Willi Halbritter präsentiert Grafiken und Texte in Pappenheim

„Auf der Straße des Lebens“, so heißt die Ausstellung mit Grafiken und Texten, die die Künstler und Grafiker Willi Halbritter in Pappenheim präsentiert. Am Sonntag, 30. Mai 2021 um 11:25 Uhr gibt es die Vernissage auf dem freien Platz vor der Remise des K 14 (Klosterstraße 14). Die Ausstellung selbst wird um 14:00 im Museum an der Stadtmühle um 14:00 Uhr eröffnet.

Nach einer langen Zwangspause freut sich der Kunst- und Kulturverein wieder eine Kunstausstellung im Museum an der Stadtmühle präsentieren zu können.

Trotz Pandemie kann dieses Mal sogar eine Vernissage im Freien stattfinden. Der Kunst- und Kulturverein, die Stadt Pappenheim und der Künstler Willi Halbritter freuen sich über einen regen Besuch. Willi Halbritter ist am ersten und am letzten Öffnungstag anwesend und beantwortet gerne Fragen zu seinen Kunstwerken.

Die Ausstellung ist an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Die gültigen Hygienevorschriften sind dabei zu berücksichtigen, wie auch die zahlenmäßige Beschränkung der Besucherzahl die sich gleichzeitig in den Ausstellungsräumen aufhalten dürfen.

Beginn der Ausstellung:
Sonntag 30. Mai 2021, Vernissage um 11:15 Uhr
Öffnung für Publikum 14 Uhr bis 17 Uhr, Museum an der Stadtmühle, Stadtmühle 1 (Eingang Klosterstraße), 91788 Pappenheim.
Öffnungszeiten: Sonn- und Feiertage von 14 bis 17 Uhr bis einschließlich Sonntag 11. Juli 2021.

Der Ellinger Künstler Willi Halbritter beschäftigt sich in seinen Grafiken und Texten mit dem Thema des permanent dahinfließenden Lebens. Er sieht das Leben als Reise und damit eine fortlaufende Geschichte. Auch als Erinnerung, damit der Mensch seine Identität findet und sich selbst bewahrt. Mit seinen Grafiken und Texten will der Künstler den Änderungen und Einflüssen der Welt Ordnung und Sinn geben. Dabei soll sich der Betrachter in Träumen und Visionen wieder erkennen.

Willi Halbritter
absolvierte in Berlin ein modulares Studium zum Mediendesigner und Projektmanager, später arbeitete er in einer Werbeagentur. Doch schon bald stellte er fest, dass ihn das Handwerk des Gestaltens mehr reizte als nur am PC zu sitzen.

Eine alte Andruckpresse mit einigen Sätzen Bleischrift aus dem Besitz eines Freundes eröffnete neue Wege, als er 2006 nach Ellingen umsiedelte. Mit diesen Lettern entdeckte Halbritter nicht nur seine Liebe zum Druckhandwerk, sondern auch eine ideale Möglichkeit, sich grafisch neu auszudrücken.

Heute besitzt der Künstler eine der umfangreichsten Schriftsatzsammlungen Deutschlands mit Charakteren aus Holz und Blei. In seiner Arbeit verbindet er moderne Technik mit altem Handwerk. Seine zweite Leidenschaft sind Zeitschriften zum Thema Werbung, Reklame, Typografie und Gebrauchsgrafik.

Bisherige Ausstellungen und Projekte:
2003-2005 Ausstellungen im Kunsthaus Bethanien/Berlin
2007-2008 Projekt Villa Hügel in Ellingen
2009-2011 Tage des offenen Ateliers in der Villa Hügel
2012 Ausstellung in der Kunstschranne Weißenburg „Grafische Welten“
2013 Tag des offenen Ateliers und Ausstellung bei den Weißenburger Kunsttagen
2014 Ausstellung Stadtbücherei Gunzenhausen „vieles wächst im Verborgenen“
2014-2016 Ausstellung mit Druckvorführung bei den Weißenburger Kunsttagen.
2016 Ausstellung im Kulturzentrum Forsthaus in Treuchtlingen
2017 Ausstellung in München im Cafe Weisser Raabe.
2018 Druckprojekt „Nussbaumpark“ in München
2019 Druckaktion mit Kindern aus einem Problemviertel in Buenos Aires
2019 Projekt „Pappenheimer Wörter“ im K14 in Pappenheim
2019 Jahreskünstler bei Regens Wagner in Gunzenhausen
2020 Ausstellung im Kunsthaus Wemding, “Blauverschlossene Träume”




Öffnungsschritte werden im Landkreis möglich

In den vergangenen fünf Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen weiterhin stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage bereits erhalten. Aus diesem Grund sind auch weitere Öffnungsschritte speziell in den Bereichen Außengastronomie, Beherbergung, Sport, touristische Dienstleister, Freibäder und Kultur ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021 möglich.

Dazu teilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit: 

Fünf Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Robert Koch-Institut unter dem Wert 100. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht daher einige Änderungen der geltenden Corona-Regelungen vor. Durch das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums sind auch weitere Öffnungsschritte möglich. Die nachfolgenden Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021.

Kontaktbeschränkung
Der Aufenthalt zweier Hausstände im privaten oder öffentlichen Raum ist zulässig, solange die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Weiterhin gilt, dass die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren für die Gesamtzahl außer Betracht bleiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab dem 25. Mai 2021 um 0.00 Uhr.

Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (Click & Meet). Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nicht länger nötig.

Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist mit den Maßgaben zulässig, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Schulen
In allen Schulen findet Präsenzunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist, muss Wechselunterricht stattfinden.

Kinderbetreuungsangebote
Einrichtungen dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Kulturstätten
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung und insbesondere unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, der FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes öffnen.

Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, sofern zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Zudem hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen.

Weitere Öffnungsschritte gelten ebenfalls ab Dienstag, 25. Mai 2021:

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Theater-, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit Testnachweis öffnen.

Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) sind erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Gäste gilt eine Testpflicht.

Sport
Zugelassen werden kann kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt max. fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Fitnessstudios dürfen in Unterhundertgebieten für kontaktfreien Sport auf Basis eines Hygienekonzeptes unter der Voraussetzung öffnen, dass die Kunden einen Termin gebucht haben und einen aktuellen negativen Testnachweis besitzen. Die einschlägigen Hygienemaßnahmen sind zu beachten (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen.

Beherbergung
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Freizeit
Der touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Durchführung von Stadt- und Gästeführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines Testnachweises für Kundinnen und Kunden zulässig.

Freibäder dürfen öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein Testnachweis.

Laien- und Amateurensembles
Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Mai 2021 im Wege einer Notbekanntmachung durch Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes – einsehbar unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie/ – amtlich bekanntgemacht. Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung im Amtsblatt des Landkreises wird zeitnah noch gesondert erfolgen.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten ab Dienstag, 25. Mai 2021. Das Landratsamt bittet die verantwortlichen Stellen und Betriebe auch die jeweiligen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.

Weiterhin macht das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nochmal auf die Verwendung der luca-App aufmerksam. Mit Hilfe dieser Anwendung kann die Kontaktnachverfolgung sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum noch effizienter gewährleistet werden. Alle Informationen zur Verwendung der luca-App gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/lucaapp.

Hinweis für geimpfte und genesene Personen:
Seit dem 06. Mai 2021 gelten folgende Erleichterungen für vollständig geimpfte sowie genesene Personen: Die Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für diese Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind geimpfte und genesene Personen hiervon ausgenommen.

Hierbei ist zu beachten: Als vollständig geimpft gilt eine Person ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung. Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Als Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes Personen ausweisen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine PCR erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, um in den Genuss der Erleichterungen zu kommen.




Breitbandausbau weiter im Blick

In Pappenheim geht es weiter mit dem Breibandausbau. Nachdem die Stadt vor rund 5 Jahren für den Ausbau bis zu 30 Mbit/s selbst 116.000 Euro investiert und 300.000 Euro Fördergelder bekommen hat, soll es jetzt mit dem Ausbau des Glasfasernetzes zunächst in Osterdorf weitergehen. Mit dem geplanten Vollausbaus des Glasfasernetzes sollen in Pappenheim und den Ortsteilen künftig Übertragungsraten von mindesten 1 Gbit/s für gewerbliche und 200 Mbit/s für private Internetanschlüsse angeboten werden.

Eine schnelle Breitbandverbindung ist zu einem wichtigen Standortfaktor und einem Ausschlusskriterium für den Zuzug geworden, erklärte Bürgermeister Florian Gallus dem Stadtrat kürzlich und zeigte anhand der Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) auf, wie es mit dem Breitbandausbau in Pappenheim weitergehen könnte.

Förderfähige Anschlüsse
in Pappenheim und  Ortsteilen
Pappenheim
62
Bieswang 115
Geislohe 88
Göhren 95
Neudorf 124
Osterdorf 117  minus 50 wegen Anschluss mit Nahwär-me Leitung
Übermatzhofen 100
Zimmern 0

Dabei wurde klar, dass es in Pappenheim und den Ortsteilen völlig unterschiedliche Voraussetzungen für den Breitbandausbau gibt. Ein wichtiger Faktor sind die für Gesamtpappenheim 634 förderfähigen Anschlüsse, die mit 124 in Neudorf am höchsten liegt. Wegen der Leitungen von Kabel Deutschland gibt es in Pappenheim Stadt mit 62 weinige und in Zimmern gibt es nach den Erhebungen des beauftragten Planungsbüros gar keine förderfähigen Anschlüsse.

Wegen dieser grundverschiedenen Voraussetzungen, so Bürgermeister Gallus, macht eine gemeinsame Ausschreibung für das ganze „Pappenheimer Land“ keinen Sinn.

Ein Pilotprojekt wird zunächst in Osterdorf gestartet. Mit den Erfahrungen aus diesem Projekt wird danach weiter ausgebaut.

Am Ende soll ein Vollausbau des Glasfasernetzes im Gemeindegebiet der Stadt Pappenheim stehen, wenn für den Ausbau die Förderung über das Gigabit-Förderprogramm erzielt werden kann. Mindestens eine Glasfaser will sich die Stadt Pappenheim für „kommunale Zwecke“ zunutze machen und damit etwa Wasser- und Stromzähler via Fernzugriff abzulesen.

Auf der Grundlage dieses Zieles hat der Stadtrat die Ausschreibung für den Bau eines Glasfasernetzes im Rahmen der Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) für den Ortsteil Osterdorf beschlossen.

In Osterdorf stehen Grabungsarbeiten für das Nachwärmenetz an. Dabei will man in Osterdorf auch Leerrohre für das Glasfaserkabel einbauen, wodurch die späteren gewerblichen und privaten Glasfaseranschlüsse gewährleistet werden.

„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und liegen gut in der Zeit“, stellte der für die Digitalisierung zuständige 2. Bürgermeister Walter Otters (FW) mit Blick auf den Breitbandausbau der Jahre 2016/2017 fest. Allerdings verlangte er auch mit aller Deutlichkeit eine richtungsweisende Infrastruktur. „Wir müssen uns jetzt auf den Weg machen, sonst holt uns irgendwann die Zeit ein“, forderte Otters.




Pfingst-Gottesdienste in der Weidenkirche

Die evangelische Kirchengemeinde in Pappenheim lädt zu zwei Gottesdiensten rund um das Pfingstfest ein. Am Pfingstsonntag und am Pfingstmontag finden die Gottesdienste bei schönem Wetter in der Weidenkirche statt. Bei Regen sind die Gottesdienste um 10:00 Uhr in der Stadtkirche.

Der Festgottesdienst am Sonntag beginnt um 10.30 Uhr in dem grünen Gotteshaus an der Altmühl. Neben der Predigt ist als musikalischer Höhepunkt Solo-Gesang geboten.

Am Pfingstmontag steht dann ebenfalls um 10.30 Uhr der traditionelle Familiengottesdienst auf dem Programm, der sich bereits seit Jahren überregionaler großer Beliebtheit erfreut. Während die Eltern dem Gottesdienst lauschen, dürfen die Kleinen in einem eigenen Kindergottesdienst besondere Überraschungen erleben. Die Kinder werden gebeten, eine Sitzunterlage mitzubringen.

Bei schönem Wetter gibt es im Anschluss an den Gottesdienst am Montag gegrillte Bratwürste vor Ort. Die Kirchengemeinde stellt fest, dass die geltenden Corona-Bestimmungen berücksichtigt werden. Sollte es an einem der beiden Tage regnen, wird der jeweilige Gottesdienst in die Stadtkirche in Pappenheim verlegt und beginnt bereits um 10 Uhr.




Altstadtring über Pfingsten frei befahrbar

Frohe Kunde für Pappenheim. Die Straßensperrungen von der Altmühlbrücke über den Marktplatz und die Graf-Carl-Straße werden früher als erwartet nach den Asphaltierungsarbeiten wieder für den Verkehr freigegeben.

Morgen, Pfingstsamstag, 22. Mai 2021, ab etwa 14:00 Uhr, ist der Pappenheimer Altstadtring für den Verkehr wieder im vollen Umfang befahrbar.

Die vorzeitige Öffnung wird möglich, weil die Baufirmen Rossaro und Thannhauser sowie der Kreisbauhof und die Landkreis-Tiefbauverwaltung die vergangene Woche perfekt nutzen konnten, um die Asphaltierung der Bauhofstraße, der Graf-Carl-Straße sowie des Marktplatzes mit allen verbundenen Vor- und Nebenarbeiten fertig zu stellen.

Anfang nächster Woche werden noch einige Restarbeiten durchgeführt. Die Stadt Pappenheim bittet alle Betroffenen, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedankt sich für die Nachsicht und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Titelfoto: Stadt Pappenheim




Schloss Apotheke Pappenheim spendet 3.500 Euro

Die Schloss Apotheke in Pappenheim hat kürzlich an den Verein „Kinderschicksale Mittelfranken“ eine Spende in Höhe von 3.500 Euro übergeben.

Der Betrag kommt aus einer Spendenaktion der Apotheke die bei der Abgabe von FFP2 Masken zusammengekommen ist.

„Die Aktion ist bei der Bevölkerung sehr gut angekommen. Als unsere Kunden erfahren haben, dass wir einen Teil des Erlöses spenden, haben Viele freiwillig mehr gegeben und darum gebeten, die Spende um den jeweiligen Betrag zu erhöhen“, freut sich Holger Wenzel, Inhaber der Pappenheimer Schloss Apotheke.

Nachdem die Apotheke den Spendenbetrag aufgerundet hatte, kamen letztlich stolze 3.500 Euro zusammen.

Der Spendenbetrag wird für Therapien und Hilfsmittel für bedürftigen Kinder in der Region verwendet, führte Cristine Wägemann die 1. Vorsitzende des Vereins Kinderschicksale Mittelfranken bei der Spendenübergabe aus. So hofft sie darauf, dass der Verein in diesem Jahr wieder die eine oder andere Therapie auch im Ausland finanzieren kann, da Therapien in der zurückliegenden Zeit wegen der Corona Pandemie fast alle verschoben werden mussten.

Die Schloss Apotheke Pappenheim bedankt sich auch im Namen der Kinder sehr herzlich bei allen Kunden, die sich so großzügig an der Aktion beteiligt haben. Die Hilfsbereitschaft war immens.

Titelbild: Schloss Apotheke Pappenheim
Das Bild zeigt Apotheker Holger Wenzel, Cristine Wägemann (1. Vorsitzende Kinderschicksale Mittelfranken) und Nicole Otto (2. Vorsitzende) bei der Spendenübergabe in Pappenheim.




Sonnengerichte zum Pfingstwochenende

Der Gasthof zur Sonne bietet auch für das kommende Pfingstwochenende wieder erlesene Mitnahmegerichte zum Abholen an. „Einfach heiß abholen und daheim genießen“, heißt es dann wieder. Von 11-14 Uhr bereite die Sonnenküche nach vorheriger Bestellung die bekannt leckeren Speisen zu.

Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

Angebot für Pfingsten, 23. & 24. Mai 2021

 

Frühlingsfrisches Salatschüsserl
mit Rohkost & Balsamicodressing……………………………………. 3,50 €

Spargelrahmsuppe
mit Croutôns, Bärlauchpesto …………………………………………… 4,50 €

Szegediner Rindergulasch Creme Fraiche
Speckpilze, Sauerkraut, Semmelknödel…………………………… 13,– €

Cordon Bleu vom Schwein
glasierte Karotten, Pommes Frites…………………………………… 12,– €

Portion frischer Ellinger Stangenspargel
Hollandaise, Petersilienkartoffeln…………………………………… 12,-€

mit kleinem Kalbsschnitzel oder Schweinefilet (fränkisch)… 15,50 €

Gratin von Scholle, Lachs & Seeteufel
Ofenkartoffeln, Sauerrahm, Gemüse, Kräuter…………………… 17,–€

 Dessert
Orangen-Schokomousse, Haselnusskrokant,

Grand Manier, Ananasragout…………………………………………… 5,–€

 Bitte vorbestellen unter 09143/ 837 837oder 0179/5325002
–der Umwelt zuliebe – eigenes Geschirr zum Transport mitbringen

 




Testtermine für Freitag haben sich geändert

Für die Corona-Schnellteststation Pappenheim im Evangelischen Gemeindehaus Garf-Carl-Straße 1 gibt es eine Terminänderung. Ab dem kommenden Freitag, 21.Mai und an allen darauffolgenden Freitagen werden nur noch von 08:00 Uhr bis 10:00 Testtermine angeboten.

Die Termine montags und mittwochs jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr bleiben unverändert.




Corona-Situation weiterhin ernst nehmen

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen appelliert an die Landkreisbevölkerung, die Corona-Situation weiterhin ernst zu nehmen. Nur wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, sind weitere Öffnungsschritte im Landkreis möglich. Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 125,6. 

 Auch die Vertreter der DEHOGA und der IHK bitten die Bevölkerung, sich weiterhin an die Hygienemaßnahmen zu halten. „Nur wenn die Inzidenzzahlen im Landkreis deutlich sinken, sind Öffnungsschritte möglich. Die anstehenden Öffnungen sind für die Gastronomie und den Handel enorm wichtig. Mit unvorsichtigem Verhalten gefährdet man nicht nur die eigene Gesundheit, sondern fordert auch massive wirtschaftliche Konsequenzen heraus!“, so Berta Jäger, Vorsitzende der DEHOGA im Landkreis und Dr.-Ing. Simon Amesöder, Vorsitzender des IHK-Gremiums im Landkreis.

Leider sind in den vergangenen Tagen die Inzidenzwerte im Landkreis auch nochmal deutlich gestiegen. Die Neuinfektionen spielten sich dabei vor allem im privaten und familiären Bereich ab, aber auch vereinzelt innerhalb von Betrieben. „In den allermeisten Unternehmen greifen die umgesetzten Hygienemaßnahmen und zeigen, dass eine Ansteckung innerhalb der Mitarbeitenden durch die konsequente Umsetzung verhindert werden kann,“ so Amesöder weiter.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Unterstützung: „Ich weiß, wir leben in einer sehr schwierigen Zeit und die Pandemie belastet uns alle. Doch bitte ich Sie um Ihre Mithilfe, damit die Zahlen weiter sinken. Bitte halten Sie sich weiterhin an die geltenden Kontaktbeschränkungen und die so wichtigen Hygienemaßnahmen.“

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenz ist auch eine weitere Lockerung für den Tourismus am 21.05. voraussichtlich nicht möglich. „Der durch die Pandemie erzeugte wirtschaftliche Schaden ist nicht mehr aufzuholen. Für uns ist es sehr wichtig, dass die Pandemie weiter eingedämmt wird und wir möglichst schnell wieder öffnen können“, ergänzt Berta Jäger.

Das Unterschreiten des 100er-Werts bei der Inzidenz ist der einzige Weg weitere Öffnungen zu ermöglichen. Nur wenn die Virusausbreitung gebremst wird, können kleine Schritte zurück zur Normalität gemacht werden. Das Landratsamt hat darüber hinaus keine Möglichkeit, Lockerungen herbeizuführen.

„Jeder von uns sehnt sich danach, wieder Freunde zu treffen oder bei gutem Wetter den Biergarten zu besuchen. Doch noch heißt es, vorsichtig sein und unnötige Kontakte vermeiden. Das Virus ist noch zu sehr verbreitet im gesamten Landkreis. Schützen Sie sich und andere und begrenzen Sie Ihre Kontakte weiterhin auf ein Mindestmaß und beachten Sie bitte jederzeit die geltenden Kontaktregelungen“, so Landrat Manuel Westphal.

Ein wichtiger Schritt, um die Pandemie weiter einzugrenzen, ist die Impfung der Bevölkerung gegen das Virus. „Durch die Impfungen am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen und in den Arztpraxen im Landkreis kommen wir mit den Impfungen gegen Corona weiter voran. Über 30.700 Personen haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. Je mehr Impfstoff uns zur Verfügung gestellt wird, desto mehr Personen können geimpft werden. Wir hoffen, dass die Liefermengen weiterhin hoch bleiben und wir zügig vorankommen“, erklärt Landrat Westphal.




Der Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 20.05.2021, um 19:00 Uhr findet im Großen Saal des Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrums (EBZ) in der Stadtparkstraße eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt.

1 Bauanträge

1.2 Bauantrag 30/2021 – BImschG – Erweiterung der besteh. landwirtschaftl. Biogasanlage; Neubau einer Fahrsiloanlage Am Solnhofener Weg 17, Bieswang

1.2 Bauantrag 31/2021 – Neubau Hochtunnel, Niederpappenheimer Straße 22+24, Fl.-Nr. 1496/1 und 1468/7, Pappenheim

4 Bauleitplanung

4.1 Bauleitplanung – vorhabenbezogener Bebauungsplan “Solarpark Neudorf” – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

4.2 Bauleitplanung – vorhabenbezogener Bebauungsplan “Solarpark Neudorf” – Satzungsbeschluss

4.3 Bauleitplanung – 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach der förmlichen TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

4.4 Bauleitplanung – 11. Änderung des Flächennutzungsplanes – Feststellungsbeschluss

4.5 Bauleitplanung – 10. Änderung des Flächennutzungsplanes – Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung) nach erneuter förmlicher TÖB- und Öffentlichkeitsbeteiligung

4.6 Bauleitplanung – 10. Änderung des Flächennutzungsplanes – Feststellungsbeschluss

5 Erlass einer Plakatierungsverordnung

6 Wahlen – Festlegung der Wahlbezirke und der Entschädigung der Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2021

7 Allgemeines / Sachstandsmitteilungen




Massive Straßensperrungen ab Montag

Zehn Tage lang und zwar von Montagmorgen, 17.Mai 2021 bis Mittwochabend 26.Mai 2021 wird es in der Pappenheimer Altstadt zur Sperrung des Durchgangsverkehrs kommen. Der Wochenmarkt am Freitag, 21.Mai 2021 wird auf die Lach (Volksfestplatz) verlegt. Die lange und umfangreiche Sperrung wird notwendig, weil der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Asphaltschicht auf der Altmühlbrücke, dem Marktplatz, der Bauhofstraße und der Graf-Carl-Straße erneuert. Bei all diesen Straßen handelt es sich um die Kreisstraße WUG 9 für die der Landkreis Baulastträger ist. Auch die zentrale Stadtpfütze zwischen Dekanat und Sparkasse soll beseitigt werden.

Voraussichtlich wird es die letzte Durchfahrtssperre in der Pappenheimer Innenstadt sein. Denn wenn die Sanierung der Fahrbahnoberfläche des Straßenzuges von der Bauhofstraße bis zum Marktplatz und der Altmühlbrücke abgeschlossen sind, dürften die Gründe für weitere Sperrungen entfallen. Danach steht zwar noch die Verlegung des neuen Kanals in der Herrenschmidgasse, das Aufhübschen des Lämmermannplatzes und der neue Pflasterbelag auf den Gehwegen in der Graf-Carl-Straße an, aber das müsste sich mit etwas gutem Willen ohne Straßensperrung machen lassen. Eng könnte es bei der Umgestaltung der Parkbuchten in der Graf-Carl-Straße werden, denn diese werden in Schrägparkbuchten umgebaut und mit sieben Bäumen bepflanzt.

Umleitungstrecken
Die überörtliche Umleitung des Verkehrs erfolgt von Pappenheim aus Richtung Osterdorf / Bundesstraße 2 / Dietfurt-Kreuzung / Staatsstraße 2230 sowie in umgekehrter Richtung. Ortskundige können (allerdings nur mit dem PKW) die Strecken über den Zimmerer Berg sowie über den Burgbereich / Klosterstraße nutzen. Der Fußgängerverkehr ist von den Einschränkungen nicht betroffen.

Deisingerstraße
Die Deisingerstraße ist in der gewohnten Einbahnregelung, nur von der Klosterstraße kommend befahrbar, was aber nur für Pkws gilt. Die Parkplätze in der Deisingerstraße können uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Um wieder von Süd nach Nord (z. B. von der Lach zum Marktplatz) zu gelangen, müssen die genannten Umleitungsstrecken in Anspruch genommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass auch die Altmühlbrücke und der Marktplatz im abgesperrten Bereich liegen.

Fahrzeuge außerhalb abstellen
Die Anwohner in den abgesperrten Bereichen bittet die Stadt Pappenheim, alle Fahrzeuge, die im Zeitraum der Einschränkungen benötigt werden, rechtzeitig vorher aus den Sperrbereichen – hiervon sind auch die Parkbuchten und Seitenbereiche betroffen! – herauszubringen.
Der Volksfestplatz auf der Lach, die Pfarrwiese an der katholischen Kirche und der Parkplatz auf der Stadtwerke-Insel dienen in dieser Zeit als Ausweichparkflächen.

Die Pappenheimer Stadtpfütze verschwindet
Die vorgesehene 10-tägige Sperre ist für die verschiedenen Arbeitsabläufe erforderlich. Zuerst müssen Kanalschächte, Wasserschieber, Hydranten Kappen erneuert werden. Nach dem Abfräßen des Straßenbelages muss auf die Oberfläche eine Haftschicht gespritzt und anschließend mit der Asphaltschicht überzogen werden.
Nach verschiedenen Verfeinerungsarbeiten muss der Asphalt noch abkühlen, bevor es in Pappenheim wieder eine freie Durchfahrt gibt. Verschwunden ist dann auch die traditionsreiche zentrale Pappenheimer Stadtpfützte, die in den vergangenen Jahren schon fast ein Stück Pappenheimer Tradition geworden ist, das man vielleicht sogar vermissen wird.

Schon jetzt sind in den genannten Bereichen Haltverbotsschilder aufgestellt, die ab 06:00 Uhr am Montag, 17. Mai 2021 gelten. Wie lange die Sperrung tatsächlich dauert ist vom Wetter abhängig. Zunächst ist eine Sperrung bis zum Abend des 26. Mai 2021 angekündigt.

Bitte um Verständnis
Der Landkreis und die Stadtverwaltung Pappenheim bitten alle von der Sperrung Betroffenen um Nachsicht. Eine Asphaltierung ist nur mit den beschriebenen Einschränkungen umsetzbar. „Mit Abschluss der Arbeiten ist die Innenstadtsanierung um einen weiteren großen Bauabschnitt vorangekommen“ freut man sich bei der Stadtverwaltung. Aktuell läuft die Ausschreibung und Auftragsvergabe für die nächsten Abschnitte „Austausch Pflasterbelag Graf-Carl-Straße“, „Sanierung Herrenschmiedgasse“ und „Herstellung des Lämmermannplatzes vor der Bäckerei Lehner“. Die Baumaßnahmen sind im Laufe des Jahres 2021 geplant.

 




Corona-Situation im Landkreis vor dem Himmelfahrtstag 2021

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen analysiert die Coronasituation und den aktuellen Stand der Schutzimpfungen.

(LRA) Leider sind die täglichen Corona-Neuinfektionen in den vergangenen Tagen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder angestiegen. Das RKI weist heute eine 7-Tage-Inzidenz von 119,3 für den Landkreis auf. Solange die 7-Tage-Inzidenz nicht stabil unter 100 liegt, sind keine weiteren Öffnungsschritte im Landkreis möglich.

 Zwar hat sich in der vergangenen Woche bereits eine Entspannung des Infektionsgeschehens angekündigt, doch wurden in den vergangenen Tagen wieder deutlich mehr Corona-Neuinfektionen festgestellt, als in der vergangenen Woche. So meldete das Gesundheitsamt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gestern 40 neue Fälle.

Das Infektionsgeschehen verteilt sich weiterhin auf den gesamten Landkreis und spielt sich überwiegend im privaten beziehungsweise familiären Bereich ab, aber nach wie vor auch innerhalb von Betrieben. Glücklicherweise wurden in den vergangenen Tagen nur wenige Infektionen bei jüngeren Kindern festgestellt, so dass Grundschulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen waren. Bei einzelnen positiv getesteten Schülern von Abschlussklassen verschiedener Schulen im Landkreis wurden individuelle Maßnahmen getroffen, so dass auch alle Kontaktpersonen unter entsprechenden Schutzmaßnahmen an ihren Prüfungen teilnehmen können.

In der dritten Welle der Corona-Pandemie ist zudem festzustellen, dass nun auch immer mehr jüngere Menschen von einem schweren Verlauf der Krankheit betroffen sind. Dies kann auch das Klinikum Altmühlfranken bestätigen. Die Zahl der COVID-Patienten im Klinikum ist leicht rückläufig, von einer Entspannung kann aber noch nicht die Rede sein. Es stehen an beiden Klinikstandorten weiterhin alle Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Aufgrund des Infektionsgeschehens appelliert das Gesundheitsamt weiter an die Bevölkerung, sich unbedingt an die geltenden Kontaktbeschränkungen zu halten. Das heißt, dass sich ein Hausstand nur mit einer weiteren Person im privaten und öffentlichen Raum treffen darf. Wer sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit anderen trifft, sollte dies vorwiegend draußen und mit Abstand tun. Das Infektionsrisiko ist im Freien deutlich geringer als in geschlossenen Räumen. In geschlossenen Räumen sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen und regelmäßig gelüftet werden.

Außerdem sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die bestehenden Testmöglichkeiten rege zu nutzen. Aufgrund der hohen Kapazitäten an Schnelltests, die mit Hilfe von regionalen Partnern wie dem MVZ des Klinikums Altmühlfranken, den Apotheken oder der DLRG im gesamten Landkreis geschaffen wurden, ist es möglich, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auch mehr als einmal in der Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen kann. Das MVZ wird in der kommenden Woche noch zwei zusätzliche Schnellteststationen in Ellingen und Pleinfeld eröffnen. Alle Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis gibt es unter www.landkreis-wug.de/corona-schnelltestangebote/.

Da wie in den vergangenen Wochen auch Infektionen innerhalb von Unternehmen zum Infektionsgeschehen beigetragen haben, sensibilisiert das Gesundheitsamt erneut, auch während der Arbeitszeit die geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Das heißt, beim Aufenthalt mehrerer Personen in einem Raum muss unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz, möglichst FFP2, getragen und auf ausreichend Abstand geachtet werden. Auch ein regelmäßiges Lüften ist für den Infektionsschutz sehr wichtig. Empfohlen werden das Stoßlüften in Büroräumen mindestens einmal pro Stunde, in Veranstaltungs-, Besprechungs- und Seminarräumen alle 20 Minuten und in Räumen, wo Menschen sportlich aktiv sind, mindestens fünf Luftwechsel pro Stunde. Auch die Nutzung einer CO2-Ampel oder Apps, die an das regelmäßige Lüften erinnern, können hilfreich sein. Auch bei gemeinsamen Autofahrten sollte unbedingt eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden, bestenfalls eine FFP2-Maske.

Sollte es in Betrieben zu einem Corona-Fall kommen, müssen dem Gesundheitsamt für die Kontaktnachverfolgung alle – auch kurzzeitige – Kontakte der betroffenen Person genannt werden. Nur so können Infektionsketten wirksam unterbrochen werden. Das Gesundheitsamt prüft immer jeden Einzelfall und wird je nach Gegebenheiten (Tragen von Masken, Abstand…) über Test- und Quarantäneanordnungen entscheiden. Wird kein schlüssiges Hygienekonzept des Betriebes vorgelegt, erschwert das die Arbeit des Gesundheitsamtes. Auch das Verschweigen von Kontaktpersonen führt letztlich nur dazu, dass Infektionen nicht rechtzeitig erkannt werden, sich in Betrieben ausbreiten und die Zahlen wieder steigen. Wichtig sind in diesen Fällen auch die vom Gesundheitsamt empfohlenen PCR-Tests, die Infektionen oft viel früher aufdecken als Antigen-Schnelltests.

„Wir betrachten bei Corona-Infektionen immer den Einzelfall und entscheiden nach der Sachlage, die uns von der betroffenen Person geschildert wird. Nach Schema F wird von uns keine Quarantäne angeordnet, da auch uns wichtig ist, die Aufrechterhaltung des Betriebes sicherzustellen!“, so Dr. Miriam Schneider, die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes.

Landrat Manuel Westphal bittet die Bevölkerung um Geduld und Mithilfe: „Ich weiß, dass die Zeit, in der wir nun schon mit den derzeit gültigen Corona-Auflagen leben, sehr, sehr schwer ist und uns vieles abverlangt. Doch bitte ich Sie alle weiterhin darum, die notwendige Vorsicht an den Tag zu legen! Nur, wenn es uns gelingt, die Infektionszahlen deutlich zu verringern, können weitere Öffnungsschritte erfolgen. Vielen Dank für Ihre Geduld, Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für die Situation!“

Aktueller Stand der Impfungen
Sehr wichtig bei der Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin die Impfungen gegen das Virus. Bisher sind im Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen 18.471 Erstimpfungen erfolgt und 8.891 Zweitimpfungen. Auch die Arztpraxen werden weiterhin mit Impfstoff beliefert und konnten 11.040 Erstimpfungen durchführen und 482 Zweitimpfungen.

Bis Anfang nächster Woche werden wieder vorwiegend Erstimpfungen am Impfzentrum durchgeführt, danach wird der gelieferte Impfstoff hauptsächlich für die notwendigen Zweitimpfungen ausreichen. Mittlerweile werden Personen der dritten Priorisierungsgruppe erstgeimpft. Derzeit sind im Impfportal BayIMCO 14.202 Personen registriert, welche noch keine Termineinladung erhalten haben.

2.243 Personen haben eine Einladung erhalten, ohne diese bisher angenommen zu haben. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Personen schon eine Impfung in einer niedergelassenen Arztpraxis erhalten haben, ohne dass diese sich im Impfportal abgemeldet haben. Das Impfzentrum bittet deshalb dringend darum, dass diese Personen sich im Impfportal unter www.impfzentren.bayern abmelden. Personen, die sich telefonisch registriert haben, können sich unter 09831 52-2041 abmelden lassen.

Aufgrund der Vorgaben des Ministeriums erfolgen die Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca weiterhin im Abstand von 12 Wochen, wodurch ein maximaler Wirkungsgrad der Zweitimpfung erzielt wird. Eine Verschiebung von Zweitimpfterminen ist in Impfzentren generell nicht möglich. Von Anfragen soll daher abgesehen werden.

Wer sich am Impfzentrum impfen lassen will, muss sich vorher unter www.impfzentren.bayern registrieren. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch telefonisch unter 09831 52-2041 für eine Impfung registrieren lassen.