Der Einladung gerne gefolgt

Auf den Leserbrief von Alfred Rathsam “Vollkommen wurscht” vom 05.07.2018 hat der 3. Bürgermeister Holger Wenzel seine Sicht der Dinge in einem Leserbrief dargestellt, der Leserbrief ist nachfolgend  abgedruckt.

Zum Sommerfest des Haus Altmühltal hatte ich eine ganz normale, allgemeine Einladung. Von einer offiziellen Vorstellung des neuen Leiters des Hauses wusste ich nichts. Ich hatte auch vom 1. Bürgermeister oder seinem Büro keinerlei Anfrage bezüglich einer offiziellen Vertretung seiner Person als Repräsentant der Stadt Pappenheim, genausowenig wie mein Kollege Claus Dietz.

Holger Wenzel,
3. Bürgermeister Pappenheim

Hinweis:
Leserbriefe geben immer die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Ina Stengl wird Vorsitzende des Kreis-Musikbundes

Ende Juni trafen sich die Vertreter der Musikvereine und Kapellen aus dem Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen zur Kreisversammlung des Nordbayerischen Musikbundes (NBMB) im Sitzungssaal des Landratsamtes in Weißenburg. Der stellvertretende Bezirksvorsitzende des NBMB Bezirk Mittelfranken, Rainer Endreß, konnte dabei als Ehrengast Landrat Gerhard Wägemann, sowie den weiteren Stellvertreter der Bezirksvorstandschaftes Clemens Vykydal und die Schriftführerin Sandra Pfeiffer begrüßen.

Landrat Gerhard Wägemann betonte in seiner Begrüßung die Wichtigkeit des Kreisverbandes Weißenburg–Gunzenhausen des Nordbayerischen Musikbundes für die Förderung der musikalischen Ausbildung bzw. des musikalischen Lebens im Landkreis und bedankte sich bei den Vereinen für ihre hervorragende Arbeit. Die Arbeit des NBMB trage dazu bei, dass selbst im Zeitalter eines vielfältigen Unterhaltungsangebots die Lust am aktiven Musizieren stets neue Liebhaber findet. Für dieses Engagement wünsche er dem Kreisverband des Nordbayerischen Musikbundes wieder frische Inspiration und Einsatzfreude. Er hoffe deshalb, dass im Zuge der heutigen Neuwahlen der Kreisvorstandschaft ein Neustart des Kreisverbandes gelinge.

Im NBMB, dem größten Musikbund in Bayern, sind zurzeit über 46.000 Musiker gemeldet. Der Bezirk Mittelfranken liegt hier an dritter Stelle mit ca. 8.600 Mitgliedern. Der Kreis Weißenburg – Gunzenhausen ist der kleinste Kreis mit 486 Musikerinnen und Musikern. Organisatorisch wird der Musikbund von der Geschäftsstelle in Unterpleichfeld geführt. Präsident des NBMB ist Herr MdLManfred Ländner und der Bezirk wird von Herrn Wolfgang Schniske geführt. Die Arbeit des Kreisverbandes ist seit dem Jahr 2010 auf Grund einer Erkrankung des damaligen Kreisvorsitzenden Rainer Höll zum Erliegen gekommen. Bei seiner letzten offiziellen Kreisversammlung wurde kein Nachfolger gefunden. Die Kreiskasse wurde in dieser Zeit weiterhin von Herrn Heinz Bittner verwaltet und konnte sogar einen Zuwachs verzeichnen. Ein Neustart im Bereich der Kreisvorstandschaft wäre somit auch finanziell gesichert.

Stellvertretender Bezirksvorsitzender Rainer Endreß referierte zu Beginn der Sitzung über die Struktur des NBMB und zu aktuellen Themen, unter anderem auch über die Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung. Er forderte die Anwesenden Vereinsvertreter beim Thema Datenschutzgrundverord-nung dazu auf, dass die Vereine eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung beim NBMB abgeben sollten. In der Diskussion um den Datenschutz wurde deutlich, dass die Verantwortlichen der Vereine mit diesem Thema sehr zu kämpfen haben und die Verunsicherung der Mitglieder hier immer größer werde, je mehr man sich mit dem Thema auseinandersetzte.

Bevor man zu den Neuwahlen der Kreisvorstandschaft schritt, erläuterte Kassier Heinz Bittner den aktuellen Kassenstand und wurde von der Versammlung entlastet. Landrat Gerhard Wägemann und Sandra Pfeiffer übernahmen den Wahlausschuss. Zunächst erschien es problematisch, eine neue Kreisvorsitzende bzw. einen neuen Kreisvorsitzenden zu gewinnen. Mit persönlicher Zusprache durch Landrat Wägemann konnte letztendlich Ina Stengl, Dirigentin der Stadtkapelle Pappenheim, für diese Funktion gewonnen werden. Sie wurde von der Versammlung einstimmig gewählt. Ihr zur Seite stehen für die nächsten drei Jahre Matthias Herzog und Michael Hampel als stellvertretende Kreisvorsitzende. Die Kreiskasse wird in Zukunft von Bernd Gempel als Kassier verwaltet. Das Amt des Schriftführers übernahm Roland Rathsam und als Kreisdirigent wurde Philipp Sand gewählt.

Landrat Gerhard Wägemann und die Vertreter des Bezirksverbandes Mittelfran-ken des NBMB sicherten abschließend der neugewählten Kreisvorstandschaft ihre Unterstützung zu.

von links: Stellv. Bezirksvorsitzender Rainer Endreß, Kreiskassier Bernd Gempel, Stellv. Kreisvorsitzender Matthias Herzog, Kreisvorsitzende: Ina Stengl, Landrat Gerhard Wägemann, Schriftführer Roland Rathsam, Stellv. Kreisvorsitzender: Micheal Hampel

Foto: Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen des Nordbayerischen Musikbundes




Vereinsinfos zur Datenschutz Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 war es soweit: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat in Kraft. Inzwischen bereits ein Reizwort für viele, die damit in Unternehmen oder auch im Ehrenamt konfrontiert sind, sorgt sie doch immer noch für Unsicherheit. Deshalb bietet das Landratsamt am 12.07.2018 eine weitere Informationsveranstaltung zur EU Datenschutzgrundverordnung für Vereine an.

Mitte Juni versuchte Hans-Jürgen Schwarz, seines Zeichens Präsident und Datenschutzbeauftragter des Bundesverbandes der Vereine und des Ehrenamtes e.V. (bvve), etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Die Freiwilligenagentur altmühlfranken hatte zu einer Informationsveranstaltung zur DSGVO  für Vereine und Ehrenamt in den kunststoffcampus bayern geladen. Mit über 160 Teilnehmern war der Vortragsraum restlos gefüllt. Aufgrund der großen Nachfrage wird es am 12.07.2018 nochmals eine Informationsveranstaltung für Vereine und Ehrenamt geben.

Hans-Jürgen Schwarz versuchte so anschaulich wie möglich auf die wichtigsten Stichworte einzugehen. Zunächst stellte er klar, dass neben Unternehmen auch Vereine keine personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten dürften, es sei denn es liegt eine Erlaubnis der betroffenen Person vor. Bei diesem „Verbotsprinzip“ liegt die Beweispflicht im Falle eines Rechtsstreites beim Verein, daher empfiehlt es sich, sich von allen Personen, mit denen man zu tun hat eine schriftliche Einwilligungserklärung geben zu lassen.

Neu sind auch ausgeweitete Dokumentationspflichten. So muss in einem sogenannten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten festgehalten werden, welche Daten wo und durch wen verarbeitet werden. Ein Verein, der mit einem Dachverband zusammenarbeitet, dem er z.B. im Sportbereich Meldungen erstattet, muss mit diesem in der Regel einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen und seine Mitglieder gleichzeitig darauf hinweisen (z.B. in der Einwilligungserklärung), dass die Daten weitergegeben werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen trägt im Verein der Vorstand. Sofern ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt ist, geht die Haftung auf diesen über.

Insbesondere zur Funktion und Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gab es auch viele Fragen aus dem Publikum. Gemäß DSGVO muss jeder Verein, bei dem sich mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dazu gibt es mittlerweile jedoch Entwarnung seitens der Bayerischen Staatsregierung, die einen sogenannten „Bayerischen Weg“ einschlagen will. Dies funktioniert durch die mögliche nationale Auslegung der europäischen Gesetzgebung. Der „Bayerische Weg“ sagt z.B. aus, dass Übungsleiter in Vereinen nicht „ständig“ mit der Verarbeitung von Daten zu tun hätten, sondern nur gelegentlich. Dadurch würden diese nicht zu den neun Personen dazugezählt werden müssen. Ständig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Kerntätigkeit der Person die Weiterverarbeitung von Daten sein müsse. Selbst bei einem größeren Sportverein wäre hier nicht mit mehr als neun Personen zu rechnen.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das in Bayern für die Einhaltung der DSGVO zuständig ist, setzt in Absprache mit der Bayerischen Staatsregierung im Vollzug der Verordnung auf Hinweis und Beratung statt Sanktionen. Insbesondere bei einem Erstverstoß gegen einzelne Vorgaben wird es keine Sanktionen geben. Auch die Angst vor den Abmahnwellen kann den Vereinen genommen werden, denn abmahnen kann – wenn überhaupt – nur ein Verbraucherschutzverband oder ein „Wettbewerber“. Ob dabei ein anderer Verein als Wettbewerber gesehen werden kann, ist sehr umstritten. Die Bayerische Staatsregierung wird sich vehement dafür einsetzen, Abmahnwellen zu verhindern und hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dies würde zunächst eine deutliche Erleichterung für viele größere Sportvereine bedeuten. Nähere Informationen zum „Bayerischen Weg“ findet man online unter https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html.

Ein weiteres wichtiges Thema im Bereich der DSGVO ist die Homepage eines Vereines. Wichtig sind hier verschlüsselte Verfahren (z.B. https…) sowie ein einwandfreies Impressum. Zusätzlich muss die vereinsspezifische Datenschutzerklärung veröffentlicht sein. Für das Abonnement eines Newsletters muss eine eigene Einwilligung erfolgen, im besten Fall online mittels eines Double-opt-in-Verfahrens (1. Einwilligung: Häkchen setzen, 2. Einwilligung: Bestätigung durch Nutzer per Email-Link). Einfach einzuhalten sind dagegen die Empfehlungen im Email-Verkehr. Wichtigste Voraussetzung: den Verteiler der Adressaten immer in BCC setzen, d.h. unsichtbar für alle außer den Absender. Empfehlenswert ist, dass der Verein sich „vereinsspezifische“ Email-Adressen einrichtet, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen Verein handelt. Am besten ist dies ohne Namen von Vereinsmitgliedern voranzustellen, z.B. mit zentralen info@-Adressen. Auch eine Signatur bei der „Unterschrift“ ist vorgeschrieben.

Wichtig ist ebenfalls, bei Veröffentlichungen allgemein die Persönlichkeitsrechte von Personen zu wahren, v.a. in Bezug auf Fotos, auf denen jemand erkennbar ist, als auch in Bezug auf Listen, auf denen Namen stehen. Nur mit einer entsprechenden Einwilligungserklärung sind solche Veröffentlichungen rechtens.

Bei einer notwendige Satzungsänderung zur Aufnahme aller relevanten Datenschutzrichtlinien reicht es, wenn dort festgehalten wird, dass der Vorstand entsprechende Regelungen in einem gesonderten Regelwerk niederlegt. Einmal in einer Mitgliederversammlung beschlossen, erleichtert das für die Zukunft Änderungen, die dann durch den Vorstand selbst und nicht immer mittels Mitgliederversammlungen vorgenommen werden können.

Trotz der Aufklärung zu den verschiedenen relevanten Punkten waren viele Teilnehmer der Veranstaltung im Anschluss entweder ratlos oder verärgert. Viele ehrenamtlich Tätige in Vorstandspositionen fühlen sich mit den neuen Aufgaben im Datenschutzbereich überfordert.

Damit dies nicht so bleibt, plant die Freiwilligenagentur altmühlfranken eine Schulungsreihe, die u.a. Tagesseminare zu spezifischen Teilen der DSGVO enthalten soll.

Entsprechende Termine werden über die Presse bekanntgegeben und per Mail an die Personen, die dafür eine Einwilligungserklärung erteilt haben, verschickt.

Anmeldungen für die Informationsveranstaltung am 12.07. (um 19:00 Uhr am kunststoffcampus bayern) – maximal 2 Personen pro Verein – werden noch entgegengenommen.

Anmeldungen unter Nennung des Namens, des Vereins/der Initiative, der Personenanzahl sowie einer Telefonnummer oder Email-Adresse können wie folgt übermittelt werden:

per Mail: info@altmuehlfranken.de
per Fax: 09141 902-195
per Telefon: 09141 902-192.




Am Bahnhof Auto verkratzt

Ein 58-jähriger Treuchtlinger parkte seinen Pkw am Donnerstagnachmittag auf dem Parkplatz am Bahnhof. Als er kurze Zeit später zu seinem Pkw zurückkam, stellte er einen ca. 50 cm langen Kratzer auf der linken Fahrzeugseite fest. Ein unbekannter Täter hat den schwarzen Audi mutwillig beschädigt. Wer kann Hinweise auf den oder die Verursacher machen?