Bei Paketzustellung von „Ameise“ verletzt

Am Mittwoch, 14.12.2016, gegen 09.50 Uhr, kam es in Treuchtlingen bei einer Paketauslieferung zu einem Unfall, der einen größeren Rettungseinsatz nach sich zog und bei dem zwei Personen verletzt wurden.
Ein 51-jähriger Paketzusteller wollte ein größeres, ca. 250 kg schweres, Paket zustellen. Hierbei lud er das hoch verpackte Packet auf einen Transporthubwagen, eine sog. „Ameise“, und wollte das Gefährt zusammen mit der Empfängerin eine steile Zufahrt zum Wohnhaus hinunter transportieren. Der Paketzusteller, der die Gesetzmäßigkeiten der Physik wohl falsch eingeschätzt hatte, lief vor dem Hubwagen und glaubte das Gefährt mit Druckkraft halten zu können, was ihm aber nicht gelang.

Die „Ameise“ nahm Fahrt auf, verkantete, wodurch die Ladung kippte und die 44 Jahre alte Empfängerin des Paketes und den 51 Jahre alten Paketzusteller verletzte. Beide wurden mit Verdacht auf Frakturen und Prellungen vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Gunzenhausen eingeliefert. Beim Rettungseinsatz vor Ort befanden sich 2 Notärzte und 4 Sanitätsfahrzeuge. Gegen den Paketzusteller wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.




Schöne Bescherung für Mini-Jobber

(NGG) „Auch Mini-Jobber müssen ein Weihnachtsgeld bekommen, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern ein solches zahlt“, sagt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG).

Über die Extra-Euro unterm Weihnachtsbaum können sich im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nicht nur viele Vollzeit-Beschäftigte freuen. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung. Darauf hat jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es gilt: Weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit“, erklärt Regina Schleser.

Die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth rät den Mini-Jobbern in der Region, ihr Anrecht auf Weihnachtsgeld zu prüfen, bevor Ansprüche verfallen. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Schleser.

Dabei ist das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.

„Mit einem Tarifvertrag fällt das Weihnachtsgeld außerdem meistens höher aus als ohne“, sagt Regina Schleser. 100 Prozent des Bruttolohns beträgt die Sonderzahlung zum Beispiel in der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft, der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in der Brauwirtschaft. Hier gehen die Beschäftigten also mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause.

Im Vorteil sind der Böckler-Untersuchung zufolge auch Gewerkschaftsmitglieder: 62 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld. Bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen nur 53 Prozent.

Foto: NGG




Einladung zum SFB-Schafkopfturnier

(SFB) Die Sportfreunde Bieswang laden auch in diesem Jahr wieder zu ihrem weit über die Region hinaus bekannten und beliebten Schafkopfturnier am 30.12.2016  ein. Diesmal gibt es für den Gewinner 200 Euro in Bar. Der Zweitplatzierte bekommt ein ganzes Schwein.

„Es dauert nicht mehr lange, dann findet wieder unser traditionelles und beliebtes Schafkopfturnier statt“, teilen die Sportfreunde Bieswang mit.

Das Turnier findet bereits zum 15. Mal in Folge statt. Für viele Schafkopfspieler gehört die Teilnahme zum festen Jahresablauf. Man trifft sich mit Freunden, Gleichgesinnten und mit etwas Glück gehört man zu den Gewinnern, auf die in diesem Jahr ganz besondere Preise warten !

So erhält der Sieger sagenhafte 200 Euro Bargeld  !!
Der Zweitplatzierte gewinnt ein ganzes Schwein !!

Für die Nächstplatzierten warten wie immer viele weitere Fleisch- und Sachpreise.

Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, empfehlen wir, ca. ½ Stunde vor Beginn zu erscheinen.

Die Startgebühr beträgt 10,– € inkl. Brotzeit.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und für das Jahr 2017 alles Gute.

Eure Sportfreunde Bieswang 1949 e. V.




Glatteisunfall zur Mittagszeit

Zu einem Verkehrsunfall mit einem Schwerverletzten wurde die Pappenheimer Feuerwehr am Sonntag, 11.12.2016 gegen 11:30 Uhr gerufen. Auf eisglatter Fahrbahn war ein 19-Jähriger aus Langenaltheim auf der Kreisstraße WUG 9 von Langenaltheim nach Pappenheim alleine in seinem Pkw unterwegs. In einer Rechtskurve kurz vor der Einmündung Übermatzhofen kam er wegen Eisglätte  von der Fahrbahn ab. Dabei drehte sich sein Fahrzeug um die eigene Achse und prallte auf Höhe der Beifahrertüre gegen eine massive Buche. Bei dem Anstoß wurde der Fahrer verletzt und musste von Kräften der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug geborgen werden.

Der Rettungsdienst versorgte den Verletzten  und brachte ihn in das Krankenhaus Eichstätt. Bei allem Unglück gab es doch den glücklichen Umstand dass sich zur Unfallzeit kein Beifahrer im Fahrzeug befand. Der Sachschaden wird auf über 10.000 Euro beziffert.

An der Unfallstelle waren Kräfte der Feuerwehren Pappenheim, Langenaltheim und Übermatzhofen eingesetzt. Bei der Fahrzeugbergung musste die Kreisstraße für längere Zeit gesperrt werden, weshalb der Verkehr über Übermatzhofen umgeleitet wurde.

 




Bei Umarmung 200 Euro geklaut

Vor einer ganz perfiden Betrügermasche warnt die Polizei. In Treuchtlingen wurden einer großherzigen Spenderin 200 Euro geklaut.

Am 09.12.16 zur Mittagszeit war eine Dame zum Einkaufen in einem Verbrauchermarkt in Treuchtlingen. Im Bereich der Kühlabteilung wurde sie von einem Mann angetippt, der vorgab, taubstumm zu sein. Er zeigte ihr einen Zettel mit der Bitte um eine Spende. Die Dame gab ihm Kleingeld aus ihrer Geldbörse. Völlig überraschend wurde sie von dem Mann umarmt und auf die Wange geküsst.

Beim Bezahlen an der Kasse stellte sie fest, dass vier 50 Euro Scheine fehlten.

Bei dem Mann soll es sich um einen kleineren Südosteuropäer mit dünnem Bart handeln.

Wer kann Hinweise geben?

Die Polizei Warnt gerade in der Vorweihnachtszeit vor derartigen Betrüermaschen




Bieswanger Vereinsgemeinschaft übt sich im Naturschutz

(Jens Krüger) Auf der ehemaligen Deponie in Bieswang wurde am vergangenen Samstag unter Anleitung von Jasmin Kriegbaum vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken eine neue Obstwiese angelegt. Der ehemalige Steinbruch wurde 2011 vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen angekauft, um ihn für Naturschutzzwecke zu sichern. Somit wird auch die Pflanzung der Streuobstwiese durch eine Förderung des Staates und einer Selbstbeteiligung des Landkreises finanziert. An der Pflanzaktion haben sich die Soldaten und Reservistenkameradschaft Bieswang, die Sportschützen und die Freiwillige Feuerwehr beteiligt.
Um 10.00 Uhr konnte der 1. Vorsitzende der Soldaten und Reservistenkameradschaft Bieswang, Stabsunteroffizier d. R. Jens Krüger bei  strömendem Regen zahlreiche Mitglieder der SRK Bieswang und der Freiwilligen Feuerwehr begrüßen. Besonders erfreulich war für die Bieswanger Reservisten, dass die zuständige Landschaftsarchitektin Tanja Strauch, die das Konzept für den Steinbruch entworfen hat, und 1. Bürgermeister Uwe Sinn zu Beginn der Pflanzaktion gekommen waren.

Nach der Begrüßung wies Jasmin Kriegbaum die Teilnehmer in die notwendigen Arbeiten zur Baumpflanzung im Rahmen einer Streuobstwiese mit alten, teilweise bereits vergessenen Obstsorten, ein.
Nach der Lehrvorführung, dankte 1. Bürgermeister Uwe Sinn allen Beteiligten für ihr Engagement. Besonders hob er die hohe Einsatzbereitschaft der Bieswanger Vereinsmitglieder hervor, diese Arbeit bei strömenden Regen und kaltem Wind auszuführen. Dabei drückte er seinen persönlichen Dank in Form einer größeren Bargeldspende aus.  Diese überreichte er dem 1. Vorsitzenden der SRK. Gegen 14 Uhr waren dann alle Bäume für die Streuobstwiese gepflanzt! Im Anschluss wurden dann noch mehr als 100 Sträucher auf drei verschiedene

Heckenbereiche gepflanzt! Zusätzlich wurde ein Zaun gegen Verbiss um die Heckenbestände gebaut! Bei Einbruch der Dunkelheit waren die Arbeiten abgeschlossen und Jasmin Kriegbaum dankte allen Helfern, und gab noch einige Tipps für die Pflege der neuen Bäume. Dann übergab sie die neue Obstwiese in die Hände der SRK 1899 Bieswang.
Mitglieder der SRK Bieswang, werden sich nun in den nächsten Jahren um die Pflege der neuen Bäume bemühen. „Hierzu ist jeder Interessierte, ob Vereinsmitglied oder nicht, eingeladen!“ teilte Krüger am Ende der Veranstaltung mit!

Foto: Jasmin Kriegbaum




Taxifahrt ohne Geld geht nicht

Am Montag, 05.12.2016, gegen 12.00 Uhr, bestellte eine 52 Jahre alte Treuchtlingerin ein Taxi nach Pappenheim, um sich nach Treuchtlingen chauffieren zu lassen. Am Zielort angekommen erklärte die stark alkoholisierte Frau, dass sie kein Geld hätte und zudem die Fahrt auch nicht bezahlen wolle. Der geprellte Taxi-Fahrer fuhr die Dame kurzerhand zur PI Treuchtlingen, wo ihre Personalien festgestellt und ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung eingeleitet wurden. Vor ihrer Entlassung bei der Polizei erklärte sich die Frau bereit, das Fahrtentgelt dem Taxifahrer zukommen zu lassen.




Topf auf Herdplatte fing Feuer

Am Sonntag, 04.12.2016, gegen 09.20 Uhr, musste die Feuerwehr zu einem Brand in Geislohe ausrücken. Eine Frau hatte einen Topf zum Erhitzen auf den Herd gestellt und dann den Raum verlassen. Das Kochgut erhitzte sich so stark, dass es Feuer fing. Durch den Brand wurde die Kücheneinrichtung erheblich beschädigt, so dass ein Schaden von ca. 10 000 EURO entstand, bei dem Brandereignis wurde niemand verletzt.

Der Brand konnte von der Geisloher Wehr mit Hilfe einse Feuerlöschers rasch gelöscht werden. Eingesetzt waren auch die Feuerehren aus Suffersheim und Pappenheim. Mit schwerem Atemschutz und dem Einsatz der Wärmebildkamera konnten die Aufräumungs- und Nachlöscharbeiten zügig durchgeführt werden. Zum Einsatz kam auch ein Hochdrucklüfter mit dem die Brandstelle schnell rauchfrei gemacht werden konnte.

Besonders beeindruckt zeigten sich die die Einsatzkräfte von der Geisloher Dorfbevölkerung, die ihnen heiße Getränke anbot. Dafür hat sich die Geisloher Wehr auf Ihrer Facebookseite herzliche bedankt.




MdL Westphal will weiterhin den Schutz der stillen Tage

„Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht den ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern als stiller

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal

Tag als grundgesetzwidrig angesehen hat. Unter Berücksichtigung des Urteils werden wir aber auch weiterhin dem Schutz der stillen Tage Vorrang einräumen, der Charakter dieser Tage muss auch zukünftig gewahrt bleiben“, so der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Bis auf den Tag der Deutschen Einheit sind alle Feiertage in Deutschland durch den Landesgesetzgeber geregelt worden. Besonderen Schutz genießen dabei die stillen Tage, wie etwa Allerheiligen oder der Karfreitag. An derartigen „stillen Tagen“ sind entsprechend dem bayerischen Feiertagsgesetz öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn der ernste Charakter dieser Tage nicht gewahrt bleibt.

In besonderer Weise ist der Karfreitag in Bayern geschützt, da hier darüber hinaus auch Sportveranstaltungen und „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind.

Dieses Verbot an Karfreitag sieht dabei bislang keine Ausnahmen vor. An den übrigen stillen Tagen sind dagegen Ausnahmegenehmigungen aus wichtigen Gründen möglich. Genau dieser ausnahmslose Schutz des Karfreitags wurde aber nun seitens des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des bayerischen Feiertagsgesetzes geändert werden muss.

„Aus der Entscheidung ergibt sich aber auch“, so Westphal, „dass der Karfreitag als stiller Tag hohe Bedeutung genießt. Aufgrund dessen gilt auch zukünftig die Maßgabe, den Charakter des Karfreitags und der übrigen stillen Tage beizubehalten und nicht in ihrem Kern anzutasten. Dieser hohe christliche Feiertag hat für uns als Christen besondere Bedeutung, was auch herausgestellt werden muss. Dies ist auch zukünftig möglich und notwendig, da seitens des Bundesverfassungsgerichts lediglich festgestellt worden ist, dass es unverhältnismäßig ist, jede Befreiungsmöglichkeit und Ausnahme von dem Verbot von Tanz und Musikveranstaltungen von vorneherein auszuschließen.“

Westphal weiter: „Eine Gesetzesänderung muss daher umfassend abgewogen werden. Es muss sichergestellt sein, dass Ausnahmefälle auch zukünftig sorgfältig geprüft, einschränkend gehandhabt und nur erteilt werden, wenn alle maßgeblichen Umstände sorgsam in Erwägung gezogen wurden.“




Wohnung und Haushaltseinrichtung gesucht

(Helmuth Regler) Für eine syrische, Asyl-anerkannte junge,ordentliche Familie (Ehepaar, 3 Kinder), suche ich eine 3-Zimmer-Wohnun auf dem „abgegrasten Wohnungsmarkt“,in Pappenheim (nicht Ortsteil) oder auch in einer umliegenden Gemeinde.

Hören Sie sich um, geben Sie sich einen Ruck, helfen Sie hier mit bis Weihnachten eine Lösung zu finden.

Ich wäre auch behilflich beim Mietvertrag,der Kaution, dem Papierkrieg mit dem Jobcenter. Derzeit ist die Familie noch in der Sammelunterkunft Pappenheim, der Mann besucht den Sprachkurs, die Frau den örtlichen Sprachkurs, der Mann turnt mit beim  Turnverein.

Für eine andere Familie(Niederpappenheim, ukrainisch, sehr ordentlich, berufstätig) werden Haushaltgseinrichtungsgegenstände gesucht: vom Bett bis zur Deckenlampe, vom Sofa bis zum Kleiderschrank und Geschirr).

Kontakt: helmuth.regler@web.de

 




Ortsschild von Ü´hofen geklaut

In der Zeit vom letzten Freitag bis Dienstag, 29.11.2016 wurde die Ortstafel am Ortseingang von Übermatzhofen, aus Richtung Pappenheim kommend, entwendet. Der Wert des Verkehrszeichens beläuft sich auf ca. 400 Euro. Hinweise auf den Täter nimmt die PI Treuchtlingen unter Tel.: 09142/96440 entgegen.

 




Totalschaden nach Unfall

Am Montagabend 28.11.2016,17:54 Uhr befuhr ein 26-jähriger aus der Nähe von Nördlingen mit seinem Pkw die Staatsstraße von Bieswang in Richtung Zimmern. In einer Linkskurve kam er, offenbar wegen unangepasster Geschwindigkeit, nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Pkw überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer blieb unverletzt. An seinem BMW entstand Totalschaden in Höhe von ca. 30.000 Euro. Der Pkw musste von einem Abschleppunternehmen geborgen und abgeschleppt werden.