Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 08.05.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Haus des Gastes eine öffentliche  Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 05/2025 – Anbau an eine Maschinenhalle, Fl.-Nr. 123, Gem. Geislohe

2 Dorferneuerung Bieswang

Vergabe der Arbeiten zur Wiederherstellung der Umleitungsstrecken

3 Ortsrecht

Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)

4 Feuerwehrwesen

Vergabe Auftrag Jahresbestellung 2025

5 Bekanntgaben




Zwischen Geschichte und Zukunft – der Abbruch in Pappenheim Nord

Wo einst rege Betriebsamkeit rund um Landwirtschaft und Gastwirtschaft herrschte, entsteht ein neues Kapitel in der Geschichte Pappenheims. Seit Anfang März ist die Firma Schutt Karl aus Pfraunfeld mit dem sensiblen Abbruch der Anwesen Bürgermeister-Rukwid-Straße 6 und 8 beschäftigt. Mit Bedacht wird hier Raum geschaffen für das neue urbane Baugebiet „Pappenheim Nord“.

Wer die Baustelle dieser Tage beobachtet, erkennt schnell: Hier wird nicht einfach abgerissen – hier wird mit großer Sorgfalt gearbeitet. Die Entrümpelung und Entkernung der Gebäude zu Beginn der Maßnahme haben den die Häuser in den Rohbauzustand zurückgesetzt, sodass nun seit dem 28. April 2025 die gezielten Abbrucharbeiten erfolgen können. Besonders deutlich zeigt sich das umsichtige Vorgehen in der akkuraten Trennung der Abfälle. „Wir legen höchsten Wert darauf, die Materialien sortenrein zu trennen, damit möglichst viel recycelt werden kann“, erklärt Johannes Karl, Geschäftsführer des Unternehmens.

So wird insbesondere das anfallende Mauerwerk sorgfältig vor Ort untersucht und aufbereitet. Nach dem Brechen des Steinmaterials werden sogenannte Haufwerke gebildet, die nochmals geprüft werden, bevor sie als Recyclingmaterial einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein Ansatz, der nicht nur ökologische Verantwortung beweist, sondern auch Ressourcen schont.

Ein erster wichtiger Schritt im Ablauf war der Abbruch des Stalls und der Scheune des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens. Hier schaffen die Arbeiten Platz für das mineralische Abbruchmaterial und die mobile Brecheranlage. Schon am zweiten Arbeitstag wurde mit dem Abbruch an den Hauptgebäuden begonnen.

Aktuell baut die Firma Karl alle Gebäude zunächst oberirdisch zurück und belässt dabei vorerst die Bodenplatten und Fundamente. Sobald auch diese entfernt werden, wird ein Archäologe die Arbeiten begleiten und ein wachsames Auge auf mögliche historische Funde haben. Die archäologische Begleitung der Maßnahme ist für etwa Mitte Mai vorgesehen.

Der Abschluss der Arbeiten ist für Ende Mai oder Anfang Juni geplant. Bis dahin bleiben der Parkplatz gegenüber dem Anwesen Nr. 5 sowie der Parkstreifen gegenüber der Arztpraxis voraussichtlich gesperrt. Stadtverwaltung und Baufirma bitten um Verständnis für die Einschränkungen, die zur Sicherung der Arbeiten und für einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind.




Pappenheim beschließt Entwurf für das Baugebiet Neudorf II

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Stadtrat von Pappenheim grünes Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorf II“ gegeben. Mit dem neuen Planungsgebiet, das einen integrierten Grünordnungsplan beinhaltet, verfolgt die Stadt das Ziel, Wohnraum für die Entwicklung der Bevölkerung bereitzustellen und zugleich der anhaltenden Nachfrage nach Bauflächen zu begegnen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans für das Baugebiet Neudorf II, das östlich an das Neubaugebiet im Süden des Ortes anschließt, wurden vom Pleinfelder Ingenieurbüro VNI erarbeitet. Diese Festsetzungen erläuterte Reinhard Vulpius in der Sitzung. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Wie aus dem Bedarfsnachweis hervorgeht, bleibt die Bevölkerungszahl laut Prognosen stabil. Dennoch verfolgt die Stadt das klare Ziel, das Wohnraumangebot zu erweitern – sowohl für ortsansässige Haushaltsgründer als auch für interessierte Bauwillige aus dem Umland. Auch der Aspekt des bezahlbaren Wohnraums bleibt dabei im Blick. Pappenheim möchte mit dem Plan einem „sanften Wachstum“ den Weg bereiten.

Im Rahmen der Planung wurde eine artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme eingeholt. Diese kommt zu dem Schluss, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen keine Beeinträchtigungen streng geschützter Arten zu erwarten sind. Die ökologische Funktion der Lebensräume bleibt erhalten – ein Punkt, der gerade im ländlichen Umfeld von zentraler Bedeutung ist.

Kleine Parzellen und klare Regeln
Das Baugebiet sieht überwiegend Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise vor. Die maximale Bebauung ist auf zwei Vollgeschosse beschränkt. Auch für Stellplätze und Nebengebäude gelten klare Vorgaben: Je Wohneinheit müssen mindestens zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das neue Baugebiet umfasst insgesamt neun Baugrundstücke, wobei die beiden südlichen Parzellen teilbar sind. Die vorgesehene Grundstücksgröße liegt bei 650 bis 700 m²; im Falle einer Teilung bei etwa 350 m².

Bei der Gestaltung der Grundstücke und Gebäude wurde besonderer Wert auf eine naturnahe Ausführung gelegt. Versiegelungsarme Flächenbefestigungen und Zisternen zur Gartenbewässerung sind verpflichtend vorgesehen. Schottergärten sind ausdrücklich ausgeschlossen – zugunsten heimischer Bepflanzung. Pro Grundstück ist mindestens ein Obst- oder Laubbaum aus einer eigens zusammengestellten Artenliste zu pflanzen. Zudem ist an den östlichen Grundstücksgrenzen eine dreireihige Hecke aus heimischen Gehölzen vorgeschrieben.

In Bezug auf Gestaltung und Dachformen orientiert sich die Festsetzung an bewährten örtlichen Standards, wie sie etwa im Baugebiet in Osterdorf angewendet wurden. Ziel ist eine harmonische Einbindung in das bestehende Ortsbild.

Das Thema „Jurahaus“ mit einem etwas höheren Kniestock und sehr flachem Dach brachte Stadträtin Weddige (Grüne) in die Diskussion ein. Auch der Neudorfer Stadtrat Heiko Loy sprach sich dafür aus, die Gestaltungsvorgaben des Jurahauses in den Bebauungsplan aufzunehmen. Loy zeigte sich zudem hoch erfreut, dass der Bebauungsplan Neudorf II nach langem Warten noch in seiner Amtszeit auf die Zielgerade kommt.

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschloss den Vorentwurf mit Planblatt, Begründung samt Bedarfsnachweis, artenschutzrechtlichem Gutachten und Artenauswahlliste einstimmig. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Titelbild: Planzeichnung VNI




Pappenheim bereitet sich auf die kommunale Wärmeplanung vor

In seiner Sitzung am 17. April 2025 hat der Pappenheimer Stadtrat mit einem Grundsatzbeschluss die kommunalen Wärmeplanung in Pappenheim auf den Weg gebracht. Dabei geht es um eine Pflichtaufgabe, die seit Anfang dieses Jahres alle bayerischen Kommunen betrifft.

Seit dem 2. Januar 2025 gilt für alle Städte und Gemeinden in Bayern – unabhängig von ihrer Größe – das neue Landesrecht zur kommunalen Wärmeplanung. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, wie Pappenheim, ist dabei ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Planungen sollen bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Ein zentraler Bestandteil dieses Vorhabens ist die Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen im Rahmen sogenannter „Konvois“. Hierbei haben sich bereits erste Anknüpfungspunkte ergeben: Die Gemeinde Langenaltheim hat ihr Interesse an einer gemeinsamen Umsetzung signalisiert. Durch solche Zusammenschlüsse lassen sich Synergien nutzen und die Planung wirtschaftlicher gestalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen nicht nur inhaltlich mit einem Leitfaden und einem Muster-Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung, sondern auch finanziell. Für Pappenheim steht ein Konnexitätsausgleich (finanzieller Ausgleich für die übertragene Aufgabe) in Höhe von insgesamt 41.000 Euro bereit. Dieser Betrag setzt sich aus einer Verwaltungspauschale von 9.600 Euro und 31.400 Euro für Planungsleistungen zusammen. Ein besonderer Vorteilbesteht darin, dass die Gemeinde keine Einzelabrechnungen einreichen muss. Für den Fall, dass Geld übrigbleibt, kann es an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden.

Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung Angebote auf Grundlage des bayerischen Muster-Leistungsverzeichnisses einholen.

Mit dem einstimmig gefassten Beschluss hat der Stadtrat nun den Grundstein gelegt. Die Vergabe der konkreten Planungsleistungen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein separates Gremium.

 




Weichenstellung in Bieswang – Stadtrat beschließt einstimmig den Verkauf zweier Immobilien

Zwei Immobilien mit viel Geschichte und großem Sanierungsstau standen im Mittelpunkt der jüngsten Stadtratssitzung am 17. April 2025. Einstimmig haben die Stadträte die Weichen gestellt – sowohl für das geschichtsträchtige Pfisteranwesen in der Meiergasse 3 als auch für das Wohngebäude in der Neusiedlerstraße 12 und 14. Beide Beschlüsse fielen unter sorgfältiger Abwägung zwischen wirtschaftlichen Zwängen und kommunaler Verantwortung.

Zwei Anträge aus Bieswang setzen Prozesse in Gang
Bereits im Januar 2024 hatten die Bieswanger Stadträte Friedrich Hönig (FW), Roland Kiermeyer (BGL) und Astrid Weddige (GRÜNE) zwei Anträge gestellt, die nun öffentlich im Stadtrat behandelt wurden. Ziel der Initiative war es, mit dem Verkauf des leerstehenden Pfisteranwesens finanzielle Mittel freizumachen, um damit die dringend notwendige Sanierung des städtischen Wohnblocks in der Neusiedlerstraße zu realisieren. Mit diesen Anträgen brachten die drei Stadträte die Diskussion um zwei lange stagnierende Objekte wieder in Bewegung und erreichten damit konkrete Beschlüsse.

Abschied vom Pfisteranwesen in der Meiergasse
Das Pfisteranwesen, ein seit Jahren leerstehendes Gebäude aus dem Nachlass der 2008 verstorbenen Marie Pfister, wird verkauft. Trotz zahlreicher Versuche, dem testamentarischen Wunsch der Erblasserin – der Erhalt und Ausbau des Hauses – gerecht zu werden, zeigte sich, dass die finanziellen Mittel bei Weitem nicht ausreichen. Der bauliche Zustand der Immobilie und die damit verbundenen Kosten übersteigen das verbliebene Vermögen und die geringen Pachteinnahmen deutlich.
Schon 2015 hatte das Landratsamt deutlich gemacht, dass ein Verkauf juristisch möglich sei. Nun wurde diese Möglichkeit Realität: Der Stadtrat beschloss einstimmig, das Anwesen Meiergasse 3 (Flurstück Nr. 94 der Gemarkung Bieswang) zu veräußern. Dabei soll ein Makler mit dem Verkaufsprozess betraut werden. Ziel ist es, einen Preis in Höhe des ermittelten Verkehrswertes zu erzielen. Interessenten, die ein tragfähiges Sanierungskonzept vorlegen, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Über die Verwendung des Verkaufserlöses entscheidet der Stadtrat nach Abschluss des Verfahrens.

Neue Perspektiven für die Neusiedlerstraße
Auch für die seit Langem leerstehenden Wohnblöcke in der Neusiedlerstraße 12 und 14 wurde eine Entscheidung getroffen. Der zweite Antrag aus Bieswang, der die Sanierung des Gebäudes mit den Mitteln aus dem Pfisterverkauf anregte, wurde inhaltlich zwar aufgegriffen – jedoch mit einer Anpassung. Das von der Firma Stark aus Auhausen vorgelegte Sanierungsangebot beläuft sich auf rund eine Million Euro – eine Summe, die sich über Mieteinnahmen nicht wirtschaftlich darstellen lässt. Die Verwaltung schätzt, dass rund 800.000 Euro über Kredite finanziert werden müssten – eine Belastung, die für den städtischen Haushalt kaum tragbar ist.
Stattdessen votierte der Stadtrat einstimmig für den Verkauf der Immobilie – jedoch unter klaren Vorgaben: Der zukünftige Käufer muss sich zur vollständigen Sanierung des Gebäudes verpflichten, wobei der Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreicht werden muss. Die Einhaltung dieses Sanierungsstandards soll verbindlich abgesichert werden. Zudem ist ein alternatives Eigentümermodell denkbar – etwa in Form einer Gemeinschaft oder Genossenschaft. Auch hier wird der Verkehrswert durch einen Makler auf Basis eines bestehenden Gutachtens und städtischer Vorgaben ermittelt.

Ein gemeinsames Ziel
Die beiden Beschlüsse stehen in engem Zusammenhang und zeigen eine klare Linie. Der Stadtrat folgt den Vorschlägen der Bieswanger Mitglieder Hönig, Kiermeyer und Weddige, die mit Nachdruck für eine pragmatische und zukunftsorientierte Lösung plädiert hatten. Deshalb zeigte sich Roland Kiermeyer auch froh, dass das Thema Leerstand endlich beseitigt wird. Man hätte vor 15 Jahren das Wohnhaus in der Neusiedlerstraße sanieren sollen. Astrid Weddige meinte, dass es zwar besser gewesen wäre, wenn die Stadt das Wohnhaus behalten hätte, aber letztlich zeigten sich die drei Antragsteller bereit, die Entscheidung mitzutragen.

 




Parkflächen wegen Abbrucharbeiten Pappenheim Nord gesperrt

Ab Montag, 28. April 2025, ab den frühen Morgenstunden um 6:00 Uhr, ist im Pappenheimer Norden mit erheblichen Einschränkungen bei den Parkmöglichkeiten zu rechnen. Betroffen ist der Bereich rund um die Arztpraxis Dr. Hamulka in der Bürgermeister-Rukwid-Straße.

Ab diesem Zeitpunkt ein absolutes Haltverbot sowohl für den Parkstreifen gegenüber der Praxis als auch für den Parkplatz gegenüber des Wohnhauses mit der Hausnummer 5. Hintergrund der Maßnahme ist der bevorstehende Abbruch der Anwesen mit den Hausnummern 6 und 8 in unmittelbarer Nachbarschaft.

Wie lange die Sperrung andauern wird, ist derzeit noch offen. Sobald belastbare Informationen zur Dauer der Maßnahme vorliegen, werden diese zeitnah hier veröffentlicht. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher des betroffenen Bereichs werden gebeten, sich auf die veränderte Verkehrssituation einzustellen.




Der Pappenheimer Stadtrat tagt

Am Donnerstag, 17.04.2025, um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Hauses des Gastes eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

1 Bauanträge

1.1 BA 03/2025 – Tektur zu 04/2023 – Aufstellen von Containern für Sozialräume und Büroräume; hier: Erweiterung einer Containeranlage, Steinbruch Rothenstein, Fl.-Nr. 1238/2, Gem. Neudorf

1.2 BA 09/2025 – Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan „Katzenbügel“, Übermatzhofen: Errichtung eines Holzgartenzaunes mit 1,75 m Höhe und 3 Blechmotivfeldern, Fl.-Nr. 68/1, Gem. Übermatzhofen, Übermatzhofen 94

2 Bauleitplanung

2.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

2.1.1 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung eines Sondergebietes Reiterhof auf Fl.-Nr. 567, 568 sowie Ausweisung einer gem. Baufläche auf Fl.-Nr. 576, 117/3, Gem. Bieswang

2.1.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.3 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer Wohnbaufläche auf einer TF der Fl.-Nr. 160 sowie Nachführung einer gem. Baufläche im best. Baugebiet „Am Schlägle“.

2.1.4 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.5 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Fl.-Nr. 701/1, Gem. Göhren

2.1.6 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf TF der Fl.-Nr. 187/11 und 187, Gem. Neudorf

2.1.7 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.8 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Fläche für Gemeindbedarf auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 750/2, Gem. Pappenheim

2.1.9 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer Wohnbaufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 692, Gem. Pappenheim

2.1.10 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.11 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausw. einer gem. Baufläche auf TF der Fl.-Nr. 701-706 sowie einer Wohnbaufl. auf TF der Fl.-Nr. 709, 711/2, 716/2, Gem. Pappenheim

2.1.12 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gem. Baufläche auf den Fl.-Nr. 715 und 510/2, Gem. Pappenheim

2.1.13 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.1. 14 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB – Ausweisung einer gewerblichen Baufläche auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 109, Gem. Übermatzhofen

2.2 Bauleitplanung – 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Feststellungsbeschluss

2.3 Bauleitplanung – Bebauungsplan „Neudorf II“ – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf

3 Kommunale Wärmeplanung – Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Beschluss über Konvoi

4 Städtische Beteiligungen – Zustimmungsbeschluss der Mitglieder des Zweckverband Sparkasse Mittelfranken-Süd-1

5 Benennung der Vertreter der Stadt Pappenheim für die Verbandsversammlung des Fusionszweckverbandes der Sparkasse Mittelfranken Süd

6 Gehweg Stelzergasse Bieswang: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des best. Gehwegs vom Krautgarten bis zur Stelzergasse 19

7 Brückenunterhalt: Erneuerung des Brückengeländer am Fußgängersteg im Campingplatz

8 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang zum Verkauf des Anwesens Meiergasse 3 in Bieswang

9 Antrag der Stadträte aus dem Ortsteil Bieswang auf schrittweise Sanierung des Wohngebäudes Neusiedlerstraße 12 und 14 in Bieswang

10 Bekanntgaben




Vitalitätscheck Pappenheim – Drei Werkstätten für lebendige Ortskerne

Im Rahmen des laufenden Vitalitätschecks der Stadt Pappenheim finden im Mai drei sogenannte Vitalitätswerkstätten statt. Hierbei sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, sich aktiv an der Zukunft ihrer Ortsteile zu beteiligen.

In Zusammenarbeit mit der Planerin Franziska Burlefinger werden die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Bestandserhebungen vorgestellt. Gemeinsam sollen anschließend Ideen entwickelt, Chancen ausgelotet und Herausforderungen benannt werden – immer mit dem Ziel, leerstehende Gebäude sinnvoll zu nutzen und die Ortskerne lebendig zu gestalten. Auch über mögliche Förderungen für private Eigentümer wird informiert.

Die Stadt Pappenheim lädt zu folgenden Terminen ein:

Veranstaltungsorte der Vitalitätswerkstätten

        • Osterdorf Dorfgemeinschaftshaus
          für die Ortsteile Geislohe, Göhren, Neudorf & Osterdorf

          Montag, 19. Mai 2025, 19.00 Uhr
        • Bieswang Wirtshaus „Zur Huck“
          für die Ortsteile Ochsenhart & Bieswang
          Mittwoch, 21. Mai 2025, 19.00 Uhr
        • Pappenheim Bürgersaal im Haus des Gastes, Pappenheim
          für die Ortsteile Zimmern, Übermatzhofen & Stadt Pappenheim
          Montag, 26. Mai 2025, 19.00 Uhr

Die Stadt Pappenheim hofft auf rege Teilnahme und viele gute Ideen zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pappenheimer Ortsteile.

 




Bürgersprechstunden in Pappenheim und den Ortsteilen

Auch im Jahr 2025 nimmt sich Bürgermeister Florian Gallus wieder Zeit für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. In persönlichen Gesprächen können Fragen, Anregungen und Wünsche direkt an den Bürgermeister herangetragen werden.

Die Bürgersprechstunden finden jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr statt. Um eine vertrauliche Atmosphäre zu gewährleisten, ist der Zutritt pro Gesprächsrunde nur für eine Person oder eine Familie gestattet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hier die Termine in den einzelnen Ortsteilen:

      • Montag, 24.03.25 –          Bieswang/Ochsenhart, Wirtshaushaus „Zur Huck“
      • Dienstag, 25.03.25 –       Geislohe, Hirtenhaus
      • Donnerstag, 27.03.25Zimmern, Gasthaus Hollerstein
      • Dienstag, 01.04.25 –       Osterdorf, Dorfgemeinschaftshaus
      • Mittwoch, 02.04.25 –     Übermatzhofen, Altes Schulhaus
      • Donnerstag, 03.04.25Pappenheim, Bürgersaal im Haus des Gastes
      • Montag, 28.04.25 –         Neudorf, Gasthaus Zagelmeyer
      • Dienstag, 29.04.25 –       Göhren, Altes Schulhaus

Die Stadt Pappenheim lädt alle Interessierten ein, diese Gelegenheit zu nutzen und aktiv am kommunalen Geschehen teilzunehmen.
Selbstverständlich können die Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb der genannten Bürgersprechstunden einen Gesprächstermin bei Bürgermeister Gallus vereinbaren.

 




Pappenheim startet mit dem Altmühlfest in ein neues Festmodell

Es ist ein Einschnitt, der Geschichte schreibt. Nach über 220 Jahren findet das Pappenheimer Volksfest, wie es Generationen kannten und liebten, sein offizielles Ende. Doch statt Abschiedsstimmung herrscht nun Aufbruch. Unter dem neuen Namen „Altmühlfest Pappenheim“ wagt die Stadt einen Neustart – mit neuem Konzept, neuer Ausrichtung und neuem Festwirtspaar.

Abschied nach langer Tradition
Schon vor 1802 war das Pappenheimer Volksfest, das damals Kirchweih hieß das bedeutendste Fest für die Bürgerschaft, das auf der Lach gefeiert wurde. Was als Kirchweihfest für die Weihe der evangelischen Stadtkirche begann, entwickelte sich über die Jahrzehnte hinweg zu einer bunten Mischung aus Tradition, Vergnügen und Gemeinschaft.
Legendär waren das Pferderennen, der Hammeltanz, das Backtrogrennen und das Kirchweihboxen, wobei sich das Höhenfeuerwerk mit dem „Burgbrand“ neben dem Pferderennen schon immer als besonderer Publikumsmagnet zeigte.
Doch in den letzten Jahren wurde es zunehmend ruhiger um das einst so beliebte Fest. Besucherzahlen gingen zurück, die Einnahmen für die Festwirte sanken, und nach der Corona-Pause tat sich die Stadt schwer, einen neuen Ausrichter zu finden. Trotz großer Unterstützung durch Vereine und Ehrenamtliche geriet das Volksfest zusehends ins Wanken. Der letzte Versuch 2024 konnte nicht überzeugen – für den damaligen Festwirt war der Umsatz schlicht nicht tragbar.

Neustart mit neuem Namen
In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurde nun der offizielle Schlussstrich gezogen – und gleichzeitig ein neuer Anfang beschlossen. Das Volksfest wird zum Altmühlfest. Das neue Konzept soll frischen Wind bringen und den veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen. Verantwortlich für die Ausrichtung wird künftig das Ehepaar Ferber aus Monheim sein, dass sich mit seinem Restaurant auch bereits in der TV-Show „Mein Lokal, Dein Lokal“ und beim Pappenheimer Frühlingserwachen präsentierte.
Die Ferbers haben erklärt, das Altmühlfest weitgehend in Eigenregie gestalten zu wollen. Der Stadtrat stellt dafür ein Budget von maximal 25.000 Euro zur Verfügung.

Bewährtes neu gedacht
Auch wenn das Konzept in vielen Punkten noch in der Entwicklung ist – am Veranstaltungszeitraum ändert sich nichts. Gefeiert werden soll weiterhin am letzten Juli-Wochenende, konkret vom 25. bis 28. Juli 2025. Ob und in welcher Form beliebte Programmpunkte wie das Boxen oder das Backtrogrennen erhalten bleiben, ist aktuell noch offen. Bürgermeister Florian Gallus zeigt sich aber zuversichtlich: „Wir probieren das jetzt einfach mal aus. Das ist unser letzter Strohhalm. Ob das neue Fest ein Erfolg wird, entscheiden letztlich die Besucher selbst“. Angeregt ist auch, dass sich die Brauerei, welche das Altmühlfest beliefert sich mehr als bisher einbringen soll.
Auch die für das Volksfest zuständige Referentin Anette Pappler von der SPD machte den Erfolg des Altmühlfestes von den Besuchern abhängig. Der Festausschuss bemühe sich um eine ansprechende Gestaltung des Festes sei damit aber noch nicht auf der Zielgeraden.
Erfreulich ist, dass sich sowohl der Festausschuss als auch die örtlichen Vereine bereit erklärt haben, den neuen Weg mitzugehen. Auch bei der „Bierfrage“ möchte man sich an Bewährtes halten: Die Stadt hat signalisiert, dass man sich eine Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Brauerei ausdrücklich wünsche.

Mit dem Altmühlfest 2025 betritt Pappenheim neues Terrain – auf einem Fundament aus Tradition, mit frischen Ideen und viel Hoffnung. Die Herausforderung liegt nun darin, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus Nah und Fern neu zu begeistern.

 




Stützmauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg bleibt Pappenheimer Sorgenkind

Die Trockenmauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg beschäftigt Stadtverwaltung und Stadtrat seit mehr als zwanzig Jahren – ein Ende der Diskussionen ist vorerst nicht in Sicht. Der Blick auf die Entwicklung seit dem Frühjahr 2023 offenbart ein Wechselspiel aus pragmatischem Handeln, denkmalpflegerischen Anforderungen und finanziellen Engpässen. Deshalb wurde das Thema vorerst auf Eis gelegt.

Frühe Maßnahmen und erste Planungsschritte
Die Erkenntnis, dass sich die besagte Mauer in Richtung Straße neigt, ist seit 2006 immer wieder Thema im Stadtrat.

Im April 2023 schließlich war die Mauer, die sich zunehmend zur Straße neigte, Gegenstand eines Ortstermins mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Die Fachbehörde empfahl eine Voruntersuchung als Grundlage für eine denkmalgerechte Sanierung. Die Stadt beauftragte daraufhin das Bayreuther Ingenieurbüro B+D mit der Begutachtung des rund 30 Meter langen, städtischen Mauerabschnitts. Der Angebotspreis: 8.545,39 Euro brutto.

Während im Stadtrat teils kontroverse Meinungen zur weiteren Vorgehensweise geäußert wurden – etwa der Vorschlag, die Mauer durch eine neue, statisch stabilere Konstruktion aus Quadersteinen zu ersetzen –, blieb das Gremium letztlich einstimmig auf Denkmallinie: Die Trockenmauer als Einzeldenkmal müsse erhalten bleiben. Eine Untersuchung der Ursache für die zunehmende Neigung wurde mitbeauftragt.

Notsicherung als Zwischenlösung
Parallel dazu befasste sich der Stadtrat mit einer kurzfristigen Sicherung der Mauer, um Gefahren für Passanten und den fließenden Verkehr zu minimieren. Eine Wand aus Gabionen war im Gespräch; letztlich fiel die Wahl auf eine pragmatische Lösung mit sogenannten Betonlegosteinen. Diese Schutzmauer sollte nicht nur ein mögliches Herabstürzen von Mauerteilen verhindern, sondern auch eine Straßensperrung vermeiden. Die Mehrheit im Stadtrat sprach sich im April 2023 dafür aus – unter der Bedingung, dass die Kosten die Hälfte der ursprünglich kalkulierten Gabionenlösung nicht überschreiten.

Verzögerung durch Finanzierungslücken
Im Frühjahr 2024 folgte eine überraschende Wendung: Der ursprünglich beauftragte Untersuchungsauftrag wurde auf Drängen der Finanzverwaltung wieder zurückgenommen. Hintergrund war eine Rückmeldung der Städtebauförderung, wonach eine reine Mauerinstandsetzung – auch in Form der Voruntersuchung – nicht förderfähig sei. Ohne Zuschüsse sah sich die Stadt finanziell außerstande, die geplanten Schritte umzusetzen.

Daher blieb es vorerst bei der Sicherungsmaßnahme. Bürgermeister Gallus ließ die Betonschutzwand errichten, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und gleichzeitig Zeit für weiterführende Entscheidungen zu gewinnen. Auf eine Nachfrage des Landesamts für Denkmalpflege im August 2024, weshalb die angeforderten Untersuchungsergebnisse nicht eingereicht worden seien, konnte die Stadt mitteilen, dass derzeit keine weiteren Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind – schlichtweg aus finanziellen Gründen.

Offene Fragen und ungewisse Perspektiven
Die Trockenmauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg ist damit weiterhin ein Mahnmal für die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz, öffentlicher Sicherheit und begrenzten Haushaltsmitteln.
Deshalb empfahl Bürgermeister Gallus dem Stadtrat, den Beschluss vom 20.04.2023 aufzuheben und die Sache zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Angriff zu nehmen.

Dem widersprach Bettina Balz, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, entschieden. Zunächst stelle sich ihr die Frage, warum der damalige Beschluss ohne Information des Stadtrates zwei Jahre lang nicht umgesetzt worden sei. Außerdem fördere das Landesamt für Denkmalpflege nach ihrer Kenntnis sehr wohl die Voruntersuchungen. „Es ärgert mich schon, wenn ein Beschluss des Stadtrates einfach nicht umgesetzt wird und jetzt aufgehoben werden soll.“
Um eine denkmalpflegerische Sanierung der Mauer komme man – so Balz – nicht herum. Sie bat Bürgermeister und Stadtrat inständig, den Beschluss über die Beauftragung von Voruntersuchungen aufrechtzuerhalten. Schon allein deshalb, um zu erfahren, was die Gründe für die Neigung der Stützmauer seien, die schließlich schon seit mehr als 200 Jahren stehe.

Die Situation sei nicht zufriedenstellend, räumte Walter Otters von den Freien Wählern ein. Er wies jedoch darauf hin, dass man die Stützmauer in absehbarer Zeit sicher nicht sanieren werde. Da helfe es auch nicht, jetzt ein Gutachten erstellen zu lassen. „Was hilft uns dann eine Untersuchung, die alt ist?“, argumentierte Otters.
Dieser Meinung schlossen sich auch alle nachfolgenden Redner der anderen Fraktionen an, sodass das Ergebnis der Abstimmung mit 15:2 Stimmen absehbar war.

Per Beschluss wurde festgelegt, die Untersuchung für das Baudenkmal Stützmauer nicht weiter zu verfolgen und das Thema 2027 erneut im Stadtrat zu behandeln. Dann soll die Sanierung im Jahr 2028 in den Finanzplan aufgenommen werden. Abzuwarten bleibt, ob dieser Beschluss dann umgesetzt oder erneut aufgehoben wird.
Bis dahin schützt eine Wand aus Betonlegosteinen das historische Mauerwerk – und damit auch die Passanten – vor dem Schlimmsten.




Felssicherungsfall beschäftigt die Stadt Pappenheim seit über 30 Jahren

Vom Felssturz in den 90ern bis zum neuen Prüfauftrag 2025 reicht die Geschichte der Sicherung der Fels oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße. Stadt Pappenheim will nun Verantwortlichen und Kostenträger klären lassen. Was als akute Gefahr im Sommer 1992 begann, zieht sich mittlerweile über drei Jahrzehnte hin und ist bis heute nicht endgültig abgeschlossen.
Die sogenannte „Fels“ oberhalb des jüdischen Friedhofs in Pappenheimer bleibt ein juristischer und sicherheitsrelevanter Dauerbrenner. Jetzt hat der Stadtrat einen neuen Beschluss gefasst. Eine geologische Neubewertung der Felsen und der Schutzanlagen soll klären, ob weiterhin Gefahr besteht und wer im Ernstfall haftet.

1992: Felssturz und erste Reaktion
Alles begann mit zwei Felsstürzen im Sommer 1992. Große Dolomitbrocken hatten sich aus dem Hang oberhalb der Bürgermeister-Rukwid-Straße gelöst und gefährdeten Wohnhäuser, den Wanderweg nach Osterdorf und den denkmalgeschützten jüdischen Friedhof. Die Stadt Pappenheim reagierte – und verpflichtete die damalige Eigentümerfamilie per Bescheid zur Sicherung des Geländes.
Diese jedoch suchte den Rechtsweg und erklärte schließlich den gefährdeten Teil des Grundstücks als „herrenlos“, um sich der Verkehrssicherungspflicht zu entziehen. Das Technische Hilfswerk (THW) errichtete daraufhin im Auftrag der Stadt ein provisorisches Schutzsystem – elastisch gespannt zwischen Bäumen, mit Baustahlmatten zur Abwehr herabfallender Gesteinsmassen.

1996: Stadt setzt sich gerichtlich durch
Der folgende Rechtsstreit durchlief sämtliche Instanzen und endete 1996 mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Stadt Pappenheim. Die Richter stellten fest, dass die Grafschaft trotz Aufgabe des Eigentums für die Sicherung verantwortlich gewesen sei. Die sogenannte „Verhaltenshaftung“ schließe auch die Pflicht zur Gefahrenabwehr ein, wenn die Gefahr – wie in diesem Fall – erkennbar gewesen sei.

Trotz des Erfolgs vor Gericht blieb die Lage auf dem Grundstück komplex. Der herausgemessene und aufgegebene Grundstücksteil mit der neuen Flurstücksnummer 1000 lag fortan offiziell brach – ein herrenloses Gelände, ohne eindeutig Zuständigkeit. Der Fußweg blieb gesperrt.

2025: Als Sicherheitsbehörde unter Zugzwang
Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen. Die Schutzanlagen stammen aus den 1990er-Jahren, ebenso das letzte geologische Gutachten. Bei einem Ortstermin wurde deutlich: Eine Neubewertung ist dringend notwendig.

In der Stadtratssitzung vom 20. März 2025 brachte Bürgermeister Florian Gallus die Sache erneut auf die Tagesordnung. „Die Stadt als Sicherheitsbehörde kann strafrechtlich belangt werden, sollte etwas passieren“, so Gallus. Der Stadtrat beschloss daraufhin einstimmig, zunächst eine geologische Risikobewertung der Felsen und der bestehenden Schutzmaßnahmen durch ein spezialisiertes Institut in Auftrag zu geben. Die Kosten werden auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Sollte sich herausstellen, dass die Gefahr fortbesteht und die Schutzmaßnahmen nicht mehr genügen, soll im zweiten Schritt eine Anwaltskanzlei prüfen, wem die Sicherungspflicht aktuell obliegt – und wer die Kosten zu tragen hat.

„Im Schlimmsten Fall bleibt die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen“, stellte Bürgermeister Gallus bei der Sitzung fest.