Versorgungsarzt für den Landkreis bestellt

Dr. med. Peter Löw aus Treuchtlingen wurde von Landrat Gerhard Wägemann zur Bewältigung der Corona-Krise  zum Versorgungsarzt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bestellt.

(LRA) Der Versorgungsarzt ist der Führungsgruppe Katastrophenschutz zugeteilt und in den täglich telefonisch tagenden Krisenstab des Landkreises berufen. Auf den Mediziner kommen damit unterschiedliche Aufgaben zu. Unter anderem soll er die Versorgung mit ambulanten ärztlichen Leistungen und der entsprechenden Schutzausrüstung im Landkreis planen und koordinieren. Zudem kümmert er sich um die Ausweisung von Schwerpunktpraxen für die Untersuchung und Behandlung von COVID-19-Patienten.

Landrat Gerhard Wägemann ist sehr froh, dass er Dr. Peter Löw für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewinnen konnte: „Ein sehr erfahrener Mediziner, der darüber hinaus im Landkreis sowie als Delegierter des Bayerischen Hausärzteverbandes sehr gut vernetzt ist“. Dr. Peter Löw ist seit 2004 in Treuchtlingen als niedergelassener Facharzt für Innere Medizin tätig und betreibt dort seit 2007 eine hausärztlich internistische Gemeinschaftspraxis. Zudem gilt er als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Infektiologie.

Um im aktuellen Katastrophenfall die ambulante ärztliche Versorgung sicherstellen zu können, werden derzeit in ganz Bayern von allen Landräten und Oberbürgermeistern sogenannte Versorgungsärzte eingesetzt.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) trifft notwendige Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Krise innerhalb des Landkreises, holt Lageinformationen ein und koordiniert zentral sämtliche krisenbezogene Maßnahmen. Sie setzt sich weitestgehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes zusammen. Neben der Führung des Stabs werden die Arbeitsbereiche, Innerer Dienst, Lage und Dokumentation, Maßnahmen zur Ereignisbewältigung, Bevölkerungsinformation- und Medienarbeit sowie die Kommunikationsgruppe abgedeckt. Weitere Behörden und Organisationen werden je nach Bedarf hinzugezogen.




Predigten über Video-Stream erleben

In einer Grußbotschaft richten sich Dekan Wolfgang Popp und „Bergpfarrer“ Gerd Schamberger an die Bevölkerung. Darin weisen sie auch darauf hin, dass wegen der aktuellen Pandemie-Lage Predigten via Video-Stream miterlebt werden können.

Die aktuelle Predigt zum Palmsonntag für Pappenheim, Osterdorf und Niederpappenheim mit Übermatzhofen finden Sie ab Sonntag, 5. April 2020 auf deren Internetseiten zum Hören und Sehen auf der Internetseite

www.osterdorf-evangelisch.de

Predigten mit Pfarrerinnen und Pfarrern unserer Region sind an den besonderen Tagen der Karwoche und zu Ostern aus beiden Konfessionen im Wechsel via Video-Stream zu hören und zu sehen unter

www.nordbayern.de/region/weissenburg/1.9960554

Nachfolgend der Gruß der evangelischen Kirchengemeinde

Liebe Gemeindeglieder dort draußen,
zurzeit aber noch viel mehr da drinnen,

knapp drei Wochen nun schon offiziell keine Schule und keine Kita, tagelang weit-gehend zu Hause bei keinerlei Verabredungen, viele überwiegend im „Homeoffice“ und draußen tatsächlich kaum mehr eine Begegnung ohne 1,5 Meter Mindestabstand. Höchst erfreulich, wie ein ganz großer Teil von Leuten sich hier einsichtig zeigt und Rücksicht nimmt. Weiter so, bayernweit erstmal noch bis mindestens 19. April 2020 – all das beste Voraussetzungen für erste, vage Hoffnungszeichen.  

Jenseits der schlimmen Folgen, die eine solche Pandemie vor allem für ältere sowie chronisch kranke Menschen bedeuten kann, eröffnet eine solche Krise immer auch Räume für Zusammenhalt. Wir meinen damit beispielsweise, dass schon jetzt viele sich wieder mehr um andere kümmern, Jugendliche Einkäufe übernehmen, sich bei Hopfenbauern melden, Pappenheimer spontan Gesichtsmasken nähen und Medizinstudierende an Kliniktüren anklopfen.

Man spürt plötzlich, dass nahezu alle in unserer Gesellschaft überall Hand in Hand bis zur allgemeinen Erschöpfung arbeiten, damit möglichst keiner durch das soziale Netz fällt. Der Alltag wird von jetzt auf gleich zu einem Ort gelebter Nächstenliebe und bietet plötzlich Raum für Gottesdienst. Schließlich ist eben der Alltag immer auch Gottesdienst. Und der fällt eigentlich nie aus. Schon gar nicht wegen Corona!

Doch auch wir Christen müssen in diesen Tagen lernen: Die vielen Gottesdienste am Palmsonntag, am Gründonnerstag, auch an Karfreitag, in der Osternacht und den folgenden beiden Osterfesttagen – sie alle diesmal ganz anders zu erleben. Und wir tun das: Lassen uns – dort wo‘s möglich ist – beispielsweise einladen zu Predigten mit Pfarrerinnen und Pfarrern unserer Region an den besonderen Tagen der Karwoche und zu Ostern aus beiden Konfessionen im Wechsel via Video-Stream unter

www.nordbayern.de/region/weissenburg/1.9960554

[Die aktuelle Predigt zum Palmsonntag für Pappenheim, Osterdorf und Niederpappenheim mit Übermatzhofen finden Sie ab 5. April 2020 auf deren Internetseiten zum Hören und Sehen / www.osterdorf-evangelisch.de]

Das Kümmern in der Nachbarschaft. Der ermutigende Anruf. Der Einkaufskorb vor der Tür. All dies wird auch weiterhin nötig sein. Bleiben wir darum dran. Mit Gottes Hilfe. Bleiben dran, solange es nötig ist.

Weiterhin also viel Kraft und Geduld sowie zugleich Gesundheit, Durchhaltevermögen und Gottes Bewahrung wünschen Ihnen

Ihre beiden Pfarrer
Wolfgang Popp und Gerd Schamberger




Firmen werden zur Bereitstellung von Schutzmaterial aufgerufen

Nachdem von der der für den gesamten Freistaat tätigen und zuständigen zentralen Beschaffungsstelle bisher nicht ausreichend Schutzmaterial im Landkreis ankommt, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landkreis entschlossen, einen Aufruf an heimische Firmen und Einrichtungen zu richten. Unternehmen aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind deshalb dazu aufgerufen, sich zu melden, sofern sie Schutzmaterial wie Desinfektionsmittel oder Mundschutz zur Verfügung stellen können. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hofft damit die medizinischen Einrichtungen besser versorgen zu können.

Medizinisches Schutzmaterial ist aufgrund der Corona-Situation derzeit Mangelware. Kliniken, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Arztpraxen benötigen dringend Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schutzmasken. Viele Einrichtungen aus Altmühlfranken haben sich bereits an die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gewandt, die sämtliche Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landkreis koordiniert.

Zuständig für die Beschaffung des gesamten Schutzmaterials ist eigentlich die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaats Bayern. Diese bemüht sich derzeit mit Kräften auf dem freien Markt derartige Schutzmaterialien in größeren Mengen einzukaufen. Die Lieferungen werden anschließend an alle Landkreise und kreisfreien Städte in ganz Bayern verteilt. Die Landkreise wiederum verteilen das Material an die Bedarfsträger.

Doch kommen über diese Versorgungsschiene bislang noch zu geringe Mengen des benötigten Schutzmaterials vor Ort an. Aus diesem Grund versucht der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ergänzend von örtlichen Firmen Material beschaffen zu können.

Landrat Gerhard Wägemann und Klinikvorstand Christoph Schneidewin wenden sich deshalb mit einem Appell an alle Unternehmen in Weißenburg-Gunzenhausen: „Das Klinikum Altmühlfranken, Pflegeheime, Pflegedienste, die Ärzteschaft und die Rettungsdienste geben aktuell alles im Kampf gegen Corona. Doch ohne die notwendige Schutzausrüstung kann in Kürze an vielen Stellen die Arbeit in absehbarer Zeit eventuell nicht mehr mit ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen fortgeführt werden. Da Schutzmaterial am Markt nach wie vor nur sehr schwer zu bekommen ist und der Freistaat Bayern mit seiner zentralen Beschaffungsstelle noch keine ausreichende Belieferung der Landkreise sicherstellen kann, bitten wir alle Firmen im Landkreis, Lagerbestände bei uns zu melden. Auch wer Schutzmaterialien selbst produzieren kann, sollte sich an uns wenden.“

Eine Abnahme geeigneter Schutzmaterialien durch das Landratsamt erfolgt gegen Kostenerstattung. Sollten größere Mengen oder Kontaktdaten von Herstellerfirmen außerhalb des Landkreises vermittelt werden, wird der Kontakt über die FüGK an die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaates Bayern weitergegeben.

Wie melde ich Schutzmaterial?
Damit die Materialmeldung von den Firmen möglichst zeitsparend und komfortabel an den Landkreis weitergeleitet werden kann, wurde unter www.landkreis-wug.de/corona-materialabfrage/ein Online-Formular freigeschaltet. Aus dem Online-Formular geht konkret hervor, welche Artikel, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Bewältigung der Corona-Pandemie benötigt werden. Insbesondere geht es hier um FFP-2- oder FFP-3-Schutzmasken und –anzüge (DIN EN 14126), Mund- und Nasenschutz, Desinfektionsmittel und Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises wird die Unternehmen mit einer Rundmail zusätzlich auf diese Unterstützungsaktion hinweisen. Fragen zu dem Firmenaufruf beantwortet die „Beschaffungsstelle“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch unter der 09141 902-447 oder per E-Mail an versorgung2.fuegk@landkreis-wug.de.

Bestands- und Bedarfsermittlung
Auf der anderen Seite stehen natürlich die medizinischen Einrichtungen, Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste sowie sonstige Bedarfsträger die derzeit händeringend nach Schutzmaterial suchen. Auch diese können bzw. sollten sich möglichst an die FüGK des Landkreises wenden und eine Bestands- und Bedarfsermittlung abgeben.

Die medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste und weiteren Bedarfsträger wurden von der Versorgungsstelle bereits per E-Mail angeschrieben, viele haben sich schon zurückgemeldet. Wer die Aufforderung nicht erhalten oder die Meldung noch nicht abgegeben hat, kann die Bestands- und Bedarfsermittlung von Schutzmaterial mittels PDF-Formular an das Landratsamt übermitteln. Das PDF-Formular ist unter dem Kurzlink http://www.lk-wug.de/uo4tj2z abrufbar.

Fragen der Bedarfsträger aus Weißenburg-Gunzenhausen beantwortet der „Versorgungsstab“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch unter 09141 902-352 oder per Mail an versorgung.fuegk@landkreis-wug.de.

Die Erfahrung der vergangenen Lieferungen hat gezeigt, dass nur ein kleiner Anteil des gemeldeten Bedarfs gedeckt werden konnte. Die Versorgungsstelle der FüGK hat aktuell noch keine weiteren Informationen, wann und wie viel Material (Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung) geliefert wird. Deshalb kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob oder in welchen Mengen eine Verteilung erfolgt. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz arbeitet mit Kräften daran, ausreichend Schutzmaterial zu beschaffen.

Alle Informationen zum Firmenaufruf sowie zur Bedarfs- und Bestandsermittlung sind online unter www.landkreis-wug.de/corona/schutzmaterial nachzulesen. Dort sind auch die beiden Formulare eingestellt.

Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen/Lena Kagerer




Schwer verletzte Frau nach Auffahrunfall

Am Mittwoch, 01.04.2020, gegen 16.30 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2230 zwischen Zimmern und Solnhofen, kurz nach dem Kreisverkehr ein Verkehrsunfall, bei dem eine 48-jährige Frau aus dem Landkreis Eichstätt schwer verletzt wurde.

Zum Unfallzeitpunkt befuhr die Geschädigte mit einer motorisierten Ape (dreirädriges Lastenfahrzeug) die Staatsstraße in Richtung Solnhofen.

Ein nachfolgender 53 Jahre alter Pkw-Fahrer übersah aus bislang unbekannter Ursache das Gefährt und fuhr auf. Die dreirädrige Piaggio Ape wurde nach vorne weggeschoben und überschlug sich, der Pkw kam nach rechts von der Fahrbahn ab und beschädigte die Schutzplanken.

Die Fahrerin der Ape wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus Gunzenhausen verbracht, der Pkw-Fahrer blieb unverletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 20.000 EURO, beide Unfallfahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Kräfte der Feuerwehren Pappenheim und Zimmern wurden zur Absicherung der Unfallstelle und zum Abbinden von ausgetretenem Kraftstoff alarmiert, die Straßenmeisterei stellte Verkehrszeichen auf.




Gesichtsmasken – Ein Zeichen der Solidarität!

Die evangelische Kirchengemeinde Pappenheim startet am Freitag 03. April 2020 eine Aktion im Kampf  gegen die Infektion mit dem Corona-Virus. Im Vorfeld haben etliche Frauen der Gemeinde Gesichtsmasken genäht und werden diese ab Freitag in der Stadtkirche bereitlegen, wo sie kostenlos abgeholt werden können. Außerdem werden die Masken auch auf dem Wochenmarkt verteilt.

Titelfoto: Evangelische Kirchengemeinde

 Zur Wirkungsweise der Gesichtsmasken teilt die evangelische Kirchengemeinde mit:

Ärzte und Virologen empfehlen:
selbstgenähte Schutzmasken sind sinnvoll!*
1. Sie schützen andere.
Wenn die Ausbreitung des Coronavirus so rasant weitergeht, kann bald niemand mehr mit Sicherheit sagen, dass er/sie selber nicht infiziert ist. Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme sind Atemmasken deswegen sinnvoll, in erster Linie nicht um sich selber, sondern um andere zu schützen.

2. Sie sind ein Zeichen der Solidarität.
Das Tragen von Atemmasken zeigt: Ich will meinen Teil dafür tun, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet, und so insbesondere ältere und vorerkrankte Mitmenschen schützen.

3. Sie helfen gegen die Engpässe bei Medizinern und beim Pflegepersonal.
Gerade in den Kliniken und im Pflegebereich werden jetzt medizinische Mundschutzmasken besonders dringend gebraucht. Wenn wir einen selbstgenähten Mundschutz tragen, schonen wir die notwendigen Ressourcen.

Medienhinweise:
*Das alles  kann man auch auf Bayern 5 nachhören – z.B. im Podcast zum Thema des Tages vom 24. März 2020:
https://www.br.de/mediathek/podcast/b5-thema-des-tages/virologe-streeck-selbstgenaehte-atemschutzmasken-koennen-sinn-machen/1794339

Die Anleitung zum Nähen gibt es bei :
https://www.youtube.com/watch?v=w9WQVyWhMw4

Eine Aktion der Evang. Kirchengemeinde Pappenheim – Machen Sie mit!

 




Lokales Corona-Testzentrum im Landkreis eingerichtet

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ein lokales Testzentrum in Gunzenhausen eingerichtet. Der Betrieb wurde am Montag, den 30. März 2020, aufgenommen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es insgesamt 101 labordiagnostisch nachgewiesene Corona-Infektionsfälle (Stand 31.03.2020).

Wichtige Voraussetzungen
(LRA) Die Testungen auf das Coronavirus in der Drive-In-Station in Gunzenhausen sind ausnahmslos nur bei Personen möglich, die dafür registriert sind, also einen Termin haben. Personen ohne Termine werden nicht getestet und müssen weggeschickt werden. Die Registrierung für einen Abstrich im Testzentrum und die Terminvergabe erfolgen über den Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117. Dort erhalten die betroffenen Personen auch weitere Informationen zum Ablauf des Testverfahrens und zur Anfahrt.

So sollten Sie sich verhalten
Personen, die den Verdacht haben, sich angesteckt zu haben, sollen in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Ärzte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Für alle, die selbst kein Auto besitzen, gibt es auch weiterhin den Fahrdienst der KVB. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird die Polizei unterstützend vor Ort sein.

Der Ablauf des Corona-Tests
Der Ablauf ist klar vorgegeben. Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Dive-In-Station, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Im zweiten Schritt nimmt der Arzt durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend per Kurier an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt mitgeteilt.

Ziel des Testzentrums
„Das lokale Testzentrum in Gunzenhausen soll den Landkreis entlasten und das Testverfahren effektiver organisieren“, so Philipp Brandl-Michel, Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, die alle Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landratsamt koordiniert. Die Infrastruktur und das Hilfspersonal für das Testzentrum hat der Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Ärztinnen und Ärzte, die die Testungen vornehmen, werden von der KVB gestellt oder vom Gesundheitsamt verpflichtet.

Weitere Hinweise
Um die weitere Ausbreitung zu minimieren, sollen alle Personen, die den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und zu keiner Testung im lokalen Testzentrum in Gunzenhausen aufgefordert wurden, auch weiterhin keine Arztpraxis persönlich aufsuchen. Es soll unbedingt vorher telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117 aufgenommen werden.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es insgesamt 101 labordiagnostisch nachgewiesene Corona-Infektionsfälle (Stand 31.03.2020). Darunter sind auch bereits genesene Personen enthalten. Diese werden vom Gesundheitsamt nicht gesondert erfasst.

 




20 Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkungen

Am vergangenen Wochenende wurden im dienstbereich der Polizeiinspektion Treuchtlingen mehrere Verstöße gegen die erlassene Allgemeinverfügung mit Aufenthaltsbeschränkung festgestellt.

Insgesamt musste die Polizei 20 Verstöße ahnden. In 9 Fällen wurden Anzeigen gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet und 11 Betroffene wurden über die bestehende Verfügung belehrt und mündlich verwarnt.

Die Betroffenen waren zwischen 19 und 56 Jahre alt, überwiegend männlich und größtenteils einsichtig. Es gab jedoch auch Einzelfälle, wo Betroffene vollkommen uneinsichtig waren, so kommentierte in Pappenheim ein 23-jähriger, unter Zustimmung drei weiterer Männer, die gemeinsam eine Party in einer Wohnung feierten, die Verordnung mit den Worten „was ist das für ein scheiß Gesetz?“.

Die Verstöße erstreckten sich über den gesamten Dienstbereich und reichten von Grillfeiern und gemeinsamen Fußballspielen, bis hin zu gegenseitigen Besuchen, gemeinsamen Spaziergängen und verscheiden gemeinsame Arbeiten.




Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung klärt Einbruch

Durch die Mitteilung wegen eines Verstoßes gegen die derzeit bestehende Aufenthaltsbeschränkung konnte die Polizei jetzt einen zurückliegenden Einbruch in das Solnhofener Jugendzentrum aufklären.

Nach einer telefonischen Mitteilung über ein Treffen von mehreren Personen in einer Wohnung in Solnhofen fuhren die Beamten der PI Treuchtlingen zu dem mitgeteilten Treffen, das nach der derzeit geltenden Allgemeinverfügung nicht erlaubt ist.

Am Einsatzort konnte der Wohnungsinhaber und dessen Kumpel angetroffen werden. Da den beiden die Aufenthaltsbeschränkungen angeblich noch nicht bekannt waren, wurden sie eindringlich belehrt und dem Besucher wurde ein Platzverweis erteilt.

Beim Aufenthalt in der Wohnung fielen den eingesetzten Beamten mehrere Gegenstände auf, die sie als Diebesgut aus dem Einbruch in das Solnhofener Jugendzentrum in der Vorwoche erkannten. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die beiden Kumpel gestanden auf Vorhalt den gemeinschaftlich begangenen Einbruch in das Jugendzentrum.

Die Polizei Treuchtlingen bedankt sich auf diesem Wege ausdrücklich für die Mitteilungen ihrer aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die immer wieder zur Aufklärung von Straftaten führen.




Telefonische Notfallseelsorge im Landkreis eingerichtet

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern beider Konfessionen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine telefonische Notfallseelsorge eingerichtet. Unter der Telefonnummer 09141 902-269 steht der Seelsorgedienst ab sofort von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

(LRA)Die Corona-Pandemie ist weltweit zu einer außergewöhnlichen Belastung geworden, die starke Reaktionen und Gefühle hervorruft. Der plötzliche Wegfall sozialer Kontakte und Gewohnheiten sowie die gesamte aktuelle Lage stellt uns alle vor neue Herausforderungen, die oft begleitet sind von starken Gefühlen wie Angst, Hilflosigkeit, Einsamkeit, Unsicherheiten, Ratlosigkeit und viele mehr.

Die Ereignisse können so stark belasten, dass es in manchen Fällen ratsam ist, Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer beider Konfessionen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind für die Bevölkerung, Betroffene, Angehörige und Einsatzkräfte da und stehen für Gespräche, seelsorgerische Fragen und psychische Notlagen zur Verfügung. Sie hören zu und nehmen sich Zeit für die Nöte und Sorgen der Menschen.

Darüber hinaus, und vor allem außerhalb der Sprechzeiten der telefonischen Notfallseelsorge des Landkreises, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die bereits deutschlandweit etablierte „TelefonSeelsorge“ wenden. Träger dieser „TelefonSeelsorge“ sind die beiden christlichen Kirchen in Deutschland, die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche.

Diese „TelefonSeelsorge“ ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für jeden da, für alte und junge Menschen, Berufstätige, Hausfrauen, Auszubildende oder Rentner, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und natürlich auch für Menschen ohne Kirchenzugehörigkeit. Folgende Telefonnummern stehen hier für Anrufe zur Verfügung: 0800 111 0-111; 0800 111 0-222 sowie 116 123. Die Gespräche sind kostenfrei. Nähere Informationen zur „TelefonSeelsorge“ sind auch im Internet unter www.telefonseelsorge.de/ zu finden.

Weiterhin bietet auch der Krisendienst Mittelfranken täglich von 9.00 bis 24.00 Uhr Hilfe für Menschen in seelischen Notlagen an. Er ist sowohl telefonisch als auch online in Form einer E-Mail-Beratung oder Chatberatung erreichbar: Telefon: 0911 42 48 55–0; in russischer Sprache: 0911 42 48 55–20; in türkischer Sprache: 0911 42 48 55–60. Nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des Krisendienstes Mittelfranken zu finden unter www.krisendienst-mittelfranken.de/.

Unter der Telefonnummer 09141 902-500 ist beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auch weiterhin das Bürgertelefon speziell für verwaltungsrechtliche Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie freigeschaltet. Hier können zum Beispiel Fragen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen des Freistaates Bayern, zu den wirtschaftlichen Hilfen oder zur Einschränkung des Besucherverkehrs des Landratsamtes gestellt werden.

Die Erreichbarkeit der Notfallseelsorge und des Bürgertelefons an den Wochenenden wird nach Bedarf jeweils unmittelbar zuvor auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de veröffentlicht. Ebenso wird dazu eine Pressemitteilung herausgegeben.




Hinweise der Polizei zu Aufenthaltsbeschränkungen – Warnung vor Betrugsmaschen

Die Polizei wart in einer Mitteiung vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie. „Seien Sie bei telefonischen Anfragen sehr vorsichtig und zurückhaltend mit der Herausgabe von Daten“, rät die Polizei. Sie weist auch erneut auf die Rufnummer des Bürgertelefons beim Landratsamt hin.

Nur ganz vereinzelt mussten die Beamtinnen und Beamten der PI Treuchtlingen am vergangenen Wochenende Bürgerinnen und Bürger auf die am Freitag erlassenen Aufenthaltsbeschränkungen, die ab Samstag, 21.03.2020, 00.00 Uhr, bayernweit gelten, hinweisen und beanstanden, da sie sich nicht regelkonform verhielten.
Dies geschah aber nur mündlich, ohne Anzeigenerstattungen, da die Verstöße nicht schwerwiegend waren und die Betroffenen teilweise die neuen einschränkenden Maßnahmen noch nicht kannten. Es waren Fälle darunter, wo Männer einen im Krankenstand befindlichen Kumpel besuchten oder Nachbarn bei Arbeiten unterstützt wurden. Auch die einzelnen Fahrzeugkontrollen erbrachten keine Beanstandungen. Die angesprochenen Frauen und Männer waren im Hinblick auf die Kontrollen einsichtig und verständnisvoll.

Von den Kolleginnen und Kollegen mussten allerdings am Wochenende telefonisch sehr viele Fragen verunsicherter Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden, die nicht wussten, wie sie sich in speziellen Einzelfällen richtig verhalten sollten.

Bei dieser Gelegenheit soll noch einmal auf das beim Landratsamt eingerichtete Bürgertelefon hingewiesen werden, wo unter der Rufnummer 09141/902-500 alle Informationen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angefragt werden können.

Die Polizei  weist auf Anrufe hin, bei denen am Wochenende Familien von angeblichen Mitarbeitern kommunaler Verbände, beziehungsweise von Gesundheitsämtern telefonisch kontaktiert wurden, die persönliche Daten erlangen wollten.

Seien Sie bei telefonischen Anfragen sehr vorsichtig und zurückhaltend mit der Herausgabe von Daten, weil es auch jetzt schon wieder abzusehen ist, dass Straftäter die augenblicklich schwierige Situation und die Unsicherheit der Menschen ausnutzen, um Betrügereien zu begehen.




Die TSG bietet Einkaufshilfe an

Eine großartige Einkaufs-Hilfsaktion bieten die Mitglieder des TSG Pappenheim in diesen schweren Zeiten an. Nachdem der Spiel- und Trainingsbetreib eingestellt ist, wollen die jungen Sportsleute einen Betrag für die Gesellschaft in Form von Einkaufshilfen leisten.

Das kostenfreie Angebot richtet sich vor allem an Seniorinnen und Senioren in Pappenheim und allen Ortsteilen , die zu der Hochrisikogruppe in Sachen Corona Pandemie gehören und keinen Kontakt zu anderen Personen haben und ihre Wohnungen nicht verlassen sollten.

Für diesen Personenkreis bietet die TSG einen Einkaufsservice an der wie folgt umgesetzt werden kann:

  • Anruf und Durchgabe der Einkaufsliste
    Angefordert werden kann der Einkaufsservice der TSG Pappenheim unter den Rufnummern:

0151 – 23918847
oder
0162 – 7467525

Bei diesen Rufnummern können von morgens 08:00 Uhr bis abends um 22:00 Uhr Einkaufswünsche durchgegeben werden.

Bei dem Telefonat wird die Einkaufsliste entgegengenommen.
Die Einkaufsliste wird mit Telefonnummer, Namen und Adresse an den Einkäufer weitergegeben, der den Einkauf durchführt.

  • Übergabe Einkaufsware – Warenpreis
    Für die Bezahlung der eingekauften Ware gibt es zwei mögliche Weg, die der Auftraggeber festlegen kann.:
  1. Der Einkäufer meldet sich kurz vor der Lieferung telefonisch beim Auftraggeber, dass er mit der Ware unterwegs ist. Der Geldbetrag für die eingekaufte Ware wird vom Auftraggeber an einer vereinbarten Stelle hinterlegt und die eingekaufte Ware wird vor die Haus- oder Wohnungstür gestellt.

oder

  1. Der Einkäufer bringt die Ware direkt zur Wohnung, stellt sie ab und nimmt das Geld in einer Box entgegen
  • Der Service wird von der TSG Pappenheim kostenlos angeboten
  • Der Service gilt räumlich für Pappenheim und alle Ortsteile



Bürgertelefon und weitere wichtige Telefonnummern

Für Fragen zum Coronavirus und den damit im Zusammenhang stehende Umständen hat das Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet und gibt weitere wichtige Telefonnummern bekannt.

Unter der Telefonnummer 09141 902-500 hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen für verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Corona ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons geben vorrangig zu verwaltungsrechtlichen Fragen Auskunft. Darunter fallen unter anderem Betriebsuntersagungen, Veranstaltungsverbote oder wirtschaftliche Hilfen.

Wer eine medizinische Auskunft zum Coronavirus benötigt oder etwa ein begründeter Verdacht der Ansteckung besteht, kann sich an den Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 wenden.

Eine weitere Hotline hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter der Telefonnummer 09131 6808-5101 eingerichtet.