Ausgerastet und am Mülleimer geleckt

Weil der Kunde eines Einkaufsmarktes in Treuchtlingen keine Mund-Nasen-Maske trug, eskalierte die Situation soweit, dass die Polizei einschreiten musste. Der Kunde belekte bei der Auseinandersetzung sogar einen Mülleimer. Eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz ist die Folge.

 Ein 32-Järiger Kunde ging am Montag, 22.06.2020, gegen 10.30 Uhr in einen Verbrauchermarkt um dort einzukaufen. Beim Betreten des Marktes trug er keine Mund-Nasen-Schutzmaske.
Als er von Mitarbeitern des Marktes hierauf angesprochen und ihm eine entsprechende Bedeckung zum Kauf angeboten wurde, rastete der Kunde total aus. Er schrie lautstark herum und leckte den Griff des Einkaufwagens ab. Da er sich nicht beruhigen ließ, musste die Polizei zu Hilfe gerufen werden. Selbst nach dem Eintreffen der Polizeibeamten reagierte sich der Kunde weiter ab und leckte sogar am Mülleimer vor dem Geschäft.

Den Mann erwartet nun ein Bußgeld wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz.




Kanu gekentert

Am Sonntag, 21.06.2020 erhielt die Polizeiinspektion Treuchtlingen die Mitteilung über ein gekentertes Kanu mit Kindern auf der Altmühl am Eichwiesensteg bei Pappenheim.

Gegen 11.40 Uhr befuhr ein 39-Jähriger Mann zusammen mit seiner Lebensgefährtin, seinem 10-jährigen Kind und deren gleichaltrigen Freundin die Altmühl bei Pappenheim. Bereich des Eichwiesensteges in der Pappenheimeimer Fischerleite kippte das Kanu aus bislang unbekannten Gründen um.

Alle Personen konnten sich unverletzt ans Ufer retten. Allerdings standen die Kinder standen deutlich unter Schock. Eine Besatzung des Rettungsdienstes und die Feuerwehr Pappenheim wurden ebenfalls zum Ereignisort gerufen und kümmerten sich um die Betreuung der gekenterten Kanubesatzung.

Wegen der starken Regenfälle der vergangenen Tage hat die Altmühl derzeit einen außergewöhnlich hohen Wasserstand.




Einbrecher festgenommen

Unter Einsatz starke Polizeikräfte sowie des Polizeihundes und des Hubschraubers konnten zwei Einbrecher am gestrigen Nachmittag in Treuchtlingen festgenommen werden.

Am Sonntag, 21.06.2020, gegen 14.40 Uhr, ging bei der Polizei Treuchtlingen der Einbruchalarm für einen Supermarkt in der Bürgermeister-Korn-Straße ein. Die Streifenbesatzung der Polizei stellte am Marktgebäude ein eingeschlagenes Fenster auf der Gebäuderückseite fest, sowie frische Spuren, die in ein angrenzendes Gebüsch führten.

Mit weiteren Kräften der umliegenden Polizeiinspektionen, des Polizeihubschraubers und eines Suchhundes der Polizei, konnte der Täter noch in der Nähe des Tatortes in einem Gebüsch aufgefunden und festgenommen werden.

Dabei stellten die Polizeibeamten fest, dass der 28-jährige Mann offensichtlich unter Drogeneinfluss stand.

Bei der Durchsuchung seines Pkw, mit dem er zum Einbruch gefahren war und den er in der Nähe des Tatortes geparkt hatte, konnte eine geringe Menge Methamfetamin sichergestellt werden. Nach einer Blutentnahme und entsprechender Sachbehandlung wurde die Einbrecher, nachdem vonseiten der Staatsanwaltschaft kein Haftantrag gestellt wurde, wieder auf freien Fuß gesetzt.




Fahranfänger „schrottet“ Sportwagen

Einen Sachschaden in Höhe von 100.000 Euro gab es bei einem Verkehrsunfall in Treuchtlingen. Der Fahrer blieb unverletzt – sein neuer Sportwagen erlitt Totalschaden

Am Montag, 15.06.2020, gegen 20.55 Uhr, befuhr ein 20-Jähriger mit seinem neuwertigen Sportwagen in Treuchtlingen die Hahnenkammstraße in Richtung Patrichsiedlung. Kurz vor Verlassen des Ortsbereiches beschleunigte er seinen Pkw etwas zu stark.

Hierdurch konnte er sein Fahrzeug auf regennasser Fahrbahn nicht unter Kontrolle halten und kam ins Schleudern. Dabei stieß er mit der hinteren rechten Fahrzeugseite gegen einen Fahnenmast und mit dem Rad gegen den Bordstein. Bei der nachfolgenden Drehung wurde die hintere Achse des Sportwagens herausgerissen. Der Unfallverursacher entstieg dem totalbeschädigten Fahrzeug glücklicherweise unverletzt.

An seinem Sportwagen entstand ein Schaden von ca. 100.000 Euro. Gering nimmt sich dagegen der Schaden am touchierten Fahnenmast aus, der „nur“ etwa 1.000 Euro beträgt.




Eingeschlafen und treiben lassen

Einen größeren Einsatz von Polizei und Rettungsdienst löste in der vergangenen Nacht ein Kanu in der Altmühl bei Pappenheim aus, in dem eine scheinbar leblose Person lag.

Am Freitag, 12.06.2020, gegen 23:45 Uhr, teilte ein an der Altmühl bei Pappenheim sitzender Angler ein auf der Altmühl treibendes Kanu mit, in dem sich eine leblose Person befinden würde. Diese Mitteilung löste einen größeren Einsatz von Polizei und Rettungskräften aus. Glücklicherweise stellte sich letztendlich herausstellte, die Person auf seiner Kanutour eingeschlafen war und sich treiben ließ. Die Person war gesund und wohl auf.




Reithelm schütze bei Reitunfall

Zu einem Reitunfall kam es am frühen Abend des Pfingstsonntags im Flurbereich der Gemeinde Göhren. Die Reiterin hatte bereits die Kreisstraße WUG 11 (Pappenheim-Göhren) überquert als ihr Pferd in einer Wiese scheute und durchging. Laut Zeugen sprang die Reiterin vom Pferd und zog sich hierbei leichte bis mittelschwere Verletzungen zu.
Grund für das Scheuen des Pferdes könnte eine auf der K WUG 11, ordnungsgemäß fahrende Kradfahrer-Gruppe gewesen sein. Die Kradfahrer die den Sturz beobachteten leisteten sofort Erste Hilfe, verständigten Rettungsdienst und Polizei, zudem folgte einer der Motorradfahrer dem davonlaufenden Pferd. Dieses lief direkt zu seinem heimischen Stall. Schlimmere Folgen für die Reiterin wurden durch den von ihr getragenen Reithelm verhindert.




Nachtruhe gestört

Gegen einen 58-jährigen Pappenheimer wurde jetzt ein Bußgeldverfahren wegen Ruhestörung eingeleitet, da er am Freitag, 29.05.2020, von ca. 01.00 Uhr bis 02.00 Uhr, lauthals in seiner Wohnung herumschrie, so dass die Nachtruhe der Nachbarn massiv gestört war. Beim Eintreffen der Streife war zunächst alles ruhig und der Ruhestörer öffnete nicht.

Als die Polizeistreife wegen eines Folgeeinsatzes abrücken mussten, begann der Mann erneut zu schreien.




Geldbörsendiebstahl aus Garage an der Altmühlbrücke

Die Polizei bittet um Hinweise auf einen Dieb, der am vergangenen Freitag oder Samstag eine Geldbörse aus einer Garage gestohlen hat.

In der Zeit von Freitag/Samstag, 22./23.05.2020, 15.00 Uhr – 15.00 Uhr, wurde in Pappenheim aus einer frei zugänglichen Garage des Straßenzuges „An der Altmühlbrücke“ eine Geldbörse entwendet.

Der Geschädigte hatte seinen Geldbeutel im Gepäckkorb eines Behinderten-Scooters liegen lassen, den er in der Garage abgestellt hatte. In der Börse befanden sich ein mittlerer dreistelliger EURO Betrag, ein Personalausweis, ein Schwerbehindertenausweis und eine EC-Karte.

Hinweise zu dem Diebstahl werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Schwerpunktkontrollen für Motorräder

Am Sonntag, 24.05.2020, in der Zeit von 10.30 Uhr bis 17.00 Uhr, führten Beamte der Motorradkontrollgruppe Mittelfranken im Bereich Solnhofen und Umgebung eine Schwerpunktkontrolle durch. Insgesamt kontrollierten die Kollegen der Kontrollgruppe, zwei von ihnen werden von der PI Treuchtlingen gestellt, 98 Motorräder, von denen 21 Fahrer /-innen beanstandet wurden. Auch im Wolfstal zwischen Zimmern und Bieswang wurden Verstöße festgestellt.

Festgestellt wurden u. a. fehlende Rückstrahler, Reifen ohne ausreichende Profiltiefe, nicht erlaubte Bremshebel, ausgebaute DB-Killer, zu weit nach hinten versetzte Blinker, die für den nachfolgenden Verkehr somit nicht mehr wahrnehmbar waren und nicht eingetragene Auspuffanlagen.

Es wurden 19 Mitteilungen über Fahrzeugmängel an die betroffenen Fahrer und -innen ausgehändigt, um die festgestellten Mängel zu beheben und dies nachzuweisen, 5 Kontrollaufforderungen wurden ausgestellt, da die Führerscheine nicht vorgewiesen werden konnten.

Gegen 5 Fahrer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet – 2 x abgefahrene Reifen, nicht genehmigte Bremshebel und Auspuffanlage, sowie 1 ausgebauten DB-Killer. Das Hauptaugenmerk lag aber auch bei dieser Kontrolle mit den Fahrerinnen und Fahrern ins Gespräch zu kommen, um auf die Gefahren und die Unfallzahlen mit beteiligten Motorrädern hinzuweisen und somit die Zweiradfahrer zu sensibilisieren.

Beim Einsatz eines Zivilkrades zur punktuellen Überwachung der für Motorradfahrer gesperrten Staatsstraße 2387 (Wolfstal) wurden 8 Fahrer angehalten und kontrolliert. Sie mussten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 EURO bezahlen und umdrehen.

An der Kontrollstelle am Ortseingang Solnhofen fiel den Beamten noch der Fahrer eines Sport-wagens auf, der keine Kennzeichen angebracht hatte. Diese hatte der 37-jährige Ingolstädter so hinter die Front- und Heckscheibe gelegt, dass sie nicht erkennbar waren. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauches eingeleitet.




Vom eigenen Anhänger überholt

Glück im Unglück hatte am Montag, 18.05.2020, gegen 14.30 Uhr, ein 66-jähriger Rentner, der mit seinem Pkw-Anhänger-Gespann auf der Kreisstraße WUG 11 von Osterdorf in Richtung B 2 fuhr.
In einer Rechtskurve löste sich der mit Schaltafeln beladene Anhänger vom Zugfahrzeug, fuhr über die linke Fahrbahnhälfte in die Böschung und kam letztlich im Straßengraben zum Stehen. Glücklicherweise entstand kein Sachschaden, lediglich die Bergung und Umladung der Tafeln nahm etwas Zeit in Anspruch.




Kontodaten illegal abgegriffen

Am 15.05.20 vormittags wurde ein Einwohner von Langenaltheim von einem angeblichen Sparkassenmitarbeiters angerufen. Unter einem Vorwand erfragte dieser die Kontodaten des Langenaltheimers ab.

Anschließend veranlasste der bislang unbekannte Täter eine telefonische Überweisung mit einem vierstelligen Betrag. Weitere Versuche, Überweisungen vom Konto des Geschädigten durchzuführen, sind glücklicherweise gescheiterten.

Da es derartige Fälle schon seil längerer Zeit immer wieder gibt, wird nochmals davor gewarnt, telefonisch Bankdaten herauszugeben.
Banken fragen niemals Kontodaten via Telefon ab.




Mit Fahrrad im Supermarkt unterwegs

Mit dem sehr außergewöhnlichen Einkaufsverhalten eines 34-jährigen Mannes musste sich in Pappenheim eine Polizeistreife am Mittwochabend auseinandersetzen.
Der Mann fuhr mit seinem Fahrrad durch den Einkaufsmarkt, um seine Einkäufe per Rad zu erledigen, weshalb sich zwischen dem Kunden und dem Marktleiter, der von diesem Verhalten wenig angetan war, ein Streitgespräch entwickelte.
Nachdem der „Drive-in-Einkäufer“ wenig Einsicht zeigte, musste sich die Polizei der Sache annehmen. Auch gegenüber der Streife verteidigte der 34 Jahre alte Mann aus einer Nachbargemeinde sein Einkaufsverhalten so uneinsichtig und vehement, dass er des Geschäftes verwiesen wurde und vom Geschäftsführer des Einkaufsmarktes ein unbefristetes Hausverbot erhielt.
Gegen ihn wurde zudem ein Bußgeldverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet, da er bei seiner Fahrradtour durch den Verbrauchermarkt nicht die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung trug.