Die Kehrmaschine kommt

Am kommenden Montag, 22. März und Dienstag, 23. März 2021 werden in Pappenheim und den Ortsteilen  die Straßen gekehrt. Dazu teilt die Stadtverwaltung Pappenheim mit:

„Im Bereich der Stadt Pappenheim und ihrer Ortsteile wird am Montag und Dienstag (22./23. März 2021) eine große Kehrmaschine eine Frühjahrsreinigung durchführen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die öffentliche Fahrbahn und die seitlichen Bereiche freizuhalten, insbesondere dort nicht zu parken.“




Gemeindeverbindungsstraße gesperrt

Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Geislohe und der Flemmühle ist ab Donnerstag, 18.03.2021, wegen einer Tiefbaumaßnahme für den Verkehr vollgesperrt.

Die Sperrung dauert – je nach Baufortschritt – bis spätestens 01.04.2021. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Neudorf – WUG 36/Schambachtal – Flemmühle bzw. in umgekehrter Richtung. Im Laufe des Aprils wird nochmals eine 1-2tägige Vollsperrung wegen durchzuführender Asphaltierungsarbeiten nötig. Die Stadt Pappenheim wird den Termin hierzu noch bekanntgeben.“




Schulbetrieb in EHP und Bürgersaal

Seit Februar sind im Europäischen Haus und im Haus des Gastes in Pappenheim je eine Grundschulklasse untergebracht, um einen Regelschulbetrieb gewährleisten zu können.

Der Präsenzunterricht ist auch in der Grundschule Pappenheim ab dem 22. Februar 2021 wegen der Corona-Lockerungen wieder erlaubt. Allerdings müssen nach dem Hygienekonzept zwischen den Schülerinnen und Schülern 1,50 m Abstand eingehalten werden. Die ist im Pappenheimer Schulhaus wegen Platzmangels nicht möglich, teilt Bürgermeister Gallus mit. Deshalb stand ein Schulbetrieb mit Wechselunterricht im Raum, was für alle Beteiligten eine enorme Belastung bedeutet hätte.

Jetzt hat der Bürgermeister das Versprechen aus dem Sommer 2020 eingelöst, die Grundschule Pappenheim in Coronazeiten nach Kräften zu unterstützen. Während die 1. bis 3. Klassen im Schulhaus unterrichtet werden, findet für zwei 4. Schulkassen der Regelschulbetrieb in Städtischen Räumen, nämlich im großen Saal des Europäischen Hauses und im Bürgersaal im Haus des Gastes statt.

Schnell und unbürokratisch – so Gallus – haben Mitarbeiter der Stadt die beiden Räume in Klassenzimmern umfunktioniert.

Pünktlich zum Start der Schulbetriebs am 22. Februar konnte der Bürgermeister die Klassen 4a und 4 b ganz in der Nähe seiner Residenz begrüßen.

Klassenzimmer im Rathausräumen gab es noch nie und leuchtenden Kinderaugen waren Ausdruck der Freude darüber, dass sie in den nächsten Wochen in „so coolen Klassenzimmern“ unterrichtet werden. Da hat es sich die Klasse 4a auch nicht nehmen lassen für den Bürgermeister ein Geschenk zu basteln, das kürzlich im „Bürgersaalklassenzimmer überreicht wurde.

Über das Lehrerinnen-Transfer-Fahrrad freuen sich: v.l. Werner Bickel, Claudia Straßburg, Eva Pols, Susanne Kamm und Franzi Schmidt.

Schnell und rot wie die Feuerwehr
Nun gab es noch das Problem, wie der Lehrerwechsel nach der 2. Pause zwischen dem Schulhaus und dem Rathaus reibungslos bewerkstelligt werden kann. Als die Idee eines Dienstrades aufkam zögerte Schulhausmeister Werner Bickel nicht lange und besorgte vom Bauhof ein rotes Fahrrad für den Lehrerinnentransfer zwischen den beiden Pappenheimer Schulorten. Schnell und rot wie die Feuerwehr sind die Lehrerinnen jetzt täglich zwischen dem Rathaus und dem Schulhaus -und zurück – unterwegs. “Bepackt mit Unterrichtsmaterial, aufgetürmt auf dem extra besorgten Fahrradkorb“, teilt die Schulleiterin Eva Pols mit.

Titelfoto: Stadt Pappenheim

Über das Lehrerinnen-Transfer-Fahrrad freuen sich:
v.l. Werner Bickel, Claudia Straßburg, Eva Pols, Susanne Kamm und Franzi Schmidt.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 11.März 2021, um 18:00 Uhr findet im Großen Saal des Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrums (EBZ) in der Stadtparkstraße eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 12/2021 – Neubau offene Unterstellhalle, Pappenheim, Fl.-Nr. 1467

1.2 BA 13/2021 – Umbau und Erweiterung Montagehalle

1.3 BA 02/2021 – Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung zum BA 02/2021 (Neubau einer Milchviehstall-Erweiterung)

2 Haushalt 2021

3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Hofana-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021

4 Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Pappenheim für das Haushaltsjahr 2021

5 Bauleitplanung

5.1 Bauleitplanung – 2. Änderung Bebauungsplan “An der Stöß II” – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung)

5.2 Bauleitplanung – 2. Änderung Bebauungsplan “An der Stöß II” – Satzungsbeschluss

5.3 Bauleitplanung – 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichtkeitsbeteiligung

5.4 Bauleitplanung – 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Auslegungs- und Billigungsbeschluss

5.5 Bauleitplanung – vorhabenbezogener Bebauungsplan “Solarpark Neudorf” – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichtkeitsbeteiligung

5.6 Bauleitplanung – vorhabenbezogener Bebauungsplan “Solarpark Neudorf” – Auslegungs- und Billigungsbeschluss

5.7 Bauleitplanung – 10. Änderung des Flächennutzungsplanes – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichtkeitsbeteiligung

5.8 Bauleitplanung – 10. Änderung des Flächennutzungsplanes – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der frühzeitigen TÖB- und Öffentlichtkeitsbeteiligung

5.9 Bauleitplanung – Antrag auf Erweiterung der bestehenden Einbeziehungssatzung “Weißenburger Straße” um Fl.-Nr. 137, Gemarkung Bieswang

6 Dorferneuerung Bieswang

6.1 Dorferneuerung Bieswang – Beschluss der (geänderten) Kostenberechnung

6.2 Dorferneuerung Bieswang- Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zur Kostenvereinbarung mit der TG Bieswang

7 Antrag des Trägers des “Kath. Kindergartens St. Martin” – “Kath. Pfarrpfründestiftung Pappenheim” auf Neubau von Außenanlagen für Krippenkinder

8 Städt. Baumaßnahmen:

8.1 Sanierung Innenstadt – Beschluss der Planung und der Kostenberechnung für die Baumaßnahmen Austausch der Kanäle und Herstellung der Oberflächen in der Herrenschmied- und Stadtvogteigasse sowie der Graf-Carl-Straßengehwege

8.2 Gehweg Pflasterung in Osterdorf im Zuge der Tiefbauarbeiten von OEG und Stadtwerke

9 Neubau von Außenspielanlagen im Kindergarten der “Kath. Pfarrpfründestiftung Pappenheim” – Vergabe der Tiefbauarbeiten

10 Allgemeines / Sachstandsmitteilungen

 

 

 




Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen

Die Stadt Pappenheim bietet im Rahmen einer „Frühjahrsaktion“ die kostenlose Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen (Hecken-/Sträucher-/Baumschnitt wie Äste/Zweige/Holz) an.

Am Samstag, 27.03.2021, werden Anlieferungen in der Zeit von 13 – 15 Uhr an folgenden Stellen angenommen:

      • Bieswang Kirchweihplatz Rachinger
      • Neudorf n in ehemalige Deponie
      • Osterdorf ehemalige Deponie,
      • Übermatzhofen Bolzplatz

Weitere Annahmetage – jeweils 13 – 15 Uhr  ohne Gebühr – nur für die ehema Deponie Neudorf) sind:

06.03.2021, 20.03.2021,

03.04.2021, 17.04.2021,

08.05.2021,

19.06.2021,

04.09.2021,

09.10.2021, 16.10.2021, 30.10.2021

13.11.2021 .

Ganzjährig werden holzartige Gartenabfälle im Wertstoffhof Pappenheim angenommen, allerdings gegen eine Gebühr.

Zum Vormerken: Die „Herbstaktion“ wird am 13.11.2021 stattfinden.




Straßen- und Wegesperrung

Die Stadt Pappenheim teilt mit dass in der nächsten Woche wegen Forstarbeiten zu Verkehrsbeschränkungen kommt.

Im Zeitraum von Dienstag, 02.03.2021, bis Freitag, 05.03.2021, wird es im Raum Pappenheim wegen Forstunterhaltsmaßnahmen entlang von Straßen und Wegen zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Die Straße von Übermatzhofen über den Steinbruch nach Zimmern wird vollgesperrt. Der Radweg zwischen Zimmern und Pappenheim ist nur bedingt nutzbar, da während der Arbeiten auch dort eine Vollsperrung nötig werden wird. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten kann der Radweg benutzt werden.




Stadt setzt auf die Vernunft der Bürger

Zum Jahresbeginn2021 ist in Pappenheim die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in Kraft getreten. (Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat berichtet).

„Der Inhalt der Verordnung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetags. Der Stadt Pappenheim ist bekannt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Vorschriften der Verodnung halten und ihre Pflichten erfüllen,“ stellt die Stadt Pappenheim in einer Mitteilung fest. Allerdings erkennt man auch, dass es auch viele gibt, die es mit den Sicherungspflicht nicht so genau nehmen oder diese komplett ignorieren. Die Stadt Pappenheim bittet darum dass im Stadtgebiet alle ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Stadt Pappenheim setzt hier in erster Linie auf die Vernunft der Bürger, und gibt nachfolgende die Wichtigsten Merkmale der Verordnung bekannt.


Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
und Sicherung der Gehbahnen im Winter


Die „Verordnung der Stadt Pappenheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ regelt im Detail, welche Verpflichtungen hinsichtlich

a) Reinhaltung und Reinigung u n d
b) Sicherung der Gehbahnen im Winter bestehen.

Die hierzu maßgebliche Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Pappenheim hinterlegt
(„Stadt & Ortsteile“ -> „Rathaus“ -> „Stadtverwaltung“ -> „Ortsrecht“).

Wir fassen die wichtigsten Details der Verordnung zusammen:

Wer ist verpflichtet, die in der Verordnung genannten Tätigkeiten umzusetzen ?

Eigentümer/Erbbauberechtigte/Nießbraucher/Dauerwohn- u. Nutzungsberechtigte sowie Inhaber eines Wohn rechtes.

Welche Flächen sind zu reinigen und zu sichern ?

Öffentliche Straßen/Wege und deren Bestandteile (insbesondere Gehwege). Näheres siehe Verordnung.

Was bedeutet „Reinhaltung der öffentlichen Straßen und deren Bestandteile“?

  •  wöchentliches Reinigen und Kehren
  •  Schlamm und sonstigen Unrat sind zu entfernen
  •  Laub ist zu beseitigen (Rutschgefahr)
  •  Gras, Unkraut sowie Moos ist zu entfernen, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst
  •  nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche im Sinne des § 6 der Verordnung liegen

Was bedeutet „Sicherung der Gehbahnen im Winter“ ?

  •  die Sicherungsfläche (i. d. R. der Gehweg) muss an Werktagen ab 06.30 Uhr (und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr) von Schnee geräumt und bei Schnee-/Reif- oder Eisglätte mit z. B. Sand/Splitt bestreut werden
  • der Einsatz von Tausalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig (bei besonderer Glättegefahr, an Treppen und starken Steigungen)
  • die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist
  • das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird
  • Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten

Warum ist die Umsetzung der Verordnung so wichtig ?

In erster Linie geht es darum, Gefahren für Leib und Leben (Winterdienst) zu vermeiden. Ein Sturz kann enorme Auswirkungen haben. Aber auch das Ausweichen von nicht geräumten Bereichen auf geräumte Bereiche (z. B. vom Gehweg auf die Straße) ist gefährlich und nicht im Sinne eines geordneten Verkehrs. Das regelmäßige Kehren und Säubern der Straße ist nicht nur für das Stadtbild wichtig. Es gilt zu vermeiden, dass große Mengen Dreck in die Kanalisation fließen und dort unnötigen Unterhaltsaufwand und Schaden erzeugen/anrichten.

Was ist, wenn ich die Festlegungen der Verordnung nicht einhalte ?

Wir weisen darauf hin, dass der zu den Verpflichtungen genannte Personenkreis die Arbeiten – sofern sie nicht selbst wahrgenommen werden können – ggf. Dritten übertragen werden muss.

Gesundheitliche Einschränkungen oder Ortsabwesenheit sind keine Gründe, die Arbeiten nicht auszuführen.

Was ist, wenn ich wiederholt meinen Pflichten nicht nachkomme ?

Die Stadt Pappenheim setzt auf die Vernunft der Verpflichteten und darauf, dass sie sich ihrer Pflicht bewusst sind und auch im Sinne des Gemeinwohls und ihrer Stadt tätig werden.

§ 13 der Verordnung regelt, dass die Nichterfüllung der Reinigungspflicht und Sicherung der Gehbahnen im Winter mit bis zu eintausend Euro belegt werden können.

STADT PAPPENHEIM




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 11.02.2021, um 19:00 Uhr findet im Großen Saal des Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrums (EBZ) in der Stadtparkstraße eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge
1.1 BA 06/2021 Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Aufstellen von zwei Baucontainer, Fl.-Nr. 222 Gem. Bieswang
2 Städt. Bauvorhaben Haus für Kinder – Genehmigung der Planung und der Kostenberechnung
3 Bauleitplanung
3.1 Bauleitplanung – Antrag auf Erweiterung der bestehenden Einbeziehungssatzung “Weißenburger Straße” – Aufstellungsbeschluss
4 Baumaßnahmen
4.1

Sanierung Innenstadt – Beschluss der Planung und der Kostenberechnung für die Baumaßnahmen Austausch der Kanäle und Herstellung der Oberflächen in der Herrenschmied- und Stadtvogteigasse sowie der Graf-Carl-Straßen -Gehwege

4.2 DE Bieswang – Verlegung von Leerrohren als Gehwegquerung in der Hauptstraße zur Vorbereitung eines Nahwärmenetzes in Bieswang
4.3 Antrag von Herrn StR Satzinger auf Fertigstellung des Wohnmobilstellplatzes und Schaffung einer Schäferkarrenanlage
5 Vergaben
5.1 Abwasserbeseitigung:
Vergabe Klärschlammentwässerung/-Entsorgung Kläranlage Pappenheim für 2021
6 Baumaßnahme Bauhofstraße – Erwerb einer neuen Straßenbeleuchtung
7 Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zur Erstellung eines Konzeptes für „Wohnen und Pflege im Alter“ für Pappenheim und seine Ortsteile
8 Allgemeines/ Sachstandsmitteilungen

 




Zimmerer Berg gesperrt

Die Straße von Pappenheim nach Zimmern über Dreilinden (Zimmerer Berg) ist in der 4. Kalenderwoche ab 25, Januar 2021 für 3-4 Tage wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Die konkreten Tage der Sperrung stehen noch nicht fest.
Die Umleitung erfolgt über die Staatsstraße 2230 Pappenheim-Zimmern.




Bauhofstraße ab sofort legal befahrbar

Was schon seit einem Monat durch die normative Kraft des Faktischen laufend umgesetzt worden ist, hat nun auch den rechtlichen Segen des Landkreises erhalten.

Die Stadt Pappenheim teilt mit, dass ab sofort die Bauhofstraße in Pappenheim wieder befahren werden darf. Damit können die Verkehrsteilnehmer wie gewohnt im Ringverkehr durch die Altstadt fahren.
Der Genehmigung vorausgegangen waren intensive Abstimmungsgespräche der Stadt Pappenheim mit dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der als Straßenbaulastträger über die Genehmigung der Durchfahrt entscheidet.

Da die Bauarbeiten in der Bauhofstraße noch nicht abgeschlossen sind und die Baustelle wegen der Winterpause ruht, wird mit dem Wiederbeginn der Bauarbeiten eine erneute Vollsperrung nötig werden. Auch wenn die Asphalt-Decksicht aufgebracht wird sind die Graf-Carl-Straße und die Bauhofstraße für einige Tage gesperrt. Die Stadt Pappenheim wird jeweils rechtzeitig über die weiteren nötigen Einschränkungen informieren.




Stadt sucht Verstärkung für den Bauhof

Die Stadt Pappenheim sucht mit der nachfolgenden Stellenausschreibung zum 01.April 2021 einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für den städtischen Bauhof.

Stellenausschreibung

 Die Stadt Pappenheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, ca. 4.000 Einwohner, sucht zum 01.04.2021 eine/n

Mitarbeiter (m/w) für den städtischen Bauhof

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Sämtliche Bauhoftätigkeiten wie Wartung und Reparatur der städt. Fahrzeuge und Geräte, Grünanlagenpflege, Straßen- und Wegeunterhalt, kleinere Baumaßnahmen, Pflanz- und Baumschnittarbeiten sowie Winterdienst fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich

Ihr Profil:

      • abgeschlossene Berufsausbildung als Land- und Baumaschinenmechaniker oder vergleichbar
      • sehr gute allgemeine handwerkliche Fähigkeiten mit entsprechender Praxis
      • möglichst Führerschein Klasse CE (früher Kl. 2)
      • Teamfähigkeit, kostenbewusste Arbeitsweise
      • Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise

Wir bieten:

      • Ein vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes Aufgabengebiet
      • Eine den tarifrechtlichen Vorschriften entsprechende leistungsorientierte Bezahlung entsprechend der Qualifikation und bisherigen Tätigkeit

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (keine Emails) unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis 19. Februar 2021 an die

Stadt Pappenheim, Personalamt, Marktplatz 1, 91788 Pappenheim

Bei Fragen steht Ihnen Herr Eberle, 09143/606-16, oder
Herr Bauhofleiter Hüttinger unter 09143/606-93 gerne zur Verfügung.




Bürgermeister sagt Bürgersprechstunde in den Ortsteilen ab

Bürgermeister Florian Gallus hat mitgeteilt, das er die Bürgersprechstunden in den Pappenheimer Ortsteilen absagen muss und erklärt dazu:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona Pandemie, habe ich mich entschieden, die für die kommenden Wochen geplanten Bürgersprechstunden in den Ortsteilen nicht durch-zuführen.

Gerne stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Ihr 1. Bürgermeister