Briefgeheimnis verletzt

Wegen Verletzung des Briefgeheimnisses hat jetzt ein junger Pappenheimer Anzeige bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen erstattet. Weil die ältere Schwester eines 21-jährigen Pappenheimers mehrfach unberechtigt

Das Briefgeheimnis
ist durch das Strafgesetzbuch besonders geschützt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlos- senes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet.

Briefe öffnete und auch den Inhalt zur Kenntnis nahm, erstattete dieser jetzt Strafanzeige.

Dabei handelte es sich um Briefe, die an den jungen Anzeigeerstatter gerichtet, aber an die Adresse seines Elternhauses adressiert waren. Gegipfelt hat die Angelegenheit damit, dass die Schwester ein Bankschreiben über eine Freundin per Nachrichtendienst an den Bruder übermittelt hatte. Der Geschädigte gab bei der Anzeigeerstattung an, ansonsten ein gutes Verhältnis zu seiner Schwester zu haben, sich in diesem Fall aber nicht anders zu helfen wisse, als die Schwester anzuzeigen, da sie ihr Verhalten trotz mehrmaliger Ermahnungen nicht unterlässt.