Nach Überschlag leicht verletzt

Am Ostermontag, 05.04.2021, gegen 21.45 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße von Bieswang in Richtung Rothenstein ein Verkehrsunfall, bei dem ein 19 Jahre alter Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Eichstätt leicht verletzt wurde und ein Sachschaden von ca. 3 000 EURO entstand.
Der Fahranfänger befuhr die Staatsstraße in Richtung Rothenstein, verlor aufgrund eisglatter Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet auf das Bankett und schleuderte in den Straßengraben, wo sich der Pkw überschlug. Der Rettungsdienst brachte den verletzten Fahrer ins Krankenhaus Eichstätt. Der Unfall-Pkw wurde geborgen und abgeschleppt.




Gottesdienste in Pappenheim

Die Evangelische Kirchengemeinde Pappenheim lädt ganz herzlich zu ihren Gottesdiensten in der Karwoche an Gründonnerstag und Karfreitag, zur Osternachtfeier mit Osterfeuer und zu den Gottesdiensten am Ostersonntag und Ostermontag ein. Das Osterfeuer wird in diesem Jahr im Kirchhof und nicht wie in den Vorjahren auf der Burg entzündet.

Die Gottesdienste finden als Präsenzgottesdienste unter den bekannten Hygienebedingungen (ähnlich Weihnachten) statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es besteht Maskenpflicht. Alle Gottesdienste werden musikalisch ganz besonders ausgeschmückt und bereichert.

Am Gründonnerstag beginnt der Gottesdienst in der Stadtkirche um 19.00 Uhr. Wir feiern gemeinsam Abendmahl (die Hostien sind einzeln verpackt und es werden Einzelkelche gereicht).

An Karfreitag beginnt der Gottesdienst um 10.00 Uhr. An diesem Tag schweigen die Glocken. Die außergewöhnliche liturgische und optische Gestaltung der Feier macht eindrücklich das Besondere des Tages deutlich.

Osterfeuer diesmal im Kirchhof
Die Feier der Osternacht beginnt in diesem Jahr mit dem Entzünden des Osterfeuers um 5.15 Uhr (bis 5 Uhr ist Ausgangssperre!) – ausnahmsweise im Kirchhof (Kindergarteneingang!) nicht auf der Burg.
Im Anschluss daran feiern wir den Osternachtsgottesdienst in der daneben liegenden Stadtkirche. Beginn um ca. 5.45 Uhr.

Um 10.00 Uhr am Ostersonntag feiern wir unseren Osterfestgottesdienst mit Abendmahl.
Am Ostermontag beginnt der Gottesdienst in der Stadtkirche ebenfalls um 10.00 Uhr.

Sie finden die entsprechenden Gottesdienste und Predigten auch im Internet unter Dekanat-Pappenheim.de  bzw.  pappenheim-evangelisch.de




Öffnungszeiten der Testzentren im Landkreis über die Osterfeiertage

Auch über die Osterfeiertage wird es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Möglichkeit geben, sich auf Corona testen zu lassen. Dabei wird es sowohl die Möglichkeit für PCR-Testungen als auch Schnelltestmöglichkeiten geben.

Altmühltherme in Treuchtlingen
Auch die Testmöglichkeit an der Altmühltherme in Treuchtlingen, bietet am Ostersamstag von 08.30 bis 15.00 Uhr Schnelltests an. Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de vereinbart werden. Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich unter 09142 2049900.

Medizinisches Versorgungszentrum in Weißenburg
Über die Feiertage wird das Schnelltestzentrum des Medizinischen Versorgungszentrums Altmühlfranken (MVZ) in der Cafeteria des Klinikums Altmühlfranken in Weißenburg ebenfalls zur Verfügung stehen. Am Ostersamstag werden von 10.00 bis 16.00 Uhr und am Ostermontag von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schnelltests durchgeführt.
Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de/apotheken/mvz-altmuehlfranken-weissenburg/ vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch während der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren unter 09141 903-3939.

 Testzentrum in Gunzenhausen
Das Testzentrum in Gunzenhausen wird zu den regulären Öffnungszeiten von 10.00 bis 16.00 Uhr auch am Karfreitag und am Ostermontag geöffnet sein.

Vormittags werden Schnelltests angeboten und an den Nachmittagen PCR-Tests. Termine können unter www.vitolus.de/wug vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Alle Informationen zu den weiteren Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/. Personen mit Symptomen sollten sich an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Während der Feiertage ist das Gesundheitsamt weiterhin per Mail unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de erreichbar.




In Schlangenlinien nach Pappenheim gefahren

Am Freitagnachmittag hat ein Verkehrsteilnehmer wurde der Polizei einen Pkw mitgeteilt, der bei Pappenheim „in auffälliger Weise“ unterwegs ist.

Diesen Pkw mit seinem 44-jährigen Fahrer konnte die Polizeistreife wenig später in Pappenheim angehalten kontrollieren. Dabei haben die Kontrollbeamten „deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum festgestellt“, teilt die Polizei mit. Nachdem der Alkoholtest weit über ein Promille ausschlug, wurde die Fahrt unterbunden, eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Gegen Pkw-Fahrer wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.




Wieder Strengere Corona-Regeln im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalbgelten für den Landkreis ab Dienstag, 30. März 2021 strengere Regelungen. Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.

(LRA) Heute, am 27.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 141,4 für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf. Somit wurde an drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten.

Daher gelten ab Dienstag, 30. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit zusätzlich einer weiteren haushaltsfremden Person. Erlaubt ist weiterhin die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Nächtliche Ausgangssperre
Von 22.00 bis 05.00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist begründet durch einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Für diese Betriebe ist lediglich die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften zulässig („Click&Collect“ bzw. „Call&Collect“). Ausgenommen davon sind die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betriebe und Ladengeschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren haushaltsfremden Person unter freiem Himmel erlaubt, auch auf Außensportanlagen. Mannschaftssport ist untersagt.

Kulturstätten
Die Öffnung von Museen, Ausstellungen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist untersagt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am Montag, 29. März 2021 bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 30. März 2021. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 100 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Weitere Einschränkungen im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb gelten für den Landkreis ab Dienstag, 23. März 2021 strengere Regelungen.

 (LRA) Heute, am 21.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 88,7 für den Landkreis auf. An drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 somit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten. Daher gelten ab Dienstag, 23. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

  • Kontaktbeschränkungen
    Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.
  • Einzelhandel
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  •  Sportausübung
    Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.
  •  Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am morgigen Montag bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 23. März. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 50 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Keine Lockerungen ab Montag

In der Corona-Krise gibt es für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Montag keine weiteren Öffnungsschritte für die Außengastronomie, den Sport und für Kinos und Theatern. Weitere Einschränkungen für den Landkreis sind zu erwarten

 (LRA) Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Corona-Infektionen die Möglichkeiten zu weiteren Lockerungen ab Montag, 22. März 2021 ausgesetzt. Das bedeutet für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, dass bis auf weiteres keine weiteren Öffnungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, den Sport sowie bei Kinos und Theatern möglich sind.

Aufgrund der in den vergangenen zwei Wochen stabilen Infektionslage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die 7-Tage-Inzidenz war immer deutlich unter dem Wert 100, hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die mögliche Lockerungen ab dem 22. März vorsah. Diese Allgemeinverfügung muss nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden.

Leider ist in den vergangenen Tagen das bayernweite Infektionsgeschehen sehr stark angestiegen, weshalb die angekündigten Öffnungsschritte derzeit ausgesetzt und keine Allgemeinverfügungen vom Ministerium genehmigt werden. Also wird es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen keine weiteren Öffnungsschritte ab Montag geben können.

Das Ministerium hat den Landkreisen mitgeteilt, dass zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und –chefs der Länder abzuwarten sind. Diese sind für den 22. März angesetzt.

Situation im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Leider sind auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die täglichen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen angestiegen. Am heutigen Tag, 19. März 2021, weist der Landkreis lt. RKI eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von 52,8 auf. Damit wurde zwei Tage in Folge der Wert 35 überschritten. Heute ist der erste Tag mit einer Überschreitung des Wertes 50. Somit drohen im Landkreis in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen.

Sollte morgen, Samstag 20. März, die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegen, so wird das Landratsamt dies am Montag in einem Sonderamtsblatt bekannt machen. Ab Dienstag, 23. März dürften sich dann nur Personen aus zwei Haushalten treffen und die Gesamtzahl dürfte fünf Personen nicht überschreiten.

Sollte der Landkreis auch morgen und am Sonntag den Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, würde das Landratsamt dies ebenfalls am Montag, 22. März in diesem Sonderamtsblatt in den beiden Tageszeitungen bekannt machen. Laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würden dann ab Dienstag, 23. März folgende Einschränkungen gelten:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert auf der Homepage www.landkreis-wug.de tagesaktuell über die gültigen Regelungen.




Rad während der Fahrt verloren

In der Zeit von Dienstag/Mittwoch, 16./17.03.2021, 21.45 Uhr bis 05.40 Uhr, wurden am Vorderrad eines Pkw, der am Parkplatz des Friedhofes in Übermatzhofen abgestellt war, mehrere Radbolzen gelockert. Während der Fahrt verlor der Geschädigte das Rad, wodurch ein Sachschaden von ca. 500 EURO entstand. Glücklicherweise kam es zu keinem schwerwiegenden Verkehrsunfall.

Gegen den bislang unbekannten Täter wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Zeugen werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.




Zwei Kabeltrommeln entwendet – Zeugensuche

Wie erst jetzt bei der Polizei angezeigt wurde entwendeten bislang Unbekannte im Zeitraum von Anfang Januar 2021 bis 23.02.2021 in der Bauhofstraße vom Gelände einer Baustelle zwei Ka-beltrommeln im Wert von ca. 1.300 EURO.
Die beiden Trommeln hatten einen Durchmesser von ca. 1 Meter. Zum Abtransport dürfte deshalb ein Transporter notwendig gewesen sein.

Hinweise zu dem Diebstahl werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Luft aus drei Reifen gelassen – Zeugen gesucht

In der Rosengasse in Bieswang wurde in der Zeit von Freitag auf Samstag bei einem Pkw, der vor dem Anwesen stand, von 3 Reifen die Luft abgelassen.Deshalb konnte der 65jährige Eigentümer e sein Fahrzeug nicht mehr benutzen. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung an Kfz aufgenommen. Eventuelle Zeugen werden gebeten sich bei Polizei Treuchtlingen zu melden.




Verdacht der Brandstiftung

In der vergangenen Nacht gab es in Langenaltheim erneut einen Brandfall bei dem die Kriminalpolzei wegen Brandstiftung ermittelt.
Kurz nach Mitternacht brach heute (12.03.2021) aus noch unklarer Ursache ein Feuer in einem offenen Holzschuppen in Langenaltheim aus. Die Polizei sucht Zeugen.
In der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr brannte ein Holzstoß im Inneren des Schuppens im Postweg. Das Feuer wurde jedoch bemerkt und konnte rechtzeitig gelöscht werden, ohne dass es auf den Schuppen übergriff. So entstand zum Glück nur geringer Sachschaden in Höhe von einigen hundert Euro.
Die bisherigen Ermittlungen der Ansbacher Kriminalpolizei gehen zwar in alle Richtungen, doch liegt der Verdacht der Brandstiftung nahe. Deshalb bittet die Kripo eventuelle Zeugen, die zur Tatzeit verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonst Hinweise geben können, sich beim Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 zu melden.




Altpapier verbrannt

In Pappenheim werden gegen einen 50 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Ansbach polizeiliche Ermittlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geführt. Im Garten eines Mehrfamilienwohnhauses hatte er Prospekte/Zeitungen und sonstiges Papier verbrannte. Es handelte sich um eine Schubkarrenladung Papier. Beim Eintreffen der Streife löschte der Betroffene das Feuer ab.