Vorsorgevollmacht, und Wohnen im Alter

Am 26. Januar 2018, um 19:00 Uhr wird Michael Weiss, ehrenamtlicher Seniorenberater und Wohnungsberater beim Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Pappenheimer Haus der Bürger über das wichtige Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Wohnen im Alter referieren.

TERMIN-INFORMATION

Freitag, 26. Januar 2018, 19:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Pappenheim, 
Klosterstraße 14.
Eintritt frei, Spenden sind
herzlich willkommen.

Mit dem Thema stellt der  Kunst- und Kulturverein Pappenheim eine Problematik  im Mittelpunkt, die  gerne etwas verdrängt wird, aber trotzdem manchmal unerwartet schnell wichtig werden kann: Vorsorge treffen für Unfall, Krankheit und Alter.

Michael Weiss wird erläutern, was alles zu bedenken ist, wenn man eines Tages nicht mehr in der Lage ist, seine Zukunft selbst zu bestimmen, wie man einen Bevollmächtigten für sich finden und aussuchen soll, was bei der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung alles zu beachten ist und wie diese wichtigen Dokumente in die richtige Form gebracht werden können.

Im zweiten Teil des Vortrages geht es um altersgerechtes Wohnen, vor allem darum, was baulich möglich ist, um möglichst lange in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können. Da diese Maßnahmen häufig viel Geld kosten, wird Michael Weiss auch auf öffentliche Fördermöglichkeiten verweisen und erläutern, was bei der Antragstellung alles zu berücksichtigen ist.

 

 




Schlüsselzuweisungen für Pappenheim sind gesunken

Im kommenden Jahr fließen vom Freistaat über 38,5  Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Dies sind rund 1,3 Millionen Euro oder 3,3 Prozentpunkte weniger als noch im Jahr 2017.

Mit 16.014.932 Euro bekommt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen knapp ein halbes  Prozent weniger. Für die Städte und Gemeinden des Landkreises werden insgesamt  mit 22.522.9040 €  insgesamt 1.273.624 Euro (5,35%) weniger  Schlüsselzuweisungen vom Freistaat ausbezahlt als im Jahre 2017.

Mit den Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt. Sie sind die wichtigste staatliche Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches. Sie ergänzen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Bayern und sollen, die Finanzkraft der Kommunen stärken. Dabei sollen die Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Kommunen ausgeglichen werden.
Berechnungsgrundlage  für die Auszahlung sind die unterschiedlichen Aufgabenlasten der Kommunen.
Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2016. Für Pappenheim bedeutet das, dass die Staatliche Finanzspritze um 233.496 Euro (19,22 %) geringer als fällt als im Jahr 2017.