Der Marktplatzsturm

Einen Sturm auf den Pappenheimer Marktplatz hat es am unsinnigen Donnerstag gegeben. Kinder zogen vor das Rathaus um Fasching zu feiern. Die Kindergärten bedanken sich für viele Spenden.

(KigaPa) Die beiden Pappenheimer Kindergärten veranstalteten gemeinsam mit der Stadt Pappenheim am unsinnigen Donnerstag einen „Marktplatzsturm“. Die Kinder, sowie ihre Erzieherinnen verkleideten sich unter anderem als Indianer, Prinzessinnen, Käfer und vieles mehr. Sie zogen gemeinsam von ihren Kindergärten durch die Stadt zum Marktplatz. Dort wurden sie von verkleideten Mitarbeitern der Stadt Pappenheim und dem ebenfalls verkleideten Bürgermeister empfangen. Es wurden für die Kinder Bonbons geworfen und es gab Musik und Tanz. Im Anschluss feierten die Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Freunden im Hof des evangelischen Kindergartens „Unterm Regenbogen“ bei Krapfen, Muffins, Donuts, Kaffee und Tee weiter.

Die Kindergärten möchten sich beim Solnhofener Klosterbrot, der Bäckerei Lehner, der Bäckerei Liepold und der Bäckerei Sipl aus Eichstätt bedanken, die zahlreiche Krapfen spendeten und bei der Werbegemeinschaft, Edeka Pfaller und den Geschäften der Innenstadt, die mit ihren Geldspenden den Kauf der Bonbons ermöglicht haben.  Ebenso gilt der Dank allen Helfern, ohne die dieses Fest nicht möglich gewesen wäre.

Foto: Melanie Eisenberger

 




Über 12.500 Euro Geburtstagsspende

Landrat Gerhard Wägemann bat im Vorfeld zu seinem 65. Geburtstag darum, auf persönliche Geschenke an ihn zu verzichten. Von Gratulanten, die etwas schenken wollten, wünschte er sich anstelle von persönlichen Geschenken Spenden an den Verein Kinderschicksale Mittelfranken e. V. oder die Bürgerstiftung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. Diesem Wunsch des Landrats kamen sehr viele nach, so dass nun die beachtliche Summe von über 12.500 Euro zusammen kam.

„Eine derart große Spendenbereitschaft hätte ich nicht erwartet. Es berührt mich sehr. Ich danke allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich“, zeigt sich Landrat Gerhard Wägemann von der hohen Spendensumme wie von der großen Zahl der Spenderinnen und Spender beeindruckt.

Auch die beiden Vorsitzenden des Vereins Kinderschicksale Mittelfranken e. V. Birgid Schwenk und Cristine Wägemann sowie der Vorstandsvorsitzende der Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen eG Wilfried Wiedemann dankten allen Spenderinnen und Spendern für die zugeflossenen Gelder sowie Landrat Gerhard Wägemann für dessen großartige Idee: „Wir freuen uns, dass mit den Spendengeldern unsere wichtigen Projekte unterstützt werden.“

Bürgerstiftung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
Die Bürgerstiftung ist für die Bürger und wird gleichzeitig von Bürgern getragen. Sie will Vorhaben anstoßen, begleiten und realisieren und damit in unserer Region Akzente setzen. Die Bürgerstiftung möchte zum „Knotenpunkt“ im Netzwerk der engagierten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen werden. So kann sich vielseitiges Engagement bestens entfalten und die Lebensqualität in unserer Region langfristig und nachhaltig gestärkt werden

Kinderschicksale Mittelfranken e. V.
Schlimme Einzelschicksale spielen sich direkt vor der Haustür ab. Zweifellos gibt es mehr Familien in unserer Region, die mit und unter den schweren Krankheiten und Behinderungen ihrer Kinder leiden müssen, als man gemeinhin annimmt. Es muss nicht immer eine aufwändige Therapie sein, von der sich die Betroffenen Linderung erhoffen – manchmal nützen bereits konkrete kleine Hilfen für den Alltag. Der Verein Kinderschicksale Mittelfranken e. V. hilft diese Not zu lindern.

Titelbild: Freuen sich gemeinsam über die große Spendenbereitschaft: Vorstandsvorsitzender Wilfried Wiedemann, Landrat Gerhard Wägemann, Birgid Schwenk und Cristine Wägemann; Foto:Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen




Bewerber für die Jugendschöffenwahl 2018 gesucht

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht für die Amtszeit von 2019 bis 2023 mindestens 28 Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffenwahl. Bewerbung bis 23.02.2018 möglich.

Die gewählten Jugendschöffen, je zur Hälfte Frauen und Männer, nehmen als Vertreter des Volkes an Verhandlungen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Weißenburg i. Bay. und am Landgericht Ansbach teil. Das Jugendschöffengericht entscheidet über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender.

Bei dem Amt des Jugendschöffen handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt, denn die Schöffen sind bis auf wenige Ausnahmen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Sind beide Schöffen gegen die Verurteilung bzw. das Strafmaß, kann niemand verurteilt werden.

Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt sind gewisse Voraussetzungen erforderlich. Neben der allgemeinen Eignung, z. B. deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre, müssen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Darüber hinaus verlangt das Amt eines Jugendschöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Weitere Voraussetzungen und Erläuterungen sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Das Sachgebiet „Jugend und Familie“ wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichtes Ansbach beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu erstellen. Diese wird dann vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Sitzung dazu findet am 13.03.2018 statt. Anhand der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißenburg i. Bay. in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendschöffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis werden gebeten, sich bis spätestens 23. Februar 2018 schriftlich oder per E-Mail beim Sachgebiet „Jugend und Familie“ am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu bewerben. Das Bewerbungsformular zur Jugendschöffenwahl und nähere Informationen u. a. zu den Voraussetzungen sind unter www.landkreis-wug.de/jugendschoeffenwahl/ oder unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Der Leiter des Sachgebiets „Jugend und Familie“ am Landratsamt, Herr Lahner, steht für Fragen gerne unter der Telefonnummer 09141 902-444 zur Verfügung.