Pkw am Hals beschädigt – Verursacher gesucht

Ein in Pappenheim Am Hals geparkter Pkw wurde von einem unbekannten Fahrzeug beschädigt. Die Zeit der Beschädigung lässt sich auf Mittwoch, 15.06.2016, zwischen 09.00 Uhr und 10.30 Uhr eingrenzen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1500 EURO. Der Schaden am Pkw der Fahrzeughalterin liegt in einer Höhe von 30 bis 69 cm und könnte eventuell von einem Anhänger stammen. Wer kann Angaben zu dem Unfallverursacher machen?

Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.

 




Vorsicht bei Töpfen und Messern

Am Mittwoch, 15.06.2016, zwischen 11.30 Uhr und 12.00 Uhr, bot ein Mann in Wettelsheim verschiedenen Personen Töpfe zum Kauf an. Laut Zeugen gab der Mann an, dass es sich um Töpfe und Messer namhafter Hersteller handeln würde, die er angeblich auf einer Messe dabei hatte und diese nun zu günstigen Preisen verkaufen würde. Seinen Angaben zu Folge reise er weiter ins Ausland und müsse dort die Waren verzollen. Deshalb müsse er nun die normalerweise sehr teuren Töpfe zu einem „Schnäppchenpreis“ verkaufen. Da den Zeugen das Angebot des Mannes verdächtig vorkam, verständigten sie die Polizei.

Bei der Kontrolle des Mannes durch eine Streifenbesatzung stellte sich heraus, dass es sich bei den angebotenen Topfsets nicht um die dargelegte Markenware handelte, sondern um eine Eigenmarke, die von der äußeren Aufmachung der Markenware sehr ähnlich war. Da es letztendlich zu keinem Kaufabschluss kam, wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der Vertreter aus Holland einen Zustellungsbevollmächtigten für die Durchführung des Strafverfahrens benennen und konnte dann mit seinen „hochwertigen Töpfen“ die Weiterreise antreten.




Drei beschädigte Pkw

Am Mittwoch, 15.06.2016, gegen 13.35 Uhr, ereignete sich in der Pappenheimer Bahnhofstraße bei der Ausfahrt vom Parkplatz eines Verbrauchermarktes ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Pkw. Es entstand ein Sachschaden von ca. 11 000 EURO, verletzt wurde niemand. Ein 52 Jahre alter Pkw-Fahrer übersah bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz einen auf der Bahnhofstraße stadteinwärts fahrenden Pkw, den er hinten rechts streifte. Durch den Anstoß geriet das Fahrzeug des 68-jährigen Rentners ins Schleudern und prallte gegen einen geparkten Pkw. Alle drei Fahrzeuge wurden zum Teil erheblich beschädigt.




Freistaat stärkt Rechte ehrenamtlicher Helfer

(MdL M. Westphal) Der Freistaat Bayern weitet Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche für ehrenamtliche Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen aus, dies wurde in der gestrigen (14.06.2016) Kabinettssitzung beschlossen.

Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich gestern das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.

Manuel Westphal MdL„Ich begrüße es, dass zukünftig mit dieser Gesetzesänderung auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistung kommen, die beispielsweise die Verpflegung und Betreuung für Menschen in einem Unglücksfall übernehmen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

„Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Abgeordnete Manuel Westphal.

Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden oder es sich um sogenannte zeitkritische Rettungseinsätze handelte, z.B. bei Einsätzen in der Notfallrettung.

„Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen“, betonte Westphal. Die Helfergleichstellung berücksichtige gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. „Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses“, so der Abgeordnete.




Relegationsspiel der TSG in Grafenberg

In der Relegation zur Kreisklasse muss die 160417_tsg-dollnst-II-01TSG Pappenheim auf dem Platz der DJK Grafenberg gegen die DJK Weinsfeld antreten. Natürlich wünscht sich die TSG viele Schlachtenbummler. Der Austrgungsort Grafenberg ist ein Ortsteil von Greding und ist von Pappenheim aus mit dem Pkw in einer guten halben Stunde zu erreichen.

Die Erste Runde eer Relegation zur Kreisklasse findet am

Sonntag, 19. Juni, um 15 Uhr statt

die einzelen Begegnungen sind:

Spiel 1: BSC Woffenbach II – SV Großweingarten (bei der SpVgg Roth)

Spiel 2: SV Pfaffenhofen – TSV Wassermungenau (in Büchenbach)

Spiel 3: SC Stirn – SG Heidenheim (in Gunzenhausen)

Spiel 4: FC Holzheim II – DJK Laibstadt (in Meckenhausen)

Spiel 5: DJK Weinsfeld – TSG Pappenheim (in Grafenberg).

160417_tsg-dollnst-II-03Die Sieger der Spiele 3 bis 5 sind in der Kreisklasse; die Sieger der Spiele 1 und 2 nur dann, wenn der TSV Wolfstein oder die DJK Schwabach in die Bezirksliga aufsteigen. Ansonsten spielen die beiden Sieger gegeneinander um einen weiteren Platz in der Kreisklasse.

Mögliche zweite Runde am Montag, 20.06.2016 bis zum Mittwoch 22.06.2016

Spiel 6: Sieger Spiel 1 – Sieger Spiel 2




Beim Wenden nachfolgenden Pkw übersehen

Am Dienstag, 14.06.2016, gegen 14.05 Uhr, ereignete sich auf der Kreisstraße WUG 36 von Schambach in Richtung Suffersheim, Abzweigung Geislohe, ein Verkehrsunfall mit ca. 9000 EURO Sachschaden. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Eine 81 Jahre alte Pkw-Fahrerin wollte an der Einmündung in einem Zug wenden und übersah hierbei das nachfolgende Fahrzeug einer 62-jährigen Treuchtlingerin. Die Unfallverursacherin prallte frontal in die vordere, rechte Fahrzeugseite des auf der Vorfahrtsstraße in Richtung Suffersheim fahrenden Pkw. Beide Unfallfahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.




Sparkassenscheck für die Jugendfeuerwehr

(Nicola Schlee) Über einen Spendenscheck in Höhe von 500 Euro konnte sich kürzlich die Freiwillige Feuerwehr Pappenheim freuen. Alexander Pürzer Leiter der Pappenheimer Sparkassenfiliale der Sparkasse Mittelfranken-Süd überreichte den Scheck an 1. Kommandant Otto Schober. Diese betonte bei der Übergabe, dass gerade in letzter Zeit angesichts der vielen Unwetter wieder deutlich werde, wie unverzichtbar die Dienste der Freiwilligen Feuerwehren seien. Deshalb sei eine Förderung in Form einer Spende sehr willkommen. Das Geld solle der Nachwuchsarbeit bei der Jugendfeuerwehr, zugutekommen.

Foto: Die Abordnung der FFW Pappenheim mit Kommandant Otto Schober (1. von rechts) und Alexander Pürzer von der Sparkasse Mittelfranken-Süd (1. von links). Den Scheck halten (von rechts nach links): Anna-Maria Burzler, Luisa Bronkorsky, Maleen Lampmann von der Jugendfeuerwehr.




Ein Unentschieden sichert den Klassenerhalt

Wie im Hinspiel trennte sich die Wenzl-Elf auch am letzten und entscheidenden Spieltag mit einem 1 : 1 vom Meister und Kreisklassenaufsteiger SV Ochsenfeld. Somit konnte der angestrebte Klassenerhalt aus eigener Kraft realisiert werden.

150517_tsg-sfb-03Die Gastgeber hatten bereits nach drei Minuten eine gute Tormöglichkeit, konnten sie aber nicht nutzen. Besser machten es die Sportfreunde. Nach einer Freistoßflanke von Andreas Renner köpfte Bernd Gronauer quer auf Karl Hüttinger, der aus kurzer Distanz die 1 : 0 – Führung erzielte. In der Folgezeit stand das Bieswanger Tor mehrmals unter Beschuss. Die teils guten Chancen machte der starke SF-Schlussmann Johannes Straßner zunichte, zudem fehlte den Oberbayern die Präzision beim Abschluss.

Kurz nach dem Seitenwechsel brachten die Bieswanger den Ball mehrmals am Stück nicht aus der Gefahrenzone, die Folge war das 1 : 1 durch einen Schuss aus kurzer Distanz. Die Gastgeber drückten fortan auf das SF-Gehäuse, doch die vielbeinige Abwehr um Libero Andreas Renner war stets zur Stelle. Pech für Bieswang, als ein Ball nach einem Freistoß an die Latte ging. Die wenigen Bieswanger Konter blieben aber gefährlich. Samuel Hilgart (knapp vorbei und Schuss in die Arme des SV-Schlussmannes) sowie Michael Oeder (traf den Ball nicht richtig) hatten richtig gute Einschussmöglichkeiten. Da diese ungenutzt blieben, war das Spiel auch bis zur letzten Sekunde eines auf des Messers Schneide. So wurde Markus Henle mit dem Schlusspfiff auf der Linie angeschossen und rettete für die Blau-Weißen den einen Punkt. Glück und Pech lagen an diesem Tag besonders eng beieinander.

Am Ende war der Jubel bei den Sportfreunden besonders groß, bedeutete dieser redlich erkämpfte Punktgewinn unterm Strich den Klassenerhalt. Der SVO legte sich die gesamte Spielzeit mächtig ins Zeug und schenkte den Sportfreunden nichts. Das Spiel verlief phasenweise sehr hitzig auf und neben dem Platz. Man hatte den Eindruck, dass es für beide Teams um den Klassenerhalt ging. Der gastgebende Sportverein konnte den Nimbus des Ungeschlagenen in dieser Saison mit dem erzielten Ergebnis bewahren.

SF Bieswang:
Johannes Straßner, Andreas Renner, Daniel Hüttinger, Anusorn Sachse, Samuel Hilgart, Julian Seegmüller, Franco Curci, Markus Henle, Karl Hüttinger, Bernd Gronauer, Tobias Gruber
eingewechselt: Michael Oeder, Alexander Reitlinger, Alois Wenzl




Nackte Tatsachen

Nackten Tatsachen im wahrsten Sinne des Wortes haben kürzlich in einem Pappenheimer Ortsteil zu polizeilichen Ermittlungen geführt. „Die langjährige Abneigung einer Orteilbewohnerin Pappenheims gegen ihrem Nachbarn nahm in letzter Zeit sehr „kreative“ Züge an“, heißt es in einer Meldung der Polizeiinspektion Trechtlingen.

In den letzten Monaten begnügte sie sich noch damit, ihrem Nachbarn fast täglich den „Stinkefinger“ zu zeigen. Seit kurzem wählt sie ein größeres Körperteil, um ihm ihre Nicht- bzw. Missachtung mitzuteilen. Wenn sie ihren Nachbarn auf seinem Betriebsgelände gegenüber sieht, stellt sie sich in ihren Hof, zieht sich ihre Hose herunter, dreht sich um und reckt dem Nachbarn das nackte Hinterteil entgegen.

Gegen die Frau wurde nun ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.




Inline-Skater übersehen

Am Freitagnachmittag hat eine 21jährige Pappenheimer Ortsteilbewohnerin ihren Pkw ordnungsgemäß auf eine Stellfläche an der Bahnhofstraße in Pappenheim abgestellt. Als ihre Beifahrerin die rechte Türe öffnete, um auszusteigen, übersah sie einen 22jährigen Mann, der von hinten auf Inline-Skatern ordnungsgemäß auf dem Gehweg unterwegs war. Dieser prallte gegen den Türrahmen und fiel anschließend auf den Gehsteig. Dabei erlitt der junge Mann Schürfwunden und Prellungen am rechten Arm und rechten Fuß.




Zigaretten im Wert von mehreren Tausend EURO entwendet

Von Mittwoch, 08.06.2016, ca. 17.00 Uhr, bis Donnerstag, 09.06.2016, 08.15 Uhr, wurde in Solnhofen der Kiosk in der Bahnhofstraße aufgebrochen.

Der oder die Täter hebelten an der Gebäuderückseite ein Kunststofffenster auf und stiegen in das Gebäude ein. Dabei wurden zum Kauf bereitgelegte Fossilien beschädigt.

Nach dem gewaltsamen Aufbrechen einer Zwischentüre gelangte(n) der/die Täter in den Kiosk, wo Zigaretten verschiedener Marken stangenweise im Wert von mehreren Tausend EURO entwendet wurden. Der bei dem Einbruch entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1000 EURO. Vor Ort wurde eine Spurensicherung durchgeführt.

  • Wer kann Angaben zu dem Einbruch machen?
  • Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.

 




Flüchtige Diebe festgenommen

Am Mittwoch, 08.06.2016, gegen 10.30 Uhr, begingen drei Täter in Pappenheim in einem Anglergeschäft einen Ladendiebstahl und flüchteten. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die drei Beschuldigten mit ihrem Fahrzeug an der Heusteigenkreuzung gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Die drei, 30, 31 und 39 Jahre alten Männer aus Nordrhein-Westfalen, die sich berufsbedingt in Bayern aufhielten, betraten das Geschäft für Angelzubehör und verwickelten die allein anwesende Geschäftsinhaberin in verschiedene Verkaufsgespräche. Nachdem einer der drei Täter Sachen bezahlt hatte, sah die Geschädigte, dass dieser noch weitere Gegenstände in seiner Tasche hatte, die er offensichtlich nicht bezahlen wollte. Daraufhin angesprochen legte er die Sachen auf den Tisch erklärte aber, dass er diese bereits in einem anderen Anglergeschäft gekauft hatte. Die Geschäftsinhaberin konnte die Artikel aber eindeutig ihrem Sortiment und ihrem Geschäft zuordnen. Daraufhin verließen die drei Männer fluchtartig den Laden und flüchteten mit einem Transporter.

Da sich die Geschäftsinhaberin das Kennzeichen notiert hatte, konnte das Fluchtfahrzeug von einer Streifenbesatzung an der Heusteigenkreuzung angehalten werden. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Abklärung zur Dienststelle verbracht. Bei den durchgeführten Durchsuchungen, Befragungen und Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Männer Angelzubehör (Kleinteile) im Wert von 25 EURO gestohlen hatten. Da einer der drei Beschuldigten beim Diebstahl ein Klappmesser einstecken hatte, qualifizierte sich der einfache Ladendiebstahl zu einem Diebstahl mit Waffen.

Die drei Beschuldigten waren geständig und zwei von ihnen wurden nach Beschuldigtenvernehmungen und erkennungsdienstlicher Behandlungen wieder entlassen. Bei dem dritten Täter, einem 30 Jahre alten Mann aus dem Bereich Minden, wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen eines Verkehrsdeliktes vorlag. Er musste über 2300 EURO einbezahlen, um eine drohende Haftstrafe nicht antreten zu müssen. Das geforderte Geld zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Polizeidienststelle in Minden hinterlegt, so dass auch er gegen 14.30 Uhr wieder entlassen werden konnte. Seine zwei Arbeitskollegen hatten auf ihn gewartet und alle drei traten „bedröppelt“ die Weiterfahrt an.