An den Haaren zu Boden gezogen

Samstagnacht gegen 16.05.2015, 02:15 Uhr, kam es auf dem Parkplatz einer Treuchtlinger Diskothek zu Streitigkeiten zwischen drei jungen Frauen.

In Folge dieser Streitigkeit zog eine 19jährige Solnhofenerin, ihre zwei Kontrahentinnen aus Treuchtlingen und Zimmern an den Haaren zu Boden. Die 18jährige Treuchtlingerin wurde durch dieses Ziehen gegen einen Pkw geworfen und zog sich hierdurch Schmerzen am linken Ellenbogen zu. Die 17jährige aus Zimmern wurde nicht verletzt.




Radfahrerin beim Anhalten gestürzt

Am Freitagvormittag befuhr eine 74jährige Urlauberin, aus Nordrhein-Westfalen, die Deisingerstraße in Pappenheim. Diese wollte sie im Bereich der abknickenden Vorfahrt in die Schützenstraße verlassen. Hierbei musste sie verkehrsbedingt anhalten und kam ohne jegliche Fremdeinwirkung zu Sturz.
Bei diesem Sturz zog sie sich eine Verletzung am rechten Unterschenkel zu und wurde deshalb in das Krankenhaus Eichstätt zur Behandlung verbracht. Sachschaden entstand nicht.




Rabiater Autofahrer

Am Freitagmorgen, 15.05.2015  wurde ein Lkw-Gespannfahrer aus Nürtingen vom Fahrer eines Pkw attackiert. Vorausgegangen war ein verbotswidriger Überholvorgang des Pkw auf der B2. Der Lkw-Fahrer gab daraufhin dem Pkw-Fahrer Zeichen mit der Lichthupe. Dieser quittierte dies mit einer beleidigenden Geste. Beim Parkplatz an der Landkreisgrenze hielten beide Fahrzeuge an und die Lkw-Fahrer stiegen aus.
Der Pkw-Fahrer ging unvermittelt auf den 49-jährigen Lkw-Fahrer los und schubste ihn zu Boden. Danach soll er ihn gegen die Hüfte getreten haben ließ dann aber von ihm ab. Als der Lkw-Fahrer in seinen Lkw einstieg versuchte der Schläger die Türe gegen das Bein des Geschädigten zu schlagen. Als er sah, dass der Geschädigte sein Handy in der Hand hatte, rannte er zu seinem Pkw, stieg jetzt auf der Beifahrerseite ein und das Fahrzeug fuhr davon. Es handelte sich um einen Fiat Doblo mit Augsbuger Kennzeichen. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Pkw blieb erfolglos. Über das vollständig bekannte Kennzeichen dürfte der ca. 25-30 Jahre Schläger jedoch zu ermitteln sein.




Pkw auf Firmenparkplatz angefahren

In der Zeit von Dienstag, 05.05.2015, bis Freitag, 08.05.2015, wurde auf einem Firmenparkplatz in der Langenaltheimer Straße ein geparkter Pkw angefahren und beschädigt. Der unbekannte Unfallverursacher kümmerte sich nicht um den Schaden in Höhe von ca. 1000 EURO. Der Pkw wurde an der hinteren rechten Seite und im Bereich der Türe beschädigt.

Wer kann Angaben zu der Unfallflucht machen?
Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.

 




Alkoholisierter Pkw-Fahrer

Am Montag, 04.05.2015, gegen 14.30 Uhr, wurde bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle bei einem Pkw-Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Da der Alkoholwert den Grenzwert von 0,5 Promille überschritten hatte, wurde gegen den Mann aus dem Landkreis Eichstätt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Neben einem Bußgeld erwartet den Pkw-Fahrer ein Fahrverbot. Seinen Führerschein durfte der Mann behalten, sein Pkw wurde verkehrssicher abgestellt.

 




Aktionswoche Radfahr- und Fahrradsicherheit

In der Woche vom 27.04.2015 bis 03.05.2015 führt die Polizeiinspektion Treuchtlingen im Rahmen des bayernweiten Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ eine Schwerpunktaktion „Sicher Radeln im Frankenland 2015“ durch.

Wie bekannt, verfolgt das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ unter anderem den Schwerpunkt, die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle zu senken und dadurch die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Bayerns Straßen weiter zu reduzieren. Während in vielen Bereichen eine Verbesserung zu erkennen war, stieg die Zahl der Radunfälle im Jahr 2014 weiter an und es wurden 8 Radfahrer /-innen getötet. Im Bereich der PI Treuchtlingen waren 2014 wie im Vorjahr 10 Radfahrunfälle mit 9 Verletzten aufzunehmen, glücklicherweise gab es keinen Toten zu beklagen.

Die Frage, ob es notwendig ist, gezielte Aktionen zum Thema „Fahrrad“ durchzuführen, muss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. In den letzten Jahren ist der Radverkehr stetig gestiegen. Immer mehr Menschen sind schon allein aus ökologischen Gründen mit dem Fahrrad unterwegs. Zudem hat sich das Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung dahingehend geändert, dass viele das Fahrrad wieder neu entdeckt haben. Leider mehren sich mit dem zunehmenden Gebrauch des Rades und den gestiegenen Kilometerleistungen auch die Radfahrunfälle. Aufgrund der Tatsache, dass Radler kein schützendes Blech um sich haben, ziehen diese Unfälle oft schwere Verletzungen oder gar den Tod des Beteiligten nach sich. Für unseren Bereich kommt noch ein gut ausgebautes und somit stark frequentiertes Radwegenetz hinzu, das viele Radler anzieht.

In der Aktionswoche finden verstärkte Überwachungen und Kontrollen des Fahrradverkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Verkehrsregeln durch Fahrradfahrer sowie des technischen Zustandes der Fahrräder statt. Darüber hinaus wird auch die Beachtung der Verkehrsregeln von anderen Verkehrsteilnehmern zum Schutz des Fahrradverkehrs mit kontrolliert.

In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass auch für Fahrradfahrer Alkoholgrenzwerte gelten, die auch bei durchgeführten Kontrollen mit überprüft werden. Außerdem sei in diesem Zusammenhang auf nicht tolerierbare Verhaltensweisen von Radfahrern hingewiesen, die rücksichtslos unter Gefährdung von, vor allem älteren Verkehrsteilnehmern, auf Gehwegen unterwegs sind. Ebenso werden immer wieder Radler im Treuchtlinger Kurpark angetroffen, die entgegen dem Verbot, dort mit Rädern dort fahren. Die Zweiradfahrer werden in der Aktionswoche auf Gefahren hingewiesen, die sie durch bestimmte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Fahren ohne Licht, „Geisterradeln“ oder mangelnde Verkehrssicherheit des Rades, für sich und auch andere Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören können. Es soll eine Sensibilisierung für die Gefahren im Straßenverkehr herbeigeführt werden. Außerdem werden den Radfahrern Tipps und Hinweise gegeben, was ein verkehrssicheres Fahrrad alles braucht und wie man die zum Teil sehr teueren Zweiräder sichern kann. Neben der Fahrradausrüstung ist auch die reflektierende Kleidung des Fahrers ein Thema. Schließlich rät die Polizei auch zum Tragen eines Fahrradhelmes, der zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber Leben retten kann. In diesem Zusammenhang kann man sich einmal vor Augen führen, dass ein Sturz vom Fahrrad bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h in etwa einer Fallhöhe aus 4 Metern entspricht. Ohne einen geeigneten Helm können für den Radfahrer schwerste Verletzungen mit bleibenden Schäden entstehen oder gar der Tod des Radlers die Folge sein.

Mit der Aktion, deren Ziel es nicht ist, möglichst viele Verkehrsverstöße festzustellen und zu ahnden, sollen die Kernbotschaften des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 publiziert werden, die da lauten:

  • Schutz vor Schädelbrüchen und Gehirnverletzungen ? Nur mit Helm !
  • Radfahrer sind häufig Opfer, aber auch Täter
  • Kein Alkohol am Steuer. Und am Lenker !
  • Gerade für Radfahrer besonders wichtig:
    • Sehen und Gesehen werden
    •  Besser Vorsicht als schwerverletzt
    •  Mitdenken – auch für Andere
    • Besser Blickkontakt, als Blechkontakt
    • Erkennbarkeit bringt Sicherheit



Gefälligkeit führte zu Verkehrsunfall

Am Montag, 20.04.2015, gegen 11.55 Uhr, verursachte ein 43-jähriger Pkw-Fahrer an der Ampel in der Langenaltheimer Straße einen Verkehrsunfall mit ca. 1000 EURO Schaden, verletzt wurde niemand. Um einen Lkw das Abbiegen zu erleichtern, fuhr der 43-jährige Mann mit seinem Pkw ein Stück zurück, übersah aber hierbei, dass zwischenzeitlich ein Pkw hinter ihm wartete. Das Fahrzeug der 28 Jahre alten Geschädigten wurde im Frontbereich eingedrückt.




Joint geraucht

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde bei der Plattenparty in Osterdorf ein Trio bei der Plattenparty beobachtet wie sie einen Joint rauchten. Eine 30jährige Frau und zwei 30jährige Männer aus Pappenheim und Treuchtlingen zündeten sich ungeniert einen Joint an und rauchten diesen auf dem Festgelände. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die örtliche Polizei. Bei der Durchsuchung wurden noch weitere Joints aufgefunden. Eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz ist nun die Folge.




Handy unterschlagen

Am Mittwoch, 01.04.2015, gegen 14.30 Uhr ging eine 19jährige Pappenheimerin in die dortige Sparkasse um dort vom Geldautomaten Geld abzuheben. Hierbei legte sie ihr Handy Samsung Galaxy S 5 neben sich auf der Ablage ab. Beim Verlassen der Bank ließ die Geldabheberin ihr Handy liegen. Nach ca. 2 Minuten bemerkte die junge Frau das Fehlen des Handys und ging zurück zur Sparkasse. Dort stellte sie mit Erschrecken fest, dass das Handy weg war. Auch in der Bank wusste niemand etwas über das liegengebliebene Handy. Nun muss die Videoaufzeichnung der Bank zur Ermittlung des Täters herangezogen werden. Das Handy hatte einen Wert von 389 Euro.




Teures Austreten im Gelände

Am Mittwoch, 02.04.2015, gegen 04.00 Uhr morgens, teilte eine Frau bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen mit, dass sie mit ihrem Pkw im Bereich Rutzenhof stehe und sich festgefahren haben. Vor Ort stellte sich heraus, dass die drei Insassen des Fahrzeuges auf der B 2 unterwegs waren und zum Verrichten der Notdurft in Richtung Rutzenhof abgebogen waren. Hierbei blieben sie mit ihrem Pkw im Gelände außerhalb des Fahrbahnbereichs stecken und konnten erst durch einen Abschleppdienst aus ihrer misslichen Lage befreit werden und weiterfahren.




Bilanz des Orkantiefs „Niklas“

Am Dienstag, 31.03.2015, wurden im Dienstbereich der Polizeiinspektion Treuchtlingen durch das Sturmtief „Niklas“ acht umgestürzte Bäume, eine beschädigte Stromleitung, ein geknickter Strommast und mehrere umgestürzte Verkehrszeichen gemeldet. Der Schwerpunkt der umgestürzten Bäume befand sich im Bereich Pappenheim, wo die Feuerwehren zu mehreren Einsätzen ausrücken mussten. In Gundelsheim wurde ein Strommast geknickt, die Telefonleitung wurde am Hagenhof beschädigt. Auf der B 2 im Bereich Schambach wurde ein Verkehrszeichen vom Trägerrohr gerissen und gegen einen vorbeifahrenden Pkw geschleudert, an dem ein Schaden von ca. 500 EURO entstand. Glücklicherweise gab es bei den Einsätzen keine Verletzten.




Verpuffung beim Anschüren

Am Samstag, 28.03.2015, gegen 19.10 Uhr, kam es in Bieswang zu einer Verpuffung in einem Kamin, wodurch kurzzeitig ein Feuerschein wahrnehmbar war und von der alarmierten Feuerwehr Rauchgase aus den Kellerräumen abgesaugt werden mussten. Ein Hausbesitzer hatte Holz in den Brandkessel der holzbetriebenen Heizanlage geschichtet und angezündet. Hierbei kam es beim Befeuern zu einer Verpuffung. Es wurde niemand verletzt und es entstand auch kein Sachschaden.