Bewilligungsbescheid für die erste Rate

Die Regierung von Mittelfranken hat Anfang November den Bewilligungsbescheid für die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Pappenheim übermittelt. Damit stehen in einer ersten Rate der Stadt Pappenheim aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm V-Städtebaulicher Denkmalschutz Fördermittel in Höhe von 550.000 Euro zum Abruf bereit.

Am 10. November hat die Stadt Pappenheim den Bewilligungsbescheid für die Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Deisingerstraße erhalten. In einer ersten Rate stehen von der Gesamtförderhöhe, die mit knapp 1,5 Millionen Euro in Aussicht gestellt ist, der Stadt derzeit 550.000 Euro als Fördermittel zur Verfügung, die für Baumaßnahmen zur Umgestaltung der Deisingerstraße verausgabt werden können. Die Mittel müssen laut Bescheid bis Ende 2017 in Anspruch genommen werden.

Grundlagen der Bewilligung sind die umfangreichen Planungsunterlagen des Architekturbüros Frosch, die vom Stadtrat in mehreren Einzelbeschlüssen festlegten wurden. Der Gestaltungsplan der Entwurfsplanung ist in der Arkade der Deisingerstraße veröffentlicht.

Der Bescheid geht von förderfähigen Kosten in Höhe von rund 1.86 Millionen Euro aus. Die Staßenausbaubeiträge für die Anlieger werden insgesamt mit 225.000Euro angegeben und der Landkreis beteiligt sich mit knapp 50.000 Euro an der Maßnahme.

Die Planungsarbeiten des Tiefbaubüros VNI aus Pleinfeld, das vom Stadtrat per Beschluss mit der Tiefbauplanung, auch zum Austausch des Kanals und weiterer Versorgungsleitungen beauftragt wurde, können nun auf der Grundlage des Bewilligungsbescheids in Angriff genommen werden. Die Tiefbauplanung wird voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2016 dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Sobald diese Tiefbauplanungen durch einen Stadtratsbeschluss legitimiert sind, kann die Vergabe der Bauarbeiten erfolgen. Bisher ist noch nicht bekannt, an welcher Stelle in der Deisingerstraße die Bauarbeiten beginnen werden