Bürgerentscheid oder Ratsentscheidung – beides ist noch möglich

Die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid über die Gestaltung des Marktplatzes und der Deisingerstraße liegen jetzt vor. Mehr als 500 Unterschriften haben die die Genossinnen und Genossen des Pappenheimer SPD-Ortsvereins im Rahmen ihres Bürgerbegehrens gesammelt. Damit ist die geforderte Anzahl von rund 320 Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren mehr als erfüllt. Wie berichtet wurde das Bürgerbegehren vom SPD Ortsverein mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Bürger (alle Wahlberechtigten) über die Vorplanungen zum Ausbau des Marktplatzes und der Deisingerstaße entscheiden zu lassen. (Entscheidungstext im nebenstehenden Kasten).

Bürgerentscheid

Text des Bürgerbegehrens

„Soll das vom Architekten Clemens Frosch dem Stadtrat empfohlene städtebauliche Entwicklungskonzept der Deisingerstraße und des Marktplatzes umgehend umgesetzt werden? In beiden Bereichen sollen Plätze, Gehwege und Fahrbahnen einheitlich in gesägtem ebenengleichen Granit (kein Kopfsteinpflaster!) gestaltet werden.“

Mit den vorliegenden Unterschriften könnten die Initiatoren das Bürgerbegehren nun bei der Stadtverwaltung einreichen. Danach hätte der Stadtrat innerhalb eines Monats zu beschließen, ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Begehrens erfüllt sind und das Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung zulässig ist. Nach einer positiven Ratsentscheidung ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen.

Die Mehrheitsentscheidung der Bürger hätte die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Stadtrates und kann innerhalb eines Jahres nur mit einem neuen Bürgerentscheid rückgängig gemacht oder verändert werden.

Allerdings sieht die Gemeindeordnung auch die Möglichkeit vor, dass der Bürgerentscheid entfallen kann. Diese Möglichkeit ist dann vorgesehen, „wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt“, heißt es hierzu in der Gemeindeordnung.

Durch die Bürgerschaft beauftragt
„Wir sehen uns durch die Bürgerinnen und Bürger beauftragt, eine rasche und abschließende Entscheidung dazu herbeizuführen“ schreibt Gerhard Gronauer, SPD Fraktionsvorsitzender im Pappenheimer Stadtrat. Allerdings soll nicht unversucht bleiben, die Entscheidung über den Ausbau der beiden Pappenheimer Innenstadtbereiche doch noch im Ratsgremium herbeizuführen. Dazu sind am Montag, 09.02. die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Dabei soll ausgelotet werden, wo die Positionen der Bürgerliste, der CSU und der Freien Wähler liegen. Insbesondere Stadtrat Otters, Fraktionsführer der Freien Wähler hatte beklagt, dass die SPD ein Bürgerbegehren auf den Weg brachte, ohne mit den anderen Fraktionen den Konsens zu suchen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hingegen setzen eine zielführende Diskussionsbereitschaft der Elfer-Stadtratsopposition als eine unabdingbare Voraussetzung um Verhandlungen über die drei noch offenen Punkte zu führen. „Eine klare Position ist uns nicht bekannt“ schreibt SPD Fraktionschef Gronauer.

„Der Wille der Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt bleiben“. Das sei die oberste Prämisse der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Sollten die Verhandlungen mit Bürgerliste, der CSU und den Freien Wählern scheitern, dann will der SPD Ortsverein das Bürgerbegehren einreichen und eine Entscheidung bis Ende April herbeiführen. Dann müssten sich für eine rechtsgültige Entscheidung mindestens 20 Prozent der Pappenheimer Wahlberechtigten (ca. 640) zur Wahlurne begeben und sich am Bürgerentscheid beteiligen. Für eine Ja- oder Nein-Entscheidung, wäre dann eine einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit wäre der Bürgerentscheid mit Nein entschieden.

Worum geht es eigentlich genau?
140000_sek-marktplDiskussionsgegenstand in der ganzen Angelegenheit sind Vorplanungen des Pappenheimer Architekturbüros Frosch, die vom SEK-Umsetzungsrat seit Anfang 2011 erarbeitet wurden. Grundlage der Planungsarbeiten waren eine öffentliche Vorstellung von drei Planungsvorschlägen im November 2009 und etwa 100 Planungsvorschläge. Diese waren aus der Bürgerschaft schriftlich eingereicht worden und bestanden auch aus den Ergebnissen von drei Arbeitskreisen, die sich aus der Bürgerschaft und den Geschäftsleuten zusammengesetzt haben. Die jeweiligen Vorsitzenden dieser Arbeitskreise fungierten später auch mit Sitz und Stimme im SEK-Umsetzungsrat als Bürgervertreter.

Der Beauftragung des Architekturbüros Frosch und der Abgrenzung des Sanierungsgebietes für Marktplatz und Deisingerstraße liegen einstimmige Stadtrastbeschlüsse zugrunde. (Wir haben berichtet).

Da in dem SEK-Umsetzungsrat auch Vertreter aller Parteien als Fraktionsmultiplikatoren vertreten waren, ist man im Umsetzungsrat davon ausgegangen, dass das vom SEK Umsetzungsrat erarbeitete Planungspaket dem Stadtrat in seiner Gesamtheit zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Der Wähler hat bei der Kommunalwahl am 16. März 2014 entschieden, dass vier Neustadträte und ein nach Rücktritt wiedergewählter Stadtrat in das Stadtratsgremium einzogen. Da die Neulinge mit den doch recht umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen und deren Zustandekommen zunächst nicht vertraut waren, zeigten sich erst einmal Ressentiments dagegen, dass über das aus vielen Einzelpunkten bestehende Planungspaket a Block abgestimmt werden soll.

Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 21.10.2014 zum SEK (Beschlusstext)

Vom Stadtrat einstimmig beschlossen sind:

  • Der grundsätzlich niveaugleiche Ausbau, Verzicht auf Niederbord zwischen Fahrbahn und Gehweg
  • Linienführung der Fahrbahnen Deisingerstraße und Marktplatz.
  • Die festgelegten Parkflächen
  • Kreisstraßenbreite 4,35 m inklusiv 2-Zeiler-Rinnen, (Ausnahme Engstelle beim Haus des Gastes)
  • 2-Zeiler-Rinnen
  • Pflaster auf dem gesamten Marktplatz einschließlich Verkehrsbereich
  • Pflasterung der Gehwege in der Deisingerstraße
  • Aufenthaltsplatz im südlichen Bereich der Deisingerstraße
  • Zwei Fußgängerüberwege auf dem Marktplatz

Folgende Punkte werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates erneut beraten und beschlossen:

  • Fahrbahnbelag der Fahrbahn Deisingerstraße,
  • Wasser spiel Marktplatz,
  • Podest vor dem Hirschen

Schließlich ist es gelungen, sich auf ganz elementare Planungskomponenten zu einigen und am 21.10.2014 einen einstimmigen Beschluss herbeizuführen. Einerseits sprießte aufgrund dieses Beschlusses die SEK-Hoffnung, andererseits machte sich Skepsis breit, weil in eben diesem Beschluss die Entscheidung zum Fahrbahnbelag der Deisingerstraße, das Wasserspiel auf dem Marktplatz und das Podest bei der Pension Zum Goldenen Hirschen nicht beinhaltet waren.

Und um diese drei Punkte dreht sich nun alles. Der Versuch in der Dezembersitzung des Stadtrates eine Entscheidung zu diesen Punkten herbeizuführen wurde wegen der Aussichtslosigkeit von Kompromissen abgebrochen und vertagt.

Während nun das Bürgerbegehren vorsieht, über diese Punkte die Bürger entscheiden zu lassen, wollen die drei Fraktionen der Elfer-Ratsgemeinschaft eine Entscheidung des Stadtrates darüber herbeiführen.

Während im Stadtrat zumindest Einigkeit über wesentliche Punkte des Ausbaus besteht, stellt die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) in ihrem jüngsten Positionspapier vom 26.01.2015 das Gesamtkonzept der vorliegenden Planungen infrage. Wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge, beziehen sich unter anderem auf eine Erweiterung des Sanierungsgebietes, eine höhere Kostenbeteiligung des Landkreises beim Ausbau der Deisingerstraße, die Ausbauart der Deisingerstraße und des Marktplatzes, den Kostenfaktor, die Parkplatzsituation und den Zeitdruck bei der Planung. Letzterer scheint für den Sprecherkreis der BISP eine besondere nachvollziehbare Rolle zu spielen. Wie kürzlich berichtet, verdichten sich die Anzeichen dafür, dass die Straßenausbaubeitragssatzung nun auch in Bayern auf den Prüfstand kommt. Da wäre es für die Betroffenen fatal, wenn die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft würde, wenn die Straßenausbaubeiträge in Pappenheim schon bezahlt sind. Für die Darstellung ihrer Positionen im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung und der Straßenausbaubeitragssatzung will die BISP am 19. Februar zu einer Informationsveranstaltung einladen.

[Unseren Artikel Bewegung bei Straßenausbaubeiträgen finden Sie hier …]