Mittelalterfest zum 1225-jährigen Jubiläum in Pappenheim in Planung

Ein bedeutendes Jubiläum wirft seine Schatten voraus. Im Jahr 2027 jährt sich die erste urkundliche Erwähnung Pappenheims zum 1225. Mal. Wie Bürgermeister Florian Gallus bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung am 08.Mai bekanntgab, laufen in der Bürgerschaft bereits konkrete Planungen für ein großes historisches Stadtfest. Ein engagiertes Team aus der Bevölkerung hat sich dazu formiert und arbeitet an einem Konzept, das dem Mittelalterfest aus dem Jahr 2002 in Struktur und Atmosphäre nachempfunden sein soll.

Geplant ist, dass die Stadt Pappenheim offiziell als Veranstalterin auftritt. Bürgermeister Gallus betonte jedoch, dass man weitere Schritte erst dann beschließen werde, wenn das Konzept in eine konkretere Phase tritt: „Wenn die Sache konkreter wird, dann sehen wir weiter“, so Gallus. Etwas konkreter äußerte sich Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der für Märkte und Veranstaltungen zuständig ist. Er sprach sich dafür aus, dem Planungsteam schon jetzt eine städtische Unterstützung zuzusichern.

Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen gefallen sind, liegt bereits ein erster Entwurf für das Programm des dreitägigen Festwochenendes im Juli 2027 vor. Der Auftakt ist für Freitag, den 9. Juli, mit einem Mittelalterkonzert vorgesehen.

Der Samstag beginnt mit einer feierlichen Eröffnung durch den Bürgermeister und die Stadträte – natürlich in historischer Gewandung. Der Theaterverein soll zur Eröffnung ein kurzes historisches Stück präsentieren. Am Samstag öffnet auch der historische Markt in der Graf-Carl-Straße und der Deisingerstraße. Auf der Pfarrwiese zeigt das Pappenheimer Regiment aus Schkeuditz Präsenz, während sich in der Stadtvogteigasse eine historische Spielstraße für Kinder entfaltet. Zwei geführte Stadtführungen am Nachmittag geben Einblicke in die bewegte Vergangenheit Pappenheims. Am frühen Abend soll ein weiteres Theaterstück auf der Bühne folgen.
Gaukler, Feuerschlucker, Magier und hoffentlich viele Mitwirkende aus den örtlichen Vereinen gestalten den Markt bis 23 Uhr bunt und lebendig.
Den nächtlichen Schlusspunkt setzt der Nachtwächter auf seinem Rundgang. Für das leibliche Wohl wird bis in die frühen Morgenstunden gesorgt – der Ausschank an den gastronomischen Ständen soll bis 3 Uhr geöffnet bleiben.

Auch der Sonntag, der 11. Juli, steht ganz im Zeichen des mittelalterlichen Treibens. Zwischen 11 und 17 Uhr läuft das Markttreiben wie am Vortag weiter. Ein Theaterstück am Nachmittag sowie weitere Stadtführungen runden das Programm ab.
Den feierlichen Abschluss bildet um 18 Uhr ein Abschlusskonzert.

Das geplante Stadtfest verspricht schon jetzt, ein besonderes Highlight im Veranstaltungskalender des Jahres 2027 zu werden – und eine würdige Hommage an die lange Geschichte Pappenheims.

 




Stadt Pappenheim bestellt Feuerwehrbedarf für 2025

Im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung vom 8. Mai 2025 stand unter anderem die Vergabe der Jahresbestellung für die Feuerwehren der Stadt auf der Tagesordnung. Zuvor hatten die Kommandanten der einzelnen Ortswehren im Februar ihren jeweiligen Materialbedarf abgestimmt. Wegen der angespannten Haushaltslage konnten nicht alle Wünsche berücksichtigt werden. Es kam zu einer Entscheidung, die auf breiter Basis und mit Blick auf das Notwendige getroffen wurde.

Die noch verbleibenden Beschaffungen wurden in zwei Kategorien unterteilt: Artikel für den Bereich „Atemschutz“ sowie sonstiger Feuerwehrbedarf. Für beide Gruppen wurden entsprechende Angebote eingeholt.

Für die Ausstattung mit Atemschutzgeräten erhielt eine Firma aus Erlangen den Zuschlag. Mit einem Angebotspreis von 17.663 Euro brutto – zuzüglich etwaiger Übergrößenzuschläge – setzte sich das Unternehmen gegen drei weitere Anbieter durch.

Beim allgemeinen Feuerwehrbedarf überzeugte die Firma Jahn aus Wendelstein. Als einziges Unternehmen konnte sie sämtliche angefragten Artikel in vollständiger Form anbieten. Die Angebotssumme beläuft sich auf 14.800 Euro brutto.

Die Stadt Pappenheim kommt mit diesem einstimmigen Stadtratsbeschluss ihrer Verpflichtung nach, für die Feuerwehren im Stadtgebiet eine Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

 




Stellplatzpflicht soll in Pappenheim ab Oktober wieder gelten

Die Bayerische Bauordnung sieht zum 1. Oktober 2025 eine grundlegende Änderung vor. Die bislang verpflichtende Vorgabe, beim Bau oder bei Änderungen von Gebäuden auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachzuweisen, entfällt künftig, soweit keine kommunale Regelung vorliegt. Damit es in Pappenheim nicht zu einer solchen Regelungslücke kommt, hat der Stadtrat rechtzeitig gegengesteuert.

Der Entwurf für eine neue Stellplatzsatzung liegt inzwischen auf dem Tisch. Darin wird geregelt, dass künftig wieder für Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet Pappenheims die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen gilt. Dies jedoch mit einigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen. Etwa dann, wenn Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut oder Gebäude aufgestockt werden.

Maßgeblich für die Anzahl der Stellplätze ist weiterhin die sogenannte GaStellV, also die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats. Diese wird zum Stichtag ebenfalls überarbeitet und sieht für Wohngebäude künftig zwei statt bislang einem Stellplatz pro Einheit vor. Um auf spätere Änderungen flexibel reagieren zu können, verzichtet die Stadt auf eigene Zahlenangaben in der Satzung.

Neu geregelt wird auch die Möglichkeit, sich von der Stellplatzpflicht durch eine sogenannte Ablösezahlung zu befreien. Die ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Bauherr den Stellplatz nicht realisieren kann. Es genügt nicht, dass er nur keinen Stellplatz schaffen will. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, über solche Fälle individuell zu entscheiden. Der Erlös aus der Ablöse muss von der Stadt zweckgebunden eingesetzt werden und etwa für Parkeinrichtungen, Radwege, Fahrradstellplätze oder Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs verwendet werden.

Die Stadtverwaltung schlug hierfür gestaffelte Ablösebeträge vor. Im genau begrenzten Sanierungsgebiet der Kernstadt sollen 3.500 Euro pro Stellplatz fällig werden, außerhalb dieser Zone, also in den Pappenheimer Außenbereichen und in den Ortsteile 5.000 Euro. Im Vergleich zu den Sätzen benachbarter Kommunen, die zwischen 3.000 und 9.000 Euro erheben, liegt Pappenheim damit im unteren bis mittleren Bereich für die Stellplatzablöse.

Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der Sitzung des Stadtrates wegen der geminderten Ablösesumme im Sanierungsgebiet der Stadt Pappenheimer. Die Fraktion der Bürgerliste und auch Stadtrat Loy von der CSU hielten es für ungerecht, dass man in den Dörfern für die Stellplatzablöse 1.500 Euro mehr bezahlen müsse als im Sanierungsgebiet der Altstadt. Sie sehen in der vorgeschlagenen Regelung ein einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung, und betonen, dass man auf dem Land die gleichen Platzprobleme habe wie auch im Sanierungsgebiet der Pappenheimer Innenstadt. Mit dieser Regelung seien die Häuslebauer in der Stadt Pappenheim bevorzugt.

Dem widersprachen Anette Pappler (SPD) und Bettina Balz von den Grünen. Das Argument für eine Milderung der Stellplatzablöse, die nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur für das Sanierungsgebiet der Innenstadt gilt, seien nach ihrer Meinung gerechtfertigt. Insbesondere gehe es um kleine Grundstücke und die Besondere Enge in diesem Bereich. Zudem stehe auch im Focus, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen „Die Argumente sind eindeutig“, betonte Anette Pappler.

Letztlich hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 bei drei Gegenstimmen beschlossen, die Stellplatzsatzung in der vorliegenden Fassung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten zu lassen.

 




Straßensanierung in Bieswang wird gemeinschaftlich gelöst

Im Zuge der Dorferneuerung in Bieswang steht die Wiederherstellung der während der Bauarbeiten an der Hauptstraße genutzten Umleitungsstrecken an. Bereits im März 2023 hatte eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Jagdgenossenschaft Bieswang stattgefunden, bei der die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung festgelegt wurden.

Im Raum stehen nun Gesamtkosten in Höhe von rund 24.000 Euro – aufgeteilt in etwa 10.000 Euro für die Arbeiten durch die Firma Lindert und rund 14.000 Euro für das benötigte Material. Wegen der zeitlichen Überschneidung von Straßenausbau und dem parallelen Aufbau des Nahwärmenetzes ist im Nachhinein nicht exakt nachvollziehbar, welche Maßnahme welchen Abschnitt der Wege in Mitleidenschaft gezogen hat.

Der Vorschlag der Verwaltung war nun, dass die Kosten solidarisch auf alle beteiligten Kostenträger verteilt werden sollen. Dazu zählen die Stadt Pappenheim, das Staatliche Bauamt, die Nahwärmenetz Bieswang eG, der Wasserzweckverband links der Altmühl sowie die Jagdgenossenschaft Bieswang. Jeder dieser fünf Partner würde einen Anteil von rund 5.000 Euro tragen – abgerechnet wird am Ende nach dem tatsächlichen Aufwand.

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 8. Mai 2025, den Auftrag an die Firma Lindert zu vergeben. Damit ist ein weiterer Schritt in der Dorferneuerung Bieswang getan.




Bieswang bekommt neuen Gehweg in der Stelzergasse

Nach wiederholten Hinweisen aus der Bürgerschaft beschloss der Stadtrat Pappenheim in seiner Sitzung am 17. April 2025, den Gehweg in der Stelzergasse in Bieswang zu erweitern. Zunächst abschnittsweise zwischen Hausnummer 19 und der Einmündung Krautgarten.

Seit Jahren wird der unzureichende Ausbau des Gehwegs entlang der Stelzergasse kritisiert. Besonders betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die auf dem Weg zur Bushaltestelle am Krautgarten bislang ein Stück der Fahrbahn mitbenutzen müssen – eine Gefahrenstelle, die sich trotz bestehender Tempo-30-Zone und Sperrung für Fahrzeuge über 6 Tonnen als problematisch erwiesen hat. In jüngerer Zeit kam es vermehrt zu Beinaheunfällen.

Ein vollständiger Ausbau scheiterte bisher an technischen Herausforderungen, denn in manchen Bereichen liegt das Gelände deutlich höher als die Straße, was umfangreiche Erd- und Stützmaßnahmen notwendig machen würde. Eine Lösung im Zusammenhang mit anderen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Nahwärmenetz oder der Dorferneuerung ließ sich nicht realisieren.

Daher schlug die Verwaltung nun vor, zunächst den leichter umsetzbaren. 40 m langen Abschnitt im oberen Bereich der Stelzergasse, zwischen Hausnummer 19 und der Bushaltestelle herzustellen. Die Flächen sind seht geeignet, weil vorhandene Flossensteine genutzt werden können. Zusätzliche Abgrenzungen sind wegen der angrenzenden Grundstücksmauern nicht erforderlich. Der Gehwegbau soll in Eigenregie durch den städtischen Bauhof erfolgen.

Die Materialkosten für die rund 60 m² Gehwegfläche belaufen sich auf knapp unter 10.000 Euro brutto. Eine Fremdvergabe wäre mit etwa doppeltem Aufwand verbunden. Obwohl im Haushalt 2025 keine Mittel speziell für diesen Zweck eingeplant sind, kann der Betrag voraussichtlich aus Restmitteln im Bereich Dorferneuerung gedeckt werden, da sich dort Maßnahmen verzögern.




Pappenheim beschließt Entwurf für das Baugebiet Neudorf II

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Stadtrat von Pappenheim grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorf II“ gegeben. Mit dem neuen Planungsgebiet, das einen integrierten Grünordnungsplan beinhaltet, verfolgt die Stadt das Ziel, Wohnraum für die Entwicklung der Bevölkerung bereitzustellen und zugleich der anhaltenden Nachfrage nach Bauflächen zu begegnen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Baugebiet Neudorf II, das östlich an das Neubaugebiet im Süden des Ortes anschließt, wurden vom Pleinfelder Ingenieurbüro VNI erarbeitet. Diese Festsetzungen erläuterte Reinhard Vulpius in der Sitzung. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Wie aus dem Bedarfsnachweis hervorgeht, bleibt die Bevölkerungszahl laut Prognosen stabil. Dennoch verfolgt die Stadt das klare Ziel, das Wohnraumangebot zu erweitern – sowohl für ortsansässige Haushaltsgründer als auch für interessierte Bauwillige aus dem Umland. Auch der Aspekt des bezahlbaren Wohnraums bleibt dabei im Blick. Pappenheim möchte mit dem Plan einem „sanften Wachstum“ den Weg bereiten.

Im Rahmen der Planung wurde eine artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme eingeholt. Diese kommt zu dem Schluss, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen keine Beeinträchtigungen streng geschützter Arten zu erwarten sind. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt erhalten – ein Punkt, der gerade im ländlichen Umfeld von zentraler Bedeutung ist.

Kleine Parzellen und klare Regeln
Das Baugebiet sieht überwiegend Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise vor. Die maximale Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse beschränkt. Auch für Stellplätze und Nebengebäude gelten klare Vorgaben: Je Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das neue Baugebiet umfasst insgesamt neun Baugrundstücke, wobei die beiden südlichen Parzellen teilbar sind. Die vorgesehene Grundstücksgröße liegt bei 650 bis 700 m²; im Falle einer Teilung bei etwa 350 m².

Bei der Gestaltung der Grundstücke und Gebäude wurde besonderer Wert auf eine naturnahe Ausführung gelegt. Versiegelungsarme Flächenbefestigungen und Zisternen zur Gartenbewässerung sind verpflichtend vorgesehen. Schottergärten sind ausdrücklich ausgeschlossen – zugunsten heimischer Bepflanzung. Pro Grundstück ist mindestens ein Obst- oder Laubbaum aus einer eigens zusammengestellten Artenliste zu pflanzen. Zudem ist an den östlichen Grundstücksgrenzen eine dreireihige Hecke aus heimischen Gehölzen vorgeschrieben.

In Bezug auf Gestaltung und Dachformen orientiert sich die Festsetzung an bewährten örtlichen Standards, wie sie etwa im Baugebiet in Osterdorf angewendet wurden. Ziel ist eine harmonische Einbindung in das bestehende Ortsbild.

Das Thema „Jurahaus“ mit einem etwas höheren Kniestock und sehr flachem Dach brachte Stadträtin Weddige (Grüne) in die Diskussion ein. Auch der Neudorfer Stadtrat Heiko Loy sprach sich dafür aus, die Gestaltungsvorgaben des Jurahauses in den Bebauungsplan aufzunehmen. Loy zeigte sich zudem hoch erfreut, dass der Bebauungsplan Neudorf II nach langem Warten noch in seiner Amtszeit auf die Zielgerade kommt.

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschloss den Vorentwurf mit Planblatt, Begründung samt Bedarfsnachweis, artenschutzrechtlichem Gutachten und Artenauswahlliste einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Titelbild: Planzeichnung VNI




Pappenheim bereitet sich auf die kommunale Wärmeplanung vor

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Pappenheimer Stadtrat mit einem Grundsatzbeschluss die kommunalen Wärmeplanung in Pappenheim auf den Weg gebracht. Dabei geht es um eine Pflichtaufgabe, die seit Anfang dieses Jahres alle bayerischen Kommunen betrifft.

Seit dem 2. Januar 2025 gilt für alle Städte und Gemeinden in Bayern – unabhängig von ihrer Größe – das neue Landesrecht zur kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, wie Pappenheim, ist dabei ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Planungen sollen bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen im Rahmen sogenannter „Konvois“. Hierbei haben sich bereits erste Anknüpfungspunkte ergeben: Die Gemeinde Langenaltheim hat ihr Interesse an einer gemeinsamen Umsetzung signalisiert. Durch solche Zusammenschlüsse lassen sich Synergien nutzen und die Planung wirtschaftlicher gestalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen nicht nur inhaltlich mit einem Leitfaden und einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung, sondern auch finanziell. Für Pappenheim steht ein Konnexitätsausgleich (finanzieller Ausgleich für die übertragene Aufgabe) in Höhe von insgesamt 41.000 Euro bereit. Dieser Betrag setzt sich aus einer Verwaltungspauschale von 9.600 Euro und 31.400 Euro für Planungsleistungen zusammen. Ein besonderer Vorteilbesteht darin, dass die Gemeinde keine Einzelabrechnungen einreichen muss. Für den Fall, dass Geld übrigbleibt, kann es an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.

Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung Angebote auf Grundlage des bayerischen Muster-Leistungsverzeichnisses einholen.

Mit dem einstimmig gefassten Beschluss hat der Stadtrat nun den Grundstein gelegt. Die Vergabe der konkreten Planungsleistungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein separates Gremium.

 




Weichenstellung in Bieswang – Stadtrat beschließt einstimmig den Verkauf zweier Immobilien

Zwei Immobilien mit viel Geschichte und großem Sanierungsstau standen im Mittelpunkt der jüngsten Stadtratssitzung am 17. April 2025. Einstimmig haben die Stadträte die Weichen gestellt – sowohl für das geschichtsträchtige Pfisteranwesen in der Meiergasse 3 als auch für das Wohngebäude in der Neusiedlerstraße 12 und 14. Beide Beschlüsse fielen unter sorgfältiger Abwägung zwischen wirtschaftlichen Zwängen und kommunaler Verantwortung.

Zwei Anträge aus Bieswang setzen Prozesse in Gang
Bereits im Januar 2024 hatten die Bieswanger Stadträte Friedrich Hönig (FW), Roland Kiermeyer (BGL) und Astrid Weddige (GRÜNE) zwei Anträge gestellt, die nun öffentlich im Stadtrat behandelt wurden. Ziel der Initiative war es, mit dem Verkauf des leerstehenden Pfisteranwesens finanzielle Mittel freizumachen, um damit die dringend notwendige Sanierung des städtischen Wohnblocks in der Neusiedlerstraße zu realisieren. Mit diesen Anträgen brachten die drei Stadträte die Diskussion um zwei lange stagnierende Objekte wieder in Bewegung und erreichten damit konkrete Beschlüsse.

Abschied vom Pfisteranwesen in der Meiergasse
Das Pfisteranwesen, ein seit Jahren leerstehendes Gebäude aus dem Nachlass der 2008 verstorbenen Marie Pfister, wird verkauft. Trotz zahlreicher Versuche, dem testamentarischen Wunsch der Erblasserin – der Erhalt und Ausbau des Hauses – gerecht zu werden, zeigte sich, dass die finanziellen Mittel bei Weitem nicht ausreichen. Der bauliche Zustand der Immobilie und die damit verbundenen Kosten übersteigen das verbliebene Vermögen und die geringen Pachteinnahmen deutlich.
Schon 2015 hatte das Landratsamt deutlich gemacht, dass ein Verkauf juristisch möglich sei. Nun wurde diese Möglichkeit Realität: Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Anwesen Meiergasse 3 (Flurstück Nr. 94 der Gemarkung Bieswang) zu veräußern. Dabei soll ein Makler mit dem Verkaufsprozess betraut werden. Ziel ist es, einen Preis in Höhe des ermittelten Verkehrswertes zu erzielen. Interessenten, die ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Über die Verwendung des Verkaufserlöses entscheidet der Stadtrat nach Abschluss des Verfahrens.

Neue Perspektiven für die Neusiedlerstraße
Auch für die seit Langem leerstehenden Wohnblöcke in der Neusiedlerstraße 12 und 14 wurde eine Entscheidung getroffen. Der zweite Antrag aus Bieswang, der die Sanierung des Gebäudes mit den Mitteln aus dem Pfisterverkauf anregte, wurde inhaltlich zwar aufgegriffen – jedoch mit einer Anpassung. Das von der Firma Stark aus Auhausen vorgelegte Sanierungsangebot beläuft sich auf rund eine Million Euro – eine Summe, die sich über Mieteinnahmen nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Die Verwaltung schätzt, dass rund 800.000 Euro über Kredite finanziert werden müssten – eine Belastung, die für den städtischen Haushalt kaum tragbar ist.
Stattdessen votierte der Stadtrat einstimmig für den Verkauf der Immobilie – jedoch unter klaren Vorgaben: Der zukünftige Käufer muss sich zur vollständigen Sanierung des Gebäudes verpflichten, wobei der Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreicht werden muss. Die Einhaltung dieses Sanierungsstandards soll verbindlich abgesichert werden. Zudem ist ein alternatives Eigentümermodell denkbar – etwa in Form einer Gemeinschaft oder Genossenschaft. Auch hier wird der Verkehrswert durch einen Makler auf Basis eines bestehenden Gutachtens und städtischer Vorgaben ermittelt.

Ein gemeinsames Ziel
Die beiden Beschlüsse stehen in engem Zusammenhang und zeigen eine klare Linie. Der Stadtrat folgt den Vorschlägen der Bieswanger Mitglieder Hönig, Kiermeyer und Weddige, die mit Nachdruck für eine pragmatische und zukunftsorientierte Lösung plädiert hatten. Deshalb zeigte sich Roland Kiermeyer auch froh, dass das Thema Leerstand endlich beseitigt wird. Man hätte vor 15 Jahren das Wohnhaus in der Neusiedlerstraße sanieren sollen. Astrid Weddige meinte, dass es zwar besser gewesen wäre, wenn die Stadt das Wohnhaus behalten hätte, aber letztlich zeigten sich die drei Antragsteller bereit, die Entscheidung mitzutragen.

 




Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 17.04.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Hauses des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 03/2025 – Tektur zu 04/2023 – Aufstellen von Containern für Sozialräume und Büroräume; hier: Erweiterung einer Containeranlage, Steinbruch Rothenstein, Fl.-Nr. 1238/2, Gem. Neudorf

1.2 BA 09/2025 – Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Katzenbügel“, Übermatzhofen: Errichtung eines Holzgartenzaunes mit 1,75 m Höhe und 3 Blechmotivfeldern, Fl.-Nr. 68/1, Gem. Übermatzhofen, Übermatzhofen 94

2 Bauleitplanung

2.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2.1.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung eines Sondergebietes Reiterhof auf Fl.-Nr. 567, 568 sowie Ausweisung einer gem. Baufläche auf Fl.-Nr. 576, 117/3, Gem. Bieswang

2.1.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.3 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.4 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.5 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.6 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf TF der Fl.-Nr. 187/11 und 187, Gem. Neudorf

2.1.7 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.8 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.9 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 692, Gem. Pappenheim

2.1.10 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.11 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.12 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf den Fl.-Nr. 715 und 510/2, Gem. Pappenheim

2.1.13 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.1. 14 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Feststellungsbeschluss

2.3 Bauleitplanung – Bebauungsplan „Neudorf II“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf

3 Kommunale Wärmeplanung – Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Beschluss über Konvoi

4 Städtische Beteiligungen – Zustimmungsbeschluss der Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Mittelfranken-Süd-1

5 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim für die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbandes der Sparkasse Mittelfranken Süd

6 Gehweg Stelzergasse Bieswang: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des best. Gehwegs vom Krautgarten bis zur Stelzergasse 19

7 Brückenunterhalt: Erneuerung des Brückengeländer am Fußgängersteg im Campingplatz

8 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang zum Verkauf des Anwesens Meiergasse 3 in Bieswang

9 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang auf schrittweise Sanierung des Wohngebäudes Neusiedlerstraße 12 und 14 in Bieswang

10 Bekanntgaben




Pappenheim startet mit dem Altmühlfest in ein neues Festmodell

Es ist ein Einschnitt, der Geschichte schreibt. Nach über 220 Jahren findet das Pappenheimer Volksfest, wie es Generationen kannten und liebten, sein offizielles Ende. Doch statt Abschiedsstimmung herrscht nun Aufbruch. Unter dem neuen Namen „Altmühlfest Pappenheim“ wagt die Stadt einen Neustart – mit neuem Konzept, neuer Ausrichtung und neuem Festwirtspaar.

Abschied nach langer Tradition
Schon vor 1802 war das Pappenheimer Volksfest, das damals Kirchweih hieß das bedeutendste Fest für die Bürgerschaft, das auf der Lach gefeiert wurde. Was als Kirchweihfest für die Weihe der evangelischen Stadtkirche begann, entwickelte sich über die Jahrzehnte hinweg zu einer bunten Mischung aus Tradition, Vergnügen und Gemeinschaft.
Legendär waren das Pferderennen, der Hammeltanz, das Backtrogrennen und das Kirchweihboxen, wobei sich das Höhenfeuerwerk mit dem „Burgbrand“ neben dem Pferderennen schon immer als besonderer Publikumsmagnet zeigte.
Doch in den letzten Jahren wurde es zunehmend ruhiger um das einst so beliebte Fest. Besucherzahlen gingen zurück, die Einnahmen für die Festwirte sanken, und nach der Corona-Pause tat sich die Stadt schwer, einen neuen Ausrichter zu finden. Trotz großer Unterstützung durch Vereine und Ehrenamtliche geriet das Volksfest zusehends ins Wanken. Der letzte Versuch 2024 konnte nicht überzeugen – für den damaligen Festwirt war der Umsatz schlicht nicht tragbar.

Neustart mit neuem Namen
In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurde nun der offizielle Schlussstrich gezogen – und gleichzeitig ein neuer Anfang beschlossen. Das Volksfest wird zum Altmühlfest. Das neue Konzept soll frischen Wind bringen und den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen. Verantwortlich für die Ausrichtung wird künftig das Ehepaar Ferber aus Monheim sein, dass sich mit seinem Restaurant auch bereits in der TV-Show „Mein Lokal, Dein Lokal“ und beim Pappenheimer Frühlingserwachen präsentierte.
Die Ferbers haben erklärt, das Altmühlfest weitgehend in Eigenregie gestalten zu wollen. Der Stadtrat stellt dafür ein Budget von maximal 25.000 Euro zur Verfügung.

Bewährtes neu gedacht
Auch wenn das Konzept in vielen Punkten noch in der Entwicklung ist – am Veranstaltungszeitraum ändert sich nichts. Gefeiert werden soll weiterhin am letzten Juli-Wochenende, konkret vom 25. bis 28. Juli 2025. Ob und in welcher Form beliebte Programmpunkte wie das Boxen oder das Backtrogrennen erhalten bleiben, ist aktuell noch offen. Bürgermeister Florian Gallus zeigt sich aber zuversichtlich: „Wir probieren das jetzt einfach mal aus. Das ist unser letzter Strohhalm. Ob das neue Fest ein Erfolg wird, entscheiden letztlich die Besucher selbst“. Angeregt ist auch, dass sich die Brauerei, welche das Altmühlfest beliefert sich mehr als bisher einbringen soll.
Auch die für das Volksfest zuständige Referentin Anette Pappler von der SPD machte den Erfolg des Altmühlfestes von den Besuchern abhängig. Der Festausschuss bemühe sich um eine ansprechende Gestaltung des Festes sei damit aber noch nicht auf der Zielgeraden.
Erfreulich ist, dass sich sowohl der Festausschuss als auch die örtlichen Vereine bereit erklärt haben, den neuen Weg mitzugehen. Auch bei der „Bierfrage“ möchte man sich an Bewährtes halten: Die Stadt hat signalisiert, dass man sich eine Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Brauerei ausdrücklich wünsche.

Mit dem Altmühlfest 2025 betritt Pappenheim neues Terrain – auf einem Fundament aus Tradition, mit frischen Ideen und viel Hoffnung. Die Herausforderung liegt nun darin, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus Nah und Fern neu zu begeistern.

 




Felssicherungsfall beschäftigt die Stadt Pappenheim seit über 30 Jahren

Vom Felssturz in den 90ern bis zum neuen Prüfauftrag 2025 reicht die Geschichte der Sicherung der Fels oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße. Stadt Pappenheim will nun Verantwortlichen und Kostenträger klären lassen. Was als akute Gefahr im Sommer 1992 begann, zieht sich mittlerweile über drei Jahrzehnte hin und ist bis heute nicht endgültig abgeschlossen.
Die sogenannte „Fels“ oberhalb des jüdischen Friedhofs in Pappenheimer bleibt ein juristischer und sicherheitsrelevanter Dauerbrenner. Jetzt hat der Stadtrat einen neuen Beschluss gefasst. Eine geologische Neubewertung der Felsen und der Schutzanlagen soll klären, ob weiterhin Gefahr besteht und wer im Ernstfall haftet.

1992: Felssturz und erste Reaktion
Alles begann mit zwei Felsstürzen im Sommer 1992. Große Dolomitbrocken hatten sich aus dem Hang oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße gelöst und gefährdeten Wohnhäuser, den Wanderweg nach Osterdorf und den denkmalgeschützten jüdischen Friedhof. Die Stadt Pappenheim reagierte – und verpflichtete die damalige Eigentümerfamilie per Bescheid zur Sicherung des Geländes.
Diese jedoch suchte den Rechtsweg und erklärte schließlich den gefährdeten Teil des Grundstücks als „herrenlos“, um sich der Verkehrssicherungspflicht zu entziehen. Das Technische Hilfswerk (THW) errichtete daraufhin im Auftrag der Stadt ein provisorisches Schutzsystem – elastisch gespannt zwischen Bäumen, mit Baustahlmatten zur Abwehr herabfallender Gesteinsmassen.

1996: Stadt setzt sich gerichtlich durch
Der folgende Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen und endete 1996 mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Stadt Pappenheim. Die Richter stellten fest, dass die Grafschaft trotz Aufgabe des Eigentums für die Sicherung verantwortlich gewesen sei. Die sogenannte „Verhaltenshaftung“ schließe auch die Pflicht zur Gefahrenabwehr ein, wenn die Gefahr – wie in diesem Fall – erkennbar gewesen sei.

Trotz des Erfolgs vor Gericht blieb die Lage auf dem Grundstück komplex. Der herausgemessene und aufgegebene Grundstücksteil mit der neuen Flurstücksnummer 1000 lag fortan offiziell brach – ein herrenloses Gelände, ohne eindeutig Zuständigkeit. Der Fußweg blieb gesperrt.

2025: Als Sicherheitsbehörde unter Zugzwang
Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen. Die Schutzanlagen stammen aus den 1990er-Jahren, ebenso das letzte geologische Gutachten. Bei einem Ortstermin wurde deutlich: Eine Neubewertung ist dringend notwendig.

In der Stadtratssitzung vom 20. März 2025 brachte Bürgermeister Florian Gallus die Sache erneut auf die Tagesordnung. „Die Stadt als Sicherheitsbehörde kann strafrechtlich belangt werden, sollte etwas passieren“, so Gallus. Der Stadtrat beschloss daraufhin einstimmig, zunächst eine geologische Risikobewertung der Felsen und der bestehenden Schutzmaßnahmen durch ein spezialisiertes Institut in Auftrag zu geben. Die Kosten werden auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Sollte sich herausstellen, dass die Gefahr fortbesteht und die Schutzmaßnahmen nicht mehr genügen, soll im zweiten Schritt eine Anwaltskanzlei prüfen, wem die Sicherungspflicht aktuell obliegt – und wer die Kosten zu tragen hat.

„Im Schlimmsten Fall bleibt die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen“, stellte Bürgermeister Gallus bei der Sitzung fest.




Pappenheims Straßensanierungsplan für 2025 steht

Der Stadtrat hat Sanierungsplan 2025 mit klaren Schwerpunkten beschlossen. Der Straßenunterhalt ist eine der Aufgaben, die für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Rolle spielt. Mit dem Sanierungsplan 2025, den der Stadtrat am 20. März beschlossen hat, werden nun gezielt Maßnahmen angegangen, die in den vergangenen Jahren zum Teil aufgeschoben werden mussten oder durch ihre Dringlichkeit in den Vordergrund rücken.

250.000 Euro für Straßensanierungen
Das Gesamtbudget für das Jahr 2025 beträgt 250.000 Euro. Darin enthalten ist unter anderem die Übernahme einer ursprünglich für 2024 geplanten Maßnahme: Die Sanierung der Steinabfuhrstraße in Übermatzhofen konnte im vergangenen Jahr aufgrund des Nachtragshaushalts nicht mehr ausgeschrieben werden und wird nun in diesem Jahr nachgeholt. Hier sind rund 50.000 Euro vorgesehen, um die defekte Betondecke auf rund 20 Metern Länge zu erneuern, inklusive der Nebenflächen und Bankette.

Maßnahmen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen
Zu den neu geplanten Sanierungen im Jahr 2025 gehören unter anderem folgende Projekte:

Schneckleinsbergweg / Bahnhofstraße (Pappenheim)
Pflasterbau mit Rasenfugenpflaster – ähnlich wie am Schlossberg. Vorab soll geprüft werden, ob angrenzende Rabatten an der Betonmauer im städtischen Eigentum stehen. Kostenrahmen: 50.000–70.000 Euro

Neudorf bei Raiffeisen Richtung Siedlung
Der vorhandene Belag aus Verbundsteinpflaster und Betonplatten wird entfernt, die Straße erhält eine Asphaltdecke. Zusätzlich wird der Unterbau verdichtet, Randeinfassungen erneuert und ggf. eine Lastplatte erstellt. Geplante Kosten: ca. 60.000 Euro

Gemeindeverbindungsstraße Bieswang – Ochsenhart
Schadstellen und beschädigte Randbereiche werden ausgebessert, anschließend erfolgt eine Oberflächenbehandlung. Eingeplant: 70.000 Euro

Ein Projekt wird auf 2026 verschoben
Nicht realisiert werden kann hingegen wie ursprünglich geplant die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Osterdorf – Geislohe. Aufgrund geplanter Bauarbeiten durch den Wasserzweckverband sowie Stromverlegungsmaßnahmen im Bereich des Steinbruchs wird diese Maßnahme ins Jahr 2026 verschoben. Gleiches gilt voraussichtlich für einzelne Vorhaben, deren Umsetzung angesichts des begrenzten Budgets noch innerhalb des Bauausschusses priorisiert werden muss.

Der aktuelle Sanierungsplan ist Teil eines Fünfjahresplans, in dem der Zustand der Straßen regelmäßig bewertet und anhand objektiver Kriterien priorisiert wird. 

Sanierungsmaßnahmen 2025 im Überblick

Ort / Maßnahme

Geplante Kosten
Steinabfuhrstraße, Übermatzhofen
(Sanierung defekte Betondecke, Bankette) ca. 50.000 €
Schneckleinsbergweg / Bahnhofstraße, Pappenheim
(Pflasterbau mit Rasenfugenpflaster) 50.000 – 70.000 €
Neudorf bei Raiffeisen Richtung Siedlung
(Asphaltierung, Unterbau, Randsteine) ca. 60.000 €
GV Bieswang – Ochsenhart
(Oberflächenbehandlung, Schadstellenreparatur) ca. 70.000 €

Gesamtbudget 2025: 250.000 €