Verbrennen holziger Gartenabfälle innerorts nicht mehr erlaubt

(LRA)Geänderte Rechtslage fordert Verwertung Holzige Gartenabfälle.Zu den ersten Gartenarbeiten im Frühjahr zählt der Rückschnitt der Hecken und Bäume. Bisher war es den Gartenbesitzern in den meisten Gemeinden innerhalb bestimmter Zeiträume erlaubt, ihre holzigen Gartenabfälle zu verbrennen.
Mit der Änderung der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung besteht seit 01.01.2017 nicht mehr die Möglichkeit, dass die Gemeinde durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zulassen kann. Das hat zur Folge, dass Gartenbesitzer solche Abfälle nicht mehr auf ihrem innerörtlichen Grundstück verbrennen dürfen.
Wer seine Gartenabfälle nicht häckseln und im Garten selbst verwerten kann, kann sie zukünftig an den gemeindlichen Sammelstellen abgeben. Standorte, Öffnungszeiten und Annahmekriterien erfahren die Bewohner bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde.
Über diese kommunalen Sammelstellen wird das astige Material ökologisch sinnvoll verwertet. Nach dem Häckseln dient es als Hackschnitzel oder wird zum Mulchen im Landschaftsbau eingesetzt. Eine bloße Verbrennung von oft noch feuchtem Astmaterial im Garten hat nicht selten durch Rauchentwicklung zu Belästigung der Umgebung geführt.

Mit  Fragen können sich die Bürger an ihre Gemeinden sowie an die Abfallwirtschaft im Landratsamt wenden.




Stein des Anstoßes auf der WUG 11

Am Montag den 13.02.2017, gegen 16.20 Uhr, befuhr ein 69-jähriger Pappenheimer mit seinem Pkw die Kreisstraße WUG 11 in Fahrtrichtung Göhren. Hierbei fuhr er über einen auf der Fahrbahn liegenden großen Stein mit ca. 25 cm Durchmesser. Dadurch wurde der Unterboden an seinem Fahrzeug beschädigt. Der Schaden beträgt ca. 500 EURO. Oberhalb der Unfallstelle wurden zum Unfallzeitpunkt im Wald durch eine Firma mit schwerem Gerät Forstarbeiten durchgeführt. Ob der Stein durch die Tätigkeiten auf die Fahrbahn rollte ist möglich, aber bisher noch nicht bewiesen. Die Personalien der Beteiligten wurden ausgetauscht.