Auf schneebedeckter Fahrbahn in Lkw gerutscht

Am Dienstag, 19.01.2021, gegen 15.35 Uhr, ereignete sich auf der Kreisstraße WUG 11 zwischen Pappenheim und Göhren ein Verkehrsunfall bei dem ca. 17 000 Euro Sachschaden entstanden ist. Personen wurden nicht verletzt.
Eine 38-jährige Pkw-Fahrerin geriet bei schneebedeckter Straße auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden Lkw. Beide Unfallfahrzeuge wurden erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden.

Eine halbe Stunde vorher war ebenfalls auf der WUG 11, ein Pkw von der B 2 Richtung Pappenheim unterwegs. Kurz vor der Abzweigung nach Osterdorf „kam der ältere Herr aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse mit seinem Fahrzeuge nach links von der Fahrbahn ab schreibt die Polizei in ihrem Bericht. Der Fahrer blieb unverletzt, ob ein Sachschaden entstanden ist muss noch geklärt werden




Stadt unterstützt Studie für die Freibadsanierung

Die Stadt Pappenheim leistet finanzielle Unterstützung für eine Studie über die Sanierung des Pappenheimer Freibades. Die Sanierungsstudie soll aufzeigen, wie das renovierungsbedürftige Freibad effizient auf Vordermann gebracht werden kann.

Zwei Aspekte sind es, die das Pappenheimer Freibad mit Saisonbetrieb ausmachen. Da wird zum einen die Lebensqualität und die Attraktivität der Tourismusstadt Pappenheim gesteigert, das Bad ist eine von mehreren Voraussetzungen für das Prädikat Luftkurort und es ist wegen seiner enormen Ausdehnung ein sehr geeigneter Ort für Entspannung. Gerade im Coronajahr 2020 hat sich die großzügige Ausdehnung des Geländes sehr bewährt.

Allerdings weiß man auch, dass das Pappenheimer Freibad seinen 40. Geburtstag schon seit 2017 hinter sich hat, was einen ständigen Modernisierungs- und Renovierungsbedarf notwendig macht.

Schon immer ist das Freibad für die Stadt Pappenheim und für die Städtischen Werke ein Defizitgeschäft, weshalb einige Stadträten immer wieder der Fortbestand des Pappenheimer Freibades infrage gestellt haben.

Die ständigen Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten haben erfreulicherweise dazu beigetragen, dass das Pappenheime Freibad nach wie vor zu einem der beliebtesten Freibädern Bayerns zählt.

Jetzt allerdings wächst der Sanierungsdruck Jahr für Jahr an und es stehen große Instandsetzungsmaßnahmen an, um den Bestand des Bades langfristig zu sichern.

„Besonders im Bereich der zwei Beckenköpfe und des Kinderplanschbeckens werden seit mehreren Jahren erhebliche Mittel für die Instandsetzung benötigt“, schreibt Steffen Petrenz, der Leiter der Städtischen Werke in seinem Antrag. Das Kinderplanschbecken ist nicht an die Wasseraufbereitungsanlage angeschlossen, weshalb das Wasser in regelmäßigen Abständen komplett erneuert werden muss.

Nun reifte nach intensiven Sondierungen bei den Städtischen Werken die Erkenntnis, dass die Sanierung von einem spezialisierten Fachplaner begleitet werden muss, um zu einer nachhaltigen und kosteneffizienten Lösung zu kommen.

Deshalb haben die Städtischen Werke Rat und Hilfe bei dem für derartige Vorhaben spezialisierten Architektenbüro Krautloher aus Vilshofen an der Donau gesucht und gefunden. Denn das Architekturbüro konnte ein bereits bewährtes Umbaukonzept vorstellen. Demnach werden in einer Sanierungsstudie verschiedene Möglichkeiten mit Kostenberechnung erarbeitet. Auf Basis dieser Studie kann dann eine sachlich fundierte Entscheidung über die Sanierung durch den Aufsichtsrat und den Stadtrat getroffen werden.

Die Studie wird bei den Stadtwerken mit 4.500 Euro zuzüglich der Nebenkosten zu Buche schlagen. Deshalb wurde bei der Stadt Pappenheim der Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt.

Der Stadtrat hat dem Antrag ohne Diskussion durchgewunken und der Stadtwerke Pappenheim GmbH den Betrag von 4.500 Euro für die Studie Freibadsanierung zuerkannt.

Für die Sanierung selbst wird es voraussichtlich eine Förderung von 45 % für die Stadt Pappenheim geben, die dann von den förderfähigen Kosten 10 % zu tragen hat. Die weiteren Kosten hat die Stadtwerke Pappenheim GmbH zu tragen. Für die Förderung durch den Bund haben die Stadtwerke bereits an einem Projektaufruf teilgenommen und erwarten weitere Informationen über die Förderung noch im ersten Quartal 2021.




An Bedürftige werden FFP 2-Masken kostenlos verteilt

Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern für Personen ab 15 Jahren die Vorschrift, eine FFP2- im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Für besonders Bedürftige stellt der Freistaat Bayern zweieinhalb Millionen FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Die Verteilung dieser Masken für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen übernimmt das Landratsamt.

 (LRA) In den nächsten Tagen werden den besonders Bedürftigen, also den Empfängern von Grundsicherungsleistungen, zunächst fünf FFP2-Masken per Post zugeschickt. Auch Bezieher von Asylbewerberleistungen erhalten solche Masken. Den Tafeln werden vom Landratsamt ebenfalls eine gewisse Menge an FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

Der Versand wird innerhalb der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt organisiert und beginnt am Montag, 18. Januar. Die betroffenen Personen erhalten gemeinsam mit den Masken auch eine Anleitung, was beim Tragen zu beachten ist.

Mehr Informationen zur FFP2-Maskenpflicht gibt es auch auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmgp.bayern.de.

Darüber hinaus wird derzeit auch eine Verteilaktion für FFP2-Masken für pflegende Angehörige vorbereitet. Landrat Manuel Westphal hat die Gemeinden gebeten, dabei zu unterstützen. Alle Informationen dazu wird das Landratsamt in den nächsten Tagen bekannt geben.

„Die FFP2-Masken können im Vergleich zu den Alltagsmasken nicht selbst hergestellt werden und liegen preislich auch höher. Aus diesen Gründen ist die Aktion, solche Masken mit höherer Schutzwirkung an Bedürftige kostenlos zu verteilen, mit Blick auf die FFP2-Maskenpflicht sehr wichtig. Ich bedanke mich auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die die Versandaktion in kurzer Zeit ermöglicht haben, so dass den betroffenen Personen zeitnah FFP2-Masken zur Verfügung stehen“, so Landrat Manuel Westphal.




Informationen zur Corona-Online-Impfregistrierung

Eine Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung ist derzeit auch im Landkreis Weißenburg -Gunzenhausen nicht möglich. Das Impfzentrum Altmühlfranken bittet Impfwillige, sich ausschließlich online zu registrieren und informiert gemeinsam mit dem Landratsamt über das Portal.

(LRA) Anfang dieser Woche war es zum ersten Mal möglich, Impftermine für die erste Priorisierungsgruppe am Impfzentrum Altmühlfranken zu vereinbaren. Die 200 möglichen Impftermine waren innerhalb von zwei Tagen vergeben. Die Nachfrage nach den Terminen war sehr hoch, so dass in den ersten Tagen täglich eine vierstellige Anzahl an Anrufern versuchte, die Hotline des Impfzentrums zu erreichen.

Das Telefonnetz des Klinikums Altmühlfranken, das auch der Betreiber des Impfzentrums ist, war deswegen zeitweise überlastet. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Tage wird die Hotline personell verstärkt. Die Telefonhotline des Impfzentrums ist Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.

Leider ist derzeit keine Terminvereinbarung möglich, da nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht. In Zukunft erfolgt eine Terminvereinbarung ausschließlich über das kürzlich freigeschaltete Registrierungsportal des Freistaats Bayern www.impfzentren.bayern. Impfwillige können sich hier online registrieren und werden entsprechend der in der Impf-Verordnung angegebenen Priorisierungsgruppen aufgenommen. Das Impfzentrum Altmühlfranken hat keinerlei Einfluss auf diese Priorisierung. Sobald wieder Termine am Impfzentrum Altmühlfranken zur Verfügung stehen, werden die registrieren Personen der aktuellen Priorisierungsgruppe per E-Mail benachrichtigt und können einen Termin am Impfzentrum vereinbaren. Bitte beachten Sie dafür auch immer den Mailangang in Ihrem Spam-/oder Junk-Mail-Ordner.

Für die Online-Registrierung ist eine E-Mail-Adresse sowie eine Handynummer erforderlich. In wenigen Schritten ist die Registrierung abgeschlossen. Leider ist es nicht möglich, gleichzeitig mehrere Personen mit einer E-Mail-Adresse zu registrieren. Deshalb muss in diesen Fällen eine zweite E-Mail-Adresse oder die E-Mailadresse eines Verwandten oder Bekannten angegeben werden. Nach erfolgter Impfung wird die verwendete E-Mailadresse zeitnah wieder für weitere Registrierungen freigeschaltet. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann notfalls die Hotline des Impfzentrums (09831 52-2041) nutzen. Hier kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen. Ein Vorteil, früher eine Impfung zu erhalten, ist mit der telefonischen Registrierung nicht verbunden.

Personen, die nicht der ersten Priorisierungsgruppe angehören, erhalten durch die Registrierung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls keinen früheren Impftermin. Die Priorisierung erfolgt durch die Software streng nach der Impf-Verordnung und ist nicht zu beeinflussen.

„Leider sind wir bei der Terminvergabe von den Impfstofflieferungen abhängig. Derzeit können keine weiteren Termine am Impfzentrum vergeben werden. Die Registrierung impfwilliger Personen ist ein wichtiger erster Schritt, sobald wieder Termine zur Verfügung stehen, werden Sie über das Onlinesystem benachrichtigt. Wir können den Unmut nachvollziehen, der sich gerade auch durch lange Wartezeiten an der Telefonhotline des Impfzentrums ergibt“, bitten Landrat Manuel Westphal und Klinikvorstand Christoph Schneidewin um Verständnis und führen weiter aus: „Ein Anruf bei der Hotline des Impfzentrums ist derzeit nur notwendig, wenn keine Möglichkeit besteht, sich online registrieren zu lassen. Wir hoffen, dass bald wieder Impfstoff zur Verfügung steht, so dass weitere Termine zur Impfung vereinbart werden können. Seit dem Impfstart konnten wir bereits mehr als 1.000 Personen der ersten Priorisierungsgruppe impfen.“




Einmietbetrüger unterwegs

In einem Pappenheimer Hotel  mietete sich im Dezember 2020 ein 36-jähriger Mann für 8 Tage ein Zimmer in einem Hotel in der Innenstadt. Beim Verlassen des Hauses erklärte der Gast, dass er erst noch auf sein Gehalt warten müsse und dann die fällige Rechnung überweisen würde.

Dies geschah jedoch bis Mitte Januar 2021 noch nicht, bei den polizeilichen Ermittlungen hat sich herausgestellt, dass Anmieter ds Hotelzimmers schon mehrfach mit der gleichen Betrugsmasche tatauffällig war. Dem Hotelier entstand ein Schaden im mittleren dreistelligen EURO-Bereich. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Einmietbetruges eingeleitet.




Modl Medical verkauft FFP 2-Masken auf dem Volksfestplatz

Auf der Lach in Pappenheim (Volksfestplatz) wo auch der Testcontainer der Firma Modl Medical seit einigen Wochen steht, werden morgen am Freitag, 15. Januar2021 die ab kommendem Montag vorgeschrieben FFP2 Masken frei verkauft. Der Verkauf geht von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Masken gibt es einzeln und im Gebinde zu 10, 20, 30, 40, 50 und 100 Stück.

Die von Firma Modl Medical verkauften Masken sind von bester Qualität in natürlich CE-Zertifiziert. Es ist nur Kartenzahlung möglich.




Unfälle bei Schnee und Eis

Zwei Verkehrsunfälle hatten die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen auch im Bereich Pappenheim bei winterlichen Straßenverhältnissen am 12.Januar 2021 aufzunehmen. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt.

Ein Sachschaden in Höhe von 3.000 Euro entstand, als eine 21-jährige Fahrerin auf der Staatsstraße Str. 2230 in Richtung Pappenheimer fuhr. Als ihr ein Schneepflug entgegenkam bremste die Frau ab und machte Lenkbewegungen, die dazu führten, dass ihr Pkw ins Schleudern geriet und an der Schutzplanke entlangschrammte. Es entstand ein Schaden von ca. 3.000 EURO.

Nichtangepasste Geschwindigkeit bei schneebedeckter Fahrbahn war dann um 16:30 Uhr in Bieswang die Unfallursache, als gegen 16:30 Uhr ein 31-jähriger Mann mit einem SUV die Rosengasse befuhr. Dort geriet es laut Polizeimeldung „auf schneebedeckter Fahrbahn aufgrund nicht den Witterungsverhältnissen angepasster Geschwindigkeit ins Rutschen“. Dabei stieß er mit seinem schweren Fahrzeug gegen das Hecke eines am Straßenrand ordnungsgemäß geparkten Kleinwagens, der gegen einen Gartenzaun geschleudert wurde und anschließend entgegen der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn zum Stehen kam. Beide Unfallfahrzeuge wurden erheblich beschädigt und auch zwei Zaunfelder sind ramponiert.




Bilder des Jahres 2020

Der Heimat- und Geschichtsverein Pappenheim und Ortsteile e.V. (HGV) hat jetzt in seinem Museumsfenster in der Pappenheimer Stadtvogteigassen-Arkade Bilder des Jahres 2020 ausgestellt.

Obwohl nach der Kommunalwahl alle Großveranstaltungen ausgefallen sind, hat es doch findige Menschen gegeben, die Kultur und Gesellschaftsleben im kleinen aber oft feinen Rahmen in Stadt und Land weiterblühen ließen.

Auf 12 Bildtafeln präsentiert der HGV für jeden Monat vier Fotos. Wie schon früher im Straßenmuseum Pappenheim ist auch diese Ausstellung rund um die Uhr und kostenlos zu besichtigen.

„Wir freuen uns, dass wir gerade in diesen trüben Zeiten mit den bunten Fotos das Stadtbild beleben können“, sagen Dagmar Fromm und Renate Prusakow bei der Gestaltung des Arkadenfensters. Die Bilder sollen Freude bringen und auch zu Gesprächen und Diskussionen in Pappenheim anregen.

Die Fotos bleiben voraussichtlich bis zum Pappenheimer Frühlingserwachen im Arkadenfenster ausgestellt.




Wohnungseinbruch an Silvester

In Pappenheim stieg am Silvesternachmittag ein bislang unbekannter Täter in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Bgm.-Rukwid-Str. ein. Durch ein geöffnetes Fenster im 1. Stock gelangte er in die Wohnung wo er 3.000 Euro Bargeld, einen Schlagstock und ein IPad erbeutete. Über einen Tisch, den der Täter vor das offene Fenster stellte konnte er in die hochgelegne Wohnung klettern. Die Polizei ist dem Täter auf der Spur und bittet eventuelle Zeugen sich bei der

Polizei Treuchtlingen unter Tel.-Nr. 091429644-0 zu melden.




Großer Brandeinsatz am letzten Tag des Jahres

Rund 100 Eisatzkräfte der Feuerwehren aus der Region eilten am Silvesternachmittag zu einem Brandeinsatz nach Bieswang. Dicke Rauchschwaden stiegen beim Zimmereibetrieb Gegg auf und waren weithin sichtbar.

Auf dem Betriebsgelände der Zimmerei waren ein ausgedienter Bürocontainer und ein Hackschnitzellager aus bisher noch unbekannter Ursache in Brand geraten. Durch den Brand wurde der Container total zerstört und auch die unter einem Blechdach abgelagerten Hackschnitzel brannten teilweise unkontrolliert ab. Durch die Hitze wölbte sich das Blechdach, auf dem eine Photovoltaikanlage befindet, an der ein zusätzlicher Schaden entstand. Dieser wurde vorläufig auf ca. 50.000 Euro geschätzt. Nach den Auskünften, die vor Ort erlangt werden konnten war der Brandausbruch im hinteren Bereich außerhalb des Containers an der Stelle, wo er an das Hackschnitzellager grenzt.

Entdeckt wurde das Feuer gegen 15.00 Uhr und der rasche Einsatz der Feuerwehr Bieswang konnte schlimmeres verhindern.

Im Einsatz waren die Feuerwehren aus Bieswang, Geislohe, Göhren, Pappenheim, Sappenfeld und Schönau. Ebenso an der Einsatzstelle waren der Fachbereich des Technischen Hilfswerks Treuchtlingen/Gunzenhausen, der ABC-Zug des Landkreises, der BRK-Rettungsdienst und die Notfallseelsorge und die Unterstützungsgruppe der örtlichen Einsatzleitung des Landkreises.

Über die Brandursache liegen bislang noch keine Erkenntnisse vor.




Böllerverbot zu Silvester gilt auch im eigenen Garten

Im Landkreis Weißenburg gilt zum Jahreswechsel 2020/21 ein striktes Böllerverbot auch auf Privatgrundstücken wie z.B. dem eigenen Garten. Die Belastung in den Kliniken hat die kritische Grenze längst überschritten. Dazu teilt das Ladratsamt mit:

(LRA) Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.

Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken in den Intensivstationen, aber auch die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht immer eine Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark belasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten erschweren.

Maßgeblich ist dabei nicht nur die Situation der Krankenhäuser im Landkreis, sondern mittelfrankenweit. Gerade Personen mit schwereren Verletzungen müssen teilweise in Häusern der sogenannten Maximalversorger oder spezialisierten Kliniken behandelt werden. Dort sind derzeit die Kapazitäten in Mittelfranken, aber auch bayernweit weitgehend ausgereizt. Auch wurden in den letzten Wochen immer wieder Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, aus den Kliniken verlegt, zeitweise aber auch aufgenommen. „Die Situation der Kliniken in Mittelfranken lässt sich dabei mit kommunizierenden Röhren vergleichen: Sind die Kapazitäten in einem Krankenhaus ausgereizt, so müssen andere Standorte aushelfen, indem sie Patienten aufnehmen. Aufgrund der Pandemie haben wir dabei derzeit eine Sondersituation, die diese Maßnahme rechtfertigt“, so Landrat Manuel Westphal.

So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21.00 Uhr abgebrannt werden.

Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.




Neuer Betreiber für Corona-Testzentrum in Gunzenhausen

 Ab dem 01. Januar wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen von dem neuen Dienstleister Vitolus betrieben. Zukünftig kann ein Wunschtermin direkt online gebucht werden.

(LRA) Leider wurde ein erneuter Betreiberwechsel notwendig, weshalb Ende des Jahres eine erneute Ausschreibung erfolgte. Gewinner dieser Ausschreibung war der auf die Pandemiebekämpfung spezialisierte Dienstleister aus München Vitolus.

Von Montag bis Freitag wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen an Werktagen von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. Die ersten Termine sind also nach dem Jahreswechsel am 4. Januar möglich. Wer einen Termin zur Testung vereinbaren möchte, kann sich vorrangig online unter www.vitolus.de/wug registrieren. Im Anmeldeformular kann direkt ein Wunschtermin angeklickt und gebucht werden.

Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Der Ablauf bleibt wie bisher:
Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Drive-In-Station an der Alemannenstraße 26, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Die Krankenversichertenkarte muss dafür mitgebracht werden.

Im zweiten Schritt nimmt das medizinische Fachpersonal durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sollte keine digitale Zustellung möglich sein, ist auch eine postalische Mitteilung über das Testergebnis möglich. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden Sie über das Gesundheitsamt kontaktiert.

Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, soll in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig.

Personen mit Symptomen sollen sich weiterhin an ihre Hausarztpraxis wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.