Verstoß gegen die Maskenpflicht und Beleidigung

In Langenaltheim hatte sich die Polizei mit einem Maskenverweigerer zu beschäftigen, der darüber hianus auch noch beleidigend wurde.

Am Donnerstagfrüh betrat ein 74jähriger Langenaltheimer eine Bäckerei in der Unteren Hauptstraße ohne die geforderte Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Als der 74jährige von der Ver-käuferin daraufhin angesprochen wurde reagierte dieser wütend und beleidigte die Verkäuferin mit den Worten „Blöde Sau und Doofe Kuh“. Seitens der Bäckerei wurde ein Betretungsverbot gegen den 74jährigen ausgesprochen. An der Ladentüre sind deutliche Hinweisschilder bzgl. der Corona-Verhaltensregeln angebracht.
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht und Beleidigung wird jetzt polizeilich geahndet




Corona-Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis

Bürgerinnen und Bürger können sich einmal pro Woche kostenlos mit einem Antigen-Schnelltest auf Covid-19 testen lassen. Um dies flächendeckend im Landkreis auch gewährleisten zu können, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen in Abstimmung mit niedergelassenen Ärzten, Apotheken und Kommunen verschiedene Testmöglichkeiten geschaffen.

(LRA) Am Testzentrum in Gunzenhausen ist es möglich an Vormittagen von Montag bis Freitag Antigen-Schnelltests durchzuführen. Diese werden nach Voranmeldung über das Portal www.vitolus.de/wug angeboten. Eine Bescheinigung über das Testergebnis wird ausgestellt. Für die Tests ist zwingend ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen, da nur so eine Bescheinigung über das Testergebnis ausgestellt werden kann.

Zudem bieten niedergelassene Ärzte und Apotheken im Landkreis ab nächstem Montag, 22.03., Schnelltestmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger an. Am besten wenden sich Personen, die sich testen lassen möchten, an ihren Hausarzt. Die Apotheken im Landkreis, die Schnelltests anbieten, können Sie der Liste am Ende unserer Pressemitteilung entnehmen.

In Treuchtlingen wird es ebenfalls ab Montag, 22.03, an der Altmühltherme eine Testmöglichkeit geben. Dies ist auf Initiative der Bürgermeisterin Dr. Dr. Kristina Becker sowie der Apothekerin Gesa-Ulrike Bayerköhler entstanden. Im Eingangsbereich der Therme wird ein Schnelltestzentrum errichtet. Termine können unter www.schnelltest-apotheke.de vereinbart werden. Die Testperson bekommt dann eine Terminbestätigung sowie einen QR-Code zugewiesen, der gemeinsam mit dem Personalausweis zum Schnelltesttermin mitgebracht werden muss. Das Ergebnis erhält man dann wieder digital. Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich unter 09142 2049900, das Ergebnis wird einem dann ausgedruckt vor Ort übergeben.

Außerdem ist das Landratsamt derzeit in Abstimmung, ob auch in der Stadt Weißenburg eine Schnellteststation errichtet werden kann. Dazu liegen allerdings bisher noch nicht alle Rahmenbedingungen vor. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren.

Alle Informationen zu den Testmöglichkeiten im Landkreis finden Sie unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum.




Andere Sicht der Dinge

Roland Kiermeyer, Stadtrat der Bürgerliste hat uns einen Leserbrief zu dem Artikel: „Ausbau der Graf-Carl-Straße abgespeckt“ zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Das „abgespeckt“ in der Überschrift kann ich leider so nicht stehen lassen, da dies leider so nicht richtig kommentiert ist. Der Stadtrat hatte ursprünglich nur eine Ausbesserung der Gehwege angestrebt. Es war in den früheren Planungen kein Granitpflaster für die Gehwege vorgesehen, sondern ein Betonpflaster, auch die Dreiecke mit Neuanpflanzung waren vorher nicht vorgesehen. Somit wurde vom Stadtrat nicht abgespeckt sondern aufgewertet.

Der nächste Punkt ist die Aussage:
„… mehr oder weniger zielführende Anmerkungen und Fragen“.

Wenn ein Mitglied des Stadtrates Fragen oder Anmerkungen zu einem Thema hat, ist dies in seiner Entscheidungsfindung immer zielführend und wichtig. Sollte ich als Ratsmitglied keine Anmerkungen treffen und Fragen mehr stellen dürfen bin ich aus meiner Sicht überflüssig und kann meine durchaus wertvoll Freizeit für meine Familie und mich nutzen.

Ein weiterer Punkt wäre:
„dass alles vom Bauausschuss intensiv beraten und einstimmig beschlossen ist“

Der Bauausschuss ist ein vorberatender Ausschuss. Die Entscheidungen fallen im Stadtrat und es schon vorgekommen das sich der Stadtrat nicht der Meinung des Bauausschusses angeschlossen hat. Da es aus verschiedenen Fraktionen Anmerkungen zur Planung gab zeigt schon, dass es bei einigen Punkten noch weiteren Diskussionsbedarf gegeben hat.

Da eine Fraktion aus beruflichen Gründen nicht an der Bauausschusssitzung teilnehmen konnte war es hier ihr gutes Recht ihre Meinung kund zu tun.

Ich stelle hier noch einmal ausdrücklich fest, dass es jedem Stadtrat freisteht sich zu einem Thema zu äußern und zu informieren. Dafür sind wir gewählt

Schade ist es, dass die Gründe und Anmerkungen die zur Diskussion führten im Bericht nicht erwähnt werden.

Roland Kiermeyer, Bieswang
Stadtrat der Bürgerliste

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung und Sichtweise des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Verdacht der Brandstiftung

In der vergangenen Nacht gab es in Langenaltheim erneut einen Brandfall bei dem die Kriminalpolzei wegen Brandstiftung ermittelt.
Kurz nach Mitternacht brach heute (12.03.2021) aus noch unklarer Ursache ein Feuer in einem offenen Holzschuppen in Langenaltheim aus. Die Polizei sucht Zeugen.
In der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr brannte ein Holzstoß im Inneren des Schuppens im Postweg. Das Feuer wurde jedoch bemerkt und konnte rechtzeitig gelöscht werden, ohne dass es auf den Schuppen übergriff. So entstand zum Glück nur geringer Sachschaden in Höhe von einigen hundert Euro.
Die bisherigen Ermittlungen der Ansbacher Kriminalpolizei gehen zwar in alle Richtungen, doch liegt der Verdacht der Brandstiftung nahe. Deshalb bittet die Kripo eventuelle Zeugen, die zur Tatzeit verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonst Hinweise geben können, sich beim Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 zu melden.




40 Personen in Quarantäne

In der Nachbargemeinde Solnhofen ist im Kindergarten eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet worden. Deshalb müssen insgesamt 39 Kinder sowie eine weitere Erzieherin für 14 Tage in häusliche Isolation.

Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle betroffenen Kinder sowie das Kindergartenpersonal nach Ablauf von 14 Tagen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, um die Quarantäne wieder verlassen zu können.




Faschingsweiber erklären Spaß in Pappenheim für tot

Auch im Coronajahr 2021 hat am Unsinnigen Donnerstag eine Sitzung des Pappenheimer Stadtrates stattgefunden. Seit 45 Jahren hat an diesem Abend stets der Sturm der närrischen Weiber in den Rathaussaal stattgefunden, was bei dem einen Ratsmitglied mehr und bei dem anderen Ratsmitglied-weniger Begeisterung ausgelöst hat.

Der Angriff der närrischen Weiber auf den Stadtrat war in diesem, dem 46. Jahr nicht möglich aber dennoch wollten die Pappenheimer Faschingsweiber im Stadtrat Frohsinn verbreiten und den Neulingen im Stadtrat die seit 45 Jahren obligatorische Narrenkappe zukommen lassen. Vergessen – Spaßbremse oder Opfer der Zeitenwende? Das ist die Frage, die sich jetzt die verärgerten Faschingsweiber jetzt stellen und übermitteln den Pappenheimern folgende Nachricht:


N A C H R U F
Der Spaß ist tot…

Es war ja schon lange klar, dass der komplette Fasching ausfällt und natürlich auch, dass am unsinnigen Donnerstag das Rathaus nicht gestürmt werden darf.

Doch gerade in solchen Krisenzeiten ist ein kleiner nett gemeinter Gruß sehr schön und erfreut die Gemüter. So dachten die Pappenheimer Faschingsweiber und ließen dem Bürgermeister letzten Donnerstagvormittag ein „Spaßpaket“ für die traditionelle unsinnige Sitzung am Abend zu kommen. Einfach nur um dem Stadtrat ein bisschen Freude zu bereiten. Der Inhalt war ein kleiner Gruß in gewohnter Gedichtform und eigens angefertigte Narrenkappen für die neuen Stadträte. Leider hat dieser Gruß den Stadtrat nie ereilt. Wie schade!

Lieber Bürgermeister, Lieber Geschäftsführer  –   So geht´s nicht  🙁 

i.A. der PWF, Barbara Mürl

P.s.: Wer sich jetzt denkt: „Es gibt ja wirklich wichtigeres!“ Der soll sich bitte an die eigenen Nase packen und die Überschrift nochmal lesen 😉

 

So hätte diese kleine Überraschung für die Neulinge im Stadtrat ausgesehen:

Auch in diesem Jahr hatten wir ein Gedicht vorbereitet:

Lieber Bürgermeister, Lieber Stadtrat,

am unsinnigen Donnerstag ist es Tradition
seit 46. Jahr kommen wir „Weiber“ schon.
Doch heuer müssen wir verzichten
auf unsere Weiberfaschingspflichten.
Dennoch gibt’s nen kleinen Gruß
und ein notwendiges Muss!
Denn neue Räte sind nun da
die brauchen Narrenkappen, Hurra.
Fleißig wurden sie genäht
wir hoffen, daß sie Euch gut steht.
Und damit wir sehen, ob sie Euch stehen
müsst Ihr davon ein Filmchen drehen.
Eines müssen unsere Neuen noch wissen,
sonst werden sie nächstes Jahr total verschlissen.
Die Kappe ist ein wichtiges Utensil,
wer sie nicht auf hat der zahlt viel.

Es ist wirklich Pflicht diese zu tragen
an den Weiberfaschingstagen.
Jetzt wünschen wir Euch noch gutes Gelingen
alle Miteinander werden wir Pappenheim weiterbringen.
Im Moment brauchen wir -zwecks Lockdown- noch ein bisschen Geduld
aber die ersten Feiern werden bestimmt zum Kult.
Und nächstes Jahr geht’s weiter hier
mit Reden, Späßen und Schifferklavier!

Es grüßen Euch von Herzen
die Weiber die mit Euch gern Scherzen!

Eure PWF




Leserbrief zum Haus für Kinder

Helmuth Regler aus Pappenheim hat einen Leserbrief übermittelt, in dem er sich zu dem Projekt „Hausfür Kinder“ äußert.

Zum geplanten Haus der Kinder:
„Darf´s etwas mehr sein?“ fragte früher der Metzger?
Ich frage, geht’s nicht noch eine Nummer größer und aufwändiger?
Hat man die Finanzlage, die Folgekosten, die Entwicklung und das fehlende Personal im Auge?

Helmuth Regler
Pappenheim

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten und sagen auch nichts über die sachliche Richtigkeit der dargestellten Sachverhalte aus.




Tägliche Mitnahne-Gerichte bei der Sonne

In dieser Woche hat das Restaurant „Zur Sonne“ ein ganz besonderes Angebot. An allen Tagen gibt es die gesunde, leckere und zeitsparende Alternative zum Selberkochen. Weil gutes Essen die Seele wärmt bietet das Team um Seven Glück aus der Sonnenküche als Advents-Spezial täglich vakuumverpackte Abholgerichte an.
Die Gerichte sind damit für 8 Tage im Kühlschrank haltbar. Abgeholt werden können die vakuumverpackten Speisen nach telefonischer Vorbestellung jeden Tag jedoch längstens bis 20:00 Uhr

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002

Hauptgerichte:

Gefüllte Kalbsbrust mit Pfifferlingen &
Pfefferrahmsauce……………………………………………..       5,00 € p. Port.

Sauerbraten vom Weiderind in Lebkuchensauce…….. 6,50 € p. Port.

Altmühltaler Lammkräuterbraten in
Aceto-Balsamicojus………………………………………….       6,50 € p. Port.

Rahmbraten von Damhirsch in Calvadosrahmsoße….. 7,00 € p. Port.

Zart geschmorte Rinderbäckchen in Burgundersoße .. 7,50 € p. Port.

Risotto Milanese mit Wirsing-Pesto & Topinambur…  6,00 € p. Port.

Beilagen

Schwarzwurzel-Lauchrahmgemüse……………………… 2,50 € p. Port.

Mediterranes Pfannengemüse…………………………….. 2,50 € p.Port.

Herbstliches Gemüse Potpourri…………………………… 3,00 € p.Port.

Hausgemachte Eierspätzle…………………………………. 2,50 € p. Port.

Brezenknödelscheiben………………………………………   2,50 € p. Port.

Gratinierte Kartoffelscheiben……………………………… 3,00 € p. Port.

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002




Bio-Apfelsaft aus dem Kindergarten

Mitte Oktober gab es im katholischen Kindergarten St. Matin eine Apfelsaftaktion mit großem Erfolg. Es wurden ca. 800kg Äpfel gesammelt und zu Apfelsaft gepresst.
Dieser ist in 5 Liter und 10 Liter – PE-Beuteln haltbar gemacht. Die Kinder kommen jeden Tag in den Genuss dieser von Zucker und Zusätzen freien, Bioqualität.

Falls auch Sie zu Hause gern in den Genuss des Saftes kommen möchten, verkauft der Elternbeirat den Saft im Namen des Kindergartens. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme.

Der Bestand an 5l Beuteln wurde innerhalb 30 Minuten nach dem Angebot in WhatsApp verkauft.

Zu haben sind noch 10 Liter Beutel zu 12 Euro

Der Apfelsaft ist  ohne Zucker- oder sonstige Zusätze und kann bezogen werden im katholischen Kindergartenauf Vorbestellung unter 
Pappenheim@kita.bistum-eichstaett.de
oder über die Mitglieder des Elternbeirats

 




Schwellenwert 50 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen überschritten

Weitere Maßnhmen und Einschränkungen. – Wegen des weiteren hohen Anstiegs von Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab morgen Freitag, 23.10.2020 weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • Auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • Auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • maximal Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet.
  • Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Gottesdienste

  • Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

Schulen und Kindertagesstätten

  • In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.
  • Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können.

Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de.

Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.




Eigenbau-Motorfahrrad mit Anhänger angehalten

Ein nicht alltägliches Gefährt fiel einer Polizeistreife am Mittwoch, 02.09.2020, gegen 17.35 Uhr, in der Ferdinand-Arauner-Straße in Solnhofen auf.
Ein 50-jähriger Mann aus Solnhofen fuhr mit ca. 20 km/h vor dem Streifenwagen mit einem selbstgebauten „Fahrrad mit Hilfsmotor“ her. Von dem motorisierten Fahrrad wurde ein Anhänger gezogen, in dem ein Kleinkind saß.

Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass an das ältere Fahrrad ein Benzinmotor im Eigenbau angebracht und an der Stange des Herrenrades ein Tank installiert war (Siehe Titelbild).
Der Fahrer erklärte den erstaunten Beamten ganz stolz, dass der Eigenbau ohne den schweren Kinderanhänger noch deutlich schneller als die 20 km/h fahren würde. Offensichtlich war es dem 50-jährigen zu anstrengend im bergigen Solnhofen ein normales Fahrrad zu benutzen, insbesondere mit dem schweren Anhänger.
Gegen den 50-jährigen, der keine Fahrerlaubnis besitzt, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung und der StVO eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt, eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung wird er für seinen Eigenbau wohl nicht erhalten. Die Beamten erklärten dem 50-jährigen, dass er sein Zweirad auch im bergigen Solnhofen doch mit Muskelkraft bewegen muss, da er sein selbstgebautes „Motor-Fahrrad“ nicht weiter benutzen und fahren darf.




Radmuttern gelockert – Polizei sucht Zeugen

Bereits am vergangenen Wochenende hat ein unbekannter Täter alle fünf Radmuttern am Rad eines Wohnwagens im Treuchtlinger Ortsteil Schambach gelockert. Als der Besitzer des Wohnwagens mit seinem Gespann los-fuhr, löste sich bereits nach kurzer Strecke das Rad und es kam zum Unfall.
An dem Wohnwagen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Weitere Verkehrsteilnehmer wurden glücklicherweise nicht geschädigt.
Die Polizei hat nun ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.

Etwaige Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen (Tel. 09142/96440) zu melden.