Wasseruhr selbst ablesen

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe links der Altmühl teilt den Wasserabnehmern mit, dass in diesem Jahr die Verbraucher ihre Zählerstände des Wasserverbrauchs selbst abzulesen haben.
Ein Schreiben hierzu geht den Verbrauchern in den nächsten Tagen zu. Die Verbraucher werden gebeten, den Zählerstand bis 15.12.2017 per Brief, Fax oder E-Mail zu übermitteln.

Zum Verbandsgebiet gehören die Dörfer Pappenheims links der Altmühl –
Bieswang, Geislohe, Göhren, Neudorf, Ochsenhart, Osterdorf und Zimmern, ebenso wie Dietfurt von der Stadt Treuchtlingen.
Von der Stadt Weißenburg sind die Dörfer Haardt, Heuberg und Rothenstein betroffen und
von der Gemeinde Solnhofen Hochholz und Eßlingen.




CSU will die Aussetzung des SABS-Vollzugs unterstützen

Der Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) soll nach Anträgen der Bürgerliste (BGL). der Freien Wähler (FW) und der SPD ausgesetzt werden. Man will die 4-Jahres-Frist ausschöpfen, die der Stadt zur Verfügung steht, um die Bescheide für die Straßenausbaubeiträge an die Beitragspflichtigen zu verschicken. Wegen der landesweiten Aktionen gegen die als ungerecht bezeichnete Satzung wird allgemein damit gerechnet, dass noch vor der Landtagswahl 2018 eine Entscheidung fallen wird, ob und wie es mit des SABS weitergeht.

[Die Texte beider Beschlussvorschläge finden Sie hier …]

Die CSU-Fraktion des Pappenheimer Stadtrats hat jetzt in einer Presserklärung bekundet, dass sie die Anträge dem Grunde nach unterstützen will, wenngleich ihr Fraktionsvorsitzender Florian Gallus Bedenken hegt, ob die Beschlussanträge der übrigen Stadtratsfraktionen rechtlich auf einen festen Fundament stehen.

Die Presseerklärung der CSU Stadtratsfraktion Pappenheim ist nachfolgend abgedruckt:

Bieswang, 26.11.17

Presseerklärung der CSU Fraktion im Stadtrat der Stadt Pappenheim
zum Thema SAB.

Seit 2014 ist die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) in und um Pappenheim herum ein heiß diskutiertes Thema. Damals wie heute vertreten wir die Auffassung, dass die SAB ein „ungerechtes“ Finanzierungsmodell für den Erhalt der öffentlichen Straßen ist, da die Bürger durch die SAB unterschiedlich stark belastet werden. Auch die 2016 vom Landtag beschlossene „Alternative“ der wiederkehrenden Beiträge war für die Kommunen sowie für die Bürger nicht zufriedenstellend.

Man muss hier in erster Linie die Fakten objektiv betrachten. Die Stadt Pappenheim verfügt derzeit über eine (noch) gültige SAB und ist dadurch auch gezwungen diese anzuwenden! Soviel zum Grundsatz und zum momentanen Rechtsstand.

Das Straßenausbaubeitragsrecht steht momentan aufgrund der öffentlichen Diskussionen berechtigt auf dem Prüfstand und es ist zu erwarten, dass sich im Jahre 2018 eine Entscheidung anbahnt. Aus diesem Grund unterstütz die CSU in Pappenheim die Forderungen nach einer Aussetzung des Vollzugs der SAB.

Wir sehen jedoch beide Formulierungen rechtlich bedenklich. Es ist unserer Meinung nach VOR der Beschlussfassung eine schriftliche Stellungnahme und Bestätigung der Rechtsaufsicht notwendig. Es ist vorab über das LRA zu klären, ob wir einen solchen Beschluss fassen können und dürfen !

Beide Beschlussvorschläge suggerieren öffentlich, dass wir momentan davon abweichen wollen geltendes Recht anzuwenden. Man muss hier dem Bürger klaren Wein einschenken. Es ist niemanden damit geholfen in Sachen SAB einen rechtswidrigen Beschluss zu fassen, um diesen dann später klangheimlich wieder zurücknehmen zu müssen.

Unserer Meinung nach wäre es zielführender gewesen sich intern im Kreise des Stadtratsgremiums zusammenzusetzten, um gemeinsam über den weiteren Umgang mit der SAB sowie die rechtlichen Möglichkeiten seitens der Kommune zu beraten, anstatt sich einen öffentlichen Wettstreit über den schnellsten Antrag und die Wählergunst zu liefern.

Aufgrund des „Wettstreits“ dürfte eines in Bezug zur SAB jetzt schon sicher sein: Kein Stadtrat der Stadt Pappenheim möchte die Bürger finanziell belasten, bevor nicht geklärt ist wie es weitergeht. Sollte ein Beschluss rechtlich zulässig und notwendig sein, sehe ich ein (selbstverständlich) einstimmiges Ergebnis zu Gunsten der Bürger, egal von welcher Partei der Antrag schlussendlich kommt.

Florian Gallus
Fraktionsvorsitzender CSU




Unfallflüchtiger konnte ermittelt werden

Ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle hat sich am Sonntag, 26.11.2017, gegen 12.00 Uhr, ein 21-jähriger Pkw-Fahrer eingehandelt.
Der Mann befuhr mit seinem Pkw die Staatsstraße 2230 von Treuchtlingen in Richtung Pappenheim. In einer Rechtskurve kam der junge Mann nach rechts von der Fahrbahn ab, beschädigte zwei Leitpfosten und schleuderte auf die linke Seite gegen die dortige Steinmauer. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 2000 EURO. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Mann von der Unfallstelle. Die stark verschmutzte Fahrbahn musste mit einer Kehrmaschine gereinigt werden. Aufgrund von Zeugenaussagen konnte der Unfallflüchtige ermittelt werden.