Polizei warnt vor Betrugsmaschen

Am Mittwoch, 04.04.2018, wurden bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen erneut zwei Betrugsfälle angezeigt, vor denen im Internet laufend gewarnt wird. In einem Fall handelt es sich um einen soggenannten Callcenter Betrug, im anderen Fall ging ein Schreiben mit einer unberechtigten Forderung von einer Rechtsanwaltskanzlei bei dem Geschädigten ein.

Im ersten Fall erhielt eine 23 Jahre alte Treuchtlingerin ein Schreiben einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag einer angeblichen Mandantin von der jungen Frau fast 300 EURO einforderten. In dem Brief wurde gleichzeitig für den Fall der Nichtbezahlung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Auffällig war in dem Schreiben, dass sich sehr viel Rechtschreibfehler in dem Text befanden. Vor der Betrugsmasche dieser Kanzlei wird bereits im Internet gewarnt.

Im zweiten Fall rief eine angebliche Mitarbeiterin einer Sparkassenzentrale aus Frankfurt an, die einen 74-jährigen Rentner aufforderte, wegen eines angeblichen Gewinnes bei einem Gewinnspiel vor vielen Jahren einen fünfstelligen EURO Betrag an Steuern nachzuzahlen. Zudem setzte die Anruferin den Mann unter Druck, dass gegen ihn ein Strafverfahren laufen würde. Auch vor dieser Betrugsmasche wird bereits im Internet gewarnt.

Die Polizei rät:
Prüfen Sie Schreiben mit angeblichen Forderungen genau, recherchieren Sie im Internet, falls es sich um Forderungen handelt, die Sie nicht zuordnen können. Lassen Sie besondere Vorsicht bei Anrufen walten, wo Sie zur Zahlung von Geldbeträgen aufgefordert werden, die Ihnen nichts sagen oder Firmen gelten, die Sie nicht kennen, beziehungsweise mit denen Sie in keiner Geschäftsbeziehung stehen oder standen. Scheuen sie sich nicht bei der Polizei anzurufen, falls Sie einen Betrug vermuten.




Plattenparty Osterdorf – once you rock, you can’t stop

„DIE OSTERDORFER“, der Dachverein aller Vereine am Ort präsentieren in diese Jahr die 22. Plattenparty, als ersten Musikevent des Jahres in der hiesigen Region. „Once you rock, you can’t stop“ heißtst es dann wieder für eine lange Nacht in Osterdorf.

(EKG) Große Musikfestivals werfen ihre Schatten voraus, Rock im Park an Pfingsten in Nürnberg oder Summer Breeze Open Air 2018 im August in Dinkelsbühl, aber traditionell als eines der ersten Events in dieser Richtung steht die Plattenparty in Osterdorf auf dem Programm. Natürlich ist der Vergleich nicht ganz ernst gemeint, aber in der Nacht vom 14. auf den 15. April gibt es zu allererst in Osterdorf wieder was auf die Ohren. Getreu dem Motto, das sich in den letzten 22 Jahren bis heute nicht verändert hat, „once you rock, you can’t stop“, wird die Nacht durchgefeiert.

Nachdem das Dorf und die Streuobstwiesen durch den Obstbaumschnitt der Dorfgemeinschaft am letzten Wochenende in die richtige Fasson gebracht wurden, konzentrieren sich die Osterdorfer nun auf die Plattenparty. „Alles nur eine Frage der Organisation“ meint Walter Otters, der Vorsitzende des Vereins DIE OSTERDORFER, der zusammen mit den ersten Helfern auch auf dem Bild zu sehen ist.

In der letzten Besprechung wartete der Koordinator des Festes Thorsten Hüttinger mit einigen Neuerungen auf, welche im Team besprochen worden waren und heuer zum ersten Mal umgesetzt werden.

Der Eintrittspreis bleibt gleich. Um die Besucher jedoch eher in die Partyzelte zu locken, erhält jeder, der vor 21:30 Uhr kommt, zu seiner Eintrittskarte einen Getränkegutschein für sein erstes Getränk. Für Sparfüchse ist die zweite Neuerung gedacht – die 10er Karte. Weniger als 9 Getränke zahlen und 10 bekommen, das spart erheblich gegenüber dem Einzelkauf.

Als letztes wurde das neue Musikkonzept mit Rockmusik-Garantie beschlossen. Um dem Motto „once you rock, you can’t stop“ wieder mehr gerecht zu werden, wird vermehrt auf Musikrichtungen, wie Classic-Rock von aus England stammenden Bands wie Jethro Tull und The Rolling Stones oder Hard-Rock von den Bands der Anfangszeit, wie Deep Purple, Led Zeppelin und Black Sabbath oder später AC/DC, Metallica bzw. Guns N’ Roses oder Bands der Neuzeit, wie Volbeat, Linkin Park, Coldplay oder Imagin Dragones wert gelegt. Verantwortlich die richtige Musik „aufzulegen“ sind heuer die DJs Franko und Andi.

Um den Aufenthalt der Partyhungrigen so angenehm wie möglich zu machen, sind die Zelte bei Bedarf auf jeden Fall geheizt.

Die Stadt hat die Genehmigungen erteilt. In zwei Zelten und der Osterdorfer Schutzhütte ist genug Platz für den zu erwartenden Ansturm. Die Getränkelager sind bis zum Rand gefüllt und rund 70 Helferinnen und Helfer warten auf die Rockmusikbegeisterten, um mit ihnen zu feiern.  Frei nach dem alten Motto: once you rock, you can’t stop.

Foto: „Die Osterdorfer“




Unberechtigte Forderung durch Inkasso-Dienst

Mit einer unberechtigten Forderung in Höhe von annähernd 1200 EURO sah sich eine 64-jährige Treuchtlingerin konfrontiert. Die Frau erhielt von der Inkasso-firma einen Brief, wo sie aufgefordert wurde, den ausstehenden Betrag über Bestellungen bei einem Versandhandel plus Kosten und Gebühren zu überweisen.
Die Angeschriebene hatte jedoch noch nie bei dem genannten Versandhandel bestellt. Kurze Zeit später erhielt sie erneut ein Schreiben des Inkassodienstes, wo der Geschädigten gedroht wurde, dass gegen sie ein vollstreckbarer Titel beim zuständigen Amtsgericht vorliegen würde.
Eine Nachfrage bei dem Amtsgericht ergab, dass diese Aussage nicht stimmt. Gegen den Verantwortlichen des genannten Inkasso Unternehmens wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betruges eingeleitet.

 




Bürgerversammlungen 2018

In Pappenheim und in den Ortsteilen stehen im Frühjahr 2018 wieder Bürgerversammlungen an. Diese finden in der Zeit vom 09.04.. bis 25.04.2018 statt.

Tagesordnung bei allen Bürgerversammlungen:
Allgemeinbericht des 1. Bürgermeisters
Anträge, Wünsche und Anregungen

Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung können grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen.
Zum Punkt “Anträge und Anregungen” können bis 1 Woche vor der Bürgerversammlung bei der Stadtverwaltung Pappenheim schriftlich Anträge und Anregungen eingereicht werden, die dann in der Versammlung behandelt werden.

Nachstehend die Termine der Bürgerversammlungen (alle 20.00 Uhr)

Ort Tag Datum Lokalität
Bieswang Montag,      09.04.18 Gasthaus Casino
Geislohe Mittwoch,    18.04.18 Hirtenhaus
Göhren Mittwoch,     25.04.18 Gasthaus Renner Fritz
Neudorf Dienstag,     24.04.18 Gasthaus Wild
Osterdorf Montag,       16.04.18 Gasthaus Hüttinger
Pappenheim Donnerstag, 19.04.18 Haus des Gastes
Übermatzhofen Dienstag,      10.04.18 Sportheim Ü´hofen
Zimmern Mittwoch,      11.04.18 Gasthaus Hollerstein

 




Verkehrsrowdy gesucht

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen erbittet Hinweise zu einem Verkehrsverstoß, der sich am vergangenen Sonntag auf der B 2 bei Langenaltheim zugetragen hat.

Am Sonntag, 11.03.2018, gegen 18.55 Uhr, befuhr ein 33-jähriger Treuchtlinger mit seinem Pkw die Bundesstraße 2 in südliche Richtung.
Cirka 1 Kilometer vor der Abfahrt Rehlingen wurde er von einem nachfolgenden Pkw massiv bedrängt, der dicht auffuhr, mehrfach links und rechts ausscherte, die Lichthupe betätigte und schließlich Dauerfernlicht einschaltete.
Das Ganze geschah bei starkem Gegenverkehr, weshalb der Anzeigeerstatter einen langsam vor ihm fahrenden blauen Opel nicht überholen konnte. Als der 33 Jahre alte Geschädigte dann auf die Linksabbiegespur in Richtung Büttelbronn fuhr, setzte sich der Verkehrsrowdy vor ihn und bremste ihn aus. Nur durch eine Vollbremsung konnte der 33-jährige einen Zusammenstoß mit dem Pkw verhindern.
Bei dem Tatfahrzeug handelte es sich um einen grauen VW Passat mit einem Augsburger Kennzeichen.

Zeugen, vor allem der Fahrer/Insassen des blauen Opel, des Vorfalles werden gebeten, sich mit der PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 in Verbindung zu setzen.

 




Erfahrungen eines langjährigen Helfers

Zu unserem Artikel „Ehrenamtliche Hilfe mit großer Bandbreite“ hat uns Helmuth Regler einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Mindestlohn zu niedrig?

Zu meinen positiven Aussagen an diesem Vorstellungsabend im K  14 möchte ich noch folgendes ergänzen:

Die staatlichen Leistungen an anerkannte Asylantragsteller sind – im Hinblick auf ihren bisherigen Lebensstandard – zu hoch. Oder der Mindestlohn zu niedrig?

Auch wäre eine Differenzierung bzw. Harmonisierung in den unterschiedlichen EU-Ländern sinnvoll. Die lange Gewöhnungszeit an Wohngeld, Kindergeld, AL II, Tafel, freien KiTa-Platz … führt – so die Erfahrung- leicht dazu dass eine Arbeitsstelle nicht mit dem nötigen Nachdruck gesucht wird  oder Arbeitsangeboten aus dem Weg gegangen wird. Das sage ich, als langjähriger Helfer. Hier ist der Staat in der Pflicht. Wem diese Meinungsäußerung nicht gefällt, dem  sage ich, auf Gegendarstellungen  werde ich nicht antworten.

Helmuth Regler
Pappenheim

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Schnelle Umsetzung nicht gefährden

Karl Satzinger, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste im Stadtrat der Stadt Pappenheim hat zu unserem Artikel „Richtungsweisende Beschlüsse gefasst“, einen Leserbrief übermittelt, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Vorwärts Freunde, wir rudern zurück!
Dies war wohl das Motto der SPD Stadtratsfraktion zum Antrag auf Pflasterung der Fahrbahn Deisingerstraße.
Wenn man bedenkt was für eine heiße Diskussion das Bürger- und Ratsbegehren in der Bevölkerung ausgelöst hatte und das Ergebnis so eindeutig gewesen ist, kann man den Bürgerwillen doch nicht mit Füßen treten.
Eine Ausschreibung der Deisingerstraße inklusive einer Teerdecke war bereits längst erfolgt. Die Auftragsvergabe wurde gestern mit TOP 7.2 einstimmig beschlossen.
Sollte dies alles vergebens gewesen sein?
Sollte eine erneute Ausschreibung mit Pflaster erfolgen und weitere wertvolle Monate ins Land gehen, in denen nichts geschieht?
Bei einer solch gravierenden Änderung wäre dies sicherlich geboten gewesen. Zusätzliche Zeit hätte auch, wie der Bürgermeister erwähnte, eine mehrwöchige Aushärtezeit eines aufwendigen Betonunterbaues in Anspruch genommen.Wo sich doch die gesamte Bevölkerung eine rasche Umsetzung der Maßnahme wünscht, wie überall zu lesen ist.

Karl Satzinger
Göhren

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Fragen zur Tagesordnung

Philipp Schneider hat uns einen Leserbrief zukommen lassen, in dem er Fragen und Anmerkungen zur Tagesordnung der Sitzung am 08.03.2018 stellt. ö

 

Fragen zur Stadtratssitzung geplant für 08.03.2018

Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass unter Punkt 4: „Antrag der SPD Stadtratsfraktion auf Pflasterung der Deisingerstraßenfahrbahn“ steht. Hat die SPD vergessen, dass der Bürgerentscheid 2015 mit 859 : 517 für einen Asphaltbelag entschieden hat. Auch im Stadtrat wurde meines Wissens so entschieden. Warum braucht man jetzt einen neuen Antrag?

Unter Punkt 7.2 steht andererseits auf der Tagesordnung: „Auftragsvergabe für die Arbeiten zum Neubau der Deisingerstraße“.

Was wurde denn in dem Staatsanzeiger als Belag ausgeschrieben?
(Öffentliche Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 4 vom 26.01. 2018)
Irgendetwas widerspricht sich. Wenn der Belag Asphalt sein soll, dann braucht man mit dem Punkt 4 keine Sitzungszeit mehr verschwenden.
Da der Punkt vom Bürgermeister bzw. der Verwaltung aufgelistet wurde und die Vergabe unter Punkt 7.2. beschlossen werden soll, scheint es, dass Pflaster ausgeschrieben wurde.
Somit soll die Meinung der Bürger Pappenheims wieder einmal missachtet werden.

Wenn ich die Liste betrachte, die die BISP am 03.04.2017 veröffentlicht hat, und die auch dem Bürgermeister sowie einigen Stadträten bekannt ist, hat man genug Punkte, die endlich angepackt werden müssten (s. u.). Inzwischen sind einige Projekte erledigt aber auch noch neue hinzugekommen.

Sanierung
Abwasseranlagen
Sanierung Straßen
Pappenheim
Sanierung Straßen Ortsteile Dorferneuerung
Bieswang + Ochsenhart
Schulhaus Bieswang Umgehungsstraße
Bieswang
Dorferneuerung
Osterdorf
Erschließung
Baugebiet Geislohe
Barrierefreier
Bahnzugang
Sanierung Innenstadt Beleuchtung
Deisingerstraße
Insel Stadtwerke
m. Beleuchtung
Neubau
Eichwiesensteg
Europäisches Haus Aussichtsturm Senefelder-Schule

Zitat aus dem Rotstift Dezember 2016: „Grundsatz 2: Es ist die Pflicht der Ratsmitglieder Schaden von der Kommune abzuwenden. Darauf hat jeder Stadtrat einen Eid geschworen.“

Philipp Schneider
Pappenheim

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




SVO-Tischtennismädchen holen den Bezirkspokal 2018

Die Mädchenmannschaft des SV Osterdorf hat sich nach einer grandiosen Aufholjagd beim Bezirksfinale in Nürnberg den Rang des Bezirkspokalsiegers 2018 erkämpft.

Nachdem sich das Tischtennis-Mädchenteam erfolgreich bis ins Bezirks-Finale gespielt hatte, ist es am heutigen Sonntag, den 25.02.2018 mit seinem Trainer Karl Halbmeyer und einer Osterdorfer Fangruppe nach  Nürnberg zum Bezirksfinale gefahren.

Dort hatten Carolina Schleußinger, Tina Halbmeyer, Trainer Karl Halbmeyer, Sandra Halbmeyer, Annika Hüttinger als Kreisligamannschaft gegen das Bezirksligateam  vom des SC Pühlheim anzutreten.

Nach anfänglicher Nervosität lagen die Mädchen aus Osterdorf nach den ersten Einzelmatches mit 1:2 zurück, konnten aber durch eine hervorragende Leistung das Doppel im 5. Satz mit 3:2 gewinnen und so zum 2:2 ausgleichen. Beflügelt durch die erfolgreiche Aufholjagd und die Anfeuerung der mitgereisten Fangruppe konnten Osterdorferinnen auch die letzten beiden Einzelspiele für sich entscheiden. Mit einem 4:2 setzte sich die 1. Mädchenmannschaft des SV Osterdorf letztlich gegen die Bezirksligisten durch und konnte überglücklich den Bezirkspokal 2018 im Empfang nehmen.

Titelfoto: SV Osterdorf
v.l. Carolina Schleußinger, Tina Halbmeyer, Trainer Karl Halbmeyer, Sandra Halbmeyer, Annika Hüttinger

 




In eigener Sache

Alle Kommentare, die uns erreichen werden veröffentlicht. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kommentarschreiber eindeutig erkennbar ist. Offensichtliche Fantasienamen  wie z.B.  „Status“ „Anonymie“, „Unbekannt“, „Ottiwalt“, „Flogll“, „Grogeggs“ oder „Kastz“, unplausible IP- und E-Mail Adressen werden systemseitig gelöscht.

Da hat es auch keinen Zweck sich als Anonymus mit folgenden Zeilen zu beschweren:
„Antworten die den Herren hier nicht passen, werden wohl nicht veröffentlicht. War aber e klar….




Antragsmarathon

Zur Umgestaltung der Parkplätze vor dem Gästehaus Engeler in der Deisingerstraße hat uns Walter Engler einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird.

Antragsmarathon zu einer vermeintlich harmlosen Parkplatzumgestaltung

  1. Anfang 2017 fassten meine Frau und ich den Plan, unsere Parkplätze auf dem Anwesen Gästehaus Engeler im Zuge der Sanierung der Deisingerstraße kundenfreundlicher und verkehrssicherer zu gestalten. Aus diesem Grunde habe ich Ende Januar/Anfang Februar 2017 persönlich beim geschäftsführenden Beamten im Pappenheimer Rathaus vorgesprochen und ihm die Situation geschildert.
  2. Es kam dann zeitnah – in der ersten Februarwoche gleich zu einem Ortstermin mit dem geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim und dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Landratsamt Weißenburg (LRA). Bei diesem Termin konnte meine Familie unsere Überlegungen vorstellen und erläutern. Gemeinsam mit den Beamten sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Situation, wie sie nun ein Jahr später entstanden ist, die unter den verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekten sinnvollste Lösung sei. Zugleich wurde uns die Möglichkeit angeboten, den Antrag direkt an das LRA zu Händen des zuständigen Sachbearbeiters zu richten. Als uns jener bei diesem Termin kurz vorher auf die geplante Zufahrt über den städtischen Gehweg angesprochen hatte, erwiderte der geschäftsführende Beamte, dass dies kein Problem sei, da der Gehweg sowieso im Zuge der Sanierungsmaßnahme abgesenkt werden würde. (Von ihm kamen zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise auf weitere erforderliche Anträge oder dass wir den Antrag auch bei der Stadt Pappenheim einreichen müssten!)
  3. Am 06.02.2017 haben wir den Antrag wie besprochen beim LRA eingereicht.
  4. Den Genehmigungsbescheid durch das LRA erhielten wir bereits am 08.03.2017.
  5. Weil die Umgestaltung der Parkplätze auch die Öffnung der Mauer an dieser Stelle vorsah und ich weiß, dass die Altstadt in Pappenheim unter Ensembleschutz steht, habe ich den geschäftsführenden Beamten noch einmal persönlich kontaktiert und nachgefragt, ob ich nicht auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für diese Maßnahme bräuchte. Dies wurde bejaht und mir wurde empfohlen, mich gleich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter im LRA zu wenden. (Auch jetzt kamen keine Hinweise auf darüber hinaus erforderliche Anträge, geschweige denn ein Hinweis, dass die Anträge auch bei der Stadt Pappenheim schriftlich eingereicht werden müssten!)
  6. Ich wandte mich dann telefonisch an den genannten Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde. Auch hier bekam ich, wie bereits vorher in der verkehrsrechtlichen Abteilung des LRA, schnell Antwort. Auf meine Frage hin, ob ich noch weitere Behörden fragen müsse, erhielt ich die Auskunft, dies würde der Sachbearbeiter im LRA für mich übernehmen. Ich solle ihm dazu einen schriftlichen Antrag mit den vorhandenen Plänen, Zeichnungen, Bildern etc. zukommen lassen.
  7. Am 17.03.2017 reichte ich den schriftlichen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  8. In einer Mail bekam ich dann die Antwort, dass sowohl das Landesamt für Denkmalpflege als auch die Bauabteilung des LRA keine Einwände gegen das geplante Vorhaben hätten.
  9. In den folgenden Wochen wurde ich völlig unvermittelt von einer Person aus einer anderen Weißenburger Behörde angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Pappenheim Bedenken gegen das geplante Vorhaben hege.
  10. Auf meine sofortige Nachfrage bei der Stadt Pappenheim wurden diese Bedenken vehement geleugnet. Im Gegenteil, ich erhielt die Information, dass diese Bedenken vom LRA kommen würden.
  11. Meine Nachfrage beim LRA ergab: Wie mir bereits schriftlich mitgeteilt worden sei, würden im LRA selbstverständlich keine Bedenken bestehen und daran würde sich auch nichts ändern. Es gäbe aber wohl Bedenken von Seiten der Stadt Pappenheim.
  12. Daraufhin habe ich erneut bei der Stadt Pappenheim, persönlich beim geschäftsführenden Beamten, noch einmal nachgefragt, ihn mit der Aussage des LRA konfrontiert und ihn zur Rede gestellt. Jetzt räumte er ein, dass die Stadt beim LRA Bedenken angemeldet habe. Wörtlich: „Wenn ich Bedenken habe, muss ich diese doch melden!“ Auf meine Frage, warum er diese Bedenken nicht auch mir gegenüber geäußert habe, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
  13. Zwischenzeitlich wurde ich vom LRA aufgefordert, eine Nutzungsänderung für die seit Jahren im Erdgeschoss des Gästehauses befindliche Praxis für Logopädie zu beantragen. Dies wurde ebenfalls ohne mein Wissen von der Stadt Pappenheim angestoßen.
  14. Daraufhin habe ich den umfangreichen Bauantrag der für eine Nutzungsänderung erforderlich ist, ausgefüllt, habe entsprechende Pläne durch das Architekturbüro Radegast erstellen lassen und die drei Antragsmappen samt sämtlicher erforderlicher Unterlagen (etliche davon inzwischen zum dritten Mal) eingereicht.
  15. Ich habe dann auch noch mehrere Gespräche mit den Sachbearbeitern des LRA, z.B. am 07.06.2017 mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bauamts, der Denkmalpflege und dem Kreisbaumeister geführt. Im Rahmen dieses Vierergesprächs, bei dem u.a. auch die Anzahl der Stellplätze überprüft wurde, gab man mir die Empfehlung, den Antrag auf Umgestaltung der Parkplätze formell im Rahmen des Nutzungsänderungsantrags zu stellen, sodass ich insgesamt nur einen Antrag stellen müsste.
    Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim wegen des Überfahrens des städtischen Gehwegs der Maßnahme zustimmen muss. (Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten.)
  16. Nach den Terminen im LRA habe ich dann am 31.08.2017 einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Pappenheim eingereicht, in welchem ausdrücklich die Zufahrt über den Gehweg thematisiert und die Zustimmung dafür beantragt wurde (siehe Anlage). Diesen Antrag habe ich auch allen Stadträtinnen und Stadträten persönlich per E-Mail zukommen lassen.
  17. Am 14.09.2017 wurde mein Antrag im Stadtrat umfänglich behandelt. Es wurde explizit und ausschließlich die Situation durch die geplanten Parkplätze, die Öffnung der Mauer und die veränderte Zufahrtssituation erörtert (siehe Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 14.09.2017: dort TOP „1.3 BA 38/2017 – Nutzungsänderung Anwesen Deisingerstraße 42 und Umge-staltung Parkplätze auf Fl.Nr.:135“.
  18. Nach der Debatte wurde der Antrag einstimmig mit 15:0 Stimmen beschlossen.
  19. Nebenbei angemerkt: Irgendwann im Sommer/Herbst 2017 beschloss der Stadtrat, den Gehweg an dem Straßenstück zwischen dem Gästehaus Engeler und dem ehemaligen Gasthaus Stern nicht abzusenken. Dass dies Auswirkungen auf die Zufahrtsmöglichkeit an unseren Parkplätzen haben könnte, wurde in dieser Sitzung nicht angesprochen Und wir wurden über diesen Beschluss von der Stadt Pappenheim bis heute nicht informiert!
  20. Nichtsdestotrotz haben wir im Herbst von uns aus das Gespräch mit der Stadt gesucht, und nachgefragt, wie die Maßnahme zeitlich sinnvoll umzusetzen sei.
  21. Nach Gesprächen mit der Stadt, bei denen uns angekündigt wurde, dass sofort im Frühjahr mit der Sanierung des Gehwegs begonnen werden solle, haben wir im Oktober eine Baufirma gefunden, die uns die Parkplätze noch im November/Dezember errichten würde – was angesichts der vollen Auftragsbücher gar nicht so leicht war! Jedenfalls wollten wir – wie wir immer wieder betont hatten – diese Maßnahme fertig haben, bevor der Gehweg neu gepflastert sein würde. Denn wir wollten vermeiden, dass die Baumaschinen über den neu gepflasterten Gehweg fahren müssten. Dies wurde uns von allen Seiten als sinnvolle Vorgehensweise bestätigt!
  22. Weil jedoch wegen der Flut von Bauanträgen im Oktober vom LRA noch keine Genehmigung über den gesamten Bauantrag zu erhalten und laut Auskunft des Tiefbauamtes auch vor dem Jahreswechsel nicht mehr zu erwarten gewesen wäre, haben wir am 02.11.2017 den vorzeitigen Baubeginn (Teilbaugenehmigung für die Umgestaltung der Parkplätze) beantragt.
  23. Die Genehmigung dafür erhielten wir am 09.11.2017.
  24. Die erhaltenen Unterlagen befolgend, haben wir am 11.11.2017 den Beginn der Maßnahme – mit dem dafür zugesandten amtlichen Formular – schriftlich beim LRA angezeigt. Bereits einen Tag zuvor habe ich dies persönlich beim geschäftsführenden Beamten der Stadt Pappenheim vorgenommen. In diesem Zusammenhang hat mir der geschäftsführende Beamte (am 10.11.2017! – dieses Mal zum ersten Mal unaufgefordert und nicht auf meine Nachfrage hin) mitgeteilt, dass ich, so wörtlich „nun noch eine Genehmigung“ bräuchte, nämlich die verkehrsrechtliche Zustimmung der Kommune zum Überfahren des Gehwegs. Ich war völlig verdutzt. Auf meine Anmerkung, dass dies doch bereits am 14.09.2017 erfolgt sei, wurde ich von ihm belehrt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim damals nur die Nutzungsänderung beschlossen habe, (die allerdings nach meiner Erinnerung und auch laut der im Sitzungsprotokoll der Stadt Pappenheim festgehaltenen Wortbeiträge überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion gewesen war. Es wurde nur über die Parkplätze und die Zufahrt über den städtischen Gehweg gesprochen.) Aus meiner heutigen Sicht wurde hier mein Antrag vom 31. August 2017 willkürlich in zwei Bestandteile zerlegt. Weder mir noch gegenüber den Stadträten wurde aber damals und auch anschließend bis zum 10. November nicht erwähnt, dass ich meinen Antrag vom 31. August noch einmal für die verkehrsrechtliche Zufahrt stellen müsse.
  25. Doch auch hier habe ich wieder, schon um „des lieben Friedens willen“ mitgespielt und dann am 28.12.2017 einen erneuten schriftlichen Antrag auf Genehmigung zum Überfahren des städtischen Gehwegs gestellt.
  26. Zwischenzeitlich hatten wir in den ersten beiden Novemberwochen die Umgestaltung realisiert. Ich hatte außerdem Gelegenheit ein Gespräch vor Ort mit dem beauftragten Ingenieur zu führen, den ich bereits am 14.09.2017 schon einmal angesprochen hatte (damals noch in der Meinung, dass die Absenkung des Gehwegs ja ohnehin Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sei.) Nun konnte ich ihn auf die veränderte Situation ansprechen (zu der ich offiziell von der Stadt noch immer keine Information hatte, bis heute nicht!!). Von ihm erhielt ich die Auskunft, dass die Absenkung des Gehwegs selbstverständlich an dieser Stelle machbar sei und dies in der Planung selbstverständlich berücksichtigt werde.
  27. Unser erneuter Antrag auf Überfahren des Gehwegs wurde dann für den 18.01.2017 auf die Tagesordnung gesetzt – und vertagt. Darum baten ausdrücklich der Bürgermeister und sein geschäftsführender Beamter, mit der Begründung, das Tiefbauamt und die Polizei wollten sich die Parkplätze zuerst noch einmal anschauen und dazu sei bereits ein Ortstermin für den darauf folgenden Montag vereinbart worden.
  28. Ich habe sofort am darauf folgenden Freitagvormittag sowohl beim LRA als auch bei der Polizeidienststelle Treuchtlingen nachgefragt und musste ich erfahren, dass für die Parkplätze am Anwesen Engeler kein eigener Ortstermin vereinbart war! (Es war wohl ein Termin für den Bauabschnitt Bauhofstraße vorgesehen und in diesem Zusammenhang hätte man ohne weiteres die Parkplatzsituation begutachten können.) Fazit: Weder das LRA noch die Polizei hatten eine Vertagung des Antragsbeschlusses verlangt!
  29. Jedenfalls wurden in der Stadtratssitzung am 18.01.2018, bei der ca. 50 Zuhörer zugegen waren, die Vorwürfe erhoben, ich hätte ohne die erforderliche Genehmigung gebaut, hätte die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt und dergleichen mehr.
  30. In einer Rundmail an die Stadträte, die Polizei Treuchtlingen, das LRA und mich, die der geschäftsführende Beamte tags darauf, am 19.01.2018 versandte, versuchte die Stadt Pappenheim zu erwirken, dass man uns eine Zufahrtsgenehmigung über den Gehweg verwehren solle. Man begründete diese Forderung u.a. mit folgenden Argumenten“: Wir hätten „die Stellplätze errichtet, ohne die erforderlichen Genehmigungen nach Ziffern 2 und 3 beantragt zu haben…  ein solches Vorhaben viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte… Einziger Vorteil dieser Konstellation wäre, dass Sie die Zufahrtsfläche Ihrer Privatparkplätze auf öffentl. Flächen „outsourcen“ könnten, um so Ihren Garten besser nutzen zu können.“
  31. In der Sitzung vom 08.02.2018, bei der ich nicht zugegen sein konnte, wurde wohl nach längerer Diskussion und unter erneuter Erhebung von Vorwürfen und „Boshaftigkeiten“ (Zitat von Anwesenden) die Genehmigung mit 8:6 Stimmen endlich erteilt, mit der Auflage, dass ich, zwar nicht wie vom geschäftsführenden Beamten in der Sitzungsvorlage gefordert, „mindestens 5000 Euro“, wohl aber die Mehrkosten durch die Tieferlegung des Bordsteins übernehmen muss.

Die Parkplätze sind geschaffen. Wir haben die vorher gefährliche Ausfahrt aus unserem Grundstück, die auf der einen Seite hinter einer bis dato mannshohen Mauer versteckt und auf der anderen wegen der dortigen Hauswand nicht einsehbar war, entschärft. Für uns selbst war und ist diese Zufahrt kein Problem; wir wissen, dass auf dem Gehweg Radfahrende Kinder unterwegs sind und achten darauf. Aber wir konnten nicht erwarten, dass die Gäste, die jeden Sommer diese Ein- und Ausfahrt nutzen mussten und die wegen der beschränkten Wendemöglichkeiten teilweise rückwärts ausfuhren, sich dessen ebenfalls bewusst waren.  Wir hatten deshalb vorher schon Gefahrenhinweise an der Ausfahrt aufgestellt und sind froh, dass über die Jahre nichts passiert ist. Ich bin nach wie vor mit vielen Entscheidungsträgern der Meinung, dass wir hier eine deutliche Verbesserung geschaffen haben. Und wir haben dafür immerhin auch eine fünfstellige Summe in die Hand genommen.

Pappenheim, 13.02.2018

Walter Engeler

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Parkplätze sorgen für Diskussionen und Unmut

Mit knapper Mehrheit hat der Pappenheimer Stadtrat die Überfahrtsrechte für den städtischen Gehweg beim Gästehaus Engeler genehmigt. Die fünf Parkplätze, wurden im November 2017 vom Innenhof des Gästehauses  nach außen entlang des Gehweges verlegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war von der Verwaltung nach einem Ortstermin mit Polizei und Straßenbaubehörde die Ablehnung empfohlen worden. Außerdem legt die Stadtverwaltung dar, dass vor der Antragsstellung Fakten geschaffen worden seien. Dies weist der Bauherr von sich und belegt mit einem Schreiben, alle Stadträte schriftlich über und detailliert über seine Planungen informiert zu haben.

Neuanordnung genehmigt; Überfahrt überlesen
Im Süden der Deisingerstraße hat sich seit Mitte November 2017das Stadtbild nachhaltig verändert. Neben dem Gästehaus Engeler wurde die Mauer an der Grundstückgrenze zum Gehweg hin zum Großteil abgebrochen und die fünf vormals im Innenhof des Anwesens angeordneten Parkplätze wurden entlang der Fahrbahn neben dem Gehweg angeordnet. Die Baumaßnahme als solche hat auf entsprechende Anträge des Bauwerbers hin sowohl das Tiefbauamt und das Bauamt beim Landratsamt Weißenburg genehmigt. Auch das Landesamt für Denkmalpflege hat der Veränderung des Stadtbildes durch den Abbruch der Mauer und die Neuanordnung der Parkplätze an dieser Stelle zugestimmt.

Auch der Stadtrat der Stadt Pappenheim hat dem Bauvorhaben in seiner Sitzung am 14.September 2017 sein Einverständnis zur der Neuanordnung der Parkplätze einstimmig beschlossen. Mitte November wurde die Baumaßnahme umgesetzt. Da nun die Parkplätze von der Kreisstraße her über den Gehweg angefahren werden, braucht es eine verkehrsrechtliche Erlaubnis der Stadt Pappenheim zum Befahren des Gehweges, der von fünf  Fahrzeugen immerhin auf einer Länge von ca. 17 m gequert werden muss.

Bereits in einem Bescheid der Straßenbaubehörde beim Landratsamt vom  08.03.2017 hatte der Bauherr die straßenrechtliche Genehmigung erhalten, an der Kreisstraße Pkw-Stellplätze zu errichten. Unter Punkt 10 der Auflagen dieses Genehmigungsbescheides heißt es fettgedruckt: „Für das Bauvorhaben ist zusätzlich die Zustimmung der Stadt Pappenheim(wegen des Gehwegs) einzuholen“. „Dies hatte ich im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten“, teilt Walter Engeler in einer ausführlichen Darstellung seiner Aktivitäten und Erlebnisse im Laufe des Genehmigungsverfahrens u.a. mit.

Mit einem einstimmigen Beschluss hatte der Stadtrat am 14.09.2018 der Umgestaltung der Parkplätze das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Am 29. Dezember ging dann bei der Stadt der Antrag des Gästehauses Engeler ein, in dem die Zulassung zum Überfahren des städtischen Gehwegs beantragt wurde.

Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag bereits in der Januarsitzung des Stadtrates am 18.01.2018. Die Entscheidung über den Antrag wurde damals jedoch vertagt, weil die Verwaltung bei einem Ortstermin mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde die Angelegenheit überprüfen und begutachten lassen wollte.

Den zweiten Anlauf nahm der Antrag am „Unsinnigen Donnerstag“ in der Februarsitzung des Stadtrates.

Unterschiedlich beurteilt
Wie bei fast allen Veränderungen gibt es auch in diesem Fall unterschiedliche Meinungen. Während die einen von einer nachhaltigen Störung des Stadtbildes und einer unzumutbaren Gefahr für Gehwegnutzer sprechen, loben andere die neue Parkplatzsituation als optische Erweiterung des Straßenbildes und eine enorme Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zusätzlich wurde diese Diskussion jetzt im Stadtrat durch die Erkenntnis befeuert, dass die Erlaubnis zum Überfahren des Gehweges erst nach der Fertigstellung der Baumaßnahme beantragt wurde. Dadurch sieht man sich als städtische Genehmigungsbehörde vor vollendete Tatsachen gestellt, wie die Ausführungen von Bürgermeister Uwe Sinn /SPD) bei der Sitzung deutlich machten.  Das Überfahrtsrecht habe der Bauherr erst nach Fertigstellung seiner neuen Parkplätze im Dezember 2017 eingereicht. Zudem sei die für die Parkplatzzufahrt notwendige Absenkung der Bordsteinkante bis heute nicht betragt. Man habe zwar die Neuordnung der Parkplätze genehmigt, aus den damaligen Plänen sei aber nicht hervorgegangen wie diese angefahren werden sollen. Zu letzterem Argument liegt uns eine E-Mail des Bauherrn vom 31.08.2017 an alle Stadträte vor, in der diese anhand von beigefügten Plan- und Genehmigungsunterlagen über das Bauvorhaben informiert werden. „Wie bereits im Februar bei einem Ortstermin mit Vertretern der Stadtverwaltung  und des Landkreises besprochen, möchten wir unsere Parkplätze neu anordnen und künftig direkt über den Gehsteig zugänglich machen“, heißt es in diesem Schreiben.

Wie in der Sitzung am 08.02.2018 verlesen wurde, seinen Polizei und Verwaltung bei einer Ortsbesichtigung zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Überfahren des Gehweges viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte. Dies insbesondere deshalb, weil der Gehweg durch querende Fahrzeuge in seiner Schutzfunktion für Fußgänger und Rad fahrende Kinder beeinträchtigt werde.

Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Parkplatzzufahrt über den Gehweg abzulehnen. Die Zufahrt solle vielmehr über die bisherige Grundstückszufahrt neben dem Wohnhaus erfolgen.

Diesem ablehnenden Vorschlag schloss sich Stadtrat Günther Rusam (SPD) in einem feurigen Redebeitrag an. Auf dem Gehweg seien die Passanten zum Freibad und zum Sportplatz unterwegs, „das ist viel zu gefährlich“, meinte Rusam.

CSU-Fraktionsvorsitzende Florian Gallus hingegen warf der Verwaltung vor, dass man über die Umgestaltung der Parkflächen nicht hätte beschließen lassen dürfen, solange die Befahrungsrechte für den Gehweg nicht geklärt sind.

Stadträtin Anette Pappler (SPD) meinte, dass man mit dem Beschluss im September 2017 nur über die denkmalrechtliche Erlaubnis wegen des Abbruchs der Mauer abgestimmt habe.

„Der Bau der Parkplätze selbst sei nicht genehmigungspflichtig“, wies Amtsleiter Eberle den Stadtrat auf die rechtliche Situation hin. Man habe nur dem Abbruch der Mauer zugestimmt und darauf habe ein Rechtsanspruch des Bauherrn bestanden.

Als im September 2017 abgestimmt wurde, sei jedem klar gewesen, wie die Situation ist und dass die Parkplätze über den Gehweg befahren werden müssen, meinte Walter Otters Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler. Das Argument mit der Gefährdung der Fußgänger insbesondere Rad fahrender Kinder  wollte er aufgrund des geringen Fahrzeugverkehrs von und zu den Parkplätzen nicht gelten lassen. Otters verwies auf die Parkplätze vor der ehemaligen Post in der Bahnhofstraße, die auch alle auf gesamter Grundstücksbreite über den Gehweg auf die Kreisstraße fahren. „Wir sehen, dass die Bürger mit der Verwaltung ein Problem haben“, stichelte Walter Otters. SPD-Fraktionsführer Gerhard Gronauer hingegen beklagte, dass die Arbeit der Verwaltung immer schwerer werde, weil alles und jedes von einigen Stadträten kritisch hinterfragt werde.

Letztlich wurde der Überfahrung des Gehweges mit 8:6 Stimmen zugestimmt. Laut Beschluss hat der Bauherr die Mehrkosten zu tragen, die für den Einbau des Niederbords entlang seiner neu angeordneten Parkplätze entstehen.

Der Bauherr Walter Engeler hat zu dem Genehmigungsverfahren für die Umgestaltung der Parkplatzanordnung eine umfassende Chronologie mit 31 Punkten verfasst, die in einem gesonderten Leserbrief abgedruckt ist.

[den ungekürzten Leserbrief finden sie hier … ]