„Sonntagsfahrer“ zu schnell unterwegs

Am Sonntag, 22.04.2018, von ca. 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr, führte die Verkehrspolizeiinspektion Ansbach in Dietfurt auf der B 2 innerorts eine Geschwindigkeitsmessung in beiden Richtungen durch. Bei einem Durchlauf von 2144 Fahrzeugen wurden 306 Verkehrsteilnehmer beanstandet, was einer Quote von 14,27 Prozent entspricht. Bei den Verstößen handelt es sich um 100 Bußgeldanzeigen und 206 Verwarnungen. Der schnellste gemessene Fahrzeugführer hatte eine Geschwindigkeit von 98 km/h (bei erlaubten 50 km/h innerorts). Vier Verkehrsteilnehmer bekommen neben Bußgeld und Punkten noch ein Fahrverbot.




Drogenfahrt in Pappenheim

Samstagnacht wurde ein 19jähriger Monheimer mit seinem Pkw in einem Pappenheimer Ortsteil bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Kontrolle stellten die Beamten stark geweitete Pupillen und glasige Augen fest. Der 19ährige war zudem sehr nervös und machte einen abwesenden Eindruck. Ein Alkotest verlief negativ. Da der junge Mann einen Drogentest verweigerte, wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus Treuchtlingen durchgeführt. Dies deshalb, weil deutliche Anzeichen auf einen Drogenmissbrauch vorlagen.




Auch das Waschbecken mitgenommen

Bereits Ende März zog eine 34-jährige Pappenheimerin aus ihrer angemieteten Wohnung. Hierbei nahm sie nicht nur ihre eigene Habe mit, sondern transportierte auch Einrichtungsgegenstände des Vermieters ab, wie Waschbecken, Badarmaturen, einen Spiegelschrank und mehrere Deckenleuchten.
Da keine Wohnungsübergab stattgefunden hatte, fiel dem Mieter das Fehlen der Gegenstände erst jetzt auf. Die entwendeten Sachen haben einen Wert von 170,- Euro.




Radelndes Kind beschädigte Pkw

Glücklicherweise wure ein radelndes Kind am Donnerstag, 12.04.2018, gegen 16.00 Uhr, bei einem Verkehrsunfall  nicht verletzt. Ein 7-jähriger Junge geriet mit seinem Fahrrad in der Pappenheimer  Schützenstraße beim Vorbeifahren an einem Pkw ins Straucheln und streifte einen Pkw. Es entstand ein Schaden von ca. 200 EURO, der Junge wurde nicht verletzt.




Polizei warnt vor Betrugsmaschen

Am Mittwoch, 04.04.2018, wurden bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen erneut zwei Betrugsfälle angezeigt, vor denen im Internet laufend gewarnt wird. In einem Fall handelt es sich um einen soggenannten Callcenter Betrug, im anderen Fall ging ein Schreiben mit einer unberechtigten Forderung von einer Rechtsanwaltskanzlei bei dem Geschädigten ein.

Im ersten Fall erhielt eine 23 Jahre alte Treuchtlingerin ein Schreiben einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag einer angeblichen Mandantin von der jungen Frau fast 300 EURO einforderten. In dem Brief wurde gleichzeitig für den Fall der Nichtbezahlung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Auffällig war in dem Schreiben, dass sich sehr viel Rechtschreibfehler in dem Text befanden. Vor der Betrugsmasche dieser Kanzlei wird bereits im Internet gewarnt.

Im zweiten Fall rief eine angebliche Mitarbeiterin einer Sparkassenzentrale aus Frankfurt an, die einen 74-jährigen Rentner aufforderte, wegen eines angeblichen Gewinnes bei einem Gewinnspiel vor vielen Jahren einen fünfstelligen EURO Betrag an Steuern nachzuzahlen. Zudem setzte die Anruferin den Mann unter Druck, dass gegen ihn ein Strafverfahren laufen würde. Auch vor dieser Betrugsmasche wird bereits im Internet gewarnt.

Die Polizei rät:
Prüfen Sie Schreiben mit angeblichen Forderungen genau, recherchieren Sie im Internet, falls es sich um Forderungen handelt, die Sie nicht zuordnen können. Lassen Sie besondere Vorsicht bei Anrufen walten, wo Sie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden, die Ihnen nichts sagen oder Firmen gelten, die Sie nicht kennen, beziehungsweise mit denen Sie in keiner Geschäftsbeziehung stehen oder standen. Scheuen sie sich nicht bei der Polizei anzurufen, falls Sie einen Betrug vermuten.




Unberechtigte Forderung durch Inkasso-Dienst

Mit einer unberechtigten Forderung in Höhe von annähernd 1200 EURO sah sich eine 64-jährige Treuchtlingerin konfrontiert. Die Frau erhielt von der Inkasso-firma einen Brief, wo sie aufgefordert wurde, den ausstehenden Betrag über Bestellungen bei einem Versandhandel plus Kosten und Gebühren zu überweisen.
Die Angeschriebene hatte jedoch noch nie bei dem genannten Versandhandel bestellt. Kurze Zeit später erhielt sie erneut ein Schreiben des Inkassodienstes, wo der Geschädigten gedroht wurde, dass gegen sie ein vollstreckbarer Titel beim zuständigen Amtsgericht vorliegen würde.
Eine Nachfrage bei dem Amtsgericht ergab, dass diese Aussage nicht stimmt. Gegen den Verantwortlichen des genannten Inkasso Unternehmens wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet.

 




Unfall bei Schneeglätte

Ein 27-jähriger Treuchtlinger befuhr am Dienstagabend kurz nach 22:15 Uhr  die Staatsstraße von Pappenheim in Richtung Treuchtlingen. Nach der sogenannten „Steinmauerkurve“ kam er mit seinem Pkw auf schneeglatter Fahrbahn nach rechts von der Fahrbahn ab. Er prallte gegen die Leitplanke und beschädigte diese. Auch der Pkw wurde stark beschädigt und war nicht mehr fahrbereit. Er musste von einem Abschleppdienst abgeholt werden. Der Fahrer blieb unverletzt. Der Gesamtschaden beträgt ca. 4.000 Euro.




Bei Schnee mit Alkohol unterwegs

Am Sonntag, 18.03.2018, gegen 05.30 Uhr, fuhr eine 30jährige Meinheimerin  bei starkem Schneefall von Pappenheim in Richtung Osterdorf. In dem dortigen Waldstück kam die 30jährige mit ihrem Pkw auf schneebedeckter Fahrbahn nach rechts von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Bei dem Unfall blieb die Frau unverletzt.

Der Pkw wurde frontseitig stark beschädigt. Der ca. 15 cm starke Baum wurde umgeknickt. Bei der Unfallaufnahme wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,6 Promille. Die unverletzte Fahrerin musste eine Blutentnahme im Krankenhaus Treuchtlingen über sich ergehen lassen. Den Führerschein wird die 30jährige wohl für mehrere Monate abgeben müssen. Desweiteren hat sie mit einer Geldstrafe zu rechnen.




Verkehrsrowdy gesucht

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen erbittet Hinweise zu einem Verkehrsverstoß, der sich am vergangenen Sonntag auf der B 2 bei Langenaltheim zugetragen hat.

Am Sonntag, 11.03.2018, gegen 18.55 Uhr, befuhr ein 33-jähriger Treuchtlinger mit seinem Pkw die Bundesstraße 2 in südliche Richtung.
Cirka 1 Kilometer vor der Abfahrt Rehlingen wurde er von einem nachfolgenden Pkw massiv bedrängt, der dicht auffuhr, mehrfach links und rechts ausscherte, die Lichthupe betätigte und schließlich Dauerfernlicht einschaltete.
Das Ganze geschah bei starkem Gegenverkehr, weshalb der Anzeigeerstatter einen langsam vor ihm fahrenden blauen Opel nicht überholen konnte. Als der 33 Jahre alte Geschädigte dann auf die Linksabbiegespur in Richtung Büttelbronn fuhr, setzte sich der Verkehrsrowdy vor ihn und bremste ihn aus. Nur durch eine Vollbremsung konnte der 33-jährige einen Zusammenstoß mit dem Pkw verhindern.
Bei dem Tatfahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Passat mit einem Augsburger Kennzeichen.

Zeugen, vor allem der Fahrer/Insassen des blauen Opel, des Vorfalles werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.

 




Vorbeifahrenden Pkw beschädigt

Am Montag, 12.03.2018, gegen 07.55 Uhr, kam es in Pappenheim, in der Deisingerstraße zu einem Verkehrsunfall bei dem niemand verletzt wurde. Eine 25-jährige Pkw-Fahrerin übersah beim rückwärts Ausparken den vorbeifahrenden Pkw eines 21 Jahre alten Pappenheimers und stieß gegen dessen Beifahrertüre. Bei dem Zusammenstoß ein Sachschaden von ca. 2000 EURO entstand.




Frau von Hund gebissen

Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung handelte sich am Samstag, 03.03.2018, gegen 08.30 Uhr, ein Mann in einem Pappenheimer Ortsteil ein.
Er ging mit seinem Hund, den er nicht angeleint hatte, spazieren, als eine Frau mit ihrem Hunden entgegenkam, die sie an der Leine führte.
Als der freilaufende Vierbeiner seine beiden Artgenossen attackierte, ging die Frau dazwischen und wurde hierbei in den Unterarm und den Daumen gebissen. Die Geschädigte musste ärztlich versorgt werden. Gegen den Hundehalter wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

 




Warnung vor falschen Polizeibeamten

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei vor dubiosen Personen, die sich als Polizeibeamte ausgeben. Zwei konkrete Fälle im Bereich Pappenheim.

 Am Sonntag, 04.03.2018, gegen 18.15 Uhr, wurden im Bereich Pappenheim zwei Frauen von einer unbekannten Anruferin telefonisch kontaktiert, die sich als Polizeibeamtin ausgab.
Hierbei befragte sie die beiden älteren Damen nach Vermögensgegenständen und warnte sie vor angeblichen Einbruchsgefahren in ihre Wohnungen. Nachdem die Angerufenen angaben, dass sie keine Wertgegenstände in ihren Wohnungen hätten, beendete die falsche Polizeibeamtin die Gespräche.
Es wurden kriminaltaktische und -technische Maßnahmen eingeleitet und das Umfeld der Wohnungen mit zivilen und uniformierten Polizeikräften überwacht. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei noch einmal eindringlich davor fremden Personen am Telefon oder auch im persönlichen Gespräch Auskünfte über Vermögens- oder Wohnverhältnisse zu geben.

Die Bürger können bei derartigen Anfragen oder wenn ihnen Telefonate und Anfragen seltsam vorkommen, auch jederzeit bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen, ob echte Polizeibeamte angerufen haben. Hier erhalten sie auf jeden Fall sachkundige Auskünfte und Hilfe. Scheuen sie sich nicht, bei der „echten Polizei“ anzurufen.