Am Wasserturm“ nach Westen hin gäbe es Platz für sechs Bauplätze und ganz in der Nähe nördlich des Fuchsweges auf der Fläche in Richtung Zimmerei Gegg stünde eine Fläche von 32.000 m² zur Verfügung, die aber wegen des Zimmereibetriebes deutlich ein gekürzt werden müsste.

Die dritte mögliche Wohnbaufläche liegt mit 10.000 m² in dem Dreieck zwischen Sportplatzweg und der Staatsstraße Richtung Schönau. Wegen der Nähe zum Sportplatz sind hier die Abstände nach dem Immissionsschutzgesetz zu beachten.

Im Stadtrat war man sich gleich über den Bedarf für neue Wohnbauflächen in Bieswang einig und hat den Bedarf auch einstimmig beschlossen. Welche der drei infrage kommenden Flächen nun bebaut werden soll, das werden die vier örtlichen Stadträte sondieren. Dabei geht es in erster Linie um die Frage ob die Grundstückseigentümer Verkaufsbereitschaft zeigen. „Das müssen wir alles intern klären, wir dürfen die Leute nicht verrückt machen“, meinte Stadtrat Friedrich Hönig von den Freien Wählern. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer unterstrich, dass alle drei Varianten im Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung vorgesehen sind. Er selbst favorisiere die Fläche zwischen Sportplatzweg und Staatsstraße, weil hier die Stadt Pappenheim teilweise selbst Grundstückseigentümer ist. Man müsse aber zunächst alle drei Möglichkeiten offen lassen und das Gespräch mit den Grundstückeigentümern suchen.




Kommandant Schober im Stadtrat verabschiedet

Ottto Schober, der am 05.12.2018 von seinem Amt als Kommandant  der Freiwilligen Feuerwehr zurückgetreten ist, wurde jetzt im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung offiziell verabschiedet.

Mit einer Laudatio ehrte ‚Bürgermeister Uwe Sinn den scheidenden Kommandanten, der fast drei Jahrzehnte lang die Pappenheimer Wehr im Einsatz führte.

Als 19-jähriger trat Otto Schober im Jahre 1979 in der Pappenheimer Feuerwehr ein. Schon sieben Jahre später wurde er Stellvertreter des damaligen Kommandanten Karl Rummel. Da Karl Rummel Kreisbrandinspektor war, ist sein Stellvertreter schnell in die Aufgaben eines Ersten Kommandanten hineingewachsen und wurde demzufolge am 15.04.1989 mit diesem Amt betraut. Kreisbrandmeister der Brandkreises 7 ist Otto Schober seit 1993 und er  will dieses Amt noch bis zum Erreichen der Altersgrenze im Jahre 2023 ausüben. Der Brandkreis 7 umfasst die Feuerwehren Pappenheim, Bieswang, Büttelbronn, Eßlingen, Geislohe, Göhren, Hochholz, Langenaltheim, Neudorf, Ochsenhart, Osterdorf, Rehlingen, Solnhofen, Übermatzhofen, Zimmern.

Als Angehöriger der Pappenheimer Feuerwehr ist Otto Schober 1.123 mal zu ganz verschiedenen Einsätzen ausgerückt. Immer in Erinnerung bleiben wird ihm Verkehrsunfall, bei dem im Jahre 2002 ein Feuerwehrkamerad und Arbeitskollege ums Leben gekommen ist.

Bei seinen Einsätzen zeigte Otto Schober immer beherztes Handeln und Zivilcourage. Etwa als er bei einem Wohnwagenbrand auf dem Campingplatz, seinem damaligen Bürgermeister Josef Nachtmann wegen dessen lautstarken und hochgradig erregten Auftritts einen Platzverweis erteilte.

Pappenheim muss „dran bleiben“, so sieht Otto Schober die Zukunft der Feuerwehr. Der Ausbildungsstand muss auf hohem Niveau gehalten werden, die Mitgliederwerbung und die  Nachwuchsarbeit müssen weiterhin aktiv betrieben werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wünscht Otto Schober der neuen Feuerwehrführung unter Kommandanten  Martin Veitengruber und Michele Eckerlein eine glückliche Hand und eine stets unverletzte Rückkehr aller Kameraden von den Einsätzen.

An den  Bürgermeister und die Stadträte äußerte der Kommandant bei seiner Verabschiedung die Bitte: „Stärken Sie wo es geht das Ehrenamt, um alle Beteiligten bei Laune zu halten. Stellen Sie die erforderlichen Mittel ohne zu große Diskussionen zur Verfügung. Dann ist eine erfolgreiche Zukunft der Feuerwehren in Pappenheim und auf den Ortsteilen gesichert.“




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 06.12.2018, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

Nr. Thema
2 Bauanträge
2.1 BA 45/2018 – Tektur zu BA 27/2018; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zimmern 56, Pappenheim, Kerstin Felsner
2.2 BA 50/2018 – Erweiterung Halle SGX, Umverlegung Trafo; Plastic Omnium Niederpappenheim
2.3 BA 51/2018 – Teilrückbau Halle 6; Plastic Omnium Niederpappenheim
2.4 Bauvoranfrage – Stadt Pappenheim zur Bebaubarkeit einer Grünfläche mit einem Kinderhort/ garten
3 Bauleitplanung
3.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Workerszell Nr. 5 “Streueggern”; Gemeinde Schernfeld
3.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Schernfeld Nr. 8 “Spitzelberg”; Gemeinde Schernfeld
3.3 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes – Grünfläche zu Flächen für den Gemeinbedarf Stadtparkstraße
4 Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang: Vorstellung und Genehmigung der Planung
5 Feuerwehr Pappenheim: Verabschiedung von Feuerwehrkommandant Otto Schober
6 Feuerwehr Pappenheim: Bestätigung Kommandant und stv. Kommandant nach erfolgter Wahl durch die Stadt Pappenheim
7 Beteiligungen – Jahresabschluss Wassergewinnungs- und Versorgungs-GmbH Pappenheim und Umgebung
8 Beteiligungen – Erhöhung des Wasserverbrauchspreises mit Grundpreiseinführung und Erhöhung des Baukostenzuschusses
9 Straßen- und Wegerecht: Festlegung der amtlichen Schreibweise von Straßennamen
10 Zuschusswesen: Antrag des Heimat- und Geschichtsvereins Pappenheim und Ortsteile e. V. auf Zuschuss zum Projekt “Wenn Steine sprechen – Die Spuren der Pappenheimer Juden II”



Neubau für Kinderhort mit Kindergarten

Die Stadt Pappenheim will auf der Wiese südlich des Schulhofs am Helmut-Gollwitzer-Weg ein Gebäude für zwei Kinderhortgruppen und eine Kindergartengruppe errichten. In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat den Standort für das neue Gebäude und auch den Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe beschlossen. Der Träger für die Einrichtung steht noch nicht fest.

Nach dem Wegfall der bisherigen Schulkinderbetreuung hat die Stadt Pappenheim jetzt die Initiative ergriffen und das Pappenheimer Architekturbüro Frosch mit der Planung eines Gebäudes für zwei Kinderhortgruppen und eine Kindergartengruppe beauftragt.

In der jüngsten Stadtratssitzung stellte Clemens Frosch mehrere Planungsvarianten im Umgriff des Schulhauses am Helmut-Gollwitzer-Weg vor. Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Unterbringung der drei Gruppen einen Platzbedarf von 700 m² und zusätzlich noch 770 m² Bewegungsflächen für die Kinder im Außenbereich. Durch das unterirdische Regenrückhaltebecken, die Anordnung der Busspur, der Lehrerparkplätze und die Grenzline für das Überschwemmungsgebiet ist der Bau eines entsprechend großen Gebäudes eine planerische Herausforderung, stellte Clemens Frosch bei der Vorstellung seiner Planungsvarianten heraus.

Aus mehreren Standortvarianten hat sich der Stadtrat für den Standort entschieden, der südlich an den Helmut-Gollwitzer-Weg und an der Ostseite an den Fußweg hinter der Wohnbebauung der Bürgermeister-Oppel-Straße grenzt. Entstehen sollen zwei langgezogene zweigeschossige Gebäude, die mit einem Lichthof verbunden sind. Sie sollen flache, begrünte Pultdächer erhalten.

Der Pappenheimer Stadtrat hat mit seinem einstimmigen Beschluss zunächst lediglich den Standort festgelegt. Dieser Standort hat zwar den  Makel, dass er die Grenzlinie des Überschwemmungsgebietes geringfügig überschreite, aber dafür müssen die Busspur und die Lehrerparkplätze nicht verlegt werden. Zudem, so meinte Stadträtin Christa Seuberth (SPD), die auch stellvertretende Schulleiterin der Grundschule ist, sei es besser wenn der Hort etwas weiter vom Schulgebäude entfernt ist.

Ein Träger für die neue Einrichtung steht noch nicht fest. Es gehe aktuell darum das räumliche Angebot zu schaffen. „Dann werden wir sehen wer Träger wird“, meinte Anette Pappeler (SPD).

Lageplan: Architekturbüro Frosch




Halsgärten sollen Gärten bleiben.

Der Pappenheimer Stadtrat hat kürzlich zum zweiten Mal den Antrag eines Bauwerbers zu einer Wohnbebauung auf den Halsgärten mehrheitlich abgelehnt.

Schon im September stand der Antrag eines Bauwerbers auf der Tagesordnung. Er hatte die Absicht bekundet  auf zwei nebeneinander liegenden Gartengrundstücken ein Wohnhaus zu errichten und um die Anpassung des Flächennutzungsplanes gebeten. Dies hat der Stadtrat damals mehrheitlich abgelehnt und in dem Beschluss auch festgeschrieben, dass für das derzeit anlaufende 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans keine weiteren Anträge angenommen werden.

Nun stand die Bebauung der beiden Gartengrundstücke im November als formlose Bauvoranfrage im Stadtrat erneut zur Beratung an. Die beiden Grundstücke des Bauwerbers liegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung im Außenbereich und sind im aktuell gültigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Allerdings liegt nach Einschätzung der Verwaltung ein Grenzfall vor, weil in dem Bereich bereits Wohnhäuser im Außenbereich stehen und weil die Grundstücke des Bauwerbers direkt an die Wohnbebauung grenzen. So könnte eine Wohnbebauung im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gewährleistet ist. Erschlossen wären die Grundstücke über einen schon bestehenden Wald- und  Feldweg der Stadt Pappenheim.

Im Stadtrat wurden Argumente für und gegen die beantragte Bebauung vorgebracht. Während sich die Stadträte Rusam (SPD), Halbmeyer (CSU) mit dem Dogma „Das sind Gärten und sollen Gärten bleiben“, sich klar gegen die Bebauung aussprachen, bekundete Stadtrat Obernöder (CSU) seine Zweifel. Allerdings, so meint Obernöder, müsse man konsequenterweise gegen die Bebauung stimmen, weil schon die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt worden sei.
Eine völlig andere Einschätzung trug Stadtrat Hönig (Freie Wähler) vor. „Man sollte froh sein, wenn jemand in Pappenheim bauen will“, stellte Hönig fest. Wenn diese einschränkende Sichtweise schon in der Vergangenheit geherrscht hätte, wäre Pappenheim nicht in der heutigen Form besiedelt, argumentierte Stadtrat Hönig.

Bei drei Gegenstimmen der Freien Wähler wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht in Aussicht zu stellen, da die Stadt Pappenheim öffentliche Belange beeinträchtigt sieht. Insbesondere widerspreche eine Wohnbebauung den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.




Trinkwasserqualität darf nicht in Gefahr geraten

Die Firma Franken-Schotter will ihre bestehenden Monodeponie für asbesthaltige Abfälle, die sich in dem Steinbruchareal auf Pappenheimer Gemeindegebiet befindet, deutlich erweitern. Zur Entwässerung ist eine Einleitung von Sickerwasser aus dieser Deponie in die Altmühl vorgesehen. In Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Stadt Pappenheim jetzt als Träger öffentlicher Belange mit einem Stadtratsbeschluss die beabsichtigte ungefilterte Einleitung des Sickerwassers, wie schon im Dezember 2017, strikt abgelehnt und fordert eine Vorklärung des Sickerwassers. Wasserwirtschaftsamt und Wasserversorgungs-Zweckverband links der Altmühl stimmen der ungefilterten Einleitung zu.

Die Erweiterung der Monodeponie zur Entsorgung von zementgebundenen asbesthaltigen Abfällen (Asbestzement- oder auch Eternitplatten), im Steinbruchgebiet der Firma Frankenschotter, war schon im Dezember 2017 auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat.

Durch die massive Erweiterung der Deponie will man die Entsorgung zementgebundener asbesthaltiger Abfälle in der Region für weitere 25 Jahre sicherstellen.

Zur Entwässerung des Deponiebereichs ist die Einleitung von Sickerwasser über Sickerbecken und Sickergraben  aus dem Erweiterungsbereich der Monodeponie zusammen mit dem Sickerwasser aus der nördlichen angrenzenden Deponie (Deponieklasse 0= unbelasteter Erdaushub) in die Altmühl geplant.

Angesichts der geplanten Einleitung von ungefiltertem, asbesthaltigem Sickerwasser in die Altmühl, schrillten nicht nur bei Stadtrat Rusam (SPD), der auch technischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und Versorgungs-GmbH ist, die Alarmglocken. Rusam wies bereits bei der Stadtratssitzung am 07. Dezember 2017 darauf hin, dass die Altmühl als Quelle für das Pappenheimer Trinkwasser diene, weshalb man einer Einleitung von asbesthaltigem Sickerwasser nicht zustimmen dürfe. Ähnlich bedenklich sahen dies damals auch der CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus und Friedrich Obernöder (CSU), die darauf hinwiesen, dass die Trinkwasserqualität Vorrang habe.

Deshalb lehnte der Stadtrat im Dezember 2017einstimmig die Einleitung des Niederschlagswassers der erweiterten Asbestdeponie in das Grundwasser der Stadt Pappenheim strikt ab. Maßgeblich für die Entscheidung  waren damals auch die ablehnenden Stellungsnahmen der Wasserversorgung GmbH Pappenheim und des Wasserzweckverbandes links der Altmühl.

Gefahr für die Trinkwasserqualität?
Nun stand das Thema im Oktober wieder zur Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat an. Denn inzwischen, hat die Firma Franken-Schotter hat von einem unabhängigen Institut die voraussichtlichen Auswirkungen der Sicherwasser-Einleitung in die Altmühl wissenschaftlich begutachten lassen. Das 25-seitige Gutachten bewertet die Einleitung des Sicherwassers in die Altmühl als unbedenklich, weil die Grenzwerte der für die zulässige Anzahl von Asbestfasern im Grund- und Trinkwasser deutlich unterschritten wird.

Unter der Maßgabe, dass die Anzahl der Asbestfasern nicht überschritten werden dürfen, stimmt das Wasserwirtschaftsamt der ungefilterten Einleitung in die Altmühl zu. Das Wasserwirtschaftsamt stellt in einem eignen Guten dar, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten seien. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Die Einleitung des Abwassers steht den Bewirtschaftungszielen an diesem Gewässer nicht entgegen. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität aus den Versorgungsanlagen im Umfeld der Abwassereinleitung ist nicht anzunehmen.“

Auf Grund der Gutachten bestehen beim Zweckverband zur Wasserversorgung links der Altmühl zwischenzeitlich keine Bedenken mehr gegen die Einleitung des Sickerwassers in die Altmühl.
Diese Haltung ist für Stadtrat Günther Rusam (SPD) völlig unverständlich, denn  die Gutachten bringen aus seiner Sicht keine neuen Erkenntnisse. Als Technischer Geschäftsführer sieht er die drohende Gefahr für das besonders hochwertige Trinkwasser Pappenheims nicht ausgeräumt. Denn nirgends stehe, dass eine Beeinträchtigung des Pappenheimer Trinkwassers ausgeschlossen ist. Die Wassergewinnungs- und Versorgung GmbH sei der drittgrößte Trinkwasserversorger und das Wasser aus den Brunnen in Pappenheim und Eßlingen kann ohne Aufbereitungen an die Verbraucher weitergegeben werden und bestehe fast zur Hälfte aus Uferfiltrat der Altmühl. In einem Schreiben schätzen Rusam als technischer Geschäftsführer und Franz Altenburger, der kaufmännischer Geschäftsführer der Pappenheimer Wasserversrgungs GmbH  die Auswirkunge für die Trinkwasserversorgung in Pappenheim als höchst bedenklich ein.

„So eine Situation haben wir noch nicht gehabt, das war noch nie da. Da kann niemand abschätzen wie die Auswirkungen dann tatsächlich sind“, äußerte sich Günther Rusam. Deshalb habe er bereits im Januar 2918 schriftlich einen „Runden Tisch“ mit Vertreten der Regiertun, des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes angeregt. „So kenne ich das, wenn es Probleme gibt, die gemeinsam ausgeräumt werden müssen“ sagt der technische Geschäftsführer. Auf seine schriftliche Anregung habe er nicht einmal ein Antwort bekommen. Sein Vorschlag wäre, das Abwasser in die Kläranlage Treuchtlingen einzuleiten. Dort wäre dann einen kontrollierte Aufbereitung des Wassers möglich.

„Wir können unser Trinkwasser nur einmal kaputt machen“, meinte auch Stadtrat Karl Satzinger (BGL) dem die Prognosen in den Gutachten nicht greifbar und konkret genug sind.

Nur mit einer kontrollierten Klärung könne man wissen, was da wirklich eingeleitet wird, stellte Walter Otter (FW) fest.

Wir wolle das Vorhaben der Firma Franken-Schotter nicht verhindern, meinte Friedrich Obernöder. Aber eine Vorreinigung sei hier schon angebracht.

Neudorfs Ortssprecher Heiko Loy, meinte dass man die Trinkwasserqualität nicht den Wirtschaftlichen Interessen einer Firma opfern dürfe. Diese breche erst  die Steine heraus und fülle das dann mit Müll auf. Diese Formulierung brachte Thomas Herrscher, Betriebsleiter bei der Firma Franken-Schotter in Rage. Als Zuhörer protestierte er im Sitzungssaal lautstark gegen den Begriff „Müll“ und handelte sich damit einem Ordnungsruf des Bürgermeisters ein.

Bei einem Gespräch stellte Thomas Herrscher seine Sicht der Dinge klar und argumentierte, dass die Asbestphastern jetzt in unkontrollierter Menge von den Asbestplattendächern  in die Altmühl gelangen. In der Deponie sind die Platten in Folien verpackt und in möglichst undurchlässige Erdschichten eingelagert. Im Übrigen sei Asbest nur gesundheitsschädlich, wenn die Fasern eingeatmet werden. Im Trinkwasser gebe es bisher keine Hinweise auf eine Gesundheitsschädlichkeit.

Mit zwei Gegenstimmen die hat der Pappenheimer Stadtrat in seinem Beschluss die ungefilterte Einleitung des Sickerwassers in die Altmühl strikt abgelehnt. Im Beschlusstext wird unter anderem das gesamte Genehmigungsverfahren infrage gestellt, weil bei der Anhörung die Wasserversorgungs GmbH Pappenheim nicht als Träger öffentlicher Belange in das Anhörungsverfahren eingebunden war.

Das Landratsamt hat nun im Genehmigungsverfahren zu abwägen, ob die Bedenken der Stadt Pappenheim wegen der Gefährdung des Trinkwassers ihren Niederschlag finden oder nur zur Kenntnis genommen werden.




Die Bieswanger Spange aufs Gleis gesetzt

Der Bau einer direkten Straßenverbindung vom Bieswanger Industriegebiet zur Staatsstraße 2387 ist jetzt wieder ein Stück vorangekommen. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.10.2018 einstimmig die Fortführung der Planungen beschlossen.

Bereits im Jahre 2014 hatte das Pleinfelder Ingenieurbüro VNI Vorplanungen für verschiedene Trassenführungen vorgestellt. Jetzt wurde die Trasse der Variante 3 für die weitere Planung festgelegt.

Vor Baubeginn müssen knapp 1,4 ha private Grundflächen erworben werden, weshalb die Stadtverwaltung mit diesem Beschuss auch beauftragt wurde, mit den betroffenen Grundstückseigentümern die erforderlichen Vorverträge abzuschließen.

Nach langen Verhandlungen ist es schließlich gelungen für alle notwendigen Grundstücke Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer zu erzielen. Ein Vorteil der ausgewählten Trasse ist es, dass dabei die einzelnen Grundstücke nicht mittig durchgeschnitten werden, sondern die Fahrbahn meist am Rande entlang führt.

Die Stadtverwaltung weißt in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass damit für die nahe Zukunft Projekte mit einem Kostenaufwand von rund 7 Millionen Euro für Bieswang anstehen.

Bieswang Seniorenheim 1.500.000
Bieswang Dorferneuerung 1.500.000
Bieswang Neubau „Spange“ 1.500.000
Bieswang Neubau landw. Umfahrung 600.000
Bieswang Pfister Anwesen 1.000.000
Bieswang Kanal Hauptstraße 900.000




Bieswanger Spange wieder auf der Agenda

Der Stadtrat von Pappenheim hat jetzt erneut über die sogenannte Bieswanger Spange zum Industriegebiet beraten. Vor drei Jahren hatte der das Gremium auf Antrag des CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus  die Vergabe von“ Planungsarbeiten zur Errichtung einer Umgehungsstraße von Bieswang“ einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss konnte jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Jetzt  hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer für seine Fraktion notarielle Vorverträge mit den Grundstückseignern, die Vergabe von konkreten Planungsarbeiten und die Auslotung von Zuwendungsmöglichkeiten beantragt. Die genaue Straßenführung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Allerdings wurden neben den Vorteilen der damaligen Umgehungsstraße, die jetzt als Spange bezeichnet wird, auch Argumente aufgezeigt, die gegen den Bau dieses neuen Straßenstücks sprechen.

Eine lange Geschichte
Eine Verbindung vom Bieswanger Industriegebiet zur Staatsstraße wird im Rahmen der Dorferneuerung Bieswang seit Jahren gefordert. Immer wieder hatten Bieswanger Stadträte in öffentlichen Stadtratssitzungen gefordert, den Bau dieser Spange als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Dorferneuerung voranzutreiben. Die Maßnahme ist auch im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Ortsumfahrung von  Bieswang zu sehen. Vorentwürfe des Pleinfelder Ingenieurbüros VNI für zwei mögliche Straßenführungen liegen seit dem Frühjahr 2014 vor.

Auf Antrag von Stadtrat Gallus beschloss der Stadtrat am 17.09.2015 einstimmig die Vergabe von Planungsarbeiten zur Errichtung einer „Umgehungsstraße“ von Bieswang für die Erstellung einer Vorplanung. Bisher konnte der Beschluss, wie  Amtsleiter Eberle in der Sitzung am 20.09.2018 ausführte, jedoch nicht umgesetzt werden, weil der Grunderwerb für die benötigten Grundstücke bisher nicht gesichert war. Die Möglichkeit, das Schlüsselgrundstück zu erwerben, habe sich erst kürzlich ergeben.

„Nach langen Verhandlungen signalisieren mittlerweile alle infrage kommenden Grundstückseigentümer Bereitschaft, entsprechende Flächen zum Bau einer sog. „Spange“ im südwestlichen Bereich von Bieswang  zu verkaufen“, formuliert SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer in seinem Antrag. Die Möglichkeit, dass die Stadt jetzt auch das Schlüsselgrundstück des Bauvorhabens erwerben kann ist wohl Grund für diesen neuerlichen Antrag, der wie in wesentlichen Teilen schon im September 2015 als Antrag von CSU Fraktionsvorsitzenden Gallus gestellt worden war.

Der Antrag Gronauers will darüber hinaus, dass die Stadtverwaltung mit den Grundstückseigentümern notarielle Vorverträge über den Erwerb von Flächen zur Errichtung der Spange abschließt.

Alle begrüßen den Antrag – aber …
Die Sprecher aller Fraktionen lobten den Antrag Gronauers als begrüßenswert. Allerdings störte sich CSU-Stadtrat Friedrich Obernöder daran, dass der bereits bestehende Beschluss vom September 2015 im Antrag Gronauers keine Erwähnung findet. So sieht das auch Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste, der dafür plädierte, einfach den Beschluss von 2015 umzusetzen. Er war es auch, der den Beschlusstext von damals vorlas, um diesen seinen teilweise recht erstaunten Ratskollegen in Erinnerung zu rufen. „Diesen Beschluss hat man nicht umgesetzt, schade, dass wir nicht weitergemacht haben“, meinte Satzinger. Es brauche bezüglich der Vergabe von Planungsarbeiten keinen neuen Beschluss. Man brauche nur  nach dem bereits bestehenden Beschluss vom September 2015zu verfahren. Dieser Forderung Satzingers schloss sich auch Stadtrat Hönig von den Freien Wählern an.

Gerhard Gronauer sieht als Antragsteller in seinem Antrag eine Ergänzung zum Antrag seines Ratskollegen Gallus, weil mit notariellen Vorverträgen nun Nägel mit Köpfen gemacht werden sollen. Allerdings sei vorher noch der genaue Verlauf der Straßenführung festzulegen.

Dies soll in enger Abstimmung zwischen dem Planungsbüro und dem Stadtrat schon bald erfolgen. Denn in der nächsten Stadtratssitzung im Oktober will der Stadtrat festlegen, welche Variante ausgeführt werden soll. Erst dann sei es möglich mit den betroffenen Grundstückseigentümern konkrete Verkaufsverhandlungen zu führen.

Nach Darstellung der Verwaltung ist und bleibt die Bieswanger Spange eine schwierige Baumaßnahme. Diese Einschätzung hängt, neben mehreren grundsätzlichen Erwägungen vor allem mit den Kosten für diese Erschließungsmaßnahme von rund einer Million Euro zusammen. Diese müssen hoher Wahrscheinlichkeit ohne Fördermittel zunächst aus der Stadtkasse bezahlt werden. Inwieweit der für Erschließungsmaßnahmen übliche Kostenanteil von 90 Prozent auf die Gewerbetreibenden als Nutzer umgelegt werden kann ist noch nicht abschließend geklärt.

Selbst Antragsteller Gerhard Gronauer hat bei den Beratungen im Stadtrat das Finanzierungsproblem angedeutet. Man müsse auch dem Mut haben, zu sagen „dass es nicht geht“, wenn die Maßnahme zu teuer wird und keine Zuwendungen in Aussicht gestellt werden.

Titelbild: Planzeichnung VNI 2014




Der sichere Weg kommt weg

Die Fußgängerwege (Zebrastreifen) in der Deisingerstraße und der Bauhofstraße werden im Rahmen der Umgestaltung der Innenstadt ersatzlos entfernt. Das hat der Stadtrat gegen die Stimmen der Bürgerliste in seiner jüngsten Sitzung zum wiederholten Male beschlossen. Einen einstimmigen Beschluss mit fast gleichem Inhalt gibt es bereits vom  Januar 2016. Nun stand das Thema erneut auf der Tagesordnung einer Stadtratssitzung. Damit verschwindet aus Sicht der Verwaltung eine sichere Wegführung für die Fußgänger, die sich in den vergangen 50 Jahren bewährt hat.

“Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt das Planungsbüro Frosch zu beauftragen, die Fußgängerüberwege aus der Planung ersatzlos zu entfernen. Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Planung dem Landkreis erneut zur Genehmigung vorzulegen. Im weiteren Verlauf ist anzustreben, dass die Zebrastreifen mit möglich sind.” So lautet der einstimmige Beschluss des Pappenheimer Stadtrates vom Januar 2016.

Seitdem gab es immer wieder Bestrebungen die Zebrastreifen auch in der umgestalteten Innenstadt doch noch zu erhalten.

„Die Zebrastreifen haben sich in Pappenheim in den letzten 50 Jahren bestens bewährt“, stellt die Verwaltung fest. Für die Kindergarten- und Schulkinder, die Senioren  und die Behinderten aus den Pappenheimer Einrichtung war ein sicherer Weg durch die gesamte Innenstadt geschaffen worden – so die Verwaltung.

Dem steht die Haltung des zuständigen Sachbearbeiters beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen gegenüber, der für die Sicherheit auf der Kreisstraße zuständig ist und vor allen Dingen die verkehrsrechtliche Erlaubnis für die umgestaltete Fahrbahn der Deisingerstraße und der Bauhofstraße zu erteilen hat. Ohne die Zustimmung des Sachbearbeiters geraten die Zuwendungen für die Baumaßnahme in Gefahr. Das stellte Bürgermeister Sinn bei der jüngsten Sitzung deutlich heraus.

Schon von Beginn der Planungen an gab es Meinungsverschiedenheiten über den Erhalt der Zebrastreifen, wobei das Hauptargument für den Wegfall immer das Fehlen eines Hochbords war. Dieser 6 cm Hochbord wurde nach dem Beschluss auf Initiative von 2. Bürgermeister Claus Dietz sowohl in der Deisingerstraße als auch in der Bauhofstraße eingeplant. Und so keimte auch die Hoffnung wieder, dass die Fußgängerüberwege erhalten werden können. „Wenn der Hochbord da ist, ist der Zebrastreifen kein Problem“, so zitierte Dietz aus einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter bei Landratsamt.

Dieser stellt nun die nach der VwV-StVO in Verbindung mit der  R-FGÜ 2001 geforderte  Sichtweite von 50 m auf den Zebrastreifen in den Vordergrund.

Für den Fraktionsvorsitzenden der Bürgerliste Karl Satzinger ist es unverständlich, dass es für die Zebrastreifen keinen Bestandsschutz gibt und er  wollte vor einer Beschlussfassung alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wissen. „Das kann es nicht sein – Die Behörde muss sich auch an etwas halten, die muss auch bei ihrem Wort bleiben“, argumentierte Satzinger. „Was ist denn, wenn was passiert, weil keine Zebrastreifen mehr da ist?“ Vor einer Beschlussfassung wollte Satzinger erst noch ein Gespräch mit dem Landrat führen.

Diesem Vorschlag Satzingers hat man nicht entsprochen. Bürgermeister Sinn betonte, dass die Stadt Pappenheim schlechte Karten in der Zuschussfrage habe und vonseiten der Verwaltung kam das Argument, dass der Wille für einen Zebrastreifen vonseiten des Landratsamtes einfach nicht da sei.

Man müsse die Chancenlosigkeit hinnehmen  meinte Stadtrat Obernöder (CSU) und Fraktionsführer Walter Otters von den Freien Wählern meinte, man habe die baulichen Voraussetzungen geschaffen und müsse halt jetzt die weißen Striche weglassen. Auch er machte deutlich dass die Zebrastreifen ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger seien. Und wenn die Klagen der Bevölkerung kommen, setzte  Ortssprecher Erich Neulinger (CSU) den Schlusspunkt der Wortmeldungen, dann raten wir denen „Gehen Sie zum Landrat“.

In dem nachfolgenden Beschluss wurde gegen die drei Stimmen der Bürgerliste erneut festgelegt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt, die Planung dahingehend abzuändern, dass die Fußgängerüberwege ersatzlos entfernt werden.