Pappenheim bleibt Luftkurort

(StPA) In Pappenheim stand die Überprüfung der Luftqualität zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ an. Die Stadt Pappenheim ließ in Pappenheim einjährige Messungen nach den Richtlinien des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. durchführen. Im jetzt vorliegenden amtlichen Gutachten des Deutschen Wetterdienstes wird bestätigt, dass die lufthygienischen Voraussetzungen für diese Auszeichnung weiterhin erfüllt sind. Pappenheim als Tourismusort darf sich somit weiter Luftkurort nennen.

 Zur Bestätigung des Prädikats „Luftkurort“ ließ die Stadt Pappenheim die Luft in Pappenheim ana­lysieren. Gemessen wurde über ein Jahr lang an zwei vom Deutschen Wetterdienst bestimmten Standorten. Durch die Auswahl der Messorte (Bahnhofstraße als „verkehrsbezogene Stelle“ und Freibadwiese als „Kurgebiet“) wurden die lufthygienischen Ver­hältnisse im gesamten Aufenthaltsbereich der Kurgäste und Erholung suchenden Urlauber erfasst. Die Luftproben wurden auf grobe Staub­teilchen (gesamter Grob­staub ohne Blütenpollen), auf opake Grobstaubpartikel, auf Feinstaub und Ruß im Feinstaub, auf Blütenpollen sowie auf den Gehalt an Stick­stoff­dioxid untersucht. Der opake Grobstaub entsteht vorwiegend durch den Kraftfahr­zeug­verkehr (vor allem durch den Abrieb der Kfz-Reifen und des Fahrbahnasphalts) sowie beim Heizen mit Holz und Kohle. Feinstaub und Stick­stoff­dioxid gelangen hauptsächlich durch die Abgase des Verkehrs und im Winter auch durch die Heizungen in die Luft. Beide Luftbeimengungen können in höheren Konzen­tra­tionen den Atemwegen schaden.

Die in Pappenheim gemessenen groben Staubteilchen bestanden zum größten Teil aus mineralischen Bodenpartikeln, die vom Wind und durch die Kraftfahr­zeuge vom Erdboden bzw. von den Straßenoberflächen aufgewirbelt wurden. Im Frühjahr wurden in den Messgeräten auch viele Blütenpollen gefunden. Die Konzentration der opaken Grobstaubteilchen war an der Messstelle Bahnhofstraße etwas höher als am Standort im Kurgebiet ohne unmittelbaren Verkehrseinfluss. Der maximal zulässige Belastungswert wurde am verkehrsbezogenen Standort zu geringen 31 % ausgeschöpft.

Die Konzentrationen des Feinstaubs und des Ruß im Fein­staub an der Messstelle Bahnhofstraße weist einen kurortüblichen Wert auf.

Die Belastung durch Stickstoffdioxid lässt erkennen, dass die für den jeweiligen Ortsbereich geltenden Richtwerte an beiden Standorten eingehalten wurden.




Ehrungen, Lob und Kritik bei der Osterdorfer Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Osterdorf hielt kürzlich ihre Jahreshauptversammlung im Gasthaus Hüttinger ab. Vereinsvorstand Otters hatte viel Lob und Dank und Kommandant Stefan Just einiges an Kritik anzubringen. Ehrungen gab es für 50, 25 und 20 Jahre Mitgliedschaft bei der Osterdorfer Wehr.

Von einem  ruhigen Vereinsjahr ohne große Aufregungen konnte Vereinsvorstand Walter Otters bei seiner Rückschau in das abgelaufene Vereinsjahr berichten. Unter den Gästen der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Osterdorf begrüßte er Bürgermeister Uwe Sinn, Stadtrat und Ehrenkommandant Friedrich Obernöder, Ehrenvorstand Edmund Just und Kreisbrandmeister (KBM) Otto Schober.

Die Osterdorfer Wehr hatte in diesem Jahr drei Kameraden zu ehren. Von KBM Otto Schober erhielt Heinz Obernöder die Auszeichnung für 50 Jahre Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Osterdorf. Für 25 Jahre aktive Dienstzeit wurde Andreas Stettinger geehrt und Michael Oeder ist 20 Jahre im aktiven Feuerwehrdienst, wofür auch er eine Auszeichnung erhielt.
Bürgermeister Uwe Sinn und KBM Otto Schober bedankten sich für den langjährigen Einsatz im Dienste der Bevölkerung.

Lob und Kritik des Kommandanten
Kommandant Stefan Just führt derzeit eine Wehr mit 33 aktiven Feuerwehrmännern. Zusammen mit den 29 Passivmitgliedern gibt es in Osterdorf 62 Feuerwehrmitglieder. Von 13 Übungen und vier Festtagen in Geislohe bei denen die Osterdorfer Wehr kräftig vertreten war  hatte Just zu berichten und auch einen Inspektion Osterdorfer Feuerwehr, die ohne Beanstandungen verlief.

Probleme gebe es mit der Einsatzjacke „Bayern 200“, wegen der Wasserdurchlässigkeit, und mit der derzeitigen Funkregelung gebe es Probleme in der Praxis weil  der Kommandant  zu wenig Möglichkeiten  habe, um eine optimale Verständigung zu gewährleisten.

„Die Leistungsprüfung 2017 war eine Katastrophe, die in unserer Feuerwehrgeschichte  einmalig bleiben muss“, wird Stefan Just im Versammlungsprotokoll zitiert. Diese sei von August bis in den Oktober verschoben worden (wir haben berichtet). Immer wieder gab es Probleme die notwendige Mannschaftsstärke zusammenzubringen.

Auch bei den Übungen scheint die Teilnehmerzahl Luft nach oben zu haben. Denn der Kommandant verfügte, dass eine Abmeldung über die Whats App Gruppe ab sofort nicht mehr zulässig sei. Jeder der an Übungen nicht teilnehmen kann, habe sich bei ihm persönlich abzumelden.

Der Blick in das neue Vereinsjahr führte auf direktem Wege zur Osterdorfer Plattenparty 2018. Aber auch die Sanierung des Feuerwehrhauses  soll in Angriff genommen werden. Da der sogenannte Schlauchbaum leicht marode ist, wird die Möglichkeit in Erwägung gezogen, die zentrale Trockeneinrichtung für Schläuche bei der Feuerwehr in Pappenheim in Anspruch zu nehmen.




Waffenamnestie noch bis Juli 2018

Illegale Waffen können noch bis Mitte des Jahres straffrei im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen abgegeben werden.

(LRA) Zum 6. Juli 2017 wurde das Waffengesetz geändert. Inhalt der Änderung ist unter anderem die sogenannte „Waffenamnestie“. Dies bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger gebührenfrei Waffen im Landratsamt oder bei der Polizei abgeben können, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Die Regelung gilt befristet bis 1. Juli 2018 und betrifft illegal besessene Waffen. Rechtmäßig besessene Waffen konnten schon bisher und können auch künftig abgegeben werden.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zieht eine positive Halbzeitbilanz der Amnestie-Regelung: „In den letzten 6 Monaten haben wir insgesamt 9 Langwaffen und 4 Kurzwaffen erhalten. Mit der Waffenamnestie wird die Anzahl an illegalen Waffen bundesweit deutlich reduziert.“, erklärt der zuständige Mitarbeiter am Landratsamt Benjamin Mina.

Auch Herbert Assenbaum aus Reuth unter Neuhaus hat von der befristeten Amestie-Regelung Gebrauch gemacht: „Ich bin froh, dass ich die vererbte Kurzwaffe meines Vaters nun endlich los bin und diese in sicheren Händen ist.“.

Die überlassenen Waffenarten sind sehr unterschiedlich – von Revolvern, Pistolen bis hin zu Kleinkalibergewehren war bisher alles dabei. „Auch Elektroschocker oder bestimmte Messer, die unter das Waffengesetz fallen, können abgegeben werden. Waffenbesitzer können sich bei uns oder der Polizei melden.“, weist der Leiter des Sachgebiets Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bernd Oster hin.

Die aus dem Verkehr gezogenen Waffen werden an das Landeskriminalamt München weitergeleitet. Dort wird dann entschieden, was damit geschieht. Ein Teil wird eingeschmolzen, ein Teil landet vielleicht sogar im Museum.

Wegen der Einzelheiten einer Übergabe, insbesondere hinsichtlich des Transportes der abzugebenden Waffen, sollten sich die betroffenen Personen vorab mit der Waffenbehörde, dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, in Verbindung setzen. Der zuständige Mitarbeiter, Herr Mina, ist unter der Telefonnummer 09141 902-190 erreichbar.

Bei der letzten Waffenamnestie im Jahr 2009 wurden bundesweit circa 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen. Dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen wurden damals 146 Waffen ausgehändigt.