Wohnbau in Neudorf über den „Bauturbo“ geplant

Im Pappenheimer Ortsteil Neudorf könnte neuer Wohnraum entstehen. Der Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung am 23.04.26 mit einem Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt acht Wohneinheiten auf dem Grundstück Neudorf 79 zu befassen. Dabei spielte der sogenannte „Bauturbo“, ein neues Instrument im Bauwesen eine zentrale Rolle.

Geplant ist, das derzeit leerstehende Wohnhaus mit dem Nebengebäude abzureißen und die Fläche neu zu ordnen. Die Entwürfe sollen sich an der bestehenden Struktur des Ortskerns orientieren, der als Ensemble unter Denkmalschutz steht. Deshalb sollen die neuen Gebäude die geplanten Gebäude typische Merkmale der Jura-Häuser aufgreifen.

Die baurechtliche Ausgangslage erweist sich jedoch als anspruchsvoll. Obwohl der Flächennutzungsplan ein Mischgebiet ausweist, wird ein Großteil des Grundstücks als Außenbereich bewertet. Eine klassische Bauleitplanung wäre daher eigentlich notwendig gewesen. Mit einem ergänzten Antrag wurde deshalb geprüft, ob das Vorhaben über den „Bauturbo“ realisiert werden kann.

Dieser Bauturbo ist im Baugesetzbuch verankert und soll vor allem eines erreichen: schneller Wohnraum schaffen. Wie Jana Link, die Leiterin des Städtischen Bauamtes bei der öffentlichen Sitzung erläuterte, verbirgt sich dahinter ein Bündel von Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen vom üblichen Baurecht ermöglichen. So kann etwa im Innenbereich von der sonst erforderlichen strikten Anpassung an die nähere Umgebung abgewichen werden. Auch Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans sind weitergehend möglich als bisher.

Besonders weitreichend ist die Regelung für den Außenbereich. Hier kann der Bauturbo unter bestimmten Bedingungen sogar eine Bauleitplanung ersetzen – allerdings nur befristet und als ausdrücklich gedachte Ausnahme. Voraussetzung bleiben stets, dass die öffentlichen Belange wie Natur-, Hochwasser- oder Denkmalschutz berücksichtigt werden und das Vorhaben grundsätzlich auch im Rahmen eines regulären Bebauungsplans denkbar wäre.

Im konkreten Fall Neudorf Nr. 79 kommen gleich mehrere dieser Regelungen zur Anwendung. Während eines der beiden neuen Wohngebäude dem Innenbereich zugeordnet wird und dort von den üblichen Einfügungsregeln abweichen kann, fällt der zweite Baukörper einschließlich der Stellplätze in den Außenbereich und wird über die entsprechende Bauturbo-Regelung ermöglicht.

Wichtig ist dabei auch die Rolle der Stadt: Anders als beim klassischen gemeindlichen Einvernehmen ist hier eine ausdrückliche Zustimmung des Stadtrats erforderlich, die zudem an Bedingungen geknüpft werden kann. Vorgesehen ist unter anderem ein städtebaulicher Vertrag, der den Bauherrn zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Erschließung sowie zur Kostenübernahme verpflichtet. Auch eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung soll vereinbart werden

Heizhaus und Nachverdichtung
In der Aussprache verwies Stadtrat Karl Satzinger von der Bürgersliste auf den Standort des Heizhauses der Neudorfer Nahwärme, das in weniger als 100 Metern Entfernung in unmittelbarer Nähe des zweiten Wohnhauses liegt. Er regte an, im Genehmigungsbescheid einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

Deutlicher noch sprach Heiko Loy von der CSU das Thema an. Aus seiner Sicht sei das vordere Gebäude mit vier Wohneinheiten ausreichend. Das zweite Wohnhaus bereite ihm vor allem wegen der Lage im Außenbereich und der Nähe zum Heizhaus Sorgen. Sollten dort Auswärtige einziehen, seien Konflikte absehbar. Zudem gehe es darum, die Entwicklungsmöglichkeiten der Neudorfer Nahwärme nicht einzuschränken.

Walter Otters von den Freien Wählern begrüßte grundsätzlich die geplanten acht Wohneinheiten und sah darin eine Chance für Nachverdichtung. Im Vordergrund stehe jedoch der Ausbau von Bestandsgebäuden. Die Entscheidung des Stadtrates habe mit Blick auf die Nähe zum Heizhaus eine Signalwirkung. In diesem Zusammenhang stellte er die Frage „Wie ist es künftig mit dem Immissionsrecht, wenn wir die Nachverdichtung machen“. Unverständlich blieb für ihn, warum das hintere Gebäude dem Außenbereich zugeordnet werde.

Stadträtin Christa Seuberth von der SPD merkte an, man müsse die daraus entstehenden Konsequenzen zugunsten der Nachverdichtung in Kauf nehmen.

Bürgermeister Florian Gallus von der CSU erinnerte an den Vitalitätscheck und stellte die zentrale Abwägung in den Raum „Welche Argumente lege ich in die Waagschale“. Es gehe darum, Argumente für und gegen das Vorhaben gegenüberzustellen und zu klären, ob die Nachverdichtung an dieser Stelle passe. „Ich finde das passt“, so Gallus. Zugleich fragte er „Sollen wir das alte Gelumpe stehen lassen, nur weil irgendwann einer ein Heizkraftwerk erweitern will“. Man könne vielmehr froh sein, dass hier jemand investieren und Wohnraum schaffen wolle. Für eine verträgliche Innenentwicklung brauche es, so Gallus abschließend, auch im ländlichen Raum städtebauliche Konzepte.

Der Stadtrat hat letztlich mit 12:4 Stimmen die Zustimmung zu dem Bauvorhaben in Aussicht gestellt und damit den Weg für das Vorhaben grundsätzlich frei gemacht. Mit dem Vorbescheid ist jedoch noch keine unmittelbare Baugenehmigung verbunden. Diese muss in einem weiteren Schritt beantragt werden.

 




Pappenheim sichert Ausstattung der Feuerwehren

Die Stadt Pappenheim setzt auch im Jahr 2026 auf eine solide Ausstattung ihrer Feuerwehren. In der jüngsten Sitzung befasste sich der Stadtrat mit der Jahresbestellung und traf dabei wichtige Entscheidungen für die Ausstattung der Feuerwehren in Pappenheim und in den Ortsteilen.

Grundlage für die die Jahresbestellung sind die Bedarfsmeldungen der örtlichen Feuerwehrkommandanten, die im Vorfeld bei der Stadt eingegangen waren. Gemeinsam mit Feuerwehrreferent und Stadtrat Michele Eckerlein sowie dem künftigen Feuerwehrsachbearbeiter bei der Stadtverwaltung Pappenheim Matthias Geck wurden diese durch die Verwaltung gesichtet, strukturiert und mit einem ersten Kostenrahmen versehen. Bei der jährlichen Kommandantenversammlung Mitte April wurden die anstehenden Beschaffungen zusätzlich abzustimmen.

Insgesamt belaufen sich die aktuell absehbaren Kosten auf rund 41.000 Euro. Den größten Anteil nimmt dabei die allgemeine Jahresbestellung mit etwa 20.000 Euro ein. Hinzu kommen unter anderem Ausgaben für den schrittweisen Austausch von Helmen aufgrund geltender Sicherheitsvorschriften, für Schläuche sowie für den Bereich Atemschutz. Auch bereits vorgezogene Bestellungen und erste Ausgaben sind in die Kalkulation eingeflossen.

Im Haushaltsplan waren ursprünglich 45.000 Euro vorgesehen. Da erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres weitere Kosten entstehen und die Preise im Bereich der Feuerwehrbeschaffung zuletzt spürbar gestiegen sind, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung. Künftig sollen insgesamt 50.000 Euro eingeplant werden, um ausreichend Spielraum zu behalten.

Der Stadtrat nahm die Kostenübersicht zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Vergleichsangebote einzuholen und auszuwerten. Bürgermeister Gallus wurde zugleich ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu vergeben.

Hinter diesen Zahlen steht die klare gesetzliche Verpflichtung, denn die Ausstattung der Feuerwehren zählt zu den Pflichtaufgaben der Kommune. Sie muss im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sicherstellen, dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund sind die regelmäßigen Investitionen weniger eine freiwillige Leistung als vielmehr ein kontinuierlicher Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung in Pappenheim und seinen Ortsteilen.

 




Alpine Coaster down to Pappenheim

In Pappenheim soll noch in diesem Jahr ein ganz besonderes Freizeitprojekt Gestalt annehmen. Der Stadtrat hat sich in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode einstimmig für den Bau einer Sommerrodelbahn entschieden, die unter dem Namen „Alpine Coaster down to Pappenheim“ (ACP) entstehen soll entschieden.

ACHTUNG! Dieser Artikel ist der Aprilscherz 2026

Das Projekt steht im engen Zusammenhang mit der PappenheimExclusivLiving – Leitlinie (PEL) die nach intensiven Hintergrundberatungen demnächst öffentlich vorgestellt werden soll. Mit PEL soll Pappenheim ein völlig neues und modern ausgerichtetes Image bekommen. Bei eine öffentlichen Bauausschusssitzung vor Ort in Niederpappenheim am heutigen Mittwoch um 15:00 Uhr haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich ein Bild von der Dimension der beiden diskutierten Anlagen zu machen.

Ausgangspunkt der Überlegungen für den Bau des ACP war die Beobachtung, dass Kinder am sogenannten „Essoberg“ neben dem katholischen Kindergarten keine Gelegenheit mehr zum Schlittenfahren haben. Zwar boten die vergangenen Winter aufgrund des anhaltenden Schneemangels ohnehin nur selten passende Bedingungen für Wintersport. Dennoch entstand aus dieser Beobachtung die Idee, eine Sommerrodelbahn zu schaffen, die unabhängig von der Jahreszeit genutzt werden kann. Der geplante Streckenverlauf würde nach derzeitigen Überlegungen oberhalb von Niederpappenheim in Übermatzhofen beginnen und sich von dort bis zur ersten Bebauung an der Kirchfeldstraße hinunterziehen.

Unterstützung erhält das Projekt von einer überparteilichen Aktionsgruppe und vielversprechenden Investoren. Von diesen wird vor allem das besondere Alleinstellungsmerkmal in der Region und die Gesamt die Grundidee von PEL gelobt.

Wie genau die Anlage aussehen könnte, ist derzeit noch in der Planungsphase. Zwei Varianten sind derzeit im Gespräch. Die erste Variante sieht eine einzelne Bahn vor, die sich talwärts durch den Hang schlängelt. In der zweiten, umfangreicheren Ausführung wären neben der einfachen Strecke noch zwei zusätzliche, anspruchsvollere Bahnverläufe vorgesehen, die parallel ins Tal führen.Bevor eine Entscheidung fällt, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild machen können. Geplant ist, dass im weiteren Verlauf ein Bürgerentscheid über die Umsetzung und die bevorzugte Variante stattfinden soll.

Einen Namen hat das Projekt schon jetzt bekommen. Der Stadtrat favorisierte bei seiner Entscheidung bewusst nicht die Bezeichnung „Sommerrodelbahn“, sondern setzt auf den werbewirksamen Titel „Alpine Coaster down to Pappenheim“.

Auch die Infrastruktur wurde bei den Überlegungen bereits mitgeplant. Am Auslauf der Bahn, am Fuß des Hanges, bietet sich Platz für die Talstation mir Lagergebäuden und einer kleinen Gastronomie sowie für ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Zufahrt soll über die Langenaltheimer Straße erfolgen.

Um die Planungen greifbarer zu machen, informiert die Stadt heute im Rahmen einer öffentlichen Bauausschusssitzung vor Ort mit einem Infostand über das Vorhaben. Verschiedenfarbige Markierungen im Gelände zeigen dabei den möglichen Verlauf und die Dimensionen der beiden Varianten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich so direkt vor Ort einen Eindruck davon verschaffen, welche Dimensionen der ACP annehmen könnte.

 




Ausbau der Charlotte-Nestler-Straße in Pappenheim 

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim befasst sich am 26.03.2026 erneut mit dem seit Jahren diskutierten Ausbau der Charlotte-Nestler-Straße. Hintergrund ist der inzwischen deutlich verschlechterte bauliche Zustand der Straße. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Schäden mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Verkehrssicherheit auf Dauer mit den Mitteln des Bauhofs nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden kann. Bereits 2017 war ein Vollausbau vom Stadtrat beschlossen worden, die Umsetzung wurde jedoch in den folgenden Jahren immer wieder verschoben.

Wie damals berichtet, war der Ausbau ursprünglich für 2018 vorgesehen. Damals ließ die Stadt durch das Ingenieurbüro VNI eine Entwurfsplanung samt Kostenberechnung erstellen. Nachdem in dieser Zeit jedoch die Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend abgeschafft wurden, hätte die Finanzierung nicht mehr wie zunächst vorgesehen anteilig auf die Anlieger umgelegt werden können. Angesichts der hohen Gesamtkosten wurde das Vorhaben deshalb nicht weiterverfolgt. Die Kostenberechnung den reinen Straßenbau lag bereits 2017 bei rund 842.520 Euro zuzüglich Planungskosten. Hinzu kommen Kosten für den Neubau der Kanäle sowie für die Erneuerung der Wasserleitung.

Planungen von 2018 vorgestellt
In der Stadtratssitzung am 26.03.2026 stellte Ingenieur Reinhard Vulpius vom Büro VNI die planerischen Grundlagen und möglichen Ausbauvarianten vor. Dabei machte er deutlich, dass die Charlotte-Nestler-Straße aufgrund ihrer engen räumlichen Verhältnisse und der topografischen Situation besondere Anforderungen an die Planung stellt. Zu berücksichtigen seien insbesondere die steilen Anschlüsse zu den angrenzenden Grundstücken, der Zulauf von Regenwasser aus dem südlich gelegenen Außengebiet sowie der Schutz der Anliegergrundstücke vor zusätzlichem Wasserzufluss. Gleichzeitig müsse ein nutzbarer Gehweg geschaffen, die Fahrbahnbreite für Begegnungsverkehr erhalten, Barrierefreiheit beachtet und möglichst auch Parkraum sowie Begrünung vorgesehen werden.

Vorgestellt wurden insgesamt drei Varianten. Die Unterschiede betreffen vor allem die Lage und Breite der Gehwege, die Anordnung der Parkflächen und die verbleibende Fahrbahnbreite. Nach Einschätzung von Vulpius spricht aus fachlicher Sicht am meisten für die sogenannte Variante 3. Diese sieht einen Gehweg auf der linken Straßenseite (Bergseite) sowie auf der gegenüberliegenden Seite einen etwa einen Meter breiten Puffer- beziehungsweise Notgehweg vor. Die Fahrbahn wäre dabei 4,25 Meter breit und würde nach Darstellung des Planungsbüros für den Begegnungsverkehr von Pkw bei langsamer Fahrweise weiterhin ausreichen.
Als weiterer Vorteil wurde genannt, dass bei dieser Lösung das Risiko für Regenwasserzuläufe in angrenzende Grundstücke am geringsten sei. Auch die vorgesehenen Längsparkplätze entsprächen dem derzeitigen Parkverhalten in der Straße. Allerdings wurde auch deutlich, dass es nach dem Ausbau weniger Parkraum auf öffentlichem Grund geben wird

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausführungen betraf die notwendige Erneuerung der unterirdischen Infrastruktur. Vor dem eigentlichen Straßenbau müssten zunächst umfangreiche Arbeiten an der Entwässerung erfolgen. Geplant ist unter anderem der Neubau eines Regenwasserkanals. Nach Angaben des Ingenieurbüros ist zudem vorgesehen, dass im Ausbaubereich auch die Wasserleitung erneuert wird. Im nördlichen Abschnitt ist darüber hinaus ein Anschlusskanal für die Ableitung aus den Grafendörfern erforderlich. In den Unterlagen wird außerdem auf die Bedeutung der Charlotte-Nestler-Straße für bestehende und geplante Ableitungen aus den Ortsteilen hingewiesen.

Die Verwaltung verweist darauf, dass für die erforderlichen Kanalsanierungen bereits Fördermittel im Rahmen der RZWAS angemeldet wurden und hierfür nach eigenen Angaben der maximale Förderhöchstbetrag in Aussicht steht. Eine konkrete Fördersumme wird in den Unterlagen jedoch nicht genannt.

Auch aus der Bürgerschaft gibt es Druck, das Thema nicht weiter aufzuschieben. Laut Beschlussvorlage ist bei der Stadtverwaltung eine E-Mail von Anwohnern eingegangen, in der eine zeitnahe Umsetzung der bereits vorliegenden Planungen gefordert wird.

Wie geht es nun weiter?
Das weitere Vorgehen wird bei einer der nächsten Sitzungen im Bauausschuss vor Ort beraten. Dort können vertiefte Beratung zusammen mit den Anwohnern die optimale Ausbauvariante erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Nach derzeitigem Zeitplan wäre bei einem Beschluss im Jahr 2026 zunächst die Überarbeitung der Planunterlagen vorgesehen. Ausschreibung und Bau der Abwasseranlagen sowie der Wasserleitung könnten dann 2027 beziehungsweise 2028 folgen, die Straßenbauarbeiten im Jahr 2028 beginnen und 2029 abgeschlossen werden. Für die Anlieger würde dies nach Einschätzung des Planungsbüros über einen Zeitraum von zwei Jahren teils erhebliche Beeinträchtigungen bedeuten.

Mehr Wünsche als Geld
Bei den Beratungen im Stadtrat wurde sehr deutlich, dass der Ausbau der Charlotte-Nestler-Straße im Engen Zusammenhang mit der aktuellen Finanzlage bei der Stadt Pappenheim steht „Wir haben mehr Wünsche als Geld“ brachte es Bürgermeister Gallus auf den Punkt. Auch Stadträtin Anette Pappler wies als Fraktionsvorsitzende der SPD zuerst auf den „Engpass im Haushalt“ hin, bevor sie auf den „grottenschlechten Zustand“ der Straße zu sprechen kam.
Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler sprach von einem realistischen Zeit- und Finanzplan. Größten Wert lege er darauf, dass alle Spartenträger, die am Straßenbau beteiligt sind bei den Entscheidungen mit an den Tisch geholt werden. Letzteres wurde auch von den Sprechern anderer Fraktionen in gleicher Weise angesprochen.




Mehrfamilienhaus in Bieswang Thema im Pappenheimer Stadtrat

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hatte sich in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit einem Bauantrag zum Umbau des von der Stadt verkauften Mehrfamilienhauses in der Neusiedlerstraße in Bieswang zu beschäftigen. Beantragt sind der Umbau, die Erweiterung sowie die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

Das Vorhaben sieht insbesondere den Ausbau des Dachgeschosses sowie bauliche Erweiterungen durch Erker vor. Dadurch sollen zwei zusätzliche Wohnungen entstehen. Zudem ist vorgesehen, bestehende Balkone abzubrechen und durch neue zu ersetzen.
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu beurteilen, da es sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Demnach ist eine Genehmigung nach Ausführungen des städtischen Bauamts grundsätzlich möglich, wenn sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Im Zuge der Planung wird jedoch die in Pappenheim geltende Abstandsflächensatzung nicht vollständig eingehalten. Konkret betrifft dies die Nordseite des Gebäudes, wo die erforderliche Abstandsflächentiefe unterschritten wird. Der Antragsteller beantragt daher eine Reduzierung. Nach Einschätzung des städtischen Bauamtes kann dieser Abweichung zugestimmt werden, da Belichtung, Belüftung und ausreichendes Sonnenlicht weiterhin gewährleistet sind. Auch die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor.

Für das Bauvorhaben sind insgesamt zwölf Stellplätze nachzuweisen, die laut Planung auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Eine kurzfristige Entwicklung ergab sich durch eine Mitteilung des Landratsamtes kurz vor der Sitzung. Demnach fügt sich das Vorhaben aufgrund des Ausbaus des dritten Geschosses und der geplanten Gauben derzeit nicht mehr in die nähere Umgebung ein und gilt damit zunächst als nicht genehmigungsfähig.

Allerdings eröffnet eine aktuelle Änderung des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, die Möglichkeit, in Einzelfällen dennoch eine Genehmigung zu erteilen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben der Schaffung von Wohnraum dient und öffentliche sowie nachbarliche Belange berücksichtigt werden. Diese Voraussetzungen werden in den Antragsunterlagen als grundsätzlich gegeben angesehen. In diesem Zusammenhang wird vom Landratsamt empfohlen, die Zustimmung der Stadt an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu knüpfen. Darin sollen weitere Details zur Ausgestaltung des Vorhabens geregelt werden.

Bau-Turbo zünden
Im Stadtrat gab es zu diesem Antrag eine kontroverse Diskussion, bei der die Umbaumaßnahmen zunächst von Walter Otter (Freie Wähler) begrüßt wurden. Allerdings müsse man wegen der Gebäudehöhe darauf achten, nicht in die Brandschutzfalle zu tappen, weil die Feuerwehren der Stadt Pappenheim über kein Leiterfahrzeug verfügen. Pappenheim habe das Projekt „Innen statt Außen“ beschlossen. Im aktuellen Fall sei es entscheidend, „ob es uns gelingt, die baurechtlichen Hürden zu übersteigen und den Bau-Turbo zu zünden“, erklärte Otter vor dem Stadtrat. Auch Anette Pappler stimmte dem zu. „Das ist genau das, was wir wollen – nachverdichten, denn Wohnraum wird dringend gebraucht.“ Und auch Stadträtin Seuberth meinte mit Blick auf die Wohnraumsituation im Ortsbereich: „Wir müssen das jetzt beschließen.“

Ganz anderer Meinung waren Friedrich Hönig von den Freien Wählern, der den Umbau als „Fremdkörper im Ensemble“ bezeichnete. Auch Adelheid Wenninger von den GRÜNEN sprach sich gegen die Baumaßnahme aus. „Ich finde das furchtbar, das kann man optisch anders lösen“, empörte sie sich.

Letztlich wurde der Antrag auf den Umbau des Mehrfamilienhauses so, wie oben beschrieben, vom Stadtrat bei drei Gegenstimmen beschlossen.




Schlussabrechnung für die Dorferneuerung in Bieswang

Mit dem Ausbau der Hauptstraße hat die Dorferneuerung in Bieswang einen ihrer zentralen Bausteine erhalten. Nun liegt die Schlussabrechnung der Maßnahme vor. In der Sitzung am 12. Februar wurde der Stadtrat über die endgültigen Zahlen informiert.
Die Stadt Pappenheim hatte für den Ausbau der Hauptstraße die Bauherrenschaft übernommen. Damit war sie nicht nur für Ausschreibung und Bauabwicklung zuständig, sondern auch für die Abrechnung mit allen beteiligten Kostenträgern. Die abschließende Abrechnung konnte im Januar 2026 fertiggestellt werden.

Gesamtkosten rund 1,47 Millionen Euro
Ursprünglich war für die Maßnahme eine Kostenberechnung von rund 1,37 Millionen Euro angesetzt. Tatsächlich belaufen sich die angefallenen Baukosten nun auf 1.473.009,16 Euro. Das entspricht einer Kostenüberschreitung von 102.963,45 Euro beziehungsweise rund sieben Prozent.
Die Kosten verteilen sich auf mehrere Beteiligte. Während bei der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2 mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mehrkosten entstanden, blieben andere Kostenträger unter den ursprünglich veranschlagten Ansätzen. So lagen die Anteile des Staatlichen Bauamts, des Wasserzweckverbands und auch der Stadt Pappenheim jeweils unter der ursprünglichen Berechnung.

Gründe für die Mehrkosten
Die Verwaltung nennt mehrere Ursachen für die Abweichung. So waren ein Bushäuschen und Teile der Bepflanzung in der ursprünglichen Kostenberechnung noch nicht enthalten. Auch die Wiederherstellung der Umleitungsstrecken schlug zusätzlich zu Buche.
Hinzu kam, dass die konkrete Pflasterart erst nach der Kostenberechnung festgelegt wurde und dadurch ein Nachtrag erforderlich wurde. Während der Bauphase konnte außerdem die Neugestaltung der alten Löschwasserreserve umgesetzt werden, nachdem Grundstücksfragen geklärt waren – ein Posten, der zuvor nicht eingeplant war.
Nicht zuletzt musste im Bereich der Kreuzung Weißenburger Straße mehr Boden ausgetauscht werden als zunächst angenommen. Diese Notwendigkeit zeigte sich erst während der Bauarbeiten vor Ort.

Anteil der Stadt bei rund 565.000 Euro
Nach Berücksichtigung aller Kostenaufteilungen, Förderanteile und Verrechnungen ergibt sich für die Stadt Pappenheim ein Gesamtaufwand von 565.464,79 Euro.
Dieser Betrag setzt sich aus dem städtischen Anteil an den Baukosten, dem Eigenanteil an Fördermaßnahmen, sowie verschiedenen Abzügen zusammen, die sich im Rahmen der Baumaßnahmen ergeben haben.
Die Finanzierung erfolgte über mehrere Haushaltsjahre seit 2020. Die letzte Rückzahlung an das Staatliche Bauamt wird im Haushaltsjahr 2026 kassenwirksam.
Mit der nun vorliegenden Schlussabrechnung ist die Dorferneuerungsmaßnahme „Ausbau Hauptstraße“ auch finanziell abgeschlossen. Der Stadtrat nahm die Kostenübersicht zur Kenntnis.

 




Den Waldrand am Baugebiet Gründlein neu geordnet

Im Baugebiet „Gründlein“ in Geislohe steht eine wichtige Anpassung an. Die Stadt Pappenheim überarbeitete den bestehenden Bebauungsplan. Dieser wurde am 12.02.2026 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Bereich am Waldrand im Westen des Baugebiets. Dort soll künftig klar geregelt sein, wie nah gebaut werden darf – und wie der Übergang zwischen Wald und Wohnhäusern gestaltet wird.

Der Stadtrat hatte die Änderung bereits im Oktober 2025 angestoßen.

[den damaligen  Artikel des PAPPENHEIMER SKRIBENT finden Sie hier … ]

Nun liegt der ausgearbeitete Entwurf vor und soll öffentlich ausgelegt werden.

Warum ist eine Änderung nötig
Das Baugebiet wurde ursprünglich vor rund 20 Jahren geplant. Die Bauabschnitte II und III wurden allerdings erst viel später erschlossen. In dieser Zeit haben sich nicht nur Bauwünsche verändert, auch vor Ort ergaben sich Abweichungen. So wurde die Straße teilweise anders gebaut als im alten Plan vorgesehen. Dadurch verschoben sich Baugrenzen und manche Vorgaben ließen sich in der Praxis kaum noch einhalten.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Direkt westlich des Baugebiets beginnt der Wald. Hier zeigte sich, dass klare Regeln notwendig sind, um mögliche Gefahren durch umstürzende Bäume zu vermeiden.

Was bedeutet das konkret am Waldrand
Zwischen Wald und Wohnbebauung wird eine sogenannte Waldrandzone festgelegt. Wichtig dabei ist, dass ie Bauflächen werden nicht größer werden. Es entsteht also kein zusätzliches Baurecht.
In diesem Randbereich wird eine Baumfallzone ausgewiesen. Das heißt vereinfacht: In einem bestimmten Abstand zum Wald dürfen keine Wohnhäuser oder Gebäude entstehen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. So soll verhindert werden, dass bei Sturm oder Schneebruch Bäume zur Gefahr für Anwohner werden.
Gleichzeitig soll der Waldrand selbst umgestaltet werden. Die Stadt als derzeitige Waldeigentümerin verpflichtet sich, sehr hohe Bäume im unmittelbaren Randbereich schrittweise zu entnehmen. Stattdessen wird ein gestufter Waldrand mit niedrigeren, heimischen Sträuchern und kleineren Bäumen angelegt. Ein eigener Pflanzplan ist Teil der Änderung. Ziel ist ein natürlicher Übergang, der stabiler ist und weniger Risiko birgt.

Natur und Nachbarschaft im Blick
Nach Einschätzung der Verwaltung entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Da keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, bleibt das grundsätzliche Baurecht unverändert. Auch die bestehende Eingrünung am südlichen Ortsrand bleibt erhalten.

Das Verfahren läuft als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Eine umfassende Umweltprüfung ist deshalb nicht erforderlich.

 




Pappenheim will die Fels neu auf ihre Standfestigkeit prüfen lassen

Ein Thema mit langer Vorgeschichte stand in der Januarsitzung des Pappenheimer Stadtrates auf der Tagesordnung. Es geht um die Felsengruppe „Die Fels“ oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße und die Frage, wie standsicher das Gelände heute noch ist. Der Stadtrat sollte in der Sitzung über die Vergabe eines Gutachtens an die Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern in Nürnberg entscheiden. Da das Angebot bis zur Sitzung jedoch noch nicht vorlag, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Hauptausschuss angeregt, das Risiko eines möglichen Felssturzes erneut geologisch bewerten zu lassen. Die letzte Einschätzung der LGA stammt aus dem Jahr 1992. Schon damals wurde eine abstrakte Gefahr festgestellt. In der Folge brachte die Stadt provisorische Notsicherungsverbauungen an und legte die Kosten sowie die Sicherungsmaßnahmen dem damaligen Grundstückseigentümer per Bescheid nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz auf.

Der Eigentümer beschritt daraufhin den Rechtsweg mit dem Ziel, die Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Nachdem auch eine Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb, teilte er das große Waldgrundstück auf. Während die übrigen Flächen als Friedwald genutzt werden, erklärte er die betroffene Teilfläche mit einer Größe von 11.592 Quadratmetern durch eine einfache Erklärung als herrenlos. Seither steht die Fläche faktisch im Raum, ohne privaten Eigentümer.

Rechtlich ist die Situation klar umrissen und zugleich anspruchsvoll. Wird eine konkrete Gefahr bekannt, muss die Stadt als Sicherheitsbehörde einschreiten. Neue Felsabgänge sind in den vergangenen Jahren zwar nicht bekannt geworden. Allerdings dürfte sich die Standfestigkeit der Felsgruppe und der eingebauten Sicherungsmaßnahmen in mehr als drei Jahrzehnten kaum verbessert haben. Vor diesem Hintergrund erscheint eine aktuelle fachliche Bewertung als sinnvoller erster Schritt.

Vorgesehen ist, sowohl die Felsengruppe selbst als auch die bestehenden Felssturzsperren durch die LGA Bayern untersuchen zu lassen. Die Kosten sollen im städtischen Haushalt 2026 berücksichtigt werden. Ein konkreter Beschluss konnte in der Sitzung jedoch noch nicht gefasst werden, da das angekündigte Angebot der LGA bis dahin nicht eingegangen war.

Der Stadtrat wird sich erneut mit dem Thema befassen, sobald belastbare Zahlen vorliegen. Ziel bleibt es, die Situation sachlich zu klären und auf Grundlage eines aktuellen Gutachtens über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

 




Geburtstagsgeschenk vom Stadtrat überreicht

Einen besonderen Moment hielt die jüngste Sitzung des Pappenheimer Stadtrates am 12. Februar 2026 bereit. Bürgermeister Florian Gallus nutzte die Zusammenkunft, um Stadtrat Jürgen Weizinger aus Übermatzhofen noch einmal offiziell zu seinem 60. Geburtstag zu gratulieren und ihm im Namen aller Kolleginnen und Kollegen die besten Wünsche zu überbringen.

Es ist im Gremium eine schöne Tradition, zu runden Geburtstagen zusammenzulegen. Die Sitzungsgelder werden in solchen Fällen gesammelt, um dem Jubilar eine gemeinsame Aufmerksamkeit zu überreichen. Auch diesmal kam so ein „Flachgeschenk“ zustande, das Bürgermeister Gallus mit anerkennenden Worten überreichte.

Jürgen Weizinger weiß bereits, wofür er die Zuwendung verwenden möchte. Ein Brotbackofen soll angeschafft werden und einen Teil des Betrags will für Übermatzhofener Dorfgemeinschaft spenden und damit ein Zeichen der Verbundenheit setzen.




Glaskugel, Gaudi und klare Worte im Pappenheimer Rathaus

Seit mehr als einem halben Jahrhundert besuchen am „Unsinnigen Donnerstag“ die Frauen des Pappenheimer Weiberfaschings den Pappenheimer Stadtrat. Zu diesem Ereignis wurde die Sitzung wie jedes Jahr vom Bürgersaal im Haus des Gastes in den historischen Rathaussaal verlegt.In diesem Jahr, gut drei Wochen vor der Kommunalwahl, waren es 15 Wahrsagerinnen zusammen mit ihrem Stimmungsmusikanten Jörg Felsner, die den Rathaussaal stürmten und dem Stadtrat nach einem Blick in die Glaskugel so manches zu erzählen hatten. Auch einen ganzen Parcours an Geschicklichkeits- und Wissenstests hatte der Stadtrat zu bestehen.

In diesem Jahr hatte man an alles gedacht, und so war neben medizinischem Personal auch die Generalität des Pappenheimer Weiberfaschingsvor Ort, die ein wachsames Auge auf das närrische Treiben im Rathaussaal hatte.

Nachdem Bürgermeister Gallus von seinem Chefsessel entführt und als Zauberer verkleidet zurückgebracht worden war, brachte Barbara Mürl, assistiert von Esmeralda (Britta Schober), nach einem Blick in die Glaskugel so manches vor, was die Pappenheimer bewegte.

In ihrem diesjährigen Faschingsauftritt nahmen die „Wahrsagerinnen“ des Pappenheimer Weiberfaschings den Stadtrat mit auf eine augenzwinkernde Reise durch Vergangenheit und Zukunft Pappenheims. In Reimform blickten sie auf die großen und kleinen Themen des Jahres und ließen dabei auch deutliche Akzente nicht aus.

Die Suche nach Lösungen im Rathaussaal

In der Glaskugel erschien zunächst der Bürgermeister mit der Feststellung: „Es gibt nur drei Themen in diesem Rat“, woraufhin Kinder, Kläranlage und Kanal humorvoll als Dauerbrenner identifiziert wurden. Deutlich wurde der Appell mit Blick auf das weiterhin leerstehende Georg-Nestler-Haus, denn: „So wird in der Zukunft Altwerden in Pappenheim schwer.“ Auch die Entwicklungen in den Planungsgebieten Pappenheim Nord, in Neudorf II und im Gründlein Geislohe wurden aufgegriffen, inklusive der Diskussion mit dem Landratsamt, bei der aus dem Rat zu hören war: „Wir sind hier nicht zu träumen.“ Kritische Töne fanden sich beim Zustand mancher Gebäude im Stadtgebiet sowie beim Professorium, für die einsturzgefährdeten Mauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg. Der Vitalitätscheck und der schleppende Umgang mit Bürokratie wurden ebenso thematisiert wie der nun startende Glasfaserausbau, zu dem der zweite Bürgermeister im Rat zitiert wurde: „Mit Planung und Arbeit haben wir viel Zeit verbracht. Vom Juni 2024 bis heute gesehen – Glasfaser muss nun endlich bestehen.“ Neben politischen Inhalten würdigten die Wahrsagerinnen auch das Gemeinschaftsleben und lobten die gelungene Zusammenarbeit bei der BR-Radltour.

Als Neuling im Stadtrat begrüßten die Wahrsagerinnen Adelheid Wenninger und überreichten ihr, wegen ihrer noch kurzen Amtszeit eine provisorische Narrenkappe.

Von den anwesenden Ratsmitgliedern werden im kommenden Stadtrat Christa Seuberth, Karl Satzinger und Mattias Strobl nicht mehr vertreten sein. Sie erhielten die traditionelle „Ente für Ausscheider“, die zur lebenslangen Teilnahme an der Faschingssitzung im Pappenheimer Stadrat berechtigte.

Die Prüfungen in diesem Jahr für die vier zusammengelosten Gruppen waren wieder mit viel Ideenreichtum ausgedacht. So war mit Spielkarten Wohnungsbau zu betreiben, Seifenblasen mussten gefangen und der gordische Knoten gelöst werden. Auch als „Kartenschieber“ mussten sich die Ratsmitglieder bewähren.

Jörg Felsner hielt mit seinem Akkordeon die Stimmung ständig mit dem Weiberfaschingshit und anderen Faschingsliedern am Leben. Mit sicherem Gespür für Tempo und Takt begleitete er die Wortbeiträge der Wahrsagerinnen, setzte musikalische Akzente und sorgte mit schwungvollen Zwischenspielen immer wieder für neuen Schwung im Saal. Ob Schunkelrunde oder Mitsingpassage – Jörd Felsner hatte das Publikum fest im Griff und trug wesentlich zur ausgelassenen Atmosphäre im historischen Rathaussaal bei.

Das Abschlusslied war diesmal auf die Melodie des ABBA-Songs „Gimme! Gimme! Gimme!“ gereimt und führte im Text auf Pizza und ins Bräustüberl hin. Mit einem bunten Zug ging es schließlich zum Weiterfeiern ins „Bräu“, wo bis nach Mitternacht getanzt, gelacht und Gaudi gemacht wurde.




Pappenheim und die neue Grundsteuer

Die Anpassung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 hat in den vergangenen Wochen für zahlreiche Rückfragen und Gesprächsbedarf gesorgt. Auf mehrfachen Wunsch aus der Bürgerschaft erfolgt die Veröffentlichung der Hintergründe nun nachträglich auch im Pappenheimer Skribent, um die Entscheidungsfindung des Stadtrates transparent nachzuzeichnen.

Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, deren Umsetzung auch die Stadt Pappenheim vor erhebliche Herausforderungen stellt. Bereits für das Haushaltsjahr 2025 hatte der Stadtrat die Hebesätze so angepasst, dass das Steueraufkommen insgesamt möglichst aufkommensneutral bleibt. Diese Zielsetzung erwies sich jedoch als schwierig, da die vom Finanzamt neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge teils stark von den bisherigen Werten abweichen und bis heute noch nicht für alle Grundstücke vorliegen.

Die Stadtverwaltung ist bei der Erhebung der Grundsteuer strikt an diese Messbescheide gebunden und hat keinen Einfluss auf die individuelle Bewertung einzelner Grundstücke. Infolge der Anpassung der Hebesätze im Jahr 2025 sanken die Grundsteuereinnahmen der Stadt von ursprünglich rund 600.000 Euro auf etwa 500.000 Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund empfahl die Verwaltung, gegenzusteuern, um weitere Einnahmeausfälle zu vermeiden.

Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 einstimmig die neuen Hebesätze für das Jahr 2026. Diese sehen für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 600 Prozent vor, bislang lag dieser bei 450 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 180 auf 215 Prozent angehoben. Sollte sich in den kommenden Jahren durch noch ausstehende Bewertungen wieder ein höheres Steueraufkommen ergeben, schloss der Stadtrat eine erneute Anpassung ausdrücklich nicht aus.

In der Sitzung wurde zudem betont, dass die vielfach empfundene Unzufriedenheit nicht auf kommunale Entscheidungen zurückzuführen sei. Als Ursache für die aktuelle Situation wurde vielmehr die Finanzverwaltung des Landes benannt. Aufkommensneutralität bedeute dabei nicht, dass jeder einzelne Grundstückseigentümer gleich belastet werde, sondern dass die Gesamteinnahmen der Kommune stabil bleiben.

 




Vermeidbare Adrenalinstöße im Pappenheimer Stadtrat

Bei der ersten Sitzung des Pappenheimer Stadtrates im neuen Jahr ging es gleich zur Sache. Am 22. Januar 2026 stand ein Folgeantrag des Kunst- und Kulturvereins Pappenheim e.V. (KuKuV) auf der Tagesordnung – konkret ging es um eine Verlängerung der städtischen Förderung in Höhe von jährlich 8.000 Euro. Was zunächst nach einem formalen Verwaltungsakt klang, entwickelte sich rasch zu einem adrenalingeladenen Schlagabtausch im Sitzungssaal. Im Rückblick könnte man meinen, dass das alles vielleicht vermeidbar gewesen wäre. Doch was war geschehen?

Mit Schreiben vom 7. Januar 2026 beantragte der Kunst- und Kulturverein Pappenheim e.V. eine Fortführung der städtischen Unterstützung in Höhe von jährlich 8.000 Euro für die Jahre 2026 bis 2030, um damit sowohl die Kulturarbeit als auch die Betriebskosten für der „Haus der Bürger“ in der Klosterstraße 14 zu decken. Zusätzlich bat der Verein schon vorsorglich um einen weiteren Zuschuss zur Finanzierung einer außenliegenden Rettungstreppe, die nach Änderung des Brandschutzkonzepts erforderlich geworden ist.

Die Sicht der Stadtverwaltung
Wie aus der offiziellen Beschlussvorlage hervorgeht, handelt es sich bei der beantragten Förderung um sogenannte freiwillige Leistungen. Diese sind nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt möglich und müssen hinter Pflichtaufgaben zurückstehen. Da der Haushalt 2026 noch nicht beschlossen ist, kann aktuell keine verbindliche Aussage zur Finanzierbarkeit getroffen werden.

Bereits in früheren Stadtratsbeschlüssen – erstmals im Jahre 2016, zuletzt im März 2023 – war dem Verein nahegelegt worden, durch geeignete bauliche Maßnahmen zu erreichen, dass die kostspielige Brandmeldeanlage im Gebäude außer Betrieb genommen werden kann. Diese schlägt jährlich mit rund 4.000 Euro zu Buche. Ziel war es, die Unterhaltskosten des Gebäudes und damit auch den städtischen Zuschuss zu senken. Trotz wiederholter Aufforderungen sei der Verein dieser Empfehlung bislang nicht nachgekommen, stellte Bürgermeister Gallus bei einer zunächst sehr sachlichen Darstellung der Ereignischronologie fest.

Polizei und Feuerwehr werden Alarmiert, wenn die Brandmeldeanlage auslöst. Auch wie hier bei einem Fehlalarm

Im Dezember 2025 wurde dann ein Bauantrag des KuKuV eingereicht, der unter anderem den Bau einer Außentreppe beinhaltet. Bisher ist aber ungeklärt, ob durch dieses Treppenbauwerk die Brandmeldeanlage entfallen kann. Zudem sei der Antrag unvollständig – insbesondere fehle ein Stellplatznachweis und eine Abstandsflächenberechnung. Auch die geplante Nutzungsänderung eines Gebäudeteils zur Veranstaltungsfläche wird aus baurechtlicher Sicht kritisch bewertet.

Zudem kritisierte Gallus, dass im aktuellen Förderantrag entgegen der vorausgegangenen Absprachen das Thema Brandmeldeanlage überhaupt nicht genannt ist.

Die Diskussion
In ihrem Redebeitrag bedankte sich Stadträtin und Kulturreferentin Christa Seuberth (SPD) zunächst für die Unterstützung aus den finanziellen Mitteln der Stadt Pappenheim und betonte, dass sich der vormalige Vereinsvorstand und Architekt Clemens Frosch schon seit vielen Jahren mit der Brandschutzthematik beschäftige. „Wir brauchen den Brandschutz, weil Leute ein und aus gehen“, betonte Seuberth. Der Verein müsse nun aus Brandschutzgründen eine Außentreppe mit geschätzten Baukosten von 33.000 Euro bauen, wofür weitere Unterstützung der Stadt Pappenheim erbeten werde. Im Übrigen beklagte die Kulturreferentin, dass in den Ausführungen der Beschlussvorlage der Verein unbegründet „schlecht gemacht“ werde.

Diese Aussage brachte Bürgermeister Gallus offenbar auf die sprichwörtliche Palme. Denn in einem außergewöhnlich scharfen Ton und lauter Stimme betonte er, dass er den Sachverhalt „wertneutral“ vorgetragen habe. Es sei „dreist“, betonte Gallus, wenn im Antrag nicht mit einem Wort auf die vorherigen Absprachen eingegangen werde. Er schätze die Kulturarbeit des KuKuV für die Stadt Pappenheim sehr und bringe auch immer wieder seine persönliche Wertschätzung zum Ausdruck. Allerdings sei es ärgerlich, dass das Geld der Stadt Pappenheim nicht für Kunst und Kultur, sondern für Gebäudeunterhalt und Brandschutz ausgegeben werde. Zudem tue sich die Problematik der im Mai 2025 beschlossenen Stellplatzsatzung auf, deren Umsetzung den KuKuV mit einem fünfstelligen Betrag treffen werde. „Wir sind nach zehn Jahren immer noch am gleichen Sachstand“, stellte der Bürgermeister fest. „Mir ist wichtig, dass sich was tut.“

Auch Stadtrat Heiko Loy (CSU) kritisierte das Verhalten des Vereins mit deutlichen Worten. „Das ist Schlamperei“, führte er aus. Es gehe inzwischen schon um mehr als 80.000 Euro. „Ich stimme keinem weiteren Cent zu“, war seine Botschaft.

Walter Otters von den Freien Wählern, Fraktionsvorsitzender und 3. Bürgermeister, stellte klar, dass er keine Verlängerung der Zuwendungen bis 2030 möchte und brachte auch die Stellplatzproblematik noch einmal zur Sprache.

Stadtrat Roland Kiermeyer von der Bürgerliste formulierte das Problem, dass man die Unterstützung auch den anderen Vereinen „verkaufen“ müsse. Das Brandschutzproblem müsse dringend gelöst werden, und es werde Zeit, „dass die Vorstandschaft in die Pötte kommt“.

Die Position des Kunst- und Kulturvereins
Auf Anfrage des Pappenheimer Skribenten führt der Kunst- und Kulturverein in seiner Mitteilung aus, dass seit Längerem an einer Lösung gearbeitet werde, um die hohen laufenden Kosten der Brandmeldeanlage zu senken. Wesentlich sei hierfür ein zweiter Rettungsweg, der nach eingehender Prüfung nun in Form einer Außentreppe realisiert werden soll.

In Zusammenarbeit mit einem Brandschutzgutachter habe sich gezeigt, dass andere Alternativen entweder mit höheren Kosten oder mit einer Einbindung der benachbarten städtischen Liegenschaft verbunden wären. Die Außentreppe sei die funktional und finanziell beste Lösung – wenn auch mit Eingriffen in die denkmalgeschützte Fassade.

Nach Gesprächen mit dem Landratsamt bestehe Aussicht auf Genehmigung, sofern der Denkmalschutz zustimme. Die notwendigen Schritte – aktualisierte Gebäudepläne, Kostenschätzungen, Abstimmungen – seien im Laufe des Jahres 2024 erfolgt. Im Frühjahr 2025 habe die Mitgliederversammlung schließlich beschlossen, das Projekt anzugehen – trotz finanzieller Belastung für den Verein.

Ziel sei es, durch die bauliche Maßnahme eine Entlastung bei den laufenden Betriebskosten zu erreichen, die zuletzt durch die Inflation spürbar gestiegen seien. Der Bauantrag sei inklusive des Gutachtens im Dezember 2025 eingereicht worden; die Umsetzung sei für den Sommer 2026 geplant.

Ein Fazit ohne Schuldzuweisung
Bei aller Unterschiedlichkeit der Blickwinkel lässt sich eines festhalten: In der Sache – also der Notwendigkeit eines zweiten Rettungswegs und einer tragfähigen Finanzierung der Kulturarbeit – bestehen zumindest grundsätzliche Übereinstimmungen. Die Differenzen scheinen vielmehr in der Kommunikation und der Geschwindigkeit der Abläufe zu liegen. Dass sich hier Missverständnisse auf beiden Seiten aufbauen konnten, ist bei einem so sensiblen Thema nicht ungewöhnlich. Umso wichtiger ist es nun, gemeinsam an klaren, lösungsorientierten Vereinbarungen zu arbeiten – zum Wohle des kulturellen Lebens in Pappenheim.

Zum Schluss der Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Pappenheim stellte in seinem Beschluss eine weitere Förderung des Kunst- und Kulturvereins grundsätzlich in Aussicht, knüpfte die endgültige Entscheidung jedoch an die Vorlage einer Baugenehmigung, aus der sich eine klare Aussage zur künftigen Notwendigkeit der Brandmeldeanlage ergibt. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.