Bewerber für die Jugendschöffenwahl 2018 gesucht

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht für die Amtszeit von 2019 bis 2023 mindestens 28 Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffenwahl. Bewerbung bis 23.02.2018 möglich.

Die gewählten Jugendschöffen, je zur Hälfte Frauen und Männer, nehmen als Vertreter des Volkes an Verhandlungen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Weißenburg i. Bay. und am Landgericht Ansbach teil. Das Jugendschöffengericht entscheidet über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender.

Bei dem Amt des Jugendschöffen handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt, denn die Schöffen sind bis auf wenige Ausnahmen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Sind beide Schöffen gegen die Verurteilung bzw. das Strafmaß, kann niemand verurteilt werden.

Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind gewisse Voraussetzungen erforderlich. Neben der allgemeinen Eignung, z. B. deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre, müssen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Darüber hinaus verlangt das Amt eines Jugendschöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Weitere Voraussetzungen und Erläuterungen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Das Sachgebiet „Jugend und Familie“ wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichtes Ansbach beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu erstellen. Diese wird dann vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Sitzung dazu findet am 13.03.2018 statt. Anhand der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendschöffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis werden gebeten, sich bis spätestens 23. Februar 2018 schriftlich oder per E-Mail beim Sachgebiet „Jugend und Familie“ am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu bewerben. Das Bewerbungsformular zur Jugendschöffenwahl und nähere Informationen u. a. zu den Voraussetzungen sind unter www.landkreis-wug.de/jugendschoeffenwahl/ oder unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Der Leiter des Sachgebiets „Jugend und Familie“ am Landratsamt, Herr Lahner, steht für Fragen gerne unter der Telefonnummer 09141 902-444 zur Verfügung.




Manipulatives Verhalten?

Claus Dietz, 2. Bürgermeister der Stadt Pappenheim (FW) hat uns einen Leserbrief zukommen lassen der nachfolgend abgedruckt ist.

Manipulatives Verhalten?

Im November 2016 kommentierte ich im Pappenheimer Skribent einen Leserbrief, in dem eine ziemliche Entrüstung über einen Beschluss des Stadtrats zum Ausdruck gebracht wurde. In meinem Kommentar merkte ich an, dass uns Stadträten seitens der Rathausleitung oft Beschlussvorlagen präsentiert werden, die für die Entscheidungsfindung sehr richtungsweisend formuliert sind. Häufig ist deshalb zu einer objektiven Beurteilung für die ehrenamtlichen Stadträte vor Sitzungen eine Eigenrecherche nach nicht, oder nicht richtig mitgeteilten Tatsachen erforderlich, die in dem speziellen Fall damals nicht getätigt wurde.

In der Sitzung v. 15.12.16 wurde ich von Bürgermeister Uwe Sinn dafür öffentlich diskreditiert und der Äußerung von Unwahrheiten bezichtigt. Diese Laudatio wurde dann anschließend dem Weißenburger Tagblatt zur Veröffentlichung übermittelt (siehe WT 19.12.16).

Der gleiche Journalist, der dies damals redaktionell vermarktete, hat am 08.02.18 selbst hautnah einen eindrucksvollen Beweis der von mir angeprangerten Vorgehensweise miterleben dürfen. In der Beschlussvorlage zum verkehrsrechtlichen Umstufungsverfahren eines Anwandwegs in Bieswang wurde seitens der Verwaltungsleitung den Stadtratsmitgliedern ein Beschlusstext aus dem Jahr 2001 zur Entscheidungsfindung beigelegt, einen Beschluss aus dem Jahr 2002, der vorgenannten teilweise aufhebt bzw. erweitert, jedoch vorenthalten. Ohne Eigenrecherche von Stadtratsmitgliedern hätte dies zu einer völlig anderen Betrachtungsweise, respektive Entscheidung der Angelegenheit führen können.

Die Vorenthaltung dieses Beschlusses könnte auch Anlass zu Spekulationen geben, da darin eine Stadtratsentscheidung enthalten ist, deren eigenmächtige Aufhebung durch Bürgermeister Sinn dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Prüfung übermittelt wurde.

Dass dies wahrlich kein Einzelfall ist zeigte in der Sitzung ein weiterer, ähnlich gestalteter Tagesordnungspunkt. Der Beschlusstext des Amtsleiters war eindeutig in Richtung Ablehnung eines privaten Bauvorhabens formuliert, obwohl der Bauherr dafür alle erforderlichen Genehmigungen seitens des Ladratsamts eingeholt und erhalten hatte.

Vielleicht verhilft dieses Erlebnis der Presse zu einer kritischeren Betrachtungsweise der Äußerungen aus dem Pappenheimer Rathaus, damit bei künftigen Berichterstattungen nicht weiterhin ausgerechnet die Personen in Misskredit geraten, die in der verfahrenen Situation in Pappenheim versuchen die Kastanien aus dem Feuer zu holen.

 

Claus Dietz, Pappenheim

  1. Bürgermeister

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Altmühlfränkisches Ehrenamt in der Frankenschau

(LRA) Am Dienstag, 23.01.2018, und Mittwoch, 24.01.2018, war ein Team des Bayerischen Fernsehens in der Region und drehte über das Ehrenamt und die Freiwilligenagentur altmühlfranken im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Der Beitrag wird voraussichtlich am Sonntag, den 04. Februar 2018, um 17.45 Uhr in der Frankenschau ausgestrahlt. Das Landratsamt  weist darauf hin, dass eine Terminverschiebung möglich sind.

Titelfoto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Eine Szene des Drehs: Kreisbrandrat Werner Kastner und Kreisbrandinspektor Eduard Ott geben einen Einblick in das Aufgabenfeld der Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.




Auf zum Dschungelcamp nach Zimmern

Unter dem Motto „Dschungelcamp“ lädt die Freiwillige Feuerwehr Zimmern am Samstag, 3. Februar  in den Gasthof Hollerstein nach Zimmern ein. Für das entsprechende Ambiente ist gesorgt und David Hoyer wird  in bewährter Manier für die richtige Stimmung sorgen.

 




Waffenamnestie noch bis Juli 2018

Illegale Waffen können noch bis Mitte des Jahres straffrei im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen abgegeben werden.

(LRA) Zum 6. Juli 2017 wurde das Waffengesetz geändert. Inhalt der Änderung ist unter anderem die sogenannte „Waffenamnestie“. Dies bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger gebührenfrei Waffen im Landratsamt oder bei der Polizei abgeben können, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Die Regelung gilt befristet bis 1. Juli 2018 und betrifft illegal besessene Waffen. Rechtmäßig besessene Waffen konnten schon bisher und können auch künftig abgegeben werden.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zieht eine positive Halbzeitbilanz der Amnestie-Regelung: „In den letzten 6 Monaten haben wir insgesamt 9 Langwaffen und 4 Kurzwaffen erhalten. Mit der Waffenamnestie wird die Anzahl an illegalen Waffen bundesweit deutlich reduziert.“, erklärt der zuständige Mitarbeiter am Landratsamt Benjamin Mina.

Auch Herbert Assenbaum aus Reuth unter Neuhaus hat von der befristeten Amestie-Regelung Gebrauch gemacht: „Ich bin froh, dass ich die vererbte Kurzwaffe meines Vaters nun endlich los bin und diese in sicheren Händen ist.“.

Die überlassenen Waffenarten sind sehr unterschiedlich – von Revolvern, Pistolen bis hin zu Kleinkalibergewehren war bisher alles dabei. „Auch Elektroschocker oder bestimmte Messer, die unter das Waffengesetz fallen, können abgegeben werden. Waffenbesitzer können sich bei uns oder der Polizei melden.“, weist der Leiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bernd Oster hin.

Die aus dem Verkehr gezogenen Waffen werden an das Landeskriminalamt München weitergeleitet. Dort wird dann entschieden, was damit geschieht. Ein Teil wird eingeschmolzen, ein Teil landet vielleicht sogar im Museum.

Wegen der Einzelheiten einer Übergabe, insbesondere hinsichtlich des Transportes der abzugebenden Waffen, sollten sich die betroffenen Personen vorab mit der Waffenbehörde, dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, in Verbindung setzen. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Mina, ist unter der Telefonnummer 09141 902-190 erreichbar.

Bei der letzten Waffenamnestie im Jahr 2009 wurden bundesweit circa 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen. Dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wurden damals 146 Waffen ausgehändigt.

 




890 Tonnen Schokolade pro Jahr verzehrt

(NGG) 37 Sattelschlepper voll mit Schokolade: So groß ist der Hunger auf Süßes im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen pro Jahr. Von der Tafel über die Praline bis zum Riegel: 890 Tonnen Schokolade aßen die Menschen hier zuletzt rein statistisch – gut 9,5 Kilo pro Kopf.

Beim Käse waren es 2.290 Tonnen – 24,5 Kilo pro Einwohner und beim Bier wurden 97.000 Hektoliter im Jahr getrunken (104 Liter pro Kopf).
Schokolade, Käse, Bier – nur drei Beispiele, die zeigen, welche Bedeutung Lebensmittelindustrie und -handwerk haben, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Rund 930 Arbeitsplätze hängen im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Arbeitsagentur an der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln. „Die Branche ist aber nicht nur regional ein Schwergewicht. Nimmt man den Umsatz, ist sie der drittgrößte Industriezweig in Deutschland – ein Großteil der Produktion geht in den Export – und schafft es damit auf die internationalen Teller“, sagt Regina Schleser von der NGG Nürnberg-Fürth. So seien Hersteller aus der Region auch regelmäßig auf der Grünen Woche – der weltgrößten Agrar und Verbrauchermesse – in Berlin präsent.

Neue Food-Trends wie gluten- oder laktosefreies Essen seien eine Herausforderung auch für die heimische Ernährungswirtschaft, so Schleser. Die sei gut aufgestellt und belege bei Produktions- und Hygienestandards weltweit einen Spitzenplatz. „Kaum irgendwo ist die Lebensmittelsicherheit höher als bei uns“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth.

Eine Voraussetzung für gutes Essen und Trinken sei jedoch, dass dieses fair produziert werde – angefangen vom Anbau der Zutaten bis hin zu den Arbeitsbedingungen in der Verarbeitung.
Dazu hat die NGG eine lebensmittelpolitische Initiative gestartet. Regina Schleser: „Gute Ernährung und gute Arbeit gehören zusammen. Hygiene unter Zeitdruck – das kann zum Beispiel nicht gut gehen.“ Dies bedeute auch, dass Unternehmen Tarifverträge einhielten und sich an der Berufsausbildung beteiligten, betont die Gewerkschafterin.

Mit Sorge sieht die NGG den Trend zur Verramschung: „Gerade bei Getränken, Fleisch und Süßwaren erleben wir regelrechte Rabatt-Schlachten in den Supermärkten. Damit werden Lebensmittel oft weit unter Wert verkauft“, kritisiert Schleser. Weniger als 70 Cent für eine Tafel Marken-Schokolade sei in einer fairen und umweltgerechten Produktion nicht machbar.

Solche Preise erhöhten den Druck auf die Beschäftigten und ihre Arbeitsbedingungen. An die Verbraucher appelliert die NGG daher, nicht nur auf den günstigsten Preis zu achten.

„Gute Lebensmittel sollten den Menschen beim Einkauf etwas wert sein. Gleichzeitig können sie damit die heimische Wirtschaft stärken – und beim Essen neben dem Genuss auch noch ein gutes Gewissen haben.“

Titelfoto: Julia Ernesti / NGG




Chronologie der Baumaßnahmen

Der Zimmereibetreib Gegg in Bieswang stand und steht wegen verschiedener Baumaßnahmen in der öffentlichen Kritik. Nun hat uns der Betriebseigentümer Markus Gegg einen Leserbrief zukommen lassen, in dem er die Chronologie der Entwicklung seines Betriebes darstellt.

Foto: Zimmerei Gegg

Zu den Vorwürfen gegen die Zimmerei Gegg GmbH

Nachdem mein Betrieb wiederholt in der lokalen Presse sowie im Stadtrat der Gemeinde Pappenheim verunglimpft wurde, sehe ich mich zu einer Klarstellung zu den gebrachten Behauptungen gezwungen. Insbesondere die Vorwürfe von „Cowboymethoden“ und angeblich permanent von mir durchgeführten Schwarzbauten möchte ich hiermit Klarstellen.

Die Chronologie der seit Bestehen meines Betriebes von mir zulässigerweise errichteten Gebäude möchte ich kurz darstellen:
– Nutzungsänderung Maschinenhalle zur Fertigungshalle
– Errichtung eines Hochregallagers
– Errichtung eines Abbundplatzes
– Errichtung eines Bürocontainers
// allesamt genehmigt vom LRA 04.04.2002
– Errichtung eines Holzgebäudes für Späne //genehmigt vom LRA 20.06.2003
– Zwei überdachte Holzlagerplätze // genehmigt vom LRA 14.01.2008
– Überdachung Fahrsilo u. Dacherneuerung am Unterstellplatz// genehmigt LRA 11.11.2008
– Errichtung Büro- und Ausstellungsgebäude // genehmigt LRA 25.01.2010
– Errichtung eines Lager- und Abbundplatzes // genehmigt LRA 05.06.2013
– Errichtung einer Überdachung // genehmigt LRA 07.12.2016 (zwei Anwohner aus Bieswang haben Klage gegen den Freistaat Bayern, vertr. durch das LRA Weißenburg-Gunzenhausen, wegen der genehmigten Überdachung eingereicht; hier steht das Urteil des VGH München noch aus). Zu allen von mir getätigten Bauvorhaben lagen also sowohl das Einvernehmen der Gemeinde als auch schlussendlich eine Genehmigung des Landratsamtes vor.

Ende 2016 stellte ich bei der Stadt Pappenheim einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Erweiterung meines Betriebes im nördlichen Anschluss zu den Bestandsgebäuden. Daraufhin regte sich Widerstand bei den Anwohnern, es bildete sich schließlich eine Bürgerinitiative (Liebenswertes Bieswang), die die Verhinderung der Betriebserweiterung zum Ziel hatte. Ein von mir organisierter Informationsabend über meine Beweggründe der Erweiterung konnte kein Ergebnis erzielen. In der Folge zog ich meinen Antrag am 23.01.2017 zurück, auch u.a. weil ich die Errichtung der am 07.12.2016 genehmigten Überdachung voranbringen wollte. Im Übrigen wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes von mir zukünftig auch nicht weiterverfolgt.

Am 14.01.2016 fand in meinem Büro ein Gesprächstermin mit Bürgermeister Uwe Sinn sowie den Stadträten Gerhard Gronauer, Fritz Hönig, Florian Gallus sowie Werner Hüttinger statt, der u.a. den von mir geplanten Erwerb des kleinen städtischen Grundstücks Fl.Nr. 557/1 zum Thema hatte. Bei diesem Grundstück mit der Größe von 644 m² handelte es sich um eine Hutungsfläche, die von der Stadt nicht mehr bewirtschaftet wurde. Diese Fläche war auch der Grund, warum die von mir ursprünglich eingereichte Überdachung nicht rechteckig geplant, sondern an einer Ecke „abgeschnitten“ war, um überhaupt die fälligen Abstandsflächen einhalten zu können und nicht auf fremden Grund zu bauen. Durch den Erwerb dieser Fläche wollte ich sicherstellen, dass ich infolge dessen eine gerade Überdachung errichten kann. Im Übrigen hatte ich den Gesprächsteilnehmern an diesem Termin bereits wissen lassen, dass ich dieses Grundstück nach einem Erwerb als Lagerplatz nutzen möchte. Jetzt so zu tun, als käme diese Entwicklung überraschend, verwundert doch sehr. Im Dezember 2016 schließlich wurde der Kauf dieses Grundstücks notariell vollzogen. Um es im Sinne des Gesprächstermins vom 14.01.2016 nutzen zu können, wurde von mir ein Tekturantrag am 19.09.2017 für die bereits genehmigte Überdachung (genehmigt vom LRA am 07.12.2016) bei der Stadt Pappenheim eingereicht. Für die notwendige Geländeauffüllung wurden 8 Baggerschürfen (max. 20 Meter Raster) am 18.10.2016 (auf unserem bestehenden Grundstück) durchgeführt. Zitat aus dem Bericht des Wasserwirtschaftsamts Ansbach: Auffälligkeiten, die auf eine anthropogene Verunreinigung hinweisen, wurden nicht festgestellt. Für eine zwischenzeitlich gelagerten Schotter (Fl.Nr.557/1) wurde mir ein Bußgeld verhängt, was ich mittlerweile auch entrichtet habe.

Bei der eingereichten Tektur handelte es sich im Übrigen nur um eine Vergrößerung von ca. 20 m² Grundfläche. Dieser Tekturantrag vom 19.09.2017 wurde mir daraufhin wieder zurückgegeben. Bis heute steht eine Entscheidung aus, ich habe Herrn Bürgermeister Sinn und auch den Bauausschuss (nach Vorschlag des SR Dietz) dazu eingeladen, sich vor Ort die Gegebenheiten anzusehen, um sich selbst ein Bild der Überdachung zu machen. Leider waren bisher nur drei Stadträte dazu bereit. Dass ich schlussendlich die kleine Lücke gegenüber der ursprünglichen Genehmigung geschlossen habe, möge man mir hier bitte nachsehen. Dadurch entsteht für niemanden irgendein Nachteil. Auch die Holzverschalung der Überdachung –die ursprünglich nicht geplant war- schadet niemandem und ist im Übrigen im Sinne der Bauvorschriften verfahrensfrei. Dass dies zudem noch für die Anwohner eine lärmmindernde Maßnahme darstellt, sei hier noch erwähnt. Im Übrigen bin ich durch den Verzicht auf das „Gewerbegebiet Gegg“ der Bürgerinitiative entgegen gekommen, konzentrieren sich die Fahrbewegungen doch jetzt auf mein Bestandsgelände. Dieses Gelände ist im Übrigen über ein Geh- und Fahrtrecht zweifelsfrei erschlossen.

Den Vorschlag seitens der Stadt Pappenheim sowie der Bürgerinitiative, ich solle in das bestehende Gewerbegebiet umsiedeln, muss ich entschieden ablehnen, da mein Betrieb mittlerweile eine Größe besitzt, dessen Verlagerung mir eine siebenstellige Summe kosten würde und für mich finanziell nicht stemmbar wäre, ohne mich in den Ruin zu treiben. An dieser Stelle möchte ich zudem feststellen –und hier spreche ich sicher im Namen vieler Bieswanger- dass das „Gewerbegebiet“ nach jetziger Lage keinerlei zusätzlichen Betrieb verkraften kann. Das Gebiet ist im klassischen Sinn nicht mal voll erschlossen, ich müsste mir von privat Flächen hinzu zukaufen, da die Stadt es seit geraumer Zeit versäumt hat, das Gewerbegebiet Bieswang zu vergrößern und ihrerseits Flächen von den Anliegern zuzukaufen. Das Angebot der Stadt geht daher völlig ins Leere, vielmehr sollte die Gemeinde erstmal für eine anständige verkehrsmäßige Erschließung sorgen (keine Geh- bzw.

Fahrradwege ins Gewerbegebiet, keine entsprechende Beleuchtung), die immer wieder ins Gespräch gebrachte „Entlastungsspanne“ ist nach gegenwärtigem Ermessen für drei oder vier Betriebe völlig unrealistisch und auch nicht bezahlbar. Man sollte hier der Bevölkerung endlich reinen Wein einschenken.

Mir ist es wichtig, mit dieser Darstellung darauf hinzuweisen, dass ich mich keines Vergehens schuldig gemacht habe und die Vorwürfe des ständigen Schwarzbauens entschieden von mir weise, diese entbehren jeglicher Grundlage. Ich habe mir diesbezüglich also nichts vorzuwerfen. Es ist richtig und wichtig, auch die Belange der Bürgerinitiative und der Anwohner zu prüfen, mein Eindruck aber ist, dass die Stadt bzw. Verwaltung in Pappenheim das wirtschaftliche Wachstum in Pappenheim und insbesondere den dazugehörigen Ortsteilen blockiert bzw. nicht ernst genug nimmt. Darüber hinaus gibt es in vielen anderen Bereichen Mißstände, die Liste unglücklicher und immer wieder vertagten Entscheidungen alleine in Bieswang (Pfister-Erbe, Seniorenanlage Altes Schulhaus, seit über einem Jahrzehnt anstehende und notwendige Kanalsanierung etc.) ließe sich noch beliebig fortsetzen, gipfelnd in einer bisher völlig dilettantisch umgesetzten Dorferneuerung. Es ist mir schier unbegreiflich, warum hier nichts Konstruktives auf die Reihe gebracht wird.

Markus Gegg
Bieswang

 

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Feuerwehreinsatz bei Kaminbrand

Am 15.01.2018 gegen 21:30 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Pappenheim zu einem Kaminbrand auf den Hals gerufen. In einem Einfamilienhaus hatten die Bewohner verdächtigen Brandgeruch wahrgenommen und den Feueralarm ausgelöst.

Als Ursache für den Brandgeruch konnte von den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr unter Leitung des 1. Kommandanten Otto Schober sofort ein Kaminbrand festgestellt werden. Die Pappenheimer Wehr war mit einem gesamten Löschzug vor Ort und brachte in dem Bereich der Zwischendecke die Wärmbildkamera zum Einsatz. Dabei konnte hohe Wärmeentwicklung festgestellt werden. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Ob Gebäudeschaden entstanden ist muss erst eine genauere Untersuchung ergeben.

Vor Ort war auch eine Streifenbesatzung  der Polizeiinspektion Treuchtlingen, der Rettungsdienst und der Notartzt.




Gelungenes Kooperationsprojekt

Im Hauptgebäude des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen sind ab sofort 24 farbenfrohe Bilder dauerhaft ausgestellt. Gemalt wurden diese von neun „Lebenskünstlern“ der Lebenshilfe Weißenburg e. V.

(LRA) Einmal im Monat trifft sich die Kreativgruppe der Offenen Hilfen der Lebenshilfe Weißenburg zum gemeinschaftlichen Malen. Die Künstlerinnen und Künstler können ihrer Fantasie freien Lauf lassen und ihre Kreativität auf Papier bringen. „Die Gemälde sind jedes Mal einzigartig und sehr gelungen.“, schwärmt die Leiterin der Kreativgruppe, Susanne Scheuerlein. Sie ist Counselor (Beraterin) in der Fachrichtung Kunst- und Gestaltungstherapie und gibt verschiedene Ideen und Anregungen.

Eine Auswahl der Kunstwerke ist nun im Hauptgebäude des Landratsamtes in Weißenburg dauerhaft ausgestellt. Landrat Gerhard Wägemann freut sich über dieses Kooperationsprojekt und die optische Aufwertung der Flure: „Wir schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits wird die Kreativgruppe der Offenen Hilfen unterstützt, andererseits werden die kahlen Wände in den Fluren des Landratsamtes künstlerisch und in ansprechenden Farben gestaltet.“.

Und die Werke sind mehr als nur eine Flurverschönerung, denn hinter jedem Bild stecken Erlebnisse, Fantasien und Gedanken. „Die Kunsttherapie ist ein wichtiges Angebot der Offenen Hilfen. Die Teilnehmer drücken sich dadurch gestalterisch aus.“, erläutert der Geschäftsführer der Lebenshilfe Weißenburg e. V. Martin Britz im Rahmen der offiziellen Ausstellungseröffnung.

Die Bilderausstellung ist werktags zu den Servicezeiten des Landratsamtes in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg frei zugänglich. Die Besichtigung lässt sich auch gut mit einem Behördengang verbinden. Zu jedem Bild sind der Name des Künstlers und der Titel an der Wand angebracht.

Bisher werden die Werke in den Fluren im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im Hauptgebäude in der Bahnhofstraße 2 in Weißenburg präsentiert. Für die Zukunft ist eine Erweiterung geplant. Dazu sollen weitere Behinderteneinrichtungen einbezogen werden.

Foto: Landratsamt Weißenburg




Auf ein gutes neues Jahr

Zum Jahreswechsel wünschen wir allen Lesern und Unterstützern ein gesundes und gutes Jahr 2018. Auch dieses Jahr wollen wir wie üblich, mit einem Gedicht – diesmal von Eugen Roth – beginnen.

Einsicht

Ein Mensch beweist uns klipp und klar,
Dass er es eigentlich nicht war.
Ein andrer Mensch mit Nachdruck spricht:
Wer es auch sei – ich war es nicht!
Ein dritter lässt uns etwas lesen,
Wo drinsteht, dass ers nicht gewesen.
Ein vierter weist es weit von sich:
Wie? sagt er, was? Am Ende ich?
Ein fünfter überzeugt uns scharf,
Dass man an ihn nicht denken darf.
Ein Sechster spielt den Ehrenmann,
Der es gewesen nicht sein kann.
Ein siebter – kurz, wir sehens ein:
Kein Mensch will es gewesen sein.
Die Wahrheit ist in diesem Falle:
Mehr oder minder warn wirs alle!

Eugen Roth




Seit Jahren nichts getan

Roland Kiermeyer aus Bieswang hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, der sich mit den derzeitigen Vorgängen um das Erbe der Marie Pfister beschäftigt. Kiermeyer antwortet mit seinem Leserbrief auf den Leserbrief von Matthias Rollmann, der ebenfalls auf unserer Seite veröffentlicht wurde.

Ich gebe Herrn Rollmann im  ersten Punkt vollkommen Recht.

Aber zur Vorgeschichte sollte man wissen das diese Renovierung des Hauses nur dazu dienen soll das Seniorenprojekt in Bieswang zum Scheitern zu bringen.

Die SPD Fraktion, allen voran der Fraktionsvorsitzende und der Bürgermeister, versuchen seit Beginn der Planung dieses Projekt durch Verzögerung und widerlegbare Behauptungen zu verhindern, siehe Don Camillo und Peppone in Pappenheim (auf dieser Seite).

Der erste Versuch das Projekt zu torpedieren war die falsche Behauptung das Dach der Schule wäre mit Asbest verseucht, dies konnte durch Herrn Gegg sen. in einer Bürgerversammlung wiederlegt werden.

Das nächste Mal wollte jemand aus dieser Partei das Schulhaus an den Landkreis verkaufen (still und heimlich). Böse Zungen behaupten es sollte eine Alylunterkunft errichtet werden. Und jetzt wird mit allen Mitteln versucht, dem Seniorenprojekt die finanzielle Grundlage abzugraben.

Das Erbe hat die SPD nur dann interessiert wenn die Stadt mal wieder kein Geld hatte, um z.B. das Lehrerhaus in Bieswang zu sanieren. Auch wurden einige Jahre Pferde über den Winter im Stall des Anwesens eingestellt. Was ist mit den Pachteinnahmen? Damit und mit Mieteinnahmen ist das Anwesen zu erhalten, aber in den ganzen Jahren wurde an dem Gebäude nichts getan außer dass ein Kachelofen herausgerissen und das Inventar verhökert wurde.

Man sieht hier geht´s nicht um den letzten Willen der Frau Pfister, sondern nur darum ein gutes Projekt, dass nicht auf dem Mist der SPD Fraktion gewachsen ist, zu Fall zu bringen.

Roland Kiermeyer
Bieswang

Anmerkung:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder, sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Rätselhafter Brand auf Balkon

Die Freiwillige Feuerwehr Pappenheim ist am Sonntagmorgen zu einem Brand in die Bahnhofstraße gerufen worden. Auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses war der dort gelagerte Abfall einer Wohnungsrenovierung in Brand geraten. Dabei wurden der Fensterrahmen und die Fensterscheibe zum Schlafraum angebrannt. Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden.
Durch den schnellen und beherzten Einsatz der Feuerwehr konnte eine Ausbreitung des Brandes verhindert werden. Die Rauchentwicklung in der Wohnung hatte die Feuerwehr mit einem Lüftungsaggregat schnell im Griff und auch der Brandherd auf dem Balkon war schnell beseitigt. Den glimmenden Abfall hat man in den Hinterhof geworfen, wo er abgelöscht wurde.

Zunächst war es völlig rätselhaft, wie die Abfallablagerung auf dem Balkon in Brand geraten konnte. Die zu dem Balkon gehörige Wohnung ist nämlich seit Monaten unbewohnt und derzeit sind die Sanierungsarbeiten des neuen Mieters im Gange.

Bei den polizeilichen Ermittlungen lag zunächst der Verdacht einer fahrlässigen Brandstiftung, möglicherweise durch eine Zigarettenkippe nahe. Allerdings muss die Brandursache noch genauer untersucht werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 3.000 Euro beziffert.

An der Brandstelle waren die Freiwilligen Feuerwehren Pappenheim und Zimmern sowie der Rettungsdienst im Einsatz.