Zu einem Verkehrsunfall mit einem Schwerverletzten wurde die Pappenheimer Feuerwehr am Sonntag, 11.12.2016 gegen 11:30 Uhr gerufen. Auf eisglatter Fahrbahn war ein 19-Jähriger aus Langenaltheim auf der Kreisstraße WUG 9 von Langenaltheim nach Pappenheim alleine in seinem Pkw unterwegs. In einer Rechtskurve kurz vor der Einmündung Übermatzhofen kam er wegen Eisglätte von der Fahrbahn ab. Dabei drehte sich sein Fahrzeug um die eigene Achse und prallte auf Höhe der Beifahrertüre gegen eine massive Buche. Bei dem Anstoß wurde der Fahrer verletzt und musste von Kräften der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug geborgen werden.
Der Rettungsdienst versorgte den Verletzten und brachte ihn in das Krankenhaus Eichstätt. Bei allem Unglück gab es doch den glücklichen Umstand dass sich zur Unfallzeit kein Beifahrer im Fahrzeug befand. Der Sachschaden wird auf über 10.000 Euro beziffert.
An der Unfallstelle waren Kräfte der Feuerwehren Pappenheim, Langenaltheim und Übermatzhofen eingesetzt. Bei der Fahrzeugbergung musste die Kreisstraße für längere Zeit gesperrt werden, weshalb der Verkehr über Übermatzhofen umgeleitet wurde.
Bei Umarmung 200 Euro geklaut
Vor einer ganz perfiden Betrügermasche warnt die Polizei. In Treuchtlingen wurden einer großherzigen Spenderin 200 Euro geklaut.
Am 09.12.16 zur Mittagszeit war eine Dame zum Einkaufen in einem Verbrauchermarkt in Treuchtlingen. Im Bereich der Kühlabteilung wurde sie von einem Mann angetippt, der vorgab, taubstumm zu sein. Er zeigte ihr einen Zettel mit der Bitte um eine Spende. Die Dame gab ihm Kleingeld aus ihrer Geldbörse. Völlig überraschend wurde sie von dem Mann umarmt und auf die Wange geküsst.
Beim Bezahlen an der Kasse stellte sie fest, dass vier 50 Euro Scheine fehlten.
Bei dem Mann soll es sich um einen kleineren Südosteuropäer mit dünnem Bart handeln.
Wer kann Hinweise geben?
Die Polizei Warnt gerade in der Vorweihnachtszeit vor derartigen Betrüermaschen
Bieswanger Vereinsgemeinschaft übt sich im Naturschutz
(Jens Krüger) Auf der ehemaligen Deponie in Bieswang wurde am vergangenen Samstag unter Anleitung von Jasmin Kriegbaum vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken eine neue Obstwiese angelegt. Der ehemalige Steinbruch wurde 2011 vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen angekauft, um ihn für Naturschutzzwecke zu sichern. Somit wird auch die Pflanzung der Streuobstwiese durch eine Förderung des Staates und einer Selbstbeteiligung des Landkreises finanziert. An der Pflanzaktion haben sich die Soldaten und Reservistenkameradschaft Bieswang, die Sportschützen und die Freiwillige Feuerwehr beteiligt.
Um 10.00 Uhr konnte der 1. Vorsitzende der Soldaten und Reservistenkameradschaft Bieswang, Stabsunteroffizier d. R. Jens Krüger bei strömendem Regen zahlreiche Mitglieder der SRK Bieswang und der Freiwilligen Feuerwehr begrüßen. Besonders erfreulich war für die Bieswanger Reservisten, dass die zuständige Landschaftsarchitektin Tanja Strauch, die das Konzept für den Steinbruch entworfen hat, und 1. Bürgermeister Uwe Sinn zu Beginn der Pflanzaktion gekommen waren.
Nach der Begrüßung wies Jasmin Kriegbaum die Teilnehmer in die notwendigen Arbeiten zur Baumpflanzung im Rahmen einer Streuobstwiese mit alten, teilweise bereits vergessenen Obstsorten, ein.
Nach der Lehrvorführung, dankte 1. Bürgermeister Uwe Sinn allen Beteiligten für ihr Engagement. Besonders hob er die hohe Einsatzbereitschaft der Bieswanger Vereinsmitglieder hervor, diese Arbeit bei strömenden Regen und kaltem Wind auszuführen. Dabei drückte er seinen persönlichen Dank in Form einer größeren Bargeldspende aus. Diese überreichte er dem 1. Vorsitzenden der SRK. Gegen 14 Uhr waren dann alle Bäume für die Streuobstwiese gepflanzt! Im Anschluss wurden dann noch mehr als 100 Sträucher auf drei verschiedene
Heckenbereiche gepflanzt! Zusätzlich wurde ein Zaun gegen Verbiss um die Heckenbestände gebaut! Bei Einbruch der Dunkelheit waren die Arbeiten abgeschlossen und Jasmin Kriegbaum dankte allen Helfern, und gab noch einige Tipps für die Pflege der neuen Bäume. Dann übergab sie die neue Obstwiese in die Hände der SRK 1899 Bieswang.
Mitglieder der SRK Bieswang, werden sich nun in den nächsten Jahren um die Pflege der neuen Bäume bemühen. „Hierzu ist jeder Interessierte, ob Vereinsmitglied oder nicht, eingeladen!“ teilte Krüger am Ende der Veranstaltung mit!
Foto: Jasmin Kriegbaum
Taxifahrt ohne Geld geht nicht
Am Montag, 05.12.2016, gegen 12.00 Uhr, bestellte eine 52 Jahre alte Treuchtlingerin ein Taxi nach Pappenheim, um sich nach Treuchtlingen chauffieren zu lassen. Am Zielort angekommen erklärte die stark alkoholisierte Frau, dass sie kein Geld hätte und zudem die Fahrt auch nicht bezahlen wolle. Der geprellte Taxi-Fahrer fuhr die Dame kurzerhand zur PI Treuchtlingen, wo ihre Personalien festgestellt und ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung eingeleitet wurden. Vor ihrer Entlassung bei der Polizei erklärte sich die Frau bereit, das Fahrtentgelt dem Taxifahrer zukommen zu lassen.
Topf auf Herdplatte fing Feuer
Am Sonntag, 04.12.2016, gegen 09.20 Uhr, musste die Feuerwehr zu einem Brand in Geislohe ausrücken. Eine Frau hatte einen Topf zum Erhitzen auf den Herd gestellt und dann den Raum verlassen. Das Kochgut erhitzte sich so stark, dass es Feuer fing. Durch den Brand wurde die Kücheneinrichtung erheblich beschädigt, so dass ein Schaden von ca. 10 000 EURO entstand, bei dem Brandereignis wurde niemand verletzt.
Der Brand konnte von der Geisloher Wehr mit Hilfe einse Feuerlöschers rasch gelöscht werden. Eingesetzt waren auch die Feuerehren aus Suffersheim und Pappenheim. Mit schwerem Atemschutz und dem Einsatz der Wärmebildkamera konnten die Aufräumungs- und Nachlöscharbeiten zügig durchgeführt werden. Zum Einsatz kam auch ein Hochdrucklüfter mit dem die Brandstelle schnell rauchfrei gemacht werden konnte.
Besonders beeindruckt zeigten sich die die Einsatzkräfte von der Geisloher Dorfbevölkerung, die ihnen heiße Getränke anbot. Dafür hat sich die Geisloher Wehr auf Ihrer Facebookseite herzliche bedankt.
MdL Westphal will weiterhin den Schutz der stillen Tage
„Ich bedauere es, dass das Bundesverfassungsgericht den ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern als stiller
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal
Tag als grundgesetzwidrig angesehen hat. Unter Berücksichtigung des Urteils werden wir aber auch weiterhin dem Schutz der stillen Tage Vorrang einräumen, der Charakter dieser Tage muss auch zukünftig gewahrt bleiben“, so der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.
Bis auf den Tag der Deutschen Einheit sind alle Feiertage in Deutschland durch den Landesgesetzgeber geregelt worden. Besonderen Schutz genießen dabei die stillen Tage, wie etwa Allerheiligen oder der Karfreitag. An derartigen „stillen Tagen“ sind entsprechend dem bayerischen Feiertagsgesetz öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn der ernste Charakter dieser Tage nicht gewahrt bleibt.
In besonderer Weise ist der Karfreitag in Bayern geschützt, da hier darüber hinaus auch Sportveranstaltungen und „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten sind.
Dieses Verbot an Karfreitag sieht dabei bislang keine Ausnahmen vor. An den übrigen stillen Tagen sind dagegen Ausnahmegenehmigungen aus wichtigen Gründen möglich. Genau dieser ausnahmslose Schutz des Karfreitags wurde aber nun seitens des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass die entsprechende Regelung des bayerischen Feiertagsgesetzes geändert werden muss.
„Aus der Entscheidung ergibt sich aber auch“, so Westphal, „dass der Karfreitag als stiller Tag hohe Bedeutung genießt. Aufgrund dessen gilt auch zukünftig die Maßgabe, den Charakter des Karfreitags und der übrigen stillen Tage beizubehalten und nicht in ihrem Kern anzutasten. Dieser hohe christliche Feiertag hat für uns als Christen besondere Bedeutung, was auch herausgestellt werden muss. Dies ist auch zukünftig möglich und notwendig, da seitens des Bundesverfassungsgerichts lediglich festgestellt worden ist, dass es unverhältnismäßig ist, jede Befreiungsmöglichkeit und Ausnahme von dem Verbot von Tanz und Musikveranstaltungen von vorneherein auszuschließen.“
Westphal weiter: „Eine Gesetzesänderung muss daher umfassend abgewogen werden. Es muss sichergestellt sein, dass Ausnahmefälle auch zukünftig sorgfältig geprüft, einschränkend gehandhabt und nur erteilt werden, wenn alle maßgeblichen Umstände sorgsam in Erwägung gezogen wurden.“
Wohnung und Haushaltseinrichtung gesucht
(Helmuth Regler) Für eine syrische, Asyl-anerkannte junge,ordentliche Familie (Ehepaar, 3 Kinder), suche ich eine 3-Zimmer-Wohnun auf dem „abgegrasten Wohnungsmarkt“,in Pappenheim (nicht Ortsteil) oder auch in einer umliegenden Gemeinde.
Hören Sie sich um, geben Sie sich einen Ruck, helfen Sie hier mit bis Weihnachten eine Lösung zu finden.
Ich wäre auch behilflich beim Mietvertrag,der Kaution, dem Papierkrieg mit dem Jobcenter. Derzeit ist die Familie noch in der Sammelunterkunft Pappenheim, der Mann besucht den Sprachkurs, die Frau den örtlichen Sprachkurs, der Mann turnt mit beim Turnverein.
Für eine andere Familie(Niederpappenheim, ukrainisch, sehr ordentlich, berufstätig) werden Haushaltgseinrichtungsgegenstände gesucht: vom Bett bis zur Deckenlampe, vom Sofa bis zum Kleiderschrank und Geschirr).
In der Zeit vom letzten Freitag bis Dienstag, 29.11.2016 wurde die Ortstafel am Ortseingang von Übermatzhofen, aus Richtung Pappenheim kommend, entwendet. Der Wert des Verkehrszeichens beläuft sich auf ca. 400 Euro. Hinweise auf den Täter nimmt die PI Treuchtlingen unter Tel.: 09142/96440 entgegen.
Totalschaden nach Unfall
Am Montagabend 28.11.2016,17:54 Uhr befuhr ein 26-jähriger aus der Nähe von Nördlingen mit seinem Pkw die Staatsstraße von Bieswang in Richtung Zimmern. In einer Linkskurve kam er, offenbar wegen unangepasster Geschwindigkeit, nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Pkw überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Der Fahrer blieb unverletzt. An seinem BMW entstand Totalschaden in Höhe von ca. 30.000 Euro. Der Pkw musste von einem Abschleppunternehmen geborgen und abgeschleppt werden.
Geflügelpest – Verdachtsfall im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
(LRA) Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist im Gebiet des Kleinen Brombachsees eine tote Reiherente gefunden worden, bei der laut dem Untersuchungsergebnis des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der aviäre Influenza-Erreger vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde. Die eingesandten Untersuchungsproben sind mittlerweile zur näheren Feststellung des hier vorliegenden Virustyps an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Dort findet gegenwärtig eine genauere Untersuchung des vorliegenden Subtyps des Virus sowie eine Einstufung hinsichtlich seiner krankmachenden Wirkung bei Geflügel (Pathogenitätsnachweis) statt. Bei einem Nachweis des für die Geflügelpest verantwortlichen Erregers H5N8 werden vom Veterinäramt zur Vermeidung der Ansteckung von Nutzgeflügelbeständen im Landkreis weitere Schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen.
Unabhängig von dem noch ausstehenden Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Fund der toten Reiherente bereitet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen derzeit den Erlass einer weiteren Allgemeinverfügung vor, in der neben der bereits geltenden Stallpflicht (Aufstallung) für Nutzgeflügel noch ein Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Geflügelmärkten als weitere Schutzmaßnahme angeordnet werden soll. Für den Fall, dass sich der Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Vorliegen des H5N8 Erregers bei der toten Reiherente als positiv erweisen sollte, wird hier von Seiten des Landratsamtes ergänzend als weitere Schutzmaßnahme eine Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Altmühlsees sowie des Kleinen und Großen Brombachsees angeordnet werden. Der direkte Kontakt von Menschen und Haustieren mit toten oder kranken Wildvögeln sollte gegenwärtig in Anbetracht des bestehenden Risikopotentials hinsichtlich einer Übertragung des Geflügelpestvirus vermieden werden.
Aus aktuellem Anlass weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf folgende Verhaltensregeln hin:
Bei Menschen wurde bislang noch keine Infektion mit dem Erreger H5N8 festgestellt. Es bestehen deshalb nach derzeitigen Kenntnissen keine direkten Gefahren für Menschen. Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die tote Vögel entdecken, sollen bei folgenden Funden die örtlichen Polizeiinspektionen im Landkreis in Weißenburg, Treuchtlingen und Gunzenhausen informieren: immer bei Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen, bei anderen Wildvögeln hingegen nur Funde ab zehn toten Tieren.
Hunde und Katzen sollen in der Nähe von Gewässern nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Futtermittel für Vögel an den Gewässern auszulegen oder in die Gewässer zu werfen. Dies zieht noch mehr Wildvögel an und begünstigt dadurch die Verbreitung der Geflügelpest. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere.
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist im Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten (insbesondere ausreichende Kühlung bei maximal 4 Grad Celsius, Einhaltung des Verbrauchsdatums, Auftauen im Kühlschrank, Entsorgung der Verpackung, gründliche Reinigung von Küchenoberflächen, Geschirr, Besteck, gründliches Waschen der Hände, ausreichendes Garen bei mindestens 70 Grad Celsius).
Alle Geflügelhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg anzuzeigen. Ein entsprechender Vordruck für diese Anzeige ist auch auf der Homepage des Landratsamtes zu finden (unter www.landkreis-wug.de/gefluegelpest) bzw. kann beim Veterinäramt telefonisch angefordert werden (Tel. 09141/902-272). Das Friedrich-Loeffler-Institut hat hinsichtlich der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen ein aktuelles Merkblatt herausgegeben, das ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes zum Download bereitgestellt ist.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.
Überraschender Punktgewinn beim Tabellendritten
Mit einem überraschenden Remis konnte die Sportfreunde Bieswang das Fußballjahr 2016 beenden. Mit 15 Punkten ist die bisherige Saison-Ausbeute insgesamt gesehen zufriedenstellend.
Am Eichstätter Seidlkreuz geriet die Elf von Trainer Blischke bereits nach 3 Minuten in Rückstand (Torschütze Mandaci). Die Eichstätter kontrollierten die Partie klar und hatten weitere Möglichkeiten. Nach 30 Minuten wurde ein Spieler von Türk Gücü vorzeitig mit Gelb/Rot vom Platz gestellt und Bieswang konnte in Überzahl die Partie offener gestalten. Ferenz Fuchs setzte einen Freistoß kurz vor der Pause knapp neben das Tor. Bieswang spielte trotz Überzahl in der zweiten Halbzeit sehr defensiv und wusste, dass es mit Sicherheit eine Chance zum Ausgleich gibt. Eichstätt war zu verspielt und konnte sich nicht mehr entscheidend in Szene setzten. Das Bieswanger Konzept ging auf und in der 80. Minute war es soweit. Ferenz Fuchs flankte auf den aufgerückten Libero Thomas Rachinger und dieser konnte per Kopf den Ausgleich erzielen. Mit Kampf und Einsatz überstand unsere Mannschaft auch die Eichstätter Schlussoffensive. Die größte Tormöglichkeit im gesamten Spiel hatte Daniel Hüttinger in der Nachspielzeit. Er lief alleine auf das Tor zu, sein Schuss an die Unterkante der Latte sprang jedoch von der Linie zurück ins Spielfeld und das Spiel endete 1:1 Unentschieden.
SF Bieswang:
Johannes Straßner, Thomas Rachinger, Stefan Wiedemann, Alexander Reitlinger, Anusorn Sachse, Stefan Kiermeyer, Daniel Hüttinger, Florian Schwenk, Michael Oeder (75. Matthias Blischke), Ferenz Fuchs, Karl Hüttinger (58. Leopold Haub).
Gefälschten Führerschein sichergestellt
Am Sonntagnachmittag zeigte ein 37-jähriger Pappenheimer bei einer Verkehrskontrolle einen Führerschein vor, der das Mißtrauen der Beamten weckte. Wohl zu Recht, denn es handelte sich offensichtlich um einen gefälschten polnischen Führerschein. Das vermeintlich unechte Dokument wurde sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden.