Ein feiner Adventszauber

Am dritten Adventswochenende fand in den Räumen der Pappenheimer Tourist Information und der Stadtbücherei die erste Auflage eines kleinen aber feinen Advents-Zaubers statt.
Liebevoll und aufwändig geschmückt waren die Bibliothek und die Tourist Information in ein adventliches Ambiente getaucht und  verzaubert. Der kleine Markt war versehen  mit Produkten von Pappenheimer Künstlern und Geschäftstreibenden.

In der Stadtbücherei wurden den Besuchern Stollen, Stollenkuchen, Apfel-Ingwer-Kuchen, Weihnachtswaffeln, Mince pies, Früchtepunsch, Schlehensaft und weißer Glühwein angeboten. Zu erwerben gab es Bücherpäckchen, liebevoll gebastelte Anhänger, Limoncello, Marmeladen und Gelees sowie feinste Elisenlebkuchen.

Auch der Helferkreis Asyl Pappenheim/Solnhofen beteiligte sich am Pappenheimer Adventszauber. Man hatte Plätzchen für die Besucher des Weihnachtsmarktes gebacken. Außerdem hatte der Helferkreis Basteleien mit Äpfeln und  Kalender im Angebot.

In der Tourist Information wurden die Besucher mit Glühwein, Apfelpunsch, Kinderpunsch, Sekt, Wiener Semmeln, Schinken- und Schmalzbroten, sowie Flammkuchen verwöhnt. Das Team der des Touristikbüros  ersetzte die sonst üblichen Informationsschriften durch handgefilzte Modebegleiter und Windlichter, Adventsgestecke, Honig, Tees, Lippenpflege, Dekoartikel, Kalender, Filzengel, verschiedenste Näharbeiten, Holzlaternen, Badesalze, Gewürze und Salze.Im Angebot des Straßenmuseums Pappenheim waren selbst gegossene und selbst gezogene Kerzen, Holzanhänger und gedrechselte Teelichthalter.

Bei diesem vorweihnachtlichen Ambiente entstand bei den Marktbesuchern schnell eine wohlige Stimmung,  die sich bei den angebotenen Schmakerln sowohl in der Stadtbücherei als auch in der Tourist Information  in so mancher angenehmer Gesprächsrunde ausdrückte.

Besonders erfreut zeigten sich die Veranstalter, dass alle drei Pappenheimer Bürgermeister, Dekan Wolfgang Popp  und auch die gräfliche Familie zu den Marktbesuchern zählte.




Schöne Bescherung für Mini-Jobber

(NGG) „Auch Mini-Jobber müssen ein Weihnachtsgeld bekommen, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern ein solches zahlt“, sagt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG).

Über die Extra-Euro unterm Weihnachtsbaum können sich im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nicht nur viele Vollzeit-Beschäftigte freuen. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung. Darauf hat jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es gilt: Weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit“, erklärt Regina Schleser.

Die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth rät den Mini-Jobbern in der Region, ihr Anrecht auf Weihnachtsgeld zu prüfen, bevor Ansprüche verfallen. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Schleser.

Dabei ist das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.

„Mit einem Tarifvertrag fällt das Weihnachtsgeld außerdem meistens höher aus als ohne“, sagt Regina Schleser. 100 Prozent des Bruttolohns beträgt die Sonderzahlung zum Beispiel in der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft, der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in der Brauwirtschaft. Hier gehen die Beschäftigten also mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause.

Im Vorteil sind der Böckler-Untersuchung zufolge auch Gewerkschaftsmitglieder: 62 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld. Bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen nur 53 Prozent.

Foto: NGG




Einladung zum SFB-Schafkopfturnier

(SFB) Die Sportfreunde Bieswang laden auch in diesem Jahr wieder zu ihrem weit über die Region hinaus bekannten und beliebten Schafkopfturnier am 30.12.2016  ein. Diesmal gibt es für den Gewinner 200 Euro in Bar. Der Zweitplatzierte bekommt ein ganzes Schwein.

„Es dauert nicht mehr lange, dann findet wieder unser traditionelles und beliebtes Schafkopfturnier statt“, teilen die Sportfreunde Bieswang mit.

Das Turnier findet bereits zum 15. Mal in Folge statt. Für viele Schafkopfspieler gehört die Teilnahme zum festen Jahresablauf. Man trifft sich mit Freunden, Gleichgesinnten und mit etwas Glück gehört man zu den Gewinnern, auf die in diesem Jahr ganz besondere Preise warten !

So erhält der Sieger sagenhafte 200 Euro Bargeld  !!
Der Zweitplatzierte gewinnt ein ganzes Schwein !!

Für die Nächstplatzierten warten wie immer viele weitere Fleisch- und Sachpreise.

Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, empfehlen wir, ca. ½ Stunde vor Beginn zu erscheinen.

Die Startgebühr beträgt 10,– € inkl. Brotzeit.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Weihnachten und für das Jahr 2017 alles Gute.

Eure Sportfreunde Bieswang 1949 e. V.




EMA am Montag geschlossen

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Pappenheim ist am Montag, den 19.12.2016 wegen EDV-Wartungsarbeiten ganztägig geschlossen.
Die Stadt Pappenheim  bittet um Ihr Verständnis.
Ab Dienstag ist das Einwohnermeldeamt  zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie erreichbar.