Der Wunsch nach Informationen

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat in einer gut besuchten Veranstaltung dem Informationsbedürfnis einer breiten Bürgerschaft Rechnung getragen. Als Hauptgrund  für den Informationsabend wurde ein Schreiben der Stadt Pappenheim genannt, das die meisten Empfänger überfordert hatte. Gastredner Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert konnte Wasser und Abwasser, im öffentlichen und privaten Bereich sowie die dazugehörigen Rechtsbestimmungen  mit seinem schnörkellosen und detaillierten Vortrag gut 80 Zuhörern deutlich machen. Philipp Schneider empfahl Bürgermeister und Stadtrat eine Rolli-Tour durch den Bahnweg.

Informationsfluss bemängelt
„Was besseres kann es in einer Kommune nicht geben“, freute sich Walter Engeler im evangelischen Gemeindehaus. Dort konnte er zur Infoveranstaltung der BISP neben Bürgermeister Sinn und neun von sechzehn Stadträten auch Bürgerinnen und Bürger aus fast allen Pappenheimer Ortsteilen begrüßen.

Gerade in der Zeit seit der Bauphase seien die Bürger in der Deisingerstraße auf laufende Informationen angewiesen, stellte Engeler fest. Und der Informationsfluss – so meinte er – sei nicht gegeben. Als Beispiel nannte er ein Schreiben der Stadt Pappenheim an alle Haushalte im Bereich der Altstadt. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Anschlusssituation für die individuelle Entwässerungssituation mit den Grundstückseigentümern besprochen wird. In den Schreiben wird aber auch ausgeführt, dass die Arbeiten zur Anpassung der privaten Entwässerungsanlage, wie z.B. die Errichtung eines Revisionsschachtes vom Grundstückseigentümer selbst in Auftrag zu geben und die Kosten hierfür zu übernehmen sind. Jedem Hauseigentümer stehe die Vergabe für die Errichtung und den Anschluss der privaten Entwässerungsanlage frei. Angefügt ist dem Schreiben ein Formular für eine Auftragserteilung an die Firma Dauberschmidt und eine fünfseitige Regelpreisliste der Firma. Die Firma Dauberschmidt hat seit Oktober 2016 den Hauptkanal verlegt und die Hausanschlüsse für den Kanal vorbereitet. „Mit diesem Schreiben bin ich überfordert“ erklärte Walter Engeler. Und deshalb hätten Dieter Felsner, Philipp Schneider und er als Vorstandschaft der BISP mit  Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert einen anerkannten Experten in Sachen Abwasserpraxis und Abwasserrecht nach Pappenheim geholt. Zum genannten Schreiben meinte der Experte „Das ist sehr detailliert, aber für Sie undurchschaubar.“

Das wertvollste Gut einer Gemeinde
Sein Fachgebiet Abwasser sei „ein Thema, was normalerweise keinen interessiert“, begann Dr. Günther seinen gut strukturierten, kurzweiligen und interessanten Vortrag, der von der Sache her keine Fragen offen ließ. Über spezielle Gegebenheiten privater Entwässerungsanlagen allerdings konnte auch er keine Informationen geben. „Das müssen Sie mit der Stadt besprechen“, musste der Gastreferent immer wieder antworten. Allerdings hat er die Unterschiede von privaten und öffentlichen  Entwässerungskomponenten, sowie deren Erstellung und Finanzierung sehr anschaulich erklärt.
„Die Kanalisation ist das wertvollste Gut einer Gemeinde!“ Diese These begründete Dr. Günthert sehr ausführlich mit der Hygiene und den schützenswerten Wasservorräten über und unter der Erde.
Den wichtigen Komponenten eines Kanalbaus erläuterte Dr. Günthert in sechs Schritten, von der Bestandsaufnahme bis zur Bauausführung so wie es in den letzten Jahren in mehreren öffentlichen Stadtratssitzungen und Versammlungen der betroffenen Bürgern orts- und praxisnah erläutert wurde. Eine neue Komponente war allerdings die Einschätzung des Oberflächenwassers. „Pappenheim ist eine wassersensible Stadt“ ist das Fazit Dr. Güntherts. Der Kanal könne bei Extrembelastungen durch Oberflächen- und Grundwasser nicht alles aufnehmen, „da bräuchte man U-Bahn-Schächte“, stellte Dr. Günthert fest. Deshalb müsse es bei der Oberflächenplanung eine Analyse der Fließwege des überschüssigen Oberflächenwassers geben.

Aus den Reihen der Zuhörer wurde mehrfach Argwohn gegenüber der Stadt Pappenheim und dem Tiebauplaner laut. So wurde nachgefragt welch

BISP-Chef Walter Engeler bedankt sich beim Referenten mit flüssigem Obst aus unserer Region

e Möglichkeiten die Bürger hätten, die einzelnen Planungsschritte von unabhängigen Instanzen überprüfen zu lassen. Zudem wollte man wissen, wo man bei der Behandlung des Problems Überschusswasser stehe. Eine explizite Überprüfung habe es – so  Dr. Günthert – nur in ganz wenigen Fällen gegeben. Zuständig sei hierfür als Fachbehörde das Wasserwirtschaftsamt, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes überwacht. In diesen Gesetzen sei allerdings bezüglich eines Überflutungsschutzes durch Überschusswasser nichts vorgesehen. Allerdings hätten die Bürger ein Recht auf Informationen.
„Es muss ein Miteinander bei den Informationen zwischen Bürgern und Kommune geben“, stellte Dr. Günthert fest. Man müsse eben einfach kommunizieren um eine Erklärung für die vielen Fragen zu bekommen, die sich bei einem Kanalbau auftun.

SAB soll bleiben wie sie ist
Nach einer Diskussionspause stellte Philipp Schneider seine neuesten Erkenntnisse in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung SAB vor. Nachdem er zu dieser Thematik zwei Seminare besucht hatte konnte er den Zuhörern vermitteln, dass gegen die SAB nichts zu machen ist. Die Kommunen werden zur Umsetzung der SAB gesetzlich verpflichtet. Neuerdings gebe es mit den sogenannten „Wiederkehrenden Beiträgen“ eine neue Abrechnungsart, die nicht nur die Straßenanlieger sondern die Grundstückseigentümer eines festgelegten Ortsbereiches als Beitragszahler festlegt. Schneider zeigte aber viele Gründe auf, die dafür sprechen, dass in Pappenheim die SAB so bleiben sollte wie sie ist.

Eichwiesensteg
Bezüglich der geplanten und vom Stadtrat beschlossenen Erneuerung des Eichwiesensteges stellte Schneider nochmals die bereits vor Jahresfrist von 2. Bürgermeister Claus Dietz angeregte Variante eines Eisensteges vor, der von einem qualifizierten heimischen Handwerksbetrieb für ca. 100.000 Euro hergestellt werden könnte. Man könne dabei die Treppen etwas weniger steil gestalten und mit Schienen versehen, damit auch Fahrräder und Kinderwagen und Rollstühle darüber geschoben werden können.

Rolli-Tour durch den Bahnweg
Beklagt wurde von Schneider in seinem Vortag auch die schlechte Gehwegsituation im Bahnweg. Man habe den Radweg zwar asphaltiert, für den Gehweg jedoch nichts getan. Bei diesem gebe es bei Regen Pfützenbildung und die grobe Oberfläche erschwere ein Vorankommen mit Rolatoren sowie Einkaufs- und Kofferrollis. Es gehe ihm nicht darum den Bahnweg zu asphaltieren. Eine wassergebundene Feinschicht sei völlig ausreichend. Dem Bürgermeister und dem Stadtrat empfahl Schneider zur Erheiterung der Zuhörer eine Rollitour von der Stadt zum Bahnhof durch den Bahnweg.

Zum Abschluss und zur Entspannung aller Zuhörer präsentierte Philipp Schneider noch Bilder von den Häusern der Deisingerstraße aus dem Jahre 1938 des damaligen Kreisbaumeisters Heck.




Weniger Straftaten und höhere Aufklärungsquote

Nachfolgend wird die Kriminalstatistik der Polizeiinspektion Treuchtlingen veröffentlicht:

 (PI Treuchtlingen) Mit 815 (912) angezeigten, beziehungsweise aufgedeckten, Straftaten mussten im Bereich der PI Treuchtlingen im Jahr 2016 97 Straftaten weniger als 2015 bearbeitet werden, was einer Reduzierung von 10,6 Prozent entspricht. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote im vergangenen Jahr von 71,4 % auf 72,9 % 2016. Ein ausgesprochen gutes Ergebnis lenkt man den Blick zum Vergleich auf die mittelfränkischen und bayerischen Zahlen. Die Aufklärungsquote in Mittelfranken lag im Jahr 2016 bei 65,5 % in Bayern bei 65,9 %.

Die Häufigkeitszahl =  HZ ( bedeutet die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten pro 100 000 Einwohner, heruntergerechnet auf die tatsächliche Einwohnerzahl im jeweiligen Dienstbereich, die als Indikator für die Kriminalitätsbelastung einer Stadt oder Region herangezogen werden kann und als Standortfaktor eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt) beträgt für den Bereich der PI Treuchtlingen im Jahr 2016 3512 (Vorjahr 3990). Auch hier kann man für den Dienstbereich der PI Treuchtlingen von einem außerordentlich guten Ergebnis sprechen, was der Vergleich mit den bayerischen (HZ 6871), mittelfränkischen (HZ 5479) und den Landkreis -Zahlen (HZ 3577) deutlich macht.

Unter den insgesamt 462 (Vorjahr 501) ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2016 befanden sich 14 (11) Kinder, 35 (39) Jugendliche und 44 (48) Heranwachsende. Die übrigen 369 (403) Tatverdächtige waren Erwachsene. Die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen ging um 23 von 153 im Jahr 2015 auf 130 Tatverdächtige im Jahr 2016 zurück, eine Reduktion um 15 Prozent.

Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung kann weiterhin als gut bezeichnet werden, was sicherlich unter anderem an den Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte, zu denen die einfachen und die gefährlichen/schweren Körperverletzungen zählen, liegt. Die Zahl der Rohheitsdelikte betrug wie im Vorjahr 189 Fälle, von denen 96,8 % aufgeklärt werden konnten. Die einfachen Körperverletzungen gingen im Jahr 2016 um 11 Straftaten von 154 (2015) auf 143 im Jahr 2016 zurück, was einer Reduzierung von 7,1 % entspricht. Die Aufklärungsquote der einfachen Körperverletzungen stieg im Berichtsjahr auf 98,6 %. Die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen, von denen 90,9 % aufgeklärt werden konnten, lag im Jahr 2016 zum dritten Mal in Folge mit 22 Straftaten auf einem äußerst niedrigen Niveau. Alle positiven Zahlen sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Opfer von Gewalttaten gegen ihre körperliche Unversehrtheit oftmals länger an den erlittenen physischen, vor allem aber psychischen Folgen, leiden. Dass, wie bereits erwähnt, die gefährlichen Körperverletzungen, die häufig im öffentlichen Raum begangen werden, somit medienwirksam sind und auf diese Art das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung positiv oder negativ beeinflussen können mit 22 angezeigten Fällen auf einem niedrigen Niveau gehalten werden konnten, ist sicherlich, darin begründet, dass im Rahmen der Reisewegüberwachung von Fußballfans auch im Jahr 2016 sogenannte „Fanzüge“ keine längeren Aufenthalte mehr in Treuchtlingen hatten, sondern in der Regel nur noch Umsteigehalte von maximal 5 Minuten. Bei diesen bleibt es normalerweise aus, dass sich Fußballfans gruppenweise in die Stadt begeben, um sich mit Alkohol und Essen zu versorgen und es hierbei in der Vergangenheit immer wieder zu Straftaten gekommen war. Die sogenannte Straßenkriminalität, zu der unter anderem Körperverletzungsdelikte und Vandalismus im öffentlichem Raum zählen, ging im Jahr 2016 um 49 Taten auf 77  (126) zurück, was eine enorme Reduzierung um 38,9% bedeutet. Zudem konnte im Jahr 2016 auch die Aufklärungsquote in diesem Bereich wieder auf 27,3 % (15,9%) gesteigert und somit fast verdoppelt werden.

Die Sachbeschädigungen an Kfz halbierten sich im Jahr 2016 auf 23 Fälle (48), was eine Reduzierung um 52,1 % ausmacht. Hier konnten immerhin noch 17,4 % (6,3 %) der Straftaten geklärt werden. Die Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum (Vandalismus) sind erfreulicherweise von 22 auf 14 Taten gesunken, allerdings konnte keine Sachbeschädigung geklärt werden (Vorjahr 4,5 %). Gerade in den letztgenannten Kriminalitätsfeldern, also alle Straftaten, die sich in der Öffentlichkeit ereignen, wollen wir versuchen das erreichte Niveau zu halten, wohlwissend, dass wir gerade hier ganz besonders auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und für jeden, auch noch so unwichtig erscheinenden, Hinweis dankbar sind. Scheuen sie sich nicht, verdächtige Wahrnehmungen zu melden.

Bei den Eigentumsdelikten gingen die einfachen Diebstähle im Jahr 2016 um 11 Fälle auf 114 (125) zurück. Schwere Diebstähle waren im Berichtsjahr 57 zu verzeichnen, also 5 weniger als im Vorjahr, von denen 38,6 % (27,4 %) geklärt werden konnten. Die Wohnungseinbrüche, die das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sehr negativ beeinflussen – fremde Menschen dringen in den intimsten Bereich der Wohnung ein -, sind mit 12 Einbrüchen (Vorjahr 1 Fall) um 11 Straftaten gestiegen. Dieser sehr hohe Anstieg relativiert sich, wenn man bedenkt, dass 4 dieser Fälle im November/Dezember 2015 begangen wurden, bedingt durch die Methodik der Auslaufstatistik, aber dem Berichtsjahr 2016 zugerechnet wurden. Die Ladendiebstähle sind von 22 auf 28 Fälle angestiegen. Dieses Deliktsfeld ist von der Polizei allerdings nur wenig beeinflussbar, da man hier zum Beispiel auf den Einsatz von Ladendetektiven oder Kameraüberwachung durch die Geschäfte angewiesen ist. Der Diebstahl aus Kfz spielt mit 3 Fällen im Jahr 2016 eine statistisch untergeordnete Rolle.

Die Rauschgiftdelikte sind im Jahr 2016 auf 43 Fälle (51) zurückgegangen, was eine Reduzierung um 15,7 % bedeutet. Die Aufklärungsquote betrug im Jahr 2016 100 Prozent (98 %). Die jährlich großen Abweichungen in diesem Delinquenz Bereich rühren daher, dass es sich zum Einen um ein Kontrolldelikt handelt und zum Anderen bei Ermittlungsverfahren immer wieder weitere Abnehmer oder Verkäufer genannt werden, gegen die anschließend Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die statistischen Werte in dem Deliktsbereich Betäubungsmittel müssen somit sehr sorgfältig und differenziert betrachtet und bewertet werden, da eingeleitete kriminalpolizeiliche Maßnahmen im Anschluss an geführte Strafverfahren  die Jahresstatistik stark nach oben oder unten auspendeln lassen können. Letztendlich sind Betäubungsmittelverstöße auch in unserem ländlichen Bereich präsent und müssen ständig intensiv beobachtet und aufgeklärt werden. Festzuhalten ist, dass dem Phänomenbereich Betäubungsmittel in jedem Stadium und jedem Einzelfall mit einer Null-Toleranz-Strategie entgegen getreten werden muss und dass die Rauschgiftkriminalität in der Gesamtheit des polizeilichen Aufgabenspektrums ein Schwerpunkt polizeilicher Prävention und Repression bleibt.

Ein augenscheinlicher Kriminalitätsschwerpunkt konnte auch im Jahr 2016 im südlichsten Mittelfranken nicht ausgemacht werden, doch gibt es verschiedene Bereiche, die weiterhin genau beobachtet werden müssen. Zum einen müssen die sogenannten Tages- und Dämmerungswohnungseinbrüche immer im Fokus sein, um schnell auf sich abzeichnende Serien oder Schwerpunkte reagieren zu können. Zum anderen liegt ein Hauptaugenmerk auf dem Bahnknotenpunkt Treuchtlingen. Cirka 60 bis 80 Einsätze sind jährlich von den Beamten der PI Treuchtlingen am, beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bahnhof zu bewältigen. Im Jahr 2016 waren es 85 (91) aktenkundige Einsätze. Wie bereits oben kurz angeführt zeichnete sich beginnend im Jahr 2013 eine Entspannung bei den Reisewegüberwachungen von Fußballfans ab, die sich Jahr für Jahr stabilisierte und auch 2016 fortsetzte.

Im Jahr 2011 (Basisjahr) wurde bayernweit im Rahmen von Schwerpunktsetzungen als Ziel herausgegeben, dass bis zum Jahr 2016 die Kriminalitätsbelastung unter steter Optimierung der Aufklärungsquote im Bereich der Aggressionsdelikte und Straßenkriminalität um 20 Prozent gesenkt wird.

Im Dienstbereich der PI Treuchtlingen konnten die gesteckten Ziele eindeutig erreicht und die Zielvorgabe von -20 % mit minus 32 % bei den Aggressionsdelikten und minus 54 % bei der Straßenkriminalität deutlich überschritten werden.

Darstellung besonderer Einsatzlagen

Einbrecher durch Fingerspur identifiziert – viele Einbrüchen konnte geklärt werden
(Treuchtlingen/Solnhofen) Einen schönen Fahndungserfolg konnte die Polizeiinspektion Treuchtlingen im September 2016 verbuchen, da eine, an einem Tatort gesicherte Fingerspur, zu einem 20-jährigen Mann aus Solnhofen führte, dem eine Vielzahl von Einbrüchen nachgewiesen werden konnte.

Anfang Juni 2016 begann in Solnhofen eine Straftatenserie mit 8 Einbrüchen, einem Pkw-Diebstahl in Eßlingen und einem Diebstahl eines Navigationsgerätes im gleichen Ortsteil. Neben einem Kiosk, einer Zahnarztpraxis, der Grundschule Solnhofen, einem Getränkemarkt und dem Hobby-Steinbruch wurde dreimal in die Pizzeria in der Sola-Halle eingebrochen. Weitere Einbrüche beging der Mann in Treuchtlingen und Weißenburg. Gestohlen wurden neben, Zigaretten, Lebensmittel und Alkohol auch Bargeld. Insgesamt entstand bei den Einbrüchen ein Sachschaden von ca. 14 000 EURO, der Diebstahlschaden belief sich auf ca. 18 000 EURO. Bei umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen an den Tatorten konnten Fingerspuren aufgefunden und gesichert werden, die zum 20-jährigen Beschuldigten führten. Bei einer von der Staatsanwaltschaft Ansbach angeordneten Durchsuchung bei dem Mann konnten Diebesgut und Tatwerkzeuge aufgefunden werden.

Insgesamt werden dem 20-jährigen Tatverdächtigen, der erst im Juni 2016 in Solnhofen zugezogen war und zwischenzeitlich in Untersuchungshaft sitzt, 19 Straftaten (überwiegend Einbrüche und Diebstähle) vorgeworfen, die er teilweise einräumte. In anderen Fällen konnte er durch vorhandene Videoaufzeichnungen überführt werden.

Pkw-Diebstahl war „Räuberpistole“
(Treuchtlingen) Eine dreiste Geschichte tischte im September 2016 ein 27-jähriger Treuchtlinger den Beamten der Dienststelle auf. Der Mann gab zu Protokoll, dass ihm sein Pkw aus dem Hofraum entwendet worden war. Der diensthabende Polizeibeamte nahm den Sachverhalt auf, es wurden Fahndungsmaßnahmen eingeleitet und der Pkw samt Kennzeichen im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben. Zunächst schien alles so, dass der neu gekaufte Pkw des Mannes tatsächlich aus dem Hof seines Hauses gestohlen wurde. Im Laufe der weiteren Sachbearbeitung und durchgeführter Er-mittlungen ergab sich plötzlich ein ganz anderer Sachverhalt. Der 27 Jahre alte Anzei-geerstatter war mit seinem Pkw auf der BAB 3 im Bereich Würzburg wegen eines tech-nischen Defektes an seinem Fahrzeug auf der Autobahn liegengeblieben und hatte es stehen gelassen. Der ungesicherte Pkw wurde von der Verkehrspolizei abgeschleppt und verwahrt. Einen vernünftigen Grund für seine aufgetischte „Räuberpistole“ konnte der Mann, gegen den ein Strafverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet wurde, nicht angeben.

Bierprobe am Treuchtlinger Volksfest endet im Chaos
Am Freitag, 08.07.2016, kam es beim Volksfestauftakt in Treuchtlingen zu einem Zwi-schenfall, der das Treuchtlinger Volksfest über die Grenzen hinweg im negativen Sinne bekannt machte. Ein 18-jähriger Auszubildender hatte im Außenbereich des Festzeltes unglücklich mit einem Pfefferspray hantiert, was dazu führte, dass die „Pfefferwolke“ ins Festzelt zog und insgesamt 26 Personen verletzt wurden. Vier der Verletzten mussten aufgrund Augenreizungen, Reizhusten und angegriffenen Schleimhäuten insgesamt 3 Tage bis zum 11.07.2016 stationär in Krankenhäusern bleiben. Die anderen 22 Verletzten wurden in einer vom BRK und Feuerwehr im Feuerwehrhaus aufgebauten Kranken-station behandelt und konnten nach der Behandlung nach Hause gehen. Insgesamt war ein Großaufgebot an Rettungskräften (Notärzte, BRK, Feuerwehr und Polizei) auf dem Festplatz, um die Verletzten zu versorgen und eine Panik zu verhindern. Das Festzelt musste teilweise geräumt werden. Gegen den jungen Mann wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet, da ihm ein vorsätzliches Handeln nicht vorgeworfen werden konnte. Das Strafverfahren gegen den 18-jährigen ist zwischenzeitlich eingestellt. Er muss sich jetzt noch mit Scha-densersatz- und Regressansprüchen von verschiedenen Stellen auseinandersetzen.




Landratswahl am Sonntag 24.09.2017

Der Landrat für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird am Sonntag,
den 24.09.2017, gewählt. Alle wahlberechtigten Landkreisbürgerinnen und –
bürger sind dazu aufgerufen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und in
den Wahllokalen ihre Stimme abzugeben.
Das Bayerische Innenministerium hat den vom Landratsamt Weißenburg-
Gunzenhausen beantragten Wahltermin am 24.09.2017 genehmigt. „Ich freue
mich, dass unser Wunsch nach einer Zusammenlegung der Bundestags- und
Landratswahl umgesetzt wurde und auf diese Weise die Durchführung von zwei
getrennten Wahlen innerhalb eines kurzen Zeitraums vermieden werden
kann.“, so Landrat Gerhard Wägemann. Durch die Zusammenlegung werden
Kosten eingespart und sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die ehrenamtlichen
Wahlhelferinnen und –helfer entlastet. Darüber hinaus erhofft sich
die Landkreisverwaltung eine höhere Wahlbeteiligung, als bei einer reinen
Landratswahl.
Die letzte Landratswahl im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fand im November
2011 statt. Landrat Gerhard Wägemann wurde für sechs Jahre gewählt,
seine Amtszeit endet daher am 22.11.2017.




Der Archaeopteryx heißt Fridolin

Der Heimat- und Sachunterrichtsbegleiter der Grundschüler ist getauft. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat sich auf die Suche nach einem Namen für das Maskottchen der Grundschüler gemacht, das die dritten und vierten Klassen durch den Unterricht begleiten soll. Über 600 Namensvorschläge wurden eingereicht, 450 davon stammten von den Grundschülern.

Insgesamt 625 Namensvorschläge von A bis Z wurden aus Altmühlfranken eingesandt. Auch über 400 Schülerinnen und Schüler von beinahe allen Grundschulen haben sich fleißig mit ihren Vorschlägen beteiligt. Am Ende oblag es einer kleinen Jury, zusammengesetzt aus Mitarbeitern der Zukunftsinitiative altmühlfranken sowie beteiligten Projektpartnern, unter den Einsendungen den besten Namen zu ermitteln. Nach langer Diskussion fiel die Wahl auf „Fridolin“. Ein Name, der dem kleinen blauen Urzeitvogel gut steht. Eingereicht wurde der Siegervorschlag von Lina Schülein aus der dritten Klasse der Grundschule Muhr am See.

Die Freude bei der 9-Jährigen aus Streudorf war groß, so wird sie doch selbst von Fridolin im nächsten Jahr durch den Heimat- und Sachunterricht begleitet. Doch nicht nur sie selbst konnte sich freuen, denn auch ihre Klassenkameraden hatten allen Grund zum Jubeln: Als Überraschung gab es für Lina und die gesamte Klasse einen Gutschein über einen Besuch im Bürgermeister-Müller-Museum. Die Freude über den Preis war groß, sodass die erste Begeisterung der Schüler direkt in Überlegungen zu Reiseplänen nach Solnhofen mündete. Dort erwartet sie dann auch der urzeitliche „Vorfahre“ von Fridolin, ein Skelett des echten Archaeopteryx.

Foto: Landratsamt
Lina Schülein (Grundschule Muhr am See), Greta Weisenseel (Koordinatorin Bildungsregion altmühlfranken)




Zu spät gemeldet?

Am Mittwoch, 05.04.2017, gegen 02.30 Uhr, befuhr eine 29-jährige Frau aus Pappenheim die Kreisstraße WUG 11 vom Bergnershof in Richtung Pappenheim. Vermutlich aus Unachtsamkeit geriet sie nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen ein Verkehrszeichen, das vollkommen zerstört wurde. Auch der Pkw der Frau wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen, der Sachschaden beläuft sich auf ca. 2000 EURO. Die Unfallverursacherin meldete den Verkehrsunfall erst am Vormittag, gegen 10.00 Uhr, bei der PI Treuchtlingen, weshalb gegen die Pappenheimerin Ermittlungen wegen des Verdachtes des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet wurden.