Böllerverbot zu Silvester gilt auch im eigenen Garten

Im Landkreis Weißenburg gilt zum Jahreswechsel 2020/21 ein striktes Böllerverbot auch auf Privatgrundstücken wie z.B. dem eigenen Garten. Die Belastung in den Kliniken hat die kritische Grenze längst überschritten. Dazu teilt das Ladratsamt mit:

(LRA) Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.

Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken in den Intensivstationen, aber auch die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht immer eine Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark belasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten erschweren.

Maßgeblich ist dabei nicht nur die Situation der Krankenhäuser im Landkreis, sondern mittelfrankenweit. Gerade Personen mit schwereren Verletzungen müssen teilweise in Häusern der sogenannten Maximalversorger oder spezialisierten Kliniken behandelt werden. Dort sind derzeit die Kapazitäten in Mittelfranken, aber auch bayernweit weitgehend ausgereizt. Auch wurden in den letzten Wochen immer wieder Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, aus den Kliniken verlegt, zeitweise aber auch aufgenommen. „Die Situation der Kliniken in Mittelfranken lässt sich dabei mit kommunizierenden Röhren vergleichen: Sind die Kapazitäten in einem Krankenhaus ausgereizt, so müssen andere Standorte aushelfen, indem sie Patienten aufnehmen. Aufgrund der Pandemie haben wir dabei derzeit eine Sondersituation, die diese Maßnahme rechtfertigt“, so Landrat Manuel Westphal.

So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21.00 Uhr abgebrannt werden.

Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.




Neuer Betreiber für Corona-Testzentrum in Gunzenhausen

 Ab dem 01. Januar wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen von dem neuen Dienstleister Vitolus betrieben. Zukünftig kann ein Wunschtermin direkt online gebucht werden.

(LRA) Leider wurde ein erneuter Betreiberwechsel notwendig, weshalb Ende des Jahres eine erneute Ausschreibung erfolgte. Gewinner dieser Ausschreibung war der auf die Pandemiebekämpfung spezialisierte Dienstleister aus München Vitolus.

Von Montag bis Freitag wird das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen an Werktagen von 10.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. Die ersten Termine sind also nach dem Jahreswechsel am 4. Januar möglich. Wer einen Termin zur Testung vereinbaren möchte, kann sich vorrangig online unter www.vitolus.de/wug registrieren. Im Anmeldeformular kann direkt ein Wunschtermin angeklickt und gebucht werden.

Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Der Ablauf bleibt wie bisher:
Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Drive-In-Station an der Alemannenstraße 26, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Die Krankenversichertenkarte muss dafür mitgebracht werden.

Im zweiten Schritt nimmt das medizinische Fachpersonal durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sollte keine digitale Zustellung möglich sein, ist auch eine postalische Mitteilung über das Testergebnis möglich. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden Sie über das Gesundheitsamt kontaktiert.

Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, soll in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig.

Personen mit Symptomen sollen sich weiterhin an ihre Hausarztpraxis wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.




Impfstart in Altmühlfranken

Am 26. Dezember wurde der erste Impfstoff gegen das Corona-Virus am Impfzentrum in Gunzenhausen angeliefert. Somit konnte pünktlich am 27. Dezember mit den ersten Impfungen begonnen werden. Vorerst werden mit hoher Priorität die Bewohnerinnen und Bewohner von Senioreneinrichtungen geimpft. Die erste Einrichtung war am Sonntag das Feierabendhaus Büchelberg.

(LRA) Die erste Geimpfte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist Schwester Frieda Krauss, die im Feierabendhaus (Alten- und Pflegeheim der Diakonissen der Hensoltshöhe) in Büchelberg lebt. Rund 60 Impfungen wurden am Sonntag bereits durch ein mobiles Impfteam durchgeführt. Am Montag folgt dann als zweite Einrichtung das Burkhard-von-Seckendorff-Heim in Gunzenhausen. Nach und nach werden dann alle impfwilligen Heimbewohnerinnen und –bewohner geimpft. Dies richtet sich nach dem verfügbaren Impfstoff und den Rückmeldungen aus den Einrichtungen.

Geimpft wird durch mobile Impfteams, die jeweils aus einem niedergelassenen Arzt sowie einer medizinischen Fachangestellten besteht. In den Einrichtungen wird ein letztes Aufklärungsgespräch mit den Impflingen geführt und anschließend geimpft. Eine medizinische Fachangestellte, die direkt am Impfzentrum tätig ist, stellt vor Ort den Impfstoff her und begleitet den Impfprozess administrativ.

Zu Beginn können nur wenig Impfdosen an die Impfzentren ausgeliefert werden, so dass derzeit nur mobile Impfteams im Einsatz ist, um die Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen zu impfen. Voraussichtlich erfolgen 2020 noch zwei Lieferungen mit jeweils rund 260 Impfdosen. Diese werden mit hoher Priorität an die Heimbewohnerinnen und –bewohner verimpft, die in die Impfung eingewilligt haben bzw. deren Betreuerinnen oder Betreuer. Sobald mehr Impfstoff geliefert wird, wird auch eine Terminvereinbarung für das Impfzentrum möglich sein. Das Klinikum Altmühlfranken als Betreiber des Impfzentrums wird darüber auf der Homepage www.impfzentrum-altmuehlfranken.de informieren.

„Ich bin froh, dass wir nun mit dem Impfen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen anfangen konnten. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um unsere Heime vor einem Ausbruchsgeschehen zu schützen. Ich hoffe, dass wir sehr schnell genügend Impfstoff geliefert bekommen, um auch die über 80-jährigen sowie das Personal in den Einrichtungen, Kliniken und dem ambulanten Pflegedienst zu impfen“, so Landrat Manuel Westphal.

Titelfoto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.




Corona Test Center in Pappenheim erfolgreich angelaufen

Am Freitag, den 11.12.2020 ist das Corona Schnelltest Zentrum des Pappenheimer Unternehmens Modl Medical erfolgreich an den Start gegangen. Aktuell gibt es von der Firma Modl Testzentren in Augsburg, Berlin und Pappenheim, bei denen bisher mit steigender Tendenz insgesamt rund 9.800 Anmeldungen aufgelaufen sind.

„Wir können im System die Anmeldungen für die einzelnen Standorte nicht sehen, da man mit unseren QR Codes an alle Modl Medical Center kommen kann“, teilt Nicole Modl, Geschäftsführerin der Firma Modl mit.

Die von der Firma Modl eigens für die Corona Testzwecke entwickelte App hat sich von Anfang an bestens bewährt und die Effizienz in den Abläufen des Testbetriebs kommt überall sehr gut an. Die Professionalität des Modl Medical Teams wird sehr gelobt und auch die Tatsache, dass man eben keinen Termin benötigt, sondern einfach kommen kann und ohne längere Wartezeit getestet wird.

Die Drive In Station auf dem Pappenheimer Volksfestplatz ist jeweils Mittwoch und Freitag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

Anmeldung und Registrierung
Zur Erklärung hängt am Container ein großes Banner
Registrierung

Zunächst ist eine Registrierung der Personalien mit dem nebenstehenden QR-Code oder via Internet über www.publictesting.de erforderlich.

Nach dem Datenversand erhält man seinen persönlichen QR Code.
Dieser persönliche QR-Code muss ausgedruckt oder auf Handy gespeichert werden.
Mit dem persönlichen QR-Code bei der der Drive-In Station auf dem Volksfestplatz vorfahren.
Bezahlen und persönlichen QR-Code abscannen lassen.

Es ist nur bargeldlose Zahlung möglich.

 




7-Tage-Inzidenz steigt im Landkreis auf 214,3

Wegen der angestiegenen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf über 200 sind jetzt weitere Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der hohen Anzahl an Neuinfektionen in den vergangenen Tagen hat der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen den Wert 200 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern heute überschritten. Aus diesem Grund sind weitere Maßnahmen ab morgen, 12.12.2020, zu beachten.

Ausgangssperre
Die Ausgangsbeschränkung, die in der zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung geregelt ist, gilt weiterhin. Von 21.00 bis 05.00 Uhr gilt zudem eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist in diesem Zeitraum untersagt, es sei denn es ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  •  der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
  •  der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  •  der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Märkte
Ab morgen, 12.12.2020, sind Märkte zum Warenverkauf untersagt. Eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Lebensmitteln, weshalb die Wochenmärkte weiterhin stattfinden dürfen. Das Landratsamt macht dabei aber nochmal auf die bestehende Maskenpflicht während der Wochenmärkte aufmerksam.

Schulen
An allen Schulen findet ab der achten Jahrgangsstufe mit Ausnahme der Abschlussklassen nur noch Distanzunterricht statt. Die Klassenstufen 1 bis 7 sowie Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind davon nicht betroffen. Die Schulen wurden vom Landratsamt darüber bereits frühzeitig in Kenntnis gesetzt und konnten entsprechende Vorbereitungen treffen. Eltern werden direkt von den Schulleitungen über das weitere Vorgehen informiert. Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht darf in Präsenzform nicht mehr stattfinden.

Die Maßnahmen gelten nun so lange, bis der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. Darüber wird das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen entsprechend informieren.

Wer sich freiwillig testen lassen will,
kann weiterhin das Testzentrum in Gunzenhausen nutzen. Unter der Telefonnummer 0961 309776 kann ein Test vereinbart werden. Bei Fragen zu den aktuellen Regelungen steht das Bürgertelefon des Landratsamtes unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Landrat Manuel Westphal appelliert
an die Bevölkerung: „Ich weiß, dass die Beschränkungen uns gerade in der Weihnachtszeit schwer treffen. Doch nur, wenn wir alle mitmachen und uns an die bestehenden Regeln, vor allem zur Kontaktreduzierung, halten, können wir die Infektionszahlen senken. Dadurch schützen Sie sich und andere!“

Seit Beginn der Pandemie weist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 1.381 Corona-Infektionen auf. Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI bei 214,3 (Stand: 11.12.2020, 07.30 Uhr).




Corona Schnelltest in Pappenheim ab 11. Dezember

Nachdem Modl Medical in den Clubs mehrerer Großstädter Corona – Massenschnelltests erfolgreich an den Start gebracht hat, startet schon am Freitag, 11.12.2020 ab 14:00 Uhr das Corona Testzentrum auf dem Pappenheimer Volksfestplatz. Dazu gibt es folgendes zu wissen und zu beachten:

Öffnungszeiten:
Die Drive In Station auf dem Pappenheimer Volksfestplatz ist jeweils Mittwoch und Freitag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.

 Kosten:
Ein Schnelltest in Pappenheim kostet 22,80 € –
Aus Hygienegründen wird nur bargeldloses Zahlen mit EC- oder Kreditkarte akzeptiert

Registrierung und  praktischer Ablauf
Zur Erklärung hängt am Container ein großes Banner

  • Registrierung
    Zunächst ist eine Registrierung der Personalien mit dem nebenstehenden QR-Code oder via Internet über www.publictesting.de erforderlich. Nach dem Datenversand erhält man seinen persönlichen QR Code.
  • Diesen persönlichen QR-Code ausdrucken oder auf Handy speichern.
  • Mit dem persönlichen QR-Code bei der der Drive-In Station auf dem Volksfestplatz vorfahren.
  • Bezahlen und persönlichen QR-Code abscannen lassen

Testverfahren

Standardmäßig werden Mund-Rachenabstriche genommen. Sollte jemand einen Nasen-Rachenabstrich wünschen, so wird auch dieser durchgeführt.
Die eingesetzten Tests weisen eine Sensitivität von 98,5% auf und sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM gelistet.

ACHTUNG
Ein „negativ“-Ergebnis muss immer als Momentaufnahme verstanden werden und gilt für die nächsten 8-12 Stunden. Ein negativer Test befreit in keinem Fall von den jeweils geltenden Corona Vorschriften bezüglich Abstands, Maskenpflicht und Hygiene.

Antigen-Schnelltests geben einen Hinweis darauf, ob eine Person aktuell an Corona infiziert ist. Eine fortgeschrittene Infektion kann damit nicht nachgewiesen werden.

Ergebnis und Dokumentation
Nach dem Abstrich kann der Drive-In verlassen werden, das Ergebnis kommt15 Minuten danach als SMS auf das Handy.

Alle „positiv“ getesteten Personen erhalten eine entsprechende Handlungsanweisung, weiterhin werden die Daten der positiv getesteten Personen den gesetzlichen Auflagen entsprechend an das Gesundheitsamt Weißenburg gemeldet.

Wenn Sie schriftliche Bescheinigungen über das Ergebnis wünschen z.B. für Urlaubsreise, Arbeitgeberbescheinigung o.ä. müssen Sie dies beim Modl Medical Center Team vor Ort anmerken. In solchen Fällen wird die Bescheinigung in Papierform übergeben. In diesem Fall muss vor Ort auf das Testergebnis gewartet werden. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Modl Medical arbeitet ausschließlich mit medizinischem Fachpersonal in Kooperation mit der Praxis Dr. Specht in Treuchtlingen zusammen.
Das Angebot richtet sich an alle – jung, alt, Unternehmen aus Industrie und Handwerk – bei Bedarf werden die Öffnungszeiten des Centers ausgeweitet.

 




Modl richtet COVID-19 Schnelltest-Station in Pappenheim ein

Das Pappenheimer Unternehmen Modl Medical richtet auf der Pappenheimer Lach (Volksfestplatz) eine COVID-19 Antigen-Schnelltest Drive-In-Station ein und wird diese demnächst in Betrieb nehmen. Schon am Dienstag, 24.11.2020 ist als zentrales Element der Container angekommen, der in den nächsten Tagen mit der erforderlichen Ausrüstung ergänzt wird.

Wenn die Teststation fertig in Betrieb ist wird es für Privatpersonen, Pflegeeinrichtungen und deren Personal sowie Belegschaftsangehörige von Unternehmen die Möglichkeit zum COVID-19 Antigen-Schnelltest geben. Innerhalb von 15 Minuten können die getesteten Personen Klarheit darüber erhalten, ob sie akut mit Covid-19 infiziert sind oder ob z.B. die Halsschmerzen oder der Husten zu einer üblichen Erkältung gehören.

„Außerdem sind wir der Meinung mit diesem Angebot auch die Ärzte entlasten zu können, die mit den Winter-typischen Erkrankungen und der Betreuung ihrer Patienten bereits genug zu tun haben“ teilt Nicole Modl, die Geschäftsführerin der Modl GmbH mit.

Darüber hinaus soll mit der Teststation die Möglichkeit geboten werden andere Testbetriebe zu schulen, mögliche Schwierigkeiten im Ablauf zu erkennen und laufend zu verbessern, insbesondere was die IT angeht. Denn das Testverfahren ist Software-gestützt und funktioniert mit QR Code und Smartphone. „Aber auch für Menschen, die ohne Handy durchs Leben gehen, werden wir eine Lösung finden,diese zu testen“, versichert Nicole Modl.

Über eine „großartige Zusammenarbeit“ mit dem Rathaus freut sich Nicole Modl ganz besonders und sagte: „Dort begegnete man unserem Vorschlag äußerst positiv und wir erfahren jegliche Unterstützung, die wir für den Aufbau und den Betrieb des Centers benötigen. Ein großes Lob hierfür.“

Die Firma Modl Medical wir der nächsten Zeit Bundesweit weitere 16 Teststationen in Betrieb nehmen.

Wenn das Covid -19 Testzentrum der Firma Modl Medical in Pappenheim seinen Betrieb aufnimmt, werden wir sie über weitere Einzelheiten informieren.




Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Am Donnerstag, 12.11.2020, gegen 21.00 Uhr, wurden auf einer Wendeplatte in Treuchtlingen mehrere Personen festgestellt, die sich dort niedergelassen hatten. Zum Teil führten sie Campingstühle mit, hörten Musik, tranken und aßen.

Auf die Streifenbesatzung der Polizei machte das Ganze den Eindruck einer „After-Work-Party“. Auf Abstand und Mundschutz wurde nicht geachtet. Nachdem die 23 bis 36 Jahre alten Frauen und Männer, die aus 5 verschiedenen Hausständen zusammenkamen, auf die bestehenden Corona Beschränkungen angesprochen wurden, waren sie nicht sehr einsichtig. Ihnen wurden Platzverweise erteilt, denen sie letztlich nachkamen, gegen alle zehn Teilnehmer der Ansammlung werden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.

In diesem Zusammenhang möchten die Polizei, nicht zuletzt wegen der momentan immer noch steigenden Infektionszahlen, erneut auf einige geltende Corona Beschränkungen aus der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hinweisen, die aber nur einen kleinen Auszug aus der zitierten Verordnung aufzeigen.

 Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden

Mindestabstand wo immer möglich 1,5 Meter, ist dies im öffentlichen Raum nicht möglich Mund-Nasen-Bedeckung tragen

-der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit Personen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens 10 Personen nicht überschritten wird.

-Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen untersagt.




Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Landkreis überschreitet den Schwellenwert von 35

Ab morgen gelten im   Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen strengere Maßnahmen und Einschränkungen, weil die Covid-19-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen stark angestiegen sind  und den Schwellenwert von 35 deutlich überschritten haben. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 48,56. Insgesamt sind 509 Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie zu verzeichnen. Ab morgen 22.10.2020 gelten im gesamten Landkries verstärkte Maßnahmen und Einschränkungen.

Aufruf des Landrats

verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen betrifft den gesamten Landkreis. Einzelne Hotspots sind nicht auszumachen. Teilweise sind private Feiern Auslöser des Infektionsgeschehens.
Aufgrund der ministeriellen Verordnung vom 16. Oktober 2020 weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun auf Maßnahmen und Einschränkungen hin, die ab morgen, 22.10.2020 gelten. Diese Maßnahmen gelten so lange, bis der Schwellenwert von 35 sechs Tage am Stück unterschritten wird.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht auf seiner Homepage tagesaktuell die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter

www.stmgp.bayern.de.

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35.

Folgende Maßnahmen gelten ab morgen und sind zu beachten:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen;

auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):
maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr untersagt.

Das Landratsamt behält sich vor, konkrete öffentliche Plätze und Verkehrsflächen zu nennen, wo Maskenpflicht gilt und der Konsum von Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr verboten ist.

Vereinssitzungen und Mitgliederversammlungen
Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Gottesdienste
Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen noch durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten, die der Konfirmation im Familienkreis folgen, sind auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch für Gaststätten.

Kindertagesstätten
Für die Kindertagesstätten im Landkreis tritt die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans in Kraft (z.B. feste Gruppen in Kitas).

Beim Überschreiten des Schwellenwertes von 50 ergeben sich weitere Einschränkungen. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage

www.landkreis-wug.de

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

 




Covid-19-Fall an Grundschule in Pappenheim

Eine Lehrkraft der Grundschule in Pappenheim wurde positiv auf Covid-19 getestet. Drei Klassen und drei weitere Lehrkräfte stehen unter Quarantäne.

(LRA) Zuletzt war die betroffene Lehrkraft am 16.10.2020 im Unterricht an der Grundschule in Pappenheim. Nach derzeitigem Stand werden 54 Schüler aus drei Klassen und drei weitere Lehrkräfte für vierzehn Tage ab dem letzten Kontakt unter Quarantäne gestellt.

 Die Testungen aller Kontaktpersonen 1 sind für diese Woche geplant.




Anstieg der Corona-Infektionsfälle im Landkreis

Innerhalb eines Tages wurden gestern, am Donnerstag, 15. Oktober 2020, drei positive Covid-19-Befunde von Schülern gemeldet. Dabei handelt es sich um Schüler einer 10. Klasse der Realschule Gunzenhausen, einer 11. Klasse des Beruflichen Schulzentrums Gunzenhausen und einer Meister-Klasse am kunststoffcampus in Weißenburg. Das Infektionsgeschehen steigt nun auch in Altmühlfranken deutlich erkennbar und möglicherweise werden auch die Schwellenwerte erreicht.

(LRA) Insgesamt müssen 68 Schüler und elf Lehrkräfte für vierzehn Tage nach letztem Kontakt in Quarantäne. Sie werden zu Beginn der nächsten Woche getestet.

 Es ist deutlich zu erkennen, dass das Infektionsgeschehen nun auch in Altmühlfranken, wo in den letzten Wochen vergleichsweise wenige Fälle zu beobachten gewesen waren, erheblich anzieht. Auch das Erreichen der Schwellenwerte 35 bzw. 50 / 100.000 Einwohner in 7 Tagen ist keineswegs ausgeschlossen.

 Umso wichtiger ist es – insbesondere um neue Beschränkungen zu vermeiden – an die Eigenverantwortung aller Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: Familienfeiern, Partys junger Leute, Enge in der Firma und weitere Situationen, in denen selten oder nie Masken getragen werden, stellen derzeit die größte Gefahr dar.

Das Gesundheitsamt bittet alle dringend, wieder mehr Augenmerk auf Abstand, Hygiene und Masken zu legen, und das im schulischen, beruflichen und vor allem auch privaten Bereich.