Grenzumgang 2016

Die Grenzumgänge in Stadt und Land stehen auch in diesem Herbst wieder an. Nachfolgend gibt die Stadt Pappenheim die Termine in Pappenheim und den Ortsteilen bekannt.

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SFB-Frauenteam chancenlos

(SFB) Unausgeschlafen und ohne eine richtige Torchance hat die SG SF Bieswang-Obereichstätt mit 0:5 bei der SG FC Kalbensteinberg verloren. Das Bieswanger Team war in allen Belangen spielerisch und läuferisch unterlegen.

Gleich zu Beginn wurde klar, dass Bieswang sich in der Partie gegen Kalbensteinberg schwer tun würde. Bei Dauerregen waren die SF-Frauen immer einen Tick zu spät am Ball und Kalbensteinberg machte früh Druck aufs Bieswanger Tor. Nach einer Viertelstunde fand das Team um Trainer Wolfgang Schmidt etwas besser ins Spiel und versuchte, selber im Mittelfeld zu kombinieren. In der 32. Minute jedoch spielte sich Kalbensteinberg wieder durch die Bieswanger Abwehr und ging mit 1:0 in Führung. In der 44. Minute erhöhte Kalbensteinberg auf 2:0 nach einer Ecke. Unbedrängt beförderte eine Gegnerin am langen Pfosten den Ball ins Tor. Nur eine Minute später und nach einem erneuten Eckstoß gelang sogar die 3:0-Führung, als Bieswang den Ball nicht klären konnte und eine Gegnerin frei im Strafraum den Ball mit einem satten Direktschuss aus elf Metern über die Torlinie knallte.

Direkt nach der Halbzeit ließ SF-Torfrau Damaris Schiesl den Ball nach einem Fernschuss abprallen und der Nachschuss einer Kalbensteinbergerin landete zum 4:0 im Tor. In der 74. Minute konnte der FC sogar noch auf 5:0 erhöhen, nachdem ein Eckball erneut nicht geklärt wurde. Bieswang versuchte sich aufzubäumen und setzte kleine Akzente nach vorne, ein Torschuss wollte jedoch nicht gelingen. Letztlich geht das Ergebnis auch in dieser Höhe in Ordnung.

Am nächsten Samstag, 8. Oktober, spielen die Sportfreunde Bieswang auswärts um 14 Uhr beim DJK-SV Pilsach.

Es spielten: Damaris Schiesl, Jenny Jakob, Tamara Kastenhuber, Anna Leitmayr, Marisa Haub, Raphaela Kreitmeir, Sabine Stettinger, Laura Lipke, Hanna Schmidt, Leonie Schmidt, Anna-Lena Gruber, Karolina Grimm, Annette Rachinger, Karin Miehling.




Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Die aktuellen Planungen für die Ersatzbebauung an der Stelle des vormaligen Lämmermannhauses weichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Diesen Abweichungen kann seitens der Stadtverwaltung  aus baurechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden. Ein genehmigter Bauplan ist jedoch Voraussetzung für den Abbruch der bestehenden Gebäude in der Deisingerstraße und der Herrenschmiedgasse. Der Stadtrat hat dennoch das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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Dachgauben sind im Bebauungsplan nicht vorgesehen

Wie mehrfach berichtet soll das vormalige Lämmermannhaus abgebrochen werden um die Möglichkeit für einen Platz in der Innenstadt zu schaffen. Einem entsprechenden Antrag auf Abbruchgenehmigung hat der Stadtrat vor mehr als einem Jahr, im Juni 2015 zugestimmt. Bei der damaligen Sitzung wurde auch bekannt gegeben, dass das Bauamt beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen dem Abbruch der Häuser erst zustimmen wird, wenn ein genehmigter Plan für eine Ersatzbebauung vorliegt.

Dieser Plan wurde jetzt bei der Stadt Pappenheim zur Baugenehmigung eingereicht. Allerdings weichen die Planungen in drei wesentlichen Merkmalen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Einen solchen hat der Stadtrat  im Jahre 2014 explizit für das Areal Deisingerstraße 15  beschlossen.

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Dachneigung nach den Fesetsetzungen des Bebauungsplanes

Die Abweichungen von dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan betreffen die Dachneigung, die Wand- und Firsthöhe und die Gestaltung der Dachflächen mit Dachgauben anstatt Dachflächenfenstern.

Der Bauherr hat zu diesen drei Merkmalen eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans beantragt. Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann aber nach den gesetzlichen Vorgaben nur dann befreit werden, wenn neben anderen Voraussetzungen u.a. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Stadtverwaltung Pappenheim erachtet  jedoch die Grundzüge der Planung mit der vorgelegten Planung als beeinträchtigt. „Aus baurechtlichen Gesichtspunkten kann derart eklatanten Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht zugestimmt werden“, ist das Fazit der Stadtverwaltung.

Allerdungs stehe es dem Stadtrat frei der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen. Das letzte Wort über die Befreiung hat ohnehin das Kreisbauamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Der Stadtrat hat dem Bauantrag und damit auch den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.




Walnussernte mit Holzscheit

In der Elkan-Naumburg – Straße in Treuchtlingen versuchte am Samstag gegen 18.00 Uhr ein bislang Unbekannter mit einem Holzscheit Walnüsse von einem Baum zu holen. Beim Holzscheitwurf-Wurfin in Richtung Nüsse landete dieses auf einem  unter dem Baum geparkten Pkw.  Hierbei wurde die Antenne des Pkw beschädigt.
Als der Holzscheit-Werfer den Geschädigten bemerkte  flüchtete er mit einem Fahrrad. Der Täter  war ca. 40 Jahre, hatte dunkle Haare und trug einen Schnauzer. Auf dem älteren Fahrrad war ein Einkaufskorb am Gepäckträger.  Der Schaden am Pkw beläuft sich auf ca. 300 Euro.

 




Der Geschäftsbetrieb geht weiter

Wie bereits bekanntgegeben, wird der Baustellenbetrieb in der Deisingerstraße/ Einmündung Bauhofstraße am kommenden Dienstag, 04.10.2016 beginnen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Geschäftsleben und die Befahrbarkeit der Deisingerstraße trotz der Sperrung der Stadtdurchfahrt gewährleistet bleiben. Alle Geschäfte und Institutionen in der Deisingerstraße sind in  der Anfangsphase des Innenstadtumbaus  mit dem Pkw vom Marktplatz her erreichbar. Vor der Baustelle wird eine Wendemöglichkeit eingerichtet.

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