Laienrichter für das Verwaltungsgericht gesucht
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht Personen, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht bewerben möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 11. August 2019.
(LRA) Die Verwaltungsgerichte entscheiden in den klassischen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht und Streitigkeiten um kommunale Abgaben. Dies kann z.B. bei Bauanträgen der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten.
Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens entscheiden, wirken ehrenamtliche Richter, sogenannte Laienrichter, neben den Berufsrichtern an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter und tragen dieselbe Verantwortung für die Entscheidung.
Die Laienrichter werden Anfang 2020 von einem Wahlausschuss neu gewählt. Die Amtsperiode geht von 01. April 2020 bis 31. März 2025.
Ablauf der Wahl
Die Wahl läuft in einem zweistufigen Verfahren ab. Zunächst erstellt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Kreistag in der Sitzung am 23. September gefasst. Aus der vom Kreistag beschlossenen Vorschlagsliste werden in einem zweiten Schritt insgesamt acht Personen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Ansbach bestellt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sind:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestalter 25 Jahre zu Beginn der Amtsperiode, d. h. vor dem 01.04.1995 geboren
- Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Mittelfranken
- Gesundheitliche Eignung
- Kein Vermögensverfall, z. B. Privatinsolvenz
- Keine Ausschlussgründe nach § 21 und 22 Verwaltungsgerichtsordnung
Nicht berufen werden können Personen, die nach §21 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausgeschlossen sind. Dies trifft gleichermaßen auch auf Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, Richter, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Soldaten sowie Rechtsanwälte und Notare zu (§22 VwGO).
Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Laienrichter nicht erforderlich, Ein gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung sind hingegen unerlässlich. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie Zeit und Energie. Interessierte müssen damit rechnen, im Falle ihrer Wahl zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen zu werden. Die Sitzungen finden im Verwaltungsgericht in Ansbach statt.
Für ihre Tätigkeit erhalten die Laienrichter eine Entschädigung von Nachteilen, die durch das Ehrenamt entstehen. So erhalten sie zum Beispiel eine Entschädigung für den Verdienstausfall, Zeitversäumnis oder die Fahrtkosten.
Interessierte Personen können sich bis 11. August 2019 beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bewerben. Der Bewerbungsbogen und weitere Informationen sind online unter www.landkreis-wug.de/ehrenamtliche-richter/ zu finden. Fragen zum Wahlverfahren beantwortet Elisabeth Margraf vom Büro des Landrats telefonisch unter 09141 902-201 oder per Mail an elisabeth.margraf@landkreis-wug.de.












Dr. Albrecht Graf von und zu Egloffstein betonte in seiner Festrede erneut, dass er die Schirmherrschaft mit großer Freude angenommen habe, weil ihm die hervorragende Bedeutung der Feuerwehr in der Gesellschaft sehr bewusst sei. Darüber hinaus sei es der Grafschaft von alters her ein Anliegen das Allgemeinwohl zu fördern.
Landrat Gerhard Wägemann lobte die Freiwilligen Feuerwehren als Nothelfer ohne deren unbezahlbare ehrenamtliche Hilfe „die Wahrung der öffentlichen Sicherheit nicht im Geringsten so gegeben wäre, wie sie es ist.“ Darüber hinaus seien die Feuerwehren fester Bestandteil im kulturellen Leben der Kommunen. Er wünschte der Jubelwehr noch ein gutes Gelingen im Festjahr und eine Sogwirkung des Kreisjugendfeuerwehrtages 2019 in Pappenheim für die Jugendarbeit der Pappenheimer Wehr. Als Anerkennung des Landkreises hatte er für die Jubelwehr ein im Kuvert verpacktes Geschenk mitgebracht.
ein neues Feuerwehrhaus zu planen und zu verwirklichen. Der momentane Zustand des Feuerwehrhauses sei nicht mehr zeitgemäß.
t des Ehrenkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pappenheim.
Standarte eingeweiht
Zum Abschluss es offiziellen Teils gab es einen Einakter, den Anette Pappler für die Theatergruppe Pappenheim nach Auswertung historischer Aufzeichnungen inszeniert und organisiert hat. In dem Stück zeigten die Turner Holger Wenzel, Lutz Arnold, Fabian Schober, Maximilian Löffler, Thomas Henle und Manfred Walter, wie es bei der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Pappenheim vor 150 Jahren zugegangen sein mag. Die historisch belegten Personen sind Bürgermeister Rukwid (Günther Kleber), Bezirkstierarzt Wilhelm Deisinger (Daniel Enderlein) und Notar Schöntag (Benedikt Herzog).
Von der Bayerischen Versicherungskammer wurde für die Wehr ein Rauchvorhang gesponsort. Übergeben wurde dieser durch Christine Pfaller, verbunden mit einem Scheck von der Sparkasse Mittelfranken-Süd in Höhe von 400,- Euro. Die Spende soll den Grundstock für ein Höhensicherungsgerät für die Bieswanger Wehr bilden.
Stv. Landrat Peter Krauß richtete die besten Grüße von Landrat Wägemann aus. Krauß schwärmte in seiner Rede von früheren Zeiten und appellierte an die Gemeinschaft, Traditionen aufrecht zu erhalten. Krauß sprach auch davon, sich nicht entmutigen zu lassen. Sein Dank gehe an alle, die sich in dieser „Egoismus-Gesellschaft“ noch Zeit nehmen, den Dienst am Nächsten zu leisten. „Er habe nun die Ehre, zusammen mit Kreisbrandinspektor Volker Satzinger, die Ehrungen für 40 und 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst durchzuführen“.
Fünf Kameraden wurden durch die Versammlung zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt: Heinz Eckert, Fritz Hönig, Karl Rachinger, Karl Schnitzlein und Karl Schwegler.
Befördern konnte der 1. Kommandant