Impfen und Testen auch an den Weihnachts- und Neujahrstagen möglich

Das Impfzentrum und die beiden Corona-Testzentren in Weißenburg und Gunzenhausen sich auch über die Weihnachts- und Neujahrstage geöffnet. Darauf weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hin. Am 25. Dezember und am 01. Januar bleibt das Impfzentrum geschlossen.

 Über die Weihnachts- und Neujahrstage ist das Gesundheitsamt in Weißenburg weiterhin besetzt und am besten per Mail unter gesundheitsamt.lra@landkreis-wug.de zu erreichen. Wer keine Möglichkeit hat eine E-Mail zu schicken, kann sich auch telefonisch zwischen 10.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 09141 902-401 melden.

Auch am Impfzentrum in Weißenburg wird über die Weihnachts- und Neujahrstage geimpft. Wer sich in diesem Zeitraum impfen lassen möchte, kann online unter www.impfzentren.bayern einen Termin vereinbaren. Personen ohne Internetzugang können sich dafür an die Hotline des Betreibers unter 089 244188110 wenden. Impfwillige sollen keinesfalls ohne Termin an das Impfzentrum kommen. Nur am 25. Dezember und am 01. Januar bleibt das Impfzentrum geschlossen.

Die Testzentren des Landkreises an den beiden Kirchweihplätzen in Weißenburg und Gunzenhausen sind regulär geöffnet. Von Montag bis Freitag sind die beiden Corona-Testzentren von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags ist das Testzentrum in Gunzenhausen von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und das Testzentrum in Weißenburg hat geschlossen. Sonntags ist das Testzentrum in Weißenburg von 10.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und das Testzentrum in Gunzenhausen hat geschlossen.

An den beiden Testzentren können sowohl kostenlose Antigen-Schnelltests als auch kostenlose PCR-Tests für den berechtigten Personenkreis durchgeführt werden. Kostenpflichtige PCR-Test sind an diesen Teststationen nicht möglich. Alle Informationen zur Terminvereinbarung gibt es online unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum. Personen ohne Internetzugang können auch telefonisch einen Termin unter 089 904 212 661 vereinbaren.

 

 




Sonderimpfaktion in Pappenheim

In Pappenheim findet von heute ab bis zum Mittwoch, 22. Dezember ein Sonderimpfaktion im evangelischen Gemeindehaus in der Graf-Carl-Straße statt. Wie Bürgermeister Florian Gallus bekannt gibt ist genügend Impfstoff vorhanden und die Impfungen können ohne vorherigen Termin in Anspruch genommen werden. „Es gibt auch keine Wartezeiten“, versichert der Bürgermeister.

Mitzubringen sind folgende Dokumente:
Immer: Personalausweis und Impfpass
Erstimpfung: Registrierung unter https://impfzentren.bayern/citizen/
Zweitimpfung: Dokumentation der Erstimpfung (QR Code)
Auffrischungsimpfung: Dokumentation der Erst- und Zweitimpfung (QR Code)
Aufklärungsmerkblatt und Impfbogen unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum/




Impfen nur mit Termin!

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen macht darauf aufmerksam, dass am Impfzentrum des Landkreises in Weißenburg, Wildbadstraße 4, nur mit Termin geimpft wird.

Termine können unter www.impfzentren.bayern vereinbart werden. Personen ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 089 244188110 einen Termin geben lassen. Die Hotline dient ausschließlich der Terminvereinbarung für Personen ohne Internetzugang.

Impfwillige sollen keinesfalls ohne Termin an das Impfzentrum in Weißenburg kommen, da dies zu unnötigen Wartezeiten für Personen führt, die einen Termin vereinbart haben. Das Landratsamt bittet dies zu beachten.




Unterstützung für das Haus Altmühtal gesucht

Das Haus Altmühltal sieht sich derzeit einem größeren Ausbruch von Corona Erkrakungen gegenüber. 50% der Klient*innen sind Corona positiv; gleichzeitig fehlen wegen Corona oder anderen Erkrankungen die Pflegekräfte.

Die noch im Dienst befindlichen Mitarbeiter*innen sind am Limit und würden sich über einfache Entlastungen freuen.

Dabei will niemand erwarten, dass Helfer auf die Gruppen kommen und sich möglichen Infektionen aussetzen.

Vielmehr denkt die Einrichtungsleitung an Unterstützungsleistungen wie Spazierengehen oder Ballspiele im Park, denn das Haus ist unter Quarantäne. „Denkbar wären auch Musik oder Brotzeitrunde mit noch negativen Klient*innen, weil das Gruppengeschehen etwas entzerrt werden kann“, schreibt der Einrichtungsleiter Dominic Bader.

Interessenten, können für weitere Informationen gerne per Mail mit Dominic Bader Kontakt aufnehmen.

Bader.Dominic@rummelsberger.net




Erhöhung der Kapazitäten am Impfzentrum

Die Nachfrage nach den Impfungen gegen das Coronavirus ist in den vergangenen Tagen enorm angestiegen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat daraufhin umgehend reagiert und den Betreiber des Impfzentrums Vitolus aufgefordert, die Kapazitäten deutlich zu erhöhen. Außerdem wird im Impfzentrum auf ein Terminvereinbarungsmodell umgestellt, um Wartezeiten am Impfzentrum zu reduzieren. Zusätzlich wird das Impfzentrum vorrangig an Freitagen Sonderimpfaktionen in den Städten und Gemeinden des Landkreises anbieten.

Erfreulicherweise steigt die Nachfrage nach den Impfungen gegen das Coronavirus im Landkreis stark an. Aufgrund der erhöhten Anzahl an Impfungen werden die Kapazitäten des Impfzentrums im Landkreis auf 1.250 Impfungen in der Woche erhöht. Je nach Bedarf kann zukünftig auch noch weiter aufgestockt werden. Mittlerweile haben rund 62 Prozent der Bevölkerung im Landkreis eine Erstimpfung erhalten, 63 Prozent eine Zweit- bzw. Abschlussimpfung.

Nachdem es in den vergangenen Tagen immer wieder zu langen Wartezeiten am Impfzentrum gekommen ist, stellt das Impfzentrum ab nächster Woche komplett auf ein Terminvereinbarungsmodell um. Impfwillige, egal ob für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen sollen sich unter www.impfzentren.bayern registrieren und können im System einen Termin für eine Impfung vereinbaren. Wer noch einen aktiven Account von seiner ersten Impfserie besitzt, kann diesen für die Terminanmeldung nutzen. Wessen Account bereits abgelaufen ist, muss sich im System einen neuen erstellen. Wer keinen Internetanschluss besitzt, kann sich auch telefonisch unter 089 244188110 für einen Impftermin anmelden. Geimpft wird am Impfzentrum mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Es ist genügend Impfstoff vorhanden, so dass ein zeitnaher Termin angeboten werden kann.

Auch in dieser Woche war zusätzlich zu den bereits veröffentlichten freien Impfsprechstunden schon eine Terminvereinbarung über das bayernweite Impfportal möglich.

Zusätzlich wird das Impfzentrum vorrangig an Freitagen Sonderimpfaktionen in den Städten und Gemeinden des Landkreises anbieten. Für diese Sonderimpfaktionen ist keine Terminvereinbarung notwendig. Impfwillige können einfach vorbeikommen und erhalten eine Impfung mit dem Impfstoff von Biontech. Auch Zweit- oder Auffrischimpfungen sind bei den Vor-Ort-Impfaktionen möglich. Das Landratsamt wird in Kürze über die bisher geplanten Sonderimpfaktionen informieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen die Auffrischimpfungen massiv voranzutreiben. Insbesondere aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind alle Personen über 18 Jahren aufgerufen, eine Auffrischimpfung durchführen zu lassen, wenn die erste Impfserie vor sechs Monaten abgeschlossen wurde. Die Impfung erfolgt nach ärztlicher Entscheidung und Aufklärung des Impfwilligen im Einzelfall. Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass insbesondere Personen über 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen, deren erste Impfserie bereits mehr als sechs Monate zurückliegt, zeitnah eine Auffrischimpfung durchführen lassen.

„Impfen schützt vor einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung! Ich bitte alle, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, ihre Impfentscheidung auch in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu überdenken. Schützen Sie sich und die Gesellschaft durch eine Impfung gegen das Coronavirus. Nur so können wir vulnerable Gruppen schützen und die Pandemie weiter eindämmen!“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.




Neue Corona-Regeln gelten ab Sonntag

Weil der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen deutlich über 50 (derzeit72,5) gelten im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen ab Sonntag, 29. August 2021, neue Corona-Regeln. Diese werden vom Landratsamt bekanntgegeben:

Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Perso-nen bleiben für die Gesamtzahl weiterhin außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

3-G-Regel
Unverändert gilt weiterhin die sogenannte 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft) für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innengastronomie, zu Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseur, Maniküre, Massagen), den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen, die Sportausübungen in geschlossenen Räumen so-wie Beherbergungen (hier gilt eine Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden).

Testnachweis
Als aktueller Testnachweis anerkannt wird ein POC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), ein PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest, der unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist (in der Regel der jeweilige Betreiber oder Veranstalter).

Von der Testpflicht ausgenommen
sind asymptomatische, vollständig geimpfte und genesene Personen mit einem Nachweis über die Impfung oder Genesung sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag.

Ebenso ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt laut Auskunft des Gesundheitsministeriums auch in den Ferien und damit namentlich auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler.

Nach der bislang geltenden Rechtslage nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht im Bereich der Schulen bei Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 50 für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schularten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Gebäuden und geschlossenen Räumen. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof), während des Sportunterrichts sowie während der Stoßlüftung der Klassen- und Aufenthaltsräume kann die Maske jedoch – unabhängig von der Inzidenz – abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu deren sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler mit einer entsprechenden Befreiung sowie Schülerinnen und Schüler, für welche auf-grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der Maske zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Ergänzend zur dargestellten aktuellen Rechtslage bei Überschreitung einer 7-Tage-In-zidenz von 50 hatte das Bayerische Kultusministerium in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass inzidenzunabhängig für die ersten Unterrichtswochen nicht nur im Inneren des Schulgebäudes, sondern auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz im Klassen-zimmer eine Maskenpflicht gilt, um Infektionen durch Reiserückkehrer zu verhindern.

Das Landratsamt wird die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 im Amtsblatt, das am 28.08.2021 in den Tageszeitungen erscheint, bekanntgeben. Die o.g. neuen Corona-Regelungen gelten dann ab Sonntag, 29. August 2021.

Die jeweils aktuell gültigen Corona-Regeln für den Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de.




Impftermin innerhalb 48 Stunden

Da der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen große Impfstofflieferungen erwartet, wird im Impfzentrum ein Impftermin innerhalb 48 Stunden nach der Registrirung zugesichert. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna.

Das Landratsamt teilt dazu mit:
Am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen sind alle Personen aus dem Landkreis, die sich für eine Impfung gegen das Coronavirus registriert haben, bereits geimpft beziehungsweise haben eine Termineinladung erhalten. Personen, die sich impfen lassen möchten, können sich weiterhin registrieren und erhalten mittlerweile innerhalb von 48 Stunden eine Termineinladung.

Über 50 Prozent der Landkreisbevölkerung haben schon eine Erstimpfung am Impfzentrum oder bei den niedergelassenen Ärzten erhalten. In den nächsten Wochen sind große Impfstofflieferungen angekündigt, so dass zahlreiche Termine am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen vergeben werden können. Leider sind nur noch wenige Personen im Bayerischen Registrierungsportal für eine Impfung registriert.

Wer sich jetzt unter www.impfzentren.bayern registriert, erhält innerhalb von 48 Stunden auch eine Termineinladung zur Impfung. Impfwillige ohne Internetzugang können sich auch telefonisch unter 09831 52-2041 registrieren lassen.

Am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen werden Erst- und Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Moderna und Biontech durchgeführt.




Neues PCR-Testzentrum in Weißenburg

Ab Donnerstag, 01. Juli 2021 wird im Landkreis ein weiteres PCR-Testzentrum am Kirchweihplatz in Weißenburg eingerichtet. Bereits seit März vergangenen Jahres gibt es in Gunzenhausen in der Alemannenstraße ein PCR-Testzentrum des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Der PCR-Test liefert die zuverlässigsten Ergebnisse in Bezug auf eine Corona-Infektion. Das Ergebnis liegt allerdings oft erst nach 24 bis 48 Stunden vor. Wer den Verdacht hat, sich angesteckt zu haben, soll in keinem Fall ohne Registrierung zu den Testzentren kommen. Dies ist zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Personen mit Symptomen sollen sich weiterhin an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Über 27.000 Tests wurden seit März 2020 am Testzentrum in Gunzenhausen durchgeführt. Neben den Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis sind die PCR-Tests ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung. Am Testzentrum in Gunzenhausen werden trotz der sinkenden Corona-Infektionszahlen weiterhin täglich zahlreiche PCR-Tests durchgeführt. Der PCR-Test ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Da die PCR-Testzentren in Bayern auf jeden Fall weiter bis zum 30. September 2021 betrieben werden sollen, hat sich das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bei der Neuausschreibung des landkreiseigenen Testzentrums dazu entschieden, auch ein PCR-Testzentrum in Weißenburg einzurichten. Dies wird wie das Testzentrum in Gunzenhausen vom Dienstleister Vitolus betrieben und ab dem 1. Juli 2021 am Kirchweihplatz in Weißenburg eingerichtet werden.

Das Testzentrum in Weißenburg wird Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet haben. Der Ablauf wird ähnlich sein wie am Testzentrum in Gunzenhausen, nur nicht als „Drive-In“. Die registrierte Person passiert zu Fuß zu der vorgegebenen Uhrzeit die Teststation, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden.

Im zweiten Schritt nimmt das medizinische Fachpersonal den Abstrich. Die Teststäbchen werden anschließend an das zuständige Labor gebracht.

Das Testergebnis wird den Betroffenen digital per E-Mail oder SMS mitgeteilt. Sollte keine digitale Zustellung möglich sein, ist auch eine postalische Mitteilung über das Testergebnis möglich. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden Sie über das Gesundheitsamt kontaktiert.

Termine können online unter www.vitolus.de/weissenburg vereinbart werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 089 904 212 661 für die PCR-Testung anmelden.

Das PCR-Testzentrum in Gunzenhausen bleibt vorerst weiter in der Alemannenstraße bestehen. Da aber die Einrichtung des neuen Recyclinghofes ansteht, wird das Testzentrum in Gunzenhausen in Kürze auf den Kirchweihplatz umziehen. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren. Das Testzentrum in Gunzenhausen wird ebenfalls Montag bis Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.45 bis 17.00 Uhr geöffnet sein. Online kann man sich unter www.vitolus.de/gunzenhausen anmelden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 089 904 212 661 für die PCR-Testung anmelden.

Weiterhin gibt es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehrere Schnellteststationen. Eine Übersicht über alle Testmöglichkeiten im Landkreis gibt es unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten/.




Verkürzte Öffnungszeiten im Testzentrum Pappenheim

Das Corona-Schnelltestzentrum Pappenheim wird seine Öffnungszeiten kürzen. Da die Nachfrage stark nachgelassen hat wird die Testzeit am Montag und Mittwoch nur noch eine Stunde von 16:00 bis 17:00 Uhr sein.

Der Testtermin am Samstag von 14:00 bis 16:00 Uhr bleibt von bestehen




Testzentrum Pappenheim passt Öffnungszeiten an

Wegen der weiter sinkenden Inzidenz im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen und den damit verbundenen Lockerungen, hat das Testzentrum in Pappenheim seine Öffnungszeiten angepasst.

Ein negativer Test ist derzeit derzeit nur noch für Gäste in den Beherbergungsbetrieben erforderlich.

Im Einzelhandel und in der Gastronomie müssen derzeit keine negativen Testergebnisse mehr vorgelegt werden

Wegen der damit im Zusammenhang stehenden gesunkenen Anfragen entfällt der Termin am Freitagvormittag.

Dafür gibt es, in Abstimmung mit den Beherbergungsstätten, in Pappenheim ab der nächsten Woche ein Testangebot am Samstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Temin ist an die Anreisezeit der Feriengäste in Pappenheim angepasst.

Ein Onlineanmeldung ist unter folgendem Link möglich.
https://www.terminland.de/wdscare/online/pappenheim




Hanta-Virus im Raum Pappenheim

Im Bereich der Stadt Pappenheim und Umgebung sind in den vergangenen zehn Tagen insgesamt sieben Fälle von Infektionen mit dem Hanta-Virus aufgetreten. Das Gesundheitsamt bittet daher die Bevölkerung im Raum Pappenheim um Vorsicht bei Arbeiten in Schuppen, Kellern oder auch im Garten.

(LRA)Hanta-Viren werden in Süddeutschland von infizierten Rötelmäusen übertragen. Diese scheiden die Viren über Speichel, Kot und Urin aus, welche außerhalb des Tierkörpers dann noch mehrere Tage vermehrungsfähig bleiben. Zur Infektion von Menschen kommt es dann, wenn diese befallene Stäube inhalieren. Andere Infektionswege (vor allem über Verletzungen der Haut) sind möglich, aber vergleichsweise selten.

Die meisten Infektionen beim Menschen verlaufen unbemerkt. So es zur Erkrankung kommt, beginnt diese in der Regel mit plötzlichem Fieber. Typisch sind auch Rücken-, Kopf- oder Bauchschmerzen. Nach mehreren Tagen treten dann Nierenfunktionsstörungen auf, die teilweise auch stationär behandlungsbedürftig sind. Langfristige Folgen sind dagegen in Mitteleuropa sehr selten.

Der Nachweis einer Infektion erfolgt durch Antikörper im Blut. Eine lebenslange Immunität wird nach einer Erkrankung angenommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es nicht.

Der wirksamste Schutz gegen eine Infektion ist die Bekämpfung von Mäusepopulationen in und um den Wohnbereich, Entfernung jeglicher Nahrungsquellen aus diesem Bereich und das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) und Handschuhen bei Arbeiten in Schuppen, Kellern, Gärten und überall dort, wo sich diese Mäuse aufhalten könnten. Auch das Befeuchten von Stäuben zur Bindung ist eine wirksame Maßnahme.




Freibad öffnet am Samstag

Das Pappenheimer Freibad eröffnet am kommenden Samstag. 29.Mai 2021 um 11:00 Uhr seine zweite Saison unter Corona Bedingungen.

Die offizielle Eröffnung findet um 12:00 Uhr mit einer Ansprache von Bürgermeister Florian Gallus bei einem kleinen Festakt und dem anschließenden Hissen der Pappenheimer Stadtfahne und der Fahne der Wasserwacht statt. Wie immer ist am Eröffnungstag der Eintritt frei. Allerdings sind beim Freibadbesuch Corona-Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen, einzuhalten.
Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke bittet die Badegäste wie schon im vergangenen Jahr um Verständnis und Mitwirkung bei den Corona Schutzmaßnahmen, damit das Pappenheimer Freibad auch weiterhin geöffnet bleiben kann. Das Chico-Kiosk-Team wird weiterhin für das leibliche Wohl der Gäste sorgen.

Das Pappenheimer Freibad ist mit 44.000 Quadratmeter Liegefläche eines der größten und schönsten Freibäder Bayerns und hat sich in den letzten Jahren einer ständigen Aufwertung erfreut.