Zusätzliche Öffnungszeiten am Wertstoffhof Treuchtlingen

(LRA) Zur Entlastung des Recyclinghofs in Weißenburg bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises nun einen zusätzlichen Öffnungstag am Wertstoffhof Treuchtlingen an. Vom 12. Mai bis 2. Juni wird der Wertstoffhof Treuchtlingen zusätzlich jeden Dienstag von 8:30-12:00 und 13:00-17:00 Uhr seine Tore für die Landkreis-Bevölkerung öffnen. Es gelten weiterhin spezielle Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises appelliert an die Bevölkerung, die Recycling- und Wertstoffhöfe derzeit nur für wirklich notwendige Anlieferungen anzufahren. Damit verhindert man unnötig lange Wartezeiten und Rückstaus. Vor allem Gewerbebetriebe werden gebeten, mit größeren Mengen regionale Entsorgungsfachbetriebe anzufahren. Diese nehmen neben Kartonagen, Grüngut und Bauabfällen auch Altholz und vieles mehr an.

Die bereits bisher gültigen Vorsichtsmaßnahmen müssen weiterhin unbedingt eingehalten werden: Einfahren in die Recycling- und Wertstoffhöfe dürfen Kundinnen und Kunden jeweils nur nach Aufforderung durch das Wertstoffhof-Personal. Während der Wartezeiten soll nicht ausgestiegen werden. Bei Rückstaus wird auch darum gebeten, die Einfahrten der Anwohner freizuhalten. Kinder sollten möglichst nicht mitgebracht werden oder wenn es nicht anders möglich ist, sollten die Kinder unbedingt im Auto sitzen bleiben.

Beim Ausladen muss jederzeit auf den gültigen Mindestabstand von zwei Metern geachtet werden. Das Entladen der Wertstoffe und Abfälle soll zügig und selbständig durchgeführt werden. Die Mitarbeiter geben selbstverständlich Hilfestellung, in welchem Container der Wertstoff zu entsorgen ist. Für das Entladen schwerer Gegenstände empfiehlt es sich, eine eigene Hilfsperson mitzubringen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird für alle Kundinnen und Kunden ausdrücklich empfohlen.




Gottesdienst mit besonderen Vorgaben

Die evangelische Kirchengemeinde feierte am kommenden Sonntag ihren ersten Gottesdienst in den Zeiten der Corona Pandemie. Dabei gilt es für die Gottesdienstbesucher, sich  an besondere Vorgaben zu halten.
Der Kirchenvorstand gibt deshalb bekannt:

Wir feiern Gottesdienst  zu „coronalen“ Zeiten…
und halten uns dabei auch als christliche Gemeinde sehr konsequent an folgende allgemein gültige Vorgaben: Bitte…

        1. Nur markierte Sitzplätze nutzen!
        2. Abstand von 2 Metern einhalten!
        3. Gründlich Hände desinfizieren!
        4. Mund- und Nasenschutz tragen!
        5. Reduzierter Gesang – eigenes EG!
        6. Wir sprechen möglichst wenig!
        7. Gaben nur am Ausgang – DANKE!

Schon sehr gewöhnungsbedürftig, worauf wir uns in solch bangen Zeiten alles einlassen müssen – und trotzdem freuen wir uns und sind von Herzen dankbar, dass wir nun alle wieder hier in unserer vertrauten Kirche zum Gottesdienst zusammenkommen können… Und noch ein kleiner Trost zum Schluss: Die Predigt wird unter solchen Umständen keinesfalls länger als 60 Minuten dauern – spätestens dann nämlich müssten wir aufhören…

     Ihr Kirchenvorstand




Brennendes Fett im defekten Herd

Brennendes Fett in einem defekten E-Herd führte zu einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei. Ein aufmerksamer Nachbar hatte die Brandmeldeanlage in der Wohnung gehört.

Am Mittwoch, 06.05.2020, gegen 19.20 Uhr, bemerkte ein 59-jährige Hausbewohnerin in einem Mehrfamilienwohnhaus Auf der Lach in Pappenheim das Signal eines Brandmelders aus einer benachbarten Wohnung.
Die verständigte Streifenbesatzung nahm aus der betroffenen Wohnung deutlich Brandgeruch wahr und musste die Türe gewaltsam öffnen, da offensichtlich niemand in der Wohnung war. In der Küche qualmte es stark aus dem Herd und beim Öffnen der Backofentüre schlugen Flammen heraus. Im Backofen hatte sich Fett in einem Topf entzündet, obwohl der Ofen nicht eingeschalten war und laut Auskunft der Mieter auch den ganzen Tag nicht gekocht wurde.

Vermutlich war ein technischer Defekt am Herd die Ursache. Einsatzkräfte der Feuerwehr Pappenheim konnten den Brand schnell ablöschen und die Wohnung lüften. Es wurde niemand verletzt, der entstandene Sachschaden beläuft sich auf einige Hundert EURO.




Bei Betriebsunfall leicht verletzt

Am Dienstag, 05.05.2020, gegen 14.30 Uhr, kam es in einem Pappenheimer Industriebetrieb zu einem Unfall, bei dem sich ein Arbeiter leicht verletzte und vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Eichstätt verbracht wurde.

Der 62-jährige geriet beim Heruntergehen auf einer Metalltreppe ins Straucheln und stürzte. Es wurden keine arbeitsrechtlichen Vorschriften missachtet, ebenso ist ein Fremdverschulden auszuschließen.




Mit dem Fahrrad im Aufzug steckengeblieben

Am Sonntag, 03.05.2020, um 06.37 Uhr, bekam die Polizei in Treuchtlingen einen Notruf, weil im Aufzug am Treuchtlinger Bahnhof eine Person mit Fahrrad festsitzen würde. Die Aufzugstüre lasse sich nicht mehr öffnen. Wie sich die Türe wegen eines technischen Defekts aus von der Polizei nicht öffnen ließ, musste die Feuerwehr Treuchtlingen ran, um den Radfahrer aus seiner misslichen Lage zu befreien. Ein Verantwortlicher der Bahn wurde informiert der den Aufzug anschließend sperren.




Gemeinsame Maskenaktion in Pappenheim

Bunte Gesichtsmasken haben viele Pappenheimer Kinder aus Stadt und Land bemalt. Diese sind ab sofort in verschiedenen Pappenheimer Geschäften zu bekommen. Die Stoffe hierfür hat Nadja Hanrieder vom Nähstudio „Stickwerk“ beschafft und zurechtgeschnitten.
Kinder aus Pappenheim und den Dörfern haben in liebevoller und künstlerischer Heimarbeit die Stoffe mit spezieller Stofffarbe bemalt. Mit diesen speziellen Farben sind die Stoffe zum Waschen bis zu 60 Grad geeignet, versichert die Initiatorin der Aktion. Zusammen mit fleißigen Helferinnen hat Nadja Hanrieder aus den bemalten Stoffen 350 sogenannte Behelfsmasken genäht, die für 5,- Euro pro Stück in Pappenheimer Geschäften erhältlich sind. Der Verkaufserlös geht an die Grundschule Pappenheim – Solnhofen. Für die Materialkosten haben die Stadt Pappenheim und die Gemeinde Solnhofen finanzielle Unterstützung geleistet.

Zu bekommen sind die Masken bei:

Arztpraxis Dr. Filipski
Atelier Frauensache
Atelier Stickwerk
EDEKA Markt Pfaller
Schloss Apotheke
Zweirad Schleußinger

Titelfoto: Nadja Hanrieder




Von regennasser Fahrbahn abgekommen

Am Mittwoch, 29.04.2020, gegen 06.30 Uhr, ereignete sich auf der Ortsverbindungsstraße Langenaltheim – Übermatzhofen ein Verkehrsunfall, bei dem ein 18-jähriger Pkw-Fahrer verletzt wurde. An seinem Pkw entstand Totalschaden.
Der Fahranfänger aus dem Bereich Hahnenkamm geriet auf regennasser Fahrbahn ohne Fremdeinwirkung von der Straße ab, durchbrach eine Buschreihe und kam im angrenzenden Acker zum Stehen. Der junge Mann wurde leicht verletzt und vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Weißenburg verbracht.
Der Pkw wurde komplett gestaucht und musste abgeschleppt werden. Einsatzkräfte der Feuerwehren Langenaltheim und Übermatzhofen waren zur Bergung und zu Verkehrssicherungsmaßnahmen vor Ort.




Hohe Hygieneschutzmaßnahmen auf den Recycling- und Wertstoffhöfen

Inzwischen sind neben den beiden Recyclinghöfen in Weißenburg und Gunzenhausen auch alle gemeindlichen Wertstoffhöfe wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die beiden Gebrauchtwarenmärkte an den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg bleiben jedoch wegen der Corona-Pandemie auch bis auf Weiteres geschlossen.

(LRA) Wie vor der Wiedereröffnung befürchtet, bilden sich derzeit vor allem an den großen Recycling- und Wertstoffhöfen lange Warteschlangen. Dies ist in Zeiten der Corona-Pandemie auf die hohen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen zurückzuführen, die auch bei diesen Einrichtungen eingehalten werden müssen.

Den Besuch an einem Recycling- bzw. Wertstoffhof kann man sich vorstellen wie das Einkaufen in Zeiten der Corona-Pandemie – nur rückwärts. Deshalb ist auch beim Entsorgen Geduld und Abstand gefordert. Die bereits bisher gültigen Vorsichtsmaßnahmen sollen weiterhin unbedingt eingehalten werden: Einfahren in die Recycling- und Wertstoffhöfe dürfen Besucherinnen und Besucher jeweils nur nach Aufforderung durch das Wertstoffhof-Personal. Während der Wartezeiten vor der Entladung soll nicht ausgestiegen werden, zudem müssen Kinder unter zwölf Jahren auch beim Entladen im Auto sitzenbleiben. Ein Mindestabstand von zwei Metern zum Personal und anderen Kunden ist dabei stets einzuhalten. Das Entladen der Wertstoffe und Abfälle soll zügig und selbständig durch die Besucherinnen und Besucher durchgeführt werden, da das Wertstoffhofpersonal wegen der Einhaltung der Mindestabstände nicht wie gewohnt mithelfen kann. Für das Entladen schwerer Gegenstände empfiehlt es sich, eine eigene Hilfsperson dafür mitzubringen.

„Als Service für unsere Bürgerinnen und Bürger wollen wir die Recyclinghöfe geöffnet halten. Entsprechend hoffen wir auf das Verständnis und die Solidarität der Wertstoffhofbesucher“, appelliert Michael Hufnagel, Leiter der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises. „Deshalb empfehlen wir für unsere Besucherinnen und Besucher auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dazu zählen auch selbstgenähte einfache Mund-Nase-Bedeckungen, nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.“




Hinweise der Polizei zur Walpurgisnacht

In diesem Jahr wird es eine Walpurgisnacht der eher traurigen Art geben. Um Missverständnissen vorzubeugen, gibt die Polizei Hinweise zum Verhalten in der Walpurgisnacht in den Zeiten der Corona-Pandemie.

Nachdem das Aufstellen eines Maibaumes nicht grundsätzlich verboten ist, wenn die derzeit geltenden Abstandsregeln eingehalten werden, das Feiern am Maibaum, beziehungsweise das Zusammensitzen um den Baum, aber in diesem Jahr untersagt sind, werden wohl nur wenige Maibäume aufgestellt.

In diesem Zusammenhang möchten die Polizei darauf hinweisen, dass auch die Bräuche um die Walpurgisnacht (Nacht vom 30.04 auf den 01.05.) heuer ebenfalls nicht zulässig sind, da sie nach den gültigen Ausgangsbeschränkungen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen.

Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung ist hier gerade nicht „Sport und Bewegung an der frischen Luft“, sondern „Unsinn zu machen“, wie beispielsweise nicht aufgeräumte Gegenstände der Nachbarn an den Maibaumplatz oder einen zentralen Platz zu schaffen.

Die sogenannten „Freinachtscherze“, die gegen Strafgesetze (Schabeschädigung, Diebstahl o. ä.) verstoßen, wurden auch bislang schon konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht. Hier wird sich auch in diesem Jahr nichts ändern, allerdings kommt, wie oben angeführt, noch hinzu, dass die straf- und ordnungsrechtlich grundsätzlich nicht relevanten Verstöße („Unsinn machen“) gegen die erlassenen Ausgangsbeschränkungen verstoßen und somit nach dem Infektionsschutzgesetz geahndet werden können. Die Polizei bittet alle sich im ureigensten Interesse, an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen zu halten.




5.000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise

Im Steinbruch Kappel (nähe Grafenmühle) haben unbekannte Täter durch einen Sabotageakt einen Maschinenschaden in Höhe von 80.000 Euro verursacht. Für Hinweise die zur Aufklärung führen sind 5.000 Euro ausgelobt.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 23./24.04.2020, wurden im Pappenheimer Steinbruch Kappel die Motoren zweier Steinbrecher zerstört, wodurch ein Sachschaden von ca. 80 000 EURO entstand.

Ein bislang Unbekannter hatte Gegenstände in die verschiedenen Kreisläufe der Motoren eingebracht, sodass diese beim Betrieb zerstört wurden und jetzt unbrauchbar sind.

Die vor Ort gesicherten Spuren befinden sich derzeit bei der Auswertung.

 Hinweise zu der Sachbeschädigung werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat führen, wurde von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 5.000 EURO ausgelobt.




Neue Erreichbarkeiten für Bürgertelefon und Telefonseelsorge

Im Laufe der kommenden Woche 27.04.-03.05. gibt es beim Bürgertelefon zur Corona-Pandemie des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen neue Sprechzeiten. Veränderungen ergeben sich auch bei der bislang gesondert angebotenen Telefonseelsorge des Landkreises.

Neue Erreichbarkeit des Bürgertelefons
Ab nächsten Mittwoch, den 29. April 2020, verändern sich die Erreichbarkeiten beim Bürgertelefon des Landratsamts.
Die künftigen Sprechzeiten des Bürgertelefons sind ab diesem Tag jeweils von Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 und freitags jeweils von 07.30 bis 12.30 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen ist die Leitung des Bürgertelefons jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr besetzt.

Das Bürgertelefon des Landkreises ist am Wochenende des 25.-26. April nicht besetzt, es wird deshalb auf die Infohotline des Freistaates Bayern verwiesen. Die Leitungen sind unter der Rufnummer 089/122 220 von 08.00 – 16.00 Uhr geschaltet.

 Neue Erreichbarkeit der Telefonseelsorge
Die bisherige Rufnummer der Telefonseelsorge unter der 09141/902-269 steht ab Montag, 27.04.2020, nicht mehr zur Verfügung.

In Absprache mit den kirchlichen Vertretern, die diese Telefonseelsorge bislang zentral über die Landkreisverwaltung angeboten haben, wird dieses Gesprächs- und Beratungsangebot nun zukünftig regional aufgeteilt und durch die einzelnen kirchlichen Dekanate organisiert.

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die einen seelsorgerlichen Gesprächsbedarf haben, können sich ab sofort telefonisch an die nachfolgend genannten kirchlichen Dekanate wenden, die sich dann um die Vermittlung einer Seelsorgerin oder eines Seelsorgers kümmern werden. Die Bürgerinnen und Bürger mit einem Gesprächs- oder Beratungsbedarf werden dann von einer Seelsorgerin bzw. einem Seelsorger zurückgerufen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer stehen für seelsorgerliche Fragen, psychische Notlagen und Gespräche zur Verfügung.

Die verschiedenen Dekanatsverwaltungen im Landkreis sind unter den folgenden Rufnummern erreichbar und werden auch noch gesondert auf der Homepage des Landkreises unter

www.landkreis-wug.de/hotlines_corona/ veröffentlicht:

Evang.-Luth. Dekanat Pappenheim:
0160/90333170

Evang.-Luth. Dekanat Weißenburg:
Mo.- Fr.: 09141/974612

Freitagabend bis Sonntagabend: 09141/974666
Bischöfliches Dekanat Weißenburg-Wemding:
09141/85860

Evang.-Luth. Dekanat Heidenheim:
09833/275 oder 0157/33751004

Evang.-Luth. Dekanat Gunzenhausen:
09831/4017

 

 

 

 




Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

In der Pappenheimer Graf-Carl-Straße kam es am Freitagabend vor einem Wohnanwesen zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Mieter und der aus Eichstätt angereisten Familie des Vermieters.

Der 29-jährige Mieter schlug bei dem Streit zunächst dem Vater des Vermieters gegen Hals und Kopf und anschließend auch den Vermieter selbst gegen den Hals.
Nach dem Eintreffen der Polizei machte auch der Angreifer eine Körperverletzung geltend. Der 38-jährige Vermieter habe ihm gegen den Hals geschlagen gab er bei der Polizei an. Im Laufe der Auseinandersetzung kam noch ein Bekannter des Angreifers dazu um in eventuell zu unterstützen.

Gegen alle Beteiligten wird neben den Körperverletzungsdelikten auch wegen der Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.