„Falscher Fünfziger“ angehalten

Am Donnerstag, 08.10.2015, wurde am Geldautomaten eines Kreditinstitutes ein falscher 50 EURO Schein eingezahlt, der vom Automaten als Falschgeld erkannt wurde. Einbezahlt wurde das Geld von einem Treuchtlinger Gastwirt, von dem allerdings nicht mehr nachvollzogen werden konnte, wer mit dem 50 EURO Schein bezahlt hatte. Das Falsifikat wurde sichergestellt und an die Kriminalpolizei Ansbach weitergeleitet.




Alkoholisierter Pkw-Fahrer

Am Montag, 05.10.2015, gegen 20.45 Uhr, wurde in einem Pappenheimer Ortsteil ein 51-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert. Nachdem bei dem Mann Alkoholgeruch wahrnehmbar war wurde ein Alkotest durchgeführt, der einen Wert über dem vorgeschriebenen Grenzwert ergab. Gegen den Pkw-Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, er muss außerdem mit einem Fahrverbot rechnen.




Schwerer Verkehrsunfall im Wolfstal

 Am Montag, 05.10.2015, gegen 15.55 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2387  von Zimmern in Richtung Bieswang ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Pkw.Dabei wurde ein 16 Jahre alter Jugendlicher, der im Pkw mitfuhr, schwer verletzt.  Der Sachschaden beträgt ca. 16 000 EURO. Unfallstelle ist bis aus Weiteres nur einspurig befahrbar.
Zum Unfallzeitpunkt befuhr ein 21-jähriger aus einem Pappenheimer Ortsteil die Staatsstraße in Richtung Zimmern. Vermutlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit geriet der Pkw in einer Rechtskurve auf die linke Fahrbahnseite und kollidierte seitlich mit einem in Richtung Bieswang fahrenden Lkw. Bei der Sattelzugmaschine riss der Tank auf und ca. 500 Liter Diesel liefen auf die Straße und in das angrenzende Erdreich. Der 27 Jahre alte Lkw-Fahrer blieb, wie der Pkw-Fahrer, unverletzt. Der 16-jährige Mitfahrer im Pkw wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus Weißenburg eingeliefert.
An der Unfallstelle waren die Feuerwehren aus Zimmern, Bieswang, Pappenheim und Weißenburg vor Ort, die sich um die Verkehrsumleitung und Abbinden des ausgelaufenen Dieselkraftstoffes kümmerten. Wegen des ins Erdreich versickerten Kraftstoffes wurde das Wasserwirtschaftsamt verständigt, von dem ein Mitarbeiter vor Ort kam und sich um die erforderlichen Maßnahmen kümmerte. Um 20.30 Uhr war die Unfallstelle wieder geräumt und die Staatsstraße mit einer Ampelschaltung einseitig wieder befahrbar. Im Laufe des Dienstags wird entschieden, welcher Bereich und wieviel Erdreich abgetragen werden muss.




Kennzeichenmissbrauch u.a.

Am Freitagnacht wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass am Pkw eines 28jährigen Pappenheimers ein entstempeltes Kennzeichen angebracht war. Auf den Tatvorwurf angesprochen räumte er sofort ein auch keine Fahrerlaubnis zu besitzen.

Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmißbrauch, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.




Strafantrag gegen Pappenheimer

Am Mittwoch, 30.09.2015, zwischen 13.15 Uhr und 13.30 Uhr, beleidigte ein 30 Jahre alter Pappenheimer am Bahnhof in Treuchtlingen mehrere Personen. Zunächst kam es in einem Regionalzug zu einem Streit mit einer Zugbegleiterin, die der 30jährige Beschuldigte im Nachgang mit verschiedenen Ausdrücken belegte. Im weiteren Verlauf wurden von dem Mann noch 2 Fahrgäste mit unflätigen Bemerkungen beleidigt. Alle drei Geschädigten stellten Strafantrag gegen den Pappenheimer.




Achten Sie auf Ihre Wohnung

Am Dienstag, 29.09.2015, zwischen 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr, betraten zwei bislang unbekannte Täter ein unversperrtes Wohnhaus in Hochholz und entwendeten ein Kuvert mit Bargeld. Ein älterer Mann, der sich im Haus befand, traf im Hausflur auf einen ca. 40 Jahre alten, südländisch aussehenden Mann, der schlank war und schwarze, kurze Haare hatte und wurde von diesem in ein Gespräch verwickelt.
Nach Aussage des Geschädigten befand sich noch ein zweiter Mann im Haus, den er aber nicht gesehen hatte. Nachdem die Männer das Haus wieder verlassen hatten, stellten Angehörige am Abend fest, dass aus einer Kommode im Schlafzimmer des älteren Mannes ein Briefumschlag mit einem vierstelligen Geldbetrag fehlte. Die PI Treuchtlingen bittet Zeugen, die zur Tatzeit verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt haben, sich mit der Polizei unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.




Pkw des Nachbarn verkratzt

Am Donnerstag, 24.09.2015, gegen 18.50 Uhr, verkratzte ein 73 Jahre alter Rentner in einem Pappenheimer Ortsteil den Pkw seines Nachbarn, mit dem er schon länger streitet. Der leicht alkoholisierte Täter verwendete für seine Tat einen spitzen Stein und beschädigte das Fahrzeug seines Nachbarn im Heckbereich (Schaden ca. 250 EURO). Der Beschuldigte wurde von der verständigten Streifenbesatzung vor Ort angetroffen und zeigte sich geständig. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.




In entgegenkommenden Roller geschleudert

Am Mittwoch, 23.09.2015, gegen 08.00 Uhr, ereignete sich auf der Kreisstraße WUG 11 (Verlängerung der Bürgermeister-Rukwid-Straße) ein Verkehrsunfall mit ca. 4500 EURO Schaden, Personen wurden glücklicherweise nicht verletzt. Ein 63-jähriger Rollerfahrer befuhr mit 25 km/h die Kreisstraße von Pappenheim in Richtung Osterdorf. Eine 49-jährige Pkw-Fahrerin, die das Zweirad überholen wollte, bemerkte ein Fahrzeug im Gegenverkehr, brach ihren Überholvorgang ab und fuhr wieder nach rechts. Der 49 Jahre alte entgegenkommende Pkw-Fahrer bremste sein Fahrzeug jedoch so stark ab, dass er ins Schleudern geriet, sich drehte und gegen den Roller stieß. Der Rollerfahrer und die nachfolgende Pkw-Fahrerin äußerten den Verdacht, dass der entgegenkommende Pkw-Fahrer zu schnell über die Kuppe gefahren war und deshalb ins Schleudern geraten war.




Zum Schulbeginn besondere Vorsicht walten lassen

(PI Treuchtlingen)Am Dienstag, 15.09.2015, beginnt auch in Bayern wieder die Schule und neben einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen werden auch wieder viele sogenannte „ABC-Schützen“ unterwegs sein. Gerade auf den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer werden die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen in den nächsten Wochen ein besonderes Augenmerk legen. Während des gesamten Schuljahres ist die Schulwegsicherheit unserer Kinder und Jugendlichen ein ganz besonderes Anliegen der Polizei, jetzt aber zum Schulbeginn werden diese Aktionen noch einmal verstärkt und die Beamten der PI Treuchtlingen werden im Rahmen landesweiter Aktionstage verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen. Im Umfeld von Schulen und Kindergärten werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, weiter werden die Anschnallpflicht und die Rückhalteeinrichtungen von Kindern in Pkw überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Verhalten an Bushaltestellen und das Vorbeifahren an haltenden Schul- und Linienbussen gelegt. Eine Aufklärung der motorisierten Verkehrsteilnehmer auf der einen Seite wird durch eine Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften ergänzt.

Kurz soll auf verschiedene Verhaltensweisen von Autofahrern eingegangen werden, die in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht einmal bewusst und vorsätzlich geschehen, sondern eher durch Gedankenlosigkeit passieren, trotzdem aber die Sicherheit unserer Kinder gefährden. Im Umfeld von Schulen wird oftmals immer noch viel zu schnell gefahren, den Fußgängern wird der Vorrang an Fußgängerüberwegen nicht eingeräumt, Geh- und Radwege werden durch haltende oder parkende Fahrzeuge unpassierbar für Kinder (Fußgänger) gemacht, die dann auf die Straße ausweichen müssen. Eine weit verbreitete Unsitte ist das zu schnelle Vorbeifahren an haltenden Schulbussen beziehungsweise haltenden Bussen des Linienverkehrs. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass an Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die mit Warnblinkanlage an Haltestellen stehen oder in diese einfahren nur mit Schrittgeschwindigkeit – dies gilt auch für Fahrzeuge die den Bus im Begegnungsverkehr passieren – vorbeigefahren werden darf. Eine Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste muss ausgeschlossen sein. Ein weiteres Fehlverhalten ist, dass in Pkw Kinder befördert werden, die nicht angeschnallt sind oder mit falschen und somit gefährlichen Rückhalteinrichtungen transportiert werden.

Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr ist auch nicht immer so, wie es gerade in der Radfahrausbildung der 3./4. Jahrgangsstufe gelehrt wird. Sollten hier Verkehrsverfehlungen von Schülerinnen und Schülern festgestellt werden, werden auch sie von den Polizeibeamten angesprochen und zu verkehrsgerechtem Verhalten aufgefordert. Hier sollten Erwachsene beherzigen, dass sie ein Vorbild für junge Verkehrsteilnehmer sind, die sich Verhalten abschauen. Ein Appell im Hinblick auf radelnde Kinder und Jugendliche soll noch an die Eltern gerichtet sein. Mitte September ist der Herbst jetzt nicht mehr aufzuhalten und es kommt die Zeit der morgendlichen Dämmerung und Dunkelheit. Da es unter Umständen lebenswichtig sein kann, dass Radfahrer rechtzeitig gesehen werden, kümmern sie sich bitte um eine ordnungsgemäße Beleuchtung an den Fahrrädern und einen verkehrsgerechten Zustand der Zweiräder ihrer Kinder.

Wenn alle Beteiligten konzentriert und aufmerksam verschiedene Verhaltensregeln beherzigen, sollte es uns gemeinsam gelingen, die Sicherheit im Straßenverkehr für unsere schwächsten, aber wertvollsten, Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und in manchen Fällen zu erhöhen.

Ein ganz besonderer Dank gilt auch in diesem Schuljahr wieder unseren Schulweghelferinnen und -helfern, die sich Tag für Tag, bei welchem Wetter auch immer, an neuralgischen Verkehrspunkten aufstellen und dafür sorgen, dass Ihre Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen. Dies sollte vor allem dann bedacht werden, wenn sich ein Pkw-Fahrer über eine „Verzögerung“ aufregt, die dadurch bedingt ist, dass ein Helfer Kinder über die Fahrbahn gehen lässt.

Wie bereits erwähnt können eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern durch Aufklärung zu verkehrsgerechtem Verhalten animiert werden, trotzdem werden sie in den nächsten Wochen verstärkt Streifenwagen, aber auch Zivilfahrzeuge, im Bereich von Schulen und Kindergärten sehen, die auch begangene Verkehrsverstösse und Verfehlungen mit Verwarnungs- oder Bußgeld ahnden werden.




Wer war zu weit links?

In der Engstelle der Bürgermeister-Rukwid-Straße ereignete sich am Donnerstagnachmittag (13:50) ein Verkehrsunfall. Die beiden Fahrzeugführer, ein 50-jähriger Gunzenhausener und ein 40-jähriger Rheinländer waren aus entgegengesetzter Richtung in die Engstelle eingefahren. Da die Fahrbahn dafür zu schmal war, streiften sich die beiden Pkw. Beide behaupteten, der andere wäre zu weit links gefahren. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1500 Euro.




Geldkassetten aufgebrochen

 In der Zeit von Freitagnachmittag bis Montagmorgen drang ein unbekannter Täter in die Werkstatträume einer Behinderteneinrichtung in der Alexander-Beck-Straße ein. Aus den Räumen wurden mehrere Geldkassetten entwendet. Einige Kassetten wurden sofort aufgebrochen und am Tatort zurück gelassen. Die aufgebrochenen Geldkassetten wurden zur Spurensicherung sichergestellt. In den Geldkassetten befand sich ein Betrag von mehreren hundert Euro.




Verletzte und Blutentnahme nach Einparkmanöver

Am Montag, gegen 20.00 Uhr, wollte ein 29-jähriger Solnhofener mit seinem Pkw in den Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Bahnhofstraße einfahren. Offenbar war er zu schnell, so dass er einen ausfahrenden Pkw übersah und mit seiner Fahrzeugfront in die Fahrerseite dieses Pkw krachte. Der Fahrer des ausfahrenden Pkw, ein 50-jähriger Pappenheimer, wurde durch den Anstoß leicht verletzt und begab sich in ärztliche Behandlung. Da beim Unfallverursacher Alkoholgeruch festgestellt wurde und ein Alkotest einen Wert von 0,46 Promille ergab, ordnete der Ermittlungsrichter eine Blutentnahme an. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 14.000 Euro.