Briefwahl im Kindergarten St. Martin

In katholischen Kinderagten St. Martin gab es jetzt die Neuwahl des Elternbeirats, die wegen der aktuellen Pandemielage in Form einer Briefwahl abgehalten wurde.

Wegen der aktuellen Coronapandemie, hat sich das Kindergartenteam in diesem Jahr für das Verfahren zur Wahl des Elternbeirats per Briefwahl entschieden. Und nicht wie in den Vorjahren die Wahl am allgemeinen Elternabend durchgeführt, da dieser auch nicht in gewohnter Weise statt finden konnte.

Eine sagenhaften Wahlbeteiligung von 87,5% (von 40 möglichen wurden 35 Wahlzettel abgegeben) erfreute alle sehr und bestätige die Entscheidung per Briefwahl abstimmen zu lassen.

Karin Liebald, die Leiterin des Kindergartens organisierte bei der Stadtverwaltung sogar eine Wahlurne, welche vor dem Kindergarten aufgestellt wurde und auch die von der Kommunalwahll übrig gebliebenen Briefwahlunterlagen konnten recycelt werden. So erhielten die Eltern pro im Kindergarten angemeldetes Kind einen Stimmzettel.

Gewählt wurden, Christina Renner aus Osterdorf zur 1.Vorsitzenden, Inci Browoski aus Pappenheim zur 2. Vorsitzenden, Martina Pop aus Osterdorf ist zukünftig für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich, Karoline Slowik aus Osterdorf führt die Kasse, Marion Boscher aus Osterdorf unterstützt das Kremium als Beisitzer und Kathrin Meyer aus Pappenheim ist Schriftführerin.

Der Elternbeirat bildet eine Brücke zwischen Elternschaft und Team des Kindergartens und freut sich auf die Aufgaben im kommenden Jahr. Es wird bestimmt ein Jahr, das nicht in gewohnter Form ablaufen kann, da viele Veranstaltungen auf Grund der Kontaktbeschränkungen abgesagt sind, bzw. werden müssen.




Hilfe für den Neustart im Outdoor-Kindergarten Göhren

Der Outdoor Kindergartens in Göhren steht kurz vor der Neueröffnung und konnte sich über Starthilfe von insgesamt 2.000 Euro freuen. Die Weißenburger Kinderstiftung, eine Stiftung der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG. und die Bank selbst spendeten dem Trägerverein des Kindergartens je 1.000 Euro. Nach den Weihnachtsferien sollen im Januar 2021 in der naturnahen Einrichtung mit dem innovativen Konzept von Sabine Tober und Martina Rieger wieder Kinder betreut werden.

„Ich bin mehr als überrascht“, sagte Helmut Kundinger von der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG., als er kürzlich den Scheck seiner Bank über 1.000 Euro zum Outdoorkindergarten nach Göhren brachte. Er sei beeindruckt von der Gestaltung und Ausstattung des Kindergartenareals und des Kindergartengebäudes mitten in der Natur. Mit ihm war Thomas Geyer Vorstand der Weißenburger Kinderstiftung gekommen, der ebenfalls einen Scheck über 1.000 Euro mitbrachte. Seit vielen Jahren ist die Kinderstiftung Weißenburg der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG angegliedert. Von dort greift man Kinder und Kinderprojekte in der Region unter die Arme und ist jetzt auf das innovative Kindergartenkonzept in Göhren aufmerksam geworden.

Diese Hilfe kommt für Stefan Koberstein und Benedict Herzog, die Verantwortlichen im Trägerverein Outdoorkindergarten Göhren gerade recht.

Information zum Kindergarten:
Outdoor-Kindergarten e.V.
Göhren 22
91788 Pappenheim

Mail: Outdoor-Kindergarten@gmx.de
Mobil: 0151/58349495

Ansprechpartner: Stefan Koberstein

Der Kindergarten wurde, wie vom Weißenburger Tagblatt im September berichtet Ende März 2020 wegen des Corona-Lockdowns geschlossen. Als andere Kindergärten wieder öffnen konnten kam es zu einer Trennung des Outdoor-Kindergartens vom BRK Kreisverband Südfranken, der seit der Eröffnung im Sommer 2919 Träger des Kindergartens war. Neuer Träger ist nun der Verein Outdoorkindergarten Göhren e.V. der, obwohl es der Kindergarten mit dem bewährten Konzept und einem bewährten Betriebsablauf war, ein neues Genehmigungsverfahren starten musste.

Stefan Koberstein und Benedict Herzog die Verantwortlichen des Trägervereins für den Trägerverein haben seitdem unermüdlich an der Neueröffnung gearbeitet. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens fanden Begutachtungen durch das Gesundheitsamt, die Lebensmittelüberwachung und vom TÜV statt, die allesamt zufriedenstellend verlaufen sind. In der letzten Woche habe man die letzten Unterlagen beim Jugendamt eingereicht, sodass nun das Genehmigungsverfahren läuft. Dieses – so ist der Plan – wird voraussichtlich so zeitig abgeschlossen sein, dass der Outdoorkindergarten Göhren seine Neueröffnung nach den Weihnachtsferien feiern kann. Aber die Verantwortlichen handeln gewissenhaft und mit Bedacht. Denn, so betont Stefan Koberstein, „das ist ein sensibles Thema, da darf man nichts überstürzen“.

Anfragen von interessierten Familien für den Outdoor Kindergarten Göhren sind ausreichend vorhanden und kommen aus einem weiten Umkreis. Das ist auch eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Neustart und für einen effizienten Betrieb des Outdoor-Kindergartens.

Information zum Kindergarten:
Outdoor-Kindergarten e.V.
Göhren 22
91788 Pappenheim

Mail: Outdoor-Kindergarten@gmx.de
Mobil: 0151/58349495

Ansprechpartner:
Stefan Koberstein




Holzzaun beschädigt und weitergefahren

Am Samstagabend, 31.10.2020 kam es am Brünnlein in Pappenheim zu einer Verkehrsunfallflucht, bei der eine Schaden von 500 Euro entstand. Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls.

Gegen 22:15 Uhr wendete ein bislang namentlich nicht bekannter Pkw-Fahrer mit einem schwarzen Pkw, Mazda dessen Kennzechen bekannt ist, in Pappenheim am sogenannten Brünnlein (Dem Weg Richtung Bahnweg/Spielplatz/Freibad/ zwischen Bahnhofstraße und Bahnweg). Beim rückwärts rangieren beschädigte er den Holzzaun der Grünanlage um den Gedenkstein.

Ein Zeuge hat den Anstoß bemerkt und  den Verursacher auch angesprochen. „Den Fahrzeugführer interessierte dies herzlich wenig und er fuhr mit seinem Pkw davon“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Das Kennzeichen des Verursachers ist zwar bekannt, dennoch werden weitere Zeugen gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.




ACHTUNG ! Falsche Handwerker unterwegs

Die Polizei warnt vor falschen Handwerkern, die in Treuchtlingen aus einer Wohnung einen hohen Geldbetrag entwendet haben.

Am Montag, 26.10.2020, gegen 11.00 Uhr, gelangten 2 Männer unter einem Vorwand in ein Haus in der Hauptstraße in Treuchtlingen und entwendeten einen größeren Geldbetrag. Die beiden Männer gaben sich als Handwerker aus und erklärten der Hausbesitzerin, dass sie das Dach und die Wände auf Dichtigkeit prüfen würden.

Während die Geschädigte mit einem der Männer auf den Dachboden ging, verblieb der zweite Mann in der Wohnung. Nachdem die beiden angeblichen Handwerker das Haus wieder verlassen hatten, stelle die Frau fest, dass ein vierstelliger Geldbetrag aus einem Schrank fehlte.

Die Geschädigte konnte die beiden falschen Handwerker wie folgt beschreiben:

    1. Täter: ca. 45 Jahre alt, 175 cm groß, kräftig, trug eine schwarze Jacke und sprach hoch-deutsch
    2. Täter: ca. 45 Jahre alt, 170 cm groß, schlank, trug eine weiße Latzhose (Malerkleidung), sprach ebenfalls hochdeutsch,

Beide Täter trugen einen Mund-Nasen-Schutz. Trotz intensiver polizeilicher Fahndung, auch mit Zivilkräften, konnten die Einschleichdiebe nicht festgenommen werden.

Hinweise zu den beiden „falschen Handwerkern“ oder einem eventuellen Fahrzeug mit dem die Täter unterwegs waren, werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Kay Mlinzk führt den Turnverein weiterhin in die Zukunft

Der Turnverein 1861 Pappenheim e.V. hat jetzt mit einer deutlichen, coronabedingten Verspätung seine Jahreshauptversamlung abgehalten, bei der Kay Mlinzk wieder einstimmig zum 1. Vorstand gewählt wurde. In seiner Jahresrückschau kam das erfolgreiche Streben des Turnrates und vieler Vereinsmitglieder zum Ausdruck einen modernen Turnverein in eine sichere Zukunft zu führen. Auch die Vorstandschaft und die Beisitzer wurden einstimmig neu gewählt.

Die Tradition des Turnvereins, seine Jahreshauptversammlung im März abzuhalten, musste diesmal wegen der Corona Pandemie auf den 20. Oktober verlegt werden. Dadurch hatte der 1. Vorstand Kay Mlinzk in seiner Rückschau über die Vereinsgeschehnisse aus dem Jahr 2019 und 2020 zu berichten.

Mit 412 Mitgliedern, von denen 182 Kinder und Jugendliche sind, ist der Turnverein in das Jahr 2020 gestartet. Dazu hatte der Vorstand zu beklagen, dass die Mitgliederzahlen stetig sinken würde und erinnerte an den Mitgliederhöchststand von 650 Mitgliedern im Jahre 2001.

Vielfalt des Sports

Seit der letzten Jahreshauptversammlung im März 2019 habe es eine ereignisreiche Zeit mit tiefgreifenden Veränderungen gegeben. Ein halbes Jahr lang gab es in der vereinseigenen Turnhalle keinen Sport. Erst nach den Sommerferien sei der Betrieb mit Ausnahme der Sparten Kinderturnen und dem Basketball wieder angelaufen.

Bei der Gelegenheit verwies Kay Mlinzk auf das reichhaltige Sportangebot des Turnvereins bei dem es 3 Gruppen für Herren- und Damengymnastik, die Abteilung Bogensport und Tischtennis mit Kinder- Jugend- und Erwachsenengruppen gibt. Ergänzt wird das Angebot durch Volleyball, Bodyforming, Kinderturnen und Eltern- Kind- Turnen, Basketball und Nordic Walking. Im Frühjahr 2020 sind mit Line- Dance und Yoga zwei neue Kurse mit viel Schwung und sehr guter Beteiligung angelaufen, die aber durch Corona unterbrochen werden mussten und nun seit September wieder laufen.

Die neu gewählte Vorstandschaft des Turnvereins 1861 Pappenheim e.V.

Aus all diese Sparten gab es Berichte über die Entwicklung der sportlichen Aktivitäten und Leistungen von den jeweiligen Übungsleitern.
Da der Turnhallenbelegungsplan noch freie Termine habe, eröffnen sich die Möglichkeiten für neue Sportarten oder die Ausweitung bestehender Sportstunden, betonte Mlinzk bei seinem Vortrag. Er appellierte an die Vereinsmitglieder durch Vereinswerbung und Nutzung der eigenen Fähigkeiten dem Verein zu helfen neue Übungsleiter für den Verein zu gewinnen.

Bei den 15 aktiven Übungsleitern bedankte sich Kay Mlinzk ganz besonders, diese erhalten für ihre Tätigkeit zwar ein Salär, dass sie aber allesamt dem Verein überlassen, wobei jährlich ein beachtlicher Betrag in der Vereinskasse verbucht werden kann.

Baudenkmal Turnhalle
Mit einer eignen Turnhalle verfügt der Pappenheimer Turnverein über ein eine Sportstätte, die Mlinzk als Dreh- und Angelpunkt der Vereinsarbeit bezeichnete. Dabei handelt sich um ein Bauwerk, das 1907 eingeweiht wurde und heute auch als Einzeldenkmal besonders geschützt ist. “Wir verwenden viel Geld und Mühe darauf unsere Turnhalle immer in einem ordentlichen Zustand zu erhalten“, betonte der Vorstand. Fast jedes Jahr gebe es Modernisierungen an dem Gebäude, wobei immer darauf geachtet werden muss, dass die äußere Gestalt der Halle nicht verändert wird. Das gilt vor allem für die Erneuerung der aufwändig gestalteten Fenster, die als eine der nächsten Sanierungsmaßnahmen zusammen mit der Beseitigung eines Risses in der Fassade in Angriff genommen werden sollen. Ein dickes Lob sprach der Vorstand Günter Polansky aus, der als guter Geist in der Turnhalle nicht nur auf die Sauberkeit achtet, sondern sich auch selbständig um kleinere Reparaturen kümmert.

Neuwahlen und Ehrungen
Gut vorbereitet waren die Neuwahlen der Vorstandschaft und der Beisitzer, die zusammen den Turnrat bilden.

Mit Kay Mlinzk, Sabine Rossak, Tino Ernst, und Regine Halbmeier als Kassenwartin wurden alle vier Vorstände ohne Gegenstimmen wiedergewählt und als Beisitzer gab es ebenfalls ein einstimmiges Votum für Carola Zanetti als Schriftführerin, Johannes Kessler, Carlo Enser und Julian Sattler.

Ehrenurkunden und Blumen für langjährige Vereinsmitglieder

Eine lange Liste von Ehrungen für die treuen Vereinsmitglieder unter denen sich Günther Kleber befand der 25 Jahre Mitglied im Turnverein ist. Für eine 40-jährige Mitgliedschaft erhielten Karl Dinkelmeyer, Heidi Bernreuther, Gabriele Uellendahl und Andreas Müller eine Auszeichnung. 50 Jahre lang sind Helga Hufnagel sowie  Emmy und Roman Sacher schon Mitglied im Turnverein.

Anpassung der Satzung
Auch eine Anpassung der Vereinssatzung stand bei der jüngsten Jahreshauptversammlung auf dem Programm. Dabei ging es darum, der Arbeit des Turnrates mehr Wertschätzung entgegenzubringen. Aus diesem Grund soll künftig der Turnrat nach Stundenabrechnung die gleiche Entschädigung enthalten wie auch die Übungsleiter. Allerdings soll diese Entschädigung wie auch bei den Übungsleiten dem Verein gespendet werden. Alle anderen Änderungspunkte waren redaktioneller Art. Alle Äderungsvorschläge wurden von der Versammlung einstimmig beschlossen.

„Helft alle mit, unseren Verein zukunftssicher zu machen.“ Mit diesem Aufruf schloss Kai Mlinzk die Versammlung. Dazu brauche es jede Menge frischer Ideen, Kraft und Mut für Veränderungen und Erneuerungen im Verein.




Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 35

Ab morgen gelten im   Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen strengere Maßnahmen und Einschränkungen, weil die Covid-19-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen stark angestiegen sind  und den Schwellenwert von 35 deutlich überschritten haben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 48,56. Insgesamt sind 509 Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie zu verzeichnen. Ab morgen 22.10.2020 gelten im gesamten Landkries verstärkte Maßnahmen und Einschränkungen.

Aufruf des Landrats

„Auch in unserem Landkreis ist die Lage ernst. Die Situation kann sich täglich verschärfen. Ich appelliere an die gesamte Bevölkerung in unserem Landkreis sich sehr strikt an die bestehenden Regelungen zu halten. Nur gemeinsam schaffen wir es das Infektionsgeschehen wieder zu verlangsamen. Bleiben Sie gesund!“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen betrifft den gesamten Landkreis. Einzelne Hotspots sind nicht auszumachen. Teilweise sind private Feiern Auslöser des Infektionsgeschehens.
Aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 16. Oktober 2020 weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun auf Maßnahmen und Einschränkungen hin, die ab morgen, 22.10.2020 gelten. Diese Maßnahmen gelten so lange, bis der Schwellenwert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten wird.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht auf seiner Homepage tagesaktuell die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter

www.stmgp.bayern.de.

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35.

Folgende Maßnahmen gelten ab morgen und sind zu beachten:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen;

auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.

Das Landratsamt behält sich vor, konkrete öffentliche Plätze und Verkehrsflächen zu nennen, wo Maskenpflicht gilt und der Konsum von Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr verboten ist.

Vereinssitzungen und Mitgliederversammlungen
Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Gottesdienste
Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen noch durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten, die der Konfirmation im Familienkreis folgen, sind auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch für Gaststätten.

Kindertagesstätten
Für die Kindertagesstätten im Landkreis tritt die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft (z.B. feste Gruppen in Kitas).

Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 ergeben sich weitere Einschränkungen. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage

www.landkreis-wug.de

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

 




Covid-19-Fall an Grundschule in Pappenheim

Eine Lehrkraft der Grundschule in Pappenheim wurde positiv auf Covid-19 getestet. Drei Klassen und drei weitere Lehrkräfte stehen unter Quarantäne.

(LRA) Zuletzt war die betroffene Lehrkraft am 16.10.2020 im Unterricht an der Grundschule in Pappenheim. Nach derzeitigem Stand werden 54 Schüler aus drei Klassen und drei weitere Lehrkräfte für vierzehn Tage ab dem letzten Kontakt unter Quarantäne gestellt.

 Die Testungen aller Kontaktpersonen 1 sind für diese Woche geplant.




Feuerwehr im Öleinsatz

Die Freiwillige Feuerwehr Pappenheim hatte bei einem Einsatz am Samstagmorgen (17.10.2020) Motorenöl abzubinden, das auf von einem geparkten Pkw auf die Straße gelaufen war. Die Polizei war ebenfalls Ort und verständige zum Zwecke der Schadensregulierung die Stadt Pappenheim als Straßenbaulastträger




Anstieg der Corona-Infektionsfälle im Landkreis

Innerhalb eines Tages wurden gestern, am Donnerstag, 15. Oktober 2020, drei positive Covid-19-Befunde von Schülern gemeldet. Dabei handelt es sich um Schüler einer 10. Klasse der Realschule Gunzenhausen, einer 11. Klasse des Beruflichen Schulzentrums Gunzenhausen und einer Meister-Klasse am kunststoffcampus in Weißenburg. Das Infektionsgeschehen steigt nun auch in Altmühlfranken deutlich erkennbar und möglicherweise werden auch die Schwellenwerte erreicht.

(LRA) Insgesamt müssen 68 Schüler und elf Lehrkräfte für vierzehn Tage nach letztem Kontakt in Quarantäne. Sie werden zu Beginn der nächsten Woche getestet.

 Es ist deutlich zu erkennen, dass das Infektionsgeschehen nun auch in Altmühlfranken, wo in den letzten Wochen vergleichsweise wenige Fälle zu beobachten gewesen waren, erheblich anzieht. Auch das Erreichen der Schwellenwerte 35 bzw. 50 / 100.000 Einwohner in 7 Tagen ist keineswegs ausgeschlossen.

 Umso wichtiger ist es – insbesondere um neue Beschränkungen zu vermeiden – an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: Familienfeiern, Partys junger Leute, Enge in der Firma und weitere Situationen, in denen selten oder nie Masken getragen werden, stellen derzeit die größte Gefahr dar.

Das Gesundheitsamt bittet alle dringend, wieder mehr Augenmerk auf Abstand, Hygiene und Masken zu legen, und das im schulischen, beruflichen und vor allem auch privaten Bereich.




Das Seniorenheim Georg-Nestler-Haus in Pappenheim wird geschlossen

 

Das Alten- und Pflegeheim Georg-Nestler-Haus in Pappenheim schließt zum 31. Mai 2021. Das hat Karl Schulz, Geschäftsführer der Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter (RDA heute am 15.10.2020 den Bewohnervertreterin, sowie die Mitarbeitenden des Georg-Nestler-Hauses mitgeteilt. Auch Pappenheims Bürgermeister Florian Gallus wurde zeitnah informiert.

(Rummelsberger) Er sagte: „Diese Entscheidung ist uns in Rummelsberg nicht leichtgefallen. Das Georg-Nestler-Haus und die Menschen, die dort leben und arbeiten, lagen uns Rummelsbergern immer am Herzen.“ Wie man es jedoch drehe und wende, kam man immer zum gleichen Schluss: Das Pappenheimer Seniorenheim kann nicht weiterbetrieben werden. Rummelsberg zieht einen Schlussstrich und kommt damit einem Schritt der Aufsichtsbehörde zuvor, der in den nächsten Jahren erfolgt wäre. Das Haus ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr allen Vorgaben, die an Pflegeeinrichtungen gestellt werden. Eins sei zum anderen gekommen und jede Sanierung habe im Grunde keine dauerhafte Verbesserung für Bewohnerinnern, Bewohner und Pflegende gebracht. Im Vergleich zu anderen Senioreneinrichtungen ist das Pappenheimer Haus zu klein, um hohe Investitionskosten stemmen zu können. Die Finanzierung eines Altenheimes sieht vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner einen Beitrag zu solchen Kosten tragen müssen. Würde man in Pappenheim zukunftssicher investieren, wäre die Belastung für jeden einzelnen der 51 Bewohner*innen unzumutbar hoch.

Man habe lange versucht, den früheren Zusagen entsprechend eine Zukunft für die Altenhilfe in Pappenheim zu verwirklichen. Viele haben daran mitgewirkt, dies auch umzusetzen. „Ich bedaure hier stehen zu müssen und jetzt Hoffnungen zu zerstören, die auch wir noch vor einiger Zeit für umsetzbar hielten,“ entschuldigt sich Schulz. Nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie, deren wirtschaftliche Folgen für einen Träger wie die Rummelsberger Diakonie noch nicht absehbar seien, habe man nach dem Sommer entschieden, das Haus zu schließen. „Das ist ehrlicher als noch lange „herumzudoktern“, ist sich Schulz sicher. „Als diakonischer Träger wollen wir auf Dauer eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu einem vertretbaren Preis anbieten,“ betonte er und bat um Verständnis für die Schließung.

Heimleiterin Christa Schwind versicherte, dass sich Bewohnerinnen, Bewohner und ihre Angehörigen darauf verlassen können, jede Unterstützung zu bekommen, einen neuen Platz in einem der umliegenden Senioreneinrichtungen zu finden. „Ich bin zuversichtlich, dass uns das innerhalb des nächsten halben Jahres ebenso gelingt, wie für die Mitarbeitenden neue Arbeitsstellen zu finden,“ sagt sie. Allen Mitarbeitenden werden neue Arbeitsplätze innerhalb der Rummelsberger Gruppe angeboten. Die Mitarbeitervertretung der RDA war involviert. Es sind etwas mehr als 30 Arbeitskräfte betroffen.

„Selbstverständlich stehen wir zu unseren Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Mitarbeitenden im Haus. Wir werden bis zum letzten Tag die mit uns geschlossenen Verträge erfüllen,“ versichert Karl Schulz.

Die Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter (RDA) ist eine gemeinnützige Gesellschaft mbH und gehört zur Rummelsberger Diakonie e.V. Sie ist Trägerin von stationären und ambulanten Diensten für Menschen im Alter. Die RDA begleitet täglich mehr als 3.000 Seniorinnen und Senioren in Bayern und bietet rund 1.400 Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz.




Turnverein mit Gesundheits- und Fitnessangebot

„Runter vom Sofa, rein in die Turnhalle oder raus an die frische Luft.“ Unter diesem Motto bietet der Turnverein Pappenheim 1861 e.V. für alle Interessenten aus der Region ein reichhaltiges Angebot im Breitensport.
Neben vielen anderen Möglichkeiten der sportlichen Betätigung möchte Helmuth Regler beispielhaft auf zwei Angebote hinweisen.

Männer-Montagsturnstunde (Gymnastik)
findet jeden Montag um 18.30 Uhr statt, dauert 1 Stunde und ist vor allem für Männer ab 60 gedacht. An alle Interessenten ergeht die Einladung zur Teilnahme am Probeturnen. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich.  (Kontakt: Helmuth Regler 0163-882 10 02).

Nordic-Walking-Gruppe
Die Nordic-Walking-Gruppe läuft jeden Montag um 8.30 Uhr in der freien Natur. Treffpunkt ist die Turnhalle, Dauer: eine gute Stunde, ca. 6 km.

Die Gruppe – ein paar Frauen und Männer – würde sich über weitere Teilnehmer freuen. Es gibt für den Anfang Leihstöcke. auch hier ist ein Probelauf ohne Voranmeldung möglich. Nähere Informationen gibt es bei M. Müller 0151-222 75 089