Hanta-Virus im Raum Pappenheim

Im Bereich der Stadt Pappenheim und Umgebung sind in den vergangenen zehn Tagen insgesamt sieben Fälle von Infektionen mit dem Hanta-Virus aufgetreten. Das Gesundheitsamt bittet daher die Bevölkerung im Raum Pappenheim um Vorsicht bei Arbeiten in Schuppen, Kellern oder auch im Garten.

(LRA)Hanta-Viren werden in Süddeutschland von infizierten Rötelmäusen übertragen. Diese scheiden die Viren über Speichel, Kot und Urin aus, welche außerhalb des Tierkörpers dann noch mehrere Tage vermehrungsfähig bleiben. Zur Infektion von Menschen kommt es dann, wenn diese befallene Stäube inhalieren. Andere Infektionswege (vor allem über Verletzungen der Haut) sind möglich, aber vergleichsweise selten.

Die meisten Infektionen beim Menschen verlaufen unbemerkt. So es zur Erkrankung kommt, beginnt diese in der Regel mit plötzlichem Fieber. Typisch sind auch Rücken-, Kopf- oder Bauchschmerzen. Nach mehreren Tagen treten dann Nierenfunktionsstörungen auf, die teilweise auch stationär behandlungsbedürftig sind. Langfristige Folgen sind dagegen in Mitteleuropa sehr selten.

Der Nachweis einer Infektion erfolgt durch Antikörper im Blut. Eine lebenslange Immunität wird nach einer Erkrankung angenommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es nicht.

Der wirksamste Schutz gegen eine Infektion ist die Bekämpfung von Mäusepopulationen in und um den Wohnbereich, Entfernung jeglicher Nahrungsquellen aus diesem Bereich und das Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) und Handschuhen bei Arbeiten in Schuppen, Kellern, Gärten und überall dort, wo sich diese Mäuse aufhalten könnten. Auch das Befeuchten von Stäuben zur Bindung ist eine wirksame Maßnahme.




Plakatierungsverordnung für Pappenheim kommt

Mit den Plakaten verschiedener Art, die in der Stadt mehr oder weniger zur Zierde beitragen hat sich in seiner jüngsten Sitzung der Pappenheimer Stadtrat beschäftigt. Nach intensiven Beratungen ist gegen vier Stimmen beschlossen worden, eine Plakatierungsverordnung zu erlassen.

Die anstehende Bundestagswahl hat die Frage aufgeworfen, wo die Parteien in Pappenheim ihre Wahlwerbung anbringen dürfen. Dabei kam die Idee des Ersten Bürgermeisters zur Sprache in einer örtlichen Plakatierungsverordnung zu regeln, wo künftig plakatiert werden darf. Diese Verordnung soll künftig für Plakate politischer Parteien genauso gelten, wie für Plakate die auf Veranstaltungen im örtlichen und überörtlichen Bereich hinweisen. Es steht auch im Raum, dass künftig nur noch an eigens von der Stadt aufgestellten Plakatflächen, vielleicht in Form von Bauzäunen Wahlwerbung gemacht werden darf.

Einfach ist das alles nicht, wie sich bei den Beratungen im Stadtrat herausgestellt hat. So tritt Anette Pappler, die SPD-Fraktionsvorsitzende schon aus Nachhaltigkeitsgründen sehr für Plakatwände zum Zwecke der Wahlwerbung ein. „Aber es ist wichtig, dass sich alle daranhalten,“ meinte die Fraktionsvorsitzende. Man müsse sich Gegenmaßnahmen überlegen für die Parteien, die immer wieder durch ihre große Plakatdichte in den Ortsbereichen aufgefallen sind.

Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, und den öffentlich Raum über den Gemeingebrauch hinaus ohne Genehmigung in Anspruch nimmt, kann mit einer Ordnungswidrigkeiten Anzeige zur Kasse gebeten werden, erklärte Bürgermeister Florian Gallus.

Zu dem Thema entwickelte sich im Stadtrat eine facettenreiche, sachliche Diskussion, bei der auch zur Sprache kam, dass insbesondere die Veranstaltungshinweise in Plakatform der örtlichen Vereine in Stadt und Land nicht behindert werden dürfen. Deshalb regte Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW und 2. Bürgermeister an, das regionale Veranstaltungswesen von der Verordnung auszuklammern. Bürgermeister Gallus jedoch will mit der Plakatierungsverordnung auch verhindern, dass“ jeder sein Plakat aufhängt wo er will“ und hat auch eine Patentlösung eingebracht. Die Plakatierungsverordnung der Stadt Ellingen vom Dezember 2019 soll als Mustersatzung für Pappenheim hergenommen werden. Bei der Erarbeitung des Regelwerks sollen die Stadtverwaltung, die örtlichen Stadträte und die Sprecher der Ortsteile eng zusammenarbeiten. Wenn dem Vorschlag von 2. Bürgermeister Walter Otters gefolgt wird, werden auch die Vereine mit eingebunden.

Nach dem Beschluss des Stadtrats, gegen den vier Ratsmitglieder aus drei verschiedenen Parteien stimmten, wird es vermutlich noch vor der Bundestagswahl auch in Pappenheim eine Plakatierungsverordnung geben.




Freibad öffnet am Samstag

Das Pappenheimer Freibad eröffnet am kommenden Samstag. 29.Mai 2021 um 11:00 Uhr seine zweite Saison unter Corona Bedingungen.

Die offizielle Eröffnung findet um 12:00 Uhr mit einer Ansprache von Bürgermeister Florian Gallus bei einem kleinen Festakt und dem anschließenden Hissen der Pappenheimer Stadtfahne und der Fahne der Wasserwacht statt. Wie immer ist am Eröffnungstag der Eintritt frei. Allerdings sind beim Freibadbesuch Corona-Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen, einzuhalten.
Steffen Petrenz, Leiter der Städtischen Werke bittet die Badegäste wie schon im vergangenen Jahr um Verständnis und Mitwirkung bei den Corona Schutzmaßnahmen, damit das Pappenheimer Freibad auch weiterhin geöffnet bleiben kann. Das Chico-Kiosk-Team wird weiterhin für das leibliche Wohl der Gäste sorgen.

Das Pappenheimer Freibad ist mit 44.000 Quadratmeter Liegefläche eines der größten und schönsten Freibäder Bayerns und hat sich in den letzten Jahren einer ständigen Aufwertung erfreut.




Willi Halbritter präsentiert Grafiken und Texte in Pappenheim

„Auf der Straße des Lebens“, so heißt die Ausstellung mit Grafiken und Texten, die die Künstler und Grafiker Willi Halbritter in Pappenheim präsentiert. Am Sonntag, 30. Mai 2021 um 11:25 Uhr gibt es die Vernissage auf dem freien Platz vor der Remise des K 14 (Klosterstraße 14). Die Ausstellung selbst wird um 14:00 im Museum an der Stadtmühle um 14:00 Uhr eröffnet.

Nach einer langen Zwangspause freut sich der Kunst- und Kulturverein wieder eine Kunstausstellung im Museum an der Stadtmühle präsentieren zu können.

Trotz Pandemie kann dieses Mal sogar eine Vernissage im Freien stattfinden. Der Kunst- und Kulturverein, die Stadt Pappenheim und der Künstler Willi Halbritter freuen sich über einen regen Besuch. Willi Halbritter ist am ersten und am letzten Öffnungstag anwesend und beantwortet gerne Fragen zu seinen Kunstwerken.

Die Ausstellung ist an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Die gültigen Hygienevorschriften sind dabei zu berücksichtigen, wie auch die zahlenmäßige Beschränkung der Besucherzahl die sich gleichzeitig in den Ausstellungsräumen aufhalten dürfen.

Beginn der Ausstellung:
Sonntag 30. Mai 2021, Vernissage um 11:15 Uhr
Öffnung für Publikum 14 Uhr bis 17 Uhr, Museum an der Stadtmühle, Stadtmühle 1 (Eingang Klosterstraße), 91788 Pappenheim.
Öffnungszeiten: Sonn- und Feiertage von 14 bis 17 Uhr bis einschließlich Sonntag 11. Juli 2021.

Der Ellinger Künstler Willi Halbritter beschäftigt sich in seinen Grafiken und Texten mit dem Thema des permanent dahinfließenden Lebens. Er sieht das Leben als Reise und damit eine fortlaufende Geschichte. Auch als Erinnerung, damit der Mensch seine Identität findet und sich selbst bewahrt. Mit seinen Grafiken und Texten will der Künstler den Änderungen und Einflüssen der Welt Ordnung und Sinn geben. Dabei soll sich der Betrachter in Träumen und Visionen wieder erkennen.

Willi Halbritter
absolvierte in Berlin ein modulares Studium zum Mediendesigner und Projektmanager, später arbeitete er in einer Werbeagentur. Doch schon bald stellte er fest, dass ihn das Handwerk des Gestaltens mehr reizte als nur am PC zu sitzen.

Eine alte Andruckpresse mit einigen Sätzen Bleischrift aus dem Besitz eines Freundes eröffnete neue Wege, als er 2006 nach Ellingen umsiedelte. Mit diesen Lettern entdeckte Halbritter nicht nur seine Liebe zum Druckhandwerk, sondern auch eine ideale Möglichkeit, sich grafisch neu auszudrücken.

Heute besitzt der Künstler eine der umfangreichsten Schriftsatzsammlungen Deutschlands mit Charakteren aus Holz und Blei. In seiner Arbeit verbindet er moderne Technik mit altem Handwerk. Seine zweite Leidenschaft sind Zeitschriften zum Thema Werbung, Reklame, Typografie und Gebrauchsgrafik.

Bisherige Ausstellungen und Projekte:
2003-2005 Ausstellungen im Kunsthaus Bethanien/Berlin
2007-2008 Projekt Villa Hügel in Ellingen
2009-2011 Tage des offenen Ateliers in der Villa Hügel
2012 Ausstellung in der Kunstschranne Weißenburg „Grafische Welten“
2013 Tag des offenen Ateliers und Ausstellung bei den Weißenburger Kunsttagen
2014 Ausstellung Stadtbücherei Gunzenhausen „vieles wächst im Verborgenen“
2014-2016 Ausstellung mit Druckvorführung bei den Weißenburger Kunsttagen.
2016 Ausstellung im Kulturzentrum Forsthaus in Treuchtlingen
2017 Ausstellung in München im Cafe Weisser Raabe.
2018 Druckprojekt „Nussbaumpark“ in München
2019 Druckaktion mit Kindern aus einem Problemviertel in Buenos Aires
2019 Projekt „Pappenheimer Wörter“ im K14 in Pappenheim
2019 Jahreskünstler bei Regens Wagner in Gunzenhausen
2020 Ausstellung im Kunsthaus Wemding, „Blauverschlossene Träume“




Öffnungsschritte werden im Landkreis möglich

In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen weiterhin stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage bereits erhalten. Aus diesem Grund sind auch weitere Öffnungsschritte speziell in den Bereichen Außengastronomie, Beherbergung, Sport, touristische Dienstleister, Freibäder und Kultur ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021 möglich.

Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit: 

Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert 100. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher einige Änderungen der geltenden Corona-Regelungen vor. Durch das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch weitere Öffnungsschritte möglich. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021.

Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt zweier Hausstände im privaten oder öffentlichen Raum ist zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab dem 25. Mai 2021 um 0.00 Uhr.

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (Click & Meet). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht länger nötig.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Schulen
In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, muss Wechselunterricht stattfinden.

Kinderbetreuungsangebote
Einrichtungen dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung und insbesondere unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, der FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Zudem hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Öffnungsschritte gelten ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis öffnen.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Gäste gilt eine Testpflicht.

Sport
Zugelassen werden kann kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Fitnessstudios dürfen in Unterhundertgebieten für kontaktfreien Sport auf Basis eines Hygienekonzeptes unter der Voraussetzung öffnen, dass die Kunden einen Termin gebucht haben und einen aktuellen negativen Testnachweis besitzen. Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen.

Beherbergung
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Freizeit
Der touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Durchführung von Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kundinnen und Kunden zulässig.

Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein Testnachweis.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Mai 2021 im Wege einer Notbekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes – einsehbar unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/ – amtlich bekanntgemacht. Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises wird zeitnah noch gesondert erfolgen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021. Das Landratsamt bittet die verantwortlichen Stellen und Betriebe auch die jeweiligen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.

Weiterhin macht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nochmal auf die Verwendung der luca-App aufmerksam. Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Kontaktnachverfolgung sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum noch effizienter gewährleistet werden. Alle Informationen zur Verwendung der luca-App gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/lucaapp.

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:
Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.




Breitbandausbau weiter im Blick

In Pappenheim geht es weiter mit dem Breibandausbau. Nachdem die Stadt vor rund 5 Jahren für den Ausbau bis zu 30 Mbit/s selbst 116.000 Euro investiert und 300.000 Euro Fördergelder bekommen hat, soll es jetzt mit dem Ausbau des Glasfasernetzes zunächst in Osterdorf weitergehen. Mit dem geplanten Vollausbaus des Glasfasernetzes sollen in Pappenheim und den Ortsteilen künftig Übertragungsraten von mindesten 1 Gbit/s für gewerbliche und 200 Mbit/s für private Internetanschlüsse angeboten werden.

Eine schnelle Breitbandverbindung ist zu einem wichtigen Standortfaktor und einem Ausschlusskriterium für den Zuzug geworden, erklärte Bürgermeister Florian Gallus dem Stadtrat kürzlich und zeigte anhand der Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) auf, wie es mit dem Breitbandausbau in Pappenheim weitergehen könnte.

Förderfähige Anschlüsse
in Pappenheim und  Ortsteilen
Pappenheim
62
Bieswang 115
Geislohe 88
Göhren 95
Neudorf 124
Osterdorf 117  minus 50 wegen Anschluss mit Nahwär-me Leitung
Übermatzhofen 100
Zimmern 0

Dabei wurde klar, dass es in Pappenheim und den Ortsteilen völlig unterschiedliche Voraussetzungen für den Breitbandausbau gibt. Ein wichtiger Faktor sind die für Gesamtpappenheim 634 förderfähigen Anschlüsse, die mit 124 in Neudorf am höchsten liegt. Wegen der Leitungen von Kabel Deutschland gibt es in Pappenheim Stadt mit 62 weinige und in Zimmern gibt es nach den Erhebungen des beauftragten Planungsbüros gar keine förderfähigen Anschlüsse.

Wegen dieser grundverschiedenen Voraussetzungen, so Bürgermeister Gallus, macht eine gemeinsame Ausschreibung für das ganze „Pappenheimer Land“ keinen Sinn.

Ein Pilotprojekt wird zunächst in Osterdorf gestartet. Mit den Erfahrungen aus diesem Projekt wird danach weiter ausgebaut.

Am Ende soll ein Vollausbau des Glasfasernetzes im Gemeindegebiet der Stadt Pappenheim stehen, wenn für den Ausbau die Förderung über das Gigabit-Förderprogramm erzielt werden kann. Mindestens eine Glasfaser will sich die Stadt Pappenheim für „kommunale Zwecke“ zunutze machen und damit etwa Wasser- und Stromzähler via Fernzugriff abzulesen.

Auf der Grundlage dieses Zieles hat der Stadtrat die Ausschreibung für den Bau eines Glasfasernetzes im Rahmen der Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) für den Ortsteil Osterdorf beschlossen.

In Osterdorf stehen Grabungsarbeiten für das Nachwärmenetz an. Dabei will man in Osterdorf auch Leerrohre für das Glasfaserkabel einbauen, wodurch die späteren gewerblichen und privaten Glasfaseranschlüsse gewährleistet werden.

„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und liegen gut in der Zeit“, stellte der für die Digitalisierung zuständige 2. Bürgermeister Walter Otters (FW) mit Blick auf den Breitbandausbau der Jahre 2016/2017 fest. Allerdings verlangte er auch mit aller Deutlichkeit eine richtungsweisende Infrastruktur. „Wir müssen uns jetzt auf den Weg machen, sonst holt uns irgendwann die Zeit ein“, forderte Otters.




Pfingst-Gottesdienste in der Weidenkirche

Die evangelische Kirchengemeinde in Pappenheim lädt zu zwei Gottesdiensten rund um das Pfingstfest ein. Am Pfingstsonntag und am Pfingstmontag finden die Gottesdienste bei schönem Wetter in der Weidenkirche statt. Bei Regen sind die Gottesdienste um 10:00 Uhr in der Stadtkirche.

Der Festgottesdienst am Sonntag beginnt um 10.30 Uhr in dem grünen Gotteshaus an der Altmühl. Neben der Predigt ist als musikalischer Höhepunkt Solo-Gesang geboten.

Am Pfingstmontag steht dann ebenfalls um 10.30 Uhr der traditionelle Familiengottesdienst auf dem Programm, der sich bereits seit Jahren überregionaler großer Beliebtheit erfreut. Während die Eltern dem Gottesdienst lauschen, dürfen die Kleinen in einem eigenen Kindergottesdienst besondere Überraschungen erleben. Die Kinder werden gebeten, eine Sitzunterlage mitzubringen.

Bei schönem Wetter gibt es im Anschluss an den Gottesdienst am Montag gegrillte Bratwürste vor Ort. Die Kirchengemeinde stellt fest, dass die geltenden Corona-Bestimmungen berücksichtigt werden. Sollte es an einem der beiden Tage regnen, wird der jeweilige Gottesdienst in die Stadtkirche in Pappenheim verlegt und beginnt bereits um 10 Uhr.




Altstadtring über Pfingsten frei befahrbar

Frohe Kunde für Pappenheim. Die Straßensperrungen von der Altmühlbrücke über den Marktplatz und die Graf-Carl-Straße werden früher als erwartet nach den Asphaltierungsarbeiten wieder für den Verkehr freigegeben.

Morgen, Pfingstsamstag, 22. Mai 2021, ab etwa 14:00 Uhr, ist der Pappenheimer Altstadtring für den Verkehr wieder im vollen Umfang befahrbar.

Die vorzeitige Öffnung wird möglich, weil die Baufirmen Rossaro und Thannhauser sowie der Kreisbauhof und die Landkreis-Tiefbauverwaltung die vergangene Woche perfekt nutzen konnten, um die Asphaltierung der Bauhofstraße, der Graf-Carl-Straße sowie des Marktplatzes mit allen verbundenen Vor- und Nebenarbeiten fertig zu stellen.

Anfang nächster Woche werden noch einige Restarbeiten durchgeführt. Die Stadt Pappenheim bittet alle Betroffenen, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedankt sich für die Nachsicht und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Titelfoto: Stadt Pappenheim




Schloss Apotheke Pappenheim spendet 3.500 Euro

Die Schloss Apotheke in Pappenheim hat kürzlich an den Verein „Kinderschicksale Mittelfranken“ eine Spende in Höhe von 3.500 Euro übergeben.

Der Betrag kommt aus einer Spendenaktion der Apotheke die bei der Abgabe von FFP2 Masken zusammengekommen ist.

„Die Aktion ist bei der Bevölkerung sehr gut angekommen. Als unsere Kunden erfahren haben, dass wir einen Teil des Erlöses spenden, haben Viele freiwillig mehr gegeben und darum gebeten, die Spende um den jeweiligen Betrag zu erhöhen“, freut sich Holger Wenzel, Inhaber der Pappenheimer Schloss Apotheke.

Nachdem die Apotheke den Spendenbetrag aufgerundet hatte, kamen letztlich stolze 3.500 Euro zusammen.

Der Spendenbetrag wird für Therapien und Hilfsmittel für bedürftigen Kinder in der Region verwendet, führte Cristine Wägemann die 1. Vorsitzende des Vereins Kinderschicksale Mittelfranken bei der Spendenübergabe aus. So hofft sie darauf, dass der Verein in diesem Jahr wieder die eine oder andere Therapie auch im Ausland finanzieren kann, da Therapien in der zurückliegenden Zeit wegen der Corona Pandemie fast alle verschoben werden mussten.

Die Schloss Apotheke Pappenheim bedankt sich auch im Namen der Kinder sehr herzlich bei allen Kunden, die sich so großzügig an der Aktion beteiligt haben. Die Hilfsbereitschaft war immens.

Titelbild: Schloss Apotheke Pappenheim
Das Bild zeigt Apotheker Holger Wenzel, Cristine Wägemann (1. Vorsitzende Kinderschicksale Mittelfranken) und Nicole Otto (2. Vorsitzende) bei der Spendenübergabe in Pappenheim.




Sonnengerichte zum Pfingstwochenende

Der Gasthof zur Sonne bietet auch für das kommende Pfingstwochenende wieder erlesene Mitnahmegerichte zum Abholen an. „Einfach heiß abholen und daheim genießen“, heißt es dann wieder. Von 11-14 Uhr bereite die Sonnenküche nach vorheriger Bestellung die bekannt leckeren Speisen zu.

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für Pfingsten, 23. & 24. Mai 2021

 

Frühlingsfrisches Salatschüsserl
mit Rohkost & Balsamicodressing……………………………………. 3,50 €

Spargelrahmsuppe
mit Croutôns, Bärlauchpesto …………………………………………… 4,50 €

Szegediner Rindergulasch Creme Fraiche
Speckpilze, Sauerkraut, Semmelknödel…………………………… 13,– €

Cordon Bleu vom Schwein
glasierte Karotten, Pommes Frites…………………………………… 12,– €

Portion frischer Ellinger Stangenspargel
Hollandaise, Petersilienkartoffeln…………………………………… 12,-€

mit kleinem Kalbsschnitzel oder Schweinefilet (fränkisch)… 15,50 €

Gratin von Scholle, Lachs & Seeteufel
Ofenkartoffeln, Sauerrahm, Gemüse, Kräuter…………………… 17,–€

 Dessert
Orangen-Schokomousse, Haselnusskrokant,

Grand Manier, Ananasragout…………………………………………… 5,–€

 Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

 




Testtermine für Freitag haben sich geändert

Für die Corona-Schnellteststation Pappenheim im Evangelischen Gemeindehaus Garf-Carl-Straße 1 gibt es eine Terminänderung. Ab dem kommenden Freitag, 21.Mai und an allen darauffolgenden Freitagen werden nur noch von 08:00 Uhr bis 10:00 Testtermine angeboten.

Die Termine montags und mittwochs jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr bleiben unverändert.




Corona-Situation weiterhin ernst nehmen

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen appelliert an die Landkreisbevölkerung, die Corona-Situation weiterhin ernst zu nehmen. Nur wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, sind weitere Öffnungsschritte im Landkreis möglich. Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 125,6. 

 Auch die Vertreter der DEHOGA und der IHK bitten die Bevölkerung, sich weiterhin an die Hygienemaßnahmen zu halten. „Nur wenn die Inzidenzzahlen im Landkreis deutlich sinken, sind Öffnungsschritte möglich. Die anstehenden Öffnungen sind für die Gastronomie und den Handel enorm wichtig. Mit unvorsichtigem Verhalten gefährdet man nicht nur die eigene Gesundheit, sondern fordert auch massive wirtschaftliche Konsequenzen heraus!“, so Berta Jäger, Vorsitzende der DEHOGA im Landkreis und Dr.-Ing. Simon Amesöder, Vorsitzender des IHK-Gremiums im Landkreis.

Leider sind in den vergangenen Tagen die Inzidenzwerte im Landkreis auch nochmal deutlich gestiegen. Die Neuinfektionen spielten sich dabei vor allem im privaten und familiären Bereich ab, aber auch vereinzelt innerhalb von Betrieben. „In den allermeisten Unternehmen greifen die umgesetzten Hygienemaßnahmen und zeigen, dass eine Ansteckung innerhalb der Mitarbeitenden durch die konsequente Umsetzung verhindert werden kann,“ so Amesöder weiter.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Unterstützung: „Ich weiß, wir leben in einer sehr schwierigen Zeit und die Pandemie belastet uns alle. Doch bitte ich Sie um Ihre Mithilfe, damit die Zahlen weiter sinken. Bitte halten Sie sich weiterhin an die geltenden Kontaktbeschränkungen und die so wichtigen Hygienemaßnahmen.“

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenz ist auch eine weitere Lockerung für den Tourismus am 21.05. voraussichtlich nicht möglich. „Der durch die Pandemie erzeugte wirtschaftliche Schaden ist nicht mehr aufzuholen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Pandemie weiter eingedämmt wird und wir möglichst schnell wieder öffnen können“, ergänzt Berta Jäger.

Das Unterschreiten des 100er-Werts bei der Inzidenz ist der einzige Weg weitere Öffnungen zu ermöglichen. Nur wenn die Virusausbreitung gebremst wird, können kleine Schritte zurück zur Normalität gemacht werden. Das Landratsamt hat darüber hinaus keine Möglichkeit, Lockerungen herbeizuführen.

„Jeder von uns sehnt sich danach, wieder Freunde zu treffen oder bei gutem Wetter den Biergarten zu besuchen. Doch noch heißt es, vorsichtig sein und unnötige Kontakte vermeiden. Das Virus ist noch zu sehr verbreitet im gesamten Landkreis. Schützen Sie sich und andere und begrenzen Sie Ihre Kontakte weiterhin auf ein Mindestmaß und beachten Sie bitte jederzeit die geltenden Kontaktregelungen“, so Landrat Manuel Westphal.

Ein wichtiger Schritt, um die Pandemie weiter einzugrenzen, ist die Impfung der Bevölkerung gegen das Virus. „Durch die Impfungen am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen und in den Arztpraxen im Landkreis kommen wir mit den Impfungen gegen Corona weiter voran. Über 30.700 Personen haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. Je mehr Impfstoff uns zur Verfügung gestellt wird, desto mehr Personen können geimpft werden. Wir hoffen, dass die Liefermengen weiterhin hoch bleiben und wir zügig vorankommen“, erklärt Landrat Westphal.