Öffnungsschritte werden im Landkreis möglich

In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen weiterhin stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage bereits erhalten. Aus diesem Grund sind auch weitere Öffnungsschritte speziell in den Bereichen Außengastronomie, Beherbergung, Sport, touristische Dienstleister, Freibäder und Kultur ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021 möglich.

Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit: 

Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert 100. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher einige Änderungen der geltenden Corona-Regelungen vor. Durch das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch weitere Öffnungsschritte möglich. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021.

Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt zweier Hausstände im privaten oder öffentlichen Raum ist zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab dem 25. Mai 2021 um 0.00 Uhr.

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (Click & Meet). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht länger nötig.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Schulen
In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, muss Wechselunterricht stattfinden.

Kinderbetreuungsangebote
Einrichtungen dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung und insbesondere unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, der FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Zudem hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Öffnungsschritte gelten ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis öffnen.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Gäste gilt eine Testpflicht.

Sport
Zugelassen werden kann kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Fitnessstudios dürfen in Unterhundertgebieten für kontaktfreien Sport auf Basis eines Hygienekonzeptes unter der Voraussetzung öffnen, dass die Kunden einen Termin gebucht haben und einen aktuellen negativen Testnachweis besitzen. Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen.

Beherbergung
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Freizeit
Der touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Durchführung von Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kundinnen und Kunden zulässig.

Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein Testnachweis.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Mai 2021 im Wege einer Notbekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes – einsehbar unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/ – amtlich bekanntgemacht. Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises wird zeitnah noch gesondert erfolgen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021. Das Landratsamt bittet die verantwortlichen Stellen und Betriebe auch die jeweiligen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.

Weiterhin macht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nochmal auf die Verwendung der luca-App aufmerksam. Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Kontaktnachverfolgung sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum noch effizienter gewährleistet werden. Alle Informationen zur Verwendung der luca-App gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/lucaapp.

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:
Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.




Testtermine für Freitag haben sich geändert

Für die Corona-Schnellteststation Pappenheim im Evangelischen Gemeindehaus Garf-Carl-Straße 1 gibt es eine Terminänderung. Ab dem kommenden Freitag, 21.Mai und an allen darauffolgenden Freitagen werden nur noch von 08:00 Uhr bis 10:00 Testtermine angeboten.

Die Termine montags und mittwochs jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr bleiben unverändert.




Corona-Situation weiterhin ernst nehmen

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen appelliert an die Landkreisbevölkerung, die Corona-Situation weiterhin ernst zu nehmen. Nur wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, sind weitere Öffnungsschritte im Landkreis möglich. Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 125,6. 

 Auch die Vertreter der DEHOGA und der IHK bitten die Bevölkerung, sich weiterhin an die Hygienemaßnahmen zu halten. „Nur wenn die Inzidenzzahlen im Landkreis deutlich sinken, sind Öffnungsschritte möglich. Die anstehenden Öffnungen sind für die Gastronomie und den Handel enorm wichtig. Mit unvorsichtigem Verhalten gefährdet man nicht nur die eigene Gesundheit, sondern fordert auch massive wirtschaftliche Konsequenzen heraus!“, so Berta Jäger, Vorsitzende der DEHOGA im Landkreis und Dr.-Ing. Simon Amesöder, Vorsitzender des IHK-Gremiums im Landkreis.

Leider sind in den vergangenen Tagen die Inzidenzwerte im Landkreis auch nochmal deutlich gestiegen. Die Neuinfektionen spielten sich dabei vor allem im privaten und familiären Bereich ab, aber auch vereinzelt innerhalb von Betrieben. „In den allermeisten Unternehmen greifen die umgesetzten Hygienemaßnahmen und zeigen, dass eine Ansteckung innerhalb der Mitarbeitenden durch die konsequente Umsetzung verhindert werden kann,“ so Amesöder weiter.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Unterstützung: „Ich weiß, wir leben in einer sehr schwierigen Zeit und die Pandemie belastet uns alle. Doch bitte ich Sie um Ihre Mithilfe, damit die Zahlen weiter sinken. Bitte halten Sie sich weiterhin an die geltenden Kontaktbeschränkungen und die so wichtigen Hygienemaßnahmen.“

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenz ist auch eine weitere Lockerung für den Tourismus am 21.05. voraussichtlich nicht möglich. „Der durch die Pandemie erzeugte wirtschaftliche Schaden ist nicht mehr aufzuholen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Pandemie weiter eingedämmt wird und wir möglichst schnell wieder öffnen können“, ergänzt Berta Jäger.

Das Unterschreiten des 100er-Werts bei der Inzidenz ist der einzige Weg weitere Öffnungen zu ermöglichen. Nur wenn die Virusausbreitung gebremst wird, können kleine Schritte zurück zur Normalität gemacht werden. Das Landratsamt hat darüber hinaus keine Möglichkeit, Lockerungen herbeizuführen.

„Jeder von uns sehnt sich danach, wieder Freunde zu treffen oder bei gutem Wetter den Biergarten zu besuchen. Doch noch heißt es, vorsichtig sein und unnötige Kontakte vermeiden. Das Virus ist noch zu sehr verbreitet im gesamten Landkreis. Schützen Sie sich und andere und begrenzen Sie Ihre Kontakte weiterhin auf ein Mindestmaß und beachten Sie bitte jederzeit die geltenden Kontaktregelungen“, so Landrat Manuel Westphal.

Ein wichtiger Schritt, um die Pandemie weiter einzugrenzen, ist die Impfung der Bevölkerung gegen das Virus. „Durch die Impfungen am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen und in den Arztpraxen im Landkreis kommen wir mit den Impfungen gegen Corona weiter voran. Über 30.700 Personen haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. Je mehr Impfstoff uns zur Verfügung gestellt wird, desto mehr Personen können geimpft werden. Wir hoffen, dass die Liefermengen weiterhin hoch bleiben und wir zügig vorankommen“, erklärt Landrat Westphal.




Corona-Situation im Landkreis vor dem Himmelfahrtstag 2021

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen analysiert die Coronasituation und den aktuellen Stand der Schutzimpfungen.

(LRA) Leider sind die täglichen Corona-Neuinfektionen in den vergangenen Tagen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder angestiegen. Das RKI weist heute eine 7-Tage-Inzidenz von 119,3 für den Landkreis auf. Solange die 7-Tage-Inzidenz nicht stabil unter 100 liegt, sind keine weiteren Öffnungsschritte im Landkreis möglich.

 Zwar hat sich in der vergangenen Woche bereits eine Entspannung des Infektionsgeschehens angekündigt, doch wurden in den vergangenen Tagen wieder deutlich mehr Corona-Neuinfektionen festgestellt, als in der vergangenen Woche. So meldete das Gesundheitsamt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gestern 40 neue Fälle.

Das Infektionsgeschehen verteilt sich weiterhin auf den gesamten Landkreis und spielt sich überwiegend im privaten beziehungsweise familiären Bereich ab, aber nach wie vor auch innerhalb von Betrieben. Glücklicherweise wurden in den vergangenen Tagen nur wenige Infektionen bei jüngeren Kindern festgestellt, so dass Grundschulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen waren. Bei einzelnen positiv getesteten Schülern von Abschlussklassen verschiedener Schulen im Landkreis wurden individuelle Maßnahmen getroffen, so dass auch alle Kontaktpersonen unter entsprechenden Schutzmaßnahmen an ihren Prüfungen teilnehmen können.

In der dritten Welle der Corona-Pandemie ist zudem festzustellen, dass nun auch immer mehr jüngere Menschen von einem schweren Verlauf der Krankheit betroffen sind. Dies kann auch das Klinikum Altmühlfranken bestätigen. Die Zahl der COVID-Patienten im Klinikum ist leicht rückläufig, von einer Entspannung kann aber noch nicht die Rede sein. Es stehen an beiden Klinikstandorten weiterhin alle Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Aufgrund des Infektionsgeschehens appelliert das Gesundheitsamt weiter an die Bevölkerung, sich unbedingt an die geltenden Kontaktbeschränkungen zu halten. Das heißt, dass sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person im privaten und öffentlichen Raum treffen darf. Wer sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit anderen trifft, sollte dies vorwiegend draußen und mit Abstand tun. Das Infektionsrisiko ist im Freien deutlich geringer als in geschlossenen Räumen. In geschlossenen Räumen sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen und regelmäßig gelüftet werden.

Außerdem sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die bestehenden Testmöglichkeiten rege zu nutzen. Aufgrund der hohen Kapazitäten an Schnelltests, die mit Hilfe von regionalen Partnern wie dem MVZ des Klinikums Altmühlfranken, den Apotheken oder der DLRG im gesamten Landkreis geschaffen wurden, ist es möglich, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auch mehr als einmal in der Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen kann. Das MVZ wird in der kommenden Woche noch zwei zusätzliche Schnellteststationen in Ellingen und Pleinfeld eröffnen. Alle Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis gibt es unter www.landkreis-wug.de/corona-schnelltestangebote/.

Da wie in den vergangenen Wochen auch Infektionen innerhalb von Unternehmen zum Infektionsgeschehen beigetragen haben, sensibilisiert das Gesundheitsamt erneut, auch während der Arbeitszeit die geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Das heißt, beim Aufenthalt mehrerer Personen in einem Raum muss unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz, möglichst FFP2, getragen und auf ausreichend Abstand geachtet werden. Auch ein regelmäßiges Lüften ist für den Infektionsschutz sehr wichtig. Empfohlen werden das Stoßlüften in Büroräumen mindestens einmal pro Stunde, in Veranstaltungs-, Besprechungs- und Seminarräumen alle 20 Minuten und in Räumen, wo Menschen sportlich aktiv sind, mindestens fünf Luftwechsel pro Stunde. Auch die Nutzung einer CO2-Ampel oder Apps, die an das regelmäßige Lüften erinnern, können hilfreich sein. Auch bei gemeinsamen Autofahrten sollte unbedingt eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden, bestenfalls eine FFP2-Maske.

Sollte es in Betrieben zu einem Corona-Fall kommen, müssen dem Gesundheitsamt für die Kontaktnachverfolgung alle – auch kurzzeitige – Kontakte der betroffenen Person genannt werden. Nur so können Infektionsketten wirksam unterbrochen werden. Das Gesundheitsamt prüft immer jeden Einzelfall und wird je nach Gegebenheiten (Tragen von Masken, Abstand…) über Test- und Quarantäneanordnungen entscheiden. Wird kein schlüssiges Hygienekonzept des Betriebes vorgelegt, erschwert das die Arbeit des Gesundheitsamtes. Auch das Verschweigen von Kontaktpersonen führt letztlich nur dazu, dass Infektionen nicht rechtzeitig erkannt werden, sich in Betrieben ausbreiten und die Zahlen wieder steigen. Wichtig sind in diesen Fällen auch die vom Gesundheitsamt empfohlenen PCR-Tests, die Infektionen oft viel früher aufdecken als Antigen-Schnelltests.

„Wir betrachten bei Corona-Infektionen immer den Einzelfall und entscheiden nach der Sachlage, die uns von der betroffenen Person geschildert wird. Nach Schema F wird von uns keine Quarantäne angeordnet, da auch uns wichtig ist, die Aufrechterhaltung des Betriebes sicherzustellen!“, so Dr. Miriam Schneider, die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Geduld und Mithilfe: „Ich weiß, dass die Zeit, in der wir nun schon mit den derzeit gültigen Corona-Auflagen leben, sehr, sehr schwer ist und uns vieles abverlangt. Doch bitte ich Sie alle weiterhin darum, die notwendige Vorsicht an den Tag zu legen! Nur, wenn es uns gelingt, die Infektionszahlen deutlich zu verringern, können weitere Öffnungsschritte erfolgen. Vielen Dank für Ihre Geduld, Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für die Situation!“

Aktueller Stand der Impfungen
Sehr wichtig bei der Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin die Impfungen gegen das Virus. Bisher sind im Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen 18.471 Erstimpfungen erfolgt und 8.891 Zweitimpfungen. Auch die Arztpraxen werden weiterhin mit Impfstoff beliefert und konnten 11.040 Erstimpfungen durchführen und 482 Zweitimpfungen.

Bis Anfang nächster Woche werden wieder vorwiegend Erstimpfungen am Impfzentrum durchgeführt, danach wird der gelieferte Impfstoff hauptsächlich für die notwendigen Zweitimpfungen ausreichen. Mittlerweile werden Personen der dritten Priorisierungsgruppe erstgeimpft. Derzeit sind im Impfportal BayIMCO 14.202 Personen registriert, welche noch keine Termineinladung erhalten haben.

2.243 Personen haben eine Einladung erhalten, ohne diese bisher angenommen zu haben. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Personen schon eine Impfung in einer niedergelassenen Arztpraxis erhalten haben, ohne dass diese sich im Impfportal abgemeldet haben. Das Impfzentrum bittet deshalb dringend darum, dass diese Personen sich im Impfportal unter www.impfzentren.bayern abmelden. Personen, die sich telefonisch registriert haben, können sich unter 09831 52-2041 abmelden lassen.

Aufgrund der Vorgaben des Ministeriums erfolgen die Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca weiterhin im Abstand von 12 Wochen, wodurch ein maximaler Wirkungsgrad der Zweitimpfung erzielt wird. Eine Verschiebung von Zweitimpfterminen ist in Impfzentren generell nicht möglich. Von Anfragen soll daher abgesehen werden.

Wer sich am Impfzentrum impfen lassen will, muss sich vorher unter www.impfzentren.bayern registrieren. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 09831 52-2041 für eine Impfung registrieren lassen.




Pappenheim hat jetzt auch ein Corona-Schnelltestzentrum

Auch in Pappenheim gibt es ab Montag, 10.Mai 2021 eine Möglichkeit für kostenlose Corona Schnelltests in einer Testeinrichtung im Evangelischen Gemeindezentrum in der Graf-Carl-Str.1. Anmeldungen sind ab sofort online möglich.

Corona Schnelltestzenturm
PAPPENHEIM

[Online Anmeldung hier… ]

Die Teststation ist jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 16:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Eine Online-Voranmeldung via Internet wird empfohlen. Zum Werdegang der Teststation wird nachfolgend die Verlautbarung der Stadt Pappenheim veröffentlicht:

Die Stadt Pappenheim war seit längerem damit beschäftigt auch in Pappenheim eine Teststation einzurichten.
Es wurde bislang auf der Suche nach einem Betreiber mehrere Gespräche mit Ärzten und Apothekern geführt, des Weiteren wurden Firmen angefragt, welche sich auf den Betrieb von Teststationen spezialisiert haben, um unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Testangebot unterbreiten zu können und somit auch den Einzelhandel und hoffentlich bald die Gastronomie unterstützen zu können.
Nun ist es gelungen auch in Pappenheim neben den Testangeboten der niedergelassenen Ärzte und Apotheken ein Testzentrum einer Division der Lippstädter WDS GmbH einzurichten.
Laut Coronateststrukturverordnung können die kostenfreien Schnelltests mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, empfiehlt der Betreiber WDS.care, frühzeitig online einen Termin zu vereinbaren.
Natürlich ist es auch möglich, sich ohne Anmeldung testen zu lassen, kurze Wartezeiten können dann aber nicht ausgeschlossen werden.

Das WDS.schnelltestzentrum in Pappenheim im
Evangelischen Gemeindezentrum in der Graf-Carl-Str.1 ist
montags, mittwochs und freitags von 16:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

 




Neue Coronaregeln für den Einzelhandel und weitere Schnelltestmöglichkeiten

Für den Einzelhandel gibt es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ab kommenden Montag, 12. April 2021 erneut Änderungen, die von der Bayerische Staatsregierung beschlossen worden sind. Weitere Testmöglichkeiten werden angeboten. Anmeldemöglichkeiten zu den Testzentren finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten

(LRA) Nach Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung werden Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Die Öffnung solcher Läden ist damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten und sich an der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis orientieren. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgezählten Geschäfte öffnen. Dies gilt ab Montag, 12. April 2021.

Da der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen derzeit laut RKI eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 aufweist, sind Terminshopping-Angebote, das sogenannte Click & Meet, zulässig. Dabei muss von Kundinnen und Kunden ein aktueller negativer Test (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest) vorgelegt werden. Das bisher erlaubte „Click & Collect“, also die Abholung vorbestellter Waren in den Ladengeschäften, ist weiterhin auch ohne Vorlage eines negativen Tests möglich.

Ob geimpfte Bürgerinnen und Bürger in Zukunft von der Testpflicht ausgenommen werden, steht derzeit noch nicht fest. Aktuell gelten für diesen Personenkreis bezüglich „Click & Meet“ keine Sonderregelungen.

Weiter Testmöglichkeiten
Im Landkreis gibt es bereits einige Schnelltestmöglichkeiten. Diese werden nun noch erweitert. So wird es voraussichtlich ab 13.04.2021 in Weißenburg zusätzlich zur Schnelltestmöglichkeit am Klinikum Altmühlfranken noch eine weitere Teststation in der KunstSchranne (An der Schranne 12) geben. Auch diese wird vom Medizinischen Versorgungszentrum Altmühlfranken betrieben. Landrat Manuel Westphal und Oberbürgermeister Jürgen Schröppel bedanken sich für das Engagement des MVZ: „Dank der zusätzlichen zentrumsnahen Schnellteststation können Bürgerinnen und Bürger direkt vor dem Einkauf einen Schnelltest machen und so das Angebot unseres Einzelhandels wahrnehmen. Damit können wir auch die Hausarztpraxen weiter entlasten, die bisher auch zahlreiche asymptomatische Personen getestet haben.“

Auch in Gunzenhausen wird es ebenfalls voraussichtlich ab 13.04.2021 eine zusätzliche Schnelltestmöglichkeit im Stadtzentrum geben. Diese wird im Haus des Gastes (Dr.-Martin-Luther-Platz 4) eingerichtet und ebenfalls vom MVZ betrieben. Auch Bürgermeister Karl-Heinz Fitz freut sich über diese zentrale Schnelltestmöglichkeit, die in Abstimmung mit dem Landratsamt und dem MVZ entstanden ist: „Ich freue mich, dass wir zusätzlich zu unseren Angeboten am Testzentrum und in den Apotheken noch eine weitere Möglichkeit haben, wo sich unsere Bürgerinnen und Bürger vor dem Besuch des Einzelhandels testen lassen können!“

Wichtig ist, dass das Angebot der Schnelltestzentren ausschließlich von Personen ohne Symptome wahrgenommen wird. Symptomatische Personen sollen sich an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Zusätzlich zu den bestehenden und oben genannten Testangeboten sollen in den nächsten Wochen noch weitere Schnellteststationen eingerichtet werden. Auch in Treuchtlingen sollen neben der bestehenden Teststation die Kapazitäten erweitert werden. „Wir befinden uns dazu in einem engen Austausch mit den Städten und Gemeinden im Landkreis sowie mit dem MVZ, den Arztpraxen und Apotheken, um flächendeckend genügend Testmöglichkeiten aufzubauen. Vielen Dank bei allen Beteiligten für das Engagement, im gesamten Landkreis ausreichend Schnelltestmöglichkeiten zu schaffen“, so Landrat Manuel Westphal.

Eine Übersicht über alle Corona-Testmöglichkeiten im Landkreis mit weiteren Informationen zu den entsprechenden Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten.




Öffnungszeiten der Testzentren im Landkreis über die Osterfeiertage

Auch über die Osterfeiertage wird es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Möglichkeit geben, sich auf Corona testen zu lassen. Dabei wird es sowohl die Möglichkeit für PCR-Testungen als auch Schnelltestmöglichkeiten geben.

Altmühltherme in Treuchtlingen
Auch die Testmöglichkeit an der Altmühltherme in Treuchtlingen, bietet am Ostersamstag von 08.30 bis 15.00 Uhr Schnelltests an. Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de vereinbart werden. Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich unter 09142 2049900.

Medizinisches Versorgungszentrum in Weißenburg
Über die Feiertage wird das Schnelltestzentrum des Medizinischen Versorgungszentrums Altmühlfranken (MVZ) in der Cafeteria des Klinikums Altmühlfranken in Weißenburg ebenfalls zur Verfügung stehen. Am Ostersamstag werden von 10.00 bis 16.00 Uhr und am Ostermontag von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schnelltests durchgeführt.
Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de/apotheken/mvz-altmuehlfranken-weissenburg/ vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch während der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren unter 09141 903-3939.

 Testzentrum in Gunzenhausen
Das Testzentrum in Gunzenhausen wird zu den regulären Öffnungszeiten von 10.00 bis 16.00 Uhr auch am Karfreitag und am Ostermontag geöffnet sein.

Vormittags werden Schnelltests angeboten und an den Nachmittagen PCR-Tests. Termine können unter www.vitolus.de/wug vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin vereinbaren unter 089 904 212 661 (Montag-Freitag 10.00-18.00 Uhr).

Alle Informationen zu den weiteren Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/. Personen mit Symptomen sollten sich an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Während der Feiertage ist das Gesundheitsamt weiterhin per Mail unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de erreichbar.




Wieder Strengere Corona-Regeln im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalbgelten für den Landkreis ab Dienstag, 30. März 2021 strengere Regelungen. Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit.

(LRA) Heute, am 27.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 141,4 für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf. Somit wurde an drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten.

Daher gelten ab Dienstag, 30. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit zusätzlich einer weiteren haushaltsfremden Person. Erlaubt ist weiterhin die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Nächtliche Ausgangssperre
Von 22.00 bis 05.00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist begründet durch einen medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfall oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke, der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, der Begleitung Sterbender, von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Für diese Betriebe ist lediglich die Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften zulässig („Click&Collect“ bzw. „Call&Collect“). Ausgenommen davon sind die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betriebe und Ladengeschäfte, die inzidenzunabhängig geöffnet sind.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit Personen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren haushaltsfremden Person unter freiem Himmel erlaubt, auch auf Außensportanlagen. Mannschaftssport ist untersagt.

Kulturstätten
Die Öffnung von Museen, Ausstellungen, vergleichbaren Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten ist untersagt.

Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am Montag, 29. März 2021 bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 30. März 2021. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 100 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Weitere Einschränkungen im Landkreis

In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb gelten für den Landkreis ab Dienstag, 23. März 2021 strengere Regelungen.

 (LRA) Heute, am 21.03.2021 weist das RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 88,7 für den Landkreis auf. An drei aufeinanderfolgenden Tag wurde die 7-Tage-Inzidenz von 50 somit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten. Daher gelten ab Dienstag, 23. März strengere Kontaktbeschränkungen. Auch die Öffnung des Einzelhandels, der Sportanlagen sowie der Kulturstätten sind betroffen. Folgende Regelungen gelten ab Dienstag im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:

  • Kontaktbeschränkungen
    Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.
  • Einzelhandel
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
  •  Sportausübung
    Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.
  •  Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gibt diese Änderung in einem Sonderamtsblatt am morgigen Montag bekannt. Die Regelungen gelten dann ab Dienstag, 23. März. Sollte der Inzidenzwert wieder drei Tage hintereinander unter 50 sein, können diese Regelung wieder gelockert werden. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle aktuell gültigen Regelungen finden Sie auch immer auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.




Keine Lockerungen ab Montag

In der Corona-Krise gibt es für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Montag keine weiteren Öffnungsschritte für die Außengastronomie, den Sport und für Kinos und Theatern. Weitere Einschränkungen für den Landkreis sind zu erwarten

 (LRA) Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Corona-Infektionen die Möglichkeiten zu weiteren Lockerungen ab Montag, 22. März 2021 ausgesetzt. Das bedeutet für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, dass bis auf weiteres keine weiteren Öffnungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, den Sport sowie bei Kinos und Theatern möglich sind.

Aufgrund der in den vergangenen zwei Wochen stabilen Infektionslage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die 7-Tage-Inzidenz war immer deutlich unter dem Wert 100, hatte das Landratsamt eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die mögliche Lockerungen ab dem 22. März vorsah. Diese Allgemeinverfügung muss nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigt werden.

Leider ist in den vergangenen Tagen das bayernweite Infektionsgeschehen sehr stark angestiegen, weshalb die angekündigten Öffnungsschritte derzeit ausgesetzt und keine Allgemeinverfügungen vom Ministerium genehmigt werden. Also wird es auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen keine weiteren Öffnungsschritte ab Montag geben können.

Das Ministerium hat den Landkreisen mitgeteilt, dass zunächst die Beratungen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und –chefs der Länder abzuwarten sind. Diese sind für den 22. März angesetzt.

Situation im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Leider sind auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die täglichen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen angestiegen. Am heutigen Tag, 19. März 2021, weist der Landkreis lt. RKI eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von 52,8 auf. Damit wurde zwei Tage in Folge der Wert 35 überschritten. Heute ist der erste Tag mit einer Überschreitung des Wertes 50. Somit drohen im Landkreis in den nächsten Tagen weitere Einschränkungen.

Sollte morgen, Samstag 20. März, die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegen, so wird das Landratsamt dies am Montag in einem Sonderamtsblatt bekannt machen. Ab Dienstag, 23. März dürften sich dann nur Personen aus zwei Haushalten treffen und die Gesamtzahl dürfte fünf Personen nicht überschreiten.

Sollte der Landkreis auch morgen und am Sonntag den Wert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschreiten, würde das Landratsamt dies ebenfalls am Montag, 22. März in diesem Sonderamtsblatt in den beiden Tageszeitungen bekannt machen. Laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würden dann ab Dienstag, 23. März folgende Einschränkungen gelten:

Kontaktbeschränkungen
Zulässig sind Treffen zwischen Personen aus einem Haushalt mit den Angehörigen eines weiteren Haushaltes beschränkt auf insgesamt max. fünf Personen.

Einzelhandel
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist zusätzlich zu den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Betrieben und Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kundinnen und nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sog. „Click-und-Meet“). Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf dabei nicht höher als ein Kunde je 40 qm der Verkaufsfläche sein. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Sportausübung
Es ist nur kontaktfreier Individualsport im Außenbereich mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten sowie unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt, auch auf Außensportanlagen.

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorheriger Terminbuchung und unter der Einhaltung von weiteren Vorgaben (Höchstbesucherzahl, FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, ein vorliegendes Schutz- und Hygienekonzept und Erhebung der Kontaktdaten durch den Betreiber) öffnen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert auf der Homepage www.landkreis-wug.de tagesaktuell über die gültigen Regelungen.




Erleichterungen des Lockdowns im Landkreis

Aufgrund der weiterhin niedrigen Inzidenzwerte können ab morgen, Montag, 8. März 2021, im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weitere Öffnungsschritte des Lockdowns erfolgen.

(LRA) Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute bekannt gegeben, dass der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 29,6 pro 100.000 Einwohnern zu den Landkreisen mit einer Inzidenz unter 35 gehört. Demnach gelten ab 8. März im Landkreis folgende inzidenzabhängige Erleichterungen.

  1. Kontaktbeschränkung:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).

  1. Sportausübung:

Kontaktfreier Sport wird in kleinen Gruppen (max. 10 Personen bzw. bei Kindern unter 14 Jahren mit bis zu 20 Kindern) nur im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zugelassen. Wettkampfbetrieb der Berufs- und Leistungssportler ist weiterhin nur unter den in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen zulässig.

  1. Einzelhandel:

Ladengeschäfte mit Kundenverkehr dürfen unter Beachtung der Angaben in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geöffnet werden. „Click & Meet“ ist derzeit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen also nicht mehr notwendig.

  1. Kulturstätten:

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Schlösser, Gärten, Seen der Bayerischen Verwaltung und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angegebenen Voraussetzungen öffnen.

Ab dem 22. März können weitere Öffnungsschritte folgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 14 Tage in Folge unter 100 bzw. 50 liegt und das Infektionsgeschehen stabil oder rückläufig erscheint. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen kann dann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Öffnungsschritte vornehmen, wie die Öffnung der Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie den kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich.

„Die Öffnungen, die ab Montag in unserem Landkreis möglich sind, sind für viele ein Lichtblick! Ich kann das sehr gut verstehen und bin auch froh, dass dies nun ermöglicht wird. Trotz der Öffnungen bitte ich alle, die Corona-Situation in unserem Landkreis weiterhin sehr ernst zu nehmen und die Kontaktbeschränkung sowie die bestehenden Hygieneregeln jederzeit einzuhalten! Ich hoffe, dass wir Ende März weitere Öffnungen vornehmen können und das Infektionsgeschehen nicht wieder ansteigt“, so Landrat Manuel Westphal.

Das Landratsamt informiert auf seiner Homepage www.landkreis-wug.de über die Öffnungsschritte und auch wenn weitere inzidenzabhängige Lockerungen in den nächsten Wochen folgen. Das Bürgertelefon des Landratsamtes steht bei Rückfragen unter 09141 902-500 zur Verfügung (Montag – Donnerstag 7.30 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr). Unternehmen, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe können sich bei Fragen an die Unternehmens-Hotline des Landratsamtes unter 09141 902-520 wenden (Montag – Donnerstag 09.00 bis 15.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr).




40 Personen in Quarantäne

In der Nachbargemeinde Solnhofen ist im Kindergarten eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet worden. Deshalb müssen insgesamt 39 Kinder sowie eine weitere Erzieherin für 14 Tage in häusliche Isolation.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle betroffenen Kinder sowie das Kindergartenpersonal nach Ablauf von 14 Tagen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um die Quarantäne wieder verlassen zu können.