Testzentrum Pappenheim passt Öffnungszeiten an

Wegen der weiter sinkenden Inzidenz im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen und den damit verbundenen Lockerungen, hat das Testzentrum in Pappenheim seine Öffnungszeiten angepasst.

Ein negativer Test ist derzeit derzeit nur noch für Gäste in den Beherbergungsbetrieben erforderlich.

Im Einzelhandel und in der Gastronomie müssen derzeit keine negativen Testergebnisse mehr vorgelegt werden

Wegen der damit im Zusammenhang stehenden gesunkenen Anfragen entfällt der Termin am Freitagvormittag.

Dafür gibt es, in Abstimmung mit den Beherbergungsstätten, in Pappenheim ab der nächsten Woche ein Testangebot am Samstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Temin ist an die Anreisezeit der Feriengäste in Pappenheim angepasst.

Ein Onlineanmeldung ist unter folgendem Link möglich.
https://www.terminland.de/wdscare/online/pappenheim




Ast blockierte die Stadtparkstraße

Zu einem Einsatz wurde die Freiwillige Feuerwehr Pappenheim am Abend des 5. Juni 2021 gegen 21:00 Uhr gerufen. In der Stadtparkstraße war von einem Alleebaum ein riesiger Ast abgebrochen und auf die Straße gestürzt. Glücklicherweise ist bei dem Absturz kein Schaden entstanden. Die Feuerwehr hat in kürzester Zeit der Stadtparkstraße wieder frei gemacht.




Neues Pflaster durch Öl verunreinigt

Gegen einen 57jährigen Mann aus Pappenheim wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet, da er seinen Pkw, aus dem Öl tropfte im Bereich der Stadtmühle auf täglich wechselnden Parkplätzen abgestellt hatte. Dadurch wurden nun auf dem neu gepflasterte Parkplatz der Stadtwerkeinsel mehrere Ölflecken festgestellt.




Dashcam zeichnete Schadensfall auf

Am Montag, 31.05.2021, gegen 15:45 Uhr, wurde in Pappenheim in der Graf-Carl-Straße ein geparkter Pkw vorne rechts beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 EURO. Der Fahrer eines neben dem beschädigten Pkw abgestellten Fahrzeuges hatte beim Öffnen der Fahrertüre geöffnet den Schaden verursacht. Er ging jedoch weg, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Situation wurde von einer Dashcam im Pkw des Geschädigten aufgezeichnet, sodass der Verursacher erkannt werden konnte. Ob der Verursacher allerding bemerkt hatte, dass er mit der Türe gegen den geparkten Pkw gestoßen war, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.




Pappenheimer Freibadsaison ist eröffnet

Mit der traditionellen Feierstunde haben Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke und Bürgermeister Florian Gallus zusammen mit 30 Gästen in Pappenheim die zweite Freibadsaison unter Corona Bedingungen eröffnet. Das Hissen der Fahnen von Wasserwacht und der Stadt Pappenheim sind die traditionellen äußere Zeichen der eröffneten Freibadsaison. Mit ihrer Anwesenheit zeigten die Stadträtinnen Pia Brunnenmeier, Anette Pappler und Christa Seuberth, auch ein Teil des Stadtrates Flagge für das Freibad.

Viel Fleiß und Engagement von vielen Helferinnen und Helfern haben dazu beigetragen, dass auch in diesem Jahr das Pappenheimer Freibad geöffnet werden kann. Ihnen allen dankte Bürgermeister Florian Gallus im Namen der Stadt Pappenheim und zeigte sich guter Dinge, dass auch in diesem Jahr die Freibadsaison trotz der Corona Einschränkungen erfolgreich werden wird. Das ist nicht selbstverständlich, wie Beispiele in der Region zeigen. Deshalb freut sich der Bürgermeister auch auf viele Gäste aus den Nachbarorten. Mit dem Polizeisportverein und der Bereitschaftspolizeiabteilung in Eichstätt hat der Bürgermeister schon Verbindung aufgenommen und das Pappenheimer Freibad in diesem Jahr, wie schon im vergangenen Jahr für die Schwimmausbildung und das Schwimmtraining angeboten.

Wichtige Hinweise zu den Hygieneregeln, den Öffnungszeiten und Preisen finden Sie immer aktuell auf der Freibadseite der Stadtwerke Pappenheim unter: 

https://stadtwerke.pappenheim.eu/freibad-pappenheim

Auch dem etwa 70 Mitglieder starken Bäderverein dankte Gallus für sein ständiges Wirken als Bindeglied zwischen Freibadbetreiber und Badegästen und regt zu einer Mitgliedschaft in diesem Förderverein an. Aufnahmeanträge liegen an der Freibadkasse auf.

Das Pappenheimer Freibad wird auch in der kommenden Saison von dem bewährten Team am Laufen gehalten. Dazu gehören die Badeaufsichten Thomas Henkel, Susanne und Uwe Lampmann, die von Doreen Täubert verstärkt werden, die insbesondre an den Wochenenden für die Sauberkeit und Hygiene im Freibad sorgt.

Für das leibliche Wohl der Badegäste hat sich auch in diesem Jahr wieder „Chico“ mit seinem Serviceteam bestens vorbereitet. Und schon am Eröffnungstag haben sich die zahlreihen Terrassengäste seine Pizzas schmecken lassen.

Auf der Liegewiese konnte im Spielbereich eine neue Spiellandschaft für Kleinkinder aufgebaut werden und auch der Verleih der Liegen, die vor einigen Jahren vom Bäderverein angeschafft wurden, soll in diesem Sommer wieder starten.

Am Eröffnungstag zeigten sich die Wassertemperatur mit frischen 18,6 Grad wärmer war als die Außenlauft (16 Grad). Trotzdem wagten sich drei Schwimmerinnen in das kühle Nass, die unbeirrt und ziemlich lange ihre Bahnen zogen. Zur gleichen Zeit spazierte ein Eröffnungsgast angetan mit einem Daunenanorak staunend am Beckenrand einher. Auch Bürgermeister Gallus hatte wie verlautete, seine Badehose mitgebracht. Aber es liegen derzeit keine zuverlässigen Erkenntnisse vor, ob er sich am Eröffnungstag in die kalten Fluten gestürzt hat. Betont hat er aber, dass er wieder oft als Badegast ins Freibad kommen will und er hofft inständig, dass ihm der „Apfelbaumbürgermeister“ wie schon im letzten Jahr wieder einen Platz in der Pappenheimer Freibad-VIP-Lounge im unter dem Apfelbaum zuweisen wird.

Eines regen Zuspruchs erfreuen sich schon jetzt die angekündigte Schwimmkurse von Susanne Lampmann, für die noch sieben Plätze frei sind. Aber bis dahin wird sicherlich das Wetter noch etwas Temperatur aufnehmen müssen. Denn so ein kaltes und verrücktes Wetter wie in diesem Jahr hat Uwe Lampmann in seiner 37jährigen ehrenamtlichen und zuletzt beruflichen Tätigkeit in der Vorbereitungsphase der Freibadsaison noch nicht mitgemacht.




Unfall beim Abbiegen

Am Freitagnachmittag ereignete sich in Bieswang ein Verkehrsunfall. Eine 60jährige Pkw-Fahrerin aus Nördlingen fuhr hinter einem 55jährigen Pappenheimer her. In dem Moment, als die Nördlingerin überholen wollte, bog der Pappenheimer mit seinem Fahrzeug nach links ab und es kam zum Zusammenstoß, bei dem ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 8.000 Euro entstand. Ein Personenschaden entstand nicht.




Hanta-Virus im Raum Pappenheim

Im Bereich der Stadt Pappenheim und Umgebung sind in den vergangenen zehn Tagen insgesamt sieben Fälle von Infektionen mit dem Hanta-Virus aufgetreten. Das Gesundheitsamt bittet daher die Bevölkerung im Raum Pappenheim um Vorsicht bei Arbeiten in Schuppen, Kellern oder auch im Garten.

(LRA)Hanta-Viren werden in Süddeutschland von infizierten Rötelmäusen übertragen. Diese scheiden die Viren über Speichel, Kot und Urin aus, welche außerhalb des Tierkörpers dann noch mehrere Tage vermehrungsfähig bleiben. Zur Infektion von Menschen kommt es dann, wenn diese befallene Stäube inhalieren. Andere Infektionswege (vor allem über Verletzungen der Haut) sind möglich, aber vergleichsweise selten.

Die meisten Infektionen beim Menschen verlaufen unbemerkt. So es zur Erkrankung kommt, beginnt diese in der Regel mit plötzlichem Fieber. Typisch sind auch Rücken-, Kopf- oder Bauchschmerzen. Nach mehreren Tagen treten dann Nierenfunktionsstörungen auf, die teilweise auch stationär behandlungsbedürftig sind. Langfristige Folgen sind dagegen in Mitteleuropa sehr selten.

Der Nachweis einer Infektion erfolgt durch Antikörper im Blut. Eine lebenslange Immunität wird nach einer Erkrankung angenommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es nicht.

Der wirksamste Schutz gegen eine Infektion ist die Bekämpfung von Mäusepopulationen in und um den Wohnbereich, Entfernung jeglicher Nahrungsquellen aus diesem Bereich und das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) und Handschuhen bei Arbeiten in Schuppen, Kellern, Gärten und überall dort, wo sich diese Mäuse aufhalten könnten. Auch das Befeuchten von Stäuben zur Bindung ist eine wirksame Maßnahme.




Freibad öffnet am Samstag

Das Pappenheimer Freibad eröffnet am kommenden Samstag. 29.Mai 2021 um 11:00 Uhr seine zweite Saison unter Corona Bedingungen.

Die offizielle Eröffnung findet um 12:00 Uhr mit einer Ansprache von Bürgermeister Florian Gallus bei einem kleinen Festakt und dem anschließenden Hissen der Pappenheimer Stadtfahne und der Fahne der Wasserwacht statt. Wie immer ist am Eröffnungstag der Eintritt frei. Allerdings sind beim Freibadbesuch Corona-Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen, einzuhalten.
Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke bittet die Badegäste wie schon im vergangenen Jahr um Verständnis und Mitwirkung bei den Corona Schutzmaßnahmen, damit das Pappenheimer Freibad auch weiterhin geöffnet bleiben kann. Das Chico-Kiosk-Team wird weiterhin für das leibliche Wohl der Gäste sorgen.

Das Pappenheimer Freibad ist mit 44.000 Quadratmeter Liegefläche eines der größten und schönsten Freibäder Bayerns und hat sich in den letzten Jahren einer ständigen Aufwertung erfreut.




Öffnungsschritte werden im Landkreis möglich

In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen weiterhin stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage bereits erhalten. Aus diesem Grund sind auch weitere Öffnungsschritte speziell in den Bereichen Außengastronomie, Beherbergung, Sport, touristische Dienstleister, Freibäder und Kultur ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021 möglich.

Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit: 

Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert 100. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher einige Änderungen der geltenden Corona-Regelungen vor. Durch das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch weitere Öffnungsschritte möglich. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021.

Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt zweier Hausstände im privaten oder öffentlichen Raum ist zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab dem 25. Mai 2021 um 0.00 Uhr.

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (Click & Meet). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht länger nötig.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Schulen
In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, muss Wechselunterricht stattfinden.

Kinderbetreuungsangebote
Einrichtungen dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung und insbesondere unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, der FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Zudem hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Öffnungsschritte gelten ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis öffnen.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Gäste gilt eine Testpflicht.

Sport
Zugelassen werden kann kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Fitnessstudios dürfen in Unterhundertgebieten für kontaktfreien Sport auf Basis eines Hygienekonzeptes unter der Voraussetzung öffnen, dass die Kunden einen Termin gebucht haben und einen aktuellen negativen Testnachweis besitzen. Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen.

Beherbergung
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Freizeit
Der touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Durchführung von Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kundinnen und Kunden zulässig.

Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein Testnachweis.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Mai 2021 im Wege einer Notbekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes – einsehbar unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/ – amtlich bekanntgemacht. Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises wird zeitnah noch gesondert erfolgen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021. Das Landratsamt bittet die verantwortlichen Stellen und Betriebe auch die jeweiligen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.

Weiterhin macht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nochmal auf die Verwendung der luca-App aufmerksam. Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Kontaktnachverfolgung sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum noch effizienter gewährleistet werden. Alle Informationen zur Verwendung der luca-App gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/lucaapp.

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:
Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.




Pfingst-Gottesdienste in der Weidenkirche

Die evangelische Kirchengemeinde in Pappenheim lädt zu zwei Gottesdiensten rund um das Pfingstfest ein. Am Pfingstsonntag und am Pfingstmontag finden die Gottesdienste bei schönem Wetter in der Weidenkirche statt. Bei Regen sind die Gottesdienste um 10:00 Uhr in der Stadtkirche.

Der Festgottesdienst am Sonntag beginnt um 10.30 Uhr in dem grünen Gotteshaus an der Altmühl. Neben der Predigt ist als musikalischer Höhepunkt Solo-Gesang geboten.

Am Pfingstmontag steht dann ebenfalls um 10.30 Uhr der traditionelle Familiengottesdienst auf dem Programm, der sich bereits seit Jahren überregionaler großer Beliebtheit erfreut. Während die Eltern dem Gottesdienst lauschen, dürfen die Kleinen in einem eigenen Kindergottesdienst besondere Überraschungen erleben. Die Kinder werden gebeten, eine Sitzunterlage mitzubringen.

Bei schönem Wetter gibt es im Anschluss an den Gottesdienst am Montag gegrillte Bratwürste vor Ort. Die Kirchengemeinde stellt fest, dass die geltenden Corona-Bestimmungen berücksichtigt werden. Sollte es an einem der beiden Tage regnen, wird der jeweilige Gottesdienst in die Stadtkirche in Pappenheim verlegt und beginnt bereits um 10 Uhr.




Schloss Apotheke Pappenheim spendet 3.500 Euro

Die Schloss Apotheke in Pappenheim hat kürzlich an den Verein „Kinderschicksale Mittelfranken“ eine Spende in Höhe von 3.500 Euro übergeben.

Der Betrag kommt aus einer Spendenaktion der Apotheke die bei der Abgabe von FFP2 Masken zusammengekommen ist.

„Die Aktion ist bei der Bevölkerung sehr gut angekommen. Als unsere Kunden erfahren haben, dass wir einen Teil des Erlöses spenden, haben Viele freiwillig mehr gegeben und darum gebeten, die Spende um den jeweiligen Betrag zu erhöhen“, freut sich Holger Wenzel, Inhaber der Pappenheimer Schloss Apotheke.

Nachdem die Apotheke den Spendenbetrag aufgerundet hatte, kamen letztlich stolze 3.500 Euro zusammen.

Der Spendenbetrag wird für Therapien und Hilfsmittel für bedürftigen Kinder in der Region verwendet, führte Cristine Wägemann die 1. Vorsitzende des Vereins Kinderschicksale Mittelfranken bei der Spendenübergabe aus. So hofft sie darauf, dass der Verein in diesem Jahr wieder die eine oder andere Therapie auch im Ausland finanzieren kann, da Therapien in der zurückliegenden Zeit wegen der Corona Pandemie fast alle verschoben werden mussten.

Die Schloss Apotheke Pappenheim bedankt sich auch im Namen der Kinder sehr herzlich bei allen Kunden, die sich so großzügig an der Aktion beteiligt haben. Die Hilfsbereitschaft war immens.

Titelbild: Schloss Apotheke Pappenheim
Das Bild zeigt Apotheker Holger Wenzel, Cristine Wägemann (1. Vorsitzende Kinderschicksale Mittelfranken) und Nicole Otto (2. Vorsitzende) bei der Spendenübergabe in Pappenheim.




Testtermine für Freitag haben sich geändert

Für die Corona-Schnellteststation Pappenheim im Evangelischen Gemeindehaus Garf-Carl-Straße 1 gibt es eine Terminänderung. Ab dem kommenden Freitag, 21.Mai und an allen darauffolgenden Freitagen werden nur noch von 08:00 Uhr bis 10:00 Testtermine angeboten.

Die Termine montags und mittwochs jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr bleiben unverändert.