Die App „Ehrenamtskarte Bayern“ ist da

4.232 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben die Bayerische Ehrenamtskarte als Dankeschön für Ihr besonderes ehrenamtliches Engagement bereits erhalten. Damit profitieren sie von vielen attraktiven Angeboten in ganz Bayern.

(LRA) Die zahlreichen Vergünstigungen sind ab sofort auch mobil über die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“ zu finden. Die App erläutert das jeweilige Angebot, stellt Kontaktdaten zur Verfügung und zeigt über eine Navigationskarte auch gleich den Weg zu dem jeweiligen Anbieter. Sie ist geeignet für Smartphones und Tablets (Android- und iOS-Version) und kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.

„Wir wollen den Menschen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich engagieren, etwas zurückgeben. Die Ehrenamtskarte – nun zusammen mit der App – ist ein Zeichen der Anerkennung. Sie verbindet Dank und Wertschätzung mit einem praktischen Nutzen. Denn gerade heutzutage ist es für die Inhaber der Ehrenamtskarte wichtig, die vielfältigen Angebote überall und schnell auf ihren Mobilgeräten einsehen zu können.“, erklärt Staatssekretär Johannes Hintersberger bei der Vorstellung der App in München.

Verlosungsaktionen
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es darüber hinaus für alle Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte zum Dank für den freiwilligen Einsatz vierteljährliche Verlosungsaktionen mit tollen Gewinnen. Alle Ehrenamtskarteninhaber aus Altmühlfranken können teilnehmen und eine Teilnahmekarte abgeben. Und so funktioniert es:

Die Teilnahmekarten sind im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, in den Gemeindebüros und bei den Banken im Landkreis erhältlich. Die ausgefüllten Karten können im Landratsamt abgegeben oder per E-Mail an
judith.schneider@altmuehlfranken.de, per Fax 09141 902-7259 oder ausreichend frankiert per Post an die Freiwilligenagentur altmühlfranken, Bahnhofstraße 2, in 91781 Weißenburg i. Bay., gesendet werden.

Einsendeschluss für die nächste Ziehung ist der 28.02.2018
Die bayernweit gültige Ehrenamtskarte kann bei der Freiwilligenagentur altmühlfranken des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen beantragt werden und wird zweimal im Jahr ausgegeben. In Altmühlfranken bieten derzeit über 130 Partner Vergünstigungen an. Nähere Informationen insbesondere zur Beantragung oder Verlängerung der Ehrenamtskarte erhalten Sie unter www.altmuehlfranken.de/ehrenamtskarte/ oder telefonisch unter der Telefonnummer 09141 902-192.

Foto: Landratsamt




Stadtratsmandat niedergelegt

Alexius Lämmerer, Stadtrat der Bürgerliste und bis 2015 Fraktionsvorsitzender im Stadtrat der Stadt Pappenheim, ist von seinem Amt zurückgetreten. Am Tag der jüngsten Stadtratssitzung hat er schriftlich seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen erklärt.

Bei der letzten Stadtratssitzung am 07.12.2017 war Stadtrat Alexius Lämmerer nicht anwesend. Allerdings wurde seine Abwesenheit vor Eintritt in die Tagesordnung von Bürgermeister Sinn als „entschuldigt“ erklärt. Die rund 60 Zuhörer der öffentlichen Sitzung erfuhren zunächst nicht vom Rücktritt des charismatischen Kommunalpolitikers. Als denkbarer Grund könnte infrage kommen, dass die Rücktrittserklärung von der Verwaltung noch zu prüfen ist.

Die Nachfolge von Alexius Lämmerer im Stadtrat wird der bekannte Pappenheimer Stephan Lauterbach antreten.




Erbverantwortung und „tote Hütte“

Die Stadt Pappenheim hat im Jahre 2008 das Vermögen der damals verstorbenen Maria Pfister geerbt. In dem Nachlass befanden sich landwirtschaftliche Nutzflächen, gut 600.000 Euro Bargeld und eben auch das Anwesen Meiergasse 3 in Bieswang, das seit dem Tod der Erblasserin leer steht. Wegen fehlender Obdachlosenunterkünfte in Pappenheim hat die Verwaltung vorgeschlagen, das jetzt städtische Gebäude zu sanieren um dort Wohnungen für sozial schwache Menschen einzurichten. Obwohl für derartige Baumaßnahmen die hinterlassene Barschaft Maria Pfisters und hohe Fördermittel in Aussicht stehen, regte sich gegen die beabsichtigte Vergabe der Vorplanung massiver Widerstand.

Sanierung möglich?
„Das Haus ist tot“ ließ sich Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BGL) bei den Beratungen gegen die beabsichtigten Vorplanungen aus. Das habe er aus berufenem Munde eines Fachmanns gehört. Man wolle das alles prüfen lassen meinte Bürgermeister Sinn und nicht nach dem Hörensagen entscheiden. „Warum soll so die Hütte noch gerichtet werden? Warum soll man einen Toten zum Leben erwecken“, fragte Satzinger daraufhin in das Stadtratsrund.
Stadtrat Friedrich Hönig (FW) forderte, zuerst das Seniorenprojekt in Bieswang durchzuziehen. Dann könne man weitersehen. Es komme ohnehin nur ein Neubau infrage, meinte Stadtrat Friedrich Obernöder (CSU).
Ein Neubau könnte wegen der Abstandsflächenvorgaben nie mehr an der jetzigen Stelle gebaut werden, stellte Amtsleiter Eberle fest. Er erwähnte auch einen bestehenden Bauplan, der nach unseren Recherchen im Jahre 2001, also noch zu Lebzeiten der Erblasserin gefertigt wurde. Dieser sieht einen Ausbau mit Wohnungen und einen Garagenneubau vor.

„Wir bringen nichts fertig“ mahnte Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU. Man habe so viele Projekte am Laufen und solle jetzt nicht schon wieder eine Baustelle aufmachen. Für die Unterbringung der Obdachlosen schlug der CSU-Fraktionschef vor, die freien Kapazitäten in den Pappenheimer Flüchtlingsunterkünften zu nutzen.

Angesichts eines aktuellen Förderprogramms, das bis zu 90 % Förderung in Aussicht stellt, wolle man die Möglichkeit einer Sanierung zunächst von einem Architekten prüfen lassen, machte  Bürgermester Sinn klar.
Auf Vorschlag Karl Satzingers soll zunächst der Bauausschuss das Sanierungsobjekt begutachten, danach soll eine Prüfung der Bausubstanz erfolgen.
Einen Vorschlag zur Güte machte SPD Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer, auf dessen Anregung hin die Vorprüfung der Baumöglichkeit ohne Architektenbeauftragung erfolgen sollen. Bei drei Gegenstimmen wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt zu prüfen, ob das Anwesen Meiergasse 3 im Rahmen eines Zuwendungsprogramms als Wohngebäude umgebaut werden kann.Die Kämmerei wird beauftragt die maximale Förderung für ein solches Vorhaben zu ermitteln.

Moralische Komponente
Empört zeigte sich Stadträtin Pia Brunnenmeier, die darauf hinwies, dass es sich bei dem Erbe um ein solches mit Verfügungen und einem deutlich formulierten letzten Willen handle. „Das war der Erblasserin wichtig“ stellte Brunnenmeier deutlich heraus. „Dda können wir nicht sagen, das ist alles Wurst“.

Tatsächlich ist es so, dass die Barschaft aus dem Erbe in Höhe von 600.000 Euro zweckgebunden ist und deshalb für den Bau der ambulanten Wohngemeinschaft im Bieswanger Schulhaus nicht zur Verfügung steht.

In dem Testament, das übrigens noch am 19.02.1985 zugunsten der evangelisch-lutherischen  Kirchstiftung Bieswang geschrieben war, wurde mit Wirkung am 27.04.2000 die Stadt Pappenheim als Alleinerbe eingesetzt.

Auszug aus dem Testament der Maria Pfister vom 27.04.2000:

“….. Mein Anwesen in Pappenheim-Bieswang, Meiergasse 3 samt den landwirtschaftlichen Grundstücken soll nicht veräußert werden. Nach Möglichkeit sollen Stall und Scheune, soweit die hinterlassenen Ersparnisse und die Erträge reichen für Wohnzwecke ausgebaut und vermietet werden. Von den Miet- und Pachterträgen ist das Anwesen zu erhalten. Ein Teil der Ersparnisse ist dazu zu verwenden, dass das Hausdach soweit erforderlich neu gedeckt werden kann.

Das Anwesen soll den Namen „Feierabendhaus“ erhalten. Ich will nicht, dass im Anwesen Groß- oder Kleinvieh, auch keine Hunde gehalten werden.

Das Anwesen ist ausreichend zu versichern (Brand, Haftpflicht, Glas, Hausrat, Unfall). …….“

 




Trittbrettfahrer

Mit den klassischen Fall eines Trittbrettfahrers bei der Deutschen Bahn hatten es jetzt die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen zu tun. Ein Fahgast hatte sich bei Zugabfahrt auf das Trittbrett für den Lokführereinstieg gestellt.

Als ein Regionalzug im Bahnhof von Pappenheim Richtung Treuchtlingen losfuhr und offensichtlich kein Fahrgast mehr auf dem Bahnsteig war, rannte ein 22-jähriger aus Weißenburg dem Zug hinterher und wollte noch einsteigen. Da die Türen bereits verschlossen waren und der Zug gerade losfuhr, sprang er auf die Trittbretter des Lokführereinstiegs und klammerte sich dort fest. Als der Zugführer dies bemerkte, leitete er sofort eine Notbremsung ein. Die Zugstrecke wurde vorübergehend gesperrt. Der Zug kam nach ca. 400 Metern zum Stillstand. Bei Eintreffen der Streife hing der Mann immer noch am Einstieg des Triebwagens. Erst nach Androhung, ihn gewaltsam von dort zu entfernen, stieg der uneinsichtige Mann herunter. Mit dem Zug durfte er trotzdem nicht mehr mitfahren. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

 




Jugendfeuerwehren zeigten Wissen und Können

(FFW) Gerade noch rechtzeitig vor dem Wintereinbruch hat die Jugendfeuerwehr Pappenheim am vergangenen Samstag erfolgreich die Jugendleistungsprüfung abgelegt. Nach Wochen intensiver Vorbereitung zeigten die Jugendlichen in fünf Einzel- und fünf Gruppenaufgaben, die teilweise unter engen Zeitvorgaben zu bewältigen sind, sowie einem theoretischen Test ihr Wissen und Können. Unter den kritischen Augen der Prüfer Florian Bleicher, Karl-Heinz Klatt und Robert Müller waren unter anderem Knoten und Stiche vorzuführen, Saugschläuche zu kuppeln und eine 90 m lange Schlauchstrecke zu verlegen.

Erfolgreich an der Jugendleistungsprüfung teilgenommen haben:
Christian Bernreuther, Luisa Bronkorsky, Anna-Maria Burzler, Maleen Lampmann und Till Leinweber.
Direkt im Anschluss legten die Jugendfeuerwehrler aus Pappenheim zusammen mit den Kammeradinnen und Kammeraden aus Bieswang den alljährlich stattfindenden Wissenstest ab. In diesem wird zu jährlich wechselnden Themen theoretisches Wissen abgefragt, das über das Jahr schwerpunktmäßig in den Übungen vermittelt wird.

Erfolgreich am Wissenstest 2017 teilgenommen haben (in Klammern jeweils die abgelegte Stufe):
von der Jugendfeuerwehr Bieswang:
Valerie Heger (Urkunde), Bastian Elz (Bronze), Patricia Elz (Gold), Moritz Mühling (Bronze) und Lukas Müller (Bronze)

von der Jugendfeuerwehr Pappenheim:
Christian Bernreuther (Gold), Luisa Bronkorsky (Gold), Anna-Maria Burzler (Gold), Maleen Lampmann (Urkunde) und Till Leinweber (Urkunde)

 

 




Auf „Enkeltrick“ hereingefallen

Am Dienstag, 05.12.2017, in der Zeit von ca. 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr, wurde eine ältere Frau von einem unbekannten Anrufer mit dem sog. „Enkeltrick“ hereingelegt und um mehrere Tausend EURO betrogen. Die Frau erhielt von einem angeblichen Verwandten mehrere Anrufe, der ihr gegenüber eine Notsituation vortäuschte und Geld forderte, das sie kurzfristig die nächsten Tage wieder zurückbekommen sollte. Die alte Frau ließ sich von dem Anrufer überreden, das Geld an einen angekündigten Boten auszuhändigen. Dieser Mann kam dann am Dienstag, um die Mittagszeit, an das Wohnanwesen der Frau und ließ sich das Geld aushändigen. Laut Angaben der Geschädigten war der Mann ca. 180 cm groß, hatte eine normale Statur und trug einen schwarzen Mantel. Wem sind am Dienstag, 05.12.2017, in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr, im Bereich der Hahnenkammstraße / Oettinger Straße /Wettelsheimer Straße (vor allem im Bereich der Grundschule) verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Hinweise werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.

Warnung der Polizei
In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich davor gewarnt nach Anrufen Geld an angebliche Verwandte auszuhändigen. Wenn Sie derartige Anrufe von angeblichen Verwandten erhalten und sich nicht absolut sicher sind, wer am Telefon ist, sprechen Sie vor Aushändigung von Geld mit Angehörigen / Nachbarn oder rufen Sie die Polizei an. Die Anrufer sind derart geschickt, dass sie in kurzen Telefonaten von ihrem Gesprächspartner so viel Informationen „abfischen“, dass sie bei weiteren Telefonanrufen  Insiderwissen haben, um die angerufenen Personen von ihrer angeblichen Verwandtschaft / Bekanntschaft zu überzeugen. Schauen sie auf übermittelte Telefonnummern und seien Sie besonders bei Auslandsvorwahlen vorsichtig. Denken Sie immer daran ein „echter“ Verwandter / Enkel sieht Ihnen sicher nach, dass Sie misstrauisch sind.




Werkzeugcontainer aufgebrochen – Zeugenaufruf

In der Zeit von Freitag, vom 01.12.2017, 16.00 Uhr, bis Montag, 04.12.2017, 06.45 Uhr, wurde im Steinbruchgebiet Kappel 1 ein Werkzeugcontainer aufgebrochen. Aus dem Container wurden 2 Akku-Bohrhämmer samt Ladegeräten und Batterien gestohlen. Vor Ort wurden Spuren gesichert, die derzeit ausgewertet werden. Der Wert des Diesbesgutes bewegt sich im unteren vierstelligen EURO-Bereich, der entstandene Sachschaden war gering. Hinweise zu dem Einbruch werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Leistungsprüfung bei ganz schlechtem Wetter

Eine Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Osterdorf hat kürzlich die Leistungsprüfung unter erschwerten Bedingungen bestanden. Durch mehrere Terminverschiebungen fiel der Abnahmetermin auf eine Schlechtwetterphase.

Bei gutem Wetter kann jeder. Dass die Osterdorfer Feuerwehr auch unter widrigen Bedingungen einsatzbereit und leistungsfähig ist, hat sie kürzlich bei der Leitungsprüfung für die Gruppe im Löscheinsatz bewiesen.
„Das Wetter war beim Üben wie das halt im November so ist, nicht nur schlecht, sondern ganz, ganz schlecht. Der Boden war aufgeweicht und pünktlich zum Abnahme Termin hat es geregnet“, steht im Protokoll der Feuerwehr zu lesen.
Natürlich haben die Feuerwehrleute ihre Prüfung im theoretischen und praktischen Bereich bestanden. Ausgebildet wurden Sie von beiden örtlichen Kommandanten Stefan Just und Andreas Stettinger sowie KLaus Stoll, die bei zwei Übungsterminen auf die Prüfung vorbereitet hatten.
Die Schiedsrichter Kreisbrandmeister Otto Schober, Uwe Lampmann aus Solnhofen und Karlheinz Klatt aus Göhren bescheinigten eine gute und Arbeit und überreichten die entsprechenden Abzeichen. Gold Rot erhielt Markus Obernöder und das Abzeichen in Gold ging an Gerd Obernöder und Bernd Renner. Das Leistungsabzeichen in Bronze bekamen Marco Mürl, Werner Pop und Lukas Wrede.
Von der politischen Ebene haben sich Bürgermeister Uwe Sinn, Feuerwehrreferent Florian Gallus und Stadtrat Walter Otters vom Leistungsstand der Freiwilligen Feuerwehr Osterdorf vor Ort überzeugt.
Nachdem Bürgermeister Uwe Sinn der Gruppe Dank und Anerkennung der Stadt Pappenheim ausgesprochen hatte, ging es mit der obligatorischen Brotzeit im Gasthaus Hüttinger weiter, um wie es im Protokoll heißt, „ …. den Erfolg  im Trockenen zu begießen.“

Foto: FFW Osterdorf
 von links: Feuerwehrreferent Florian, Gallus, Trainer Andreas Stettinger, Markus Obernöder, Michael Oeder, Klaus Stoll, Werner Popp, Lukas Wrede, Bernd Renner, Gerd Obernöder, Marco Mürl, Schiedsrichter Uwe Lampmann, Kreisbrandmeister und Oberschiedsrichter KBM Otto Schober, Bürgermeister Uwe Sinn, Schiedsrichter Karl Heinz Klatt



In Straßengraben geschleudert

Am Sonntag, 03.12.2017, gegen 23.50 Uhr, befuhr ein ein 39-jähriger Mann aus dem Donau-Ries-Kreis mit einem Kleintransporter die Staatsstraße 2230 von Treuchtlingen in Richtung Pappenheim. Etwa in der Mitte der Strecke geriet der Fahrer aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf schneebedeckter Fahrbahn ins Schleudern, drehte sich mit dem Transporter um die eigene Achse und landete im Straßengraben. Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand, es entstand lediglich Sachschaden.




Fahruntüchtiger Fahrzeugführer

Am Donnerstag, 30.11.2017, gegen 20.30 Uhr, wurde in der Stadtparkstraße in Pappenheim ein 21 Jahre alter Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Da bei dem jungen Mann drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden und ein Test positiv ausfiel wurde im Krankenhaus eine Blutentnahme durchgeführt. Der Pkw des 21-jährigen, der einräumte kurz vor Fahrtantritt Drogen konsumiert zu haben, wurde verkehrssicher abgestellt. Gegen den Mann wurde ein Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.




Verbesserung der Schulinfrastruktur

(MdL Westphal) Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal begrüßt, dass mehr Mittel vom Bund für Investitionen in sanierungsbedürftige Schulen in Bayern bereitgestellt werden. Damit können finanzschwache Gemeinden Verbesserungen und Modernisierungen an ihren Schulgebäuden vor allem im digitalen Bereich umsetzen.
In der heutigen Kabinettssitzung hat Innen- und Bauminister Joachim Herrmann erklärt, dass der Bund die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsfonds auf nunmehr sieben Milliarden Euro erhöht hat. Bayern profitiert davon mit mehr als 293 Millionen Euro zusätzlich für bauliche Maßnahmen an Schulgebäuden.
Dabei sollen vor allem Maßnahmen an allgemein- und berufsbildenden Schulen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden berücksichtigt werden. Förderfähig sind die Sanierung, der Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von Schulgebäuden, worunter auch Mensen oder Schulsporthallen fallen. Investitionen zur Gewährleistung digitaler Anforderungen können ebenfalls über die zusätzlichen Mittel gefördert werden.
Der Abgeordnete erklärt: „Das Innenministerium wird dazu nun eine Förderrichtlinie für das „Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur“ ausarbeiten. Besonders finanzschwache Kommunen können mit diesen zusätzlichen Mitteln bauliche Verbesserungen an ihren Schulgebäuden ermöglichen. Im Bereich der digitalen Anforderungen kann durch das Programm sicherlich einiges auf den Weg gebracht werden.“
Bereits 2015 profitierte Bayern von dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds, um Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich der energetischen Sanierung, des Barriereabbaus und der Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen zu fördern. Wie 2015 soll nun auch jetzt die Förderrichtlinie in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Behindertenverbänden erfolgen.




Nach Drogenkonsum mit Pkw unterwegs

Am Montag, 27.11.2017, gegen 21.00 Uhr, wurde in der Bürgermeister-Oppel-Straße ein 19-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert, bei dem drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden. Nachdem der junge Mann bei der Kontrolle einräumte Cannabis konsumiert zu haben, wurde im Krankenhaus Treuchtlingen eine Blutentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Pkw verkehrssicher abgestellt. Dem jungen Mann droht ein Bußgeld und ein Fahrverbot.