Bereitschaft des Standesamtes an den Feiertagen

Beim Standesamt der Stadt Pappenheim gibt es an Heiligabend und Silvester einen Bereitschaftsdienst für dringende Beurkundungen bei Sterbefällen. Dazu teilt die Stadt Pappenheim mit:

Das Standesamt Pappenheim ist am
Montag, den 24. Dezember 2018, von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr und am
Montag, den 31. Dezember 2018, von 11.30 Uhr bıs 12.30 Uhı
für dringende Falle bzw. zur Beurkundung von Sterbefallen besetzt.

In dieser Zeit Telefonisch ist der Standesbeamte unter 09143/606-14 erreichbar.

Unabhängig davon können sich Betroffene auch außerhalb dieser Zeiten, wegen Sterbefällen auch an das für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen zuständige

Bestattungsinstitut Schöner,
Östlicher Postweg,
91799 Langenaltheım,
Tel. 09145/1694
oder jedes andere Bestattungsinstitut wenden.

 




Mehrere Reifen am Fuchsberg beschädigt

Von Anfang November 2018 bis zum 12.12.2018, wurden am Fuchsberg in Pappenheim an einem geparkten Pkw insgesamt sechs Mal die  Reifen beschädigt, wodurch ein Schaden von ca. 500 EURO entstand.
In dem genannten Zeitraum wurden 4 Reifen mit einem unbekannten Gegenstand zerstochen, an zwei abgelegten Rädern wurden in die Laufflächen Schrauben gedreht. Der Geschädigte konnte keinen Tatverdacht äußern. Es steht aber fest, dass nur dessen Fahrzeug das Ziel der Sachbeschädigungen war.

Hinweise zu der Sachbeschädigung werden an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0 erbeten.




Landkreis dankt für langjährige Mitarbeit

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat zum Jahresende 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre 40-, 25- oder 10-jährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst bzw. zum Landkreis geehrt.

(LRA) „Die Jahre gehen dahin“, mit diesen Worten leitete Landrat Gerhard Wägemann die Ehrungsveranstaltung  ein. „Im Namen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sowie persönlich danke ich Ihnen für Ihre teils jahrzehntelange Treue“, so der Landrat weiter. Zu den Gratulanten zählten auch Personalratsvorsitzender Karl Seitz und Personalleiterin Heidi Knorr. Neben einer Urkunde erhielten die Geehrten für den persönlichen Einsatz und die erbrachten Dienste ein kleines Präsent.

Ausgezeichnet wurden:
für 40 Jahre: Richard Bloß, Dieter Drescher, Manfred Fucker, Wilhelm Hertlein (entschuldigt), Sigrid Simon, Udo Springalla, Rosemarie Wild

für 25 Jahre: Andrea Beck, Thomas Brand, Karin Pach, Peter Pappler, Heike Rauenbusch, Uwe Seibold

für 10 Jahre: Doris Baumgartner, Lena Kagerer, Ralf Enzenhöfer (entschuldigt), Peter Hauke, Karl-Heinz Pöschl (entschuldigt), Daniela Weinold (entschuldigt), Dr. Miriam Wittke-Stockhausen.

Foto: Landratsamt




Krause Guss ehrt langjährige Mitarbeiter

Verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuzeichnen ist für die Firma KRAUSE Präzisions-Kokillenguss aus Bieswang stets eine besondere Ehre.

Im Rahmen ihrer diesjährigen Weihnachtsfeier bedankten sich die Geschäftsführer Uli Krause und Britta Strunz  bei langjährigen Firmenangehörigen, die teilweise  Jahrzehnte lang  ihre Schaffenskraft in den Dienst der Firma gestellt haben. „Damit haben Sie die Entwicklung des Unternehmens mitgeprägt und getragen“, hieß es bei der Weihnachtsfeier. Für diese langjährige Treue und Zuverlässigkeit wurden geehrt und mit einem Präsent bedacht:

Für 10 Jahre Firmenzugehörigkeit: Robert Müller, Nicole Krause,

für  20 Jahre Firmenzugehörigkeit:
Erich Kuhn, Werner Krämer, Esther Hüttinger, Thomas König, Monika Schwenk (nicht im Bild),

für 30 Jahre Firmenzugehörigkeit: Robert Hirsch

für 35 Jahre: Firmenzugehörigkeit Herbert Wüst.

Foto: Krause Guss




Kommandant Schober im Stadtrat verabschiedet

Ottto Schober, der am 05.12.2018 von seinem Amt als Kommandant  der Freiwilligen Feuerwehr zurückgetreten ist, wurde jetzt im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung offiziell verabschiedet.

Mit einer Laudatio ehrte ‚Bürgermeister Uwe Sinn den scheidenden Kommandanten, der fast drei Jahrzehnte lang die Pappenheimer Wehr im Einsatz führte.

Als 19-jähriger trat Otto Schober im Jahre 1979 in der Pappenheimer Feuerwehr ein. Schon sieben Jahre später wurde er Stellvertreter des damaligen Kommandanten Karl Rummel. Da Karl Rummel Kreisbrandinspektor war, ist sein Stellvertreter schnell in die Aufgaben eines Ersten Kommandanten hineingewachsen und wurde demzufolge am 15.04.1989 mit diesem Amt betraut. Kreisbrandmeister der Brandkreises 7 ist Otto Schober seit 1993 und er  will dieses Amt noch bis zum Erreichen der Altersgrenze im Jahre 2023 ausüben. Der Brandkreis 7 umfasst die Feuerwehren Pappenheim, Bieswang, Büttelbronn, Eßlingen, Geislohe, Göhren, Hochholz, Langenaltheim, Neudorf, Ochsenhart, Osterdorf, Rehlingen, Solnhofen, Übermatzhofen, Zimmern.

Als Angehöriger der Pappenheimer Feuerwehr ist Otto Schober 1.123 mal zu ganz verschiedenen Einsätzen ausgerückt. Immer in Erinnerung bleiben wird ihm Verkehrsunfall, bei dem im Jahre 2002 ein Feuerwehrkamerad und Arbeitskollege ums Leben gekommen ist.

Bei seinen Einsätzen zeigte Otto Schober immer beherztes Handeln und Zivilcourage. Etwa als er bei einem Wohnwagenbrand auf dem Campingplatz, seinem damaligen Bürgermeister Josef Nachtmann wegen dessen lautstarken und hochgradig erregten Auftritts einen Platzverweis erteilte.

Pappenheim muss „dran bleiben“, so sieht Otto Schober die Zukunft der Feuerwehr. Der Ausbildungsstand muss auf hohem Niveau gehalten werden, die Mitgliederwerbung und die  Nachwuchsarbeit müssen weiterhin aktiv betrieben werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wünscht Otto Schober der neuen Feuerwehrführung unter Kommandanten  Martin Veitengruber und Michele Eckerlein eine glückliche Hand und eine stets unverletzte Rückkehr aller Kameraden von den Einsätzen.

An den  Bürgermeister und die Stadträte äußerte der Kommandant bei seiner Verabschiedung die Bitte: „Stärken Sie wo es geht das Ehrenamt, um alle Beteiligten bei Laune zu halten. Stellen Sie die erforderlichen Mittel ohne zu große Diskussionen zur Verfügung. Dann ist eine erfolgreiche Zukunft der Feuerwehren in Pappenheim und auf den Ortsteilen gesichert.“




Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle

Am Montag, 10.12.2018, gegen 07.55 Uhr, ereignete sich in der Beckstraße in Pappenheim ein Verkehrsunfall mit ca. 3.000 EURO Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Der 24-jährige Verursacher kümmerte sich allerdings nicht um die Schadensregulierung und fuhr weiter, gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet.
Der Mann wendete an der Auffahrt zum Haus Altmühltal seinen Geländewagen und streifte hierbei einen geparkten Pkw, der im Heckbereich erheblich beschädigt wurde. Ohne seine Pflichten nach einem Verkehrsunfall wahrzunehmen, fuhr der 24 Jahre alte Unfallverursacher weiter. Zeugen beobachteten den Verkehrsunfall und merkten sich das Kennzeichen. Der Beschuldigte räumte auf Vorhalt den Sachverhalt ein.




Landrat will Kreisumlage deutlich senken

Landrat Gerhard Wägemann wird dem Kreistag in Abstimmung mit Kreiskämmerer Peter Nebert für 2019 einen Umlagesatz in Höhe von 44,4 Prozent vorschlagen. Grund für diese starke Senkung um 3,5 Prozentpunkte ist vor allem der verzögerte Baufortschritt an der Senefelder-Schule Treuchtlingen.

 (LRA) Da sich die Baumaßnahmen an der Senefelder-Schule Treuchtlingen verzögern, muss der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in seinem Haushalt 2019 für diese Schulbaumaßnahme keine Investitionsumlage veranschlagen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation muss für finanzielle Rücklagen allerdings ab einer bestimmten Höhe Verwahrentgelt an Banken und Sparkassen bezahlt werden, daher schlägt Landrat Gerhard Wägemann in Abstimmung mit Kreiskämmerer Peter Nebert im Entwurf des Kreishaushaltes 2019 vor, den Kreisumlagehebesatz um 3,5 Prozentpunkte auf dann 44,4 Prozent zu senken. Landrat Wägemann weist aber zugleich darauf hin, dass der Hebesatz voraussichtlich im Jahr 2020 wieder steigen wird, da dann wieder eine Investitionsumlage an den Zweckverband Senefelder-Schule zu entrichten sein wird. Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18. Februar 2019 den Kreishaushalt und die Höhe des Kreisumlagehebesatzes beschließen.

Die Kreisumlage ist die wichtigste Einnahmequelle des Landkreises, die durch die kreisangehörigen Gemeinden zu leisten ist. Sie berechnet sich aus der Steuerkraft sowie den Schlüsselzuweisungen der Gemeinden, der sogenannten Umlagekraft. Der Kreisumlagehebesatz wird jährlich vom Kreistag beschlossen, im Jahr 2018 lag er nach einer neuerlichen Senkung bei 47,9 Prozent. Mit der Kreisumlage werden zum Beispiel Schulgebäude und Kreisstraßen saniert oder die Sozialausgaben im Landkreis gedeckt.

Im Jahr 2019 soll der Kreisumlagehebesatz nun aufgrund der besonderen Situation um 3,5 Prozentpunkte mit dann 44,4 Prozent auf den niedrigsten Hebesatz in der Geschichte des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen gesenkt werden. „Unsere Kreisumlagezahler werden damit 2019 massiv entlastet und können verstärkt in eigene Maßnahmen investieren oder Darlehensaufnahmen reduzieren“, so Landrat Gerhard Wägemann. „Die Städte und Gemeinden sollten allerdings in ihrer Finanzplanung berücksichtigen, dass wir 2020 wieder einen höheren Umlagesatz erheben müssen und diesen außergewöhnlich niedrigen Hebesatz kaum beibehalten können“, mahnen der Landrat und sein Kreiskämmerer.

Noch 2012 betrug der Hebesatz für die Kreisumlage im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 53,5 Prozentpunkte. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden waren in den Jahren zuvor seit 2009 bereit, die angespannte finanzielle Situation des Landkreises zu verbessern. Seither wurde der Hebesatz immer wieder reduziert und ist mit aktuell 47,9 Prozentpunkten auf einem so niedrigen Wert, wie er vor Jahren noch nicht denkbar war.




Keine Strafverschärfung für das Abbrennen von Pyrotechnik

Wolfgang Hauber, der  innenpolitischer Sprecher in der Landtagsfraktion der Freien Wähler, hat Zweifel ob die geplante Strafverschärfung für das Abbrennen von Pyrotechnik der richtige Weg ist.

Auf der Innenministerkonferenz wurde diskutiert, ob das Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien und bei Demonstrationen zur Straftat aufgewertet werden soll, anstatt diese Handlungen wie bisher als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

„Ich halte diesen Schritt für unangemessen“, so der Abgeordnete aus Weißenburg.  „Unzweifelhaft geht von Pyrotechnik, gerade wenn sie innerhalb einer Mengenmenge gezündet wird, eine nicht unerhebliche Gefahr aus.

Dieses Verhalten, wenn es nicht zu Verletzungen von Personen kommt, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verfolgungsbehörden haben die Möglichkeit, die Geldbußen dementsprechend hoch anzusetzen.
Kommt eine Person zu Schaden, dann liegt ohnehin der Straftatbestand eines Körperverletzungsdeliktes, von der fahrlässigen bis zur gefährlichen Körperverletzung, vor.

Ein reines Ordnungsunrecht mit Geld- oder Freiheitsstrafe zu ahnden scheint nach Haubers Meinung in diesem Fall überzogen.“

Überlegen könnte man – so Hauber – ob bei wiederholten Verstößen (Beharrlichkeit) der Tatbestand zur Straftat angehoben werden soll. „Damit könnte ich leben“, meint Hauber

Kritik an den Überlegungen zur Strafverschärfung kommt nicht nur von den Fangruppen, -vertretern und -organisationen sondern auch aus Polizeikreisen, die sich im Konflikt mit dem Legalitätsprinzip sehen. Die Polizei muss bei Straftaten grundsätzlich tätig werden. Bei Ordnungswidrigkeiten hat sie nach dem Opportunitätsprinzip eine Wahlmöglichkeit zum Einschreiten. Diese Wahlmöglichkeit möchte Wolfgang Hauber allen polizeilichen Einsatzleitern erhalten.“

Mit Hans Martin Grötsch, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der  FREIEN WÄHLER, der zugleich im Fanbeirat des 1.FC Nürnberg vertreten ist, hat Hauber diese Thematik sehr lange und ausführlich besprochen. Beide sind sich darin einig, dass hier ein Dialog seitens der Politik mit den Vereinen, Sicherheitsbehörden und Fanvertretern geführt werden muss. „Dieser Dialog ist mir sehr wichtig und ich werde mich mit allen Beteiligten gerne an einen Tisch setzen um zielführend eine Lösung zu erarbeiten, “ verspricht Hauber.




Aus Gänsefettwird Biodiesel

Bei allen 21 Wertstoffhöfe der Landkreisgemeinden sowie die beiden Recyclinghöfe im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen kann Altfett kostenlos entsorgt werden. Darauf weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hin.

(LRA) Gänsebraten zuWeihnachten und Fondue zu Silvester – in vielen Haushalten stehen dieseLeckereien während der Feiertage auf dem Speiseplan. Doch nach dem Schmausstellt sich die Frage „Wohin mit dem übrig gebliebenen Gänsefett undFrittieröl?“.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist diese Frage klar geregelt: Alle Wertstoffhöfe nehmen tierische und pflanzliche Speisefette und –öle kostenlos an. Das Fett sammelt man am besten gleich in der Küche in einem nicht mehr benötigten Joghurt- oder Margarinebecher oder in einer Kunststoffflasche. Doch das heiße Öl bzw. Fett sollte man zuerst etwas abkühlen lassen, bevor man es umfüllt. Deckel drauf und beim nächsten Besuch im Wertstoff- oder Recyclinghof abgeben.

Den Behälter gibt man gemeinsam mit dem Altfett in das Sammelfass. Ein Ausleeren, wie es noch bis vor einigen Jahre nötig war, ist nicht mehr notwendig.

Es gibt aber zweiRegeln:
− Keine Glasbehälter in das Sammelfass geben, denn Scherben behindern die Aufarbeitung

− Die Sammelgefäße müssen offen sein, damit sie beim Entsorger geleert werden können.

Auch überlagerte Margarine, das Öl von eingelegtem Käse, Gemüse- oder Fischreste können im Fett enthalten sein. Panade- oder Fleischfasern im Bratenfett stören den Ablauf nicht. Salatsoßen oder Mineralöle dürfen wiederum nicht in das Altfettfass gegeben werden.

Aus Gänsefett wird Biodiesel

Das gesammelte Altfett wird von der Firma Lesch aus Thalmässing abgeholt und weiterverarbeitet. In mehreren Filtrier- und Reinigungsgängen werden Grobstoffe und Wasseranteile entfernt. Im Anschluss geht das vorbehandelte Altfett an einen Biodiesel-Hersteller. Hier wird durch einen chemischen Prozess, der Umesterung, aus pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen Biodiesel gewonnen.

Der Anteil unseres Brat- und Frittierfettes ist zwar nicht der Hauptanteil am Biodieselzusatz, aber immerhin: Wer sein Altfett zum Wertstoff- oder Recyclinghof bringt, trägt ein Stück zum Ressourcenschutz bei und hält die Kanalisation sauber. Denn Altfett in der Toilette oder im Abguss verursachen jedes Jahr hohe Kosten, die für die Reinigung der Kanalisation aufgebracht werden müssen.

Titelfoto: Landratsamt




Freie Fahrt über Weichnachten

Zur Umgestaltung der Pappenheimer Deisingerstraße im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK), gibt es von Ingenieurbüro VNI mehrere wichtige Informationen über den Fortgang der Baumaßnahme. Demnach soll vor den Weihnachtsfeiertagen 2018 die Durchfahrt in dem derzeitigen Baustellbereich bis zum Frühjahr 2019 wieder möglich sein. Der nördliche Bauabschnitt ist ab 10.12.2018 frei befahrbar. Die Geschäfte, auch jene im unmittelbaren Baustellenbereich bleiben immer erreichbar. Im Einzelnen gibt es folgende Informationen:

  • Deisingerstraße Nord frei befahrbar
    Ab nächster Woche (10.12.2018  gibt es vom Marktplatz aus wieder eine legale Zufahrt zur Deisingerstraße. Vom Marktplatz aus kann der Verkehr im Einbahnverkehr in die Deisingerstraße bis zur Herrenschmied und Stöbergasse fließen. Die Weiterfahrt erfolgt über die Herrenschmiedgasse und Graf-Carl-Straße zum Marktplatz.
    In diesem Bereich können die Mülltonnen dann wieder an den Fahrbahnrand gestellt werden.
  • Kabelumlegung vor Wörlein
    Die Arbeiten im Bereich der Metzgereifiliale Wörlein sind ins Stocken geraten. Es hat sich gezeigt, dass just unter den geplanten Bäumen eine  20 KV Leitung verläuft, die verlegt werden muss. Die für die Verlegung notwendige Erneuerung der Muffen wird eine Fachfirma in der 50. KW (10.-14.12.2018) durchführen.
  • Fußgängerdurchgang
    Die Erdarbeiten in dem Teilbereich zwischen der Bauhofstraße und Bahnhofstraße werden auf der Seite der Firma Schindler fortgesetzt. Der Fußgängerdurchgang ist jetzt nur auf der Seite des Gästehauses Engeler möglich.
  • Die Pflasterarbeiten für die Fahrbahnränder werden voraussichtlich ab dem 10.12. 2018 ausgeführt.
  • Der Einbau der Asphalttragschicht für die Fahrbahn ist für den 18. und 19.12.2018 geplant. Danach steht für die Winterpause die Fahrbahn in diesem Bereich wieder für den Durchgangsverkehr zur Verfügung.
  • Nach der Winterpause get´s weiter
    Die Bauarbeiten im Bereich vor der katholischen Kirche werden nach der Winterpause begonnen.
    Dafür ist es notwendig die neue Verkehrsführung mit dem Landratsamt abzustimmen.
    Im Frühjahr 2019 wird es für den Bereich zwischen Bauhof- und Bahnhofstraße  noch einmal eine Vollsperrung geben.Dann werden die Pflasterarbeiten der Gehwegbereiche und die Anschlussarbeiten im Einmündungsbereich Deisingerstraße – Bahnhofstraße –Schützenstraße vorgenommen.



Neue Abteilungsleiterin im Landratsamt

Die Abteilung „Veterinärwesen, Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat eine neue Leiterin. Auf den kürzlichausgeschiedenen Abteilungsleiter Dr. Georg Lechner folgt Dr. Miriam Wittke-Stockhausen.

DieHauptaufgaben des Veterinäramtes gliedern sich in die Bereiche Tierseuchenbekämpfung, Überwachung von Lebensmitteln und Tierschutz. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe und anderer Tierhaltungen, die Organisation von Bekämpfungsverfahren im Tierseuchenbereich oder die Überwachungder Lebensmittel und sonstigen Erzeugnisse tierischer Herkunft.

Die
Leitung dieser Aufgaben hat ab 1. Dezember 2018 Frau Dr. Miriam
Wittke-Stockhausen übernommen. Nach ihrer Promotion an der Freien Universität
Berlin war sie als Tierärztin beim Rindergesundheitsdienst des
Tiergesundheitsdienstes Bayern e. V. beschäftigt. 2008
begann sie ihren Dienst am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Im Dezember
2012 übernahm sie dort im Wechsel die Leitung der Sachgebiete „Veterinärwesen“
und „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“.

„Mit ihrem großen Fachwissen und ihrer freundlichen Art ist Frau Dr.Wittke-Stockhausen für die neue Aufgabe bestens gerüstet. Sie war auch meineWunschkandidatin“, so Landrat Gerhard Wägeman.

Foto: Landratsamt




Kindergartenbetrag um 100 Euro ermäßigt

Wolfgang Hauber, MdL aus Weißenburg freut sich über die
rasche Umsetzung einer zentralen Forderung der FREIEN WÄHLER im
Koalitionsvertrag – Kostenfreie Kita.

Für die Eltern von Kindergartenkindern ermäßigt sich
ab 01. April 2019 der Beitrag um 100 Euro pro Monat. Dies gilt vom ersten
Kindergartenjahr bis zur Einschulung, also auch für Kinder, welche
zurückgestellt werden und damit ein 4. Kindergartenjahr in Anspruch nehmen
müssen. „Diese Problemstellung wurde vom Leiter der Lebenshilfe Altmühlfranken
an mich herangetragen und ich bin sehr froh, dass diese Thematik nun auch
geklärt werden konnte“, so Hauber.

Rund 375.000 Kinder in Bayern profitieren von der
staatlichen Leistung.

Bis zur Auszahlung müssen noch folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

  • Bereitstellung
    der erforderlichen Haushaltsmittel. Für einen Beginn des Beitragszuschusses mit
    Wirkung ab dem 1. April 2019 ist es erforderlich, dass der Doppelhaushalt
    2019/2020 rechtzeitig verabschiedet wird.
  • Schaffung der
    gesetzlichen Grundlagen. Es ist geplant, die erforderlichen Gesetzesänderungen
    an das Haushaltsgesetz anzuhängen.
  • Technische
    Umsetzung im Abrechnungssystem KiBiG.web.

Stichtagsprinzip

  • Der
    Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr
    gekoppelt.
  • Er gilt ab dem 1.
    September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur
    Einschulung gezahlt.

Das ermöglicht eine klare Abgrenzung zur
Beitragserstattung für die Krippenkinder, die ab 2020 kommen soll. Diese wird
ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Übergang in den Beitragszuschuss
gewährt.

Auszahlungsmodalitäten

Für die Auszahlung wird auf das bewährte Verfahren aus
dem letzten Kindergartenjahr zurückgegriffen: 

  • Die Mittel werden
    an die Gemeinden ausgezahlt. Diese reichen die Mittel an nicht-kommunale
    Einrichtungsträger weiter. 
  • Bei den Eltern
    kommt dies über eine verpflichtende Beitragssenkung an. 
  • Beträgt der
    Elternbeitrag weniger als 100 Euro, deckt der überschießende Betrag die Verwaltungskosten
    des Trägers ab. 
  • Die Abwicklung
    erfolgt über das bewährte online-gestützte Abrechnungssystem KiBiG.web, über
    das die Betriebskostenförderung verwaltet wird. 

Die Eltern müssen also keinen Antrag stellen. 

Damit die staatliche Leistung wahrnehmbar wird, werden
die Kita-Träger dazu verpflichtet, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sich ihr
Beitrag wegen der staatlichen Leistung um 100 Euro monatlich reduziert.